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Männer sind bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint

24. Oktober 2018 von Eva Engelken 26 Kommentare

Texte, PR und Klartext für AnwälteErst gestern bemerkte mein geschätzter Journalistenkollege Daniel Schönwitz in seinem Blog, dass das Gendern, also das geschlechtsneutrale Formulieren, allzu leicht dazu führe, dass man passiv wird. Nicht passiv im Sinne von passiv-in-der-Sonne-liegen, sondern passiv durch die Verwendung von Passiv-Konstruktionen.

Ich gab ihm sofort Recht. Gendern ist Mist. Und mir reicht’s damit! Ab sofort werde ich darauf verzichten. Hier in meinem Blog wird es nur noch Rechtsanwältinnen, Bloggerinnen, Besucherinnen und Ratgeberinnen geben. Und Zahnärztinnen und Fußpflegerinnen, sollte ich je über Zähne oder Füße bloggen.

Alle männlichen Angehörigen dieser Berufe dürfen so frei sein, sich mitgemeint zu fühlen. Ab sofort gilt hier folgende Fußnote:

„Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Verwendung der männlichen Form verzichtet, Männer sind selbstverständlich mitgemeint.“

Das generische Maskulinum funktioniert im Deutschen nicht. Die Alternative: das generische Femininum

Die Wirkung, dass die männliche Form – die „Rechtsanwälte“ -, als generisches Maskulinum, die weiblichen Angehörigen des Berufs, –  also die Rechtsanwältinnen, mitbezeichnet, gibt es in der deutschen Sprache in Wahrheit nicht. Das generische Maskulinum wurde allerdings, und wird noch so benutzt, als würde es die Frauen mitbezeichnen. Und meistens finden sie sich ja auch damit ab, und wenn nicht, kann man immer noch die Floskel schreiben, dass „Frauen mitgemeint“ seien.

Leider weiß die Wissenschaft inzwischen: Wer nur von Rechtsanwälten spricht, tut sich schwer, Frauen, also die Rechtsanwältinnen, mitanzusprechen. Nachzulesen bei der Bloggerin Antje Schrupp. Ich verwende also bis auf weiteres ein generischen Femininum und tue so, als ob man unter Rechtsanwältinnen und Politikerinnen gemeinhin auch die männlichen Rechtsanwälte und männlichen Politiker verstehen würde. Vielmehr: ich erkläre, dass ich sie mitmeine.

Keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr

Mitgemeint sind auch alle geschlechtlich Dazwischenliegenden. Ihnen trägt man oft mit einem Sternchen „*“ Rechnung. Etwa in Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung oder in anderen, auf Geschlechtergerechtigkeit Wert legenden Einrichtungen. Hier werden aus „Mitarbeitern“ die „Mitarbeiter*innen“.

Andere, wie zum Beispiel meine geschätzte Netzwerkkollegin Birte Vogel, lehnen das Sternchen ab, unter anderem weil es an den „Judenstern“ der Nazidiktatur erinnert, und setzen einen Unterstrich „_“ ein, um alle Geschlechteridentitäten mitzumeinen. Noch wieder andere verwenden ein „X“.

Hier, in meinem Blog, wird es künftig keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr geben. Ich respektiere euer Bedürfnis, sich mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren als dem per Geburtsurkunde zugeteilten. Aber hier seid ihr ab sofort mitgemeint. Ihr macht statistisch weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung aus. Wir Frauen machen 51 Prozent aus. Außer in China und Indien, wo man unsern Anteil per Abtreibung weiblicher Föten auf unter 50 Prozent gedrückt hat.

Die Hälfte des Himmels erobert man nicht mit lauen Quoten

Ich bin für Parität, wie sie die Grande Dame der CDU, Professorin Dr. Rita Süßmuth, kürzlich forderte. Frauen steht die Hälfte des Himmels zu. Oder profaner ausgedrückt: sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männern. Doch bisher nähern sie sich der Gleichberechtigung derart zaghaft an, als wollten sie den Atlantik überqueren, indem sie mit einem Ruderboot auf einem Baggersee herumpaddeln. Immer freundlich im Kreis herum und bei der ersten Welle zurück ans Ufer.

So wird das nix mit der Hälfte. Auch nicht mit lauen 30-Prozent-Frauenquoten für Vorstände oder Abgeordnete. Wir brauchen eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Auf der Führungsebene und darunter: Bei den Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Soldatinnen. Weg mit der Quote und her mit der Parität!

Das generische Neutrum wäre schön, lässt aber noch auf sich warten

Das generische Neutrum ist das sprachliche Pendant zur Parität zwischen den Geschlechtern. Es wäre schön, wenn wir es hätten, denn die Sprache prägt das Denken und ebnet der faktischen Gleichberechtigung den Weg.

Die englische Sprache besitzt es bereits: „The teacher“, „the chancellor“ und „the minister“ meint jeweils Mann und Frau. In der deutschen Sprache sind generische Neutruum selten zu finden. Die „Majestät“, die „Ihre Majestät, den König“ oder „Ihre Majestät, die Königin“ meint, ist eines der wenigen.

Also müssen wir sie entwickeln. Wir brauchen ein generisches Neutrum und ein generisches Maskulinum, so wie Antje Schrupp erklärt: Eins für Menschen, und eins für Männer.  Das Neutrum könnte mit dem Artikel „das“ gebildet werden, und das Maskulinum mit der Endung „ich“, schlägt die Sprachforscherin Luise Pusch vor:

Das Lehrer, die Lehrerin, der Lehrerich.

Die vorläufige Alternative zum Gendern: Nicht mehr gendern, sondern Männer mitmeinen

Bis sich das in unserer deutschen Sprache durchgesetzt hat, hat eine schreibende Frau, die nicht nur mitgemeint sein will, nur zwei Möglichkeiten.

  • Entweder sie gendert und verteilt Sternchen & Co, damit Männer UND Frauen und sämtliche Zwischenstufen gleichermaßen angesprochen werden. Natürlich immer möglichst unauffällig oder elegant, damit bloß kein fortschrittsresistenter Macho brüllt „Genderwahn!“ Ich selbst habe redlich versucht, etwa in der Legal Tribune Online, mich für ein elegantes Gendern stark zu machen, das es irgendwie allen ein bisschen rechter macht. Und am Ende kommen trotzdem Irgendwelche und mosern, weil sie immer mosern.
  • Oder sie gendert nicht mehr und nimmt behelfsweise die weibliche Form: das generische Femininum.

Ich gehöre dazu. Ich habe genug von der sprachlich korrekten Rund-um-Wohlfühl-Verpackung. Schert euch zum Teufel, ewiggestrige Befindlichkeiten. Ich verzichte auf das Gendern und meine Männer ab sofort mit.

Ich bin sicher, liebe Leserinnen, Sie haben größtes Verständnis dafür!

#fraubellion #frauenland #esreicht

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Feminismus, Frauen, Gendern, Kommunikation, Männer, Strategie, Textkritik

Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

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Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch, Interviews, Presse Stichworte: Buch, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Sprechen Sie Fußball? – Kommunikationstipps für Juristen

15. Oktober 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Fußball
(Quelle: Lupo/pixelio.de)

Wenn man krank ist und eine neue Arztpraxis sucht, ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, ob man sich dort gut verstanden und gut beraten fühlt.  Das ist bei der Wahl einer Kanzlei nicht anders. Auf die Frage, warum Unternehmer(innen) gerade sie mandatieren sollten, antworten Wirtschaftsanwälte gerne vollmundig: „Weil wir Ihre Sprache sprechen.“

Das mit der Sprache sagt sich so leicht, doch längst nicht immer sprechen Anwalt und Mandant respektive Anwältin und Mandantin die gleiche Sprache. Die eine Seite spricht anwältisch, die andere mandantisch.

