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Interview mit Marion Proft von LegalProfession zum Assistenzpersonal: „Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell“

21. Oktober 2014 von Eva Engelken

Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin
Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin

Wenn in Kanzleien vom Kampf um die besten Talente die Rede ist, die hohen Einstiegsgehälter und die ganzen Extras, geht es fast immer nur um Anwälte. Noch nicht im Blickfeld ist, dass die Kanzleien mittlerweile auch Probleme haben, gutes Office Personal zu finden. Marion Proft aus Berlin ist eine der Personalberaterinnen, die auch nichtjuristisches Personal an Kanzleien vermittelt. Ihre Plattform LegalProfession richtet sich ausschließlich an die Assistenz.

Eva Engelken: Frau Proft, haben Kanzleien ein Problem damit, gute Mitarbeiter für ihr Sekretariat zu finden?

Marion Proft: Ja, unabhängig von Standort, fachlicher Ausrichtung oder Größe der Kanzlei. Der juristische Markt ist sichtbar heterogen. Aber alle Kanzleien, ob Law Firm, Mittelstandsozietät oder Einzelanwalt, haben Probleme, ihre Assistenzpositionen zu besetzen.

Engelken: Warum ist es ein Problem, gutes Assistenzpersonal zu finden?

Proft: Seit dem deutschen Einheitsjahr 1989 hat sich die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte verdreifacht. Die Ausbildungszahlen in den juristischen Assistenzberufen, der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten, hat sich im gleichen Zeitraum halbiert. Die wenigen berufserfahrenen ReNoPats werden gesucht wie die Nadel im Heuhaufen. Und teilweise sogar super bezahlt. Je nach Mangel am Standort mit 50.000 Euro Jahresbrutto und mehr.

Engelken: Warum brauchen Kanzleien ReNoPat-Fachangestellte? Reicht eine Sekretärin nicht aus?

Für bestimmte Aufgaben sind Anwälte auf die ReNo, wie sie üblicherweise genannt wird, angewiesen. Sie ist nämlich extra dafür ausgebildet, Fristen zu notieren. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass nur geeignetes Fachpersonal beim „Fristenwesen“ mitwirken darf. Kann der Anwalt nachweisen, dass eine ReFa die Akte betreut und die Fristen notiert und kontrolliert hat, erhält er somit die Chance auf Wiedereinsetzung der Frist. Hat jemand ohne Kammerprüfung die Fristen eingetragen, hat sein Wiedereinsetzungsgesuch wenig Aussicht auf Erfolg und er muss seine Versicherung bemühen. Er braucht also eine ReFa für die Haftung. Doch die muss er erst einmal finden.

Engelken: Warum lassen sich nicht mehr junge Leute in diesem Beruf ausbilden? Sind die Arbeitskonditionen so unattraktiv?

Proft: Ja, und die Bezahlung, wenn man von den Großkanzleien mal absieht. Vor allem aber ist der klassische Ausbildungsberuf der ReNoPat-Fachangestellten wenig bekannt und nicht mehr zeitgemäß. Die klassische Assistenz, also die Fachangestellten der ReNoPat-Berufe, ist auf die Anforderungen des deutschen Rechtsanwalts, Notars oder Patentanwalts ausgerichtet. Doch auch der Rechtsmarkt ist ein Teil der Europäisierung und Globalisierung. Der aktuelle Rahmenausbildungsplan ist über zwanzig Jahre alt und seit 2011 ohne Ergebnis in der Überarbeitung. Wenn die beteiligten Kammern, Berufsverbände und Ministerien nun langsam einen Konsens finden, soll der neue Ausbildungsplan ab September 2015 verbindlich werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, aber keine Lösung des Nachwuchsproblems. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) war bemüht, alle Sozialpartner an einen Tisch zu bekommen, allerdings ist an diesem Tisch kein Platz für die internationalen Wirtschaftskanzleien.

Engelken: Was müsste an der Ausbildung der ReNoPat-Fachangestellten geändert werden?

Proft: Bisher lernen die Fachangestellten, Fristen zu notieren, Mahnungen zu schreiben und Kostennoten zu bearbeiten. Das ist aber heutzutage nicht mehr das, was vor allem in den internationalen Wirtschaftskanzleien gefordert wird. Englischunterricht wäre zum Beispiel zeitgemäß, MS-Office-Kenntnisse, grundlegende wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse und vor allem Dienstleistungsmentalität

Engelken: Könnten die Kanzleien denn nicht selber geeignetes Office Personal ausbilden? Für den Anwaltsnachwuchs haben doch viele Kanzleien bereits eigene Akademien gegründet.

Proft: Das könnten sie und in der Tat würden auch viele Kanzleien gerne ausbilden, aber es fehlt an Bewerbern. Das hat viele Gründe, ein entscheidender Grund ist die Unwissenheit über den Beruf, das Arbeitsfeld und die Anforderungen. Vieles, was im Netz kursiert, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß oder falsch. Eine Reno empfängt nicht den ganzen Tag Mandanten, arbeitet nicht mit dem Anwalt im Team und verbessert auch nicht das deutsche Rechtssystem. Mit diesen Vorstellungen kommen jedoch viele, die sich im Netz über den Beruf informiert haben. Von einer internationalen Wirtschaftskanzlei hat ein Schulabgänger noch nie etwas gehört. Was ein Patentanwalt ist, weiß oft noch nicht einmal eine berufserfahrene ReNo.

Bewerben müssten diesen Beruf eigentlich die Rechtsanwaltskammern. Die ReNoPat zählt zu den Kammerberufen und wird nicht von der IHK, sondern von der BRAK beworben. Das macht ihn aber praktisch zu einem werbefreien Beruf. Wenn sich doch mal eine Schüler/in um einen Ausbildungsplatz bewirbt, dann waren die Eltern in den meisten Fällen gerade in einer Scheidungsangelegenheit beim Anwalt oder für die Unterzeichnung eines Grunderwerbs beim Notar.

Engelken: Sind Kanzleien keine beliebten Arbeitgeber?         

Proft: Ob unbekannt oder unbeliebt, in jedem Fall sind die Bewerberzahlen rückläufig, die Fluktuation hoch und die Abbrecherquote liegt über dem Durchschnitt. Der Beruf hat viel Besonderes, die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell. Es ist eine weisungsgebundene Position ohne klassische Karrierechance, die auf der persönlichen Assistenz beruht. Es gibt keinen Aufstieg. Weil man nicht Berufsträger werden kann. Wer als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet, sollte sich in der zweiten Reihe wohl fühlen.

Engelken: Und da kommen Sie ins Spiel und machen jungen Leuten die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten schmackhaft?

Proft: Sagen wir, in nehme meine Vermittlerrolle sehr ernst. Ich informiere beide Seiten über Anforderungen und Erwartungshaltungen. Es ist nicht nur für Jugendliche wichtig, mehr über die Berufsbilder und juristische Arbeitsfelder zu erfahren, auch Jobwechsler und Quereinsteiger suchen Informationen. Hier muss man beraten, Orientierung bieten, aktivieren und weiterbilden. LegalProfession ist nach AZAV als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III zertifiziert.

Engelken: Was müssen junge Leute denn für Fähigkeiten mitbringen, um Rechtsanwaltsfachangestellte, oder ReNoPat zu werden?

Proft: Hexen, Zaubern und Hellsehen. Man muss zusammen arbeiten können, das ist schon eine echte Herausforderung. In der Assistenz arbeitet man für und nicht mit dem Anwalt im Team, wie es leider oft in den Anzeigen steht. Es gibt solche Menschen, die gern unterstützend arbeiten, man muss sie nur finden und richtig ansprechen und ihnen nicht etwas versprechen, was sie in dem Beruf nicht erleben werden: Karriere.

