Klartext-Anwalt

  • Bücher
    • 111 Gründe, Anwälte zu hassen
    • Klartext für Anwälte
      • Inhalt
      • Leseprobe
      • Namensregister
    • Rechtsratgeber für Existenzgründer
  • Public Relations
    • Pressearbeit
    • Juve und Co.
    • Social Media
  • Text
  • Seminare/Workshops
    • Schreibtraining für Juristen
    • Schreibcoaching
    • Strategie-Workshops
    • Coaching Anwaltspersönlichkeit
  • Profil
    • Lieblingsköpfe
    • Presse & Rezensionen
  • Blog
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Klartext für Anwälte

Sprechen Sie Fußball? – Kommunikationstipps für Juristen

15. Oktober 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Fußball
(Quelle: Lupo/pixelio.de)

Wenn man krank ist und eine neue Arztpraxis sucht, ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, ob man sich dort gut verstanden und gut beraten fühlt.  Das ist bei der Wahl einer Kanzlei nicht anders. Auf die Frage, warum Unternehmer(innen) gerade sie mandatieren sollten, antworten Wirtschaftsanwälte gerne vollmundig: „Weil wir Ihre Sprache sprechen.“

Das mit der Sprache sagt sich so leicht, doch längst nicht immer sprechen Anwalt und Mandant respektive Anwältin und Mandantin die gleiche Sprache. Die eine Seite spricht anwältisch, die andere mandantisch.

Manchmal klingt das sehr ähnlich. Zum Beispiel, wenn der Anwalt ein versierter Berater von Familiy Offices ist, und es sich beim Mandanten um eine vermögende Privatperson handelt, die 8 Millionen Euro auf der hohen Kante hat.
Sie will beispielsweise wissen, wie sie die Kröten inflationssicher anlegen kann, damit ihr Junior, der aktuell nur in seine Windeln große Geschäfte macht, später auf eine Privatuni gehen und dann auch im Wirtschaftsleben große Geschäfte machen kann.

In  diesem Fall kann der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Begriffe wie Vermögen, Verwaltung und steueroptimale Strukturierung keine Fremdworte sind, sondern sie weiß, dass es von ihnen abhängt, ob der Junior das Studium mit einem neuen Audio 4 oder mit einem gebrauchten Fiat aufnehmen kann.
Das kann aber auch ganz anders klingen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Mandant das Geld nicht geerbt hat und nicht damit aufgewachsen ist, bei Familienfesten mit Geschäftsführern und Honoratioren Small Talk zu machen

Vielleicht ist er ein junger Berufsfußballer mit sogenanntem Migrationshintergrund, der dank seiner herausragenden sportlichen Begabung in die Bundesliga aufgerückt und jetzt Einkommensmillionär ist.

Diese Person, nennen wir sie Kevin, spricht nicht Anwalt, sondern Fußball. Gleichwohl ist er als Mandant hochinteressant. Kevin hat viel Kohle, aber er weiß im Zweifelsfall nicht damit umzugehen. Er kauft lieber den zweiten Lamborghini, statt für die Zeit nach seiner Profizeit zu planen, damit er immer noch Geld hat, auch wenn mit Ende 20 die goldene Quelle Fußball versiegt.

Um ihn gut zu beraten, muss der Anwalt seine Sprache sprechen. Wirft der Anwalt nur Fachbegriffe über seinen wuchtigen Schreibtisch, ist die Person im schlimmsten Fall eingeschüchtert. Also braucht er Übersetzer, die zwischen ihm und Kevin übersetzen.

In jedem Fall sollte sich der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandantenbrille aufsetzen und aus Mandantensicht die Fragen beantworten, die immer am Anfang einer guten Kommunikationsstrategie stehen: Welchen Nutzen bietet mir dieser Anwalt? Warum sollte ich gerade ihn beauftragen?  Und dann sollte er das Nutzenversprechen in die Wortwelt eines Kevin übersetzen. Dann lautet die Antwort des Mandanten im Idealfall: „Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, denn dort sprechen sie meine Sprache.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Textoptimierung – so geht’s am besten – Sprachtipps für Juristen

20. August 2013 von Eva Engelken 4 Kommentare

Gefragt, wie das Geheimnis guter Texte lautet, antworte ich: „Ganz einfach: Sie schmecken dem Leser und erreichen ihr Ziel.“

Dann kommt die nächste Frage: „Und wie schreibt man solche Texte?“

Ganz einfach: Legen Sie fest:

„Was will ich mit dem Text erreichen?“ Und: „Wer soll ihn lesen?“

Schritt 1:  Zielgruppe definieren

Überlegen Sie als Erstes: Wen wollen Sie erreichen, wer soll Ihren Text verstehen und danach handeln? Also, wer ist Ihre Zielgruppe?