Manchmal klingt das sehr ähnlich. Zum Beispiel, wenn der Anwalt ein versierter Berater von Familiy Offices ist, und es sich beim Mandanten um eine vermögende Privatperson handelt, die 8 Millionen Euro auf der hohen Kante hat.
Sie will beispielsweise wissen, wie sie die Kröten inflationssicher anlegen kann, damit ihr Junior, der aktuell nur in seine Windeln große Geschäfte macht, später auf eine Privatuni gehen und dann auch im Wirtschaftsleben große Geschäfte machen kann.

In  diesem Fall kann der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Begriffe wie Vermögen, Verwaltung und steueroptimale Strukturierung keine Fremdworte sind, sondern sie weiß, dass es von ihnen abhängt, ob der Junior das Studium mit einem neuen Audio 4 oder mit einem gebrauchten Fiat aufnehmen kann.
Das kann aber auch ganz anders klingen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Mandant das Geld nicht geerbt hat und nicht damit aufgewachsen ist, bei Familienfesten mit Geschäftsführern und Honoratioren Small Talk zu machen

Vielleicht ist er ein junger Berufsfußballer mit sogenanntem Migrationshintergrund, der dank seiner herausragenden sportlichen Begabung in die Bundesliga aufgerückt und jetzt Einkommensmillionär ist.

Diese Person, nennen wir sie Kevin, spricht nicht Anwalt, sondern Fußball. Gleichwohl ist er als Mandant hochinteressant. Kevin hat viel Kohle, aber er weiß im Zweifelsfall nicht damit umzugehen. Er kauft lieber den zweiten Lamborghini, statt für die Zeit nach seiner Profizeit zu planen, damit er immer noch Geld hat, auch wenn mit Ende 20 die goldene Quelle Fußball versiegt.

Um ihn gut zu beraten, muss der Anwalt seine Sprache sprechen. Wirft der Anwalt nur Fachbegriffe über seinen wuchtigen Schreibtisch, ist die Person im schlimmsten Fall eingeschüchtert. Also braucht er Übersetzer, die zwischen ihm und Kevin übersetzen.

In jedem Fall sollte sich der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandantenbrille aufsetzen und aus Mandantensicht die Fragen beantworten, die immer am Anfang einer guten Kommunikationsstrategie stehen: Welchen Nutzen bietet mir dieser Anwalt? Warum sollte ich gerade ihn beauftragen?  Und dann sollte er das Nutzenversprechen in die Wortwelt eines Kevin übersetzen. Dann lautet die Antwort des Mandanten im Idealfall: „Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, denn dort sprechen sie meine Sprache.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Wunderschönes Amtsdeutsch – Sprachtipps für Juristen

29. April 2013 von Eva Engelken 5 Kommentare

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die schräge Schönheit amtdeutscher Begriffe.

Als pflichtbewusste Sprachtrainerin sage ich meinen Trainees immer:

„Vermeiden Sie Substantivierungen, hemmt den Sprachfluss, behindert das Verständnis, Sie wissen schon.“

Ist alles richtig. Substantivierungen blinken wie Warnlampen: „Vorsicht, Behördendeutsch, Staubschicht auf der Zimmerpalme!“ Wird von den Teilnehmern eine festliche Veranstaltung durchgeführt, ahnt jeder: Der Bär steppt woanders, unter der bleiernen Schwere der Substantivierungen geht jede Partystimmung in den Keller.

Amtbegriffe sind Kunstwerke eigener Art

Manchmal allerdings trifft man auf Behördenwörter, die sind derartig verkrustet, dass sie schon wieder schön sind. Oder vielleicht nicht schön, aber kreativ. Irgendwie so, als hätte ein wahnsinniger Beamter sämtlich Aktenordner zu einem Scheiterhaufen gestapelt und Benzin darübergegossen.

Solch ein Wort ist die „Beauskunftung“. Zu finden beim Wikipedia-Stichwort „Auskunftei“, auch einem Wort, das die Asservatenkammer der Bürohengste schmückt:

„Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u. a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.“

Welch ein Satz! Schon die Auskunft selber ist ja ein Abstraktum; ein Mensch möchte etwas wissen, ein Sachbearbeiter erklärt es ihm, und unter dem bleiernen Blick des Beamten erstarrt das Gesagte sekundenschnell zu einer „Auskunft“ – wie bei der Sphinx, unter deren Blick alles zu Stein wird.  Der Mensch packt seine Auskunft und macht sich schleunigst vom Acker.

Wenn Menschen handeln, kleben Juristen die sprachlichen Etiketten darauf

Doch Juristen hätten ihren Beruf verfehlt, wenn sie das einfach geschehen ließen. („Da könnte ja jeder kommen!“) Sorgsam legen sie den Vorgang unter dem passenden Stichwort ab („lachen, lochen, abheften“), und aus dem Ereignis, dass ein armes Menschlein in die Behörde geschlichen kam, und etwas wissen wollte, wird die „Beauskunftung.“

So läuft das ab. Und wo bleibt der Sprachtipp? Fällt diese Woche aus.

  • Wenn Sie mehr wissen wollen, richten Sie Ihr Beauskunftungsersuchen bitte schriftlich in einfacher Ausführung an engelken@klartext-anwalt.de. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein eigenes Sprachschätzchen der geneigten Öffentlichkeit zur gefälligen Kenntnisnahme unterbreiten wollen. Besonders gelungene Ausführungen werden prämiert mit der Zimmerpalme des Monats.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Kommunikationsratgeber, Stil

Teile und herrsche – Sprachtipps für Juristen

22. April 2013 von Eva Engelken 4 Kommentare

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die Methode, lange Sätze zu kürzen und verständlicher zu machen.

Liebe JuristInnen, wie wäre es, wenn Sie ab und zu an die armen Menschen dächten, deren Muttersprache deutsch oder französisch, aber nicht juristisch ist? Folgenden Satz musste eine Dolmetscherin übersetzen und bekam prompt Kopfweh:

Satzbeispiel

„Soweit der Festsetzungsbeschluss auf einer Erklärung beruht, mit welcher sich der als Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet hat, führt das Amtsgericht – Familiengericht – über einen in dem Beschluss nicht festgesetzten Teil des im vereinfachten Verfahren geltend gemachten Anspruchs auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durch.“

Der Satz hat 54 Wörter. Für FamilienrechtlerInnen ist dieser lange Satz wahrscheinlich nicht einmal besonders unverständlich, man könnte sogar sagen, sie verstehen den Satz nach normaler Lektüre: also, nachdem sie den Text juristentypisch sorgfältig gelesen haben.

Warum also etwas ändern? Weil eine Dolmetscherin davon Kopfschmerzen bekommt? Das ist ja noch unwichtiger, als wenn in China ab und zu ein Sack Reis umfällt, mögen viele JuristInnen sagen. Es hilft, den langen Satz zu kürzen, weil der Normalmensch dreimal anfangen muss und ihn noch öfter lesen muss, bis er ihn endlich versteht. Der Satz ist nicht nur lang, seine Reihenfolge ist nicht logisch. Zwar haben viele Juristen noch viel längere Sätze verfasst (Heinrich von Kleist hat es auf Sätze mit bis zu 90 Wörtern gebracht), doch dann war der Satz zumindest perfekt konstruiert.

Methode: Informationen sinnvoll sortierten und auf mehrere  Sätze aufteilen

Wie kürzt man zu lange Sätze? Frei nach dem römischen Motto „Teile und herrsche“, indem man herrscht und teilt. Wer seinen Text beherrscht, weiß, welche Informationen der Satz transportieren soll, und kann ihn in logische Einheiten zerlegen. Logische Einheiten entstehen, wenn man zusammenfügt, was zusammengehört.