Engelken: Was müssten die Kanzleien selber tun, um mehr Assistenzpersonal zu gewinnen?

Proft: Gewinnen heißt halten. Meist bricht der Prozess aber bei der Anwerbung ab. Aufgrund der partnerschaftlichen Struktur und der freiberuflichen Mentalität der Berufsträger gibt es in Kanzleien kaum Personalführung. Ohnehin dreht sich alles in erster Linie um die Partner der Kanzlei. Nachwuchsrekrutierung ist ein gewichtiges Thema, aber zielt ausschließlich auf die Gewinnung von jungen Anwälten. Die juristische Assistenz spielt eigentlich keine Rolle. Aber es gibt viele Vakanzen, viel Mangel und viele Engpässe. Man schaltet Anzeigen, beauftragt Recruiter und sogar Headhunter. Allerdings ist eine Notarfachangestellte, die über 15 Jahre bei ihrem Notar arbeitet, wenig begeistert, wenn ein Headhunter in der Kanzlei anruft. In einer Zeit in der das Feld schlecht bestellt ist und die Erde schon verbrannt, sollte man keine Erntehelfer einsetzen. Man brauchte eher Menschen, die sich um die jungen Pflänzchen kümmern.

Engelken: Wie sieht es mit den anderen Mitarbeitern von Kanzleien aus – Wirtschaftsjuristen, Bibliotheksmitarbeiter, Rechercheure: haben Kanzleien da auch Probleme, Nachwuchs zu finden?

Proft: Das Problem beim Business Service liegt auch hier in der Intransparenz des Marktes. Das Feld der internationalen Wirtschaftskanzleien ist Absolventen der wirtschaftlichen Studiengänge nahezu unbekannt und die Tätigkeit in einer Partnergesellschaft ohnehin Berufserfahrene scheitern oft an falschen Erwartungshaltungen, wohl auf beiden Seiten und die Wirtschaftsjuristen scheitern immer noch am anwaltlichen Berufsrecht. Auch hier gibt es viel Unwissenheit auf beiden Seiten. Hier kann man als Vermittler viel Gutes tun.

Engelken: Wenn Sie Kanzleien einen Tipp in Sachen Mitarbeiterrecruiting geben müssten, was würden Sie ihnen raten?

Proft: Transparenz und Perspektivenwechsel. Recruiting ist Kommunikation. Ich wurde kürzlich von einem Notar gefragt: Warum bewerben sich die Kandidaten bei Ihnen und nicht bei uns, wir inserieren doch auch? Wenn ich Anzeigentexte schreibe, dann nehme ich die Rolle des Bewerbers ein und spreche ihn an. Ich erreiche ihn damit auf einer persönlichen Ebene und bewege ihn dazu, eine Bewerbung zu schreiben. Ich kenne seine Wünsche und auch seine Ängste. In der Hinsicht bin ich als Vermittlerin klar im Vorteil. Ich kenne beide Seiten und weiß, was sie sich wünschen.

Engelken: Zum Abschluss bitte noch einen Ratschlag für Bewerber

Proft: Der erste Ratschlag lautet: Klar kommunizieren. Was kann ich? Was will ich? Wo will ich hin? Der zweite Ratschlag lautet: Perspektive wechseln. Was könnte sich der andere wünschen und von mir erwarten?

Der dritte Ratschlag heißt: Wie kann ich den anderen von meinen Fähigkeiten überzeugen und ihn für mich begeistern?

Vielen Dank für das Gespräch!

Hier geht’s zur Website von Marion Proft:

LegalProfession

 

 

 

 

Kategorie: Aktuelles, Interviews Stichworte: Kanzleikommunikation, Nachwuchs, Recruiting

Rezension: Chefsache Mandantenakquisition von Johanna Busmann

6. Oktober 2014 von Eva Engelken

Chefsache Mandantenakquisition
Busmann, Johanna: Chefsache Mandantenakquisition, De Gruyter, Berlin 2012

520 Seiten stark ist der Akquise-Ratgeber Chefsache Mandantenakquisition – Erfolgreiche Akquisestrategien für Anwälte von Johanna Busmann und richtet sich an die gesamte Berufsgruppe vom Einzelanwalt bis hin zur Großkanzlei. In 26 alphabetisch geordneten Kapiteln entlarvt die Autorin das von Anwälten gern verwendete Argument „Verkaufen ist nicht mein Ding“ als fadenscheinig. Für jeden Anwalt und jede Anwältin gibt es passgenaue Akquisestrategien. Er oder sie muss sich nur über die eigene Persönlichkeit und die individuellen Stärken und Schwächen klar werden. Wer als Redner(in) introvertiert ist, kann den eigenen Vortragsstil daran anpassen und dennoch überzeugend reden. Hinweise dazu gibt es im Kapitel „Vorträge“: Teilnehmer richtig einbinden, Inhalte visualisieren oder Führungsqualitäten unter Beweis stellen. Inhaltlich dazu passt das Kapitel „In-house Veranstaltungen“.

Zweitens vermittelt Busmann, dass sich wirkungsvolle Akquise auf die ganze Kanzlei erstreckt. Nicht nur der oberste Partner oder die Partnerin akquiriert neue Mandate, sondern alle: die Empfangssekretärin ebenso wie die Mitarbeiterin, die einen Beauty Contest vorbereitet, Honorarverhandlungen führt oder vor Gericht auftritt. Sie alle auf das gemeinsame Ziel einzuschwören und entsprechend anzuleiten, ist Sache der Kanzleiführung, daher ist die Akquise „Chefsache“.

Busmanns dritte Botschaft lautet: Akquise muss richtig gemacht sein, sonst verschwendet man Geld. Unter dem provokanten Titel „Vom Euro-Grab zur Investition“ gibt die Autorin Tipps, damit das feine Essen und die prominenten Gastredner letztlich auch lukrative Mandate in die Kanzlei spülen. Wodurch wird die Akquise eingeleitet? Wer betreut die Interessenten, welche Rollen übernehmen die Kanzleimitarbeiter und was kommt danach?

Überzeugend und mit vielen Praxisbeispielen unterlegt sind alle Kapitel, wo es um den direkten mündlichen Austausch mit dem Mandanten geht. Etwa das Kapitel „Honorarinformation“, das die Essenz jahrzehntelanger Seminarpraxis (Busmann-Training) zum Thema Honorare zusammenfasst. Ebenfalls beherzigenswert sind die Tipps im Kapitel „Assistentin“ und „Telefonakquise“. Hier hält das Buch den Anwälten einen Spiegel vor, die Assistentinnen, platt gesagt, für minderbemittelte Wesen halten und Mitarbeiterführung für überflüssigen Luxus. Anhand von Beispielen legt es dar, dass sich jeder Cent, den Kanzleien in ihre Assistenz investieren, bei der Akquise auszahlt. In weiteren Kapiteln vertieft Busmann ihre Analyse des anwaltstypischen Kommunikationsverhaltens, etwa im Kapitel „Durchsetzung“. Im Kapitel „Umgang mit Mandanten“ attestiert sie: „Anwälte produzieren Rauflust statt Kauflust bei ihren Gesprächspartnern“.