Als Jesus seine Bergpredigt hielt, hatte er Hunderte einfacher Juden vor sich – Handwerkerinnen, Bäuerinnen, Arbeiter, Händler, Fischer, von denen die meisten nicht lesen und schreiben konnten. Also sprach er so einfach und bildlich, dass auch der letzte Schafhirte ihn verstehen konnte. Ergebnis: Seine Weisheiten und Appelle werden bis heute gelesen, die Bibel ist das meistverkaufte Buch der Welt.

Schritt 2: Ziel definieren

Überlegen Sie als Zweites: Was wollen Sie mit dem Text erreichen? Was soll der Leser denken, tun, lassen, wenn er Ihren Text gelesen hat? Was ist das Ziel des Ganzen?

Als Anwalt Justus Borgmann aus Wuppertal (Name geändert), 1985 seinem neuen Mandanten mit seinen Fachkenntnissen imponieren wollte, obgleich er lediglich ein routinemäßiges Mahnschreiben an dessen Mieter aufsetzen musste, formulierte er einen derart feurigen Briefentwurf, dass der Mandant vor Ehrfurcht ganz rote Ohren bekam, ob der Erstklassigkeit seines Rechtsberaters, und als der Mieter bezahlt hatte, den Anwalt sogleich seiner Schwägerin und ihrem gesamten Tennisklub empfahl. Ergebnis für den Anwalt: jährliches Auftragsvolumen von  100.000 Euro alleine aus den Kreisen des Tennisklubs. Sein Markenzeichen bis heute: die filigran ornamentierten Schriftsätze, über die sich sogar die Richter amüsieren.

Textanalyse

Im ersten Fall – der Bergpredigt – bestand die Kunst darin, das Anliegen des Texts bzw. der Rede so einfach und plastisch zu formulieren, dass auch einfach gestrickte Menschen die Botschaften unmittelbar begreifen konnten. Im zweiten Fall – den Schriftsätzen – bestand die Kunst des Anwalts darin, eine vergleichsweise einfache Aufforderung derart kunstvoll zu stellen, dass der Mandant zwar die einzelnen Sätze nicht mehr verstand, aber sofort begriff, dass er hier einen engagierten Anwalt vor sich hatte, der seine ganze Kunst dazu einsetzte, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Was lernen wir daraus? Wer gelesen und erhört werden will, sollte sich Gedanken machen, wie sein Gegenüber tickt. Und sich dann daran machen, den Text entsprechend zu verändern. Das kann heißen: Text vereinfachen, Text anschaulicher machen, Text kürzen, Text aufbauschen, etc. Die folgenden Zielfragen helfen, einzuordnen, in welche Richtung die Optimierung gehen sollte.

Zielfragen der Sprachoptimierung

  1. Wie gebildet ist mein(e) Leser(in)?
  2. Welche Fachbegriffe/Fremdwörter versteht er/sie?
  3. Wie viel Zeit hat mein(e) Leser(in), sich mit meinem Text zu beschäftigen?
  4. Wozu braucht mein(e) Leser(in) meine Informationen?
  5. Was will ich mit dem Text erreichen?
  6. Worüber will ich informieren?
  7. Was soll mein(e) Leser(in) tun, wenn er/sie meinen Text gelesen hat?

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte und in den Klartext-Seminaren.

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext für Anwälte, Stil, Verständlichkeit

Anwälte und die Schönheit der denglischen Sprache

15. Februar 2012 von Eva Engelken 1 Kommentar

Für Sprachpuristen und Reinheitsfanatiker führt der Gebrauch von denglisch geradewegs in den Abgrund. Seit Jahrzehnten errichten sie daher fette Warnschilder, um ihre Mitmenschen vor dem Sturz in den Canyon der babylonischen Sprachverwirrung zu bewahren.