  •  Wer handelt in dem Satz? Das Amtsgericht, genau genommen das Familiengericht.
  • Was tut es? Es führt das streitige Verfahren durch.
  • Wann tut es das? Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten.
  • Welcher Anspruch wird streitigen Verfahren behandelt? Einen Teil des im vereinfachten Verfahren geltend gemachten Anspruchs.

(Zwischenfrage vom Nichtjuristen: Ist damit der Unterhaltsanspruch eines Kindes gemeint? Antwort: Ja.)

  • Und welcher Anspruch genau bitte? Derjenige Teil des Anspruchs, der im (Festsetzungs-)Beschluss nicht festgesetzt wurde.

 (Zwischenfrage vom Nichtjuristen: Was ist ein streitiges Verfahren? Laut http://www.maess-heller.de/Juristisches-Glossar/streitiges-Verfahren.html  ist „ein streitiges Verfahren ein gerichtliches Verfahren, in dem geklärt wird, ob eine Gläubigerforderung gegenüber einem Schuldner rechtlich begründet ist oder nicht.“)

Zwischenergebnis

Halten wir als Zwischenergebnis fest:

Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten klärt das Familiengericht im streitigen Verfahren, ob ein bestimmter Teil des Unterhaltsanspruchs besteht, und zwar der Teil, der im vereinfachten Verfahren geltend gemacht, aber im Festsetzungsbeschluss nicht festgesetzt wurde.

Und wie geht der Satz weiter? Das erfahren wir, wenn wir weiterfragen:

  • Unter welchen Voraussetzungen führt das Familiengericht dieses Verfahren durch?

Voraussetzung ist, dass der Festsetzungsbeschluss auf einer Erklärung beruht, mit welcher sich der als Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet hat.

  • Aha. Und was heißt das?

An dieser Stelle müssten wir länger ausholen und erläutern, dass es sich um einen im vereinfachten Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG erlassenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss handelt. Diesen erlässt das Familiengericht auf Antrag des betreuenden Elternteils. Die Voraussetzung dafür ist, dass der nicht-betreuende Elternteil erklärt hat, zum Unterhalt verpflichtet zu sein. Und so weiter… Doch im heutigen Tipp geht es nur um das Satz-Zerkleinerungs-Prinzip. Deshalb verzichten wir wir an dieser Stelle auf weitere inhaltliche Erläuterungen.*

Erkenntnis: Lieber zwei Babymonster als ein ausgewachsenes Satzungeheuer

Es macht ein Satzungetüm von 54 Wörtern Länge verständlicher, wenn man die Informationen in eine logische Reihenfolge bringt und sie dann auf zwei oder mehr Sätze aufteilt. Weitere Verständnisblocker lassen sich dann im nächsten Schritt beseitigen. Die an sich simple Methode („logische Reihenfolge herstellen und Infos auf mehrere Sätze aufteilen), lässt sich bei vielen Sätzen anwenden. Den Leser freut es.

*Frage: Gibt es von den geneigten LeserInnen dieses Blog Vorschläge, wie sich der Satz obendrein laienverständlich umformulieren lässt? Sachdienliche Hinweise gerne in den Kommentaren oder an engelken@klartext-anwalt.de – vielen Dank!

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext, Stil, Textkritik

Kein flauer Stil! – Sprachtipps für Juristen

8. April 2013 von Eva Engelken 10 Kommentare

Im heutigen Sprachtipp für Juristen geht es um die beliebte Satzeinleitung mit „es“, also um die umschreibende Ausdrucksweise.

Ludwig Reiners: „Schreiben Sie keinen flauen Stil! Vermeiden Sie es, den Ausdruck furchtsam durch Worte wie fast und wohl oder durch vermindernde und umschreibende Ausdrucksweise abzuschwächen.“

… sagte oder vielmehr schrieb Ludwig Reiners in seiner Stilfibel. Die Stilfibel ist eins der Bücher, die Juristen schon vor zwanzig Jahren empfohlen wurden, um damit ihre Sprache zu verbessern.

Und – hat es was genützt? Der Appell, die Klarheit ihrer Aussagen nicht durch eine umschreibende Ausdrucksweise abzumildern, ist bei den meisten Juristen verhallt.

Reiners: „Der Schaden ist groß: Das ist ein klarer Satz. Wer nicht den Mut hat, sich entschieden auszudrücken, schreibt stattdessen: Es wird mitgeteilt, dass mit der Entstehung eines nicht unbeträchtlichen Schadens zu rechnen sein dürfte.“

„Es wird mitgeteilt“, „Es ist davon auszugehen“, „In Anbetracht der gegebenen Umstände scheint ein Abwarten geboten zu sein“, „Es lässt sich so interpretieren“, „Es dürfte mit folgendem Ergebnis zu rechnen sein“ – immer, wenn Juristen Ross und Reiter nicht nennen wollen oder können, schieben sie das unpersönliche „Es“ vor. Das arme kleine „Es“ muss es ausbaden, wenn der Schreiber glaubt, keine klare Aussage machen zu können. Oft glaubt er nämlich nur, es nicht klar sagen zu können. Dabei geht das schon. Man muss nur wissen, wie.

Zweifel deutlich machen, Alternativen benennen, Mandanten das Leben erleichtern

Was kann man tun, um dem armen geplagten „Es“ ein bisschen Arbeit abzunehmen? Sich klar und präzise ausdrücken, Ross und Reiter nennen, Zweifel deutlich machen, Alternativen benennen. Den Mandanten oder den Leser einer rechtlichen Information freut es, wenn sein Rechtsanwalt oder seine Rechtsanwältin eine klare Ansage macht.

  • Statt „Es wird mitgeteilt“ –>“Wir informieren Sie“.
  • Statt „Es ist davon auszugehen“ –>“Wir gehen davon aus“, „Wir rechnen mit“, „Die Richter werden“ usw.
  • Statt „In Anbetracht der gegebenen Umstände scheint ein Abwarten geboten zu sein“ –>“Wir empfehlen Ihnen, noch [zwei Wochen] abzuwarten und erst dann zu reagieren. Aus folgenden Gründen: 1….,2…., 3….“.
  • Statt „Es lässt sich so interpretieren“ –>“Die Aussage X bedeutet Y“, „X meint entweder A oder B. Für A spricht…, für B spricht… Wir gehen davon aus, dass X A meint, aus folgenden Gründen: 1…., 2…, 3….“
  • Statt „Es dürfte mit folgendem Ergebnis zu rechnen sein“ –> „Wir rechnen mit folgendem Verfahrensausgang (Option A): …, Alternativ mit Option B….. Option A bedeutet für Sie…, Option B bedeutet für Sie…“

Kurz gesagt: Auch Juristen und Juristinnen können nicht in die Glaskugel schauen und die Zukunft vorhersagen oder in die Köpfe anderer Leute hineinblicken. Wohl aber können sie kraft ihrer Intelligenz Wahrscheinlichkeiten vorhersagen und Konsequenzen benenennen und daraus Schlussfolgerungen ableiten.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Sprachtipps

Anwälte und die Schönheit der denglischen Sprache

15. Februar 2012 von Eva Engelken 1 Kommentar

Für Sprachpuristen und Reinheitsfanatiker führt der Gebrauch von denglisch geradewegs in den Abgrund. Seit Jahrzehnten errichten sie daher fette Warnschilder, um ihre Mitmenschen vor dem Sturz in den Canyon der babylonischen Sprachverwirrung zu bewahren.

Alles vergeblich. Nicht einmal, wenn der Sprachpapst persönlich – auch Wolf Schneider genannt -, appelliert: „Speak German!“, hören die Deutschen hin. Selbst dann nicht, wenn auf dem gleichnamigen Buch ein Aufkleber (kein Sticker) pappt, auf dem Verkaufsschlager statt Bestseller steht.

