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Den Archetyp Jurist gibt es nicht – Interview von STUDJUR zu „111 Gründe Anwälte zu hassen“

3. Januar 2016 von Eva Engelken Kommentar verfassen

screenshoEin Titel wie eine Kampfansage: im vergangenen Jahr veröffentlichte der Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag aus Berlin ein mehr als dreihundert Seiten starkes Buch unter dem Titel „111 Gründe, Anwälte zu hassen“. Für die zweite Ausgabe der STUD.Jur. hatte Schriftleiter David Eckner die Gelegenheit, die Autorin kennenzulernen und nur ein paar wenige dieser Gründe zu beleuchten: Eva Engelken studierte Rechtswissenschaften, schrieb als Redakteurin für das Handelsblatt und berät Kanzleien in PR-Angelegenheiten. Eine seltsame Kombination?

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STUD.Jur.: Frau Engelken, wenn man durch die lokale Buchhandlung stöbert, bleibt einem Juristen beim Anblick des in grellem rot erschienenen Einband fast der Atem stocken: „111 Gründe, Anwälte zu hassen“, versehen mit einem Handzeichen, dass erst durch den Profi fußball salonfähig wurde. Wie empfinden Sie diese Reaktion, auch als Mitglied der Zunft?

EE: Es freut mich natürlich, wenn mein Buch Ihnen den Atem raubt. Wobei ich glaube, dass die meisten Juristen und Juristinnen das Handzeichen, das ja auch Peer Steinbrück eingesetzt hat, gut wegstecken können. Schließlich sind Angriff  und Verteidigung ihr tägliches Brot. Außerdem erinnert der rote Einband beruhigend an die dicken roten Bücher aus dem C.H.Beck Verlag.

STUD.Jur.: Berichten Sie uns von Ihrer Motivation für das Buch? Was hat sie zur Fertigung des Manuskripts gereizt? Die Praxis, die Ausbildung, das Aufräumen oder Etablieren der Klischees? EE: Ich muss sagen, das Buchschreiben war zum einen Teil Vergnügen und zum anderen Teil Aufräumaktion in meinem Hirn. In all den Jahren, in denen ich mit Juristen und ihren Mitarbeiterinnen zu tun hatte, haben sich so viele skurrile Erlebnisse angesammelt, die wollten einfach mal raus. Und da die Buchreihe „111 Gründe“ heißt, musste ich mir nur die Mühe machen, sie in genau 111 Häppchen und Karikaturen aufzuteilen.
STUD.Jur.: Der Deckel Ihres Buches berichtet uns von zahlreichen Funktionen, die Sie gegenwärtig und in der Vergangenheit ausgeübt haben, wie etwa zu allem Ursprung das Studium der Rechte. Haben Sie das Manuskript gedanklich schon in Ausbildungszeiten begonnen? Wo sehen Sie sich im Übrigen? Haben Sie juristisch praktiziert?

EE: Ich habe in der Tat Jura studiert und beide Staatsexamina abgelegt. Allerdings habe ich mich dann dafür entschieden, meinem Herzen zu folgen und die journalistische Laufb ahn einzuschlagen. Deshalb habe ich ans Referendariat noch eine praxisnahe Ausbildung in der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten gehängt und dann beim Handelsblatt gearbeitet.
STUD.Jur.: Gibt es einen Archetyp „Jurist“?

EE: Das habe ich versucht zu ergründen, bin mir aber immer noch nicht ganz sicher. Im Märchen gibt es die Helden und Heldinnen auf der einen Seite und auf der Gegenseite die Schurken. Das gibt es auch bei Anwälten, wobei die modernen Wirtschaftsanwälte oft gerne an der Seite derjenigen stehen, die das meiste Geld bezahlen. Das sind nicht immer die Guten. Ein anderer Ansatz ist die Organisationspsychologie. Die teilt Menschen in die 4 Gruppen DISG ein. Das steht für dominant, initiativ, strebsam und gewissenhaft. Anwälte, sagt man, entsprechen am stärksten dem G-Typ, was mich nicht überrascht hat. Ein dritter Ansatz: Kevin Dutton, britischer Psychologe, hat herausgefunden, dass erfolgreiche Anwälte hohe Werte auf der Psychopathenskala erreichen. Das heißt nicht, dass jeder gute Anwalt bzw. Anwältin automatisch psychopathisch ist. Aber es gibt gewisse, markante Eigenschaften, die einen guten Anwalt bzw. eine gute Anwältin ausmachen. Und das sind nicht dieselben Eigenschaften, die einen liebenswürdigen Charakter auszeichnen.
STUD.Jur.: Unsere Leser und Leserinnen sind in der Regel noch keine langjährigen Praktiker, häufig gerade am Start des Übels. Würden Sie Vermeidungstaktiken empfehlen? Manch ein Leser wäre vermutlich bereits beseelt, könnte er nur die Hälfte an Gründen, gehasst zu werde, auf sich vereinen.

EE: Da ist etwas dran. Um Schachtelsätze zu drechseln oder rhetorisch zu glänzen, benötigt man zumindest ein wenig Übung. Vielleicht sogar Begabung. Zwar  sagen Rechtsgelehrte wie etwa Uwe Wesel, dass für den Notenerfolg nur Fleiß und keine Intelligenz notwendig sei, aber ich denke doch, dass man für all das abstrakte Denken eine Basisintelligenz braucht. Um eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis durchzudenken, hilft diese gewiss.
STUD.Jur.: Das Buch bedient Stereotypen, lässt doch aber jeden Juristen, der auch herzhaft über sich selbst lachen kann, über wahrhaftig Wahres schmunzeln. Wie viel Wahres trifft die fünfundzwanzig Artikel und 111 Gründe Ihres Buches?

EE: Natürlich ist vieles satirisch überzogen, etwa, dass Anwälte beim Fernsehsessel Anschnallgurte empfehlen, aber im Kern ist immer etwas Wahres dran. In diesem Fall, dass Anwälte darauf gedrillt sind, von allen möglichen Ausgängen immer den schlimmsten Fall, den Worst Case, vorherzusehen. Das macht sie einerseits zu nervigen Bedenkenträgern. Andererseits ist es genau diese Eigenschaft, die ihnen zu Gute kommt, wenn sie einen Vertrag aufsetzen, der regelt, wie man bei einem Streit verfährt.
STUD.Jur.: Also sind die Hassensgründe eigentlich gar nicht so hassenswert?

EE: Zumindest sind viele der im Buch persiflierten  Eigenschaften ambivalent. Nehmen Sie die anwaltliche Fähigkeit, alles zu definieren, was nicht bei 3  auf den Bäumen ist. Wer die Kunst beherrscht, Definitionen zu erfinden und sie bei Bedarf abzuändern, kann sich sprachlich fast aus jeder Klemme winden. Anwaltsgegner finden dieses sprachliche Lavieren höchst hassenswert, für Anwälte und ihre weiblichen Pendants ist es überlebenswichtig. Mir war es wichtig, auf diese Ambivalenz hinzuweisen.
STUD.Jur.: Sie sind in Wahrheit eine Anwaltsversteherin?

EE: Ja, bin ich. Ich verstehe, wie sie ticken und halte ihnen den Spiegel vor. Nach dem Motto: So wirkt ihr nach außen. Sich darüber klar zu werden, wie man auf die Außenwelt wirkt, ist für alle Mitglieder des Berufsstandes nützlich, da sie sich im Gegensatz zu Richtern ja nicht darauf verlassen können, dass die Mandanten zu ihnen kommen. Das heißt aber nicht, dass ich Anwälte, zu denen auch die Anwältinnen zählen, in dem Buch nicht auch kritisiere.
STUD.Jur.: Dann einmal zur Wahrheit: Was werfen Sie Anwälten ernsthaft vor?

EE: Lesen Sie „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ (lacht). Nein, im Ernst, ich übe auch Kritik. Teils persönliche Kritik am Verhalten Einzelner, zum Teil übergeordnete Kritik am Berufsstand. Zum Beispiel nehme ich den DAV und die BRAK auf die Schippe, weil sie bis heute keine Reform der Referendarausbildung durchgesetzt haben. Wir haben in Deutschland 164.000 zugelassene Anwälte und Anwältinnen und 20.000 Richter und Richterinnen, dennoch muss jeder junge Mensch, der den Anwaltsberuf ergreifen will, die Befähigung zum Richteramt erwerben, aber keine Anwaltszulassungsprüfung ablegen.
STUD.Jur.: Warum braucht es eine spezielle Anwaltsausbildung?

EE: Weil zum Anwaltsberuf eben noch mehr gehört als das bloße Subsumieren von Fällen. Es gehören Wirtschaftskenntnisse, psychologische Fähigkeiten und vieles mehr dazu. Es kommt nicht von ungefähr, dass viele große Kanzleien eigene Akademien unterhalten, um den Nachwuchs optimal auszubilden. Als Berufseinsteiger/-in sollte man das berücksichtigen und sich auf jeden Fall eine Kanzlei suchen, die eine gute Aus- und Weiterbildung garantiert.
STUD.Jur.: Dass sie die falsche Ausbildung haben, war Grund Nr. 32. Gibt es weitere ernsthafte Kritikgründe?

