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Vom Sparfuchs zum Schwerverbrecher – wie Frames unser Rechtsempfingen beeinflussen und wie man sie für die eigene Kommunikation nutzen kann

14. Juni 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Ob Menschen ein bestimmtes Verhalten als rechtens empfinden oder nicht, hing noch nie alleine davon ab, ob es gesetzlich erlaubt oder verboten war, sondern von einer gesellschaftlichen Übereinkunft, ob das Verhalten erlaubt oder verboten sein sollte. Diese Übereinkunft ist jedoch brüchig; Interessengruppen, Trends und andere Faktoren beeinflussen sie ständig. Aber auch wir selber können sie beeinflussen: durch unsere Sprache und das durch sie erzeugte Framing unserer Wertvorstellungen.

Das Anliegen meiner Dinner Speech anlässlich des 6. Düsseldorfer Anwaltsessens am 26.11.2018 im Industrie-Club Düsseldorf war es, den Einfluss von Sprache und Frames auf unser Rechtsempfinden zu beleuchten. Dieser Blogbeitrag ist eine weiterentwickelte Fassung davon.

Ich bei der Generalprobe für die Dinner Speech zum Thema Frames und Anwaltskommunikation

Ein schönes Beispiel für die Macht der Frames sind die Steueranwälte und ihre Steuersparmodelle. Als Organe der Rechtspflege sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Als Vertreter ihrer Mandanten jedoch deren Interessen. Das führt zu Konflikten, wenn Steueranwälte im Mandanteninteresse „Steuerschlupflöcher“ entdecken, die den Fiskus und damit das Gemeinwesen schädigen. Aktuelles Beispiel sind die Cum-Ex-Aktiendeals, die laut Medienberichten den deutschen Staat um zehn Milliarden Euro erleichtert haben.

Warum dauerte es über zehn Jahre, dass aus dem „Steuersparmodell“ Cum Ex eine schwere Steuerhinterziehung wurde?

Der auch als Dividendenstripping bezeichnete Vorgang war, wie bei allen „Steuersparmodellen“ üblich, zunächst von den Gesetzen gedeckt und wurde später verboten. In der der Zwischenzeit fügte er dem Staat jedoch einen Milliardenschaden zu. Berechtigte Fragen an die Anwälte wären:

  • Hätten sie trotz fehlender Verbote von Anfang an einen Unrechtsgehalt in ihrem Tun erkennen müssen?
  • Hätten sie angesichts der hohen Summen, um die es ging, gar die Radbruch‘sche Formel analog anwenden müssen? Nach dieser soll sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen Gerechtigkeit und gesetztem Recht für die Gerechtigkeit entscheiden, wenn das Gesetz als unerträglich ungerecht anzusehen sei.

Der nunmehr wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagte Erfinder der Cum-Ex-Steuersparmodelle, Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger aus Hessen, würde mit Sicherheit für sich in Anspruch nehmen, ein gesetzestreuer Anwalt zu sein, der nur dank seiner Findigkeit mal wieder eine Gesetzeslücke entdeckt und zu Geld gemacht hat.

War nur das Wirtschaftsstrafrecht den Anwälten nicht gewachsen oder gab es weitere Gründe?

Der ehemalige Finanzbeamte könnte vorbringen, dass das heute von der Staatsanwaltschaft behauptete Unrecht vor über zehn Jahren gar nicht erkennbar war. Immerhin dauerte es bis zum Jahr 2012, bis die Cum-Ex ermöglichende Gesetzeslücke geschlossen wurde. Und dann noch einmal fünf Jahre, bis Ende 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung erhob.

Gewiss ist die Komplexität einer Rechtsfrage ein Argument für ein langes Verfahren. Und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und erst recht Wirtschaftsstrafrecht sind ja wirklich komplex. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer schrieb einmal in seiner ZEIT-Kolumne „Fischer im Recht“, dass das Strafrecht dem White-Collar-Crime nicht gewachsen sei. Eine Putzfrau, die fünf Euro stiehlt, ließe sich leichter bestrafen als ein Bankmanager, der 500 Millionen veruntreut.

Das Unrecht eines Cum-Ex-Deals dingfest zu machen, gehört sicherlich in die Kategorie Brainfuck. Alleine die Sachverhaltsaufklärung bei Aktientransaktionen rund um einen Dividendenstichtag brennt WirtschaftsjuristInnen Denkfalten in die Stirn. Hinzu kommt die umstrittene strafrechtliche Bewertung der Cum-Ex-Deals. Ein verfassungsrechtlicher Grundsatz besagt, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Gegenstand des Strafverfahrens dürfte also auch die Frage sein, ob eine zunächst nicht strafbare Handlung überhaupt rückwirkend zu einer Straftat erklärt und bestraft werden darf.

