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Verständliche Schriftsätze fallen nicht vom Himmel

3. November 2016 von Eva Engelken Kommentar verfassen

tabelle-juveMandanten schätzen verständliche Schriftsätze noch mehr als Termintreue oder strategisches Verständnis

Im neuen JUVE-Handbuch 2016/2017 veröffentlicht der JUVE Verlag die Ergebnisse einer bereits im „Rechtsmarkt 02/16“ veröffentlichten Inhouse-Umfrage: „Worauf Mandanten bei Kanzleien Wert legen“. Auf einer Skala von 1-5 lagen „klare Aussagen/Risikobewertung“ mit 4,6 Punkten und „verständliche Schriftsätze“ 4,5 Punkten ganz vorne. Erst dahinter kamen „Person des Berater“, „Termintreue/Erreichbarkeit“, „ökonomisches Verständnis““, „detaillierte Rechnung“, „Branchenkenntnis“, „strategisches Verständnis“, „effektive Teamzusammenstellung“ und „Flexibilität bei den Honoraren“.

Die Umfrageergebnisse könnten darauf hindeuten, dass Mandanten klare Aussagen und verständliche Schriftsätze schätzen. Die schlechte Nachricht: Es kümmern sich noch zu wenige Kanzleien darum. Das, was jungen Associates bei Hengeler eingebläut wird: „Pro Satz nur 1 Relativsatz und dann Punkt“, ist längst nicht überall Standard. Die gute Nachricht ist jedoch: Kanzleien können viel gewinnen. Sie müssen nur damit beginnen, den Schachtelsätzen in ihrer Mandantenkorrespondenz den Kampf anzusagen.

Der Weg zu guter Rhetorik führt über die Verständlichkeit

Das Fundament jeglicher Überzeugungskraft ist die Verständlichkeit. Nach dem Kommunikationspsychologen Friedemann Schulz von Thun gibt es vier Verständlichmacher für Texte:

  • Einfachheit;
  • Gliederung/Ordnung;
  • Kürze/Prägnanz und
  • anregende Zusätze.

Alle vier Verständlichmacher im richtigen Verhältnis zueinander anzuwenden, macht einen Text gut lesbar und verständlich.

Einfach ist nicht immer ganz einfach

Einfacher wird ein Text, wenn man kurze und geläufige Wörter nutzt und kurze und einfache Sätze bildet. Juristentypische Schachtelsätze lassen sich leicht kürzen, indem man eingeschobene Zusatzinformationen in eigene Sätze auslagert. Statt so:

„Aufgrund der im Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, erschienen unter Herausgeberschaft von Günter Hirsch, Frank Montag und Franz Jürgen Säcker, 3. Band, auf Seite 397 in Randziffer drei dargestellten Meinung, begründen wir unseren Anspruch wie folgt: …“

teilt man die Infos auf mehrere Sätze auf:

Wir begründen unsern Anspruch wie folgt: … Dabei stützen wir uns auf folgende Meinung: … Diese findet sich im Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, herausgegeben von Günter Hirsch, Frank Montag und Franz Jürgen Säcker; 3. Band, Seite 397, Randziffer drei.

Kürze und Prägnanz  entlasten das Gehirn des Lesers

Kurz und prägnant wird ein Text, wenn man überflüssigen Ballast wie Floskeln oder unwichtige Details entfernt.

Gut gegliedert ist halb verstanden

Gut gegliedert ist ein Text, der am roten Faden auf ein klar benanntes Ziel zusteuert und den Leser dabei an die Hand nimmt. Gutachtentechnik und Urteilstechnik sind hierbei per se hilfreich. Äußere Gliederungselemente wie Absätze, Überschriften und Nummerierungen machen die gedankliche Struktur sichtbar. Ein besonders hilfreiches Element sind Zwischenüberschriften. Sie helfen gerade bei langen Texten rasch das Wesentliche zu erfassen.

Kino im Kopf durch anregende Zusätze

Der vierte Verständlichmacher sind anregende Zusätze. Dazu gehören alle Informationen, die einen abstrakten Sachverhalt illustrieren und damit das Kino im Kopf anwerfen. Das gelingt zum einen durch die bildhafteren Wörter wie etwa „Party feiern“ statt „gesellige Zusammenkunft durchführen“. Zum anderen durch Beispiele, Erläuterungen oder Zeichnungen und Skizzen.

Mehr dazu lesen Sie im Wirtschaftsführer für Juristen mit freundlicher Genehmigung des Verlags Richard Boorberg:

Pdf-Download: Der Wirtschaftsführer 2016.2 68 WEITWINKEL
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Eva Engelken Sprache ist Macht – wenn man des Sprechens und Schreibens mächtig ist

engelken-wf_2016-02-pdf

Und noch mehr in meinem Beitrag für die LEGAL TRIBUNE ONLINE: Das Ende des Nominalstils

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Mandant, Verständlichkeit

Sollten Anwälte twittern? Aber wollen sie es überhaupt?

