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Männer sind bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint

24. Oktober 2018 von Eva Engelken 26 Kommentare

Texte, PR und Klartext für AnwälteErst gestern bemerkte mein geschätzter Journalistenkollege Daniel Schönwitz in seinem Blog, dass das Gendern, also das geschlechtsneutrale Formulieren, allzu leicht dazu führe, dass man passiv wird. Nicht passiv im Sinne von passiv-in-der-Sonne-liegen, sondern passiv durch die Verwendung von Passiv-Konstruktionen.

Ich gab ihm sofort Recht. Gendern ist Mist. Und mir reicht’s damit! Ab sofort werde ich darauf verzichten. Hier in meinem Blog wird es nur noch Rechtsanwältinnen, Bloggerinnen, Besucherinnen und Ratgeberinnen geben. Und Zahnärztinnen und Fußpflegerinnen, sollte ich je über Zähne oder Füße bloggen.

Alle männlichen Angehörigen dieser Berufe dürfen so frei sein, sich mitgemeint zu fühlen. Ab sofort gilt hier folgende Fußnote:

„Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Verwendung der männlichen Form verzichtet, Männer sind selbstverständlich mitgemeint.“

Das generische Maskulinum funktioniert im Deutschen nicht. Die Alternative: das generische Femininum

Die Wirkung, dass die männliche Form – die „Rechtsanwälte“ -, als generisches Maskulinum, die weiblichen Angehörigen des Berufs, –  also die Rechtsanwältinnen, mitbezeichnet, gibt es in der deutschen Sprache in Wahrheit nicht. Das generische Maskulinum wurde allerdings, und wird noch so benutzt, als würde es die Frauen mitbezeichnen. Und meistens finden sie sich ja auch damit ab, und wenn nicht, kann man immer noch die Floskel schreiben, dass „Frauen mitgemeint“ seien.

Leider weiß die Wissenschaft inzwischen: Wer nur von Rechtsanwälten spricht, tut sich schwer, Frauen, also die Rechtsanwältinnen, mitanzusprechen. Nachzulesen bei der Bloggerin Antje Schrupp. Ich verwende also bis auf weiteres ein generischen Femininum und tue so, als ob man unter Rechtsanwältinnen und Politikerinnen gemeinhin auch die männlichen Rechtsanwälte und männlichen Politiker verstehen würde. Vielmehr: ich erkläre, dass ich sie mitmeine.

Keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr

Mitgemeint sind auch alle geschlechtlich Dazwischenliegenden. Ihnen trägt man oft mit einem Sternchen „*“ Rechnung. Etwa in Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung oder in anderen, auf Geschlechtergerechtigkeit Wert legenden Einrichtungen. Hier werden aus „Mitarbeitern“ die „Mitarbeiter*innen“.

Andere, wie zum Beispiel meine geschätzte Netzwerkkollegin Birte Vogel, lehnen das Sternchen ab, unter anderem weil es an den „Judenstern“ der Nazidiktatur erinnert, und setzen einen Unterstrich „_“ ein, um alle Geschlechteridentitäten mitzumeinen. Noch wieder andere verwenden ein „X“.

Hier, in meinem Blog, wird es künftig keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr geben. Ich respektiere euer Bedürfnis, sich mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren als dem per Geburtsurkunde zugeteilten. Aber hier seid ihr ab sofort mitgemeint. Ihr macht statistisch weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung aus. Wir Frauen machen 51 Prozent aus. Außer in China und Indien, wo man unsern Anteil per Abtreibung weiblicher Föten auf unter 50 Prozent gedrückt hat.

Die Hälfte des Himmels erobert man nicht mit lauen Quoten

Ich bin für Parität, wie sie die Grande Dame der CDU, Professorin Dr. Rita Süßmuth, kürzlich forderte. Frauen steht die Hälfte des Himmels zu. Oder profaner ausgedrückt: sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männern. Doch bisher nähern sie sich der Gleichberechtigung derart zaghaft an, als wollten sie den Atlantik überqueren, indem sie mit einem Ruderboot auf einem Baggersee herumpaddeln. Immer freundlich im Kreis herum und bei der ersten Welle zurück ans Ufer.

So wird das nix mit der Hälfte. Auch nicht mit lauen 30-Prozent-Frauenquoten für Vorstände oder Abgeordnete. Wir brauchen eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Auf der Führungsebene und darunter: Bei den Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Soldatinnen. Weg mit der Quote und her mit der Parität!

Das generische Neutrum wäre schön, lässt aber noch auf sich warten

Das generische Neutrum ist das sprachliche Pendant zur Parität zwischen den Geschlechtern. Es wäre schön, wenn wir es hätten, denn die Sprache prägt das Denken und ebnet der faktischen Gleichberechtigung den Weg.

Die englische Sprache besitzt es bereits: „The teacher“, „the chancellor“ und „the minister“ meint jeweils Mann und Frau. In der deutschen Sprache sind generische Neutruum selten zu finden. Die „Majestät“, die „Ihre Majestät, den König“ oder „Ihre Majestät, die Königin“ meint, ist eines der wenigen.

Also müssen wir sie entwickeln. Wir brauchen ein generisches Neutrum und ein generisches Maskulinum, so wie Antje Schrupp erklärt: Eins für Menschen, und eins für Männer.  Das Neutrum könnte mit dem Artikel „das“ gebildet werden, und das Maskulinum mit der Endung „ich“, schlägt die Sprachforscherin Luise Pusch vor:

Das Lehrer, die Lehrerin, der Lehrerich.

Die vorläufige Alternative zum Gendern: Nicht mehr gendern, sondern Männer mitmeinen

Bis sich das in unserer deutschen Sprache durchgesetzt hat, hat eine schreibende Frau, die nicht nur mitgemeint sein will, nur zwei Möglichkeiten.

  • Entweder sie gendert und verteilt Sternchen & Co, damit Männer UND Frauen und sämtliche Zwischenstufen gleichermaßen angesprochen werden. Natürlich immer möglichst unauffällig oder elegant, damit bloß kein fortschrittsresistenter Macho brüllt „Genderwahn!“ Ich selbst habe redlich versucht, etwa in der Legal Tribune Online, mich für ein elegantes Gendern stark zu machen, das es irgendwie allen ein bisschen rechter macht. Und am Ende kommen trotzdem Irgendwelche und mosern, weil sie immer mosern.
  • Oder sie gendert nicht mehr und nimmt behelfsweise die weibliche Form: das generische Femininum.

Ich gehöre dazu. Ich habe genug von der sprachlich korrekten Rund-um-Wohlfühl-Verpackung. Schert euch zum Teufel, ewiggestrige Befindlichkeiten. Ich verzichte auf das Gendern und meine Männer ab sofort mit.

Ich bin sicher, liebe Leserinnen, Sie haben größtes Verständnis dafür!

#fraubellion #frauenland #esreicht

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Feminismus, Frauen, Gendern, Kommunikation, Männer, Strategie, Textkritik

Sprachwehr für Medien und Politik: So entkräftet man die Lügen der Abtreibungsgegner

19. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBEs ist Zeit für Medien und Politik, sich Begriffe wie Lebensschutz von frauenfeindlichen Abtreibungsgegnern zurückzuerobern. Lebensschutz ist ein Menschenrecht von Frauen und Männern: Nämlich die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden und die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu erhalten.

Ich trage selten Hut, aber wenn ich das Geschrei der selbsternannten Lebensschützer höre, platzt mir die sprichwörtliche Hutschnur. Diese Herrschaften lügen dreist, wenn sie behaupten, Abtreibungsverbote wären notwendig, um „Leben zu schützen“ oder das gestern im Bundestag debattierte „Werbeverbot“ für Abtreibungen in § 219a StGB diene dazu, Leben zu schützen.

Gesetze wie der § 219a StGB dienen nicht dem Lebensschutz, sondern dazu, Lebensrechte einzuschränken

Man möchte rufen: „Lüge, Lüge, Lüge!“ Denn in Wahrheit geht es den Abtreibungsgegnern und den Gegnern von § 219a StGB darum, Frauenrechte einzuschränken. Um Leben zu schützen, gäbe es erheblich wirkungsvollere Mittel als Strafgesetze. Das wissen die Gegner genau. Bei anderen Themen schimpfen sie auf den „Verbotsstaat“, aber bei den reproduktiven Rechten der Frau passen ihnen Verbote in den Kram.

Warum? Weil es ihnen eigentlich vielmehr darum geht, ihre Herrschaft über die Frau zu reinstallieren. Im Fall der AfD & Co sogar heftiger: Sie wollen eine rassistische Wahnwelt verwirklichen. Eine Welt, in der deutsche, mit dem Mutterkreuz prämierte Frauen, wie Zuchtkühe Horden deutscher Kinder gebären. Durch die „Gebärmutter der deutschen Frau“ soll der jüngst wieder von Gauland herbeifantasierte „Bevölkerungsaustausch“ verhindert werden. Diesen Schmarrn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Es ist höchste Zeit, sich die Begriffe von den Frauenfeinden zurückzuerobern

Leider reicht im Herbst 2018 ein Kopfschütteln über diese Spinner nicht mehr aus. Tun ist gefragt. Wir alle, die wir schreiben und per Radio oder Bewegtbild Nachrichten und Meinungen in die Welt entlassen, sollten von den rassistischen Frauenfeinden unsere Sprache zurückholen.

Lebensschutz heißt notwendigerweise Frauenschutz

Dazu gehört als erstes der Begriff Lebensschutz. Lebensschutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft muss notwendigerweise immer auch Frauenschutz sein. Frau und ungeborenes Kind sind eine Einheit. Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von „Zweiheit in Einheit“.

Werden Sie nicht müde, darauf hinzuweisen, dass Frauen und Männern reproduktive Rechte zustehen

Frauen und Männer haben das Recht auf reproduktive Rechte und Gesundheit. Echter Lebensschutz wahrt diese Rechte.

Definition der Böll-Stiftung von reproduktiven Rechten:

Reproduktive Rechte und Gesundheit beschreiben das Recht eine*r jede*n Einzelnen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dies bedeutet vor allem die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden, sowie über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen.

Diese als Menschenrechte verstandenen Rechte sind für Frauen* und Mädchen* besonders wichtig. Jede Frau* und jedes Mädchen* hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welchen Abständen sie schwanger werden will. Sowohl erzwungene Schwangerschaftsabbrüche als auch das Verbot von Abtreibungen verletzen dieses Recht.

Quelle: Böll-Stiftung

Nehmen Sie den Hetzern den Begriff vom Lebensschutz weg und geben sie ihn Frauen

Formulierungsbeispiel

Sagen Sie: „Die für Frauen- und Lebensschutz kämpfende Politikerin XY fordert eine unverzügliche Abschaffung des die reproduktiven Rechte einschränkenden Werbeverbots in § 219a StGB.“

Tappen Sie nicht in die Framing-Falle von der „Kindstötung“

Fatal ist es, den Frauenrechtsgegnern den Begriff von der „Kindstötung“ nachzubeten. Dieser Begriff aktiviert die entsetzliche Vorstellung (= Frame)  von einem Kind, das von seiner Mutter getötet wird. Doch das entspricht nicht der realen Situation. Die Entscheidung für eine Abtreibung trifft eine Frau, die eine befruchtete Eizelle in sich trägt, sich aber in der Notlage befindet, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen.

  • Womöglich hat sie schon ein oder mehrere Kinder zu versorgen, sodass ein weiteres Kind, wenn es zur Welt käme, vernachlässigt werden würde.
  • Umgekehrt könnte das weitere Kind sie dazu bringen, die schon vorhandenen Kinder zu vernachlässigen.
  • Es könnte sein, dass sie gesundheitlich nicht (mehr) in der Lage ist, das Kind auszutragen, ohne ihre Gesundheit unzumutbar zu gefährden.
  • Vielleicht ist sie auch nur einfach, was schlimm genug wäre, durch ein weiteres Kind von Armut bedroht.
  • Vielleicht gibt es keinen Partner
  • Oder oder oder….

Es kann viele Gründe geben, warum sich eine Frau gegen ein noch zu gebärendes Kind entscheidet. Diese elementare Entscheidungssituation sollten Sie sprachlich nicht ausklammern.

Sprechen Sie statt vom Schwangerschaftsabbruch lieber von der „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“

Vermeiden Sie es, vom Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Sprechen Sie statt von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Abtreibung immer von einer „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“. Damit rücken Sie die Frau nicht in die Nähe einer Mörderin, wie es die frauenfeindlichen Gaulands & fundamentalistischen Christen gerne hätten. Stattdessen lassen Sie die Hoheit bei der Frau, die ihre reproduktiven Rechte wahrnimmt.

Reden Sie nicht vom ungeborenen Kind, sondern von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Gehen Sie noch weiter. Benutzen Sie im rund um das Thema Abtreibung möglichst nicht die Bezeichnung Kind. Verwenden Sie den juristischen Begriff von der Leibesfrucht. Oder den lateinischen Begriff vom Nasciturus (= das noch zu Gebärende).

Beide Begriffe tragen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Dieses hat in Bezug auf das ungeborene Kind oder den Embryo oder Fötus den Begriff geprägt von der „Zweiheit in Einheit“. Dieser Begriff trägt der – auch von Juristen angerkannten – Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch erst nach und nach im Bauch einer Frau entfaltet.

Titulieren Sie „Lebensschützer“ als das, was sie sind: Frauenrechtsgegner

Hören Sie auf, den fanatischen Rassisten, Biologisten und Mutterkreuzlern den Ehrentitel Lebensschützer zu geben. Der impliziert, dass sie tatsächlich „Leben schützen“ würden. Doch das tun sie sie nicht, im Gegenteil.

Abtreibungsverbote führen rund um den Erdball dazu, dass Frauen an medizinisch katastrophalen Abtreibungen sterben oder unsäglich grausame Verletzungen erleiden.

Hinzu kommen die Verletzungen, die Frauen aufgrund von medizinisch schlecht begleiteten Geburten erleiden. Oder Krankheiten, die sie bekommen, weil sie unkontrolliert viele Kinder gebären. Denken Sie auch daran, dass die nicht vorhandene Geburtenkontrolle zu einer irrwitzigen Bevölkerungsexplosion in Afrika und anderen Erdteilen führt. Bevölkerungszuwachs ist eine Hauptursache für Hungernöte und entsprechend eine 1A-Fluchtursache.

Schwadronieren Sie nicht von der „Kultur des Todes“, sondern präzisieren Sie, dass Abtreibungsgegner eine „Kultur des Frauenhasses“ fördern, und dass eine „Kultur des Lebens“ demgegenüber Frauen umfassende reproduktive Rechte einräumen würde

Noch so ein Begriff, den honorige Wissenschaftler, Juristen, christliche Fundamentalisten und wer sich noch alles im schmutzigen Dunstkreis der Abtreibungsgegner herumdrückt, benutzen: Die Kultur des Todes. Was sie meinen, ist klar. Sie meinen, dass erlaubte Abtreibungen den Tod kultivieren, weil der Nasciturus bei einer Abtreibung getötet wird.

Scheinheilig, wie sie sind, klammern sie aus, dass unerwünschte oder selbst geplante Schwangerschaften das Leben der schwangeren Frauen in Gefahr bringen können. Und zwar umso mehr, je stärker die reproduktiven Rechte der Frau eingedämmt werden. Stellen Sie dem Begriff die Kultur des Lebens entgegen. Anders gesagt: Eine „Kultur des Lebens“ gesteht Frauen umfassende Rechte zu: das Recht, über ihre Familienplanung entscheiden zu können und so weiter.