EE: Kritik übe ich am Berufsstand auch, weil er die Verfassung und insbesondere die Demokratie nicht entschieden genug verteidigt. Ein Rechtsanwalt ist ja per Gesetz ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und genießt als solches bestimmte Berufsprivilegien. Warum? Weil er oder sie den Zugang zum Recht im demokratischen Rechtsstaat ebnen soll. Das erfordert zwingend eine durchsetzungsfähige Berufsaussicht, die streng kontrolliert und gnadenlos denen die  Zulassung entzieht, die es mit Demokratie und Unabhängigkeit nicht so genau nehmen. Dazu gehören für mich Anwälte aus der nationalsozialistischen Szene, die selber als Unterstützer in Erscheinung getreten sind. Aber auch Anwälte, die befangen sind, weil sie sowohl als Abgeordnete in Parlamenten sitzen als auch Mandanten mit vielleicht divergierenden Interessen beraten. Wenn die Berufsaufsicht da nicht  eingreift und Transparenz fordert und gegebenenfalls die Zulassung zumindest teilweise zum Ruhen bringt, hat sie ihren Namen nicht verdient.
STUD.Jur.: In Grund Nr. 34 spotten Sie, dass Anwälte niemals die Note „sehr gut“ vergeben, aber bei Einstellungen nur auf die guten Noten achten. Wie können sich angehende Juristen darauf einstellen?

EE: Wer selber nach Perfektion strebt, ohne sie je zu erreichen – und das tun Anwälte – gesteht anderen auch keine Perfektion zu, sprich, kann keine 18 Punkte vergeben. Trotzdem gucken Kanzleien bei der Einstellung vor allem auf die Noten. Ich befürchte aber, solange sich die Ausbildung nicht ändert, wird es auch bei der Anbetung der guten Noten bleiben. Anfängern und Anfängerinnen kann ich nur raten: Versucht, ein gutes Examen hinzubekommen, aber verliert nicht den Mut, wenn es nicht hinhaut und lasst euch um Gottes willen nicht einreden, ihr wärt Juristen oder Juristinnen zweiter Klasse. Das ist nicht ganz einfach, denn besonders ältere Richter oder Professoren vermitteln einem gerne diesen Eindruck. Umso mehr empfehle ich jedem Anwalt und jeder Anwältin, sich vom Glauben frei zu machen, nur wer mindestens  9 Punkte hat, könne gut sein.
STUD.Jur.: Es heißt, „als Jurist könne man so ziemlich alles machen“. Neben Ihrer journalistischen Tätigkeit sind Sie unter anderem Texttrainerin für Kanzleien. Was können wir uns darunter vorstellen?

EE: Ich gebe Schreibtrainings für Anwältinnen und Anwälte. Ein Schriftwechsel mit dem Mandanten ist ja nichts anderes als ein schriftlich niedergelegtes  Beratungsgespräch. Es muss vermitteln „ich habe  dein Anliegen verstanden und ich zeige dir, wie ich dir helfen kann.“ Dafür reicht Fachwissen alleine nicht aus. Es müssen auch psychologisches Geschick und eine entsprechende schriftliche Ausdrucksweise hinzukommen, damit sich der Adressat gut beraten fühlt und gerne die Rechnung bezahlt. Ergänzt wird das durch  Körpersprachetrainings. Da arbeite ich mit Schauspiel- und Medientrainern zusammen.
STUD.Jur.: Sind Juristen und Juristinnen denn nicht von Natur aus sprachbegabt?

EE: Ja, viele sind das. Aber auch sie machen sich oft nicht klar, dass ihre Fachsprache eine echte Hürde darstellt. In den 111 Gründen lästere ich, dass Juristendeutsch an Körperverletzung grenzt. Hier trennt sich übrigens die Spreu vom Weizen. Gute Anwälte und Anwältinnen – von Richtern will ich jetzt nicht reden –  sind in der Lage, sich höchst verständlich auszudrücken und souverän genug, es auch zu tun. Es  sei denn, sie verstecken sich absichtlich hinter  Geschwurbel. Die weniger klugen Berufsvertreter  haben durchaus schon mal Schwierigkeiten damit, sich verständlich auszudrücken oder sie sind einfach gedankenlos und machen sich nicht klar, welchen Schaden sie mit schwer lesbarem Gelaber anrichten. Die lernen das in den Seminaren aber meist ganz schnell.

STUD.Jur.: Sie sagen also, sich mit der Sprache zu  beschäftigen, wäre gut für das Geschäft?

EE: Unbedingt. Sprache ist Werkzeug und Verkaufsargument in einem. Juristinnen und Juristen im  Allgemeinen und Anwältinnen und Anwälte im  Besonderen müssen in jeder Lebenslage sprachlich überzeugen. Das Gericht, die Mandanten, die Kolleginnen, die Partnerversammlung und daheim den Partner oder die Partnerin. Heißt für Juristen in der Ausbildung: Trainieren, was das Zeug hält. Wenn es die Uni anbietet, schon im Studium.

STUD.Jur.: Neben Ihren Schreibtrainings sind Sie vor allem als PR-Beraterin für Kanzleien tätig. Können Sie uns von diesem Tätigkeitsfeld berichten?

EE: Ich berate Kanzleien bei ihrer internen und externen Kommunikation. Nach außen sind dies die Mandanten, die Medien und die künftigen Mitarbeiter. Nach innen sind dies die Partner und Anwälte untereinander und die sonstigen Mitarbeiter. Als externe Beraterin unterstütze ich die für das Marketing zuständigen Partner. Zunächst geht es immer um die Strategie, also die  Frage: Welche unternehmerischen Ziele will ich als Kanzlei oder als einzelne Anwaltspersönlichkeit erreichen? Anschließend um die Umsetzung. Mit welchen Kommunikationsmaßnahmen komme ich dahin?
STUD.Jur.: Was sind denn im Jahr 2015 die gängigen Kommunikationsmaßnahmen der Anwalts-PR?

EE: Im Grund gehört dazu die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation. Vom traditionellen Fachbeitrag über die Pressemitteilung bis hin zum Youtube-Video. Die wichtigste Kommunikationsmaßnahme ist allerdings auch im Jahr 2015 nach wie der Anwalt oder die Anwältin selber. Denn er bzw. sie erbringt höchstpersönlich die zu bewerbende Beratungsleistung und die ist von der Person nicht zu trennen. Anders gesagt, Anwälte verkaufen sich pausenlos selber. Das bedeutet wiederum, dass Anwälte stark an ihrem Marketing arbeiten können, indem sie an sich selber arbeiten und ihre persönlichen Stärken einbringen.
STUD.Jur.: Können Sie das näher ausführen und können das auch schon junge Anwälte?
EE: Unbedingt. Jeder Mensch verfügt über ein individuelles Set an Stärken, Vorlieben und besonderen  Fähigkeiten. Eine erfolgreiche Kanzleistrategie setzt  auf diese Stärken und nicht darauf, vermeintliche Schwächen zu beseitigen. Nehmen Sie als Beispiel eine junge Anwältin, die überhaupt kein Vergnügen daran findet, in einer Großkanzlei tage- und wochenlang  Aktenvermerke zu schreiben. Ihr vorgesetzter Partner findet, das sei notwendig, damit sie sich gut einarbeitet, sie hat aber das Gefühl, in dem Zimmer zu  verrotten. Umgekehrt ist sie sehr gut darin, Mandantengespräche zu führen und herauszuhören, wo  der Schuh drückt und welche Beratungsleistungen  womöglich hilfreich sind. Eine stärkenorientierte  Karriereplanung wird das berücksichtigen und ihr  ermöglichen, ihr akquisitorisches Potenzial weiter zu entwickeln. Sich hier individuell coachen zu lassen, hilft weiter.
STUD.Jur.: Sind Sie der Ansicht, dass man als PR- Beraterin – so wir den Blick auf potentielle (studienbegleitende) Weiterbildung wenden – geboren oder fortgebildet wird?

EE: Nein, zum PR-Berater oder zur PR-Beraterin wird man nicht geboren, sondern ausgebildet und zwar lebenslang. Public Relations sind die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Zielgruppen; sie mittels  geeigneter Kommunikationsstrategien im Interesse des Unternehmens zu beeinflussen, ist Aufgabe der PR-Managerin. Anders gesagt, Public-Relations- Manager und Managerinnen arbeiten mit am Image des Unternehmens. Hierfür gibt es jede Menge Fortbildungen, aber genauso wichtig ist das Learning on the Job und die Bereitschaft, sich mit dem Unternehmen und seinen Bedürfnissen fortzuentwickeln.
STUD.Jur.: Welche Chancen hätten angehende Juristen, diesen Berufsweg einzuschlagen?

EE: Ziemlich gute, denn zahlreiche Eigenschaften, die für eine juristische Tätigkeit nötig sind, helfen auch bei der PR: Biss, Beharrlichkeit, Geschick im Umgang mit Menschen, strategisches Denken, Organisationstalent und gute Schreibe. Eine journalistische Ausbildung zusätzlich zum Jurastudium ist eine gute Ergänzung, denn das schnelle, aber gründliche Zusammenstellen und Auf-den-Punkt-bringen von Fakten ist auch in der Kommunikation gefragt.
STUD.Jur.: Und welche Stellen stehen einem in der PR dann offen?

EE: Sie finden Juristen und Juristinnen nahezu in allen Bereichen der Unternehmenskommunikation und in allen Branchen. Nicht zwingend, aber naheliegend ist natürlich der Einstieg in der Marketingabteilung einer Kanzlei. Dank des juristischen Hintergrunds versteht man als Berater oder Beraterin das zu verkaufende Produkt Rechtsberatung besser als ein juristischer Laie und kann es gegenüber der Presse und den Mandanten besser verkaufen.
STUD.Jur.: In Ihrem Buch schreiben Sie, dass Anwälte niemanden ernst nehmen, der nicht mindestens ein zweites Staatsexamen hat. Gilt das nicht auch für PR-Berater?