Alles vergeblich. Nicht einmal, wenn der Sprachpapst persönlich – auch Wolf Schneider genannt -, appelliert: „Speak German!“, hören die Deutschen hin. Selbst dann nicht, wenn auf dem gleichnamigen Buch ein Aufkleber (kein Sticker) pappt, auf dem Verkaufsschlager statt Bestseller steht.

Denglisch: des Anwalts liebstes Hobby

Geradezu taub gegenüber Warnungen vor dem übermäßigen Denglisch-Gebrauch sind deutsche Wirtschaftsanwälte.

Es ist durchaus möglich, dass solche Anwälte oder Anwältinnen gar kein Deutsch mehr sprechen können, es vielleicht verlernt haben. Websites wie etwa die von deweyleboeuf.com lassen nicht erkennen, ob die Berater in der sogenannten DACH–Region, also in Deutschland, Österreich und Schweiz, des Deutschen noch mächtig sind. Oder gar des Esterrräichischen oder dös Schwyzerdütschs.

Möglich ist aber auch, dass diese Anwälte und Anwältinnen gar nicht mehr deutsch sprechen dürfen. Vielleicht ist die gängige Formulierung in Stellenanzeigen – „wir erwarten verhandlungssicheres Englisch“ – in Wahrheit eine getarnte Warnung: „Ersetzen Sie ab sofort die Hälfte Ihres Wortschatzes durch englische Ausdrücke, sonst können Sie sich Ihren Jahresbonus in die Haare schmieren!“

Aber warum sollten Kanzleien derartige Sprachkodizes aufstellen? Hat eine in Deutschland tätige Sozietät einen Vorteil davon, wenn sie so spricht und schreibt, dass deutsche Muttersprachler nur die Hälfte verstehen? Und dass English Native-Speaker sich fragen müssen, was die Deutschen ihnen mit dem jeweiligen Wort eigentlich sagen wollen? Man denke nur an einen Begriff wie Public Viewing. Das meint auf Englisch eigentlich Leichenschau, wurde in Deutschland jedoch kreativ zweckentfremdet, um gemeinsames Fußballgucken auf Großleinwänden zu bezeichnen. Oder an englisch-deutsche Slogans, die weniger doppelt gut als doppelt dämlich sind, so wie der neue von Schlecker „for you, vor Ort“.

Biblische Namensgebung

Ein guter Grund, englische Begriffe zu verwenden, ist ihre Präzision. Viele häufig genutzte englische Begriffe geben Dingen im biblischen Sinne erstmals einen Namen. Ein Airbag ist etwas Neues und anderes als ein Luftkissen (@lieber Verein der Deutschen Sprache). Von einem guten Computer zu sprechen, ist eindeutiger, als von einem guten Rechner zu sprechen. Letzterer kann nämlich auch mit einem Schulranzen auf dem Rücken zur Grundschule marschieren und Kevin heißen.

Das ist in der Welt der Hochreck-Juristerei nicht anders. Dept Equity Swap ist der Name eines Sanierungsinstruments mit Hedgefonds-Beteiligung, also so etwas wie ein Rettungsboot von Heuschrecken. Die deutsche Bezeichnung „Gläubigerbeteiligung“ ist reichlich allgemein. Und der Begriff Associate, der selbst die Duden-Rechtschreibprüfung verwirrt, ist nicht ein verzichtbares Stück Denglisch, sondern die etablierte Bezeichnung des angestellten Anwalts respektive der Anwältin auf der Karriere-Eingangsstufe.