Fortsetzung folgt. Demnächst in diesem Blog

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Politik, Recht Stichworte: Framing, Frauenrechte, Kommunikation, Presse, Rhetorik, Schwarze Rhetorik

Der Fall Sigi Maurer: Frauen müssen nicht schweigen, um Täter zu schützen

12. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wenn der Rechtsschutz Lücken hat, müssen die obersten Gerichte sie schließen. Der Fall der wegen übler Nachrede verurteilten österreichischen Grünen-Politikerin Sigi Maurer ist so einer.

Was ist passiert? Eine junge Politikerin wird per Facebooknachricht in vulgärer Weise angemacht. Als sie sich per Strafanzeige wehren möchte, erfährt sie, dass die Attacke nach österreichischem Recht nicht strafbar ist, da sie nur im privaten Facebookpostfach gelandet ist und nicht in der öffentlichen Timelime.

Öffentlichkeit herstellen, wenn das Strafrecht nicht hilft

Schon bei dieser Information sträuben sich einem die Nackenhaare, doch Sigi Maurers Fall geht noch weiter. Wenn das Recht nicht hilft, hilft vielleicht öffentliche Kontrolle, dachte sich die Politikerin. Also veröffentlicht sie die schmierigen Facebooknachrichten und den Namen des mutmaßlichen Absenders auf Twitter. Der ist Inhaber eines Bierladens, vor dem sie unmittelbar vor Erhalt der Nachrichten „von Männern belästigt und angepöbelt worden“ war. Der Bierladenbesitzer verklagt sie wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Das erstinstanzliche Gericht verurteilt sie wegen übler Nachrede zu insgesamt 7000 Euro Straf- und Schmerzensgeld.

Was die nächste Instanz im Fall Sigi Maurer prüfen könnte: Notwehr

Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und gottseidank will Sigi Maurer mit ihrer Anwältin in Berufung gehen. Es ist Zeit, dass Gerichte die Lücke im Rechtsschutz für Frauen schließen.

Die Frage, die sie klären müssen, lautet:

Dürfen sich Frau gegen anonyme sexistische Attacken in den sozialen Medien wehren?

Mein Rechtsgefühl sagt: Sigi Maurer durfte sich mit der Veröffentlichung der Facebooknachrichten auf Twitter wehren. Mehr noch: sie musste es sogar, um ihren Platz in der Gesellschaft als Frau und Politikerin zu behaupten.

Könnte die Politikerin vielleicht aus Notwehr gehandelt haben?

Der Gesichtspunkt, unter dem man die Twitter-Veröffentlichung betrachten sollte, ist der Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Notwehr im strafrechtlichen Sinne ist eine Maßnahme, die geeignet, erforderlich und angemessen ist, einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Begeht jemand aus Notwehr eine Straftat, ist die Tat gerechtfertigt und im Ergebnis nicht strafbar. Auf Sigi Maurer bezogen: War die „üble Nachrede“ Notwehr, wäre sie nicht strafbar.

Sind obszöne Facebooknachrichten ein „rechtswidriger Angriff“?

Die erste Hürde ist die Frage: Lag überhaupt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vor? Bezogen auf Sigi Maurer: Waren die sexistischen Nachrichten ein solcher Angriff ? Von Juristinnen erfuhr Sigi Maurer , dass sie zumindest nach österreichischem Recht keine strafbare Beleidigung darstellten, weil diese Öffentlichkeit verlangt.

Die Berufsinstanz könnte aber prüfen: Lag nicht dennoch ein rechtswidriger Angriff auf Rechtsgüter der Politikerin und Frau Sigi Maurer vor?

Bedrohliche Gesamtsituation: Anpöbeln auf der Straße und „Einladen zum Schwanzlutschen“

Betrachten wir die Gesamtsituation. Laut Pressebericht wurden die obszönen Nachrichten an Sigi Maurer verschickt – vom Facebookaccount des Ladenbesitzers – , kurz nachdem sie persönlich bei diesem Geschäft war und von Männern angepöbelt wurde.

Ging es also nicht nur gegen die schmierigen Chatmitteilungen, sondern auch um die Belästigung durch den Ladenbesitzer und die Männer vor dem Laden? Könnte beides zusammen den Tatbestand einer Nötigung erfüllen?

Wurde Sigi Maurer genötigt? Halt den Mund oder du wirst attackiert?

Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Täter sein Opfer durch das In-Aussicht-Stellen eines Übels zu einem bestimmten Verhalten bringt. Bevor Sigi Maurer die Facebooknachrichten erhielt, wurde sie vor dem Bierladen von Männern angepöbelt, dann wurde sie via Facebook „eingeladen“, beim nächsten Besuch des Bierhändlers einen „Schwanz“ zu „lutschen“. Als Frau übersetze ich das mit: „Wenn du dich nochmal bei meinem Bierladen zeigst, wirst du wieder angepöbelt, sexistisch beleidigt oder konkret sexuell attackiert.“

Ich brauche nicht viel Fantasie, um in dem Gesamtkomplex eine Bedrohung von Sigi Maurer zu erkennen: auf ihre Gesundheit und im weiteren Sinne auf ihre Bewegungsfreiheit und ihre Arbeit als Politikerin.

War die Bedrohung für Sigi Maurer „gegenwärtig“?

Eine besondere Anforderung des Notwehrrechts ist es, dass der Angriff „gegenwärtig“ sein muss. Man darf sich nicht präventiv gegen zukünftige Angriffe wehren. Ich glaube aber, die Berufungs- oder Revisionsinstanz könnte die Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs durchaus bejahen. Und zwar weil die „Bedrohungslage“ fortbestand. Ihr war implizit angedroht worden, dass Angriffe folgen könnten, wenn sich sich nochmal in die Nähe des Bierladens begeben würde.

Geeignet, erforderlich und angemessen?

Die zweite Hürde, die die Twitterveröffentlichung überwinden müsste: War sie die Notwehrhandlung geeignet, erforderlich und angemessen, um den Angriff zu beenden? An der Geeignetheit dürfte das höhere Gericht keine allzugroßen Zweifel hegen. Eine anonyme Bedrohung publik zu machen, um den Bedroher dazu zu bringen, von seiner Bedrohung abzulassen, ist ein gangbarer Weg.

Welche Wahl haben Frauen: Rückzug aus der Öffentlichkeit oder Gegenwehr?

Interessant wird’s bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehr. Denn hier müsste das Gericht erörtern, was eine Frau in der Gesellschaft darf.

Erforderlich im juristischen Sinne ist eine Notwehrhandlung, wenn es kein milderes, gleich geeignetes Mittel gibt, den Angriff zu stoppen.

  • Eine Strafanzeige war keine Möglichkeit für Sigi Maurer, weil die Facebooknachrichten als Privatnachrichten nach österreichischem Recht keine justiziable Beleidigung darstellten.

Was hatte sie sonst für Möglichkeiten?

Eine sichere Methode, sich einer Nötigung und künftigen Belästigung durch den Bierladenbesitzer oder andere  Männer zu entziehen, ist der Rückzug. Hätte Sigi Maurer aufgehört, sich politisch zu äußern oder Orte zu meiden, wo sie beleidigt wird, hätte sie mit einer gewissen Logik weitere Attacken  ausgeschlossen.

Kurze Röcke zu vermeiden und abends nicht auszugehen, bietet keinen Schutz vor sexueller Belästigung

Diese Logik erinnert fatal an Ratschläge an Frauen, doch besser keine kurzen Röcke anzuziehen, damit sie nicht vergewaltigt werden. Wie die Erfahrung lehrt, liegt es jedoch nicht am kurzen Rock, ob Frauen vergewaltigt werden oder nicht, sondern am mangelnden Respekt. Folgerichtig hat Sigi Maurer das Richtige gemacht, als sie sich gewehrt hat, anstatt sich als Politikerin mundtot machen und ihren Bewegungsradius als Frau einengen zu lassen.

Angemessenheit: in der Waagschale liegen Bewegungs- und Redefreiheit der Frau gegenüber dem guten Ruf ihres Agressors

Nehmen wir an, auch das Berufungs- oder Revisionsgericht käme zu der Ansicht, dass die Twitterveröffentlichung eine erforderliche Notwehrhandlung war, bleibt immer noch dritte Hürde: Die Notwehrhandlung müsste angemessen gewesen sein.

Wenn Juristen die Angemessenheit einer Notwehrhandlung prüfen, wägen sie kollidierende Rechtsgüter gegeneinander ab. Rechtsgüter, die auf Sigi Maurers Seite in der Waagschale liegen, sind, wie schon erwähnt, ihre sexuelle Selbstbestimmung, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Bewegungs- und Redefreiheit als Frau und Politikerin. Was für den Bierladenbesitzer in der Waagschale liegt, sind sein guter Ruf und seine Kreditwürdigkeit, beides unverzichtbare Faktoren für seine berufliche Existenz.

US-Richter Brett Kavanaugh hatte kein Recht auf das Schweigen von Blaisey Ford

Hätte Sigi Maurer also lieber schweigen sollen, um das Geschäft eines sie mutmaßlich belästigenden Mannes nicht zu gefährden? Es gehört nicht viel dazu, hier Parallelen zum Fall Kavanaugh zu erkennen. Den mittlerweile vereidigten Richter am US-Supreme Court nahm US-Präsident Trump in seiner ganzen Frauenfeindlichkeit zum Anlass, von einer Gefährdung der Männer „Scary times“ zu sprechen, und zwar durch Frauen, die die Karrieren der Männer gefährden, indem sie sexuelle Attacken publik machen. In Trumps irrem Universum hatte Brett KavanauAbergh ein Recht darauf, nicht für seine mutmaßlichen sexuellen Attacken zur Schau gestellt zu werden?

Die Europäische Menschenrechtscharta gibt Tätern kein Recht auf das Schweigen ihrer Opfer

Nach Trumps Meinung hätte Blaisey Ford schweigen müssen, um Kavanaughs Karriere nicht zu gefährden. Aber Trumps frauenfeindliches Weltbild ist nicht das der europäischen Menschenrechtscharta, die in letzter Instanz für Sigi Maurers Notwehr gilt. Nach unserer Rechtsordnung haben Täter kein Recht darauf, dass Opfer schweigen, um ihnen eine rechtsstaatliche Sanktionierung zu ersparen. Im Gegenteil.

Es ist Zeit, dass Frauen sich zur Wehr setzen

Wir haben das Jahr 2018, und Frauen haben lange genug geschwiegen: über sexuelle oder sonstige Attacken auf ihre Körper, ihre Redefreiheit und letztlich auf ihre gesamte Teilhabe an der Gesellschaft. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ist es an der Zeit, dass Frauen den Mund aufmachen und Attacken oder Bedrohungen öffentlich machen. Das gilt für Österreich genau so wie für Deutschland, Frauen wie die Moderatorin Dunja Hayali, die Publizistin Alice Schwarzer, die Komikerin Carolin Kebekus,  und viele andere reflexartig mit Attacken überzogen werden, sobald sie den Mund aufmachen.

Auch wenn Angriffe nicht strafbar sind, bleiben sie dennoch Angriffe

Frauen dürfen und sollten sich wehren dürfen. Das gilt auch, wenn Angriffe wie im Fall von Sigi Maurer durch eine rechtlich nicht geschützte Lücke kommen, wie über eine sogenannte Privatnachricht im Facebook-Account.  Denn das Attacken auf Frauen via Social Media und „Privatnachrichten“ gefahren werden, macht sie nicht zu Nicht-Attacken.  Entsprechend müssen sich Frauen dagegen wehren, um ihre Rechte zu verteidigen. Sigi Maurer hat alles richtig gemacht. Es ist Zeit, dass Gerichte das bestätigen.

Kategorie: Aktuelles, Politik Stichworte: Frauen, Kommunikation, Männer, Trump

Framing III: Liebe Süddeutsche Zeitung, hör auf und fang an!

4. September 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Liebe Süddeutsche Zeitung! Bitte hör auf und fang an!

Ich habe dich seit vielen Jahren abonniert, du bist einer der Orte, wo ich zuhause bin, wenn man das zu einer geistigen Heimat so sagen darf. Also hör bitte auf, Rechtspopulisten Raum zu geben und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern!

Rechtspopulisten Raum geben, heißt, Rechtsextremisten den Weg ebnen, heißt, Nazis fördern. Nazis hatten wir schon mal in Deutschland. Sie haben 6 Millionen Juden ermordet, den 2. Weltkrieg ausgelöst und millionenfach Leid und Tod verursacht, und bei den Überlebenden eine massive Traumatisierung ausgelöst, deren eklige Finger selbst noch die Kriegsenkel erreichen. Weshalb viele von ihnen, obwohl in Frieden und Wohlstand aufgewachsen, an Ängsten und Depressionen leiden, was immer mal wieder zu Suiziden führt, sozusagen als späte Kollateralschäden der Nazidiktatur. Zwei solcher Fälle habe ich meinem engsten Umfeld erlebt. Du verstehst, dass ich das NIE. WIEDER. MÖCHTE. Und deshalb hör bitte auf, Nazis den roten Teppich auszurollen.

„Aber entschuldigen Sie, Frau Engelken, hier breitet doch niemand den Nazis den roten Teppich aus!“

„Du tust es, liebe Süddeutsche Zeitung, indem du ihren geistigen Vätern (und Müttern) Platz einräumst.“

Zum Beispiel am vergangenen Donnerstag, den 30. August 2018. Ich musste wirklich schlucken, als ich den Aufmacherartikel deines Feuilletons entdeckte: Oben drüber prangte ein riesiges Foto eines schlechtgelaunten alten weißen Mannes, dessen Namen ich aus Framing-Gründen hier nicht nennen mag. Nur zur Einordnung: Er war mal Bundesbanker, und seine Gedanken haben die Hirne sämtlicher AfD-Sympathisanten gründlich eingeweicht.

Du weißt, was Framing bedeutet. Nämlich, dass die Nennung eines Gedankens seiner Verbreitung dient. Und du weißt, dass eine seitenbreite Foto-Artikel-Kombi einer Werbeanzeige im Wert von hunderttausend Euro für den abgebildeten Mann und sein Gedankengut gleichkommt.

Natürlich beleuchtet Sonja Zekri, die im Übrigen von mir sehr geschätzte Rezensentin, das neue Buch des alten Mannes kritisch. „Deutschland braucht dieses Buch so nötig wie einen Ebolaausbruch.“ Und ja, sie äußert die Hoffnung, dass die LeserInnenschaft angesichts der Plattheit der Gedankengänge erkennen möge, wie überzogen manche Ängste letztlich sind.

Das Ärgerliche ist nur: Ihre kritische Haltung ändert nichts am durch den Artikel verstärkten Framing, dass Deutschland Angst haben müsse. Das rechtfertigt Rassismus und bereitet den Weg für Hetzjagden auf Menschen. Das hatten wir zwischen 1933 und 1945 schon mal.

Gedanken zu verbreiten, heißt Taten denkbar zu machen

„Aber liebe Frau Engelken, nun kommen Sie mal runter von ihrem Horrortrip. Wir machen hier unsere journalistische Arbeit und dazu gehört es, ein literarisches Ereignis wie die Buchveröffentlichung eines kontroversen Bestsellerautors breit zu würdigen.“

Ach, es geht um das Ereignis? Wie weit würdest du dafür noch gehen, liebe Süddeutsche Zeitung? Was würdest du tun, wenn nächstes Jahr ein Hitler-Junior-Autor anträte und ein Buch namens „Mein Kampf 2.0.“ herausbrächte, in dem er die Ermordung der islamischen Rasse als Ultima Ratio darstellte und den Deutschen anheimstellte, zuerst ihre Frauen zum Gebären heim an den Herd zu schicken – ohne Verhütungsmittel, versteht sich – und dann in den 3. Weltkrieg zur Verteidigung der bedrohten deutschen Rasse zu ziehen?