EE: Dass Juristen nur einander ernst nehmen, ist natürlich überspitzt ausgedrückt, hat aber einen wahren Kern. Gerade ältere Anwälte halten Marketing oft noch für eine überflüssige Spielerei, die sie notfalls auch selber erledigen können. Gerade diese älteren Anwälte bringen jedoch Beratern mit juristischem Hintergrund einen ungeheuren  Vertrauensvorschuss entgegen. Den müssen sich „normale“ Mitarbeiter erst mühsam verdienen. Je moderner und auch je wirtschaftlicher die jeweilige Kanzleiführung denkt, desto eher ist sie bereit, auch Fachleuten ohne juristischen Background Kompetenz zuzugestehen und Marketingtätigkeiten systematisch an Nichtanwälte zu delegieren.
STUD.Jur.: Spielt bei dem Nicht-delegieren-können vielleicht die Angst vor der Haftung eine Rolle?

EE: Die Angst vor Haftung sitzt einem als Anwalt  natürlich immer im Nacken bzw. die Angst vor berufsrechtlichen Verfehlungen oder Klagen der Wettbewerber. Das führt bei vielen zu einer Art Pingeligkeit, die ich in Grund Nr. 22 als „Korinthenkackerbazillus“ verspotte. Der äußert sich in dem fast manischen  Bedürfnis, stets und immer Kommafehler korrigieren zu wollen. Und außerdem darin, dass Anwälte selbst unwichtige Kleinigkeiten schlecht aus der Hand  geben können. Wenn Sie das nachprüfen wollen,  fragen Sie mal in Großkanzleien nach, wie viele hoch bezahlte Partnerstunden jedes Jahr für das Auswählen und Gestalten von Weihnachtskarten draufgehen. Das sind einige.
STUD.Jur.: Nach dem Schreiben des Buches: Würden Sie trotzdem dazu raten, den Anwaltsberuf zu ergreifen?

EE: Unbedingt. Zumal unsere Welt nicht einfacher wird. Man braucht Leute, die einem helfen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zu verstehen, die sie vorher selber verfasst haben. Oder nehmen sie  nur den ganzen Bereich Wirtschaftskriminalität und Compliance. Ohne Anwälte wären Unternehmer aufgeschmissen. Böse Zungen behaupten allerdings, im Bereich Compliance helfen Anwälte, Probleme zu lösen, die es ohne sie nicht gegeben hätte. In jedem Fall bleibt das Fazit, dass Anwälten die Arbeit nicht ausgehen dürfte. Und mir nicht das Material für meine Bücher.
STUD.Jur.: Und das nächste Buch heißt wie? 111 Gründe, Anwälte zu lieben?

EE: Gut möglich, aber das Material dafür zu finden, dauert ein bisschen länger.

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Und hier geht’s zum blätterbaren E-Paper auf der Website von Studjur: Und hierhttps://indd.adobe.com/view/1dfc9a5f-f4f8-41d2-bbb6-2c6e00346592?ref=ide

 

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Public Relations Stichworte: Buch, Pressearbeit

„Junge Leute für eine Assistenz in der Kanzlei zu begeistern, ist nicht so einfach“, Interview zur neuen ReNoPatAusbildungsverordnung

15. Juni 2015 von Eva Engelken 6 Kommentare

Illustration verwendet mit freundlicher Erlaubnis von Legalprofession
Gute Assistentinnen zu finden, ist nicht so leicht, Industrie und Handel sind eine starke Konkurrenz für Kanzleien, die sich mit der Werbung noch etwas schwer tun, sagt Marion Proft von Legalprofession.

Vor einem Jahr schrieb ich in 111 Gründe, Anwälte zu hassen, Anwälte hätten ein Problem, gute Rechtsanwaltsfachangestellte zu finden. Das soll sich jetzt ändern. Zum 1. August tritt die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft. Ich habe Personalvermittlerin Marion Proft, Inhaberin von LegalProfession, gefragt, was die Novelle bringt.

Frau Proft, in der neuen Ausbildung wird mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt. Außerdem lernen die künftigen Fachangestellten etwas über den elektronischen Rechtsverkehr, Grundzüge des Wirtschaftsrechts und Englisch? Haben wir jetzt eine attraktive und zeitgemäße Ausbildung?

Marion Proft
Marion Proft, Legalprofession

Proft: Es kommt darauf an, was man daraus macht. Die Ausbildungsverordnung ist ja nur in dem vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vorgegebenen Rahmenplan verbindlich. Wie die Berufsschulden die Inhalte umsetzen, muss man abwarten. Bevor hier keine Lehrpläne aufgestellt sind, wird es schwierig. Noch schwieriger wird es dann in der praktischen Ausbildung. Ausbilder brauchen Informationen und eine Anleitung, um das Verordnete auch umzusetzen. Die zeitgemäße Ausbildung ist aber nur die eine Seite der Nachwuchssicherung. Es muss auch gelingen, genügend junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Dann muss man Ausbilder finden, die den Rahmenlehrplan mit all seinen Anforderungen beherzt umsetzen und dann muss der Azubi noch drei Jahre durchhalten und die Kammerprüfung erfolgreich bestehen. Und zu guter Letzt muss er oder sie auch noch Lust haben, in diesem Beruf zu arbeiten. Das ist ein langer Weg und man läuft wohl Gefahr, die eine oder den anderen zu verlieren, denn Begeisterung, Durchhaltevermögen und Motivation kann man nicht verordnen.

Wer hat denn die größten Nachwuchsprobleme? Die Großkanzleien, der Mittelstand oder die Einzelanwälte?

Proft: Das Problem liegt in der Heterogenität des Anwaltsmarktes. Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Marktteilnehmer sind sehr verschieden. Die Novellierung richtet sich an die klassischen Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte, nicht an die Großkanzleien. Die waren in dem Novellierungsprozess gar nicht vertreten.

Haben die Wirtschaftskanzleien kein Interesse an der ReNoPat-Ausbildung?

Proft: Die Wirtschaftskanzleien haben ganz andere Probleme mit der Ausbildung der Anwaltsassistenz, sind sie doch ein sehr separierter Teil des Anwaltsmarktes. Auf der einen Seite können sie die Ausbildungsinhalte der alten, wie der neuen Verordnung in der Praxis wenig abrufen, weil die Tätigkeit der Wirtschaftsanwälte eher beratend und weniger prozessual ist, andererseits lernt die ReNoPat in der Ausbildung an der Berufsschule nicht das, was in einer Law Firm von der Anwaltsassistenz erwartet wird.

Hilft die Novelle Groß- und Wirtschaftskanzleien also nicht? Zumindest Englisch soll doch jetzt Bestandteil der Ausbildung sein.

Proft: Nur bedingt. Denn selbst wenn der Rahmenausbildungsplan die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache zumindest teilweise integriert, wird dies den tatsächlichen Anforderungen im internationalen Rechtsdienstleistungsmarkt nicht gerecht. Aber es ist nicht nur die notwendige fremdsprachliche Kompetenz, es ist zum Beispiel auch die Parkettsicherheit im internationalen Umfeld.

Woher soll die Parkettsicherheit für Großkanzleien kommen? Aus der Ausbildung?

Proft: Meine Kunden wünschen sich das, aber das ist in der Erstausbildung gar nicht darzustellen, das kann ein Oberstufenzentrum nicht leisten. Hier müsste man über eine Anschlussqualifizierung zum Beispiel für Fremdsprachenkorrespondenten nachdenken.

Wäre es da nicht besser, einen anderen Ausbildungsberuf zu favorisieren, zum Beispiel den Kaufmann für Büromanagement?

Proft: Und wer notiert dann die Fristen und macht bei Bedarf die Kostenrechnung nach RVG? So einfach ist das nicht, der Wirtschaftsanwalt wünscht sich bei Bedarf eine ReNo. Und das ist auch gut so, denn gerade die Vorschriften im Fristenwesen, hat der BGH trotz dem anerkannten Mangel an ausgebildeten Fachkräften nicht aufgehoben.

Zurück zu den kleineren Kanzleien. Warum findet man dort so wenig Bewerber für die ReNoPat- Berufe?

Proft: Vorweg, es ist nicht dem demografischen Wandel geschuldet. Die duale Berufsausbildung steht allgemein nicht hoch im Kurs bei den Abiturienten, man macht heute lieber einen Bachelorabschluss. Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss sind in der Zwischenzeit stark umworben von Industrie und Handel.

Machen die Kammern, die Kanzleien und die Verbände denn schon eifrig Werbung, um möglichst viele Absolventen für die reformierte Ausbildung zu begeistern?

Proft: Das sollten sie eigentlich tun. Im August beginnt das Ausbildungsjahr. Umso erstaunlicher ist es, dass weder vom BIBB noch vom RENO Bundesverband die verabschiedete Verordnung verbreitet wird, von den Kammern ganz zu schweigen. Selbst auf den Webseiten der Berufsschulen findet man noch die Ausbildungsverordnung von 1987.

Was können Kanzleien tun, um gute Azubis zu bekommen? Bei ihrer lahmen Kammer Sturm laufen?

Proft: In jedem Fall, obwohl das wohl eher langfristig etwas bewirkt. Mittelfristig sollte man eine Ausbildungsoffensive starten und gemeinsam werben. Ich habe zu diesem Zweck mein Informationsportal für die juristische Assistenz ins Leben gerufen. Hier findet der Bewerber nicht nur den Stellenmarkt, sondern vor allem Berufsorientierung und nützliche Informationen zu den Berufsbildern. Hier können Arbeitgeber und Ausbilder ihre Anzeigen schalten. Vor allem sollten alle Arbeitgeber ab sofort ihre Auszubildenden fordern, fördern und gut behandeln.

Zum Thema Employer Branding/Wie werde ich attraktiv für Azubis? unterhalten wir uns beim nächsten Mal. Für heute: vielen Dank für das Gespräch, liebe Marion Proft.