Denglisch: des Anwalts liebstes Hobby

Geradezu taub gegenüber Warnungen vor dem übermäßigen Denglisch-Gebrauch sind deutsche Wirtschaftsanwälte.

Es ist durchaus möglich, dass solche Anwälte oder Anwältinnen gar kein Deutsch mehr sprechen können, es vielleicht verlernt haben. Websites wie etwa die von deweyleboeuf.com lassen nicht erkennen, ob die Berater in der sogenannten DACH–Region, also in Deutschland, Österreich und Schweiz, des Deutschen noch mächtig sind. Oder gar des Esterrräichischen oder dös Schwyzerdütschs.

Möglich ist aber auch, dass diese Anwälte und Anwältinnen gar nicht mehr deutsch sprechen dürfen. Vielleicht ist die gängige Formulierung in Stellenanzeigen – „wir erwarten verhandlungssicheres Englisch“ – in Wahrheit eine getarnte Warnung: „Ersetzen Sie ab sofort die Hälfte Ihres Wortschatzes durch englische Ausdrücke, sonst können Sie sich Ihren Jahresbonus in die Haare schmieren!“

Aber warum sollten Kanzleien derartige Sprachkodizes aufstellen? Hat eine in Deutschland tätige Sozietät einen Vorteil davon, wenn sie so spricht und schreibt, dass deutsche Muttersprachler nur die Hälfte verstehen? Und dass English Native-Speaker sich fragen müssen, was die Deutschen ihnen mit dem jeweiligen Wort eigentlich sagen wollen? Man denke nur an einen Begriff wie Public Viewing. Das meint auf Englisch eigentlich Leichenschau, wurde in Deutschland jedoch kreativ zweckentfremdet, um gemeinsames Fußballgucken auf Großleinwänden zu bezeichnen. Oder an englisch-deutsche Slogans, die weniger doppelt gut als doppelt dämlich sind, so wie der neue von Schlecker „for you, vor Ort“.

Biblische Namensgebung

Ein guter Grund, englische Begriffe zu verwenden, ist ihre Präzision. Viele häufig genutzte englische Begriffe geben Dingen im biblischen Sinne erstmals einen Namen. Ein Airbag ist etwas Neues und anderes als ein Luftkissen (@lieber Verein der Deutschen Sprache). Von einem guten Computer zu sprechen, ist eindeutiger, als von einem guten Rechner zu sprechen. Letzterer kann nämlich auch mit einem Schulranzen auf dem Rücken zur Grundschule marschieren und Kevin heißen.

Das ist in der Welt der Hochreck-Juristerei nicht anders. Dept Equity Swap ist der Name eines Sanierungsinstruments mit Hedgefonds-Beteiligung, also so etwas wie ein Rettungsboot von Heuschrecken. Die deutsche Bezeichnung „Gläubigerbeteiligung“ ist reichlich allgemein. Und der Begriff Associate, der selbst die Duden-Rechtschreibprüfung verwirrt, ist nicht ein verzichtbares Stück Denglisch, sondern die etablierte Bezeichnung des angestellten Anwalts respektive der Anwältin auf der Karriere-Eingangsstufe.

Sprachliches Reinheitsgebot? Sprache ist kein Bier

Diesen Zweck der Namensklarheit sollten sich jene zu Gemüte führen, die im Jahre 2012 pedantisch das sprachliche Reinheitsgebot verteidigen. Sie übersehen, dass es – anders als beim deutschen Bier – nie einen Status der sprachlichen Reinheit gab. Es gab immer nur einen Zustand der kreativen Zweckentfremdung und Weiterentwicklung der Sprache. Unsere schöne deutsche Sprache hat die unglaubliche Fähigkeit, sich Dinge anzueignen und dadurch besser zu werden. Das verbindet sie mit deutschen Industriemanagern und Erfindern, die sich auch seit jeher Dinge abgucken und etwas Besseres draus machen – wie seinerzeit schon Alfred Krupp, der aus England das Geheimnis der Stahlproduktion mitbrachte.

Nein, liebe Sprachpuristen, es ist keine Kapitulation vor der denglischen Invasion, wenn deutsche Kinder zu ihren elektronischen Mittelgroßrechenmaschinen „Computer“ sagen und die Tätigkeiten, mit denen sie sich vorm Hausaufgabenmachen drücken, als twittern, guugeln, tschätten, ssörfen oder skeipen bezeichnen. Wenn das Kind zu seiner Mutter sagt: „Mama, sorry, ich habe getschättet, anstatt mein Referat vorzubereiten“, kapituliert es nicht, es schöpft Sprache.

„Chinismen“ oder Anglizismen?

Im Grunde führen die angeblich so neuartigen Begriffe des Big Business nur back to the roots. Die Wurzeln der deutschen Sprache sind das Latein. Learnings und Meetings und Chief Executive Officers – alles denglische Wörter lateinischen Ursprungs. Auch die Projektierung, die Strukturierung, die Anleiheemission, der Konsortialkredit und die Restrukturierung kommen aus dem Lateinischen und fühlen sich hierzulande sehr wohl.
Ein weiterer Grund, weshalb englisch klingende Begriffe hierzulande Erfolg haben, ist ihr cooler Klang in westlich geprägten Ohren. Daran ist nichts auszusetzen. Ein wenig Denglisch-Tuning wirkt wie frischer Frühlingswind. Und wer weiß, wie lange noch? Womöglich hat China in 20 Jahren Amerika als sprachlicher Influencer verdrängt. Angesichts all der „Chinismen“ in unserer Sprache werden die Sprachpuristen dann dem guten alten Denglisch hinterweinen. Ach, was waren das für Zeiten, als es in deutschen Märchen noch hieß: „Heinrich, der Airbag platzt.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, denglisch, Kanzleikommunikation, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Kunst der Rede: Was Rechtsanwälte von Krimischreibern lernen können

13. Dezember 2011 von Eva Engelken 4 Kommentare

Krimiautorin Nessa Altura bloggt über schreibende Rechtsanwälte

Die preisgekrönte Krimiautorin Nessa Altura beantwortet als Gastautorin des Klartext-Anwalt-Blogs heute die Frage: Was haben Krimischreiber und Rechtsanwälte gemeinsam?

Na, das liegt doch auf der Hand: Interesse am Regelverstoß. Beide ziehen ihren Nutzen daraus – ersterer denkt sich was aus und bringt es unter die Leute und letzterer kümmert sich um die Folgen, wenn das, was womöglich ersterer erfunden hat, von einem ganz Gerissenen oder ganz Naiven in die Tat umgesetzt worden ist.

Natürlich gibt es noch viel, viel mehr Gemeinsamkeiten. Nicht nur im Strafrecht. Beide, Anwalt wie Autor, arbeiten mit Worten. Dass dies eine Kunst ist, wussten schon die Antiken, die die Rhetorik als  allervornehmste Disziplin auswiesen, sowie die Mittelalterlichen, die die Rede zu den sieben freien Künsten zählten. In Verruf geriet sie erst, als die Aufklärer sie zur Taktik herabwürdigten, die man bemühe, wenn es gälte, den Verstand zu umgehen.

Mit welchem Ziel auch immer, verehrter Kollege, verehrte Kollegin, Sie die Kunst der Rede anwenden, sie tun es ganz gewiss nur aus den besten Gründen. Am Ende verfolgen Sie das gleiche Ziel wie ich als Krimiautorin: Man soll Ihnen Ihre Geschichte abkaufen. Deshalb möchte ich Ihnen von einem rhetorischen Konstruktionsprinzip vorschwärmen, das uns diesem gemeinsamen Ziel entgegenträgt.