Würdest du auch diesem Autor den Teppich ausrollen und ihm seitenweise Platz in deinem Feuilleton geben? Natürlich nur so lange, wie er und seine Followers es noch nicht geschafft hätten, dich als Teil der von ihm als solche bezeichneten Lügenpresse mit Arbeitsverboten lahmzulegen.

Nein, nein und nochmals nein. Zu deiner Arbeit, liebe Süddeutsche Zeitung, gehört, als die Vierte Gewalt für die Demokratie zu sorgen.

Mach dein Brainwork: Du kannst Themen ins Licht zerren und andere ausblenden.

Wie schon Hildegarf Knef mit Bertolt Brecht sang: „Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht“. Indem du deine medialen Scheinwerfer auf einen rechtspopulistischen Vordenker richtest, förderst du sein Gedankengut, machst du die Arbeit der AfD und ihrer Hintermänner. Das ist die Wirkweise von Framing. Nachzulesen bei Elisabeth Wehling „Politisches Framing“.

Nazivordenker sind nicht per se Ereignisse. Medien machen sie dazu. Oder auch nicht.

Herr T.S. und sein neues Buch sind nämlich nicht per se Ereignisse. Erst du und die anderen Medien, die willfährig Journalisten und Journalistinnen zur Pressekonferenz schicken und ihm anschließend seitenweise Feuilletonartikel oder Fernsehberichte widmen, machen ihn zum Ereignis. Du und die anderen, ihr helft mit, dass sich Gedanken und Ängste verbreiten, mit denen AfD & Co auf Wählerfang und 2018 in Chemnitz auf Hetzjagd gehen. Und JournalistInnen drangsalieren. Das begründen sie unter anderem mit Ideen aus dem Buch, für das du am Donnerstag, den 30. August 2018, mit deinem Fotoartikel eine ganzzeitige kostenlose Werbeanzeige veröffentlicht hast.

Rückblickend kann man sogar sagen: Hättest du und jede andere Zeitung mit Verstand den Autor T.S. und sein früheres Buch schon damals ignoriert, hätten seine Ideen nicht solche Verbreitung finden und zum Vorbild für Taten werden können.

Deshalb fordere ich dich auf: Hör sofort auf, solchen Ideen Raum zu geben. Und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern! Dazu reicht es heute nicht mehr, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten zu ignorieren. Heute muss man etwas anderes an ihre Stelle setzen. Man muss ein negatives Framing durch ein positives Framing ersetzen. Und das muss bald geschehen, die Zeit läuft davon. In Chemnitz haben Neonazis Menschen durch die Stadt gejagt. Längst glauben viel zu viele Menschen, dass Gewalt und Rassismus Probleme lösen und dass man die Demokratie am besten abschaffen sollte.

Positives Framing ist gefragt. Menschenfreundlichkeit ist ein Gewinn. Für Alle.

Gestern haben 65.000 Menschen in Chemnitz ein Konzert der Toten Hosen und Co besucht, um zu zeigen, #Wirsindmehr. Wir, die wir Demokratie und Menschenfreundlichkeit für sinnvoll halten und die wir Fluchtursachen und nicht Menschen bekämpfen wollen. Und deine Aufgabe als Vierte Gewalt, liebe Süddeutsche Zeitung, ist es, sie zu unterstützen!

„Was meinen Sie damit, Frau Engelken? Werden Sie mal konkret! Sie tun ja so, also ob wir demokratiefeindlich wären!“

Ich halte dich für demokratiefreundlich, aber du musst mehr tun. Du musst aktiv für Demokratie eintreten! Du kannst viel stärker als bisher die Vorstellung eines funktionierenden demokratischen und menschenfreundlichen Staates framen. Konkret könntest du deutlich prominenter über Dinge berichten, die eine Demokratie fördern, als über Personen, die sie abschaffen wollen.

  • Zum Beispiel indem du erklärst, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arm und Reich zu erzielen ist, oder wie jeder einzelne Mensch Fluchtursachen bekämpfen kann.
  • Oder indem du Bücher vorstellst, die nicht die Angst vor dem Fremden schüren, sondern die zeigen, wie aus Flüchtlingen Freunde und integrierte Stützen unserer demokratischen Gesellschaft werden können.
Umweg Jakarta von Biggi Mestmäcker
Umweg Jakarta von Biggi Mestmäcker https://umweg-jakarta.de/

Ich nenne dir mal ein Beispiel: Das als Book-on-demand publizierte Buch „Umweg Jakarta“ von Biggi Mestmäcker ist so eines. Hierin schildert die niederrheinische Autorin, wie sie den Behörden getrotzt und einem syrischen Koch geholfen hat, Frau und Kind nach Deutschland zu holen und hier Arbeit zu finden. Im Gegenzug hat sie, ihre Familie und ihr Netzwerk Freundschaft gefunden und köstliches Essen kennengelernt.

Ich bin sicher, du findest noch viel mehr Beispiele! Und du tust es ja schon, indem du über den Widerstand der von dir so genannten Zivilgesellschaft berichtest!

Du schaffst das, Süddeutsche Zeitung! Ich zähle auf dich!

Danke und liebe Grüße, Deine Eva

Kategorie: Aktuelles, Politik Stichworte: Framing, Journalismus, Journalist, Kommunikation, Männer, Medien

Framing II: Wie ARD und ZDF den Rassismus in die erste Reihe gesetzt haben

18. Juni 2018 von Eva Engelken 11 Kommentare

Für alle, die sich wundern, warum die Grünen-Politikerin Claudia Roth zum ersten Deutschlandspiel der Fußball-WM 2018 die Fans gemahnt hat: „Feiern ja, Nationalismus nein“, ist hier eine Erklärung: Die öffentliche Meinung ist geprägt durch die Angst- und Hassgeschichten, die gewisse Parteien und interessierte Kreise seit rund zweieinhalb Jahren verbreitet haben wollen.

Ein entscheidender Mithelfer bei der Verbreitung ist der von unseren Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk. Eigentlich sollte er die Bevölkerung aufklären und so die Demokratie stärken, tatsächlich aber hat er die öffentliche Meinung manipuliert, indem er die Frames rechter Parteien wie ein gigantischer Hammer in die Köpfe der Leute gehämmert hat. Carolin Emke kritisierte kürzlich in der Süddeutschen Zeitung die Verantwortungslosigkeit des Rundfunks.

Wie die Grafik zeigt, haben ARD und ZDF seit Januar 2015 in 73 Prozent ihrer Talkshows die Flüchtlinge und alles rund um Integration zum Thema gemacht. Der Twitterer Papaleaks twitterte am 6. Juni seine Zählung (Grafik).

Ich hab mir dann mal die Mühe gemacht: darüber diskutierten seit 1. Januar 2015 @annewill, @maischberger, @hartaberfair und @maybritillner. Themen mit weniger als 2 Sendungen hab ich ausgeblendet. pic.twitter.com/yQRlnvNgtH

— Alex (@Papaleaks) 6. Juni 2018

Grafikadresse: https://t.co/ibtyISD9mA

Warum bringt es der AfD Stimmen, wenn ARD und ZDF über Flüchtlinge talken?

Die Talkshows bringen der AfD Stimmen, weil kurz gesagt jede Erwähnung der Flüchtlinge und der damit zusammenhängenden angstbesetzten Themen mächtige Frames aufruft, die die AfD als Retter erscheinen lassen. Das wirkt umso besser, wenn Mitglieder dieser Partei auch noch persönlich anwesend sind.

Um das verstehen, muss man sich die Wirkung von Frames angucken. Wie ticken wir und wie beeinflussen Frames unsere Vorstellungen und damit unser Handeln?

Unser Handeln wird durch unbewusste Vorurteile beeinflusst

Anders als man es sich gerne wünscht, handeln wir nicht ständig bewusst und planvoll. Täten wir es, kämen wir bis abends nicht aus dem Bett heraus. Vielmehr handeln wir praktischerweise die meiste Zeit automatisiert, denn so müssen wir nicht jedes Mal nachdenken, wenn wir uns die Nase putzen. Wir richten wir uns nach einer Vielzahl mehr oder weniger bewusster Vorstellungen, Erfahrungen und Vorurteile, sogenannte Unconscious Bias. Man könnte sagen, wir sortieren die Welt um uns herum in Schubladen ein, um schneller und ökonomischer zu handeln.

Der schnelle Weg, jemanden zu einem Handeln zu bringen: Angst erzeugen

Diese Schubladen voller Vorstellungen, Erfahrungen und Vorurteile muss man öffnen, wenn man unser Verhalten beeinflussen will. Wer unser Verhalten beeinflussen will, muss genau zwei Hebel bewegen:

Er muss

a) aus all unseren Vorstellungen diejenigen wachrufen, die zu dem gewünschten Verhalten passen und

b) uns ein Motiv geben, unser Verhalten tatsächlich zu ändern.

Bedürfnishierarchie: Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral

Dazu muss man betrachten, warum Menschen handeln. Sie tun es, um Bedürfnisse zu befriedigen. Diese sind bekanntermaßen hierarchisch geordnet: Unsere Grundbedürfnisse nach Essen, Trinken und einem sicheren Schlafplatz wiegen im Zweifelsfall mehr als unsere Bedürfnisse der Gemeinschaft zu dienen oder alle Gesetze einzuhalten. Wie schon Bert Brecht sagte: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“.

Je grundlegender oder existenzieller die Bedürfnisse sind, desto tiefer sitzt die Angst, sie nicht erfüllt zu bekommen. Entsprechend stark motiviert uns die Angst, etwas gegen die Bedrohung zu unternehmen.

Manipulationsrezept: Eine Bedrohung behaupten und einen Angreifer benennen

Daraus ergibt sich ein simples Rezept, um Menschen zum Handeln zu veranlassen:

  1. Wecke in ihnen die Vorstellung, dass ein möglichst elementares Gut bedroht sei.
  2. Zeige ihnen den bösen Angreifer und fordere sie auf, ihn zu bekämpfen.

Der Griff, um die gewünschte Schublade aufzuziehen, ist das Framing. Wie erläutert, aktiviert jedes Wort, das wir hören, in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus. Wir verbinden mit dem Wort unsere körperlichen Erfahrungen und unser abgespeichertes Wissen über die Welt.

Wörter aktivieren Frames, also abgespeichertes Wissen über die Welt

Wollen wir in Menschen zum Beispiel das Gefühl von Spaß am Reisen auslösen, müssen wir nur Wörter verwenden, die mit entsprechenden Vorstellungen verknüpft sind.

Gehen Sie auf eine beliebige Tourismus-Website und Sie finden Begriffskombinationen wie „Lust am Leben“ oder „Geschmack der Kindheit“ und Sie sehen Bilder, die essende Familien mit Kindern und glitzerndes Wasser mit grünen Ufern zeigen. Storytelling ist nichts anderes als erweitertes Framing.

Die richtigen Wörter aktivieren die Vorstellung von Belohnung oder Gefahr

Wollen wir umgekehrt in den Menschen Angst erwecken, müssen wir ihnen Wörter nennen, die die Vorstellung einer Bedrohung auslösen. Wollen wir die Menschen dazu bringen, gegen die Bedrohung vorzugehen, müssen wir ihnen den Angreifer nennen. Oder ihnen anbieten, als gewählte Partei dafür zu sorgen, dass der Angreifer verschwindet.

Die AfD macht nach diesem simplen Bauplan Politik. Sie und ihre Vordenker haben in den Köpfen ihrer Wähler erfolgreich die Vorstellung erzeugt, dass Deutschland bedroht sei. Ja sogar noch konkreter: „Die Deutschen sterben aus.“

Statt Lust am Leben Angst vorm Aussterben oder der Überflutung

Auszusterben ist die umfassendste Bedrohung für das eigene Leben, die man sich vorstellen kann. Man stirbt nicht nur selber, was ja sowieso irgendwann dran ist, auch die Nachkommen haben in diesem Bedrohungsszenario keine Chance mehr.

Als Angreifer, die für diese vorgestellte Misere verantwortlich sind, nennt die AfD die Flüchtlinge, die in ihrem Framing seit 2015 als FlüchtlingsSTROM das Land überschwemmen. Organisationsverantwortliche ist Angela Merkel, die die Schleusen für den Strom geöffnet und damit Deutschland verraten hat. Unterstützer sind die als Lügenpresse geschmähten Medien und die als Gutmenschen diffamierten Menschen, die den Flüchtlingen helfen.

Mit solchen Bedrohungsszenarios zu arbeiten, ist nicht neu. Die geistigen Vorgänger der AfD, Hitler, sein Propagandaminister Josef Goebbels & Co beschworen seit 1925 das Bild vom bedrohten Deutschen, dem mangels Land der Hungertod drohte. Als zu bekämpfenden Angreifer etablierten sie „den Juden“.

Medien hämmern die Frames in die Köpfe der Leute. Immer und immer wieder

Damit ein solches Framing tatsächlich Wirkung entfaltet, muss noch ein wichtiger Faktor dazu kommen: Die Frames von der Bedrohung, dem Angreifer und den Unterstützern, die es zu bekämpfen gilt, müssen weiträumig und immer wieder und wieder in die Köpfe der Leute einsickern.

Ein positiver Frame würde Einreisende als Bereicherung vorstellbar machen

Wenn die Angstframes nicht verbreitet werden, können sich gegenteilige Frames Bahn brechen. Also Frames, die Gewinn versprechen oder etwas anderes Gewünschtes als Belohnung für das Handeln in Aussicht stellen.

Zum Beispiel die Vorstellung, dass Deutschland nicht ausstirbt, sondern im Gegenteil wächst und floriert, wenn Menschen herziehen. Oder die Vorstellung, dass es Deutsche und Deutschland noch reicher macht, wenn einreisende Menschen ihren Wissens- und Erfahrungsschatz und ihre Arbeitskraft, ihr Humankapital, einbringen. Das wäre dann ein Belohnungsframe. Die Aufforderung würde lauten: „Nehmt alle Anstrengungen auf euch, um den Ankömmlingen hier zu helfen, denn sie bereichern euer Leben und helfen obendrein, euern Reichtum und eure Rente zu sichern.“

An solchen positiven Vorstellungen hat eine Partei wie die AfD aber kein Interesse. Ihr Interesse ist es, dass ihre Angstframes ständig in der Öffentlichkeit präsent sind, denn nur so kann sie sich als Retterin gegen die behauptete Bedrohung präsentieren und so Menschen dazu bringen, sie in die Parlamente zu wählen.

Jedes Medium, das ihr den Gefallen tut, ihren Bedrohungsframe zu erwähnen, spielt ihr in die Hände. Fünf Sendungen über Flüchtlinge sind fünf Werbesendungen für die AfD. Fünf Headlines über Alexander Gauland aktivieren die von der AfD gewünschten Angstframes und führen ihr WählerInnen zu.

Aber Medien berichten doch auch kritisch über das „Flüchtlingsthema“

Wie schon im anderen Beitrag dargestellt, macht es einen Frame nicht wirkungslos, ihn zu negieren oder zu kritisieren. Jede Nennung des frameauslösenden Wortes aktiviert die damit verbundene Vorstellung.

