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Vom Sparfuchs zum Schwerverbrecher – wie Frames unser Rechtsempfingen beeinflussen und wie man sie für die eigene Kommunikation nutzen kann

14. Juni 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Ob Menschen ein bestimmtes Verhalten als rechtens empfinden oder nicht, hing noch nie alleine davon ab, ob es gesetzlich erlaubt oder verboten war, sondern von einer gesellschaftlichen Übereinkunft, ob das Verhalten erlaubt oder verboten sein sollte. Diese Übereinkunft ist jedoch brüchig; Interessengruppen, Trends und andere Faktoren beeinflussen sie ständig. Aber auch wir selber können sie beeinflussen: durch unsere Sprache und das durch sie erzeugte Framing unserer Wertvorstellungen.

Das Anliegen meiner Dinner Speech anlässlich des 6. Düsseldorfer Anwaltsessens am 26.11.2018 im Industrie-Club Düsseldorf war es, den Einfluss von Sprache und Frames auf unser Rechtsempfinden zu beleuchten. Dieser Blogbeitrag ist eine weiterentwickelte Fassung davon.

Ich bei der Generalprobe für die Dinner Speech zum Thema Frames und Anwaltskommunikation

Ein schönes Beispiel für die Macht der Frames sind die Steueranwälte und ihre Steuersparmodelle. Als Organe der Rechtspflege sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Als Vertreter ihrer Mandanten jedoch deren Interessen. Das führt zu Konflikten, wenn Steueranwälte im Mandanteninteresse „Steuerschlupflöcher“ entdecken, die den Fiskus und damit das Gemeinwesen schädigen. Aktuelles Beispiel sind die Cum-Ex-Aktiendeals, die laut Medienberichten den deutschen Staat um zehn Milliarden Euro erleichtert haben.

Warum dauerte es über zehn Jahre, dass aus dem „Steuersparmodell“ Cum Ex eine schwere Steuerhinterziehung wurde?

Der auch als Dividendenstripping bezeichnete Vorgang war, wie bei allen „Steuersparmodellen“ üblich, zunächst von den Gesetzen gedeckt und wurde später verboten. In der der Zwischenzeit fügte er dem Staat jedoch einen Milliardenschaden zu. Berechtigte Fragen an die Anwälte wären:

  • Hätten sie trotz fehlender Verbote von Anfang an einen Unrechtsgehalt in ihrem Tun erkennen müssen?
  • Hätten sie angesichts der hohen Summen, um die es ging, gar die Radbruch‘sche Formel analog anwenden müssen? Nach dieser soll sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen Gerechtigkeit und gesetztem Recht für die Gerechtigkeit entscheiden, wenn das Gesetz als unerträglich ungerecht anzusehen sei.

Der nunmehr wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagte Erfinder der Cum-Ex-Steuersparmodelle, Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger aus Hessen, würde mit Sicherheit für sich in Anspruch nehmen, ein gesetzestreuer Anwalt zu sein, der nur dank seiner Findigkeit mal wieder eine Gesetzeslücke entdeckt und zu Geld gemacht hat.

War nur das Wirtschaftsstrafrecht den Anwälten nicht gewachsen oder gab es weitere Gründe?

Der ehemalige Finanzbeamte könnte vorbringen, dass das heute von der Staatsanwaltschaft behauptete Unrecht vor über zehn Jahren gar nicht erkennbar war. Immerhin dauerte es bis zum Jahr 2012, bis die Cum-Ex ermöglichende Gesetzeslücke geschlossen wurde. Und dann noch einmal fünf Jahre, bis Ende 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung erhob.

Gewiss ist die Komplexität einer Rechtsfrage ein Argument für ein langes Verfahren. Und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und erst recht Wirtschaftsstrafrecht sind ja wirklich komplex. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer schrieb einmal in seiner ZEIT-Kolumne „Fischer im Recht“, dass das Strafrecht dem White-Collar-Crime nicht gewachsen sei. Eine Putzfrau, die fünf Euro stiehlt, ließe sich leichter bestrafen als ein Bankmanager, der 500 Millionen veruntreut.

Das Unrecht eines Cum-Ex-Deals dingfest zu machen, gehört sicherlich in die Kategorie Brainfuck. Alleine die Sachverhaltsaufklärung bei Aktientransaktionen rund um einen Dividendenstichtag brennt WirtschaftsjuristInnen Denkfalten in die Stirn. Hinzu kommt die umstrittene strafrechtliche Bewertung der Cum-Ex-Deals. Ein verfassungsrechtlicher Grundsatz besagt, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Gegenstand des Strafverfahrens dürfte also auch die Frage sein, ob eine zunächst nicht strafbare Handlung überhaupt rückwirkend zu einer Straftat erklärt und bestraft werden darf.