24. November 2010 von Eva Engelken 3 Kommentare

Kommunikation im Social Web ist keine Einbahnstraße – Rechtsanwälten muss sie Spaß machen – nur das bringt Erfolg

Sollten man als Anwalt oder Anwältin heutzutage twittern? Diese Frage höre oder lese ich in letzter Zeit immer wieder.
Dahinter steht die Frage nach dem Nutzen:

„Nützt es mir für meine Kanzlei und erhöht meinen Gewinn, wenn ich auf Twitter regelmäßig Sprüche in niedlicher 140-Zeichen-Länge abgebe?“

Und die Sorge vor dem möglichen Schaden:

„Stelle ich mich als Anwalt (oder Anwältin) nicht ins Abseits, wenn ich im Zeitalter der immer stärker präsenten Social-Media-Welt von Google, Youtube, Facebook und Co nicht mitmache?“

Hochoffiziöse Social-Media-Consultants oder „Facebook Berater“ (gern mit Deppen-Leerzeichen geschrieben) schüren diese Sorge gerne und antworten:

„Ja, immer mehr Anwälte twittern, also sollten Sie es auch tun. Zwar ist es schwierig, die Zielgruppe im Web zu erreichen, aber wenn Sie es so und so tun, haben Sie Erfolg.“

Dabei liegt das Problem anders. Schon die Frage ist falsch! Sie sollte nämlich lauten:

„Wollen Anwälte überhaupt twittern?“

Dass es auf Ihren Willen ankommt, erstaunt Sie? Wo Sie als moderner marketingbewusster Anwalt doch den alten Werbespruch verinnerlicht haben: ‚Der Wurm, also die Werbemaßnahme, soll dem Fisch (=Kunden) schmecken, nicht dem Angler (=Anwalt)?!

Ja, richtig, es kommt auf Ihren Willen an. Soziale Medien müssen dem Akteur selber schmecken. Im Gegensatz zur klassischen Werbung, die darauf ausgelegt ist, einseitig dem Kunden zu schmecken, müssen Twitter, Facebook & Co den Empfängern und den Sendern Spaß machen.

Nur, wer sich wohl fühlt, kann Social Media erfolgreich nutzen

Warum? Weil Soziale Medien aus dem  Senden und dem  Empfangen von Botschaften bestehen bzw. aus der Interaktion der Teilnehmer. Um richtig agieren und reagieren zu können, muss man sich in diesen Netzwerken wohlfühlen! „Join the Conversation“ oder „Nimm am Kaffeeklatsch teil“, funktioniert nur, wenn man auch locker mitplaudern kann.

Außerdem schlucken Soziale Netzwerke viel Zeit – Lebenszeit, die Sie besser für etwas verwenden sollten, was Ihnen Spaß macht.

In Social Networks haben „echte“ Menschen Erfolg

Warum Sie mit Spaß bei der Sache sein sollten, hat noch einen Grund: Sie haben – wenn Sie es denn wollen, auf Twitter die Möglichkeit, sich als echter Mensch zu präsentieren und dort, wie auch auf Facebook, Xing oder in Blogs die Möglichkeit, sich wie einer echter Mensch zu benehmen.

Und hier wie dort können Sie durch die Art Ihrer Äußerungen den Eindruck eines klugen, kompetenten oder auch eines überdrehten, trockenen oder peinlichen Wesens erwecken. Und können weiter empfohlen werden, diese Menschen im Real Life treffen und Aufträge an Land ziehen. Einfach, indem Sie sich so präsentieren, wie Sie sind. Es zahlt sich alles aus.

Fragen wir also: Liegt Ihnen Social Media? [Weiterlesen…]

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Facebook, Kommunikation, Mandant, Persönlichkeit, Rechtsanwalt, Social Media, Twitter, Xing

Klartext schreiben – Heute: Der Brief vom Amt

8. November 2010 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Amtsdeutsch vs. Deutsch

Ich habe vor einigen Tagen mal wieder einer Bekannten beim Übersetzen geholfen. Nicht, dass ich englische Texte ins Deutsche übersetzt hätte oder dergleichen, nein! Ich habe Amtsdeutsch in normales Deutsch übersetzt. [Weiterlesen…]

Kategorie: Klartext schreiben Stichworte: Amtsdeutsch, Arbeitsamt, Kommunikationsratgeber, Mandant, Rechtsanwalt, Verständlichkeit

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