Zudem ist das angstauslösende Framing rund um das „Flüchtlingsthema“ inzwischen so breit besetzt, dass es schon reicht, von der Flüchtlingsproblematik zu sprechen, und schon werden in den Köpfen der HörerInnen alle damit verknüpften Angstframes aktiviert.

Dabei, die Angstframes in so vielfältiger Form zu verbreiten, haben die öffentlich-rechtlichen Medien an vorderster Front mitgemischt. Sie saßen sozusagen in der ersten Reihe, wenn es darum ging, die AfD-Angst- und Hassgeschichten zu verbreiten. Umgekehrt haben sie sich bedeckt gehalten, wenn es darum ging, ein alternatives Framing zu verbreiten.

Angstframes verbreiten in drei Schritten

  • Schritt eins: Ein Bedrohungsszenario entwickeln
  • Schritt zwei: Wirkungsvolle Frames finden, die dieses Bedrohungsszenario begreifbar machen, z.B. „Flut“, „Aussterben“ etc.
  • Schritt drei: Die Frames den Leuten in die Köpfe hämmern – über die Medien

Wie die Grafik oben zeigt, haben sich ARD und ZDF mit ihren Talkshows & Co bewusst oder grob fahrlässig zum Erfüllungsgehilfen der AfD machen lassen. Immer und immer wieder haben sie in unterschiedlichen Variationen das Framing rund um die böseen Flüchtlinge und die AfD als Retter aktiviert.

Positive Frames etablieren in drei Schritten

Um Frames zu entkräften, reicht es nicht, sie zu negieren, also zu sagen: „Nein, wir Deutschen sterben doch gar nicht aus“, sondern man muss wirkungsvolle Alternativframes aktivieren. Und man müsste sofort aufhören, die gegenteiligen Frames zu aktivieren. Gefordert sindd hier Politiker anderer Parteien und sämtliche Medien unseres Landes. Mitwirken können aber auch wir alle, die wir lesen, chatten, bloggen oder reden.

Was jedem Reiseprospekt gelingt, nämlich das Fremde in der Vorstellung der Leute mit Exotik, Spaß, Gastfreundschaft, Bereicherung etc. in Verbindung zu bringen, könnten Medien ohne weiteres auch in Bezug auf die unser Land betretenden Menschen aus anderen Ländern tun. Sie müssten dabei nicht mal verschweigen, dass das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Verhaltensweisen zu Konflikten führt und man vielleicht unterschiedliche Sprachen spricht.

Schritt eins: Ein Belohnungsszenario entwerfen und benennen

Schritt zwei: Passende Frames finden:

Einreisende als Bereicherung, Gewinn für unser Land etc. begreifbar machen. Uns selber als gute und kompetente Zuwanderungsmanager bezeichnen. Etc. Eben Storytelling at its best

Schritt drei: Positive Frames in die Köpfe der Leute hämmern – über die Medien

Um die angstauslösenden Frames zu entkräften, die zu einer Verbreitung von Angst und Rassismus und zu Wahlsiegen der AfD geführt haben, müssten alle Medien etwas ganz Revolutionäre tun:

Einfach über die AfD und ihre Themen und ihre Provokationen NICHT MEHR BERICHTEN.

Wenn über die entsprechenden Themen berichtet werden muss, dann ohne Erwähnung der besagten Partei. Und mit positivem Framing.

Also, bittesehr, ARD und ZDF. Sie wissen, über wen Sie ab sofort nichts mehr berichten, oder?

Danke!

 +++Ergänzung: Die von Politik und Medien geschürte Angst steht im Gegensatz zur tatsächlichen Sicherheit, schreibt Der Stern am Weltflüchtlingstag: „Die barbarischen Morde, begangen von Flüchtlingen, können wie Anzeichen einer dramatisch gestiegenen Gefahr aussehen. Doch das Gegenteil trifft zu: Vor gut fünf Jahren begann der große Flüchtlingszustrom nach Deutschland. Seitdem ist die Zahl der Straftaten nicht gestiegen, sondern deutlich zurückgegangen.“  +++

+++Ergänzung 2: Die Nachdenkseiten erläutern in einem spannenden Beitrag, wie die Medienberichterstattung von interessierten Kreisen manipuliert wird: „Stellen Sie sich vor, Sie sind ein superreicher Mensch oder ein gewissenloser NATO-Generalsekretär oder der Koordinator der westlichen Rüstungswirtschaft oder ein Manager des DeepState. Eine Begrenzung der finanziellen Mittel gibt es für Sie de facto nicht. Eine ethische Sicht auch nicht. Dann ist doch klar, was Sie sich ausdenken und das entspricht ziemlich dem, was wir de facto heute erleben: […] Sie machen Propaganda und beeinflussen so die veröffentlichte Meinung und die öffentliche Meinung und bestimmen damit bei den politischen Entscheidungen mit. […] Propaganda gelingt dann besonders gut, wenn man sich einzelne Medien dienstbar macht.“ +++

+++Ergänzung 3: Die Rheinische Post weist auf das Auseinanderklaffen von Wahrnehmung und Realität hin und verweist auf Zahlen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge:  

„68,5 Millionen Menschen waren im Jahr 2017 weltweit auf der Flucht. In Europa erwecken Populisten den Eindruck, die westlichen Länder nähmen sich der vielen Vertriebenen an. Doch unter den zehn Ländern, die die meisten Flüchtlinge aufnahmen, taucht nur ein westliches Land auf.“ (Deutschland mit rd. 970.400 Flüchtlingen, die derzeit hier leben).+++

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Strategie Stichworte: Framing, Kommunikation, Linguistik, Politik, Rhetorik, Schwarze Rhetorik, Sprache, Storytelling

Vom Sparfuchs zum Schwerverbrecher – wie Frames unser Rechtsempfingen beeinflussen und wie man sie für die eigene Kommunikation nutzen kann

14. Juni 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Ob Menschen ein bestimmtes Verhalten als rechtens empfinden oder nicht, hing noch nie alleine davon ab, ob es gesetzlich erlaubt oder verboten war, sondern von einer gesellschaftlichen Übereinkunft, ob das Verhalten erlaubt oder verboten sein sollte. Diese Übereinkunft ist jedoch brüchig; Interessengruppen, Trends und andere Faktoren beeinflussen sie ständig. Aber auch wir selber können sie beeinflussen: durch unsere Sprache und das durch sie erzeugte Framing unserer Wertvorstellungen.

Das Anliegen meiner Dinner Speech anlässlich des 6. Düsseldorfer Anwaltsessens am 26.11.2018 im Industrie-Club Düsseldorf war es, den Einfluss von Sprache und Frames auf unser Rechtsempfinden zu beleuchten. Dieser Blogbeitrag ist eine weiterentwickelte Fassung davon.

Ich bei der Generalprobe für die Dinner Speech zum Thema Frames und Anwaltskommunikation

Ein schönes Beispiel für die Macht der Frames sind die Steueranwälte und ihre Steuersparmodelle. Als Organe der Rechtspflege sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Als Vertreter ihrer Mandanten jedoch deren Interessen. Das führt zu Konflikten, wenn Steueranwälte im Mandanteninteresse „Steuerschlupflöcher“ entdecken, die den Fiskus und damit das Gemeinwesen schädigen. Aktuelles Beispiel sind die Cum-Ex-Aktiendeals, die laut Medienberichten den deutschen Staat um zehn Milliarden Euro erleichtert haben.

Warum dauerte es über zehn Jahre, dass aus dem „Steuersparmodell“ Cum Ex eine schwere Steuerhinterziehung wurde?

Der auch als Dividendenstripping bezeichnete Vorgang war, wie bei allen „Steuersparmodellen“ üblich, zunächst von den Gesetzen gedeckt und wurde später verboten. In der der Zwischenzeit fügte er dem Staat jedoch einen Milliardenschaden zu. Berechtigte Fragen an die Anwälte wären:

  • Hätten sie trotz fehlender Verbote von Anfang an einen Unrechtsgehalt in ihrem Tun erkennen müssen?
  • Hätten sie angesichts der hohen Summen, um die es ging, gar die Radbruch‘sche Formel analog anwenden müssen? Nach dieser soll sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen Gerechtigkeit und gesetztem Recht für die Gerechtigkeit entscheiden, wenn das Gesetz als unerträglich ungerecht anzusehen sei.

Der nunmehr wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagte Erfinder der Cum-Ex-Steuersparmodelle, Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger aus Hessen, würde mit Sicherheit für sich in Anspruch nehmen, ein gesetzestreuer Anwalt zu sein, der nur dank seiner Findigkeit mal wieder eine Gesetzeslücke entdeckt und zu Geld gemacht hat.

War nur das Wirtschaftsstrafrecht den Anwälten nicht gewachsen oder gab es weitere Gründe?

Der ehemalige Finanzbeamte könnte vorbringen, dass das heute von der Staatsanwaltschaft behauptete Unrecht vor über zehn Jahren gar nicht erkennbar war. Immerhin dauerte es bis zum Jahr 2012, bis die Cum-Ex ermöglichende Gesetzeslücke geschlossen wurde. Und dann noch einmal fünf Jahre, bis Ende 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung erhob.

Gewiss ist die Komplexität einer Rechtsfrage ein Argument für ein langes Verfahren. Und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und erst recht Wirtschaftsstrafrecht sind ja wirklich komplex. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer schrieb einmal in seiner ZEIT-Kolumne „Fischer im Recht“, dass das Strafrecht dem White-Collar-Crime nicht gewachsen sei. Eine Putzfrau, die fünf Euro stiehlt, ließe sich leichter bestrafen als ein Bankmanager, der 500 Millionen veruntreut.

Das Unrecht eines Cum-Ex-Deals dingfest zu machen, gehört sicherlich in die Kategorie Brainfuck. Alleine die Sachverhaltsaufklärung bei Aktientransaktionen rund um einen Dividendenstichtag brennt WirtschaftsjuristInnen Denkfalten in die Stirn. Hinzu kommt die umstrittene strafrechtliche Bewertung der Cum-Ex-Deals. Ein verfassungsrechtlicher Grundsatz besagt, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Gegenstand des Strafverfahrens dürfte also auch die Frage sein, ob eine zunächst nicht strafbare Handlung überhaupt rückwirkend zu einer Straftat erklärt und bestraft werden darf.

Oder hat ein Framing das „Steuersparen“ zur Notwehr gegen einen gierigen Staat umgedeutet?

Gut möglich, dass es wegen der genannten Faktoren so lange dauerte, bis Gesetzgeber, Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt hartnäckige JournalistInnen die Cum-Ex-Deals tatsächlich als Straftaten bezeichneten. Doch auch die eingangs genannte gesellschaftliche Übereinkunft  was okay und was nicht okay ist, spielte eine Rolle. Im Hinblick auf die gemeinnützige Pflicht Steuern zu bezahlen, herrscht hier nämlich ein erbitterter Streit.

  • Das „Sparen“ von Steuern sei eine notwendige Gegenwehr gegen einen allzu gierigen Staat, lautet das traditionelle Credo der Gesetzeslückenfinder und wird unterstützt von Politikern und Medien.
  • „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“ lautete hingegen die Botschaft, die etwa der ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter Borjans (SPD) mit seinen millionenschweren Ankäufen von CDs mit den Namen potenzieller Steuerhinterziehern zu senden versuchte.

Sprachwissenschaftlerin Wehling: „Frames liefern den Deutungsrahmen für die Wirklichkeit“

Eine Waffe in diesem Kampf ist die eingesetzte Sprache beziehungsweise sind die durch sie aktivierten Frames. Das Framing zählt zu den mächtigsten Wirkmechanismen unserer Sprache. Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus.

Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling bezeichnet in dem von ihr verfassten SPIEGEL-Besteller „Politisches Framing“ Frames als „gedankliche Deutungsrahmen, innerhalb derer wir Fakten verarbeiten“. Laut Wehling verleihen Frames Fakten und Begriffen eine Bedeutung, indem sie die Fakten bzw. Begriffe mit unseren körperlichen Erfahrungen und unserem abgespeicherten Wissen über die Welt einordnen.

Als Folge davon sind es nicht die Fakten, die die unsere Einstellung zu Dingen bestimmen, sondern die Frames. Der Wirtschaftsnobelpreisträger Daniel Kahnemann hat mit dieser Erkenntnis die Annahme vom rational handelnden Nutzenmaximierer erschüttert. In dem gemeinsam mit seinem Forschungspartner Amos Tversky verfassten Werk „Choices, Values, and Frames“ erläuterte er, wie Frames die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen.

Im Hinblick auf die Pflicht Steuern zu zahlen, spielen die in den Medien benutzten Frames den „Steuervermeidern“ in die Hände. Objektiv betrachtet dient die Tätigkeit von Steueranwälten wie Hanno Berger dazu, Konstrukte zu entwickeln, mit denen Mandanten eine eigentlich vom Gesetzgeber beabsichtigte angemessene Besteuerung umgehen können. Die verwendeten Frames erzählen jedoch eine Rechtfertigungsstory.

Storytelling für Steuermilliarden: Flüchtende Mäuse und erquickende Oasen

Ein eindrucksvolles Beispiel von Elisabeth Wehling ist der Begriff Steuerschlupfloch. Er aktiviert den Frame einer Bedrohung, weil das Wort Schlupfloch in uns die Vorstellung einer Bedrohung hervorruft: Bedroht ist eine kleine Maus, die sich mit List dem Zugriff der bösen Katze durch Flucht in ein Schlupfloch entzieht. Somit macht der Begriff Schlupfloch den zu besteuernden Gewinn als Maus begreifbar, die vor der Bedrohung in Form der Besteuerung fliehen möchte. Die eigentlich geschuldete Entrichtung der Steuer wird als Situation vorstellbar, in der man gefangen ist und berechtigterweise ein Schlupfloch sucht.

Dem Schlupfloch stehen weitere Frame-Geschwister zur Seite, etwa das Steuerasyl. Wie der Begriff der politischen Flucht aktivert es semantisch mehrere Rollen:

  • Die Rolle der politischen Übermacht wird besetzt von den eigentlich demokratisch erlassenen Steuergesetze, die als Verfolger dem Geld der Reichen und Superreichen etwas Böses wollen.
  • Die Rolle des bedrohten wehrlosen Menschen, der fliehen muss, wird wahlweise von den Steuermillionen oder von ihren Eigentümern, den Superreichen, eingenommen. Sie fliehen, um ihr Geld dem übermächtigen Zugriff der Besteuerung zu entziehen.
  • Die Rolle des sicheren Asyl, an dem der bedrohte Flüchtling vor Verfolgung sicher ist, das Asyl, wird besetzt von jenen Ländern, die mit ihren Gesetzen die Steuerflucht möglich machen.

Die Verwendung des Fluchtframes und des Asylframes schafft es, in unseren Köpfen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer, die dazu dient, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, eine Bedrohung grundlegender Menschenrechte zu machen. Aus den Arschlöchern, die ihren Beitrag zum Gemeinwohl verweigern, werden bedrohte wehrlose Geschöpfe, denen man moralisch bedenkenlos Schutz gewähren kann. Ähnliche Mechanismen wirken beim Steuerparadies, wo ja bekanntlich nur die Guten hinkommen.