Oder hat ein Framing das „Steuersparen“ zur Notwehr gegen einen gierigen Staat umgedeutet?

Gut möglich, dass es wegen der genannten Faktoren so lange dauerte, bis Gesetzgeber, Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt hartnäckige JournalistInnen die Cum-Ex-Deals tatsächlich als Straftaten bezeichneten. Doch auch die eingangs genannte gesellschaftliche Übereinkunft  was okay und was nicht okay ist, spielte eine Rolle. Im Hinblick auf die gemeinnützige Pflicht Steuern zu bezahlen, herrscht hier nämlich ein erbitterter Streit.

  • Das „Sparen“ von Steuern sei eine notwendige Gegenwehr gegen einen allzu gierigen Staat, lautet das traditionelle Credo der Gesetzeslückenfinder und wird unterstützt von Politikern und Medien.
  • „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“ lautete hingegen die Botschaft, die etwa der ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter Borjans (SPD) mit seinen millionenschweren Ankäufen von CDs mit den Namen potenzieller Steuerhinterziehern zu senden versuchte.

Sprachwissenschaftlerin Wehling: „Frames liefern den Deutungsrahmen für die Wirklichkeit“

Eine Waffe in diesem Kampf ist die eingesetzte Sprache beziehungsweise sind die durch sie aktivierten Frames. Das Framing zählt zu den mächtigsten Wirkmechanismen unserer Sprache. Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus.

Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling bezeichnet in dem von ihr verfassten SPIEGEL-Besteller „Politisches Framing“ Frames als „gedankliche Deutungsrahmen, innerhalb derer wir Fakten verarbeiten“. Laut Wehling verleihen Frames Fakten und Begriffen eine Bedeutung, indem sie die Fakten bzw. Begriffe mit unseren körperlichen Erfahrungen und unserem abgespeicherten Wissen über die Welt einordnen.

Als Folge davon sind es nicht die Fakten, die die unsere Einstellung zu Dingen bestimmen, sondern die Frames. Der Wirtschaftsnobelpreisträger Daniel Kahnemann hat mit dieser Erkenntnis die Annahme vom rational handelnden Nutzenmaximierer erschüttert. In dem gemeinsam mit seinem Forschungspartner Amos Tversky verfassten Werk „Choices, Values, and Frames“ erläuterte er, wie Frames die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen.

Im Hinblick auf die Pflicht Steuern zu zahlen, spielen die in den Medien benutzten Frames den „Steuervermeidern“ in die Hände. Objektiv betrachtet dient die Tätigkeit von Steueranwälten wie Hanno Berger dazu, Konstrukte zu entwickeln, mit denen Mandanten eine eigentlich vom Gesetzgeber beabsichtigte angemessene Besteuerung umgehen können. Die verwendeten Frames erzählen jedoch eine Rechtfertigungsstory.

Storytelling für Steuermilliarden: Flüchtende Mäuse und erquickende Oasen

Ein eindrucksvolles Beispiel von Elisabeth Wehling ist der Begriff Steuerschlupfloch. Er aktiviert den Frame einer Bedrohung, weil das Wort Schlupfloch in uns die Vorstellung einer Bedrohung hervorruft: Bedroht ist eine kleine Maus, die sich mit List dem Zugriff der bösen Katze durch Flucht in ein Schlupfloch entzieht. Somit macht der Begriff Schlupfloch den zu besteuernden Gewinn als Maus begreifbar, die vor der Bedrohung in Form der Besteuerung fliehen möchte. Die eigentlich geschuldete Entrichtung der Steuer wird als Situation vorstellbar, in der man gefangen ist und berechtigterweise ein Schlupfloch sucht.

Dem Schlupfloch stehen weitere Frame-Geschwister zur Seite, etwa das Steuerasyl. Wie der Begriff der politischen Flucht aktivert es semantisch mehrere Rollen:

  • Die Rolle der politischen Übermacht wird besetzt von den eigentlich demokratisch erlassenen Steuergesetze, die als Verfolger dem Geld der Reichen und Superreichen etwas Böses wollen.
  • Die Rolle des bedrohten wehrlosen Menschen, der fliehen muss, wird wahlweise von den Steuermillionen oder von ihren Eigentümern, den Superreichen, eingenommen. Sie fliehen, um ihr Geld dem übermächtigen Zugriff der Besteuerung zu entziehen.
  • Die Rolle des sicheren Asyl, an dem der bedrohte Flüchtling vor Verfolgung sicher ist, das Asyl, wird besetzt von jenen Ländern, die mit ihren Gesetzen die Steuerflucht möglich machen.