Kategorie: Aktuelles, Employer Branding, Interviews Stichworte: Nachwuchs, Recruiting

Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

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Interview mit Marion Proft von LegalProfession zum Assistenzpersonal: „Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell“

21. Oktober 2014 von Eva Engelken 1 Kommentar

Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin
Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin

Wenn in Kanzleien vom Kampf um die besten Talente die Rede ist, die hohen Einstiegsgehälter und die ganzen Extras, geht es fast immer nur um Anwälte. Noch nicht im Blickfeld ist, dass die Kanzleien mittlerweile auch Probleme haben, gutes Office Personal zu finden. Marion Proft aus Berlin ist eine der Personalberaterinnen, die auch nichtjuristisches Personal an Kanzleien vermittelt. Ihre Plattform LegalProfession richtet sich ausschließlich an die Assistenz.

Eva Engelken: Frau Proft, haben Kanzleien ein Problem damit, gute Mitarbeiter für ihr Sekretariat zu finden?

Marion Proft: Ja, unabhängig von Standort, fachlicher Ausrichtung oder Größe der Kanzlei. Der juristische Markt ist sichtbar heterogen. Aber alle Kanzleien, ob Law Firm, Mittelstandsozietät oder Einzelanwalt, haben Probleme, ihre Assistenzpositionen zu besetzen.

Engelken: Warum ist es ein Problem, gutes Assistenzpersonal zu finden?

Proft: Seit dem deutschen Einheitsjahr 1989 hat sich die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte verdreifacht. Die Ausbildungszahlen in den juristischen Assistenzberufen, der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten, hat sich im gleichen Zeitraum halbiert. Die wenigen berufserfahrenen ReNoPats werden gesucht wie die Nadel im Heuhaufen. Und teilweise sogar super bezahlt. Je nach Mangel am Standort mit 50.000 Euro Jahresbrutto und mehr.

Engelken: Warum brauchen Kanzleien ReNoPat-Fachangestellte? Reicht eine Sekretärin nicht aus?

Für bestimmte Aufgaben sind Anwälte auf die ReNo, wie sie üblicherweise genannt wird, angewiesen. Sie ist nämlich extra dafür ausgebildet, Fristen zu notieren. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass nur geeignetes Fachpersonal beim „Fristenwesen“ mitwirken darf. Kann der Anwalt nachweisen, dass eine ReFa die Akte betreut und die Fristen notiert und kontrolliert hat, erhält er somit die Chance auf Wiedereinsetzung der Frist. Hat jemand ohne Kammerprüfung die Fristen eingetragen, hat sein Wiedereinsetzungsgesuch wenig Aussicht auf Erfolg und er muss seine Versicherung bemühen. Er braucht also eine ReFa für die Haftung. Doch die muss er erst einmal finden.

Engelken: Warum lassen sich nicht mehr junge Leute in diesem Beruf ausbilden? Sind die Arbeitskonditionen so unattraktiv?

Proft: Ja, und die Bezahlung, wenn man von den Großkanzleien mal absieht. Vor allem aber ist der klassische Ausbildungsberuf der ReNoPat-Fachangestellten wenig bekannt und nicht mehr zeitgemäß. Die klassische Assistenz, also die Fachangestellten der ReNoPat-Berufe, ist auf die Anforderungen des deutschen Rechtsanwalts, Notars oder Patentanwalts ausgerichtet. Doch auch der Rechtsmarkt ist ein Teil der Europäisierung und Globalisierung. Der aktuelle Rahmenausbildungsplan ist über zwanzig Jahre alt und seit 2011 ohne Ergebnis in der Überarbeitung. Wenn die beteiligten Kammern, Berufsverbände und Ministerien nun langsam einen Konsens finden, soll der neue Ausbildungsplan ab September 2015 verbindlich werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, aber keine Lösung des Nachwuchsproblems. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) war bemüht, alle Sozialpartner an einen Tisch zu bekommen, allerdings ist an diesem Tisch kein Platz für die internationalen Wirtschaftskanzleien.

Engelken: Was müsste an der Ausbildung der ReNoPat-Fachangestellten geändert werden?

Proft: Bisher lernen die Fachangestellten, Fristen zu notieren, Mahnungen zu schreiben und Kostennoten zu bearbeiten. Das ist aber heutzutage nicht mehr das, was vor allem in den internationalen Wirtschaftskanzleien gefordert wird. Englischunterricht wäre zum Beispiel zeitgemäß, MS-Office-Kenntnisse, grundlegende wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse und vor allem Dienstleistungsmentalität

Engelken: Könnten die Kanzleien denn nicht selber geeignetes Office Personal ausbilden? Für den Anwaltsnachwuchs haben doch viele Kanzleien bereits eigene Akademien gegründet.

Proft: Das könnten sie und in der Tat würden auch viele Kanzleien gerne ausbilden, aber es fehlt an Bewerbern. Das hat viele Gründe, ein entscheidender Grund ist die Unwissenheit über den Beruf, das Arbeitsfeld und die Anforderungen. Vieles, was im Netz kursiert, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß oder falsch. Eine Reno empfängt nicht den ganzen Tag Mandanten, arbeitet nicht mit dem Anwalt im Team und verbessert auch nicht das deutsche Rechtssystem. Mit diesen Vorstellungen kommen jedoch viele, die sich im Netz über den Beruf informiert haben. Von einer internationalen Wirtschaftskanzlei hat ein Schulabgänger noch nie etwas gehört. Was ein Patentanwalt ist, weiß oft noch nicht einmal eine berufserfahrene ReNo.

Bewerben müssten diesen Beruf eigentlich die Rechtsanwaltskammern. Die ReNoPat zählt zu den Kammerberufen und wird nicht von der IHK, sondern von der BRAK beworben. Das macht ihn aber praktisch zu einem werbefreien Beruf. Wenn sich doch mal eine Schüler/in um einen Ausbildungsplatz bewirbt, dann waren die Eltern in den meisten Fällen gerade in einer Scheidungsangelegenheit beim Anwalt oder für die Unterzeichnung eines Grunderwerbs beim Notar.

Engelken: Sind Kanzleien keine beliebten Arbeitgeber?         

Proft: Ob unbekannt oder unbeliebt, in jedem Fall sind die Bewerberzahlen rückläufig, die Fluktuation hoch und die Abbrecherquote liegt über dem Durchschnitt. Der Beruf hat viel Besonderes, die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell. Es ist eine weisungsgebundene Position ohne klassische Karrierechance, die auf der persönlichen Assistenz beruht. Es gibt keinen Aufstieg. Weil man nicht Berufsträger werden kann. Wer als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet, sollte sich in der zweiten Reihe wohl fühlen.

Engelken: Und da kommen Sie ins Spiel und machen jungen Leuten die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten schmackhaft?

Proft: Sagen wir, in nehme meine Vermittlerrolle sehr ernst. Ich informiere beide Seiten über Anforderungen und Erwartungshaltungen. Es ist nicht nur für Jugendliche wichtig, mehr über die Berufsbilder und juristische Arbeitsfelder zu erfahren, auch Jobwechsler und Quereinsteiger suchen Informationen. Hier muss man beraten, Orientierung bieten, aktivieren und weiterbilden. LegalProfession ist nach AZAV als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III zertifiziert.

Engelken: Was müssen junge Leute denn für Fähigkeiten mitbringen, um Rechtsanwaltsfachangestellte, oder ReNoPat zu werden?

Proft: Hexen, Zaubern und Hellsehen. Man muss zusammen arbeiten können, das ist schon eine echte Herausforderung. In der Assistenz arbeitet man für und nicht mit dem Anwalt im Team, wie es leider oft in den Anzeigen steht. Es gibt solche Menschen, die gern unterstützend arbeiten, man muss sie nur finden und richtig ansprechen und ihnen nicht etwas versprechen, was sie in dem Beruf nicht erleben werden: Karriere.

Engelken: Was müssten die Kanzleien selber tun, um mehr Assistenzpersonal zu gewinnen?

Proft: Gewinnen heißt halten. Meist bricht der Prozess aber bei der Anwerbung ab. Aufgrund der partnerschaftlichen Struktur und der freiberuflichen Mentalität der Berufsträger gibt es in Kanzleien kaum Personalführung. Ohnehin dreht sich alles in erster Linie um die Partner der Kanzlei. Nachwuchsrekrutierung ist ein gewichtiges Thema, aber zielt ausschließlich auf die Gewinnung von jungen Anwälten. Die juristische Assistenz spielt eigentlich keine Rolle. Aber es gibt viele Vakanzen, viel Mangel und viele Engpässe. Man schaltet Anzeigen, beauftragt Recruiter und sogar Headhunter. Allerdings ist eine Notarfachangestellte, die über 15 Jahre bei ihrem Notar arbeitet, wenig begeistert, wenn ein Headhunter in der Kanzlei anruft. In einer Zeit in der das Feld schlecht bestellt ist und die Erde schon verbrannt, sollte man keine Erntehelfer einsetzen. Man brauchte eher Menschen, die sich um die jungen Pflänzchen kümmern.

Engelken: Wie sieht es mit den anderen Mitarbeitern von Kanzleien aus – Wirtschaftsjuristen, Bibliotheksmitarbeiter, Rechercheure: haben Kanzleien da auch Probleme, Nachwuchs zu finden?