Deaktivieren kann man sie nur, indem man sie nicht verwendet oder Alternativen anbietet

Wir finden also tatsächlich auf der Ebene der Sprachwirkung einen Ansatz, der erklären kann, warum die Forderung, Steuersparmodellen einen Riegel vorzuschieben, nur schwer Gehör findet. Die gedanklich erweckten Frames sprechen dagegen. Was also wäre die erste Maßnahme, um gegen Steueroasen, Steuersparmodelle oder Steuerflucht wirksam vorzugehen?

Wehlings Rat lautet ganz einfach: Nicht mehr diese Frames benutzen, wenn man über die Vorgänge spricht. Stattdessen sollte man Alternativen suchen, die andere Frames aktivieren. Anstelle des Frames vom ehrlichen Sparer könnte man den Frame eines Betrügers aktivieren, der mit seinem Konstrukt seinen geschuldeten Beitrag zum Gemeinwesen verweigert und damit die Gemeinschaft schädigt.

In dem zuvor erwähnten Kampf um die Bewertung des Steuerzahlens ist tatsächlich eine kleine Verschiebung zu beobachten. So war im Handelsblatt jüngst von den „ergaunerten Steuermillarden“ zu lesen. Der Begriff „Ergaunern“ ruft deutlich andere Vorstellungen wach als etwa die „Steuerflucht“.

Auch Richter und Richterinnen sind beeinflussbar: Tipps für die Kanzleikommunikation

Welche Erkenntnisse sollten Anwälte und Anwältinnen für ihre Kommunikation mitnehmen?

Zum einen die Erkenntnis, dass Frames allgegenwärtig sind. Nur so kann man die Gefahr bannen, die eigene Argumentation mit entgegen wirkenden Frames unwissentlich zu entkräften. Zudem kann man wirkungsvoller kommunizieren. Etwa im Gerichtsprozess. Zwar besagt der Neutralitätsgrundsatz, dass Richter Sine ira et studio, also ohne Zorn und Eifer für die eine oder andere Partei entscheiden sollten. Doch auch Richter und Richterinnen sind der Prägung durch Framing zugänglich. Das erklärt auch, warum Litigation PR solche Wirkung zeigt. Sie setzt Frames ein, um Meinungen zu aktivieren und so den Gerichtsprozess zu beeinflussen.

Frames machen Täter unsichtbar oder ändern ihre Wahrnehmung

Frames können sogar Täter aus dem Blickfeld rücken. 2012 erstach ein Münchner Ehemann seine Frau und die Mutter seiner vier Kinder. Weil ich ihn flüchtig kannte, als Partner einer einer internationalen Wirtschaftskanzlei, verfolgte ich interessiert die Zeitungsartikel, die der Tat folgten und stieß schon damals auf den Begriff von „häuslicher Gewalt“. „Jedes Jahr werden in Deutschland rund 127.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt“ lautet eine beliebige Zeitungsschlagzeile. Fällt Ihnen etwas  auf? Der Begriff der häuslichen Gewalt nimmt den Täter aus dem Fokus. Spricht man von häuslicher Gewalt, klingt es, als ginge die Gewalt von prügelnden Häusern aus, aber nicht von Männern. Dabei sind es in 90 Prozent der Fälle sie, die prügeln oder auf andere Weise Frauen verletzen oder eben töten. Korrekt wäre meines Erachtens von „häuslicher Männergewalt“ zu sprechen.

Eine weitere Eigenschaft der Frames: Sie können ändern, wie ein Täter oder eine Täterin wahrgenommen wird. Bezeichnet die BILD-Zeitung einen Straftäter als Raubtier oder Bestie, erweckt sie damit kognitionspsychologisch die Vorstellung, dass man den Straftäter wie ein gefährliches Tier bekämpfen, einfangen, einsperren oder notfalls töten müsse. Als RechtsvertreterIn rutschen Sie prompt in die Rechtfertigungsfalle.

Wirkungsvolle Alternativframes etablieren

Leider hilft es Ihnen überhaupt nichts, einen Frame zu verneinen, also zu sagen: „Nein, mein Mandant ist keine Bestie“, weil auch die Verneinung eines Frames den Frame aktiviert. Selbst wenn Sie zehnmal wiederholen würden: „Nein, mein Mandant ist wirklich keine Bestie“, würden Sie zehnmal den Frame einer wilden Bestie aktivieren.

Was tun? Das einzige, was Ihnen übrigbleibt, ist zu versuchen, einen wirkungsvollen Alternativframe zu aktivieren. Aktivieren Sie für Ihren Mandanten das Bild eines Robin Hood, der für das Gute kämpft. Auf eine interessante Lösung für Thema Kriminalität weist Elisabeth Wehling hin. Danach könne es sich anbieten, die Kriminalität als Virus begreifbar zu machen. „Die Kriminalität greift um sich wie ein Virus.“, oder:  „Der Täter stammt aus einer kriminalitätsverseuchten Gegend.“ Die Assoziationskette dahinter lautet, dass man sich mit Strafbarkeit wie mit einem Virus infiziert. Also erweckt der Frame vom Virus in den Lesern oder Zuhörern die Vorstellung, dass die Straftaten eine Krankheit seien, die sich mit besserer Bildung, mit Resozialisierung und gesamtgesellschaftlich mit dem Abbau von Armut behandeln lassen. Das ist doch eine ganz andere Vorstellung als die von abzuknallenden Bestien, oder?

Das Fazit lautet: Frames wirken überall. Ensprechend wird unser Rechts- und Unrechtsempfinden durch unsere Sprache und die mit ihr aktivierten Frames beeinflusst. Mit ein wenig Übung können Sie überall die jeweils wirksamen Frames identifizieren. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sie entweder zu nutzen oder sie durch alternative Frames zu ersetzen.

Zur Lektüre:

Elisabeth Wehling

Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht

2016 224 S.,
ISBN 978-3-86962-208-8, 21,00 EUR
EBOOK (PDF)
ISBN 9783869622095
17,99 EUR bestellen
EBOOK (EPUB)
ISBN 9783869622101
17,99 EUR bestellen

https://www.halem-verlag.de/politisches-framing/

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Rezension, Veranstaltungen Stichworte: Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Linguistik, Rechtsanwalt, Rezension, Rhetorik, Steuerrecht

Mit Schopenhauer rhetorisch punkten und Rezension von „Störenfriedas – Feminismus radikal gedacht“

4. Juni 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedacht Kaum ein Themenkomplex wird öffentlich derart kontrovers diskutiert, geschmäht, für überflüssig erklärt oder bis aufs Messer verteidigt wie der Feminismus, also die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und immer wird der Kampf auch um die Deutungshoheit geführt. In Kombination mit dem Schopenhauer-Rhetorik-Klassiker „Die Kunst, Recht zu behalten“ bietet das Buchkapitel „Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ eine hervorragende Hilfestellung für Diskussionswillige und ein anschauliches Praxisbeispiel zu Schopenhauers doch eher drögen Buch.

Argumentationshilfe des Philosophen Arthur Schopenhauer

Das von Mira Sigel verfasste Kapitel findet sich in dem 550 Seiten starken Werk „Störenfriedas –  Feminismus radikal gedacht“ für 24,90 Euro. Praxisnah referiert die Autorin darin die Rhetoriktipps des Philosophen Arthur Schopenhauer (*1788, † 1860) und benutzt sie, um zu erläutern, wie man gegen Frauen eingesetzte Sophismen erkennt und entkräftet. Es regt zum Schmunzeln an, dass Sigel ausgerechnet Schopenhauers Tipps für den Feminismus in Stellung bringt, wo sie dem Philosophen doch unterstellt, ein Frauenhasser zu sein.

Sophismen und Scheinargumente anhand von Tweets identifizieren

Noch während der Lektüre bin ich sofort auf Twitter gegangen und habe dort jede Menge Scheinargumente entdeckt. Eine ergiebige Fundgrube war eine längere Diskussion, die entstand, als sich eine Frau beschwerte, dass sich in Diskos fremde Typen ungefragt an ihr reiben würden, das empfinde sie als sexuelle Belästigung.

kerle im club denken sexuelle belästigung ist eine erfindung der gesellschaft und reiben einem beim tanzen ihren ständer in den rücken und packen einen an den arsch aber hey wenn sie einem was zu trinken ausgeben hinterher ist das doch ok oder etwa nicht

— Lena blauer Haken (@leanindersprite) 20. Mai 2018

Dieser Tweet bekam viel Zuspruch, aber auch viel Gegenwind durch Argumente, die sich ohne weiteres den Schopenhauer’schen Sophismen oder Scheinargumenten zuordnen lassen. Einer davon bezog sich auf die aktuelle Klage über die „Weißen Männer“ und den von US-Präsident Donald Trump benutzten Slogan „Make Amerika great again“.

Endlich weißen patriarchalischen Männer verbieten feiern zu gehen. Make Society Great Again!
Ich würde ja ehrlich deinen Versuch hören dieses Problem zu lösen.

— Insomnia_Tweets (@NocteTacere) 21. Mai 2018

Mithilfe der Störenfrieda-Lektüre konnte ich diesen Kommentar als sogenanntes Strohmann-Argument identifizieren. Strohmann-Argumente widerlegen Argumente, die ursprünglich gar nicht angeführt wurden. Im Twitter-Beispiel beschwerte sich die Frau ja über unerbetenes sexuelles Berührtwerden in Diskotheken. Zur Debatte stand also ein konkretes Verhalten an einem konkreten Ort. Daraus zu folgern, die Beschwerdeführerin wolle Männern insgesamt und generell das Feiern verbieten, ist eine Unterstellung.

Ob diese Aussage zutrifft oder nicht, ist für den Scheinargumentierer nebensächlich, denn der eigentliche Zweck der Unterstellung liegt darin, geschickt die Aufmerksamkeit von der eigentlich zu führenden Debatte abzuziehen.

Bei rhetorischen Ablenkmanövern stur Ad Rem diskutieren

Strohmann-Argumente justieren den Aufmerksamkeitsscheinwerfer neu und richten den Lichtkegel auf ein anderes Objekt, wodurch das eigentliche Thema in den Schatten gerät. Dieser Effekt wird in dem betreffenden Tweet durch Buzzwords verstärkt: „Weiße patriarchalische Männer“ oder der Slogan „Make Society Great Again“, der den bekannten Trump-Slogan „Make Amerika Great Again“ verfremdet. Beide Buzzwordkombinationen tragen dazu bei, die Debatte auf einen Nebenkriegsschauplatz zu führen. Im Ergebnis ist der gesamte Tweet ein Ablenkmanöver, um die objektiv berechtigten Ausgangsfragen nicht weiter zu thematisieren.

Der einzig wirkungsvolle Konter auf solche Ablenkmanöver besteht darin, stur auf den eigentlichen Debattengegenstand zurückzuführen und sinngemäß zu sagen:

„Lenk nicht ab! Es geht hier um die Frage, ob sich eine Frau in einer Disko sexuell berühren lassen muss. Und warum Männer denken, sie hätten sich das Recht dazu erkauft, wenn sie der Frau einen Drink bezahlt haben.“

Keinesfalls zielführend ist es, das Strohmann-Argument widerlegen zu wollen und sinngemäß zu entgegnen:

„Nein, ich habe überhaupt nichts gegen feiernde Männer, aber…“,

denn schwupps hat man sich auf den Nebenkriegsschauplatz begeben.

Persönliche Angriffe ad personam wirkungsvoll parieren

Auch weitere Twitterkommentare auf den eingangs genannten Beschwerdetweet konnte ich als Scheinargumente identifizieren. Zum Teil gehörten sie in die Kategorie der Tu quoque(=Du auch)-Argumente, einer Untergruppe der Ad personam-Argumente. Beim Tu quoque wird der sich beschwerenden Frau vorgehalten, sie oder irgendeine andere Frau habe doch irgendwann auch schon einmal das betreffende Verhalten gezeigt oder es sogar selber herausgefordert.

Es ist mit nichts zu entschuldigen und ich kann es auch nicht erklären.
Aber umgekehrt verhalten sich einige (betrunkene) Frauen beim „feiern“ nicht anders. Ist also nicht (nur) ein Geschlechterproblem, sondern eher ein (unter Alkohol) Gesellschaftsproblem.

— The Real Mr Grey (@marcomeckert) 20. Mai 2018

Das Tu quoque-Argument bezweckt, der Frau als Beschwerdeführerin das Recht abzusprechen, sich zu beschweren. Es lässt sich nur mit dem Hinweis entkräften, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Sinngemäß:

Es geht hier um mich und darum, dass ich von Männern sexuell belästigt werde. Es macht mein Leid durch diese Belästigung nicht weniger schlimm, dass anderswo auch andere belästigt werden.

„Aber die Frau wollte es doch auch!“

Eine perfide Argumentation besteht darin, der Beschwerdeführerin vorzuwerfen, das beschwerende Verhalten selber herausgefordert zu haben. Leider lässt sich diese Argumentation nicht einfach entkräften, denn ihr liegt eine zutiefst fragwürdige Betrachtung von sexualisiertem Verhalten zugrunde. Hier ist das Buch „Störenfriedas“ eine gute Denkanregung, weil solche Argumente unweigerlich kommen und auch in meinem Beispiels-Thread auftauchten.

Der folgende Antworttweet enthält entsprechende Strohmann- und Tu quoque-Argumente und bezweckt eine Abschwächung des Belästigungsvorwurfs durch die Suggestion, dass die Frau die Belästigung ja absichtlich provoziert habe.

Lol, ihr tut hier so als hätte eine frau ihr gutes aussehen oder nen sexy outfit noch nie ausgenutzt… Klar gibt das kerlen keinen grund zu grabschen etc, aber genügend wollen betört oder angehimmelt werden, in kombi mit free drinks…

— M1KKS (@M1onX1) 22. Mai 2018

Problematisch sind diese Argumente, weil sie in Einklang mit einer krass patriarchalischen Grundeinstellung stehen. Der Tweet suggeriert, dass Frauen durch „sexy outfits“ und aufreizendes Verhalten einen Handel anbieten, bei dem der Mann mit ihren Körpern als Gegenleistung für einen Drink nach Belieben verfahren dürfe. Anders gesagt, wenn sich eine Frau mit aufreizendem Verhalten wie eine Prostituierte anbietet, hat das zur Folge, dass sie sich nicht mehr beschweren dürfe, wenn der Mann das Angebot annimmt und mit dem Drink als Bezahlung das Recht einkauft, ihr auf den Hintern zu schlagen oder seinen Penis an ihr zu reiben.

Welches Weltbild steht hinter einer Argumentation?

Die patriarchalische Grundeinstellung blendet aus, dass auch Frauen Lust auf Sexualität und Körperkontakt haben, jedoch selbstverständlich über alle Phasen einer Annäherung hinweg die Hoheit über das Verfahren behalten wollen. Entsprechend muss über den gesamten Fortgang des Verfahrens laufend Konsens zwischen Mann und Frau erzielt werden. Entsprechendes gilt für gleich- oder zwischengeschlechtliche Paare. Jede sexuelle Annäherung ist praktisch eine fortdauernde Bewerbungs- und Verhandlungssituation.

Leider vergiftet die staatlich tolerierte Existenz von Prostitution diese in den Köpfen der Menschen grundsätzlich vorhandene Werbungs- und Verhandlungsbereitschaft, weil sie es „okay“ einstuft, dass sich eine Partei, überwiegend die Männer, das Recht herausnimmt, einseitig den Umfang der Annäherung zu bestimmen.

Die goldene Mitte führt zu faulen Kompromissen

Eng verwandt mit dem Hinweis „Du wolltest es doch auch“, ist das Scheinargument Argumentam ad temparantiam, also der Aufruf zur beiderseitigen Mäßigung.