Sprachliches Reinheitsgebot? Sprache ist kein Bier

Diesen Zweck der Namensklarheit sollten sich jene zu Gemüte führen, die im Jahre 2012 pedantisch das sprachliche Reinheitsgebot verteidigen. Sie übersehen, dass es – anders als beim deutschen Bier – nie einen Status der sprachlichen Reinheit gab. Es gab immer nur einen Zustand der kreativen Zweckentfremdung und Weiterentwicklung der Sprache. Unsere schöne deutsche Sprache hat die unglaubliche Fähigkeit, sich Dinge anzueignen und dadurch besser zu werden. Das verbindet sie mit deutschen Industriemanagern und Erfindern, die sich auch seit jeher Dinge abgucken und etwas Besseres draus machen – wie seinerzeit schon Alfred Krupp, der aus England das Geheimnis der Stahlproduktion mitbrachte.

Nein, liebe Sprachpuristen, es ist keine Kapitulation vor der denglischen Invasion, wenn deutsche Kinder zu ihren elektronischen Mittelgroßrechenmaschinen „Computer“ sagen und die Tätigkeiten, mit denen sie sich vorm Hausaufgabenmachen drücken, als twittern, guugeln, tschätten, ssörfen oder skeipen bezeichnen. Wenn das Kind zu seiner Mutter sagt: „Mama, sorry, ich habe getschättet, anstatt mein Referat vorzubereiten“, kapituliert es nicht, es schöpft Sprache.

„Chinismen“ oder Anglizismen?

Im Grunde führen die angeblich so neuartigen Begriffe des Big Business nur back to the roots. Die Wurzeln der deutschen Sprache sind das Latein. Learnings und Meetings und Chief Executive Officers – alles denglische Wörter lateinischen Ursprungs. Auch die Projektierung, die Strukturierung, die Anleiheemission, der Konsortialkredit und die Restrukturierung kommen aus dem Lateinischen und fühlen sich hierzulande sehr wohl.
Ein weiterer Grund, weshalb englisch klingende Begriffe hierzulande Erfolg haben, ist ihr cooler Klang in westlich geprägten Ohren. Daran ist nichts auszusetzen. Ein wenig Denglisch-Tuning wirkt wie frischer Frühlingswind. Und wer weiß, wie lange noch? Womöglich hat China in 20 Jahren Amerika als sprachlicher Influencer verdrängt. Angesichts all der „Chinismen“ in unserer Sprache werden die Sprachpuristen dann dem guten alten Denglisch hinterweinen. Ach, was waren das für Zeiten, als es in deutschen Märchen noch hieß: „Heinrich, der Airbag platzt.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, denglisch, Kanzleikommunikation, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Klartext-Anwalt ist Link der Woche bei der NJW

25. März 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Sehr geehrte Leser und Leserinnen dieses Blogs und dieser Website!

Hier immer wieder Tipps und Beiträge zur Kanzleikommunikation aufzuschreiben, macht mir großen Spaß. Aber so richtig sinnvoll ist das Ganze natürlich nur, wenn auch die Leser Gefallen am Geschriebenen finden. Und siehe da: seit gestern früh strömen die Besucher geradezu auf diese Website. Sie folgen einer Empfehlung!

Die hochverehrte Neue Juristische Wochenschrift, kurz NJW, hat in ihrer Rubrik Web-Report die Website „klartext-anwalt.de“ zum Link der Woche gemacht! Danke, liebe NJW.de-Redaktion!

» Mehr darüber erfahren Sie hier bei den Pressestimmen

Wie sagt man in Festschriften so schön: Es ist mir eine Ehre und eine Verpflichtung, Sie, liebe Leserinnen und Leser, auch künftig nicht zu enttäuschen. Ähm. Dafür wäre es übrigens nett, zu erfahren, wofür Sie sich eigentlich interessieren.

„Ich interesse mich für Kanzleimarketing.“

Aha. Das dachte ich mir, deshalb schreibe ich auch darüber. Und noch etwas genauer? Die Analyse der Besucherklicks zeigt, dass alle Themen rund um Social Media sehr gerne und ausgiebig geklickt und zitiert werden. Im Jargon von Twitter, Facebook & Co, bei dem es meinem Nachbarn, einem pensionierten Richter, die Fußnägel hochzwirbeln würde: Sie werden geretweetet und geliked. In jedem Fall geht das Thema in Ordnung, der nächste Beitrag handelt wieder von Social Media.

Konkrete Frage an Sie:

Setzen Sie Social Media in Ihrer Kanzleikommunikation ein oder planen Sie es – und wenn ja, welche?