Leider ist die Autorin der Versuchung erlegen, in ihrem kapitelweise grandiosen und pointiert formulierten Kommunikationsratgeber zu viele Themen abhandeln zu wollen. Zwar passen alle 26 Kapitel zur Akquise. Doch einige Kurzkapitel sind derart dürftig, dass man sie besser weggelassen hätte. Die Tipps zur „Webseite“ im Kapitel „Online-Akquise“ sind circa auf dem Stand von Anfang 2000 („Schnelle, starke Internetverbindungen sind Pflicht“, „Schrift groß genug?“). Das Kapitel „Public Relations“ beschränkt sich auf eine Zusammenfassung allgemeinet Tipps zur Medienarbeit von Kanzleien und überlappt sich mit dem Kapitel „Journalisten“ („Bieten Sie ausformulierte E-Mail-Interviews“). Hier gibt es andere Bücher, die diese Themen und ihren Beitrag zur Akquise prägnanter zusammenfassen. Das gilt auch für das Minikapitel „Werbung“, das kaum zwischen Anzeigenwerbung und Corporate Publishing unterscheidet. Oder für die dürren Absätze zu Broschüren, Newslettern und Ähnlichem im Kapitel „Kanzleimarketing“.

Was fehlt, ist ein Stichwortverzeichnis zum Nachschlagen. So bleibt man als Leserin auf der Strecke, wenn man sich an einen Tipp erinnert, aber nicht mehr weiß, in welchem Zusammenhang er stand. Die alphabetische Kapitelsortierung hilft da nicht viel weiter. „ABC der Mandantenakquise“ klingt zwar schick, führt jedoch dazu, dass Zusammengehörendes willkürlich über mehrere Kapitel verstreut wird. Das Kapitel „Journalisten“ steht zwischen „Kanzleimarketing“ und „In-house Veranstaltungen“; die dazugehörigen „Public Relations“ zwischen „Qualität“ und „Online-Akquise“.

Etwas eigenwillig kommt schließlich die Aufmachung des Buches daher mit einer Flut von Worthervorhebungen und Ausrufezeichen. Sagte Wolf Schneider nicht einst, jedem Menschen stünden im Leben nur 3 Ausrufezeichen zur Verfügung? Wenn ja, hat Johanna Busmann die Ration von ganz Hamburg verbraucht. Vielleicht hat die Kommunikationstrainerin aber auch nur zu viele beratungsresistente Anwälte getroffen, denen sie die wichtigen Punkte, also im Grund alles, zumindest visuell noch einmal nahe bringen wollte.

Lässt man diese Schwächen außen vor, bleibt „Chefsache Mandantenakquisition“ ein starkes Selbstlernbuch für alle Situationen, wo Anwälte und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Mund aufmachen, um ihre Leistung zu verkaufen.

Busmann, Johanna: Chefsache Mandantenakquisition – Erfolgreiche Akquisestrategien für Anwälte, De Gruyter ISBN 978-3-11-029362-3,  69,95 €

 

Kategorie: Aktuelles, Rezension Stichworte: Akquise, Buchrezension, Sachbuch

Pressearbeit: Das neue Handelsblatt Magazin

2. Oktober 2014 von Eva Engelken

Als PR-Frau, die ihre Kunden in die Medien bringt, freue ich mich über jede neue Publikation, egal ob Print oder Online. Heute ist das seit mehreren Wochen angekündigte Handelsblatt Magazin erschienen. Im Editorial schreibt Chefredakteur Thomas Tuma, das neue Handelsblatt-Magazin wolle mit einem anderen Blick auf die Wirtschaft begeistern. Weil es auch die anderen Seiten der Wirtschaft zeige: Innovationen, Ideen, Werte. Klingt vielversprechend, doch ein Blick auf das Heft ernüchtert. Die optische Anmutung ist die einer Flughafen-Business-Lounge: elegant, vorhersehbar, austauschbar.

Der Inhalt wirkt ähnlich beliebig und scheint mir mit jedem Kundenmagazin von Breuninger oder Deutscher Bahn vergleichbar: Ackermann-Interview (Interview mit einem Häuptling des Big Business) und Bericht einer Fotoausstellung über Superreiche (als kleiner Anreiz, sich doch weiterhin nach der Decke zu strecken?). Als Bilderrätsel gibt es den Büroblick von Jens Weidmann (soll mich der Blick auf Frankfurt etwa neidisch machen?) Ferner: Tipps zu Luxusmode, Design und Accessoires (brauche ich dafür das Handelsblatt-Magazin?). Nix Neues soweit. Oder habe ich etwas übersehen? Es sollte doch um Werte gehen.

Also ein zweiter Blick auf das Gespräch mit dem Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und seiner Tochter Catherine Ackermann. Gut gestellte Fragen, hier sind Handelsblattredakteure auf ihrem Terrain. Die Antworten: Da reden zwei, die es geschafft haben, deren Eltern es aber auch schon geschafft hatten. O-Ton Catherine: „Bei uns in der Familie zählten Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit.“ Klare Ansage. Doch wo bleibt der Erkenntnis-Wert?

Dafür bräuchte es mehr Kontrast. Wie halten es der kleine Mann oder die kleine Frau mit Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit? (Mal abgesehen davon, dass diese Begriffe vielleicht nicht zu ihrem aktiven Wortschatz gehören?) Wie sieht es aus am unteren Ende der Wirtschaftsskala? Da, wo am Ende des Geldes noch Monat übrig ist? Wo kein Skifahren und Golfen drin ist. Da, wo sogar das örtliche Schwimmbad zu teuer ist, weil es seit seinem Umbau zum Erlebnisbad keine billigen Jahreskarten mehr verkauft.

Punktuell streift das Ackermann-Interview diese Kontraste. Etwa da, wo Vater Ackermann äußert, durch seine Tochter habe er „viel über die prekären Verhältnisse gelernt“. Ein anderer Blick hätte erhellen können, welche Werte diese Wirtschaftsteilnehmer motivieren. Gehen wir zum nächsten Text: einem Kommentar von Bahnchef Rüdiger Grube. Ehemaliger Hauptschüler, dann Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn. Er fordert, die verborgenen Potenziale der Gesellschaft zu heben. Als einer, der den sozialen Aufstieg geschafft hat, darf er das. Sein Kommentar trifft den Punkt, bleibt ohne einen ergänzenden Bericht im Heft aber hohl. Ein Magazin, dass sich Werte auf die Fahnen geschrieben hat, müsste anschaulich machen, was verloren geht, wenn die Gesellschaft auseinanderdriftet und Potenziale nicht gehoben werden. Es könnte zeigen, wo im Kleinen der soziale Aufstieg gelingt oder wo Werte gelebt werden, obwohl die Gesellschaft dafür kein Geld bezahlt. Solche Geschichten zu erzählen, ist anspruchsvoll und der Blick müsste sich dafür deutlich entfernen von den Bilanzpressekonferenzen und anerkennen, dass Wirtschaft nicht nur bei den Größten, Tollsten, Wichtigsten zu finden ist. Anders gesagt, ein Magazin, das sich den anderen Blick vorgenommen hat, müsste sich vielleicht als Erstes von der Handelsblatt-üblichen Sicht von den und auf die männlichen Entscheider lösen. Davon sehe ich in der ersten Ausgabe nichts.

Noch weitere uneingelöste Versprechen? Der Zeitschrift Horizont erklärt Magazinchefredakteur Thomas Tuma, er wolle mit dem Handelsblattmagazin auch die weibliche Zielgruppe ansprechen.