Er lautet: „Hört auf zu streiten!“ oder: „Lasst uns doch mal alle den Ball flach halten, Frauen werden schließlich auch sexuell übergriffig oder gewalttätig.“

Mit Hinweis auf Schopenhauer warnt Buchautorin Sigel davor, bei Logikfragen derart faule Kompromisse zu schließen. In einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft führe ein beiderseitiges Einlenken nämlich zu keinem Ausgleich zwischen den Geschlechtern, sondern erhalte nur die vorhandene Dysbalance.

Sexuelle Gewalt gehe nun einmal mehrheitlich von Männern aus. Zudem bestehen die von Männern begangenen Taten statistisch in viel schwereren Verletzungen als die Taten von Frauen. Ein Vorschlag, sich doch in der goldenen Mitte zu treffen, weil es ja auch gewalttätige Frauen gebe, verharmlost dieses Problem.

Schönreden, aufbauschen und mit Labeln versehen

Energisch entgegentreten sollten Diskutandinnen auch Euphemismen und Dysphemismen, so Sigel. Diese rhetorischen Tricks basieren darauf, Sachverhalte und Personen zu labeln oder umzubenennen. Negative Sachverhalte werden damit verharmlost.

„Gewalt und Machtverhältnisse verschwinden hinter neutralen bis positiven Bezeichnungen, den Euphemismen“, so Mira Sigel.

Das Gegenteil sind die Dysphemismen, die die damit bezeichnete Person diskreditieren. Sigel nennt als Beispiel den Begriff „Feminazi“, der engagiert für Feminismus eintretende Frauen mit Nazis gleichsetzt und sie damit persönlich abwertet. Wenig überraschend tauchten Dysphemismen auch in meiner untersuchten Twitterdebatte auf.

Tja das sind halt die Mysterien der pseudofeministischen „Logik“. Hirnloses Männer-Bashing ist halt einfacher als sich mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Problemen auseinander zu setzen…#MeToo

— Admiral Landwirt (@AdmiralLandwirt) 21. Mai 2018

Mit dem Adjektiv „pseudofeministisch“ und dem in Klammer gesetzten Wort „Logik“, sowie der Unterstellung, dass die nicht näher bezeichneten TwitterautorInnen gehirnlos Männer „bashen“, also schmähen wollten, zog der Twitterautor das angegriffene Verhalten pauschal in den Schmutz. Eine Alternative wäre es gewesen, der Tweetautorin des Ausgangstweets persönlich bestimmte Eigenschaften oder Absichten zu unterstellen („pseudofeministisch“ oder „hirnlos“).

Das wäre ein klassisches Scheinargument Ad hominem gewesen. Mit Ad hominem-Scheinargumenten setzt man ebenso fies wie wirkungsvoll die Glaubwürdigkeit seiner Gegner und Generinnen herab. Ein Beispiel aus der Politik ist Trumps Hillary-Bashing im US-Präsidentschaftswahlkampf mit dem Schlagwort von der „crooked Hillary“, also der gaunerhaften Hillary.

Ad Rem: Zurück zur Sache, Schätzchen!

Der einzige wirkungsvolle Konter auf ein Ad hominem-Argument ist es Sigel zufolge, das Ad hominem-Argument klar zu benennen und auf die Sachebene, Ad rem, zu verweisen. Auf keinen Fall solle man anfangen, so Sigel, sich zu rechtfertigen nach dem Motto „Ich bin aber gar nicht gaunerhaft“. Vielmehr solle man an das Thema erinnern (im oben genannten Tweet die Beschwerde über sexuell übergriffige Männer in der Disko) und zu Argumenten dazu auffordern.

Fazit zu den Störenfriedas

„Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ ist ein lesenswertes Buchkapitel aus einem ebensolchen Buch, auf dessen Inhalte ich hier sicherlich noch öfter Bezug nehmen werde.

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedachtStörenfriedas: Feminismus radikal gedacht

Books on Demand (2018), Deutsch, Kartoniert
ISBN 9783746018515

Osiander: https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=LBRA32375202&source=UWK

Amazon: https://www.amazon.de/St%C3%B6renfriedas-Feminismus-radikal-Huschke-Mau/dp/374601851X

Mehr Infos unter https://diestoerenfriedas.de/

Die Kunst, Recht zu behalten

Gebundene Ausgabe – 1. April 2009
von Arthur Schopenhauer (Autor)

Arthur Schopenhauer
Die Kunst, Recht zu behalten
Nikol Verlag (2009), Deutsch, Hardcover

ISBN 9783868200270

https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=KNO2009040600059&source=UWK

Kategorie: Kommunikationstipps, Rezension Stichworte: @Metoo, Buchrezension, Frauen, Kommunikation, Rezension, Rhetorik, Social Media, Trump

§ 219a StGB: Das Recht auf Information und seine kommunikative Verteidigung

25. November 2017 von Eva Engelken 3 Kommentare

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBFrauen, die ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und Information für selbstverständlich halten, sollten protestieren, denn das Gießener Urteil zum § 219a StGB zeigt, dass es bedroht ist. Aber Vorsicht, denn mit bestimmten Frames spielt man den Abtreibungsgegnern in die Hände.

Warum ist das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frauen in Gefahr?

Weil am 24. November eine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die lange Jahre ein Schattendasein fristete, wieder einmal erfolgreich instrumentalisiert wurde, um das Frauenrecht, sich über eine erlaubte Abtreibung zu informieren, und das entsprechende ärztliche Berufsausübungsrecht einzuschränken. Aufgrund von § 219a StGB, der „Werbung“ für den „Schwangerschaftsabbruch“ unter Strafe stellt, ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel am 24.11. zu 40 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt worden. Weil sie auf ihrer Uralthomepage   darüber informiert, dass sie die erlaubte ärztliche Leistung „Schwangerschaftsabbruch“ anbietet, ging das Gericht von strafbarer Werbung aus. Dabei gibt es bei Kristina Hänel definitiv nichts, was Marketingfachleute als „Werbung“ ansehen würden: keine Hochglanzbroschüren oder eine moderne Website, die in zielgruppengenau formulierten Messages den Kundennutzen einer entsprechenden Dienstleistung kommuniziert würden. Alles, was die wirklich modernisierungsbedürftige Homepage aufweist, ist ein Link namens „Schwangerschaftsabbruch“, der zu einem Kontaktformular führt, über das man weitere Informationen anfordern kann.

Proteste gegen den § 219a StGB als „vorgestriger Paragraf“

Verständlicherweise und glücklicherweise wollen die Ärztin und ihre Verteidigerin Prof. Dr. Monika Frommel das Urteil nicht hinnehmen und das Recht auf Informationsfreiheit bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten. Es würde sie in ihrer Berufsausübung einschränken, wenn sie auf ihre ärztliche Dienstleistung nicht hinweisen dürfte, sagt die Ärztin und weist darauf hin, dass Frauen, die in der schwierigen Lage sind, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen, zuverlässige Informationen brauchen, wo sie einen Abbruch sicher und schonend durchführen lassen können. Schon im Vorfeld der Verhandlung hat Kristina Hänel über die Organisation Change.org. eine Petition gestartet – Stand Freitag 24.11. 121.000 Unterschriften -, mit der sie die Abschaffung des § 219a StGB fordert. Zahlreiche Kommentator*innen in den sozialen und traditionellen Medien fordern nun, den § 218 StGB gleich mitabzuschaffen. Nicht wenige von ihnen sehen das reproduktive Recht der Frauen in Gefahr, also das Recht von Frauen und ihren Familien, selber über Fortpflanzung, Verhütung  und eben auch Abtreibungen selber entscheiden zu dürfen bzw. sich entsprechend zu informieren. Die Kommentare der Gegner*innen zeigen, dass es nötig ist, die Debatte um die Abschaffung der §§ 218 ff. und die damit verbundenen Bevormundungen von Frauen endlich wieder zu führen.

Mit welchen rhetorischen Waffen kämpfen die Agitatoren gegen die Ärztin?

Warum erstattet im Jahre 2017 ein dubioser Verein Anzeige gegen eine Allgemeinärztin und schafft es, eine Richterin dazu zu bringen, diese Ärztin aufgrund eines Paragrafen zu verurteilen, der aus der Nazizeit stammt? Weil der Paragraf einschlägig ist? Warum ist er noch nicht abgeschafft? Warum wagen sich unverhohlen frauenhassende Wesen aus der Deckung und beschimpfen abtreibende Frauen und ihre Ärzt*innen? Welche Narrative spielen dabei eine Rolle beziehungsweise welche rhetorischen Mittel setzen die Anti-Abtreibungs-Agitatoren offenbar so erfolgreich ein, dass mittlerweile schon junge Frauen verunsichert sind, ob sie im Falle des Falles überhaupt abtreiben dürften?

Frames bestimmen die Gedanken, nicht die Fakten

Rhetorische Mittel dienen immer dazu, das Bewusstsein zu verändern. Der Schlüsselbegriff heißt Framing. Hier lohnt ein Blick in das Buch von Elisabeth Wehling „Politisches Framing“ , in dem sie die Wirkung von Frames erläutert:

„Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, bei jedem Wort, das wir lesen oder hören, wird eine Reihe von Konzepten aufgrund unserer Welterfahrung mit mobilisiert.“

Eine befruchtete Eizelle garantiert noch keinen dicken Bauch, auch wenn Begriffe dies nahelegen

Bei dem Wort „Schwangerschaftsabbruch“ schwingt Wehling zufolge mit, dass eine Schwangerschaft vorhanden ist. Das Wort Schwangerschaft seinerseits impliziert, dass die Frau ein Kind im Bauch hat. Der Frame von der Schwangerschaft blendet völlig aus, dass eine erlaubte Abtreibung zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo definitiv noch kein ausgewachsenes Baby im Bauch ist, sondern dass ein Zellverbund oder Embryo ausgeschabt wird, der außerhalb des Uterus nicht lebensfähig ist. Stattdessen hebt das Wort gedanklich das ungeborene Kind hervor. Bei der Erwähnung eines Abbruchs der Schwangerschaft ist der Gedanke daher nicht weit, dass man einem Kind die zwangsläufig bevorstehende Geburt verweigert. Das wiederum aktiviert den Gedanken an eine Kindstötung oder gar einen Mord. Ausgeblendet ist auch, dass die erlaubte Abtreibung in einem Zeitrahmen stattfindet, in dem die Frau noch gar nicht sicher sein kann, dass die befruchtete Eizelle überhaupt in ihrem Körper bleibt und nicht von sich aus abgeht. Das ist ja auch der Grund, warum viele Eltern erst einmal die ersten 12 Wochen abwarten, bevor sie eine Schwangerschaft bekannt geben: Weil sie noch gar nicht wissen können, ob es überhaupt zu einer dauerhaften Schwangerschaft kommt bzw. ob die Schwangerschaft Bestand hat.

Abtreibungsgegner beschwören Kindstötung oder Mord

Der Mechanismus der Frames ist den Abtreibungsgegnern sonnenklar, und genau mit den eben beschriebenen Frames arbeiten die Agitatoren aus Kirche, Wissenschaft und Politik. Bei der AfD etwa geben sich christliche Fundamentalisten mit neonazistisch verwurzelten Juristen die Klinke in die Hand. Sie wiederholen wieder und wieder, dass jede Abtreibung eine „Kindstötung“ sei, belegen das irreführenden Fotos und prägen ihren Leser*innen auf diese Weise ein, dass ein Abtreibungsverbot Tötungen verhindern und Leben schützen würde. Ihre Propagandamittel sind entsprechende Frames aktivierende Bezeichnungen wie „Marsch für das Leben“ oder „Lebensschützer“ oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Juristen, etwa von der „Juristenvereinigung Lebensrecht e.V.“.

Elisabeth Wehling: Frames aktiviert man auch, wenn man sie verneint

Um das Gedankengut dieser unangenehmen Zeitgenossen gerade nicht zu propagieren, empfiehlt Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling, erst gar nicht erst den fatalen Frame der Kindstötung zu aktivieren. Dies tut man, in dem man den Begriff Schwangerschaftsabbruch einfach nicht verwendet, sich also nicht auf die Frame-Semantik eines erwarteten Kindes einlässt. Übrigens sei es auch nicht hilfreich, diesen Frame zu verneinen, denn auch das aktiviert ihn. Eine Aufforderung wie „Denk nicht an einen rosa Elefanten“ bewirkt zuverlässig, dass die aufgeforderte Person sich einen rosa Dickhäuter ausmalt. Die Aussage „Schwangerschaftsabbruch ist keine Kindstötung“ aktiviert den Frame der Kindstötung.

Alternative Frames bilden: Ein Nichteingriff innerhalb von 12 Wochen nach Konzeption ist die Entscheidung zu einer Schwangerschaft

Möglich sei es beispielsweise, sich darauf zu verständigen, dass eine Schwangerschaft erst beginnt, wenn die Mutter sich mit Ablauf der gesetzlichen Frist von 12 für die Schwangerschaft entscheidet. Die Zeit ab Einnistung der befruchteten Eizelle und Ablauf der 12 Wochen wäre dann noch gar keine Schwangerschaft. Es hieße dann nicht:

Die Schwangerschaft wird abgebrochen. Sondern: „Ein Nicht-Eingriff innerhalb von 12 Wochen nach Konzeption ist die Entscheidung zu einer Schwangerschaft.“

Der zweite Frame fragt laut Wehling:

„Wollen wir eine Schwangerschaft beginnen?“

Frauen könnten dann sagen: „Ich habe mich dagegen entschieden, eine Schwangerschaft zu beginnen, weil…“

Jurist*innen sprechen wohlweislich von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Befindet sich Sprachwissenschaftlerin Wehling auf dünnem Eis, wenn sie statt von einem „Kind“ von einer Zellansammlung spricht?“ Ganz und gar nicht. Selbst Juristen und Juristinnen sind sich keinesfalls einig, ob ein Fötus bereits ein Mensch im rechtlichen Sinne sei, oder ab wann die befruchtete Eizelle zu einem Menschen wird. Die Verfassungsrichter selber sprechen von der „Frucht“ oder dem „Embryo“ und von der „zunehmenden Entwicklung des Fetus zum selbstständigen Leben“. Der lateinische Begriff Nasciturus, auf deutsch „der zu geboren werdende“ ist ebenfalls eine Bezeichnung, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft verwendet wird.

Warum berufen sich die fanatischen Abtreibungsgegner auf das Bundesverfassungsgericht?

Warum begründen die Abtreibungsfanatiker ihren angeblichen Feldzug zum Schutz des Lebens mit dem Bundesverfassungsgericht? Zwar spricht das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Nasciturus nicht von „Kindstötung“ – zum Glück. Aber es hat schon zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik entschieden, dass der Nasciturus ein eigenständiges Rechtsgut sei, das auch gegen die Schwangere selber geschützt werden müsse.

Professorin Dr. Ulrike Lembke hat die fatalen Folgen dieser Rechtsprechung und warum § 219a StGB abgeschafft gehört, in der Legal Tribune Online erläutert: Das BVerfG hat „1975 die Figur der staatlichen Schutzpflicht entwickelt“. Sie bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur gegen Freiheitsbeschränkungen durch den Staat geschützt werden müssen, sondern auch vor Rechtsverletzungen durch andere Private. Aus dem verfassungsrechtlichen Zweierverhältnis von Staat und Privatperson ist ein Dreieck aus Staat und mehreren Privatpersonen geworden, so Lembke.