Die Verwendung des Fluchtframes und des Asylframes schafft es, in unseren Köpfen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer, die dazu dient, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, eine Bedrohung grundlegender Menschenrechte zu machen. Aus den Arschlöchern, die ihren Beitrag zum Gemeinwohl verweigern, werden bedrohte wehrlose Geschöpfe, denen man moralisch bedenkenlos Schutz gewähren kann. Ähnliche Mechanismen wirken beim Steuerparadies, wo ja bekanntlich nur die Guten hinkommen.

Deaktivieren kann man sie nur, indem man sie nicht verwendet oder Alternativen anbietet

Wir finden also tatsächlich auf der Ebene der Sprachwirkung einen Ansatz, der erklären kann, warum die Forderung, Steuersparmodellen einen Riegel vorzuschieben, nur schwer Gehör findet. Die gedanklich erweckten Frames sprechen dagegen. Was also wäre die erste Maßnahme, um gegen Steueroasen, Steuersparmodelle oder Steuerflucht wirksam vorzugehen?

Wehlings Rat lautet ganz einfach: Nicht mehr diese Frames benutzen, wenn man über die Vorgänge spricht. Stattdessen sollte man Alternativen suchen, die andere Frames aktivieren. Anstelle des Frames vom ehrlichen Sparer könnte man den Frame eines Betrügers aktivieren, der mit seinem Konstrukt seinen geschuldeten Beitrag zum Gemeinwesen verweigert und damit die Gemeinschaft schädigt.

In dem zuvor erwähnten Kampf um die Bewertung des Steuerzahlens ist tatsächlich eine kleine Verschiebung zu beobachten. So war im Handelsblatt jüngst von den „ergaunerten Steuermillarden“ zu lesen. Der Begriff „Ergaunern“ ruft deutlich andere Vorstellungen wach als etwa die „Steuerflucht“.

Auch Richter und Richterinnen sind beeinflussbar: Tipps für die Kanzleikommunikation

Welche Erkenntnisse sollten Anwälte und Anwältinnen für ihre Kommunikation mitnehmen?

Zum einen die Erkenntnis, dass Frames allgegenwärtig sind. Nur so kann man die Gefahr bannen, die eigene Argumentation mit entgegen wirkenden Frames unwissentlich zu entkräften. Zudem kann man wirkungsvoller kommunizieren. Etwa im Gerichtsprozess. Zwar besagt der Neutralitätsgrundsatz, dass Richter Sine ira et studio, also ohne Zorn und Eifer für die eine oder andere Partei entscheiden sollten. Doch auch Richter und Richterinnen sind der Prägung durch Framing zugänglich. Das erklärt auch, warum Litigation PR solche Wirkung zeigt. Sie setzt Frames ein, um Meinungen zu aktivieren und so den Gerichtsprozess zu beeinflussen.

Frames machen Täter unsichtbar oder ändern ihre Wahrnehmung

Frames können sogar Täter aus dem Blickfeld rücken. 2012 erstach ein Münchner Ehemann seine Frau und die Mutter seiner vier Kinder. Weil ich ihn flüchtig kannte, als Partner einer einer internationalen Wirtschaftskanzlei, verfolgte ich interessiert die Zeitungsartikel, die der Tat folgten und stieß schon damals auf den Begriff von „häuslicher Gewalt“. „Jedes Jahr werden in Deutschland rund 127.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt“ lautet eine beliebige Zeitungsschlagzeile. Fällt Ihnen etwas  auf? Der Begriff der häuslichen Gewalt nimmt den Täter aus dem Fokus. Spricht man von häuslicher Gewalt, klingt es, als ginge die Gewalt von prügelnden Häusern aus, aber nicht von Männern. Dabei sind es in 90 Prozent der Fälle sie, die prügeln oder auf andere Weise Frauen verletzen oder eben töten. Korrekt wäre meines Erachtens von „häuslicher Männergewalt“ zu sprechen.

Eine weitere Eigenschaft der Frames: Sie können ändern, wie ein Täter oder eine Täterin wahrgenommen wird. Bezeichnet die BILD-Zeitung einen Straftäter als Raubtier oder Bestie, erweckt sie damit kognitionspsychologisch die Vorstellung, dass man den Straftäter wie ein gefährliches Tier bekämpfen, einfangen, einsperren oder notfalls töten müsse. Als RechtsvertreterIn rutschen Sie prompt in die Rechtfertigungsfalle.