Als weibliche Handelsblattabonnentin gehöre ich wohl dazu. Was mich ansprechen würde? Zum Beispiel keine Berichte, die sich ausschließlich an männliche, konservative Leser richten, obwohl genau darauf die Anzeigen zielen: Füller, Taschen für Männer, Autos, Herrenanzüge, Männeruhren, anthrazitfarbene Bäder. Ein weibliches Heft ginge anders. Es hätte mehr Humor und Vielfalt und es würde auch wirtschaftlich tätige Frauen zeigen. Allerdings nicht nur die an einer Hand abzuzählenden Dauerprotagonistinnen der deutschen Wirtschaftspresse, sondern auch mal unbekannte, ärmere. Und ebensolche Männer. Es würde vielleicht Wirtschaftsfaktoren darstellen, die nicht dicke Autos fahren, aber dennoch zum Wohlstand und Wohlbefinden der Gesellschaft beitragen. Leute, die unbezahlt Ehrenämter verrichten. Oder die mit Kids aus prekären Verhältnissen spielen. Und so vielleicht dazu beiträgen, dass diese Kids später nicht Sozialhilfe beantragen, sondern Selbstvertrauen gewinnen und den Aufstieg schaffen. Befürchtet man, dass ein derart geweiteter Blick auf die Wirtschaft den Anzeigenkunden missfällt? Wenn ja, sollte der Chefredakteur nicht so sehr darauf pochen, dass das Heft, das handwerklich solide, aber gänzlich normale Anzeigen-Ködermasse ist, anders sei.

Denn wirklich anders geht anders.

 

Kategorie: Aktuelles, Rezension Stichworte: Magazin, Pressearbeit, Zeitung

Interview mit Gudrun Happich zur Kanzleiführung: „Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld“

29. September 2014 von Eva Engelken

Gudrun Happich
Gudrun Happich, Executive Coach, im Interview mit Eva Engelken über Führung und Wertschätzung in Kanzleien
was-wirklich-zaehlt-buch
Buch „Was wirklich zählt“ von Gudrun Happich

Gudrun Happich, die Gründerin des Galileo Instituts für Human Excellence, lernte ich kennen, als sie 2011 ihr Buch „Ärmel hoch“ veröffentlichte. 2014 hat die Kölner Unternehmensberaterin das zweite Buch „Was wirklich zählt!“ herausgebracht. In beiden geht es um ihren Beratungsansatz der bioSystemik®, welcher biologische Phänomene heranzieht, um Prozesse in Unternehmen zu verstehen. Da Anwaltskanzleien faszinierende Organismen und starkem evolutionären Druck ausgesetzt sind, habe ich Gudrun Happich zur idealen Führungsstruktur und zum Recruiting in Kanzleien befragt.

Klartext Anwalt: Frau Happich, traditionell sind Kanzleien als Partnerschaftsmodell organisiert. Die jungen Anwälte arbeiten bis zum Umfallen mit der Aussicht, irgendwann Partner zu werden. Die Alten streichen umso mehr Gewinn ein, je mehr die Mannschaft buckelt. Ist das noch zeitgemäß?

Happich: Früher funktionierte das. Doch in Kanzleien, wo die Alten immer weniger Junioren zu Partnern werden lassen – wie das ja seit einigen Jahren in großen Kanzleien der Fall ist –, wird das Buckeln eher unattraktiv. Hinzu kommt: Die Jungen wollen gar nicht mehr um jeden Preis Partner oder Partnerin werden. Das ist nicht anders bei Zahnärzten. Auch da stellt mancher alte Zahnarzt verwundert fest: Die Jungen wollen sich einfach nicht mehr totarbeiten. Und die Verantwortung der Selbständigkeit erscheint vielen auch nicht mehr attraktiv.

Klartext Anwalt: Die Jungen kündigen den Generationenvertrag auf?

Happich: Mehr oder weniger. Vielen jungen Anwälten oder Anwältinnen sind die interessante Arbeit oder auch Work-Life-Balance wichtiger als die vage Aussicht auf den Partnerstatus. Abgesehen davon haben einige gar nicht das Zeug dazu, Partner zu werden.

Klartext Anwalt: Das heißt, sie sind froh und glücklich als Angestellte und würden das auch gerne bleiben?

Happich: Ganz richtig. Sie sind gute Juristen beziehungsweise Juristinnen. Aber sie können und wollen die hohe Verantwortung nicht tragen. Sie haben Spaß an der Juristerei, engagieren sich in der Sache, wollen eine gute Bezahlung, aber nicht die Partnerschaft. Auf der anderen Seite gibt es die, die gut darin sind, die Organisation zu machen. Ein erfolgreiches Unternehmen braucht immer beide.

Klartext Anwalt: Die klassische Führungsstruktur einer Kanzlei spiegelt das aber nicht wieder. In der Partnerversammlung, dem obersten Führungsgremium, haben diejenigen Partner das Sagen, die fachlich am besten sind und die größten Mandate heranschleppen. Eine Fehlkonstruktion?

Happich: Es hat lange Zeit gut funktioniert, aber damals waren eben die Rahmenbedingungen auch anders. Ich würde also eher sagen: es ist nicht mehr zeitgemäß. In der Evolution gibt es ein Grundgesetz für Erfolg: Derjenige, der am besten über seine Kernkompetenzen und Stärken Bescheid weiß, diese einsetzt und sich an die permanent sich ändernden Rahmenbedingungen/Umfeldbedingungen anpasst, der wird überleben, sprich, das Rennen machen.

Klartext Anwalt: Mittlerweile haben immer mehr Kanzleien moderne Support-Abteilungen: Human Ressources, Business Development, Marketing, IT, Finanzen und Office Management. Ist das schon ausreichend, um von einer modernen Management- und Unternehmensstruktur zu sprechen?

Happich: Tools alleine reichen nicht, um anders zu sein. Nur weil ich über die bestehende Post-Struktur modern schreibe, wird ja auch noch kein modernes Postunternehmen draus, oder? Es geht immer darum, was mache ich daraus? Und zu einer Struktur gehört immer auch eine Kultur – und die ist eine Frage der Einstellung und Haltung. Welche Geisteshaltung liegt vor? Wo ist das gemeinsame Ziel, eine verbindende Vision, die Sinn stiftet? Ist das geklärt, dann können diese Abteilungen wirkungsvoll sein, um die Ziele zu erreichen.

Klartext Anwalt: Kanzleien unterscheiden zwischen Berufsträgern einerseits und Nichtberufsträgern andererseits. Zu den Nichtberufsträgern gehören alle, vom IT-Mitarbeiter über die Sekretärin bis hin zur Personalleiterin. Das hat natürlich berufsständige Gründe. Wer keine Anwaltszulassung hat, darf in Deutschland keinen kostenpflichtigen Rechtsrat erteilen. Erschwert solch ein Berufsverständnis die Bildung von modernen Managementstrukturen?

Happich: Die Unterscheidung in Berufsträger und Nichtberufsträger gibt es ja auch bei anderen berufsständisch geregelten Berufen. Also bei Ärzten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Und sie hängt natürlich damit zusammen, dass die anwaltliche Beratungsleistung gewisse Kenntnisse erfordert. Trotzdem muss ein Umdenken stattfinden, dass nämlich die Berufsträger sich klar machen, dass sie nicht alleine die Kanzlei führen können. Solange jedoch die Meinung vorherrscht: Die einen sind wertiger und besser und die anderen weniger, ist es mit der Wertschätzung und dem respektvollen Umgang auf Augenhöhe schwer. Und ein Sklave engagiert sich nun mal nicht aus dem Inneren heraus bzw. aus tiefer Überzeugung für den Herrn.

Klartext Anwalt: Anwälte gehen davon aus, dass sie im Grunde alles viel besser könnten?

Happich: So ungefähr. Dabei wäre es utopisch anzunehmen, dass Anwälte und Anwältinnen auch sämtliche Aufgaben der sonstigen Kanzleimitarbeiter beherrschen könnten. Zwei juristische Staatsexamen sind kein Beleg für Management-Skills. Eine erfolgreiche Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr die Qualitäten aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wertgeschätzt werden. Wertschätzung ist übrigens auch ein Faktor beim Recruiting.

Klartext Anwalt: Bisher setzen Kanzleien beim Recruiting vor allem auf den Faktor Geld. Speziell die Großkanzleien überbieten sich mit immer höheren Honoraren. Ein Irrweg?