Proft: Das Problem beim Business Service liegt auch hier in der Intransparenz des Marktes. Das Feld der internationalen Wirtschaftskanzleien ist Absolventen der wirtschaftlichen Studiengänge nahezu unbekannt und die Tätigkeit in einer Partnergesellschaft ohnehin Berufserfahrene scheitern oft an falschen Erwartungshaltungen, wohl auf beiden Seiten und die Wirtschaftsjuristen scheitern immer noch am anwaltlichen Berufsrecht. Auch hier gibt es viel Unwissenheit auf beiden Seiten. Hier kann man als Vermittler viel Gutes tun.

Engelken: Wenn Sie Kanzleien einen Tipp in Sachen Mitarbeiterrecruiting geben müssten, was würden Sie ihnen raten?

Proft: Transparenz und Perspektivenwechsel. Recruiting ist Kommunikation. Ich wurde kürzlich von einem Notar gefragt: Warum bewerben sich die Kandidaten bei Ihnen und nicht bei uns, wir inserieren doch auch? Wenn ich Anzeigentexte schreibe, dann nehme ich die Rolle des Bewerbers ein und spreche ihn an. Ich erreiche ihn damit auf einer persönlichen Ebene und bewege ihn dazu, eine Bewerbung zu schreiben. Ich kenne seine Wünsche und auch seine Ängste. In der Hinsicht bin ich als Vermittlerin klar im Vorteil. Ich kenne beide Seiten und weiß, was sie sich wünschen.

Engelken: Zum Abschluss bitte noch einen Ratschlag für Bewerber

Proft: Der erste Ratschlag lautet: Klar kommunizieren. Was kann ich? Was will ich? Wo will ich hin? Der zweite Ratschlag lautet: Perspektive wechseln. Was könnte sich der andere wünschen und von mir erwarten?

Der dritte Ratschlag heißt: Wie kann ich den anderen von meinen Fähigkeiten überzeugen und ihn für mich begeistern?

Vielen Dank für das Gespräch!

Hier geht’s zur Website von Marion Proft:

LegalProfession

 

 

 

 

Kategorie: Aktuelles, Interviews Stichworte: Kanzleikommunikation, Nachwuchs, Recruiting

Interview mit Gudrun Happich zur Kanzleiführung: „Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld“

29. September 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Gudrun Happich
Gudrun Happich, Executive Coach, im Interview mit Eva Engelken über Führung und Wertschätzung in Kanzleien
was-wirklich-zaehlt-buch
Buch „Was wirklich zählt“ von Gudrun Happich

Gudrun Happich, die Gründerin des Galileo Instituts für Human Excellence, lernte ich kennen, als sie 2011 ihr Buch „Ärmel hoch“ veröffentlichte. 2014 hat die Kölner Unternehmensberaterin das zweite Buch „Was wirklich zählt!“ herausgebracht. In beiden geht es um ihren Beratungsansatz der bioSystemik®, welcher biologische Phänomene heranzieht, um Prozesse in Unternehmen zu verstehen. Da Anwaltskanzleien faszinierende Organismen und starkem evolutionären Druck ausgesetzt sind, habe ich Gudrun Happich zur idealen Führungsstruktur und zum Recruiting in Kanzleien befragt.

Klartext Anwalt: Frau Happich, traditionell sind Kanzleien als Partnerschaftsmodell organisiert. Die jungen Anwälte arbeiten bis zum Umfallen mit der Aussicht, irgendwann Partner zu werden. Die Alten streichen umso mehr Gewinn ein, je mehr die Mannschaft buckelt. Ist das noch zeitgemäß?

Happich: Früher funktionierte das. Doch in Kanzleien, wo die Alten immer weniger Junioren zu Partnern werden lassen – wie das ja seit einigen Jahren in großen Kanzleien der Fall ist –, wird das Buckeln eher unattraktiv. Hinzu kommt: Die Jungen wollen gar nicht mehr um jeden Preis Partner oder Partnerin werden. Das ist nicht anders bei Zahnärzten. Auch da stellt mancher alte Zahnarzt verwundert fest: Die Jungen wollen sich einfach nicht mehr totarbeiten. Und die Verantwortung der Selbständigkeit erscheint vielen auch nicht mehr attraktiv.

Klartext Anwalt: Die Jungen kündigen den Generationenvertrag auf?

Happich: Mehr oder weniger. Vielen jungen Anwälten oder Anwältinnen sind die interessante Arbeit oder auch Work-Life-Balance wichtiger als die vage Aussicht auf den Partnerstatus. Abgesehen davon haben einige gar nicht das Zeug dazu, Partner zu werden.

Klartext Anwalt: Das heißt, sie sind froh und glücklich als Angestellte und würden das auch gerne bleiben?

Happich: Ganz richtig. Sie sind gute Juristen beziehungsweise Juristinnen. Aber sie können und wollen die hohe Verantwortung nicht tragen. Sie haben Spaß an der Juristerei, engagieren sich in der Sache, wollen eine gute Bezahlung, aber nicht die Partnerschaft. Auf der anderen Seite gibt es die, die gut darin sind, die Organisation zu machen. Ein erfolgreiches Unternehmen braucht immer beide.

Klartext Anwalt: Die klassische Führungsstruktur einer Kanzlei spiegelt das aber nicht wieder. In der Partnerversammlung, dem obersten Führungsgremium, haben diejenigen Partner das Sagen, die fachlich am besten sind und die größten Mandate heranschleppen. Eine Fehlkonstruktion?

Happich: Es hat lange Zeit gut funktioniert, aber damals waren eben die Rahmenbedingungen auch anders. Ich würde also eher sagen: es ist nicht mehr zeitgemäß. In der Evolution gibt es ein Grundgesetz für Erfolg: Derjenige, der am besten über seine Kernkompetenzen und Stärken Bescheid weiß, diese einsetzt und sich an die permanent sich ändernden Rahmenbedingungen/Umfeldbedingungen anpasst, der wird überleben, sprich, das Rennen machen.

Klartext Anwalt: Mittlerweile haben immer mehr Kanzleien moderne Support-Abteilungen: Human Ressources, Business Development, Marketing, IT, Finanzen und Office Management. Ist das schon ausreichend, um von einer modernen Management- und Unternehmensstruktur zu sprechen?

Happich: Tools alleine reichen nicht, um anders zu sein. Nur weil ich über die bestehende Post-Struktur modern schreibe, wird ja auch noch kein modernes Postunternehmen draus, oder? Es geht immer darum, was mache ich daraus? Und zu einer Struktur gehört immer auch eine Kultur – und die ist eine Frage der Einstellung und Haltung. Welche Geisteshaltung liegt vor? Wo ist das gemeinsame Ziel, eine verbindende Vision, die Sinn stiftet? Ist das geklärt, dann können diese Abteilungen wirkungsvoll sein, um die Ziele zu erreichen.

Klartext Anwalt: Kanzleien unterscheiden zwischen Berufsträgern einerseits und Nichtberufsträgern andererseits. Zu den Nichtberufsträgern gehören alle, vom IT-Mitarbeiter über die Sekretärin bis hin zur Personalleiterin. Das hat natürlich berufsständige Gründe. Wer keine Anwaltszulassung hat, darf in Deutschland keinen kostenpflichtigen Rechtsrat erteilen. Erschwert solch ein Berufsverständnis die Bildung von modernen Managementstrukturen?

Happich: Die Unterscheidung in Berufsträger und Nichtberufsträger gibt es ja auch bei anderen berufsständisch geregelten Berufen. Also bei Ärzten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Und sie hängt natürlich damit zusammen, dass die anwaltliche Beratungsleistung gewisse Kenntnisse erfordert. Trotzdem muss ein Umdenken stattfinden, dass nämlich die Berufsträger sich klar machen, dass sie nicht alleine die Kanzlei führen können. Solange jedoch die Meinung vorherrscht: Die einen sind wertiger und besser und die anderen weniger, ist es mit der Wertschätzung und dem respektvollen Umgang auf Augenhöhe schwer. Und ein Sklave engagiert sich nun mal nicht aus dem Inneren heraus bzw. aus tiefer Überzeugung für den Herrn.

Klartext Anwalt: Anwälte gehen davon aus, dass sie im Grunde alles viel besser könnten?

Happich: So ungefähr. Dabei wäre es utopisch anzunehmen, dass Anwälte und Anwältinnen auch sämtliche Aufgaben der sonstigen Kanzleimitarbeiter beherrschen könnten. Zwei juristische Staatsexamen sind kein Beleg für Management-Skills. Eine erfolgreiche Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr die Qualitäten aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wertgeschätzt werden. Wertschätzung ist übrigens auch ein Faktor beim Recruiting.

Klartext Anwalt: Bisher setzen Kanzleien beim Recruiting vor allem auf den Faktor Geld. Speziell die Großkanzleien überbieten sich mit immer höheren Honoraren. Ein Irrweg?

Happich: Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld. Die zahlreichen Kanzleiwechsler belegen die geringe innere Bindung der Partner an eine Kanzlei. Kanzleien, die ihre Fachkräfte stärker an sich binden wollen, dürfen nicht nur auf Geld und geldwerte Vorteile setzen. Erst recht, wenn die Partnerschaft keine realistische oder attraktive Option ist.

Klartext Anwalt: Wie sieht solche Wertschätzung konkret aus? Für die High Potenzials denken sich die Großkanzleien schon jetzt allerhand aus: Kanzleikindergarten, Support bei Einkäufen und privaten Erledigungen. Geht das in die richtige Richtung?

Happich: Nun, im Grunde geht es bei diesen Angeboten auch wieder um geldwerte Vorteile. Das ist schon ein guter Ansatz, reicht alleine aber nicht aus. Die bessere Frage ist doch: Lieber High Potential – was muss passieren – bei Dir und bei mir – das Du Dich bei uns wie zuhause fühlst und Deine volle Leidenschaft im Sinne des Unternehmens einbringst? Denn das ist die Voraussetzung für volle Leistung, für die der Arbeitgeber zahlen kann und will.