  • Haben Sie dazu Wünsche, Fragen, Anregungen, Lob – oder konstruktive Kritik? Dann bitte gerne her damit! Kommentare unten. Hier gehts zum Kontakt.
  • Weitere Kommunikationstipps finden Sie im Blog Klartextanwalt (zur Startseite)
  • Zur Homepage von Klartext-Anwalt.de

Kategorie: Presse Stichworte: Klartext für Anwälte, Lesermeinung, Social Media

Exposé Teil 3: Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken

21. Februar 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Wenn Sie die Buch-Idee glücklich zu Papier gebracht haben, sollten Sie Ihr Projekt etwas genauer einordnen. Schließlich will ihr Verlag wissen, womit er es zu tun bekommt. In die konzeptionellen Gedanken gehören: Das Genre, die Zielgruppe, der Nutzwert für den Leser, bei einem Ratgeber wichtig: das Konzept der Wissensvermittlung, der Umfang, Fertigstellung und die Buchvermarktung.

Erstens: Das Genre

Ist Ihr Werk ein Sachbuch, ein Ratgeber oder ein Fachbuch? Klare Einordnung bei Klartext für Anwälte: Sprach- und Marketingratgeber.

Zweitens: Die Zielgruppe

Wer soll Ihr Buch lesen? Doppeltbelastete Mütter am Rande des Nervenzusammenbruchs, Hundeliebhaber, Presseleute, pensionierte Verwaltungsrichter? Je genauer Sie die Zielgruppe Ihrer Leser und deren Bedürfnisse kennen, desto leserfreundlicher können Sie schreiben, desto gezielter kann Ihr Verlag das Buch bewerben und desto besser verkauft sich Ihr Werk am Ende. Im Fall von Klartext für Anwälte war die Frage leicht zu beantworten: Lesen sollten das Buch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie alle Menschen, die sich mit der Kommunikation von Anwälten beschäftigen, also Presse, PR- und Marketingreferenten.

Drittens:  Der Lesernutzen oder warum sollten diese Leute das Buch kaufen?

Klartext für Anwälte sollten Menschen kaufen, weil sie in dem Buch ultimative Tipps erhalten, wie sie so verständlich, prägnant und überzeugend sprechen und schreiben,

  • dass Zeitungen ihre Gastbeiträge und Expertenstatements mit Kusshand nehmen
  • dass Besucher ihrer Websites ihnen umgehend Mandate erteilen
  • dass Bewerber wissen, warum sie zu dieser Kanzlei und keiner anderen gehen sollten
  • dass Fernsehzuschauer und Radiohörer nicht abschalten
  • dass dem Mandant nicht der geringste Zweifel bleibt, wie der anwaltliche Ratschlag zu verstehen war und was sie tun sollen

Viertens: Wie setzt das Buch diesen Anspruch um?

Allgemein gesprochen: Mit welchen Methoden oder gar mit welchem didaktischen Konzept bekommt der Leser all die Informationen und Erkenntnisse vermittelt?

Klartext für Anwälte vermittelt seinen Inhalt mit Vorher-Nachher-Beispielen, Tipps und Warnungen, Kurzinterviews mit Berufsträgern, Sprach- und Rechtsexperten und Praktikern aus Medien, PR und Anwaltsmarketing.

Fünftens: Welchen Umfang hat das Buch?

Welchen Umfang Ihr Buch hat, hängt natürlich in erster Linie vom Inhalts ab. Wer viel zu sagen hat, braucht mehr Seiten. Wer so wenig eigene wissenschaftliche Erkenntnisse hat, dass er bei anderen Autoren abschreiben muss, sollte sich kurz fassen. Ein deutscher Minister musste weiland seinen Doktortitel zurückgeben, weil er mit geklautem Wissen eine Promotionsschrift 475 Seiten aufpumpte.

Nun ist es bei einem noch nicht geschriebenen Buch schwierig zu sagen, wie lang es denn im fertigen Zustand aussehen wird. Andererseits braucht der Verlag Planungssicherheit und von der Menge der zu druckenden Seiten hängen Kosten und damit der Verkaufspreis ab.  Klartext für Anwälte hat 200 Seiten. Das ist ein guter Mittelwert für einen populären Ratgeber. Fach- und Sachbücher dürfen selbstverständlich erheblich dicker sein.