Happich: Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld. Die zahlreichen Kanzleiwechsler belegen die geringe innere Bindung der Partner an eine Kanzlei. Kanzleien, die ihre Fachkräfte stärker an sich binden wollen, dürfen nicht nur auf Geld und geldwerte Vorteile setzen. Erst recht, wenn die Partnerschaft keine realistische oder attraktive Option ist.

Klartext Anwalt: Wie sieht solche Wertschätzung konkret aus? Für die High Potenzials denken sich die Großkanzleien schon jetzt allerhand aus: Kanzleikindergarten, Support bei Einkäufen und privaten Erledigungen. Geht das in die richtige Richtung?

Happich: Nun, im Grunde geht es bei diesen Angeboten auch wieder um geldwerte Vorteile. Das ist schon ein guter Ansatz, reicht alleine aber nicht aus. Die bessere Frage ist doch: Lieber High Potential – was muss passieren – bei Dir und bei mir – das Du Dich bei uns wie zuhause fühlst und Deine volle Leidenschaft im Sinne des Unternehmens einbringst? Denn das ist die Voraussetzung für volle Leistung, für die der Arbeitgeber zahlen kann und will.

Das Ganze beruht auf einem Geben und Nehmen. Ein Unternehmen zahlt in der Regel gerne, wenn sich der Mitarbeiter von innen heraus engagiert. Ein Mitarbeiter legt sich in der Regel gerne ins Zeug, wenn er beim Unternehmen findet, was seinen inneren Werten und Lebensmotiven entspricht. Sprich, wenn mir die Arbeit Spaß macht, und ich dann auch noch mein Kind in den Kanzleikindergarten bringen kann beziehungsweise jemand anders meine Einkäufe erledigt, passt das gut zusammen.

Klartext Anwalt: Was muss sich beim Recruiting der anderen Mitarbeiter ändern?

Happich: Ich denke, es sollte immer mehr darum gehen: Was sind die Werte und Vorstellungen beim potenziellen Mitarbeiter? Passt das zu uns? Dann kann man den nächsten Schritt gehen und schauen: welche Qualifikation bringt der mit, und wo passt er/sie bei uns am besten? Sprich, erst die richtige Person, dann der richtige Platz oder die richtige Position. Person geht vor Qualifikation. Im Zweifelsfall kann man fehlendes Wissen noch nachsteuern. Aber wenn die Chemie beziehungsweise die Persönlichkeit nicht passt, dann kann man relativ wenig reparieren und auf lange Sicht auch mit keinem Geld der Welt wieder gerade rücken.

Klartext Anwalt: Wie sieht die Führungsstruktur einer modernen Kanzlei idealerweise aus? Wie kann man die Fachkräfte, die keine Managementqualitäten haben, da einbinden?

Happich: Das ist so pauschal mit zwei bis drei Sätzen nicht wirklich zu beantworten. Aber grundsätzlich kann man sich folgende Fragen stellen: Was ist unsere Vision? Wozu und wofür machen wir das eigentlich? Wer passt zu uns? Was und wen brauchen wir, um die Ziele zu erreichen? Welche Rahmenbedingungen gehören dazu? Welche Struktur passt dazu am besten? Sprich, die Struktur folgt dem Ziel, nicht umgekehrt.

Eine moderne Kanzlei kann noch mal ganz neu denken: Da gibt es eventuell die Spezialisten, die für Fachfragen die wichtigen Experten sind, die sogenannten Wissensarbeiter. Dann diejenigen, die einfach richtig gut führen können und schließlich die, die zeitweise Projekte gut handhaben können. Das alleine sind schon mal drei ausgewählte unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Profilen. In einer modernen Kanzlei sind alle von gleichem Wert und Bedeutung.

Und diese Rollen können in einer modernen Kanzlei je nach Anforderung auch wechseln. Das Unternehmen Gore betreibt dieses sogenannte Amöben–Modell seit vielen Jahren und ist damit äußerst erfolgreich. Übrigens nicht nur von den Zahlen her, sondern auch von Arbeitgeberbewertung her.

Klartext Anwalt: Was für eine Person sollte der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin sein? Im traditionellen Modell ist das der Managing Partner respektive die Managing Partnerin? Von ihm oder ihr erwarten die anderen Partner hohe Umsätze aus der Mandatsarbeit und zugleich die Geschäftsleitung. Wenn ihre Legislaturperiode als Manager abgelaufen ist, müssen sie wieder in die Mandatsarbeit zurückfinden. Wer das nicht schafft, muss gehen. Was müsste sich ändern?

Happich: In meinem Buch „Ärmel hoch! – die 20 schwierigsten Führungsthemen und wie Top-Führungskräfte damit umgehen“ habe ich einen typischen Karriereweg im Unternehmen aufgezeichnet. Auf allen Ebenen geht es um Leistung, aber in jeder Ebene wird Leistung anders definiert. Bei der Rolle des Geschäftsführers zeigt sich die Leistung darin, dass er/sie sehr gut Beziehungen knüpfen kann, sowohl innerhalb als auch vor allen Dingen außerhalb des Unternehmens, Verhandlungen führen kann, dass er/sie gut Strategien entwickeln kann und ein hohes Maß an taktischem und politischem Kalkül zeigt. Auch ist er/sie in der Lage, andere zum Machen anzuleiten.

Im Grunde kann man sagen, während die anderen im Unternehmen arbeiten, arbeitet er am Unternehmen. Man kann sich das so vorstellen, dass er auf einem Berg steht und mit Weitblick in die Ferne schaut und immer wieder diese Perspektive einnimmt, einnehmen kann, während die anderen Rollen schauen, wie diese Visionen umzusetzen sind und das auch noch fachlich exzellent tun.

Vielen Dank für das Gespräch!

  •  Hier geht’s zur Website meiner Interviewpartnerin Gudrun Happich: http://www.galileo-institut.de/gudrun-happich.html.
  • Und hier gibt’s demnächst (ungefähr ab Mitte Oktober) mehr zum Thema Anwälte zu lesen: „111 Gründe, Anwälte zu hassen“.

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Strategie Stichworte: Führung, Kanzleistrategie, Managing Partner, Partner, Persönlichkeit

Der Rechtsmarkt in Deutschland: Buchrezension

6. März 2014 von Eva Engelken

rechtsmarktDer Kritiker Marcel Reich-Ranicki hätte vielleicht gesagt, „das ist ein wichtiges Buch“. Der Rechtsmarkt in Deutschland, herausgegeben von Markus Hartung und Thomas Wegerich, beleuchtet jedenfalls alles, was 2014 für das Unternehmen Kanzlei wichtig ist.

Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und der wichtigstens Trends. Dann folgen Abschnitte zu Managementfragen, Partnerwerdung, Personalentwicklung, Marketing und Vertrieb, dem sogenannten Business Development, zum Pricing und zum Legal Process Outsourcing.

Vom exzellenten Juristen zur hervorragenden Anwaltspersönlichkeit

Darunter findet sich viel Nützliches für die strategisch angelegte Kanzleiführung. Hilfreich sind etwa die Recruiting-Überlegungen von Ina Steidl, wie man auch für nicht zum Partner werdende „Dauerangestellte“ eine „Atmosphäre des Gern-halten-Wollens“ erzeugen kann. Das gleiche gilt für die „Best Practice“-Schildung von Astrid Arndt (Hengeler Mueller) zur Entwicklung „exzellenter Juristen“.

Eine gute Ergänzung wären Tipps zum nicht-juristischen Personal gewesen. Schließlich helfen auch exzellent geschulte Sekretärinnen, sich in dem von den Herausgebern skizzierten „dramatisch wandelnden Umfeld“ zu behaupten.