Das Ganze beruht auf einem Geben und Nehmen. Ein Unternehmen zahlt in der Regel gerne, wenn sich der Mitarbeiter von innen heraus engagiert. Ein Mitarbeiter legt sich in der Regel gerne ins Zeug, wenn er beim Unternehmen findet, was seinen inneren Werten und Lebensmotiven entspricht. Sprich, wenn mir die Arbeit Spaß macht, und ich dann auch noch mein Kind in den Kanzleikindergarten bringen kann beziehungsweise jemand anders meine Einkäufe erledigt, passt das gut zusammen.

Klartext Anwalt: Was muss sich beim Recruiting der anderen Mitarbeiter ändern?

Happich: Ich denke, es sollte immer mehr darum gehen: Was sind die Werte und Vorstellungen beim potenziellen Mitarbeiter? Passt das zu uns? Dann kann man den nächsten Schritt gehen und schauen: welche Qualifikation bringt der mit, und wo passt er/sie bei uns am besten? Sprich, erst die richtige Person, dann der richtige Platz oder die richtige Position. Person geht vor Qualifikation. Im Zweifelsfall kann man fehlendes Wissen noch nachsteuern. Aber wenn die Chemie beziehungsweise die Persönlichkeit nicht passt, dann kann man relativ wenig reparieren und auf lange Sicht auch mit keinem Geld der Welt wieder gerade rücken.

Klartext Anwalt: Wie sieht die Führungsstruktur einer modernen Kanzlei idealerweise aus? Wie kann man die Fachkräfte, die keine Managementqualitäten haben, da einbinden?

Happich: Das ist so pauschal mit zwei bis drei Sätzen nicht wirklich zu beantworten. Aber grundsätzlich kann man sich folgende Fragen stellen: Was ist unsere Vision? Wozu und wofür machen wir das eigentlich? Wer passt zu uns? Was und wen brauchen wir, um die Ziele zu erreichen? Welche Rahmenbedingungen gehören dazu? Welche Struktur passt dazu am besten? Sprich, die Struktur folgt dem Ziel, nicht umgekehrt.

Eine moderne Kanzlei kann noch mal ganz neu denken: Da gibt es eventuell die Spezialisten, die für Fachfragen die wichtigen Experten sind, die sogenannten Wissensarbeiter. Dann diejenigen, die einfach richtig gut führen können und schließlich die, die zeitweise Projekte gut handhaben können. Das alleine sind schon mal drei ausgewählte unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Profilen. In einer modernen Kanzlei sind alle von gleichem Wert und Bedeutung.

Und diese Rollen können in einer modernen Kanzlei je nach Anforderung auch wechseln. Das Unternehmen Gore betreibt dieses sogenannte Amöben–Modell seit vielen Jahren und ist damit äußerst erfolgreich. Übrigens nicht nur von den Zahlen her, sondern auch von Arbeitgeberbewertung her.

Klartext Anwalt: Was für eine Person sollte der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin sein? Im traditionellen Modell ist das der Managing Partner respektive die Managing Partnerin? Von ihm oder ihr erwarten die anderen Partner hohe Umsätze aus der Mandatsarbeit und zugleich die Geschäftsleitung. Wenn ihre Legislaturperiode als Manager abgelaufen ist, müssen sie wieder in die Mandatsarbeit zurückfinden. Wer das nicht schafft, muss gehen. Was müsste sich ändern?

Happich: In meinem Buch „Ärmel hoch! – die 20 schwierigsten Führungsthemen und wie Top-Führungskräfte damit umgehen“ habe ich einen typischen Karriereweg im Unternehmen aufgezeichnet. Auf allen Ebenen geht es um Leistung, aber in jeder Ebene wird Leistung anders definiert. Bei der Rolle des Geschäftsführers zeigt sich die Leistung darin, dass er/sie sehr gut Beziehungen knüpfen kann, sowohl innerhalb als auch vor allen Dingen außerhalb des Unternehmens, Verhandlungen führen kann, dass er/sie gut Strategien entwickeln kann und ein hohes Maß an taktischem und politischem Kalkül zeigt. Auch ist er/sie in der Lage, andere zum Machen anzuleiten.

Im Grunde kann man sagen, während die anderen im Unternehmen arbeiten, arbeitet er am Unternehmen. Man kann sich das so vorstellen, dass er auf einem Berg steht und mit Weitblick in die Ferne schaut und immer wieder diese Perspektive einnimmt, einnehmen kann, während die anderen Rollen schauen, wie diese Visionen umzusetzen sind und das auch noch fachlich exzellent tun.

Vielen Dank für das Gespräch!

  •  Hier geht’s zur Website meiner Interviewpartnerin Gudrun Happich: http://www.galileo-institut.de/gudrun-happich.html.
  • Und hier gibt’s demnächst (ungefähr ab Mitte Oktober) mehr zum Thema Anwälte zu lesen: „111 Gründe, Anwälte zu hassen“.

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Strategie Stichworte: Führung, Kanzleistrategie, Managing Partner, Partner, Persönlichkeit

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

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Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Kanzleikommunikation: Experteninterview – so antwortet man richtig

11. Juli 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interviews sind ein gutes Mittel der Selbstdarstellung

Wenn man sich als Anwalt oder Anwältin erfolgreich einen Namen für ein bestimmtes Rechtsgebiet gemacht hat oder ein Buch veröffentlicht hat, bleiben Interviewanfragen nicht aus. Natürlich kann man auch darauf hinarbeiten, interviewt zu werden. Dann sind Interviewanfragen ein Zeichen für erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In jedem Fall eignen sich Interviews prima, Kompetenz und Witz zu beweisen und ganz nebenbei Werbung für die eigene (Kanzlei-)Marke oder für das neue Buch machen.

Um welche Art von Interview handelt es sich dabei?

In der Regel geht es bei der Anwaltskommunikation um Experten- oder Sachinterviews, weniger um Meinungs- oder Persönlichkeitsinterview.  Beim letzteren ist die Meinung des Interviewten zu einem bestimmten aktuellen, oft politischen Thema gefragt. Abgedruckt (oder gesendet) werden nach dem Gespräch häufig nur wenige, pointierte Aussagen.

Beim Persönlichkeitsinterview stehen Person und persönliche Vorlieben im Vordergrund – gern genommen von Promis, aber kritisch für Politiker und fast immer schlecht für Anwälte, die um ihres Fachkönnens willen mandatiert werden wollen und nicht wegen ihrer Vorliebe für Manschettenknöpfe aus Haifischknochen.

Das Experteninterview oder Sachinterview stellt die Sachfragen in den Vordergrund. Der Leser erfährt in Frage- und Antwortform einen bestimmten Sachverhalt. Der oder die Interviewte wird um seiner oder vermuteten Kompetenz willen gefragt – sei es Arbeitsrecht, Produkthaftung oder Kanzleikommunikation.

  • Interviewbeispiel: NJW interviewt Eva Engelken (www.njw.de)

Was macht ein gutes Interview aus?

Gute Zeitungs- oder Zeitschrifteninterviews mischen natürlich alle Formen. Sie fragen persönlich oder zur Sache und sie nehmen die Interviewten in die Zange. Am Ende sind diese schweißgebadet, weil der Journalist ihnen Antworten entlockt hat, die sie niemals preisgeben wollten oder sie sind in angeregter Stimmung, weil sie auf neue Gedanken gebracht wurden.

Oder der Befragte hält Interviews in Europa gar für einen „Segen“, weil sie so viel „intellektueller“ seien als in Amerika (vgl. Ryan Philippe im Süddeutsche-Interview vom 19.6.) Die Erkenntnis daraus: Interviewte sollten sich anstrengen, gute Antworten zu liefern. Er oder sie muss Dinge auf den Punkt bringen, nicht stottern, die Nerven behalten und vernünftige Sachen sagen.

Schlechter Interviewer = Herausforderung für den Interviewten

Wer interviewt wird, hat – mit etwas Glück  und bei einer guten Zeitung  – einen bestens vorbereiteten Interviewer, der einem das Gefühl gibt, alles über einen und das Thema zu wissen, und es oft auch tatsächlich weiß. Dann kann das Interview wie beschrieben zu einem herausfordernden und schönen Gespräch werden. Nicht umsonst heißen die berühmten Spiegel-Interviews Gespräche.

Gerade bei  Experteninterviews zu Rechtsthemen aber sind die Frager hin und wieder ziemlich unbeschlagen. Manchmal sind es freie Journalisten, die über alles Mögliche schreiben und in Rechtsthemen nur rudimentär bewandert sind, oder das Thema ist so komplex, dass wirklich nur der Experte weiß, was es mit den Non-performing Loans oder den Details der Insolvenzhaftung auf sich hat.

Es ist die Aufgabe des Interviewten, sich so vorzubereiten, dass er während des Gesprächs den Überblick behält und sicherstellt, dass das Thema erschöpfend abgefragt und anschließend im Artikel oder Wortlaut-Interview korrekt und umfassend dargestellt wird.

Und tunlichst sollten der Experte oder die Expertin nicht als Idioten dastehen, die fehlerhafte Auskünfte gegeben haben. Daher bei einer Interviewanfrage: Genau überlegen, welche Fragen gestellt werden könnten oder sollten, dann Antworten überlegen und auf kritische Punkte hinweisen.

Ganz wichtig bei komplexen Rechtsthemen ist der Klartext: Schwierige Rechtsbegriffe erläutern bzw. für das mündliche Interview vorher aufschreiben und eine „Übersetzung“ oder Erläuterung für die Laiehn notieren. Mehr dazu in Klartext für Anwälte. Wer ein Interview so vorbereitet hat, ist auch in der Lage, ein gutes mündliches und schriftliches Interview abzuliefern.