Oder hat ein Framing das „Steuersparen“ zur Notwehr gegen einen gierigen Staat umgedeutet?

Gut möglich, dass es wegen der genannten Faktoren so lange dauerte, bis Gesetzgeber, Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt hartnäckige JournalistInnen die Cum-Ex-Deals tatsächlich als Straftaten bezeichneten. Doch auch die eingangs genannte gesellschaftliche Übereinkunft  was okay und was nicht okay ist, spielte eine Rolle. Im Hinblick auf die gemeinnützige Pflicht Steuern zu bezahlen, herrscht hier nämlich ein erbitterter Streit.

  • Das „Sparen“ von Steuern sei eine notwendige Gegenwehr gegen einen allzu gierigen Staat, lautet das traditionelle Credo der Gesetzeslückenfinder und wird unterstützt von Politikern und Medien.
  • „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“ lautete hingegen die Botschaft, die etwa der ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter Borjans (SPD) mit seinen millionenschweren Ankäufen von CDs mit den Namen potenzieller Steuerhinterziehern zu senden versuchte.

Sprachwissenschaftlerin Wehling: „Frames liefern den Deutungsrahmen für die Wirklichkeit“

Eine Waffe in diesem Kampf ist die eingesetzte Sprache beziehungsweise sind die durch sie aktivierten Frames. Das Framing zählt zu den mächtigsten Wirkmechanismen unserer Sprache. Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus.

Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling bezeichnet in dem von ihr verfassten SPIEGEL-Besteller „Politisches Framing“ Frames als „gedankliche Deutungsrahmen, innerhalb derer wir Fakten verarbeiten“. Laut Wehling verleihen Frames Fakten und Begriffen eine Bedeutung, indem sie die Fakten bzw. Begriffe mit unseren körperlichen Erfahrungen und unserem abgespeicherten Wissen über die Welt einordnen.

Als Folge davon sind es nicht die Fakten, die die unsere Einstellung zu Dingen bestimmen, sondern die Frames. Der Wirtschaftsnobelpreisträger Daniel Kahnemann hat mit dieser Erkenntnis die Annahme vom rational handelnden Nutzenmaximierer erschüttert. In dem gemeinsam mit seinem Forschungspartner Amos Tversky verfassten Werk „Choices, Values, and Frames“ erläuterte er, wie Frames die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen.

Im Hinblick auf die Pflicht Steuern zu zahlen, spielen die in den Medien benutzten Frames den „Steuervermeidern“ in die Hände. Objektiv betrachtet dient die Tätigkeit von Steueranwälten wie Hanno Berger dazu, Konstrukte zu entwickeln, mit denen Mandanten eine eigentlich vom Gesetzgeber beabsichtigte angemessene Besteuerung umgehen können. Die verwendeten Frames erzählen jedoch eine Rechtfertigungsstory.

Storytelling für Steuermilliarden: Flüchtende Mäuse und erquickende Oasen

Ein eindrucksvolles Beispiel von Elisabeth Wehling ist der Begriff Steuerschlupfloch. Er aktiviert den Frame einer Bedrohung, weil das Wort Schlupfloch in uns die Vorstellung einer Bedrohung hervorruft: Bedroht ist eine kleine Maus, die sich mit List dem Zugriff der bösen Katze durch Flucht in ein Schlupfloch entzieht. Somit macht der Begriff Schlupfloch den zu besteuernden Gewinn als Maus begreifbar, die vor der Bedrohung in Form der Besteuerung fliehen möchte. Die eigentlich geschuldete Entrichtung der Steuer wird als Situation vorstellbar, in der man gefangen ist und berechtigterweise ein Schlupfloch sucht.

Dem Schlupfloch stehen weitere Frame-Geschwister zur Seite, etwa das Steuerasyl. Wie der Begriff der politischen Flucht aktivert es semantisch mehrere Rollen:

  • Die Rolle der politischen Übermacht wird besetzt von den eigentlich demokratisch erlassenen Steuergesetze, die als Verfolger dem Geld der Reichen und Superreichen etwas Böses wollen.
  • Die Rolle des bedrohten wehrlosen Menschen, der fliehen muss, wird wahlweise von den Steuermillionen oder von ihren Eigentümern, den Superreichen, eingenommen. Sie fliehen, um ihr Geld dem übermächtigen Zugriff der Besteuerung zu entziehen.
  • Die Rolle des sicheren Asyl, an dem der bedrohte Flüchtling vor Verfolgung sicher ist, das Asyl, wird besetzt von jenen Ländern, die mit ihren Gesetzen die Steuerflucht möglich machen.