Wer Honorar verlangt, muss Leistungskennzahlen liefern

Aufschlussreich ist der Buchabschnitt „Geld“; etwa die Ausführungen von Silvia Hodges Silverstein zum Einkauf von Rechtsdienstleistungen anhand von Leistungskennzahlen und Benchmarking. Oder die Analyse zur Partnervergütung von Michael Roch und Rupprecht Graf von Pfeil. Systematisch hätte der Buchabschnitt zum Legal Process Outsourcing als Methode, kostengünstig Qualität zu liefern, auch hierher gepasst.

Das Buchkapitel „Trends“ präzisiert die Erkenntnisse aus der 2013 veröffentlichten „Zukunftsstudie“ vom Deutschen Anwaltverein. Die Analysen der Marktsegmente und Wachstumsstrategien runden die Bestandsaufnahme im ersten Kapitel ab, darunter etwa der Beitrag von JUVE-Gründer Aled W. Griffiths über die Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

In der Summe liefern die 3 Buchkapitel mit ihren 36 Unterkapiteln eine beeindruckende Fülle von Erkenntnissen, was die Investition von 79,90 Euro allemal rechtfertigt. Leider ist das Buch trotzdem kein reines Lesevergnügen. Das verhindern seine etwas juristentypische Langatmigkeit (das Buch umfasst 518 Seiten) und sein nicht ausgeschöpftes Optimierungspotenzial in Sachen Übersichtlichkeit und Layout.

Weniger Schwafelsätze = mehr Prägnanz

Natürlich darf und soll ein großer Marktüberblick viele Seiten beanspruchen. Doch weniger wäre mehr gewesen. Eine Lektoratsanordnung, jeden Autorenbeitrag um ein Fünftel zu kürzen, hätte ohne Abstriche beim Inhalt zu mehr Prägnanz geführt. Leser wären sicher bereit, dafür auf anwaltstypische Schwafelsätze zu verzichten.

Beispiel: „Von Bedeutung erschien es den Partnern dabei, sowohl von einer starken Mandantenbindungskraft der Individuen als auch von einem übergeordneten guten Ruf der Kanzlei insgesamt profitieren zu können.“

Knapper: „Den Partnern war es wichtig, von den beständigen Mandantenbeziehungen und dem guten Ruf der Kanzlei zu profitieren.“

Wiederholungen ermüden den Leser

Auch hätten alle Kapitel auf den Prüfstand gekonnt, die sich mit anderen überschneiden. Das durchzusetzen, ist bestimmt nicht leicht, wenn man als Herausgeber einen Pool von 34 Autorenpersönlichkeiten (28 Männer, 6 Frauen) am Start hat. Doch wie schon der erste Leiter der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten, Ferdinand Simoneit, immer sagte: „Der Leser ist froh über jeden Satz, den er nicht lesen muss.“

Wiederholungen finden sich in den vielen Vorabbemerkungen und Einführungen ebenso wie in der Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und den „Trends“. So gibt es die Typisierung von Kanzleien einmal vom DAV-Präsidenten Wolfgang Ewer und einmal vom Kanzleiberater Volker Tausch. Natürlich darf ein Buch ein und dasselbe Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, aber es sollte dem Leser oder der Leserin die Frage ersparen, „Moment, habe ich das weiter vorne nicht schon einmal gelesen?“

Tipp für Neuauflage: Mehr Lesehilfen für eilige Leser

Verbesserungspotenzial gibt es auch bei der Gliederung. Ich bin kein Fan der bis aufs I-Tüpfelchen durchstrukturierten Bücher aus dem Verlag C.H.Beck. Trotzdem habe ich beim „Rechtsmarkt“ Service in Form von Lesehilfen vermisst. Etwa Kopf- und Fußzeile, Randzeichen, durchgängig nummerierte (Zwischen)Überschriften, und am Ende ein ausführliches Namens- und Sachverzeichnis. Ohne solche Elemente kommt das Buch eher daher wie eine Essaysammlung als wie ein Praxisratgeber, und es ist schwierig, rasch mal einen nützlichen Tipp wieder zu finden.

Der Leser oder die Leserin muss also selber mit kleinen Post-It-Zettelchen aktiv werden und sich alle wichtigen Empfehlungen in eine To-do-Liste für die Kanzleiführung übertragen. Wer sich allerding eine solche Liste erstellt und sie gewissenhaft abarbeitet, dürfte gut gerüstet sein, um sich auch künftig erfolgreich auf dem Rechtsmarkt in Deutschland zu behaupten.

 „Der Rechtsmarkt in Deutschland, Überblick, Analysen, Erkenntnisse“, herausgegeben von Thomas Wegerich und Markus Hartung, Deutscher AnwaltSpiegel und Frankfurter Allgemeine Buch, 2014

 

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buch, Buchrezension, Kanzlei, Kanzleistrategie, Rezension

Xing für Anwälte – Anwälte für Xing? Buchrezension

28. Februar 2014 von Eva Engelken

Xing bietet Kanzleien und Anwälten allerhand Nutzen: bei der persönlichen PR und bei der Gesamtkommunikation. Und tatsächlich sind immer mehr Anwälte auf Xing, nutzen aber nur einen Bruchteil der Features, die beim Kanzleimarketing helfen könnten.

Die im Januar 2014 erschienene 2. Auflage von „XING für Dummies“ von Constanze Wolff (Wiley-Verlag) kommt da ganz gelegen. Das nur DIN-A6 kleine Büchlein listet übersichtlich die wichtigsten Punkte auf, um ein brach liegendes Anwalts- oder Kanzleiprofil vernünftig zu pimpen, ein Netzwerk aufzubauen oder Jobs und Mitarbeiter zu finden.

Viele der Tipps beziehen sich konkret auf die Plattform Xing, lassen sich aber problemlos übertragen auf andere soziale Netzwerke, etwa LinkedIn oder das von vielen Anwälten noch misstrauisch beäugte Facebook.

Den Beginn bildet das gut ausgefüllte Profil, dann folgen die weiteren Schritte.

Persönliches Profil richtig anlegen

Der Eyecatcher ist die Visitenkarte. Die Angaben dort zieht Xing automatisch aus den „Angaben zu meiner Person“ und „Berufserfahrung“ -> „aktueller Arbeitgeber“ .

  • Dr. Anwalt Muster, 2. Juristisches Staatsexamen, Partner, Head of Commercial, Muster&Muster LLP, Kontaktdaten

Bereich „Persönliches“

Xing sucht per Schlagwortsuche. Schlagwörter müssen daher durch Komma getrennt werden.

Nicht so:ich biete 1

denn niemand wird als Suchbegriff „Sanierungserfahrung seit 17 Jahren“ eingeben, sondern so:

ich biete 2

 

 

 

Anhand solcher Schlagworte findet man einen Anwalt oder eine Anwältin über die Suchbegriffe „Handels- und Gesellschaftsrecht“.

Ich suche und Ich biete

Die Felder „Ich suche“ und „Ich biete“ bieten weitere Möglichkeiten, die eigenen Kompetenzen darzustellen. Außerdem lässt sich „Ich suche“ für die Mitarbeiterwerbung nutzen: „Neue Partner/Mitarbeiter für das Frankfurter oder Münchner Büro“ oder „Ich biete“ für den Verkauf der Eigentumswohnung.

Profilspruch

Die Autorin von XING für Dummies gibt den Tipp, den Profilspruch zu nutzen„um aktuelle Statusmeldungen zu platzieren und um wichtige Informationen zu verbreiten“. Wichtig sei es, dass diese Statusmeldung nicht nur für Profilbesucher lesbar ist, sondern in die Neuigkeiten auf der Startseite aller Kontakte einfließt.