Wirkungsvolle Alternativframes etablieren

Leider hilft es Ihnen überhaupt nichts, einen Frame zu verneinen, also zu sagen: „Nein, mein Mandant ist keine Bestie“, weil auch die Verneinung eines Frames den Frame aktiviert. Selbst wenn Sie zehnmal wiederholen würden: „Nein, mein Mandant ist wirklich keine Bestie“, würden Sie zehnmal den Frame einer wilden Bestie aktivieren.

Was tun? Das einzige, was Ihnen übrigbleibt, ist zu versuchen, einen wirkungsvollen Alternativframe zu aktivieren. Aktivieren Sie für Ihren Mandanten das Bild eines Robin Hood, der für das Gute kämpft. Auf eine interessante Lösung für Thema Kriminalität weist Elisabeth Wehling hin. Danach könne es sich anbieten, die Kriminalität als Virus begreifbar zu machen. „Die Kriminalität greift um sich wie ein Virus.“, oder:  „Der Täter stammt aus einer kriminalitätsverseuchten Gegend.“ Die Assoziationskette dahinter lautet, dass man sich mit Strafbarkeit wie mit einem Virus infiziert. Also erweckt der Frame vom Virus in den Lesern oder Zuhörern die Vorstellung, dass die Straftaten eine Krankheit seien, die sich mit besserer Bildung, mit Resozialisierung und gesamtgesellschaftlich mit dem Abbau von Armut behandeln lassen. Das ist doch eine ganz andere Vorstellung als die von abzuknallenden Bestien, oder?

Das Fazit lautet: Frames wirken überall. Ensprechend wird unser Rechts- und Unrechtsempfinden durch unsere Sprache und die mit ihr aktivierten Frames beeinflusst. Mit ein wenig Übung können Sie überall die jeweils wirksamen Frames identifizieren. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sie entweder zu nutzen oder sie durch alternative Frames zu ersetzen.

Zur Lektüre:

Elisabeth Wehling

Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht

2016 224 S.,
ISBN 978-3-86962-208-8, 21,00 EUR
EBOOK (PDF)
ISBN 9783869622095
17,99 EUR bestellen
EBOOK (EPUB)
ISBN 9783869622101
17,99 EUR bestellen

https://www.halem-verlag.de/politisches-framing/

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Rezension, Veranstaltungen Stichworte: Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Linguistik, Rechtsanwalt, Rezension, Rhetorik, Steuerrecht

Vortrag beim Leadership-Colloquium: Mit welchen Eigenschaften qualifizieren sich Anwälte als moderne Leader?

3. November 2015 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Unter dem Titel „The Big C- Cash, Culture, Controlling and Creatures durfte ich beim 11. LEADERSHIP-Colloquium und der 3. Verleihung des Management Taktstocks durch die Deutsche Gesellschaft für Professional Service Firms DGPSF Tag referieren, am Freitag, 25. September 2015, Grandhotel Schloss Bensberg  in Bergisch Gladbach.
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Eva beim Leadeship Colloquium in Schloss Bensberg Foto von Georg Gerber mit freundlicher Genehmigung

Hier mein leicht augenzwinkernder und gekürzter Vortrag:

Leadership  – geht das mit Anwälten?

Sie haben heute bereits einiges gehört über die Notwendigkeit und über die Möglichkeiten, neue Formen des Managements zu etablieren. Reden wir  – kurz vor dem Sektempfang – über die entscheidende Herausforderung dabei: wir müssen diese neuen Formen des Managements in Anwaltskanzleien etablieren. In denen arbeiten bekanntermaßen Anwälte und Anwältinnen. Das führt uns zu der Frage: Modernes Leadership – ist das mit Anwälten möglich? Oder: Mit welchen Eigenschaften qualifizieren sich Anwälte als moderne Leader?

1.    Überzeugt ihr optische Außenwirkung?

Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangen, heißt ein Sprichwort und das beherzigen auch Wirtschaftsanwälte. Sie sehen top aus. Bei ihnen ist das normale Outfit ein Honorarargument. Erfahrungsgemäß bezahlt der Mandant eine Rechnung über 100.000 Euro bereitwilliger, wenn der Anwalt Budapester Schuhe trug beziehungsweise die Beraterin ein Tuch von Hermès. Das Prinzip dahinter ist die Mimikry. Das ist die optische Angleichung an den Feind, die Insekten oder andere Tiere betreiben. Ungiftige Schlangen ahmen die Muster ihrer giftigeren Artgenossen nach, in der Hoffnung, für einen von ihnen gehalten zu werden. Wirtschaftsanwälte versuchen daher immer, so auszusehen, als seien sie reich und erfolgreich. Der normale Anwalt kündigt lieber das Abo bei C.H. Beck als die Leasingraten für den neuen Porsche. Und sie achten auf Statussymbole: Sattes Brummen unter der Motorhaube, schickes Büro in guter Lage, sexy Sekretärin, Vielfliegerkarte und schicker Titel. Für sie gilt: Mit welchem Namen du kommst gegangen, so wirst du empfangen. Wer nur Thilo Müller heißt und nicht gerade Bernulph oder Maximilian, muss mindestens einen Doktortitel haben, um in Anwaltskreisen was herzumachen oder einen Adelstitel oder einen LL.M.

Selbst beim Doktortitel sind Anwälte sehr penibel. Kanzleimanager bzw. Managing Partner sollen sich ja immer auf der Wesentliche konzentrieren und Doktortitel sind nun mal etwas ganz Wesentliches. Allerdings ist auch ein schönes und beeindruckendes Äußeres alleine nicht ausreichend für Führungskräfte. Sie müssen auch kommunizieren können.  Kommen wir also zur nächsten Frage:

2.    Sind sie kommunikativ überzeugend?

Hervorragende Leader sind zugleich hervorragende Kommunikatoren oder Kommunikatorinnen. Egal, ob schriftlich oder mündlich – sie verstehen es, ihr Gegenüber zu erreichen, es zu unterhalten und es zu überzeugen. Das setzt voraus, dass sie sich ihm verständlich machen können. Wie sieht es damit bei Anwälten aus? Man muss die Frage stellen, denn zuweilen kommt es vor – zumindest in der schriftlichen Kommunikation – dass Anwälte da gewissen Herausforderungen unterliegen. Ein anderes Thema ist der althergebrachte autoritäre Führungsstil. Traditionelle autoritäre Führung hieß:

„Los, Sklave, arbeite, bis du umfällst. In Klammer: Und bis ich die Kohle im Sack habe“

Moderne Führung verpackt das subtiler. Bei Google oder Amazon heißt es:

„Wir sind eine Familie. Und wir sind immer für einander da. Und sogar der Frisör ist Tag und Nacht für dich da.“

Die Bedeutung ist dieselbe wie in der autoritären Variante:

„Los, Sklave, arbeite rund um die Uhr, ich sorge nur dafür, dass dir dabei die Haare nicht ins Gesicht hängen.“

Anwälte haben das problemlos verinnerlicht. Im Recruiting/Employer Branding kommunizieren gerade die arbeitsintensiven Großkanzleien gerne voller Stolz, dass ein Kindermädchen bereitstehe, das rund um die Uhr Kinderbetreuung anbietet. Botschaft: Auch hier kannst du bis zum Umfallen schuften. Manchmal können Kanzleien aber nicht mit finanziellen oder geldwerten Anreizen wie Kindermädchen und ähnlichem arbeiten. Hier muss sich nüchternerweise die 3. Frage stellen: Können Anwälte ihre Mitarbeiter durch Lob motivieren?

3.    Können sie motivieren?

Hervorragende Leader spornen ihre Mitarbeiter durch Lob an. Sie motivieren sie, vermitteln Sinn und Wertschätzung.Wie sieht das bei Anwälten aus? Aufschlussreich ist ein Blick auf die Anwaltswerdung, also auf die juristische Ausbildung und die beiden juristischen Staatsexamina. Mit den Noten im Staatsexamen ist das ja so eine Sache. Wenn Kanzleien Junganwälte einstellen, wollen sie nur welche haben mit Top-Noten: Prädikat oder gut oder gar sehr gut. Aber wenn sie selber Noten vergeben sollen, als Prüfer im ersten oder zweiten Staatsexamen, sind Juristen und Anwälte extrem knauserig. Die Bestnote »sehr gut« wird nur vergeben, wenn Ostern und Weihnachten zusammenfallen.