Die Verwendung des Fluchtframes und des Asylframes schafft es, in unseren Köpfen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer, die dazu dient, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, eine Bedrohung grundlegender Menschenrechte zu machen. Aus den Arschlöchern, die ihren Beitrag zum Gemeinwohl verweigern, werden bedrohte wehrlose Geschöpfe, denen man moralisch bedenkenlos Schutz gewähren kann. Ähnliche Mechanismen wirken beim Steuerparadies, wo ja bekanntlich nur die Guten hinkommen.

Deaktivieren kann man sie nur, indem man sie nicht verwendet oder Alternativen anbietet

Wir finden also tatsächlich auf der Ebene der Sprachwirkung einen Ansatz, der erklären kann, warum die Forderung, Steuersparmodellen einen Riegel vorzuschieben, nur schwer Gehör findet. Die gedanklich erweckten Frames sprechen dagegen. Was also wäre die erste Maßnahme, um gegen Steueroasen, Steuersparmodelle oder Steuerflucht wirksam vorzugehen?

Wehlings Rat lautet ganz einfach: Nicht mehr diese Frames benutzen, wenn man über die Vorgänge spricht. Stattdessen sollte man Alternativen suchen, die andere Frames aktivieren. Anstelle des Frames vom ehrlichen Sparer könnte man den Frame eines Betrügers aktivieren, der mit seinem Konstrukt seinen geschuldeten Beitrag zum Gemeinwesen verweigert und damit die Gemeinschaft schädigt.

In dem zuvor erwähnten Kampf um die Bewertung des Steuerzahlens ist tatsächlich eine kleine Verschiebung zu beobachten. So war im Handelsblatt jüngst von den „ergaunerten Steuermillarden“ zu lesen. Der Begriff „Ergaunern“ ruft deutlich andere Vorstellungen wach als etwa die „Steuerflucht“.

Auch Richter und Richterinnen sind beeinflussbar: Tipps für die Kanzleikommunikation

Welche Erkenntnisse sollten Anwälte und Anwältinnen für ihre Kommunikation mitnehmen?

Zum einen die Erkenntnis, dass Frames allgegenwärtig sind. Nur so kann man die Gefahr bannen, die eigene Argumentation mit entgegen wirkenden Frames unwissentlich zu entkräften. Zudem kann man wirkungsvoller kommunizieren. Etwa im Gerichtsprozess. Zwar besagt der Neutralitätsgrundsatz, dass Richter Sine ira et studio, also ohne Zorn und Eifer für die eine oder andere Partei entscheiden sollten. Doch auch Richter und Richterinnen sind der Prägung durch Framing zugänglich. Das erklärt auch, warum Litigation PR solche Wirkung zeigt. Sie setzt Frames ein, um Meinungen zu aktivieren und so den Gerichtsprozess zu beeinflussen.

Frames machen Täter unsichtbar oder ändern ihre Wahrnehmung

Frames können sogar Täter aus dem Blickfeld rücken. 2012 erstach ein Münchner Ehemann seine Frau und die Mutter seiner vier Kinder. Weil ich ihn flüchtig kannte, als Partner einer einer internationalen Wirtschaftskanzlei, verfolgte ich interessiert die Zeitungsartikel, die der Tat folgten und stieß schon damals auf den Begriff von „häuslicher Gewalt“. „Jedes Jahr werden in Deutschland rund 127.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt“ lautet eine beliebige Zeitungsschlagzeile. Fällt Ihnen etwas  auf? Der Begriff der häuslichen Gewalt nimmt den Täter aus dem Fokus. Spricht man von häuslicher Gewalt, klingt es, als ginge die Gewalt von prügelnden Häusern aus, aber nicht von Männern. Dabei sind es in 90 Prozent der Fälle sie, die prügeln oder auf andere Weise Frauen verletzen oder eben töten. Korrekt wäre meines Erachtens von „häuslicher Männergewalt“ zu sprechen.

Eine weitere Eigenschaft der Frames: Sie können ändern, wie ein Täter oder eine Täterin wahrgenommen wird. Bezeichnet die BILD-Zeitung einen Straftäter als Raubtier oder Bestie, erweckt sie damit kognitionspsychologisch die Vorstellung, dass man den Straftäter wie ein gefährliches Tier bekämpfen, einfangen, einsperren oder notfalls töten müsse. Als RechtsvertreterIn rutschen Sie prompt in die Rechtfertigungsfalle.

Wirkungsvolle Alternativframes etablieren

Leider hilft es Ihnen überhaupt nichts, einen Frame zu verneinen, also zu sagen: „Nein, mein Mandant ist keine Bestie“, weil auch die Verneinung eines Frames den Frame aktiviert. Selbst wenn Sie zehnmal wiederholen würden: „Nein, mein Mandant ist wirklich keine Bestie“, würden Sie zehnmal den Frame einer wilden Bestie aktivieren.