Man bestraft ja auch nicht den Backofen, weil er den Teig nicht zu Brot bäckt

Es ist ähnlich verrückt, eine rechtliche Kriegsfront Leibesfrucht contra Schwangere aufzuziehen, als würde man einen Backofen wegen Mordes bestrafen, nur weil er einen Teig nicht zu einem Brot gebacken hat. Genau diese spezielle Verbindung zwischen potenziellem Opfer und potenzieller Straftäterin liegt auch bei einer Schwangerschaft vor. Das macht die § 218-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch so problematisch. So schreibt Lembke: „Ungünstig ist nur, dass die Figur des Dreiecks so gar nicht auf Staat, Schwangere und Fetus passt, weil letztere eine „Zweiheit in Einheit“ (so das BVerfG selbst) bilden und nicht zwei getrennte Enden einer geometrischen Figur.“

„In den beiden Entscheidungen hat das BVerfG 1975 (Urt. v. 25.02.1975, Az. 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74 – Schwangerschaftsabbruch I) und 1993 (BVerfG, Urt. v. 28.05.1993, AZ. 2 BvF 2/90 und 4,5/92 – Schwangerschaftsabbruch II) diesen zentralen Aspekt verkannt und im Wesentlichen entschieden: Der Embryo/Fetus stellt ein selbständiges Rechtsgut dar. Er ist vom Staat auch mit den Mitteln des Strafrechts auch gegenüber der Schwangeren zu schützen. Und jede (auch ungewollt) schwangere Frau hat von Verfassungs wegen die Pflicht, einen Fetus auszutragen. Da dessen Lebensrecht stets Vorrang hat, ist der Schwangerschaftsabbruch immer rechtswidrig. Nur ausnahmsweise können Frauen straflos bleiben.“

Eine Abtreibung unter Strafe zu stellen, wird der Sache nicht gerecht. Das haben bei beiden Urteilen zum § 218 auch einige der Richter und Richterinnen so gesehen und eine abweichende Meinung in einem Sondervotum vertreten. Einer ihrer Vorschläge war, die verfassungsgerichtliche Schutzpflicht für den Fetus nicht durch Strafe zu erfüllen, sondern durch eine andere Lösung, z.B. mit einer Fristenlösung, die besagt, dass eine Abtreibung in den ersten drei Monaten nach Empfängnis überhaupt keine Straftat ist.

Lembke zum Sondervotum 1975:

Richterin Wiltraut Rupp-von Brünneck und Richter Helmut Simon wiesen 1975 auf die Singularität der Schwangerschaft hin, bei der Schwangere und Fetus eine „Zweiheit in Einheit“ bildeten. Der Schwangeren werde nicht nur abverlangt, eine Tötungshandlung zu unterlassen, sondern sie solle auch das Heranwachsen der Leibesfrucht in ihrem Körper dulden und später jahrelang mütterliche Verantwortung übernehmen. Dieser ganz besonderen Konstellation werde gerade die Fristenregelung gerecht, die einen abgestuften Schutz des Fetus mit dessen zunehmender Entwicklung zum selbstständigen Leben anerkenne.

Auch bei der Entscheidung 1993 plädierte das Sondervotum für eine Fristenregelung und begründete das mit der Rechtsposition der Schwangeren und der Situation einer Schwangerschaft: Lembke:

Die Richter Bertold Sommer und Ernst Gottfried Mahrenholz wiesen in ihrem Sondervotum 1993 darauf hin, dass es stets Frauen seien, welche die Konsequenzen zu tragen hätten, wenn Sexualität und Kinderwunsch wie so oft nicht übereinstimmten. Die Mehrheit verkenne hier die Rechtsposition der Schwangeren. Die Kollision der Würde des Embryos und der Würde der Schwangeren in der „Zweiheit in Einheit“ müsse verhältnismäßig aufgelöst werden. Deshalb habe in der Frühphase der Schwangerschaft die Frau das Letztentscheidungsrecht, wenn sie zuvor eine Beratung aufgesucht hat.

Strafrechtler Roxin: § 218 ist entbehrlich, sozialpolitische Maßnahmen seien wirkungsvoller als Strafe

Auch der namhafte Strafrechtler Claus Roxin vertrat oder vertritt die Ansicht, dass ein wirkungsvoller Schutz anstatt durch Strafe auch durch sozialpolitische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Das heißt, dass eine Strafbarkeit gemäß § 218 für die Abtreibung selber entfallen kann, was auch eine Strafbarkeit der „Werbung“ gemäß § 219a StGB entbehrlich machen würde. Seine Ansicht wird von Statistiken über Abtreibungen gestützt. Zudem hilft eine sachgerecht durchgeführte Abtreibung Frauen gesund zu bleiben. Ohne die Möglichkeit, die Schwangerschaft sicher in einem Krankenhaus zu beenden, ist die Gefahr hingegen groß, qualvoll an den Folgen stümperhaft ausgeführter Abtreibungen zu sterben oder lebenslänglich an den Verletzungen zu leiden.

Neuer Frame: Reproduktive Freiheit der Frau statt Zwang zur Mutterschaft

Der Frame der von Abtreibungsgegnern beschworenen Kindstötung reduziert das Thema „Abtreibung“ auf die zu schützenden Leibesfrucht und blendet die genannten Belange der Frauen völlig aus. Er blendet auch aus, dass das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der sicherste Weg ist, dass Frauen gar nicht erst abtreiben. Wenn Frauen die Verhütung und Familienplanung verantwortungsvoll selber in die Hand nehmen könnten, würde die Zahl der Abtreibungen sinken. Dies belegt das Beispiel Kanada, wo die Abtreibung seit 1988 völlig restriktionslos möglich ist. Ein neuer Frame, den Frauen und Männer in der jetzt wieder aufflammenden dringend gebotenen Debatte um die §§ 218 ff. StGB einbringen könnten, sollten diese Gedanken aufgreifen: Nämlich, dass die reproduktive Freiheit den Frauen und ihren schon geborenen Kindern hilft, dass sie die Zahl gefährlicher Abtreibungen senkt und somit Mütter gesund erhält. Dass ein Zwang zur Mutterschaft hingegen das Leben und die Gesundheit von Frauen gefährdet und in der Folge das Leben ihrer schon geborenen Kinder.

Was also tun? Intelligent protestieren und neue Frames einführen

  • In der Debatte das Recht auf reproduktive Freiheit der Frauen und ihrer Familien propagieren. Dieses Recht schließt das Recht auf Verhütung, auf Informationen zu Schwangerschaft und Abtreibung ein und das Recht, eine ungewollte Schwangerschaften nicht auszutragen, sondern von Ärzt*innen sicher beenden zu lassen.
  • Im Hinblick auf eine Abtreibung ruhig den juristischen Begriff von der Leibesfrucht benutzen oder den lateinischen Begriff des Nasciturus. Beide Begriffe tragen auch der von Juristen angerkannten Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch eben erst so nach im Bauch einer Frau entfaltet. Auf die Rechtsprechung des BVerfG von der „Zweiheit in Einheit“ hinweisen.
  • Nicht den Abtreibungsgegnern in die Hände spielen, indem man ihre Argumente wiederholt und ihre Frames aktiviert. Dran denken: Auch Frames, die man verneint, prägen den Frame im Kopf ein. Wer sagt: „Das ist keine Kindstötung“, brennt den Gedanken ein, dass eine Abtreibung genau eine Kindstötung sei, in den Köpfen der Zuhörer oder Leser ein.
  • Notfalls lieber noch von Abtreibung statt von Schwangerschaftsabbruch reden.
  • Sich der Petition zur Abschaffung des § 219a StGB anschließen. Hier geht’s zur Petition.

Nachtrag: Die Forderung in der Presse:

Der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Ärztinnenbund fordert ebenfalls die Abschaffung von §219 StGB. https://www.djb.de/Kom-u-AS/K3/pm17-42/

Hier ist ein Video von Teen Vogue, das man theoretisch als „Werbung“ bezeichnen könnte, aber alle Anforderungen an eine gute Aufklärung und Information erfüllt:

https://www.teenvogue.com/story/planned-parenthood-videos-explain-abortion?mbid=social_facebook

 

Kategorie: Aktuelles, Recht Stichworte: #Kristinahaenel, Abtreibung, Framing, Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Strategie

Website: Und was habe ich davon?

14. April 2017 von Eva Engelken 3 Kommentare

Kundennutzen in der Leistungsbeschreibung hervorhebenWelchen Nutzen bringt Ihre Leistung eigentlich Ihren Mandanten?

Sprechen wir heute über Ihr Angebot. Also über das, was Ihre Kanzlei an Leistungen anbietet, Ihre „Produkte“, also Rechtsberatung und sonstige anwaltliche Tätigkeiten. Diese Produkte sind so vielgestaltig wie Wolken am Frühlingshimmel – und als Dienstleistung ebenso flüchtig. Doch obwohl Ihre Leistungen flüchtig sind, können sie so viel Wirkung erzeugen wie ein Tornado. Was Sie tun (oder nicht tun), kann Manager ins Gefängnis bringen. Es kann helfen, Hochzeiten im Himmel zu schließen. Oder dazu beitragen, dass einstmals liebende Ehegatten zu mörderischen Rosenkriegern mutieren.

Umgekehrt können Ihre Dienstleistungen viel Gutes bewirken. Sie können für Jahrzehnte den Familienfrieden sichern. Und Firmengeflechte vor Streit bewahren. Oder sie können gekündigten Angestellten zu auskömmlichen Abfindungen verhelfen. Kurz gesagt: Als Anwalt oder Anwältin können Sie richtig viel Nutzen stiften. Oder viel Schaden anrichten.

Wie wäre es, wenn Sie auf Ihrer Website den Kundennutzen in den Vordergrund stellen würden?

Wenn Sie einem Mandanten klar machen wollen, was Sie alles können, könnten Sie all das erwähnen. Sie könnten von den Rosenkriegen berichten, die Sie angezettelt oder wieder befriedet haben. Sie könnten von all den Abfindungen schwärmen, die Sie erstritten haben. Oder von den ausgefuchsten Paragrafenmonstern, auch Verträge genannt, mit denen Sie Ihre Gegner in die Knie gezwungen haben. Ihr Mandant oder Ihre Mandantin bekäme eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was er oder sie davon hätte, Sie zu beauftragen.

Traditionell überwiegt die Nabelschau, das „Wir können alles, vor allem Juristendeutsch“

Das Erstaunliche ist, dass sich dieser sogenannte Kundennutzen auf ganz vielen Websites oder Broschüren von Kanzleien nicht widerspiegelt. Stattdessen steht dort, was die Kanzlei respektive das Unternehmen alles Tolles vorweisen kann. Sinngemäß:

„Wir können Arbeitsrecht, wir haben in Berkeley studiert und 120 Aufsätze in vergilbenden Fachzeitschriften veröffentlicht.“

oder (aus eine Website):

„Wir stehen weiterhin an der Spitze der Entwicklungen bei Pre-IPO- und Bezugsrechtsemissionsfinanzierungen sowie von Public-to-Private-Transaktionen.“

Was erst im zweiten Satz erwähnt wird – oder im dritten oder vierten Satz oder gar nicht – ist, was man als Mandant oder Mandantin von all diesem Können hat:

„Damit tragen wir zu einer effizienten Durchführung von Finanzierungstransaktionen bei.“

Überzeugender Text nimmt die Leserperspektive ein: „Dein Problem ist… und unsere Leistung löst es“

Für die eilige Leserin im Internet wäre die Lektüre effizienter, wenn ihr Problem von Anfang an skizziert und dann dargestellt würde, wie die Kanzleileistungen zur Lösung beitragen können.

„Sie haben Großes vor. Der Wert Ihrer Targets liegt bei 500 Millionen Euro aufwärts. Die Kaufverträge sollten nicht von Anfängern abgefasst sein, sondern von erfahrenenen Profis, die in dieser Kampfklasse Erfahrungen vorweisen können. Denn wenn bei dieser Größen etwas schief geht, wird’s richtig teuer.“

Und erst dann kommt der Beleg, dass die Kanzlei für diese Herausforderung die richtige Dienstleisterin ist.

„Die Mitglieder unseres Finanzierungsteam gelten im Markt als führend, wenn es um Pre-IPO- und Bezugsrechtsemissionsfinanzierungen ab 100 Millionen geht.“

Und so weiter…

Setz die Mandantenbrille auf!

„Walk in your customer‘s shoes“ empfehlen englische Unternehmensberater. „Setzen Sie die Mandantenbrille auf“ lautet das deutsche Pendant. Gemeint ist in beiden Fällen das Gleiche, nämlich: versetzen Sie sich in die Person, für die Sie etwas tun. Und dann beschreiben Sie Ihr Produkt oder Ihre Leistung aus der Perspektive dieser Person. Beschreiben Sie, was sie davon hat, Sie zu mandatieren. Nicht: „wir können Arbeitsrecht und haben in Berkeley studiert und“, sondern: „Sie stecken in dem Schlamassel und wir holen Sie da raus.“ Und: „Wir können das, vertrauen Sie uns, weil wir schon zig Personen aus dem gleichen Matschloch herausgezogen haben.“

Einverstanden? Oder Einspruch?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klartext-Team!

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Website

Kommunikation: Reden Männer anders als Frauen?

8. Januar 2017 von Eva Engelken 2 Kommentare

Klartext schmeckt - greifen Sie zu!
Klartext schmeckt – greifen Sie zu!

Sven Oswald und Daniel Finger von radioeins haben mich am 8.1. in der Sendung „Zwei auf eins“ gefragt, Kommunizieren Männer anders als Frauen? (hier zu den 3 Fragen im Radio, Minute: 11:48). Und hier ein paar ausführlichere Gedanken dazu:

Gibt es Unterschiede? Und wenn ja, woher kommen sie?

Ja, Frauen und Männer drücken sich unterschiedlich aus. Das liegt nicht an der Biologie, sondern an unterschiedlichen Rollenerwartungen. Auch wenn sie in einer modernen gleichberechtigten Gesellschaft antiquiert erscheinen, beeinflussen sie die Kommunikation von Männnern und Frauen. Der Blogbeitrag analysiert die Unterschiede und gibt Tipps, wie man damit clever umgeht.

Die Stimmlage von Frauen ist tiefer geworden

Die entspannte Sprechlage liegt bei Frauen bei 220 Hertz, bei Männern bei 120 Hertz. Interessante Beobachtung: Durchschnittlich hat sich die durchschnittliche Stimmlage in Mitteleuropa in den letzten Jahrzehnten um 2-3 Halbtöne gesenkt. Der Grund ist die fortgeschrittene Emanzipation von Frauen. Anschaulich wird der Unterschied an Filmen von damals und heute: Da die zarten, piepsigen Stimmen von Romy Schneider oder Heidi Kabel aus einem Heimatfilm aus den 60er oder 70er Jahren, dort die tiefen Stimmen einer Maria Furtwängler oder Ulrike Folkerts aus einem Tatort von heute.

Sonore Stimme = Führungsstärke

Frauen in Führungspositionen wissen schon seit seit jeher, dass frau sich mit einem maskulineren Auftreten besser durchsetzt: So soll sich Margret Thatcher, britische Premierministerin von 1979 bis November 1990, bewusst eine tiefe Stimme antrainiert haben. Andererseits halten Männer Frauen für attraktiver, die relativ hoch und zart sprechen. An fruchtbaren Tagen wird die Stimmlage von Frauen höher. Soweit zu den Unterschieden in der Stimmhöhe.