Warum bewerten Juristen andere Juristen so schlecht? Weil Jura so schwer ist? Dann müssten die Juristen eigentlich ja auch bei der Einstellung milder sein, aber das sind sie nicht. Oder tun sie sich so schwer mit der Anerkennung der Leistungen, weil ihr persönliches Selbstverständnis es nicht zulässt, andere gütig und milde zu beurteilen? Das führt uns tief in die Anwaltspsyche… Möglicherweise nagen im geheimen an Anwälten tiefste Selbstzweifel, auf den sie nach außen mit Zynismus reagieren…

Solche Selbstablehnung führen Psychologen auf eine traumatisierende Ablehnung in der Kindheit zurück. Traumatisierte Kinder reagieren leicht mit selbstverletzendem Verhalten wie dem Ritzen der Arme oder mit einer exzessiven Lebensweise, Drogen und dergleichen mehr. Damit riskieren sie unbewusst, Schaden zu nehmen. Bei Anwälten äußert sich das subtiler. Nach außen demonstrieren sie stets, dass sie sich selbst für die Krone der Schöpfung halten und die anderen für Schwachköpfe. Für psychologisch geschulten Betrachtern könnte das ein Indiz sein, dass sie in Wahrheit damit von etwaigen Selbstzweifeln ablenken.

Auch die von Dienstleistern oder untergebenen Mitarbeitern oft beklagte Beratungsresistenz ist auf die Selbstablehnung zurückzuführen. Statt nach innen kehren die Anwälte ihre latente Aggressivität und Abwertung nach außen. Das ist natürlich bitter. Denn vielleicht sind auch Anwälte in Wahrheit ganz anders. Tief drinnen sind sie vielleicht zutiefst friedliebend? Vielleicht  bemüht sich niemand stärker, Konflikte zu vermeiden als Anwälte? Sind es vielleicht einfach vertrauensselige Gemüter, die in ihren Mitmenschen nur das Gute sehen? Und  von den täglichen Enttäuschungen allmählich verbittert sind? Das Fazit lautet: Beachten Sie die traumatisierte Anwaltsseele.Die könnte Ihnen womöglich einen Strich durch die Rechnung macht, wenn es ans Loben geht. Wer keine Anerkennung erfährt, kann auch anderen nur schwer Lob und Anerkennung spenden. Aber man kann ja auch delegieren. Womit wir beim nächsten Punkt unserer Leadership-Merkmale wären:

4.    Können Anwälte führen?

Führung heißt, nicht alles selber machen, sondern Verantwortung an die richtigen Personen delegieren. Gute Manager planen ein Projekt, bestimmen Verantwortliche für untergeordnete Bereiche und statten sie mit so viel Verantwortung aus, dass sie ihre Aufgaben eigenmächtig erfüllen können. Nur in wichtigen Punkten mischen sie sich selber ein. Etwa bei den Weihnachtskarten. Hier sind strategisch relevante Fragen zu klären: Soll der Tannenbaum auf die linke oder auf die rechte Seite? Solche wichtigen Entscheidungen kann man nicht der Marketingtusse überlassen, die ja nicht mal ein 2. Staatsexamen, geschweige denn ein Prädikat hat.

Auch bei Kommas oder der Rechtschreibung verzichten Anwälte lieber darauf, Arbeit zu delegieren, weil sie wissen, das kann zur Katastrophe führen. Zum Beispiel bei Verträgen. Da kann ein falsches oder fehlendes Wörtchen, wie zum Beispiel „nicht“, eine Haftung in Millionenhöhe  auslösen. Da prüft der Partner lieber noch dreimal nach, ob der Vertrag stimmt. Das führt bei den meisten Anwälten über kurz oder lang zum Korinthenkackerbazillus.Ein Symptom von diesem Bazillus ist die pathologische Kommakorrigierwut. Sobald der Anwaltsblick auf bedrucktes Papier fällt, beginnt er, wie ein Scanner die Zeilen entlang zu rattern. Bei jedem fehlenden Komma macht es »Kling«, und vom Anwaltshirn zuckt ein Blitz zur Hand, die sich zur Tastatur hebt und das Komma einfügt. Es gehört schon viel innere Ruhe dazu, sich in Anwaltsnähe die Gewissheit zu bewahren, dass von einem falsch gesetzten Komma nicht die Welt untergeht. Fazit: Was heißt das für unsere Frage, ob Anwälte gute Leader sind, die Unwichtiges delegieren können? Natürlich, dass Anwälte Unwichtiges delegieren können. Kommafehler sind für Anwälte wichtig. Das führt uns zur 5. Frage:

5.    Sind Anwälte visionär?

Leadership heißt ja unter anderem, charismatisch und visionär sein Unternehmen in die Zukunft führen. Das ist mehr als reines Management. Leader organisieren nicht nur, sie tragen das Unternehmen weitsichtig in die Zukunft.Wie ist das bei Anwälten? Anwälte sind dafür gut präpariert. Sie können nämlich in die Zukunft blicken.Sie wissen aber auch, was die Normalsterblichen gern verdrängen: dass die Zukunft böse ist. Und dass von allen möglichen Szenarien immer das Worst-Case-Szenario eintritt. Ein Beispiel-Szenario: Schüttet ein Mitarbeiter Bohnerwachs aufs Parkett, weil er seinen Konkurrenten kurzfristig aus dem Feld ziehen will, wird der Kerl nicht nur ausrutschen, sondern sich den Kopf anschlagen, ins Koma fallen und anschließend mit Querschnittslähmung wieder erwachen und horrende Schadensersatzansprüche geltend machen.
Noch bevor der Mitarbeiter das Fläschchen mit dem Bohnerwachs aufschraubt, sieht der Anwalt das alles vor sich.Wie ein rotes Blinklicht blinken in seinem Kopf die Rechtsfolgen auf: Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz, Rehabilitationskosten, lebenslange Rente und so weiter.Anwälte sind darauf getrimmt, Katastrophen vorherzusehen.Das macht sie für die Entscheider in Politik und Wirtschaft unentbehrlich und den normalen Leuten unheimlich. Fazit: Als Fazit könnte man ziehen: Wenn Sie für Ihre Kanzlei visionäre Ziele entwickeln wollen, also visionäre Höhenflüge anstreben, dann gehen Sie davon aus, dass die Anwälte das durchaus mittragen. Aber berücksichtigen Sie das, was nur Anwaltsaugen sehen: Dass man von weit oben tief runterfallen kann. Das heißt: für die Anwälte legen Sie unbedingt Anschnallgurte bereit!Überleitung: Equipment wie Anschnallgurte und ähnliches führt uns direkt zum nächsten und 6. Kriterium: nämlich zur Frage: Sind Anwälte auch organisationsstark?

6.    Sind sie organisationsstark?

Gute Manager haben das Zeit- und Ressourcenmanagement im Griff. Wie ist das bei Anwälten? Anwälte haben keine rosarote Brille vor der Nase, aber in jedem Fall haben sie die Uhr im Blick. Sei es, um die billable Hours nachzuhalten, sei es, um eine Frist einzuhalten. Mit den Fristen ist es so eine Sache. Wenn man sie einhält, bemerkt es keiner und dann klatscht auch keiner Beifall. Das widerspricht dem schon besprochenen anwaltlichen Bedürfnis nach Anerkennung, nach Lob und so weiter. Aufmerksamkeit in Form von Ärger gibt es nur, wenn man die Frist versiebt. Oder wenn man sie unter großem Trara gerade noch einhält. Jawohl, Anwälte können Fristen einhalten. Aber sie reizen sie auch gerne aus. In Kombination mit ihrem hohem Verantwortungsgefühl kann das normale Zeitpläne manchmal crashen.

7.    Sind Anwälte mental fokussiert?

Leader sind konzentriert und mitunter kaltblütig und skrupellos.Wie sieht es da bei Anwälten aus?Hier finden wir einen Anwaltskenner nicht überraschenden Befund in der Psychologie. Der Anwaltsberuf gehört zu den psychopathischsten Berufen der Welt. Das hat der bekannte Psychologe aus Oxford Kevin Dutton untersucht. Buchtitel: Psychopathen – was man von Heiligen, Anwälten und Serienmördern lernen kann.  Es gebe, so Duttons These, auch außerhalb des kriminellen Firmaments Psychopathen, die oft bestens in Berufen wie den folgenden zurechtkommen: Chirurg, Anwalt oder Firmenchef. »Eine psychopathische Strategie kann sich zum Beispiel auch im Sitzungssaal als äußerst nützlich erweisen«, sagte Dutton. Psychopathische Persönlichkeitsmerkmale können Anwälten im Beruf nützen. Dazu betrachten Psychologen die Big Five. Das sind fünf entscheidende Faktoren der Persönlichkeit.