Was tun? Das einzige, was Ihnen übrigbleibt, ist zu versuchen, einen wirkungsvollen Alternativframe zu aktivieren. Aktivieren Sie für Ihren Mandanten das Bild eines Robin Hood, der für das Gute kämpft. Auf eine interessante Lösung für Thema Kriminalität weist Elisabeth Wehling hin. Danach könne es sich anbieten, die Kriminalität als Virus begreifbar zu machen. „Die Kriminalität greift um sich wie ein Virus.“, oder:  „Der Täter stammt aus einer kriminalitätsverseuchten Gegend.“ Die Assoziationskette dahinter lautet, dass man sich mit Strafbarkeit wie mit einem Virus infiziert. Also erweckt der Frame vom Virus in den Lesern oder Zuhörern die Vorstellung, dass die Straftaten eine Krankheit seien, die sich mit besserer Bildung, mit Resozialisierung und gesamtgesellschaftlich mit dem Abbau von Armut behandeln lassen. Das ist doch eine ganz andere Vorstellung als die von abzuknallenden Bestien, oder?

Das Fazit lautet: Frames wirken überall. Ensprechend wird unser Rechts- und Unrechtsempfinden durch unsere Sprache und die mit ihr aktivierten Frames beeinflusst. Mit ein wenig Übung können Sie überall die jeweils wirksamen Frames identifizieren. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sie entweder zu nutzen oder sie durch alternative Frames zu ersetzen.

Zur Lektüre:

Elisabeth Wehling

Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht

2016 224 S.,
ISBN 978-3-86962-208-8, 21,00 EUR
EBOOK (PDF)
ISBN 9783869622095
17,99 EUR bestellen
EBOOK (EPUB)
ISBN 9783869622101
17,99 EUR bestellen

https://www.halem-verlag.de/politisches-framing/

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Rezension, Veranstaltungen Stichworte: Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Linguistik, Rechtsanwalt, Rezension, Rhetorik, Steuerrecht

Mit Schopenhauer rhetorisch punkten und Rezension von „Störenfriedas – Feminismus radikal gedacht“

4. Juni 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedacht Kaum ein Themenkomplex wird öffentlich derart kontrovers diskutiert, geschmäht, für überflüssig erklärt oder bis aufs Messer verteidigt wie der Feminismus, also die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und immer wird der Kampf auch um die Deutungshoheit geführt. In Kombination mit dem Schopenhauer-Rhetorik-Klassiker „Die Kunst, Recht zu behalten“ bietet das Buchkapitel „Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ eine hervorragende Hilfestellung für Diskussionswillige und ein anschauliches Praxisbeispiel zu Schopenhauers doch eher drögen Buch.

Argumentationshilfe des Philosophen Arthur Schopenhauer

Das von Mira Sigel verfasste Kapitel findet sich in dem 550 Seiten starken Werk „Störenfriedas –  Feminismus radikal gedacht“ für 24,90 Euro. Praxisnah referiert die Autorin darin die Rhetoriktipps des Philosophen Arthur Schopenhauer (*1788, † 1860) und benutzt sie, um zu erläutern, wie man gegen Frauen eingesetzte Sophismen erkennt und entkräftet. Es regt zum Schmunzeln an, dass Sigel ausgerechnet Schopenhauers Tipps für den Feminismus in Stellung bringt, wo sie dem Philosophen doch unterstellt, ein Frauenhasser zu sein.

Sophismen und Scheinargumente anhand von Tweets identifizieren

Noch während der Lektüre bin ich sofort auf Twitter gegangen und habe dort jede Menge Scheinargumente entdeckt. Eine ergiebige Fundgrube war eine längere Diskussion, die entstand, als sich eine Frau beschwerte, dass sich in Diskos fremde Typen ungefragt an ihr reiben würden, das empfinde sie als sexuelle Belästigung.

kerle im club denken sexuelle belästigung ist eine erfindung der gesellschaft und reiben einem beim tanzen ihren ständer in den rücken und packen einen an den arsch aber hey wenn sie einem was zu trinken ausgeben hinterher ist das doch ok oder etwa nicht

— Lena blauer Haken (@leanindersprite) 20. Mai 2018

Dieser Tweet bekam viel Zuspruch, aber auch viel Gegenwind durch Argumente, die sich ohne weiteres den Schopenhauer’schen Sophismen oder Scheinargumenten zuordnen lassen. Einer davon bezog sich auf die aktuelle Klage über die „Weißen Männer“ und den von US-Präsident Donald Trump benutzten Slogan „Make Amerika great again“.

Endlich weißen patriarchalischen Männer verbieten feiern zu gehen. Make Society Great Again!
Ich würde ja ehrlich deinen Versuch hören dieses Problem zu lösen.