Was geben Sie beim Exposé nun an? Sie können die Länge des Buches in Manuskripseiten angeben. Eine Manuskriptseite hat 1800 Zeichen (Vorsicht! Manche sagen auch: 1500 Zeichen) Um hier Missverständnisse auszuschließen (und nachher womöglich seitenweise kürzen zu müssen, was sehr unangenehm ist), können Sie Länge auch in Zeichen (inklusive der Leerzeichen) angeben. Ein Buch mit 200 Seiten à 1800 Zeichen hat also 360.000 Zeichen.

Und wenn Sie sich partout nicht entscheiden können, wie lang Ihr Buch denn sein sollte? Machen Sie den Lieblingsbuchvergleich. Schauen Sie sich in dem jeweiligen Genre Ihre Lieblingsbücher an  – sind es 500-Seiten-Schinken oder eher so  300 oder nur 180 Seiten. Und dann geben Sie eine entsprechende Länge an: zum Beispiel „Zwischen 180 und 220 Zeichen“. Wenn ein Verlag Interesse zeigt, aber glaubt, dass Ihre Längenangabe unrealistisch ist, wird er Ihnen das sagen. Wenn Sie Ihr Buchprojekt über einen Agenten zum Verlag bringen, sowieso.

Sechstens: Fertigstellung  bis wann?

Vorsicht Falle! Unerfahrene oder ehrgeizige Menschen antworten bei diesem Punkt gerne: „Fertigstellung innerhalb von drei Monaten nach geäußertem Interesse“. Unter uns: Das ist verdammt knapp und kostet Sie viele schlaflose Nächte. Wenn Sie durchgearbeitete Nächte ohnehin gewohnt sind, nur zu.  Wenn Sie nachts lieber schlafen und auch kein professioneller Ghostwriter sind, sollten Sie mehr Zeit einplanen. Bei „Klartext für Anwälte“ hatte ich zwischen dem Moment, wo der Linde-Verlag mir den Verlagsvertrag vorlegte (März 2010), bis zur Manuskriptabgabe im Juli 2010 dreieinhalb Monate zum Schreiben. Anschließend brauchte ich neun Monate, um all den nicht genossenen Schlaf nachzuholen!

Tipp:

Selbstverständlich hängt auch diese Frage wie immer vom Einzelfall ab: Sind Sie ein geübter Buchschreiber? Haben Sie das Material für Ihr Buch zusammen? Haben Sie Unterstützung durch eine gute Lektorin? Lassen Sie sich von einer Sachbuchagentur oder einer einzelnen Agentin unterstützen? Wenn Sie bei all diesen Fragen unsicher sind, lassen Sie sich lieber beraten. Wenn Sie etwas zu sagen haben und dies in Buchform tun wollen, wäre es schade, wenn Sie daran scheiterten, dass Sie das Handwerk das Buch-Konzeptionierens und des Exposé-Erstellens nicht beherrschen.

Siebtens: Buchwerbung – Wie kommt Ihr Buch zum Leser?

Natürlich interessiert den Verlag bei jedem Buch am meisten: Ist es ein Bestseller? Wie wird es sich verkaufen? Sie müssen also ein paar Takte dazu verlieren, was Sie als AUtor selber dazu beitragen können und wollen, dass Ihr Buch nach seiner Veröffentlichung kein Ladenhüter wird? In meinem Klartext-Exposé schrieb ich: „Buchwerbung über eine per Twitter & Co beworbene Blogseite im Internet.“

Je nach Lust und Laune können Sie Ihre eigenen Marketingmaßnahmen beliebig ergänzen oder erläutern: Haben Sie eine hunderttausende von Adressen umfassende Kundendatei? Sind Sie prominenter Redner, der mit seinen Vorträgen hunderte von potenziellen Lesern erreicht? Sind Sie in den einschlägigen Zirkeln von Lesern durch Ihre Veröffentlichungen präsent, kurz: Sind Sie durch Ihre Tätigkeit der Zielgruppe schon jetzt so nah, dass Sie auch das Buch dort ohne weiteres promoten können.