„Man wird nicht als Frau geboren, man wird es“

Doch was ist mit dem Inhalt der Sprache? Was Frauen und Männer sagen, wird nicht von der Biologie bestimmt. Die Annahme, dass Frauen und Männer unterschiedliche Gehirne hätten, ist widerlegt. Genetisch sind Männer und Frauen zu 99 Prozent gleich. Sogar die ach so unterschiedlichen Geschlechtsorgane ähneln sich in ihrer Zellstruktur frappant.

„Man wird nicht als Frau geboren, man wird es“,

schrieb die berühmte französische Philosophin Simone de Beauvoir 1949 in einem Essay. Sie meinte damit, dass das Verhalten einer Frau und eines Mannes durch Rollenerwartungen geprägt wird.

Die Steinzeit lässt grüßen

Diese traditionellen Rollenbilder sehen den Mann als Jäger und Sammler, der aggressiv herrschen und beschützen musste, während die Frau die Kinder erziehen und die Gemeinschaft zusammenhalten musste.

Wikipedia: 

„Die historische Perspektive des Mannes als Jäger und Sammler, konkurrierend mit anderen Männern um Nahrung, Ressourcen und Frauen und mit geringen Investitionen in die Erziehung der Kinder, ist konsistent mit der Entwicklung von speziell männlichen Eigenschaften wie Aggression, Konkurrenz und Raumvorstellung. Bei Frauen standen wahrscheinlich Kindererziehung und die Fähigkeit, in einer kooperativen Gemeinschaft zu überleben, im Vordergrund, was die Herausbildung von kommunikativen und sozialen Fähigkeiten beförderte…“

Das Patriarchat beeinflusst Verhalten und Kommunikation

Nun ist die Steinzeit lange vorbei, gleichwohl haben es die herrschenden Instanzen geschafft, über Jahrtausende eine patriarchale Gesellschaftsordnung zu etablieren und immer wieder neu zu begründen. Diese patriarchale Gesellschaftsordnung hat sich nicht nur in den Rechtsnormen und dem Verhalten, sondern auch in der Sprache niedergeschlagen. Man kann also sagen, dass auch die unterschiedliche Art, wie Männer und Frauen kommunizieren, von Geschlechtsnormen geprägt sind.

Stereotyp: Männer behaupten sich, Frauen stellen Nähe her

Die sprachlichen Geschlechtsnormen besagen kurz gefasst:

  • Männer setzen die Sprache ein, um Hierarchien zu festigen und ihre Machtposition auszubauen.
  • Frauen, die zuständig sind für das Aufrechterhalten sozialer Beziehungen, reden, um Nähe und Gemeinschaft herzustellen.

Reden Männer „hart wie Kruppstahl“?

Von Adolf Hitler stammt der Ausspruch, die deutsche männliche Jugend müsse sein:

„flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl.“

Hitlers Ziel war es, einen neuen Mann zu erziehen. „Das Schwache muss weggehämmert werden“, verkündete er. Gottseidank hat Deutschland den 2. Weltkrieg verloren und ist das Dritte Reich zusammengebrochen. Dennoch wirkt es im Verhalten und eben auch in der Sprache nach. Besonders nachdrücklich wirkt das in der Generation der Kriegskinder von 1939 bis 1945. Männer aus dieser Generation tun sich traditionell besonders schwer Gefühle zu äußern. Daran haben besonders ihre Söhne bis heute zu knabbern.

Geschlechterstereotypen – Beispiele

Im Grunde hat jedes traditionelle männliche und weibliche Rollenverhalten ein sprachliches Pendant.

Rolle im öffentlichen Raum

Männer nehmen mehr Raum ein, beanspruchen mehr Redezeit bei öffentlichen Auftritten. Frauen halten sich eher zurück.

Rolle bei Gehaltsverhandlungen

Von Männern wird erwartet, dass sie offensiv für ihren eigenen Standpunkt werben, ohne dass man ihnen deshalb Egoismus anlastet. Frauen, die allzu offensiv für ihre Belange eintreten, werden leicht als kalt und berechnend wahrgenommen.

Machtbewusstsein und Eigenlob

Männern wird ohne Probleme zugestanden, dass sie ihre Leistungen hervorheben, während man von Frauen traditionell Bescheidenheit erwartet.

  • Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Facebook-Vorstandfrau Sheryl Sandberg. Sie beschreibt in ihrem autobiografischen Sachbuch „Lean In – Frauen und der Wille zum Erfolg“, wie sie als Jahrgangbeste einmal ein Henry-Ford-Stipendium bekommen habe. Das habe sie jedoch verschwiegen, aus Angst, von ihren benotenden Professoren als egoistisch wahrgenommen und nicht mehr gemocht zu werden.

Umgang mit Ängsten und Schwächen bei Männern und Frauen

Frauen, die traditionell als das schwache Geschlecht gelten, dürfen bis zu einem gewissen Grad auch in der Öffentlichkeit Schwächen eingestehen und Rat und Trost erbitten.

  • Ein Beispiel ist die traditionelle Freundinnenclique, die sich alles gesteht und Freundschaft daran misst, wieviele Geheimnisse man sich erzählt. Mein eigenes Beispiel ist mein Netzwerk Texttreff, in dem jederzeit um Hilfe gefragt werden kann.

Gemeinnützige Tätigkeiten

Von Frauen wird erwartet, dass sie vielfältiges ehrenamtliches Engagement zeigen. Etwa im Umfeld von Kindererziehung, Schule und Altenpflege vom Kuchenbacken bis zum Besuchsdienst. Würde sich eine Frau ständig für all ihre unbezahlten Tätigkeiten loben, würde dies als unpassend wahrgenommen. Würde sie hingegen Hilfsdienste kategorisch verweigern, würde man sie als kalt und egoistisch wahrnehmen. Männer, die sich ausnahmsweise gemeinnützig engagieren, dürfen dagegen mit Erstaunen und Lob rechnen und müssen keine tadelnden Blicke fürchten, wenn sie sich bei Hilfsdiensten vornehm zurückhalten.

Bei Nichtbefolgen der traditionellen Geschlechtsnormen droht Strafe

Sowohl die gesellschaftlichen als auch die daraus folgenden sprachlichen Geschlechtsnormen wirken wie gewöhnliche Gesetze: Wer gegen sie verstößt, wird bestraft. Das trifft emanzipierte Frauen gleichermaßen wie Männer, die sich dem Stereotyp des harten, keine Gefühle zeigenden Cowboys verweigern. Also eigentlich uns alle.

  • Als berufstätige Mutter, die nicht alle naslang mit einem selbstgebackenen Kuchen in der Grundschule aufläuft, muss ich mir das leichte Naserümpfen einer stets präsenten Supermutti gefallen lassen.
  • Männer, die dem traditionellen Bild des Indianers, der keinen Schmerz zeigt, entsprechen wollen, tun sich keinen Gefallen, wenn sie Unsicherheiten oder gar Ängste oder psychische Probleme ansprechen.

Sprachlich drückt sich das in Beschimpfungen à  la „du Mädchen“ aus. „Mädchen“ ist ja per se keinesfalls ein Schimpfwort. Aber es verdeutlicht dem als Mädchen bezeichneten Mann, dass er gegen traditionelle Geschlechternormen verstoßen habe.

Clinton gilt als „machtgeil“, Trump als „ehrlich“

Wer es als Frau wagt, offen Macht anzustreben, lehnt sich gegen die traditionelle dienende Rolle der Frau auf und wird entsprechend hart sanktioniert.

  • Prominentestes aktuelles Beispiel dürfte Hillary Clinton sein, die am 8. November 2016 Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl unterlag. Die erfahrene und in jeder Hinsicht für das Amt geeignete Politikerin hatte einen Hauptmakel, der darin bestand, dass sie eine Frau war. Bezeichnend in dem zur Schlammschlacht ausartenden Wahlkampf war, dass Donald Trump sich eine sprachliche Entgleisung nach der anderen leistete, ungeniert log und beleidigte und dennoch von seinen Anhängern gefeiert wurde, weil mit ihm „endlich mal jemand wagte, zu sagen, was Sache war“. Hillary Clinton hingegen wurde als zickig, berechnend, gar als Hexe beschimpft. Übrigens auch von Frauen.

Sanktionen gegen Frauen kommen oft auch von Frauen

Das Perfide an den geschlechtlichen Sprachnormen ist, dass sie auch vom eigenenen Geschlecht durchgesetzt werden. Bzw. dass Männer andere Männer abqualifizieren, wenn sie verstoßen und dass Frauen anderen Frauen zusetzen.

  • Man denke an die katholische Kirche, die Priester bestraft, wenn sie sich zu ihrer Homosexualität bekennen. Oder an die schon genannten Männer, die andere Männer als „Mädchen“ oder als „Schwuchtel“ abqualifizieren.

Frauen tragen bewusst und unbewusst andauernd dazu bei, dass gesellschaftliche und in der Folge auch sprachliche Gesellschaftsnormen von anderen Frauen eingehalten werden.

  • Beispiel Hillary Clinton. Ich persönlich wäre davon ausgegangen, dass quasi jede Frau in den USA Hillary Clinton wählen würde, alleine, weil sie eine Frau ist. Doch das war nicht der Fall. Zwar haben deutlich mehr Frauen Clinton ihre Stimme gegeben als Trump, aber es gab auch viele, die Hillary Clinton aufs schärfste verurteilt haben.

Frauen fühlen sich minderwertig und halten andere Frauen klein

Warum ist das so? Die US-amerikanische Feministin Gloria Steinem hat beobachtet, dass viele der sogenannten „Hillary Haters“ sogar Hillary Clinton ähnelten: Sie waren weiß, gebildet und mit einflussreichen Männern liiert. Der Unterschied war: Diese Frauen waren trotzdem nicht so stark und unabhängig wie Hillary Clinton. Deshalb mochten sie Hillary Clinton nicht, weil sie ihnen mit ihrer Stärke und Unabhängigkeit auf brutalste zeigte, wo ihr eigenes Leben nicht in Ordnung war. Ihnen wurde bewusst, dass sie von ihren Männern nicht als gleichberechtigt behandelt wurden, dass sie betrogen wurden und sie ihre Männer nicht verlassen konnten und vieles mehr.

Wer sich nicht kleinmacht, wird kleingemacht

Der Grund für ihre Abwertung von Clinton waren also Neid und Minderwertigkeitsgefühle. Hillary war ursprünglich wie sie, aber sie weigerte sich, deshalb so unerfolgreich zu sein wie sie. Deshalb verzichteten diese Frauen aus persönlichem Neid darauf, sie zu wählen und möglicherweise eine weibliche Präsidentin zu bekommen, mit der sich vielleicht das Leben für alle von ihnen verbessert hätte.

  • Ein solches Verhalten beobachte ich manchmal auch in Frauennetzwerken. Statt sich unbedingt zu fördern, weil es der Sache dient, werden zu großer Erfolg und mangelndes „sich-klein-Machen“ als ungebührliches Herausstechen aus der Masse werden mit Missgunst und Neid bestraft.

Traditionelle Sprachnormen machen Männern das Leben schwer

Nun leiden unter Geschlechterstereotypen nicht nur Frauen. Auch Männer leiden daraunter. Das traditionell männliche „Nicht-über-Gefühle sprechen“ und „Gefühle-nicht-verarbeiten“ führt bei Männern in der Lebensmitte nicht selten zu psychischen Krisen. Oft eskalieren sie in Alkoholsucht, im Suizid, der dreimal so oft von Männern wie von Frauen begangen wird. Auch der sogenannte erweiterte Suizid, der eigentlich ein Mord mit anschließender Selbsttötung ist, wird zu 90 Prozent von Männern begangen.

Auch weitere Aggressionen aller Art finden sich viel öfter bei Männern als bei Frauen. Die einzige wirksame Hilfestellung: Die Männer kriegen doch noch rechtzeitig die Kurve und finden zur richtigen Zeit einen einfühlsamen Zuhörer oder eine Zuhörerin, die ihnen beim Verarbeiten ihrer Probleme hilft. Häufig ist diese Person eine Frau.

Die Ideallösung: Vielfalt und Gleichberechtigung für alle

Wünschenswert für alle ist eine Gesellschaft, in der auch Männer Schwächen und Gefühle zeigen und artikulieren können und in der Frauen Verantwortung und Machtpositionen anstreben dürfen. Um dahin zu kommen, hilft es, sich die Stereotypen von Mann und Frau klarzumachen und die sprachlichen Pendants dazu. Und dann in im Alltag Bingo zu rufen, wenn man erfolgreich dagegen verstoßen hat.

Für unterwegs: Taktische Tipps und Tricks

Auf dem Weg dahin hilft es, mit den Stereotypen taktisch umzugehen. Sheryl Sandberg hat in ihrem Buch „Lean in“ ein paar ganz gute Tipps zusammengetragen:

  • Gehaltsverhandlungen: Frauen, die ein höheres Gehalt oder andere Vorteile für sich verhandeln wollen, sollten betonen, dass dies dem Wohle aller diene. Hilfreich ist die Betonung des „wir“. Abgesehen von dem taktischen Vorteil gilt natürlich, dass Ergebnisse, die tatsächlich dem Gemeinwohl dienen, nachhaltiger sind als Vorteile, die genau einer Person zugute kommen.
  • Begründung liefern: Während man Männern zugestehe, einfach so für sich selber Partei zu ergreifen, sollten Frauen eine Begründung vortragen.
  • Tonfall: Frauen müssten, so Sandberg, quasi eine „unerbittliche Freundlichkeit“ an den Tag legen. Das entspricht dem allgemeinen Rat, hart in der Sache, aber verbindlich im Tonfall zu sein und schadet ganz sicher nicht.

Weitere Ratschläge darf sich jede und jeder selber hinzufügen.

  • Für Eltern gilt: Bemühen Sie sich, Ihre Töchter  und Söhne gleichermaßen zu fördern. Jungs dürfen weinen und Gefühle haben und zeigen. Mädchen dürfen Macht anstreben, Leistung bringen und dafür Gegenleistungen fordern, die sich auch finanziell bemerkbar machen.

Soweit meine Gedanken zum Thema. Anregungegen gerne an engelken@klartext-anwalt.de.

Mehr lesen: FAZ: Frauen wollen reden, Männer suchen Lösungen

Nachtrag: Auf Facebook kommentierte Carsten Brombach:

„Was ich mich frage: Die Tipps aus ‚Lean In‘ nehmen ja die unterschiedlichen Erwartungen an Frauen und Männer, was Kommunikation betrifft, als gegeben hin und sind darauf ausgerichtet, trotzdem erfolgreich zu sein bzw in der Arbeitswelt zu kommunizieren, was sicher hilfreich ist. Wie aber kommen wir (parallel oder als zweiten Schritt) dahin, dass die unterschiedlichen Erwartungen an sich hinterfragt/ aufgehoben werden können?“
ich antwortete: „Ich glaube, man sie ansprechen. Genauso wie man sich übers „In-den-Mantel-helfen“ unterhält, ob das jetzt gut oder schlecht ist, sollten man/frau ihr Gespür dafür schärfen, ob das männliche oder weibliche Kommunikation ist. Und es dann bei passender Gelegenheit gesprächsweise auch artikulieren, so nach dem Motto „okay, wenn ich jetzt ein Mann wärde, würde ich jetzt den brusttrommelnden Gorilla raushängen lassen und erwähnen, wie großartig uns das letzte Projekt gelungen ist““

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Frauen, Führung, Hillary Clinton, Kommunikation, Männer, Margret Thatcher, Sheryl Sandberg

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