— Insomnia_Tweets (@NocteTacere) 21. Mai 2018

Mithilfe der Störenfrieda-Lektüre konnte ich diesen Kommentar als sogenanntes Strohmann-Argument identifizieren. Strohmann-Argumente widerlegen Argumente, die ursprünglich gar nicht angeführt wurden. Im Twitter-Beispiel beschwerte sich die Frau ja über unerbetenes sexuelles Berührtwerden in Diskotheken. Zur Debatte stand also ein konkretes Verhalten an einem konkreten Ort. Daraus zu folgern, die Beschwerdeführerin wolle Männern insgesamt und generell das Feiern verbieten, ist eine Unterstellung.

Ob diese Aussage zutrifft oder nicht, ist für den Scheinargumentierer nebensächlich, denn der eigentliche Zweck der Unterstellung liegt darin, geschickt die Aufmerksamkeit von der eigentlich zu führenden Debatte abzuziehen.

Bei rhetorischen Ablenkmanövern stur Ad Rem diskutieren

Strohmann-Argumente justieren den Aufmerksamkeitsscheinwerfer neu und richten den Lichtkegel auf ein anderes Objekt, wodurch das eigentliche Thema in den Schatten gerät. Dieser Effekt wird in dem betreffenden Tweet durch Buzzwords verstärkt: „Weiße patriarchalische Männer“ oder der Slogan „Make Society Great Again“, der den bekannten Trump-Slogan „Make Amerika Great Again“ verfremdet. Beide Buzzwordkombinationen tragen dazu bei, die Debatte auf einen Nebenkriegsschauplatz zu führen. Im Ergebnis ist der gesamte Tweet ein Ablenkmanöver, um die objektiv berechtigten Ausgangsfragen nicht weiter zu thematisieren.

Der einzig wirkungsvolle Konter auf solche Ablenkmanöver besteht darin, stur auf den eigentlichen Debattengegenstand zurückzuführen und sinngemäß zu sagen:

„Lenk nicht ab! Es geht hier um die Frage, ob sich eine Frau in einer Disko sexuell berühren lassen muss. Und warum Männer denken, sie hätten sich das Recht dazu erkauft, wenn sie der Frau einen Drink bezahlt haben.“

Keinesfalls zielführend ist es, das Strohmann-Argument widerlegen zu wollen und sinngemäß zu entgegnen:

„Nein, ich habe überhaupt nichts gegen feiernde Männer, aber…“,

denn schwupps hat man sich auf den Nebenkriegsschauplatz begeben.

Persönliche Angriffe ad personam wirkungsvoll parieren

Auch weitere Twitterkommentare auf den eingangs genannten Beschwerdetweet konnte ich als Scheinargumente identifizieren. Zum Teil gehörten sie in die Kategorie der Tu quoque(=Du auch)-Argumente, einer Untergruppe der Ad personam-Argumente. Beim Tu quoque wird der sich beschwerenden Frau vorgehalten, sie oder irgendeine andere Frau habe doch irgendwann auch schon einmal das betreffende Verhalten gezeigt oder es sogar selber herausgefordert.

Es ist mit nichts zu entschuldigen und ich kann es auch nicht erklären.
Aber umgekehrt verhalten sich einige (betrunkene) Frauen beim „feiern“ nicht anders. Ist also nicht (nur) ein Geschlechterproblem, sondern eher ein (unter Alkohol) Gesellschaftsproblem.

— The Real Mr Grey (@marcomeckert) 20. Mai 2018

Das Tu quoque-Argument bezweckt, der Frau als Beschwerdeführerin das Recht abzusprechen, sich zu beschweren. Es lässt sich nur mit dem Hinweis entkräften, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Sinngemäß:

Es geht hier um mich und darum, dass ich von Männern sexuell belästigt werde. Es macht mein Leid durch diese Belästigung nicht weniger schlimm, dass anderswo auch andere belästigt werden.

„Aber die Frau wollte es doch auch!“

Eine perfide Argumentation besteht darin, der Beschwerdeführerin vorzuwerfen, das beschwerende Verhalten selber herausgefordert zu haben. Leider lässt sich diese Argumentation nicht einfach entkräften, denn ihr liegt eine zutiefst fragwürdige Betrachtung von sexualisiertem Verhalten zugrunde. Hier ist das Buch „Störenfriedas“ eine gute Denkanregung, weil solche Argumente unweigerlich kommen und auch in meinem Beispiels-Thread auftauchten.

Der folgende Antworttweet enthält entsprechende Strohmann- und Tu quoque-Argumente und bezweckt eine Abschwächung des Belästigungsvorwurfs durch die Suggestion, dass die Frau die Belästigung ja absichtlich provoziert habe.