Es geht um den Paukenschlag.

Der ist keine Stilfigur der Rhetorik, sondern ein Begriff aus der Musik, der sich durchgesetzt hat, seit Haydn in seiner Sinfonie Nr. 94 in G-Dur im zweiten Satz, dem schlichten Andante, urplötzlich einen Fortissimo-Schlag aller Instrumente – und nicht nur der Pauke! – gebracht hat. 1791 hat der Meister die Sinfonie geschrieben und ein Jahr später wurde sie in London uraufgeführt. Und ist sofort damit Stadtgespräch geworden – das war angeblich auch sein Ziel, denn damals war ihm in seinem Schüler Pleyel ein echter Konkurrent erwachsen. Und Konkurrenten haben Sie doch gewiss auch, oder? Die Engländer nannten den Hammer im zweiten Satz Surprise – und das trifft es gut, wenngleich es, typisch englisch, ein wenig zu understatig, zu dezent ist.

Starten Sie also stets Ihr Plädoyer mit einer echten Surprise, einem echten Hammer. Das Publikum wird es Ihnen danken. Das ist wie mit der ersten Seite eines Kriminalromans. Sätze von mildem Mondlicht auf dem See machen Ihre Leser gähnen. Sie sollen den Mund aufsperren, richtig!, aber aus anderen Gründen. Klatschen Sie dem Richter einen Stapel ungeöffneter Kontoauszüge auf den Tisch! Wamm! Um zu illustrieren, dass Ihr Mandant von den Forderungen gegen ihn keine Ahnung hatte, weil er, wie hiermit bewiesen, grundsätzlich keine Kontoauszüge liest! Sie werden sehen, das Publikum wird staunen, der Richter sich die Augen reiben und Sie haben das, was Sie für den Rest Ihrer wohlgesetzten Worte brauchen: die ungeteilte Aufmerksamkeit aller. Sie kennen das doch …das tiefer-Rutschen im Stuhl, die schmalen Augen, den glasigen Blick, wenn die Plädoyers beginnen. Nichts da. Appell an alle! Paukenschlag! Wer aufgeschreckt wurde, wird auch weiter zuhören!

Surprise hat eine Schwester, die heißt Suspense. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Kriminalroman (oder Ihr Gutachten, Ihr Plädoyer) mit einer echten, aber kleineren Surprise begonnen – nein, nicht mit der Leiche im Gebüsch, als Sie Ihren Hund Gassi führten, das ist Gähn – sondern mit einer hier in meinem Fall unerwarteten deftigen Sexszene. Dann folgt der Hauptteil, der, weil Sie Personal, Motiv und Handlung entfalten müssen, zugegeben etwas langatmig ist. Nun greifen Sie zu den Kniffen der Spannungsliteraturautoren, um Ihr Publikum bei der Stange zu halten. Als da wären – nein, ich will nicht zu viel aus der Schule plaudern, das erfahren Sie ein ander Mal. Lesen Sie bis dahin einen Krimi, Herr Kollege im Wort, Frau Kollegin im Wort! Amüsieren Sie sich. Und lernen Sie daraus!

Gastbeitrag von Nessa Altura*

Nessa Altura ist Schriftstellerin und hat für ihre Krimis und Kurzgeschichten etliche Preise gewonnen, darunter den Friedrich-Glauser-Preis; den Prosapreis Fürstenwalde; eine Nominierung zum Agatha-Christie-Preis; den Krimipreis der Stadt Singen und andere. Ihre Autorenwebsite: www.nessaaltura.de.

P.S. Ich hoffe, ich hoffe, ich kann Nessa wieder einmal einladen, hier zu bloggen. Wenn Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, der Beitrag gefallen, posten Sie ihn weiter. Vielleicht gibt es dann weitere Tipps vom Krimiprofi.

PPS: Ich bin überzeugt, der Tipp mit dem Paukenschlag an passender Stelle lässt sich auch hervorragend für Vorträge, juristische Seminare oder Präsentationen anwenden. Hier ist die Gefahr des Einschlafens nämlich noch größer.

Texttreff Blogwichteln*Dieser Text ist mein Blogwichtelgeschenk der Krimiautorin Nessa Altura. Vielen Dank, Nessa!  Weitere Blogwichtelgeschenke können Sie hier lesen: www.Texttreff.de

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Krimi, Plädoyer, Rhetorik, Suspense

Kanzleikommunikation: Powerwirkstoff Corporate Language

1. November 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Corporate Language ist das Gegenstück zum Corporate Design: Sie vermittelt sprachlich (statt visuell), was die Kanzleimarke einzigartig und unverwechselbar macht.

Gäbe es ein Geheimrezept für einen Trank, mit dem Kanzleien die ewige Liebe ihrer Mandanten erringen könnten, hätte sicher schon manche Kanzlei viel Geld dafür bezahlt. Corporate Language ist kein Zaubertrank, aber ein fast ebenso machtvoller Wirkstoff. Er hilft Kanzleien (und anderen Unternehmen), sich in den Köpfen und Herzen ihrer Kunden einzunisten. Deswegen haben in jüngster Zeit immer mehr Kanzleien – darunter sehr große Wirtschaftskanzleien – begonnen, das Thema für sich zu entwickeln.

Denn Corporate Language, die Sprache des Unternehmens, vermittelt Werte. Genauso wie das Corporate Design durch spezifische Schriften, Bilder, Farbe und Grafik die Markenidentität abbildet, kann es auch die Sprache – durch Klang, Wortwahl, Stil und Satzbau.

Sprachcodes signalisieren die Zugehörigkeit zu einer Gruppe

So wie das Nasenpiercing die Zugehörigkeit zu der einen Gruppe visuell ausdrückt und die handgefertigten Manschettenknöpfe die zu einer anderen, dienen sprachliche Codes der verbalen Distinktion. Nehmen wir einen Testleser, der auf dem Weg zum Zug an einer Bahnhofsbuchhandlung vorbeikommt. Anhand der Zeitschriften erkennt er leicht, mit welchen Codes unterschiedliche Gruppen verbale Distinktion betreiben. Zuerst könnte er zur Snowboarderzeitschrift greifen und lesen, wie eigenwillig der dort befragte Snowboardprofi seine Route den schneebedeckten Berg hinab beschreibt:

„Um neue Spots und einzigartige Terrains zu finden, schaue ich mir einfach ein Face an und wähle verschiedene Lines aus, die man shredden könnte“. (Snowboarder)

Für den geübten Leser einer Wirtschaftszeitung zwar gewohnt, aber, objektiv betrachtet, nicht minder eigenwillig schreiben die Redakteure der Finanzzeitung; etwa wenn sie die Bewegungen an der Börse als „Kurssprünge“ titulieren oder von „Bullen- oder Bärenrennen“ der Aktienkurse berichten. Das gleiche Phänomen gilt für den Sportteil der Zeitung.

Dort werden Sportwettbewerbe zu „Begegnungen“, „Duellen“ oder „Kämpfen“ stilisiert. Mittelalterliche Ritterturniere oder neuzeitliche Kriegsstrategien bilden das Wörterarsenal für Sportreporter. Zu Hause nach der Arbeit könnte unser Testleser den neuesten Ikea-Katalog aus dem Briefkasten fischen und Sätze wie diesen lesen:

„Gutes Design bedeutet, dass du die Babytücher findest. Sogar um 3 Uhr früh.“ (Ikea)

Beispiele für sprachliche Codes gibt es viele, doch in ihrer Wirkung ähneln sie sich immer: Nach innen verstärkt die einheitliche Wortwahl oder die Verwendung von Jargon das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppenmitglieder („Wir sprechen dieselbe Sprache“), nach außen demonstriert sie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. („Wenn ihr uns reden hört, wisst ihr sofort, mit wem ihr es zu tun  habt.“)

Corporate Language macht die Identität des Unternehmens verbal sichtbar

Jargon ist für Juristen nichts Neues. Fachtermini und gestelzte Sprache gehören für die Anwaltschaft seit dem Jurazeitalter zum Handwerkszeug – und zwar nicht, weil sie sich mit Fachsprache so viel effizienter untereinander austauschen können, sondern weil sprachliche Codes helfen, sich vom gemeinen Volk abzugrenzen und das Revier zu verteidigen.