Portfolio

In den Bereich „Portfolio“ (früher hieß er „Über mich“) passen interessante Zusatzinformationen:

  • Bedeutende Projekte/Deals/Verfahren: …
  • (Wichtigste) Veröffentlichungen: (Name, Jahr)
  • Aktuelles Projekt auf dem Schreibtisch: …

Dieser Bereich kann wie eine Miniwebsite formatiert werden – mit Links, Grafiken und Textmodulen. Ein Tipp von Constanze Wolff: Die Xing-Suche durchsucht auch die Portfolio-Seite mit. „Jeder Beriff, den Sie hier unterbringen, aktiviert also auch die Suchmaschinen.“

portfolio

 

Wie geht die vernetzte Kommunikation in und aus Xing?

Die meisten Anwälte wissen, dass man von Xing auf die Kanzleihomepage verlinken kann, aber es gibt noch mehr. Etwa das Verlinken auf interessante Inhalte im Netz über das Xing-Bookmarklet im Internet-Browser.

Das Unternehmens- und Kanzleiprofil

Im Unternehmensprofil lassen sich Corporate Design, Kanzleinews, Veranstaltungen, Stellenangebote und Auszeichnungen darstellen. Jede Kanzlei, die ein Unternehmensprofil erstellt, sollte auch auf stimmige und vollständige persönliche Auftritte ihrer Mitarbeiter achten.  Zur Auswahl steht das Gratis-Basis-Modell oder das Employer-Branding-Profil ab 395 Euro im Monat.

Sich als Experte positionen

Wer Xing als Selbstmarketingplattform begreift, kann die Plattform gezielt nutzen. Dabei hilft es, das Xing-Profil auf den jeweiligen Expertenstatus zuzuspitzen. Genau wie Bewerber in einem Anschreiben nicht alle Lebensdaten aufzählen sollten, sondern nur das, was für die jeweilige Stelle relevant ist, sollten Xing-Profile nur die relevanten Informationen transportieren. Im Idealfall bilden alle Informationen bei Xing eine Einheit und unterstützen die Positionierung der Kanzlei oder des jeweiligen Anwalts.

Fazit

Prima Buch zu einem auch für die Anwaltswelt wichtigen Thema, dem professionellen Netzwerken.

Link zu Amazon: XING für Dummies, Constanze Wolff, 2. Auflage 2014, Wiley

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buchrezension, Social Media, Xing

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

Logo Decorum Lektorat

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Kostenlose Sprachtools aus dem Internet

18. September 2013 von Eva Engelken

Von der Idee bis zum fertig korrigierten und vorzeigbaren Text ist es ein langer Weg. Hier ein paar nützliche Online-Tools zur Textoptimierung.

Angst vorm leeren Blatt? Musterbriefe helfen beim Grundgerüst

Damit am Anfang überhaupt etwas auf dem Blatt steht: hier können Sie sich Musterbriefe herunterladen, die Sie dann nach Lust und Laune für Ihre Bedürfnisse umformulieren können: http://www.briefform.de/. Ihre Mandantenkorrespondenz können Sie damit nicht erledigen, aber eine Entschuldigung schreiben, wenn der Filius nicht zur Schule will und Papa oder Mama ihn entschuldigen sollen http://www.briefform.de/formular-schule.html.

Was will ich eigentlich sagen?

Bevor Sie jetzt losschreiben, fragen Sie sich: Was will ich eigentlich sagen? Der Wortschatz der Uni Leipzig hilft bei Wortfindungsstörungen: http://wortschatz.uni-leipzig.de/.

Synonyme finden Sie hier: www.openthesaurus.de.

Die Verben im Auge behalten

Um ansprechende Texte zu schreiben, brauchen Sie knackige Sätze. Diese wiederum brauchen aussagekräftige Verben. Bei Elexiko gibt es ein Nachschlagewerk für Kommunikationsverben – auch gut, um Verbwiederholungen zu vermeiden: http://www.owid.de/index.jsp.

Und damit die von Ihnen verwendeten Verben nicht nur abwechslungsreich sind, sondern auch grammatikalisch richtig verwendet werden, empfiehlt sich ein Blick in das Valenzwörterbuch. Es zeigt Ihnen, wie deutsche Verben richtig verwendet werden: http://hypermedia.ids-mannheim.de/evalbu/index.html.

Sprichwörter für das gewisse Etwas

Und wenn Sie finden, dass Ihr Text jetzt noch ein bisschen Pepp braucht: Wie wäre es mit einem Sprichwort, das genau zu Ihrem Thema passt? Finden können Sie es hier: http://www.redensarten-index.de/suche.php.

Et voilà, und schon haben Sie einen passablen Text aufs Papier gebracht. Fertig ist er damit aber noch nicht.

Machen Sie Füllwörtern den Garaus!

Sie sollten auf jeden Fall noch lästige Füllwörter eliminieren. Lassen Sie dafür den Füllwort-Terminator auf ihren Text los: http://www.lemontree.de/schreibschule/.

Weg mit dem Blabla

Leider steckt auch in füllwortfreien Texten noch ziemlich viel Nonsens. Das Blablameter pustet überschüssige heiße Luft aus Ihren Zeilen: http://www.blablameter.de/.

Verständlichkeit? Klar, Herr Kommissar!

Wahrscheinlich ist Ihr Text jetzt schon um einiges geschrumpft. Ob er trotzdem noch zu verstehen ist, sagt Ihnen der Textinspektor. Er überprüft die Verständlichkeit sowie die Satz- und Wortlängen Ihres Textes: http://www.textinspektor.de/.

Last but not least: Rechtschreibung

Eine abschließende Rechtschreibprüfung schadet keinem Text. Wer nicht schon längst in ein Recktsreipprokam investiert hat, kann im guten alten Duden einzelne Wörter und Sätze checken: http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online.

Grammatik für alle

Wer Wörter richtig schreiben kann, muss sie natürlich auch grammatikalisch richtig verwenden. Grammis, das Portal für deutsche Grammatik des IDS bietet Unterstützung: http://hypermedia.ids-mannheim.de/index.html.

Ein Tool für typische Fehler

Und wer es gerne noch etwas umfangreicher hätte, kann seinen Text der Stil- und Grammatikprüfung von Language Tool unterziehen. Hier gibt es keine Längenbeschränkung für den Text  und obendrauf noch ein besonderes Extra. Das Tool kann so erweitert werden, dass es typische Fehler, z.B. im Juristendeutsch, erkennt: http://languagetool.org/de/.

Text zu kurz geraten?

Ist der Text nun doch etwas zu sehr geschrumpft? Von Tom Hillenbrands göttlicher Floskelsammlung kann man sich inspirieren lassen, wie man den Text wieder aufmotzt: http://beratersprech.de/.

Unverzichtbar: der Testleser

Oder aber man wählt den Klassiker und gibt den Text einem netten und sprachgewandten Kollegen oder einer Kollegin zum Drüberlesen. Das Vier-Augen-Prinzip hat einen unschlagbaren Vorteil: Der Testleser kann Ihnen sagen, was er beim Lesen Ihres Textes empfindet. Eine Eigenschaft, die Ihnen kein Online-Programm der Welt bieten kann. Sie können auch einen Textprofi fragen. Entweder hier bei Klartext-Anwalt oder im Texttreff.

 

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps Stichworte: Grammatik, Rechtschreibung, Textoptimierung

Neuer Personenstand: weiblich, männlich, zwittrig

26. August 2013 von Eva Engelken

Künftig berücksichtigt das Gesetz Menschen ohne eindeutiges Geschlecht, die sogenannten Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Bislang muss nach § 21 Personenstandsgesetz im Geburtenregister das Geschlecht des Kindes stehen. Ab dem 1. November 2013 wird der „Geburtenfall“ ohne Angabe des Geschlechts eingetragen, wenn das Kind „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Die Rede ist von Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag, den 16.8. Der Autor, Heribert Prantl, spricht von einer rechtlichen Revolution, weil es nun personenstandsrechtlich einen „eigenen Status“, ein „drittes Geschlecht“ geben werde.