Schriftliches oder gebautes Interview – kein Freibrief zum Labern

In  Zeiten knapp besetzter Redaktionen bitten viele Redakteure ihre Experten, die Antworten schriftlich zu liefern – oder gleich das komplette Interview zu bauen. Wer als Journalist oder Journalist schon mal Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen oder gar Wirtschaftsprüfer gebeten hat, Fragen schriftlich zu beantworten, weiß jedoch, dass das eigentlich gar nicht geht: Die langatmigen Antworten, das vorsichtigen und langweilige Rumsalbader und unverständliche Fachsprache verscheuchen den geduldigsten Leser. Auch das anschließende mühselige Umschreiben und  Feilschen um Formulierungen macht niemandem Spaß, weder der Fragestellerin noch dem Interviewten.

Wer gut beraten ist als Anwalt oder Anwältin, fasst sich daher auch im schriftlichen Interview kurz und knackig. Immer dran denken: Zeitungen drucken Interviews ab, weil sie lebendig sind, Leser sie gerne lesen und die Antworten Persönlichkeit erkennen lassen.

Vom schriftlich beantworteten Interview ist es nicht mehr weit bis zum ganz selber gebauten Interview. Hier liefern der Experte (und seine PR-Beraterin) Fragen und Antworten. Damit das Machwerk lesbar ist, kommt es hier erst recht darauf an, Fragen und Antworten sinnvoll  aufeinander aufzubauen. Am Ende sollte, wenn möglich eine Pointe stehen.

Wo sind Interviews gefragt?

Praktisch überall. Fast alle Zeitungen und Zeitschriften drucken Interviews ab, weil sie lebendig und gut lesbar sind. Wer bestrebt ist, als Experte interviewt zu werden, sollte ruhig den Redaktionen seine Expertise anbieten und signalisieren, dass er oder sie zu einem Gespräch bereit wäre. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht auf ihren Recht- und Steuernseiten ebenso ein „Nachgefragt“ wie die Börsenzeitung ihr Interview oder die Wirtschaftswoche den „Expertenrat“. Ein Interview vorzuschlagen mit dem richtigen Thema zur richtigen Zeit mit dem richtigen Experten beim richtigen Redakteur ist eine Frage von guter Pressearbeit.

Hilfe, ich bin interviewt worden! Darf ich verbessern?

Trotz guter Vorbereitung kann es passieren, dass das Interview in die Hose geht. Routinierte Journalisten und Interviewpartner wissen das und vereinbaren deshalb eine Freigabe oder Autorisierung des Interviews. Der deutsche Journalistenverband rät hier zu  Zurückhaltung (vgl. djv.de Broschuere DJV_Wissen (pdf)).

Bei aktuellen Interviews mit Politikern und Unternehmenschefs ist es zurecht verpönt, wenn die Interviewten oder ihre Presseleute anschließend das komplette Interview weichwaschen und bei jeder knackigen Aussage behaupten, sie hätten das niemals so gesagt, aber das ist ein anderes Thema. Beim Experten- und Sachinterview sollten beide Seiten, Expertin und Journalist, ein Interesse daran haben, dass die Aussagen sachlich korrekt sind, schließlich soll der Leser korrekt informiert werden. Gerade Rechtsthemen haben es an sich, dass auch eine kleine sprachliche Nuancenverschiebung schon die Bedeutung verändert.

Wenn man wörtlich zitiert wird, also bei einem Wortlaut-Interview und bei wörtlichen Statements, sollte man eigene sachlich falsche Aussagen korrigieren. Und natürlich sollte auch die Tonalität stimmen.

Eher schlechter Stil ist es, am Text des Interviewers etwas zu ändern.

Wenn man trotzdem ändern möchte, sollte man als Interviewter eine vorsichtige Strategie fahren zwischen „Das gebe ich auf keinen Fall frei“ und: „Bitte haben Sie Verständnis, ich würde das gerne ein bisschen anpassen“. Hier unterscheiden sich Redaktionen auch. Die einen finden, dass sich die Interviewpartner auch in der Tonalität wiederfinden sollten. Andere ändern stilistisch grundsätzlich nichts, sondern korrigieren höchstens sachliche Fehler. Heißt für den Interviewten: Inhaltliche Fehler verbessern und für die stilistischen Veränderungen „Vorschläge“ machen. Und erklären, warum dieser oder jener Stil eben etwas unglücklich ist.

Experteninterview ist erschienen – jetzt stelle ich es auf meine Website – oder doch nicht?

Die Zeitung ist erschienen mitsamt dem Interview. Wer es ohne zu fragen auf der Website einstellt, hat nicht begriffen, dass es so etwas wie Nutzungsrechte gibt. Große Zeitungen wie Handelsblatt oder FAZ nehmen es mit der Übertragung von Nutzungsrechten sehr genau – was gut und richtig ist, schließlich bezahlen sie ihre Leute für die Artikel. Wer einen Artikel, sei es ein Interview, sei es ein Artikel, in dem das eigene Buch oder die eigene Kanzlei erwähnt wird, auf die Website stellen möchte, muss bei der Abteilung Syndikation die Nutzungsrechte für ein Jahr käuflich erwerben. Zum Beispiel für diese FAZ-Rezension über Klartext für Anwälte.

Andere Publikationen, Zeitschriften oder Magazine, sind großzügiger und überlassen dem Interviewten das Interview zur Nutzung auf der eigenen Website kostenlos, meist gegen Nennung der Quelle und eventuell Publikation des Logos (hier in diesem Beitrag das  Logo der NJW). Gleichwohl bleibt das Nutzungsrecht ein Nutzungsrecht und wer ein Experteninterview nutzen möchte – auch zum Abdruck in der Kanzleibroschüre oder zum Versenden an Mandanten – , sollte den Rechteinhaber freundlich um Erlaubnis bitten.

  • Beispiel: RENOKompakt interviewt Eva Engelken

Fazit:

Experteninterviews sind ein hervorragendes Mittel der Kanzleikommunikation und ein Beleg für die öffentliche Wahrnehmung als Experte. Anbieten kann man sie der Presse wie sonstige Gastbeiträge und Gastkommentare auch. Es gibt mündliche und telefonische Live-Interviews sowie schriftlich zu beantwortende oder komplett vom Interviewten gebaute Interviews.

Zu beachten ist bei allen eine gute Vorbereitung. Dazu gehört das inhaltliche und sprachliche Eingehen auf den Wissensstand des Interviewers und das Nachhaken, ob alles verstanden wurde. Die Freigabe ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Sachliche Fehler sollten korrigiert werden, pointierte Aussagen wenn möglich nicht weichgewaschen werden. Wenn das Interview gut ist, kann man es auf der eigenen Website oder in Broschüren verwenden. Nutzungsrechte nicht vergessen!

  • Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Buch Klartext für Anwälte

Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Journalist, Kanzleikommunikation, Persönlichkeit

Rechtsvisualisierung: Rechtliche Inhalte mit Bildern erfolgreich vermitteln

14. April 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interview mit Nicola Pridik, Juristin und Expertin für Rechtsvisualisierung

Nicola Pridik (Jg. 1970) ist Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation. Die gelernte Juristin hat an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Lehrstuhl Prof. Klaus Marxen) jahrelang Recht visualisiert. Seit 2008 bietet sie Kanzleien, Institutionen und Lehreinrichtungen Dienstleistungen rund um juristische Texte und Bilder an. www.npridik.de und www.recht-verstehen.com

Klartextanwalt: Frau Pridik, was versteht man unter Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik (www.recht-verstehen.com): Bei der Visualisierung von Recht geht es darum, rechtliche Inhalte mittels Bildern zu vermitteln. Der Art des Bildes sind dabei keine Grenzen gesetzt: Es können Schaubilder sein, Mindmaps, Fotos, Comics, Illustrationen, Karikaturen, Gemälde oder Filmsequenzen. Häufig dient die visuelle Aufbereitung dazu, Strukturen des Rechts oder juristische Sachverhalte zu veranschaulichen und Probleme in einen Zusammenhang einzuordnen. Aber auch andere Zwecke sind denkbar, z. B. kann ein Foto oder Video helfen, eine Stimmung einzufangen oder das Ausmaß eines Schadens zu realisieren, eine Karikatur einen rechtlichen Missstand auf den Punkt bringen und eine Illustration einen abstrakten Begriff ins Bild setzen.

Klartextanwalt: Warum ist die Visualisierung im Recht so wichtig?

Nicola Pridik: In vielen Bereichen des täglichen Lebens besteht Bedarf an Rechtsinformationen. Ob beruflich oder privat: Die Menschen wollen wissen, welche Rechte sie haben, was sie tun und was sie lieber lassen sollten. Der Gesellschaft bzw. dem Staat wiederum liegt daran, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Leider ist es äußerst schwierig, diesen Interessen gerecht zu werden. Denn Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sind häufig so kompliziert und abstrakt, dass nur Eingeweihte sie verstehen – ein Problem, das Politiker und Juristen vor große Herausforderungen stellt. Das Medium des Bildes hilft, diese Herausforderung zu meistern. Bilder können schriftliche Ausführungen ersetzen – etwa in Form eines Verkehrsschildes – oder sie können schriftliche oder mündliche Ausführungen ergänzen.

Klartextanwalt: Wo und wie wird Recht visualisiert?

Nicola Pridik: Rechtliche Bilder werden überall dort eingesetzt, wo Juristen anderen Menschen rechtliche Themen näherbringen möchten: im Hochschulunterricht, in Fortbildungen, bei Vorträgen, in Fachbüchern, Ratgebern, Skripten, Broschüren oder im Internet. Bei Vorträgen lassen sich Schaubilder in eine PowerPoint-Präsentation einbinden .