Juristendeutsch („es bleibt abzuwarten“) ist das sprachliche Pendant zum marmorgetäfelten Eingangsbereich der Kanzlei (vgl. dazu ausführlich Engelken, Klartext für Anwälte, 2010).

Ist Corporate Language also einfach der Jargon, der in Unternehmen gesprochen wird? Ja und nein. Corporate Language macht bewusst, welche Eigenarten das Unternehmen – oder die Kanzlei – hat und
setzt dies sprachlich um. So duzt das Unternehmen Ikea seine Kunden bewusst – und thematisiert in Werbetexten etwa die  nächtliche Situation junger Eltern mit einem Säugling. Damit transportiert es die Botschaft, dass Menschlichkeit und menschliche Bedürfnisse ein hoher Wert für das Unternehmen sind.

Corporate Language ist also der bewusst und gezielt eingesetzte Jargon, der die Markenidentität abbildet.

Die große Herausforderung von Kanzleien liegt darin, ihre Unterscheidbarkeit zu vermitteln. Maßhemden oder Kostüme tragen Mitglieder von Wirtschaftskanzleien alle, imposante Bürotürme bewohnen sie ebenfalls zum großen Teil. Doch worin unterscheiden sie sich? Wie kann Spitzenkanzlei F ihren bestehenden und prospektiven Mandanten klarmachen, dass sie die Kanzlei der Wahl ist – und nicht Konkurrentin H oder A oder gar G?

Die Corporate Language hilft, indem sie sprachlich exakt die Markenwerte spiegelt, die das Unternehmen für ihre Mandanten unersetzlich machen. Erinnern wir uns kurz, wie eine starke Marke wirkt: Sie erzeugt ein attraktives und sympathisches Vorstellungsbild des Produkts, Unternehmens oder der Dienstleistung. Sie unterscheidet dieses klar von anderen und bleibt in Erinnerung. So muss auch die Corporate Language sein: klar, unterscheidbar und attraktiv.

Markenversprechen kann man auch sprachlich einlösen

Angenommen, eine Kanzlei hat sich hervorragenden Service als Markeneigenschaft auf die Fahnen geschrieben. Dann hat sie das getan, weil sie solchen Service bietet und weiß, wie wichtig er für ihre Mandanten ist. Mandanten erwarten von ihr schnelle und übersichtliche Orientierung. Dieses Markenversprechen sollte die Kanzlei auch sprachlich einlösen.

Beispiel Mandanten-Anschreiben + Blogeintrag:

  • Zum Beispiel bei ihren Anschreiben, welche strukturell und stilistisch hervorragenden Service bieten sollten. Ein Schriftsatz, der in guter Juristenmanier fröhlich im Gutachtenstil verfasst ist, erfüllt diese Anforderung nicht: Weil der eilige Mandant ein Zwischenergebnis erstmalig auf Seite 25 links unten findet und das Fazit und die Handlungsempfehlung  kleingedruckt auf Seite 130 ff. entziffern muss.
  • Ebenso wenig tut es ein Blogeintrag, der ein Gerichtsurteil wiedergibt, ohne dass sich der Autor die Mühe gemacht hat, den Leitsatz in verständliche Sprache zu übersetzen.

Wenn es ihm nicht gelingt, die Bedeutung des Urteils für die Mandanten sprachlich überzeugend herauszustellen oder das Ergebnis des Gutachtens in einer gut lesbaren Executive Summary zusammenzufassen, löst er dasMarkenversprechen „hervorragender Service“ sprachlich nicht ein.

Wichtige Voraussetzung für Corporate Language: schöne klare Sprache, kein Denglisch

Schachtelsätze, Wortungetüme und „denglisches“ Blabla sind eine Hürde auf dem Weg zu hervorragendem Service. Nur ist vielen Rechtsanwälten diese Hürde noch nicht bewusst. Hinzu kommt eine Besonderheit bei internationalen Wirtschaftskanzleien und ihren Pendants in den Konzernrechtsabteilungen: Dort hat sich zur deutsch-verschwurbelten Juristensprache häufig deutsch-englisches Wirtschaftskauderwelsch gesellt.

Statt von  Arbeitsergebnissen wird von „Key Deliverables“ gesprochen, statt von Botschaftern von Ambassadors. Und bei bestimmten Themen oder Begriffen, etwa aus der Welt der  Unternehmensfinanzierung, macht man sich von vornherein nicht mehr die Mühe, sie überhaupt ins Deutsche zu übersetzen. Beim Finden und Entwickeln der eigenen Corporate Language muss also auch die Frage beantwortet werden: „Gehören englische Begriffe zu meiner Identität, oder will ich sie reduzieren oder übersetzen? Was ist sinnvoll, und was passt zu mir und meiner Markenidentität am besten?“

Vorarbeit der Corporate Language: Markenidentität und Markenwerte klären

Welche Werte soll die Corporate Language transportieren? Natürlich die Werte, die für die Kanzleimarke markenbildend sind. Das erfordert Recherche bei Mitarbeitern, Mandanten und Multiplikatoren. Diese Vorarbeit dient aber nicht alleine der Corporate Language, sondern ist Grundvoraussetzung für jegliche Markenbildung. Wenn klar ist, welche Werte die Marke verkörpert, kann man sich erfolgreich daranmachen, sprachliche Bilder für sie zu finden.

Beispiel Montblanc-Füller

Ein Beispiel dafür, dass Eigenschaften und bildliche und sprachliche Gestaltung überzeugend dargestellt und sprachlich umgesetzt sind, ist der Montblanc-Füller. Dessen Markenimage steht für einen Füllfederhalter der Premiumklasse, welcher höchste Ansprüche an Qualität, Verarbeitung und Material erfüllt; prädestiniert für Staatenlenker oder Wirtschaftsführer, die damit Verträge unterzeichnen können.

  • Optisch (z.B. in den Anzeigen) spiegelt sich dieses Markenversprechen in den Bildern  majestätischer  Bergmassive.
  • Akustisch (auf der Website) hallt es wider in den Klängen eines Symphonieorchesters.
  • Im Übrigen „spricht“ das Unternehmen mit entsprechenden „Premium“-Begriffen wie „beständig“, „exklusiv“, „einzigartig“, „höchste Qualität“ etc.

Wortfelder eingrenzen, die zum Markenversprechen passen

Ein Markenversprechen könnte beispielsweise Spitzenperformance sein. Dieser Wert sollte sich in den Schreiben der Kanzlei wiederfinden. Dies kann durch entsprechende Wortfelder geschehen, die zum Markenwert passen. Diese umfassen Adjektive, Verben, Nomen und entsprechende Assoziationen, Redewendungen und Metaphern: „beherrschen“, „dominierend“, „Spitzen-…“, „Vorteil“ und Ähnliches. Eine Metapher wie „siegreiche Schlacht“ klingt vielleicht etwas zu martialisch und sollte daher auf den Index gesetzt werden. Stattdessen könnte „überlegene Strategie“ in die Wortdatenbank aufgenommen werden.