Lol, ihr tut hier so als hätte eine frau ihr gutes aussehen oder nen sexy outfit noch nie ausgenutzt… Klar gibt das kerlen keinen grund zu grabschen etc, aber genügend wollen betört oder angehimmelt werden, in kombi mit free drinks…

— M1KKS (@M1onX1) 22. Mai 2018

Problematisch sind diese Argumente, weil sie in Einklang mit einer krass patriarchalischen Grundeinstellung stehen. Der Tweet suggeriert, dass Frauen durch „sexy outfits“ und aufreizendes Verhalten einen Handel anbieten, bei dem der Mann mit ihren Körpern als Gegenleistung für einen Drink nach Belieben verfahren dürfe. Anders gesagt, wenn sich eine Frau mit aufreizendem Verhalten wie eine Prostituierte anbietet, hat das zur Folge, dass sie sich nicht mehr beschweren dürfe, wenn der Mann das Angebot annimmt und mit dem Drink als Bezahlung das Recht einkauft, ihr auf den Hintern zu schlagen oder seinen Penis an ihr zu reiben.

Welches Weltbild steht hinter einer Argumentation?

Die patriarchalische Grundeinstellung blendet aus, dass auch Frauen Lust auf Sexualität und Körperkontakt haben, jedoch selbstverständlich über alle Phasen einer Annäherung hinweg die Hoheit über das Verfahren behalten wollen. Entsprechend muss über den gesamten Fortgang des Verfahrens laufend Konsens zwischen Mann und Frau erzielt werden. Entsprechendes gilt für gleich- oder zwischengeschlechtliche Paare. Jede sexuelle Annäherung ist praktisch eine fortdauernde Bewerbungs- und Verhandlungssituation.

Leider vergiftet die staatlich tolerierte Existenz von Prostitution diese in den Köpfen der Menschen grundsätzlich vorhandene Werbungs- und Verhandlungsbereitschaft, weil sie es „okay“ einstuft, dass sich eine Partei, überwiegend die Männer, das Recht herausnimmt, einseitig den Umfang der Annäherung zu bestimmen.

Die goldene Mitte führt zu faulen Kompromissen

Eng verwandt mit dem Hinweis „Du wolltest es doch auch“, ist das Scheinargument Argumentam ad temparantiam, also der Aufruf zur beiderseitigen Mäßigung.

Er lautet: „Hört auf zu streiten!“ oder: „Lasst uns doch mal alle den Ball flach halten, Frauen werden schließlich auch sexuell übergriffig oder gewalttätig.“

Mit Hinweis auf Schopenhauer warnt Buchautorin Sigel davor, bei Logikfragen derart faule Kompromisse zu schließen. In einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft führe ein beiderseitiges Einlenken nämlich zu keinem Ausgleich zwischen den Geschlechtern, sondern erhalte nur die vorhandene Dysbalance.

Sexuelle Gewalt gehe nun einmal mehrheitlich von Männern aus. Zudem bestehen die von Männern begangenen Taten statistisch in viel schwereren Verletzungen als die Taten von Frauen. Ein Vorschlag, sich doch in der goldenen Mitte zu treffen, weil es ja auch gewalttätige Frauen gebe, verharmlost dieses Problem.

Schönreden, aufbauschen und mit Labeln versehen

Energisch entgegentreten sollten Diskutandinnen auch Euphemismen und Dysphemismen, so Sigel. Diese rhetorischen Tricks basieren darauf, Sachverhalte und Personen zu labeln oder umzubenennen. Negative Sachverhalte werden damit verharmlost.

„Gewalt und Machtverhältnisse verschwinden hinter neutralen bis positiven Bezeichnungen, den Euphemismen“, so Mira Sigel.

Das Gegenteil sind die Dysphemismen, die die damit bezeichnete Person diskreditieren. Sigel nennt als Beispiel den Begriff „Feminazi“, der engagiert für Feminismus eintretende Frauen mit Nazis gleichsetzt und sie damit persönlich abwertet. Wenig überraschend tauchten Dysphemismen auch in meiner untersuchten Twitterdebatte auf.

Tja das sind halt die Mysterien der pseudofeministischen „Logik“. Hirnloses Männer-Bashing ist halt einfacher als sich mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Problemen auseinander zu setzen…#MeToo

— Admiral Landwirt (@AdmiralLandwirt) 21. Mai 2018

Mit dem Adjektiv „pseudofeministisch“ und dem in Klammer gesetzten Wort „Logik“, sowie der Unterstellung, dass die nicht näher bezeichneten TwitterautorInnen gehirnlos Männer „bashen“, also schmähen wollten, zog der Twitterautor das angegriffene Verhalten pauschal in den Schmutz. Eine Alternative wäre es gewesen, der Tweetautorin des Ausgangstweets persönlich bestimmte Eigenschaften oder Absichten zu unterstellen („pseudofeministisch“ oder „hirnlos“).