–>Es reicht, wenn Sie dem Verlag hier ein paar kurze Sätze liefern. Eine genauere Analyse, warum dem Verlag Ihr Buch zu seinem Glück noch fehlt, liefern Sie ihm im nächsten Punkt, der Konkurrenz- und Marktanalyse.

Die weiteren Teile von Exposé – Making of:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: AnwaltsPR, Buch, Exposé, Klartext für Anwälte

Making of Teil I, Klartext für Anwälte

18. November 2010 von Eva Engelken 2 Kommentare

Making of, Teil 1 – Klartext für Anwälte

Weil ich bei DVD-Filmen die Making-ofs so gerne angucke, gibt es jetzt auch hier ein kleines „Making of“ zum Buch Klartext für Anwälte. Da im gesamten Buch dazu rate, deutsche Begriffe zu verwenden, hätte ich natürlich auch Entstehungsgeschichte sagen können, aber ich finde, Making of klingt einfach besser, nach mehr Fun und überhaupt. Als man mich bat, ein kleines Interview zum Making of zu geben, habe ich daher ohne Zögern zugesagt.

Klartextanwalt:  Dauert bestimmt ganz schön lang, so ein Buch zu schreiben, woher nehmen Sie nur diesen Atem, Frau Engelken? [Weiterlesen…]

Kategorie: Presse, Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Interview, Klartext für Anwälte

Pressemitteilung: Klartext für Anwälte

28. September 2010 von Eva Engelken

Aus der Pressemitteilung des Linde Verlags:

Mit viel Fingerspitzengefühl legt die Autorin dar, wie die Juristerei entstanden ist und zeigt Wege aus dem Fachchinesisch: Denn wer Klartext spricht, wird verstanden und bleibt im Gedächtnis. [Weiterlesen…]

Kategorie: Presse Stichworte: Klartext für Anwälte, Leseprobe, Linde-Verlag, Pressemitteilung

Über den Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken über den (juristischen) Tellerrand. Seien Sie dabei!



rss RSS Feed abonnieren

Wer hier schreibt

Eva Engelken, PR-Beraterin, Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin
Weiterlesen…

Themenliste

  • Aktuelles (70)
  • Anwaltsdeutsch (13)
  • Blogparade (1)
  • Download (1)
  • Employer Branding (2)
  • Interviews (8)
  • Kanzleikommunikation (30)
  • Klartext schreiben (6)
  • Kommunikationstipps (16)
  • Politik (7)
  • Presse (11)
  • Public Relations (2)
  • Recht (6)
  • Rezension (11)
  • Sachbuch: Tutorial (10)
  • Seminare (1)
  • Strategie (7)
  • Veranstaltungen (5)

Beitragsarchiv

Auf Facebook Klartext lesen

Facebook

Eva Engelken gefällt

Klartext-AnwaltKlartext-Anwalt

Schlagwörter

Abtreibung Amtsdeutsch Anwaltsdeutsch AnwaltsPR Buch Buchrezension Exposé Facebook Framing Frauen Geschenktipp Internetauftritt Interview Journalist Kanzlei Kanzleikommunikation Kanzleistrategie Klartext Klartext für Anwälte Kommunikation Kommunikationsinstrument Kommunikationsratgeber Leseprobe Mandant Männer Persönlich Persönlichkeit Presse Pressearbeit Pressemitteilung Rechtsanwalt Rezension Rhetorik Schreibtraining Schwarze Rhetorik Seminar Social Media Stil Strategie Textkritik Trump Twitter Verständlichkeit Weihnachten Xing

Kategorien

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil ...

Aktuelle Termine

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

Übern Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken übern (juristischen) Tellerrand. Gucken Sie mit! » Zum Tellerrand-Blog

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil

Im Social Web

  •  linkedIn
  •  xing
  •  facebook
  •  twitter

Das Buch:

klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

Das Buch direkt bestellen:
  • » amazon
  • » Linde-Verlag

Mehr

  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz
logo
  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz

© 2023 klartext-anwalt.de · Eva Engelken · Text & PR · Tel.: +49 (2161) 4680009 · E-Mail