Das wirft ein paar interessante Fragen auf: Dürfen Intersexuelle heiraten? Bisher dürfen nur Mann und Frau oder Menschen des gleichen Geschlechts heiraten. Dürfen Geschlechtsszwitter nur andere Geschlechtszwitter heiraten? Dürfen Sie Kinder adoptieren? Was ist in den Pass einzutragen? Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon an einer Reform der betreffenden Vorschriften.

Eine Frage, die sie dringend klären muss: Wie sind solche Personen anzusprechen? Frau? Herr? Frerr? Und überhaupt – welchen Namen dürfen die Kinder bekommen? Eigentlich sollen Namen ja eine eindeutige, geschlechtliche Zuordnung ermöglichen. Aber was gilt, wenn eine geschlechtliche Zuordnung gar nicht möglich ist, weil das Kind ein Zwitter ist? Muss der Name dann vielleicht erkennen lassen, dass das Kind Zwitter ist? (Manche der aktuellen Vornamen lassen eindeutig nur erkennen, dass die Eltern einen an der Waffel haben, wenn das arme Blag Camino Santiago Freigeist oder Borussia Lilifee heißt.)

Der Süddeutschen Zeitung zufolge wirbt der Jurist Wolf Sieberich dafür, die ‚“sprachliche Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft“ zu beenden‘ und ‚auf geschlechtsspezifische Anreden [zu] verzichten, wo dies praktikabel sei‘. Das hieße für Briefe auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu verzichten. Gut und schön, aber wie verhält es sich dann mit den Adjektiven? „Lieber…“ funktioniert auch nicht mehr, und das Neutrum „Liebes“ klingt irgendwie auch doof.

Meine Vermutung ist: Auch die Intersexuellen werden sich noch eine Weile mit der geschlechtlich falschen Bezeichnung rumschlagen müssen. So flexibel ist unsere Gesellschaft nicht, zumal die Zahl der Betroffenen doch recht gering ist. Der Kölner Stadtanzeiger spricht von 85 000 – 100 000 in Deutschland lebenden Intersexuellen. Und erst recht nicht, da sich die Gesellschaft mit geschlechtergerechter Sprache schon bei nur zwei Geschlechtern schwertut. Man denke an den Aufschrei, als die Universität Leipzig im Frühjahr 2013 in ihrer Grundordnung ausschließlich weibliche Bezeichnungen einführte: „Herr Professorin“.  Oder an das Gejammer über bescheidene Versuche, mit Binnen-I oder weiblicher Endung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Hälfte der Menschheit Frauen sind (pointiert zur „Maskulingustik“ bei Luise Pusch). In Deutschland immerhin ungefähr 41 Millionen.

Heribert Prantl schreibt: „Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes regiere der Gesetzgeber auf das Bundesverfassungsgericht, das die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechtes als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betrachtet.“ Was die (sprachliche) Anerkennung des weiblichen Geschlechts angeht, gibt es noch jede Menge zu tun.

Kleiner Kommunikationstipp am Rande: Wer mit seinen Texten Frauen und Männer ansprechen möchte, sollte sich anstrengen, sie auch explizit beide anzusprechen. So ein lahmes „Mit der männlichen Form sind Frauen immer mitgemeint“, reicht dafür nicht aus. Mehr dazu in Kürze hier im Blog.

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Frauensprache, Kommunikation, Männersprache, Recht

Textoptimierung – so geht’s am besten – Sprachtipps für Juristen

20. August 2013 von Eva Engelken

Gefragt, wie das Geheimnis guter Texte lautet, antworte ich: „Ganz einfach: Sie schmecken dem Leser und erreichen ihr Ziel.“

Dann kommt die nächste Frage: „Und wie schreibt man solche Texte?“

Ganz einfach: Legen Sie fest:

„Was will ich mit dem Text erreichen?“ Und: „Wer soll ihn lesen?“

Schritt 1:  Zielgruppe definieren

Überlegen Sie als Erstes: Wen wollen Sie erreichen, wer soll Ihren Text verstehen und danach handeln? Also, wer ist Ihre Zielgruppe?

Als Jesus seine Bergpredigt hielt, hatte er Hunderte einfacher Juden vor sich – Handwerkerinnen, Bäuerinnen, Arbeiter, Händler, Fischer, von denen die meisten nicht lesen und schreiben konnten. Also sprach er so einfach und bildlich, dass auch der letzte Schafhirte ihn verstehen konnte. Ergebnis: Seine Weisheiten und Appelle werden bis heute gelesen, die Bibel ist das meistverkaufte Buch der Welt.

Schritt 2: Ziel definieren

Überlegen Sie als Zweites: Was wollen Sie mit dem Text erreichen? Was soll der Leser denken, tun, lassen, wenn er Ihren Text gelesen hat? Was ist das Ziel des Ganzen?

Als Anwalt Justus Borgmann aus Wuppertal (Name geändert), 1985 seinem neuen Mandanten mit seinen Fachkenntnissen imponieren wollte, obgleich er lediglich ein routinemäßiges Mahnschreiben an dessen Mieter aufsetzen musste, formulierte er einen derart feurigen Briefentwurf, dass der Mandant vor Ehrfurcht ganz rote Ohren bekam, ob der Erstklassigkeit seines Rechtsberaters, und als der Mieter bezahlt hatte, den Anwalt sogleich seiner Schwägerin und ihrem gesamten Tennisklub empfahl. Ergebnis für den Anwalt: jährliches Auftragsvolumen von  100.000 Euro alleine aus den Kreisen des Tennisklubs. Sein Markenzeichen bis heute: die filigran ornamentierten Schriftsätze, über die sich sogar die Richter amüsieren.

Textanalyse

Im ersten Fall – der Bergpredigt – bestand die Kunst darin, das Anliegen des Texts bzw. der Rede so einfach und plastisch zu formulieren, dass auch einfach gestrickte Menschen die Botschaften unmittelbar begreifen konnten. Im zweiten Fall – den Schriftsätzen – bestand die Kunst des Anwalts darin, eine vergleichsweise einfache Aufforderung derart kunstvoll zu stellen, dass der Mandant zwar die einzelnen Sätze nicht mehr verstand, aber sofort begriff, dass er hier einen engagierten Anwalt vor sich hatte, der seine ganze Kunst dazu einsetzte, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Was lernen wir daraus? Wer gelesen und erhört werden will, sollte sich Gedanken machen, wie sein Gegenüber tickt. Und sich dann daran machen, den Text entsprechend zu verändern. Das kann heißen: Text vereinfachen, Text anschaulicher machen, Text kürzen, Text aufbauschen, etc. Die folgenden Zielfragen helfen, einzuordnen, in welche Richtung die Optimierung gehen sollte.

Zielfragen der Sprachoptimierung

  1. Wie gebildet ist mein(e) Leser(in)?
  2. Welche Fachbegriffe/Fremdwörter versteht er/sie?
  3. Wie viel Zeit hat mein(e) Leser(in), sich mit meinem Text zu beschäftigen?
  4. Wozu braucht mein(e) Leser(in) meine Informationen?
  5. Was will ich mit dem Text erreichen?
  6. Worüber will ich informieren?
  7. Was soll mein(e) Leser(in) tun, wenn er/sie meinen Text gelesen hat?

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte und in den Klartext-Seminaren.

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext für Anwälte, Stil, Verständlichkeit

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