Das wäre ein klassisches Scheinargument Ad hominem gewesen. Mit Ad hominem-Scheinargumenten setzt man ebenso fies wie wirkungsvoll die Glaubwürdigkeit seiner Gegner und Generinnen herab. Ein Beispiel aus der Politik ist Trumps Hillary-Bashing im US-Präsidentschaftswahlkampf mit dem Schlagwort von der „crooked Hillary“, also der gaunerhaften Hillary.

Ad Rem: Zurück zur Sache, Schätzchen!

Der einzige wirkungsvolle Konter auf ein Ad hominem-Argument ist es Sigel zufolge, das Ad hominem-Argument klar zu benennen und auf die Sachebene, Ad rem, zu verweisen. Auf keinen Fall solle man anfangen, so Sigel, sich zu rechtfertigen nach dem Motto „Ich bin aber gar nicht gaunerhaft“. Vielmehr solle man an das Thema erinnern (im oben genannten Tweet die Beschwerde über sexuell übergriffige Männer in der Disko) und zu Argumenten dazu auffordern.

Fazit zu den Störenfriedas

„Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ ist ein lesenswertes Buchkapitel aus einem ebensolchen Buch, auf dessen Inhalte ich hier sicherlich noch öfter Bezug nehmen werde.

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedachtStörenfriedas: Feminismus radikal gedacht

Books on Demand (2018), Deutsch, Kartoniert
ISBN 9783746018515

Osiander: https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=LBRA32375202&source=UWK

Amazon: https://www.amazon.de/St%C3%B6renfriedas-Feminismus-radikal-Huschke-Mau/dp/374601851X

Mehr Infos unter https://diestoerenfriedas.de/

Die Kunst, Recht zu behalten

Gebundene Ausgabe – 1. April 2009
von Arthur Schopenhauer (Autor)

Arthur Schopenhauer
Die Kunst, Recht zu behalten
Nikol Verlag (2009), Deutsch, Hardcover

ISBN 9783868200270

https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=KNO2009040600059&source=UWK

Kategorie: Kommunikationstipps, Rezension Stichworte: @Metoo, Buchrezension, Frauen, Kommunikation, Rezension, Rhetorik, Social Media, Trump

Der Rechtsmarkt in Deutschland: Buchrezension

6. März 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

rechtsmarktDer Kritiker Marcel Reich-Ranicki hätte vielleicht gesagt, „das ist ein wichtiges Buch“. Der Rechtsmarkt in Deutschland, herausgegeben von Markus Hartung und Thomas Wegerich, beleuchtet jedenfalls alles, was 2014 für das Unternehmen Kanzlei wichtig ist.

Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und der wichtigstens Trends. Dann folgen Abschnitte zu Managementfragen, Partnerwerdung, Personalentwicklung, Marketing und Vertrieb, dem sogenannten Business Development, zum Pricing und zum Legal Process Outsourcing.

Vom exzellenten Juristen zur hervorragenden Anwaltspersönlichkeit

Darunter findet sich viel Nützliches für die strategisch angelegte Kanzleiführung. Hilfreich sind etwa die Recruiting-Überlegungen von Ina Steidl, wie man auch für nicht zum Partner werdende „Dauerangestellte“ eine „Atmosphäre des Gern-halten-Wollens“ erzeugen kann. Das gleiche gilt für die „Best Practice“-Schildung von Astrid Arndt (Hengeler Mueller) zur Entwicklung „exzellenter Juristen“.

Eine gute Ergänzung wären Tipps zum nicht-juristischen Personal gewesen. Schließlich helfen auch exzellent geschulte Sekretärinnen, sich in dem von den Herausgebern skizzierten „dramatisch wandelnden Umfeld“ zu behaupten.

Wer Honorar verlangt, muss Leistungskennzahlen liefern

Aufschlussreich ist der Buchabschnitt „Geld“; etwa die Ausführungen von Silvia Hodges Silverstein zum Einkauf von Rechtsdienstleistungen anhand von Leistungskennzahlen und Benchmarking. Oder die Analyse zur Partnervergütung von Michael Roch und Rupprecht Graf von Pfeil. Systematisch hätte der Buchabschnitt zum Legal Process Outsourcing als Methode, kostengünstig Qualität zu liefern, auch hierher gepasst.