  • Offenheit für Erfahrung
  • Gewissenhaftigkeit
  • Extraversion
  • Verträglichkeit
  • Neurotizismus

Wer bei Verträglichkeit, wozu Vertrauen, Freimütigkeit und Altruismus zählen, niedrige Werte hat, profitiert, wenn es um erbitterte Auseinandersetzungen etwa vor Gericht oder bei Verhandlungen geht. Dutton spricht von den Siegermerkmalen, wenn er von den Grundprinzipien der Psychopathie spricht. Dies sind: Skrupellosigkeit, Charme, Fokussierung, Mentale Härte, Furchtlosigkeit, Achtsamkeit, Handeln. Diese Merkmale können, richtig dosiert, helfen, berufliche Erfolge zu erzielen. Erfolgreiche Psychopathen und Psychopathinnen, können diese Merkmale einblenden, wenn die Situation es erfordert. Verhandlungsmarathon. Oder vor Gericht. Die gute Nachricht: Erfolgreiche Psychopathen können diese Merkmale wieder ausblenden – wie die Regler an einem Mischpult. Zum Beispiel, wenn sie zu Hause mit ihren Kindern herumtoben oder ihre kranke Mutter pflegen. Oder mit ihren Mitarbeitern sprechen.

Das Fazit lautet: Modernes Leadership mit Anwälten ist eine Herausforderung, denn es sind Anwälte dabei. Modernes Management mit Anwälten ist jedoch möglich, denn sie weisen Eigenschaften auf, die für modernes Leadership erforderlich sind. Anders gesagt, Leadership ist möglich, denn es sind Anwälte dabei!

Vielen Dank!

 

Kategorie: Kanzleikommunikation, Veranstaltungen Stichworte: Kanzlei, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

10. Februar 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Tagesseminar innerhalb der Tagung  „Justiz und Öffentlichkeit“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.-18. Juli 2014.

Das Seminar dient der Gestaltung einer möglichst optimalen Pressemitteilung. Dabei werden u.a. folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Themen eigenen sich für eine Pressemitteilung?
  • Was ist die Struktur einer Medienmitteilung?
  • Was sollte unbedingt vermieden werden?

Diese und andere Aspekte werden gemeinsam erörtert und anschließend mit praktischen Beispielen und Übungen vertieft.

Der genaue Zeitpunkt des Seminars wird noch bekannt gegeben.

 

Kategorie: Seminare, Veranstaltungen Stichworte: PR, Presse, Seminar

Seminar: PR für Rechtsanwälte und Kanzleien am 17.10.2013 in Düsseldorf

15. Juli 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Kommunikationsseminar an der Georg-von-Holtzbrinckschule für Wirtschaftsjournalisten/Verlagsgruppe Handelsblatt

Ziel des Seminars

Lernen Sie die besten Methoden kennen, mit denen sich Rechtsanwälte und Kanzleien optimal positionieren und überprüfen Sie Ihr eigenes Kanzleimarketing.

Inhalt des Seminars

  • Bestandsaufnahme: Wie sieht Ihre bisherige Kommunikation aus? Was haben Sie Ihren Mandanten zu bieten?
  • Klientel: Wer muss von Ihrem Angebot erfahren?
  • Maßnahmencheck: Welche Instrumente passen zu Ihrem Angebot und Budget?
  • Rankings, Handbücher, Awards & Co: Wie bewertet die (Fach-)Öffentlichkeit Ihre Leistung?
  • Pressearbeit: Expertenstatus in Fach- und Publikumspresse ausbauen und festigen.
  • Social Media: Von Twitter bis Wikipedia – die eigene Persönlichkeit kommunizieren.
  • Recruiting: Mitarbeiter anziehen, die zur Kanzlei passen.
  • Eigene Medien: Zielgruppen mit maßgeschneiderten Infos überzeugen.
  • PR-Konzeption: Maßnahmen perfekt integrieren.

 Zielgruppe

  • Für Marketing verantwortliche Partner von Kanzleien
  • Selbstständige Rechtsanwälte
  • PR-Mitarbeiter von Pressestellen

Anmeldung beim Veranstalter: Georg-von-Holtzbrinckschule für Wirtschaftsjournalisten, 600 €.

http://www.holtzbrinck-schule.de/seminare/seminarkalender/pr-f%C3%BCr-rechtsanw%C3%A4lte-und-kanzleien-0

Hier geht’s zum Seminarkalender der Holtzbrinckschule: http://www.holtzbrinck-schule.de/seminare/seminarkalender

 

 

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: kanzleimarketing, Marketing für Rechtsanwälte

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 9. Juli 2013, Richterakademie Trier

3. Juli 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wann, mit welchen Themen und wie schreibe ich Pressemitteilungen? Für Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter von Pressestellen in Justizbehörden. Tagesseminar innerhalb der Tagung  „Justiz und Öffentlichkeit“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8.-13. Juli 2013

Gesamtes Programm hier

 

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Presse, Pressemitteilung, Seminar

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Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

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