„Wallraffen“, „Erzengeln“und „Noerrgeleien“

Ein wichtiges Element der Wortfelder sind die sogenannten Schlüsselbegriffe oder „Buzzwords“. Dies sind Begriffe, die das Unternehmen für sich besetzt. Das können Produktnamen sein, die das Unternehmen erfunden hat, etwa „iPhone“ oder „Chicken McNuggets®“. Oder Schlüsselbegriffe, die kanzleitypische Eigenschaften beschreiben. „Exzellenz“ oder „Teamgeist“ werden von Kanzleien allerding so exzessiv benutzt, dass sie keine Unterscheidungskraft mehr haben (vgl. Klartext für Anwälte). Neue, eingängige Buzzwords zu finden oder zu besetzen erfordert Mut, Kenntnis der eigenen Geschichte (Corporate Story) und idealerweise ein bisschen Humor.

Die Methode des Journalisten Günter Wallraff, die darin bestand, sich unerkannt in Firmen (BILD, McDonald’s) anstellen zu lassen, um die Arbeitsbedingungen hautnah zu erleben und zu beschreiben, wurde später als „Wallraffen“ bezeichnet.

Eine der bedeutendsten internationalen wie deutschen Kanzleien, welche regelmäßig in Rankings die Konkurrenz auf die hinteren Plätze verweist, trägt einen Erzengel im Logo. Bisher hat dort meines Wissens aber noch keiner die Idee gehabt, dafür das Verb „erzengeln“ zu prägen. Auch von „Noerrgeleien“ habe ich noch nichts gelesen. Slogans („Think different“) gehören natürlich ebenfalls zur Corporate Language; sie sollten sprachlich die Markenwerte wiedergeben.

Wie geht der Umbau konkret? Man nimmt sich die Sätze vor und strukturiert sie neu: Erstens schleift man alle Verständnisblocker ab und macht sie leichter verständlich. Dann besinnt man sich auf seine Werte und richtet das Schreiben danach aus.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Ausgangssätze:

Sowohl wegen des mit ihm verbundenen Verlustes der Anteilseignerstellung der Minderheitsaktionäre als auch wegen der im Zuge der Festlegung der Barabfindung relevanten  Bewertungsfragen ist ein Squeeze-out in besonderem Maße geeignet, für Konfliktpotential auf der beschließenden Hauptversammlung zu
sorgen. Rechtlicher Beratungsbedarf besteht daher sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der  Hauptversammlung.

Umbau 1: (Kürzung durch alternativen Satzbau, das Entfernen von Füllwörtern)

Ein Squeeze-out kann auf Hauptversammlungen vor allem aus zwei Gründen zu Konflikten führen: erstens wegen des Verlustes der Anteilseignerstellung der Minderheitsaktionäre, zweitens wegen der durch die Festlegung der Barabfindung relevanten Bewertungsfragen. Rechtlicher Beratungsbedarf besteht daher sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Hauptversammlung.

Umbau 2: Ersetzung von Passivierungen und Substantivierungen

Ein Squeeze-out kann auf Hauptversammlungen vor allem aus zwei Gründen zu Konflikten führen: erstens, weil die  Minderheitsaktionäre durch ihn ihre Stellung als Anteilseigner verlieren; zweitens, weil ihre Barabfindung festzulegen ist. Dafür müssen sich die Beteiligten einigen, wie hoch die Anteile zu bewerten sind. Um die Hauptversammlung erfolgreich vorzubereiten und durchzuführen, braucht die Aktiengesellschaft
daher rechtliche Beratung durch eine Kanzlei.

Umbau 3: Umformulierung mit persönlicher Ansprache des Mandanten und Betonung der Kanzleiwerte (Mandant im Mittelpunkt, Zuverlässigkeit)

Beschließt Ihre Gesellschaft auf der Hauptversammlung einen Squeeze-out, kann das vor allem aus zwei Gründen zu Konflikten mit Ihren Minderheitsaktionären führen: erstens, weil die Minderheitsaktionäre durch ihn ihre Stellung als Anteilseigner verlieren; zweitens, weil ihre Barabfindung festzulegen  ist. Dafür müssen Sie als Verantwortliche sich mit den  abzufindenden Aktionären einigen, wie hoch deren Anteile zu bewerten sind. Um zu einer Lösung zu kommen und die  Hauptversammlung erfolgreich zum Abschluss zu bringen, bedarf es perfekter Vorbereitung, vorausschauender Planung und souveräner Leitung der Versammlung. Um Ihnen hierbei die notwendige Sicherheit zu bieten, unterstützen wir Sie von Anfang an, indem wir …

Texte wie der zuvor genannte lassen sich natürlich beliebig variieren. Es ist Aufgabe der Kanzlei, bei der Entwicklung der Corporate Language festzulegen, in welchem Stil sie sprechen will.

Der Weg zur eigenen Corporate Language

Wie aufwendig ist das Ganze, und was nützt es? Die Entwicklung einer Corporate Language ist in Zeit und Aufwand vergleichbar mit der Entwicklung eines Corporate Designs. Dieses hält, einmal gut entwickelt, ein Markenleben lang und muss nur regelmäßig poliert und dezent angepasst werden – vergleichbar der Nivea-Creme-Dose, die zwar bis heute blau-weiß ist, aber doch ein wenig moderner ausschaut als vor 100 Jahren.

Die Corporate Language hilft den Anwendern, also allen Mitarbeitern von der Empfangssekretärin bis zum Vorstand, sich die Markenwerte immer wieder bewusst zu machen und danach zu handeln: „Das sind wir, dafür stehen wir, so sprechen und schreiben wir.“

Zudem eröffnet eine Corporate Language Einsparpotential: Textbausteine und standardisierte Textvorlagen aus der Wortdatenbank erzeugen mehr Konsistenz der Schriftstücke. Und zwar nicht nur in den  Marketingpublikationen, sondern auch dort, wo der häufigste Kundenkontakt stattfindet: im täglichen Schriftverkehr mit den Mandanten und anderen Bezugsgruppen (Mitarbeitern, Bewerbern, Verbänden, Gerichten, Journalisten und vielen mehr). In Briefings, Newslettern, E-Mails, Broschüren, auf der Website und in Schriftsätzen. Wie zuvor dargestellt, zeigt es sich hier, ob das Unternehmen die hochglänzend präsentierten Markenversprechen ernst meint.

Das Ergebnis der CL-Entwicklung ist das Corporate Language Manual. Dieses im Laufe des Prozesses auszuformulierende Stilbuch enthält Aussagen darüber, wie sich die Sprache des jeweiligen Unternehmens oder der Kanzlei anhört. Dazu gehören im Wesentlichen:

  • ausformulierte Aussagen über die Markenwerte des Unternehmens,
  • die Wortfelder für die Markenwerte und dazu passende Schlüsselbegriffe und Slogans,
  • ein allgemeiner Klartext-Guide mit dem kleinen Einmaleins für gutes Texten,
  • eine Wortdatenbank mit Stilhinweisen, Musterschreiben und Textbausteinen für alle definierten Anwendungsfelder.
  • Zur Umsetzung schließlich gehören Schulungen der Mitarbeiter.

Fazit

Die Corporate Language kann die einzigartige Identität einer Kanzlei genauso sichtbar machen, wie Logo und Bildsprache es vermögen. Während das Corporate Design die Kanzleimarke visuell vermittelt, macht die CL die Kanzleimarke sprachlich lebendig, und zwar über alle Textkanäle des Unternehmens. Als Vorarbeit müssen die Werte der Marke geklärt werden, dann kann das Corporate Language Manual erarbeitet werden. Eine gute Corporate Language wirkt identitätsstiftend, kostensparend und prägt das Image der Marke, kurz gesagt, sie wirkt fast wie ein Zaubertrank. Es lohnt sich, ihn auszuprobieren.