Schaubild Bußgeldverfahren
Schaubild von Nicola Pridik www.recht-verstehen.com
  • Aber auch Videos sind auf dem Vormarsch, etwa das E-Learning-Format Simpleshow (www.simpleshow.tv), wo Rechtsbegriffe von Geschäftsfähigkeit bis hin zur Erwerbsminderungsrente in kurzen Videos dargestellt und erläutert werden.
  • Vorbild sind natürlich Ratgebersendungen im Fernsehen, die ja schon immer rechtliche Themen in Bilder übersetzen müssen. Die Sendung „Ratgeber Recht im WDR“ illustriert Rechtsthemen gerne mal mit skurrilen Typen oder gar mit Puppen.
  • Für Jurastudierende hat Prof. Breidenbach an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die Methode der Knowledge-Tools entwickelt. Sie dient dazu, die Falllösungstechnik zu trainieren. Auf www.juratv.com kann anhand von animierten Schaubildern, die ein Sprecher erläutert, gelernt werden, wie man einen Rechtsanspruch – etwa auf Schadensersatz nach § 823 BGB prüft.
  • Andere Anbieter unterstützen die Studierenden mit juristischen Mindmaps beim Lernen. Ein Beispiel sind die Visual Cards vom Verlag Grüning, die den bekannten Prüfungsschemata ähneln und auf der Website teilweise zum Download angeboten werden. http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm.
  • Ein weiterer Einsatzort für Visualisierungen sind Gerichte, in den USA allerdings deutlich häufiger als bei uns. Dort gibt es sogar zahlreiche Dienstleister, die Anwälten sog. Legal Graphics erstellen, um deren Argumentation visuell zu untermauern.
  • Schließlich können juristische Bilder Unterhaltungszwecken dienen (z. B. Comics) oder dem Anwaltsmarketing (z. B. juristische Zeichnungen, Karikaturen oder Illustrationen auf Weihnachts- und Glückwunschkarten oder Internetseiten).
  • Rechtsvisualisierungsblog: Wen das Thema aus wissenschaftlicher Perspektive interessiert, ist bei Prof. Röhl aus Bochum richtig, der mittlerweile zwar emeritiert ist, aber nach wie vor auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com zu allem bloggt, was mit Visualisierung in der Juristenausbildung zu tun hat. Eine Linkübersicht zum Thema findet sich hier: http://www.rechtsvisualisierung.net/Links.html.

Frau Pridik, warum ist die Visualisierung von Recht für Anwälte interessant?

Nicola Pridik: Als Anwältin oder Anwalt wollen Sie andere überzeugen. Vor allem wollen Sie Mandanten für sich gewinnen und mit Ihrer Fachkompetenz wahrgenommen werden. Spätestens seit dem Buch „Klartext für Anwälte“ sollten Anwälte wissen, dass es dafür ungeheuer hilfreich ist, sich klar auszudrücken und auf den Punkt zu kommen. Dabei sind sie keinesfalls auf mündliche oder schriftliche Ausführungen beschränkt. Sie können und sollten auch Bilder einsetzen. Heißt für Anwält: Zeigen Sie, was Sie meinen! Oder wie J. G. von Herder es ausdrückte: „Sprechen Sie zum Auge“!

Auf diese Weise erhöhen Anwälte die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen auf sie aufmerksam werden und ihnen zuhören. Zudem verankern sie ihre Botschaft nachhaltig in den Köpfen ihrer Adressaten, bleiben in Erinnerung und sammeln Pluspunkte, weil sie sich in ihrer Kommunikation erfrischend positiv von vielen Ihrer Kollegen abheben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bilder Ihre Botschaft auf den Punkt bringen und optisch ansprechend sind. Wie bei Texten kommt es auch bei Bildern auf die Qualität an.

Schaubild Rechtsvisualisierung
Schaubild von Nicola Pridik zum Zugewinnausgleich www.recht-verstehen.com

Frau Pridik, wie kamen Sie dazu, die Visualisierung von Recht als Dienstleistung anzubieten?

Nicola Pridik: Begonnen hat alles an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort habe ich nach meinem 1. Staatsexamen einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl gearbeitet, der nicht nur zur Rechtsvisualisierung (vor allem im Strafrecht) forschte, sondern sie auch zu einem festen Bestandteil der Lehre machte. Mein Part war es, die dafür nötigen juristischen Grafiken und PowerPoint-Präsentationen für Vorlesungen zu erstellen.

Viele hundert Schaubilder zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind damals entstanden. Am Anfang setzte ich lediglich Skizzen meines Chefs (Prof. Marxen) in PowerPoint um, später lieferte ich Schaubilder nach Themenvorgabe und entwickelte eine eigene Lehrveranstaltung zur Visualisierung von Recht mit PowerPoint.

Mir machte die Arbeit unglaublich viel Spaß, denn sie vereinte mein Faible für Systematiken, Schemata und klare Strukturen mit einer gestalterischen und zugleich didaktischen Aufgabe. Da die Lehr- und Lernmaterialien des Lehrstuhls bei den Studierenden sehr gut ankamen und anschauliche Vermittlung von Recht auch außerhalb der Uni ein Thema ist (oder sein sollte), entstand die Idee, Rechtsvisualisierung als Dienstleistung anzubieten.

Was für Visualisierungen fragen Ihre Kunden denn konkret nach?

Nicola Pridik: Ein Anwalt, der einen Vortrag halten will, beauftragt mich beispielsweise damit, aus seinen handschriftlichen Skizzen eine PowerPoint-Präsentation zu erstellen oder eine selbst kreierte Präsentation didaktisch und gestalterisch zu optimieren. Ein anderer benötigt nur ein einzelnes Schaubild, das seine mündlichen oder schriftlichen Ausführungen veranschaulicht. Verlage oder Autoren sind zuweilen an Schaubildern für Bücher interessiert. Schließlich wurde auch schon die Erstellung einer illustrierten Broschüre und eines Posters zu einem rechtlichen Thema nachgefragt.

Wie aufwendig ist die Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik: Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. der Art des Auftrags, dem Rechtsgebiet und vor allem davon, welche Vorarbeit der Kunde geleistet hat. Die Vereinfachung von Kompliziertem kostet zuweilen ziemlich viel Zeit. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, eine komplizierte juristische Materie mit einfachen Worten auf den Punkt zu bringen. Ein Anwalt, der überlegt, ob er sich selbst der Visualisierung annimmt, wird in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass ihn nicht nur ein qualitativ besseres Ergebnis erwartet, wenn er einen externen Dienstleister beauftragt, sondern es außerdem wirtschaftlicher für ihn ist.

Warum Bilder in der Rechtskommunikation nützen

Beauftragen denn viele Kanzleien Rechtsvisualisierungen?

Nicola Pridik: Dass man mit klarer Kommunikation nicht nur in Wort sondern auch in Bild bei potenziellen Mandanten punkten kann, haben bisher erst verhältnismäßig wenige Anwälte erkannt. Bei der Rechtsvisualisierung kommen bei vielen noch die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber Bildern im Recht hinzu: Jura ist nun mal eine Wissenschaft der Sprache und Bilder können Worte nicht ersetzen.

Wer so argumentiert, hat aber nicht begriffen, um was es bei der Rechtsvisualisierung eigentlich geht: Schaubilder oder Präsentationen stehen nie für sich, sondern werden stets kommentiert, sei es durch Texte oder einen Vortrag. Bilder übernehmen hier eine ganz eigene Funktion. Sie bereichern die Ausführungen, weil sie zum einen Inhalte transportieren, die sich mit Worten nur schwer beschreiben lassen (bevor ich anfange, Strukturen zu beschreiben, zeige ich sie doch lieber). Zum anderen liegt ihre Stärke in der Vereinfachung und Konzentration auf das Wesentliche.

Wenn es so viel nützt, woher kommen dann die Vorbehalte?

Nicola Pridik: Juristen sind häufig skeptisch, weil sie bei einer Regel immer auch ihre zehn Ausnahmen im Kopf haben. Lassen sie die Ausnahmen weg, haben sie Sorge, sich dem Vorwurf der Ungenauigkeit auszusetzen. Gerade in der Kombination von Worten und Bildern lässt sich dieses Problem aber wunderbar beheben. Das Bild konzentriert sich auf die Grundstruktur, während die Ausnahmen mündlich oder schriftlich erläutert werden.

Geben Sie dem Thema Rechtsvisualisierung trotz der erwähnten Vorbehalte unter Juristen eine Chance?

Nicola Pridik: Auf jeden Fall. Angesichts der rasanten medialen Entwicklung und der didaktischen Vorzüge des Bildes kommen sie um das Thema gar nicht mehr herum. Im Übrigen lassen sich durchaus erfreuliche Fortschritte des Umdenkens erkennen: So können sich nicht nur Verlage zunehmend vorstellen, juristische Bücher durch Schaubilder zu bereichern, ich werde sogar angefragt, ob ich Juristen in PowerPoint schulen kann. Schließlich haben viele Anwälte mittlerweile in eine ansprechende Website und ein Corporate Design investiert und gehen aufgrund der positiven Erfahrungen mit ihrer Selbstdarstellung auch den nächsten Schritt und unterziehen ihre gesamte interne und externe Kommunikation einem Relaunch. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

klartextanwalt: Vielen Dank für das Interview!

Mehr Infos zur Rechtsvisualisierung:

www.recht-verstehen.com

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Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Kanzleikommunikation, Rechtsanwalt, Rechtsvisualisierung

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