Das Buchkapitel „Trends“ präzisiert die Erkenntnisse aus der 2013 veröffentlichten „Zukunftsstudie“ vom Deutschen Anwaltverein. Die Analysen der Marktsegmente und Wachstumsstrategien runden die Bestandsaufnahme im ersten Kapitel ab, darunter etwa der Beitrag von JUVE-Gründer Aled W. Griffiths über die Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

In der Summe liefern die 3 Buchkapitel mit ihren 36 Unterkapiteln eine beeindruckende Fülle von Erkenntnissen, was die Investition von 79,90 Euro allemal rechtfertigt. Leider ist das Buch trotzdem kein reines Lesevergnügen. Das verhindern seine etwas juristentypische Langatmigkeit (das Buch umfasst 518 Seiten) und sein nicht ausgeschöpftes Optimierungspotenzial in Sachen Übersichtlichkeit und Layout.

Weniger Schwafelsätze = mehr Prägnanz

Natürlich darf und soll ein großer Marktüberblick viele Seiten beanspruchen. Doch weniger wäre mehr gewesen. Eine Lektoratsanordnung, jeden Autorenbeitrag um ein Fünftel zu kürzen, hätte ohne Abstriche beim Inhalt zu mehr Prägnanz geführt. Leser wären sicher bereit, dafür auf anwaltstypische Schwafelsätze zu verzichten.

Beispiel: „Von Bedeutung erschien es den Partnern dabei, sowohl von einer starken Mandantenbindungskraft der Individuen als auch von einem übergeordneten guten Ruf der Kanzlei insgesamt profitieren zu können.“

Knapper: „Den Partnern war es wichtig, von den beständigen Mandantenbeziehungen und dem guten Ruf der Kanzlei zu profitieren.“

Wiederholungen ermüden den Leser

Auch hätten alle Kapitel auf den Prüfstand gekonnt, die sich mit anderen überschneiden. Das durchzusetzen, ist bestimmt nicht leicht, wenn man als Herausgeber einen Pool von 34 Autorenpersönlichkeiten (28 Männer, 6 Frauen) am Start hat. Doch wie schon der erste Leiter der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten, Ferdinand Simoneit, immer sagte: „Der Leser ist froh über jeden Satz, den er nicht lesen muss.“

Wiederholungen finden sich in den vielen Vorabbemerkungen und Einführungen ebenso wie in der Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und den „Trends“. So gibt es die Typisierung von Kanzleien einmal vom DAV-Präsidenten Wolfgang Ewer und einmal vom Kanzleiberater Volker Tausch. Natürlich darf ein Buch ein und dasselbe Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, aber es sollte dem Leser oder der Leserin die Frage ersparen, „Moment, habe ich das weiter vorne nicht schon einmal gelesen?“

Tipp für Neuauflage: Mehr Lesehilfen für eilige Leser

Verbesserungspotenzial gibt es auch bei der Gliederung. Ich bin kein Fan der bis aufs I-Tüpfelchen durchstrukturierten Bücher aus dem Verlag C.H.Beck. Trotzdem habe ich beim „Rechtsmarkt“ Service in Form von Lesehilfen vermisst. Etwa Kopf- und Fußzeile, Randzeichen, durchgängig nummerierte (Zwischen)Überschriften, und am Ende ein ausführliches Namens- und Sachverzeichnis. Ohne solche Elemente kommt das Buch eher daher wie eine Essaysammlung als wie ein Praxisratgeber, und es ist schwierig, rasch mal einen nützlichen Tipp wieder zu finden.

Der Leser oder die Leserin muss also selber mit kleinen Post-It-Zettelchen aktiv werden und sich alle wichtigen Empfehlungen in eine To-do-Liste für die Kanzleiführung übertragen. Wer sich allerding eine solche Liste erstellt und sie gewissenhaft abarbeitet, dürfte gut gerüstet sein, um sich auch künftig erfolgreich auf dem Rechtsmarkt in Deutschland zu behaupten.

 „Der Rechtsmarkt in Deutschland, Überblick, Analysen, Erkenntnisse“, herausgegeben von Thomas Wegerich und Markus Hartung, Deutscher AnwaltSpiegel und Frankfurter Allgemeine Buch, 2014

 

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buch, Buchrezension, Kanzlei, Kanzleistrategie, Rezension

Blog-Rezension: Juristen prädestiniert für klare Sprache

11. Oktober 2010 von Eva Engelken

Werbetexterin Heike Schmidt-Abidi hat „Klartext für Anwälte“ fachmännisch auseinander genommen und hebt in ihrer Blog-Rezension vor allem hervor, dass Juristen gute Voraussetzungen für den Klartext mitbringen, da sie strukturiert denken, rhetorisch fit sind und überzeugend argumentieren können. Ihr „Urteil im Namen des Erfolges: Kaufen!

Hier geht’s zur Rezension (www.abidiblog.de)

Kategorie: Aktuelles, Presse Stichworte: Buchkritik, Rezension

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Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
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Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

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