Der Artikel ist erschienen am 7. September 2011 im Deutschen Anwaltsspiegel (Link zur Website DEUTSCHER ANWALTSSPIEGEL). Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags

 

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kanzleikommunikation Stichworte: Corporate Design, Corporate Language, Corporate Wording

Fastenzeit – 7 Wochen ohne Anwaltsfloskeln!

9. März 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Weg mit der MaskeEs ist Aschermittwoch und alle Narren und Närrinnen im Rheinland oder anderswo haben ihre Masken abgelegt, die Schminke abgewischt und die Kostüme in den Müll oder in die Waschmaschine gestopft. Höchste Zeit, auch hier im Klartextblog die Maske abzulegen. Sprechen wir Klartext und treten wir Worthülsen, Floskeln und anderen Schnickschnack in die Tonne.

Juristen lieben ja bekanntermaßen unpersönliche, relativierende und Distanz erzeugende Floskeln. Warum? Sie haben Furcht, sonst Farbe bekennen zu müssen. Was schreiben Juristen am liebsten ans  Ende eines juristischen Fachbeitrags? „Es bleibt abzuwarten.“

Anwaltsdeutsch dient oft als Maske

Aus Sicht eines Juristen oder eines Anwalts ist eine solche jedoch Formulierung sinnvoll, denn woher sollte er wissen, ob der Richter zu seinen Gunsten entscheidet (oder nicht?) und ob eine gesetzliche Neuregelung dringenden Handlungsbedarf auslöst (Bitte rufen Sie unverzüglich den Anwalt Ihres Vertrauens an!).

Eine solche Floskel hat nur einige Nachteile: Sie ist abstrakt, unpersönlich und die Verständlichkeit bleibt auf der Strecke. Und mehr noch: Mit einem wachsweichen „es bleibt abzuwarten“ gewinnt der Anwalt keinen Blumentopf.
Nicht beim Mandanten, der gerne einen eindeutigen Rat haben möchte, nicht in der Presse, die gerne eine dezidierte Meinung  zitieren möchte, nicht beim Leser der juristischen Fachzeitschrift (oder eines Blogs) und erst recht nicht im Fernsehen, wo sich schwammiges Gelabere einfach versendet.

Eine Formulierung wie „Es kommt darauf an“ oder „Es bleibt abzuwarten“, kaschiert also häufig Unwissen oder auch mangelnde Meinungsfreudigkeit.

Wenn Sie derjenige oder diejenige sind, die gerne mal eine Floskel wie „es bleibt abzuwarten“ benutzen, fragen Sie sich doch mal: Brauchen Sie die Floskel, um Umwissen oder mangelnde Meinungsfreudigkeit zu kaschieren? Oder geht es auch ohne?

Klare Ansagen sind besser als schwammige Formulierungen

Die Antwort lautet: Es geht auch ohne. Sie brauchen nicht hellsehen zu können, um sich klar ausdrücken zu können.

 

Nennen Sie die Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen und benennen Sie die Unsicherheiten sagen Sie, wie diese die Handlungsmöglichkeiten beeinflussen.

  • Wenn etwas strittig ist: Geben Sie die strittigen Punkte und ihre jeweiligen Konsequenzen wieder – und schon haben Sie die Antwort gegeben.
  • Wenn es zwei Positionen gibt: Wiederholen Sie beide und erklären Sie, zu welchem Ergebnis Position 1 kommt und zu welchem Ergebnis Position 2.

Wenn Sie diese (Steuer-)Gestaltung wählen, besteht die Unsicherheit, dass Sie eine Rückstellung bilden müssen, das hätte diese und jene Konsequenzen. Wenn Sie darauf verzichten, entgehen Ihnen diese und jene Vorteile… Sie haben also die Wahl zwischen X und Y. Vor dem Hintergrund von Z würde ich Ihnen empfehlen, sich für X zu entscheiden. Folgendes spricht wiederum aber auch für Y. Entscheiden Sie.

Juristische Fachbeiträge ermüden durch schwer verständliche Floskeln

Im persönlichen Gespräch gelingt es den meisten Menschen (und rhetorisch versierten Anwälten sowieso) meistens recht gut, solche unterschiedlichen Konsequenzen präzise und anschaulich darzustellen. Sehr viel schwerer fällt dies vielen juristischen Autoren in Fachbeiträgen. Warum sonst sollten sie sonst so gerne als letzten Satz schreiben, „Es bleibt abzuwarten“?

Dabei liegt auch hier die Lösung darin, die Sachverhalte und die Konsequenzen wiederzugeben und zu bewerten. Anders gesagt: Werden Sie deutlich, sagen Sie, was Sache ist und was Sie schlussfolgern und aus welchem Grund.

Wer auf die abstrakten Formulierungen verzichten will, muss Farbe bekennen

Beispielsatz vorher:

„Es bleibt abzuwarten, ob X das Verfahren gegen Y anstrengt“

Beispielsatz nachher:

„Noch ist nicht bekannt, ob X das Verfahren gegen Y anstrengt. Für X wäre es aus folgendem Grund wünschenswert, das Verfahren gegen Y anzustrengen.“

Weiteres Beispiel:

„Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde der Z blieb erfolglos. Es bleibt abzuwarten, ob eine Korrektur dieser Rechtsprechung in Straßburg erfolgen wird.“

Konkreter:

Z hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen (X) keinen Erfolg. Die einzige Möglichkeit für Z, in ihrer Angelegenheit doch noch eine für sie günstige Entscheidung zu bekommen, wäre ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

Sie sehen in beiden Beispielsätzen: Sprecher und Schreiber, die von der distanzierten, abstrakten, unpersönlichen und im Nominalstil gehaltenen Schreib- und Sprechweise abweichen wollen, müssen sich die Mühe machen, die Sachverhalte aufzuschlüsseln und präzise zu benennen.

Wer konkret wird, macht sich angreifbar, gewinnt aber Leser

Wer konkret werden will, muss die Fakten allerdings kennen. Die abstrakte Umschreibung von Sachverhalten hat den Vorteil, dass der Sprecher oder Schreiber die Dinge im Unklaren und Ungefähren lassen kann. Er kann mangelnde Kenntnisse kaschieren oder mangelnde Meinungsfreudigkeit. Obendrein klingen abstrakte Formulierungen juristischer und möglicherweise fachlich kompetenter.

Der Preis, den die Verwender solcher Formulierungen für diese Vorteile bezahlen, ist jedoch hoch.

  • Jeder Leser, der einen solchen Text lesen muss, in dem es vor lauter „bleibt-abzuwartens“ wimmelt, steigt früher oder später aus, weil er nicht mehr versteht, wovon überhaupt die Rede ist.
  • Wer gelesen werden will und wer im Gedächtnis bleiben will, muss auf unpersönliche Floskeln und Formulierungen verzichten. Kurz: Er muss die  Maske der Anwaltssprache ablegen.

Starten Sie jetzt in die Fastenzeit: 7 Wochen ohne Maske

Auf juristische Floskeln zu verzichten, ist nicht immer möglich und ganz einfach ist es auch nicht. Aber es geht. Mit ein bisschen Übung und etwas Mut lässt sich die Menge an pompösen Formulierungen durchaus ein wenig reduzieren. Probieren Sie es doch mal aus! Passend zu der heute beginnenden Fastenzeit, gönnen Sie sich einfach mal 7 Wochen ohne Maske.

Wollen Sie mehr dazu lesen? Hätten Sie gerne eine unterhaltsame Schritt-für-Schritt-Anleitung zu verständlicher und überzeugender Rechtssprache? Lesen Sie Klartext für Anwälte.

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Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, Buch, Floskeln, Kommunikationsratgeber

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