Künftig berücksichtigt das Gesetz Menschen ohne eindeutiges Geschlecht, die sogenannten Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Bislang muss nach § 21 Personenstandsgesetz im Geburtenregister das Geschlecht des Kindes stehen. Ab dem 1. November 2013 wird der „Geburtenfall“ ohne Angabe des Geschlechts eingetragen, wenn das Kind „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Die Rede ist von Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag, den 16.8. Der Autor, Heribert Prantl, spricht von einer rechtlichen Revolution, weil es nun personenstandsrechtlich einen „eigenen Status“, ein „drittes Geschlecht“ geben werde.
Das wirft ein paar interessante Fragen auf: Dürfen Intersexuelle heiraten? Bisher dürfen nur Mann und Frau oder Menschen des gleichen Geschlechts heiraten. Dürfen Geschlechtsszwitter nur andere Geschlechtszwitter heiraten? Dürfen Sie Kinder adoptieren? Was ist in den Pass einzutragen? Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon an einer Reform der betreffenden Vorschriften.
Eine Frage, die sie dringend klären muss: Wie sind solche Personen anzusprechen? Frau? Herr? Frerr? Und überhaupt – welchen Namen dürfen die Kinder bekommen? Eigentlich sollen Namen ja eine eindeutige, geschlechtliche Zuordnung ermöglichen. Aber was gilt, wenn eine geschlechtliche Zuordnung gar nicht möglich ist, weil das Kind ein Zwitter ist? Muss der Name dann vielleicht erkennen lassen, dass das Kind Zwitter ist? (Manche der aktuellen Vornamen lassen eindeutig nur erkennen, dass die Eltern einen an der Waffel haben, wenn das arme Blag Camino Santiago Freigeist oder Borussia Lilifee heißt.)
Der Süddeutschen Zeitung zufolge wirbt der Jurist Wolf Sieberich dafür, die ‚“sprachliche Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft“ zu beenden‘ und ‚auf geschlechtsspezifische Anreden [zu] verzichten, wo dies praktikabel sei‘. Das hieße für Briefe auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu verzichten. Gut und schön, aber wie verhält es sich dann mit den Adjektiven? „Lieber…“ funktioniert auch nicht mehr, und das Neutrum „Liebes“ klingt irgendwie auch doof.
Meine Vermutung ist: Auch die Intersexuellen werden sich noch eine Weile mit der geschlechtlich falschen Bezeichnung rumschlagen müssen. So flexibel ist unsere Gesellschaft nicht, zumal die Zahl der Betroffenen doch recht gering ist. Der Kölner Stadtanzeiger spricht von 85 000 – 100 000 in Deutschland lebenden Intersexuellen. Und erst recht nicht, da sich die Gesellschaft mit geschlechtergerechter Sprache schon bei nur zwei Geschlechtern schwertut. Man denke an den Aufschrei, als die Universität Leipzig im Frühjahr 2013 in ihrer Grundordnung ausschließlich weibliche Bezeichnungen einführte: „Herr Professorin“. Oder an das Gejammer über bescheidene Versuche, mit Binnen-I oder weiblicher Endung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Hälfte der Menschheit Frauen sind (pointiert zur „Maskulingustik“ bei Luise Pusch). In Deutschland immerhin ungefähr 41 Millionen.
Heribert Prantl schreibt: „Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes regiere der Gesetzgeber auf das Bundesverfassungsgericht, das die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechtes als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betrachtet.“ Was die (sprachliche) Anerkennung des weiblichen Geschlechts angeht, gibt es noch jede Menge zu tun.
Kleiner Kommunikationstipp am Rande: Wer mit seinen Texten Frauen und Männer ansprechen möchte, sollte sich anstrengen, sie auch explizit beide anzusprechen. So ein lahmes „Mit der männlichen Form sind Frauen immer mitgemeint“, reicht dafür nicht aus. Mehr dazu in Kürze hier im Blog.