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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Rechtsanwalt

Kommunikationsstrategie für die Rechtsabteilung – Sie sind toll, aber wissen das auch die andern?

18. Oktober 2019 von Eva Engelken 3 Kommentare

Bild: Pixelio / Thomas Wengert

Menschen, die in Rechtsabteilungen arbeiten, haben es nicht leicht. Sie sollen alles beantworten, was man ihnen hinwirft, sie dürfen keine Vorhaben blockieren, und alles muss gestern fertig sein. Und als wäre das nicht genug, missbrauchen Manche die Rechtsabteilung, um ihre Interessen durchzusetzen. Was hilft, ist eine Kommunikationsstrategie in eigener Sache.

Will Mitarbeiterin X aus Abteilung Y ein Vorhaben verhindern, aber nicht selbst die Buhfrau sein, sagt sie stumpf: „Die Rechtsabteilung hat’s nicht freigegeben.“

Der Rechtsabteilung den schwarzen Peter zuzuschieben, geht ganz einfach. Man muss den Juristinnen einfach nur alle Unterlagen, die sie brauchen, erst in letzter Minute zuschicken. Dann können sie nämlich gar nicht mehr prüfen und müssen die Freigabe verweigern.

Sowas ist gemein. Denn sie würden ja gerne prüfen, wenn man sie ließe.

Zumal sie viel mehr können als nur prüfen. Sie können nicht nur besser lesen und schreiben als ein Großteil der Belegschaft. Sie denken analytisch und können Projekten von vornherein den richtigen Dreh geben. Könnten, wenn sie rechtzeitig dabei wären.

Zuweilen klappt das sogar.

„Frau Meier, Sie haben das hervorragend strukturiert“,

heißt es dann. Aber oft hapert’s . Und die Rechtsabteilung fragt sich: Was kann ich tun, damit die andern mich schneller und besser einbeziehen und mir vertrauen?

Sie könnte einen Leitfaden schreiben. Im schönsten Juristendeutsch

„Um eine verzögerungsfreie Durchführung der Auftragsbearbeitung zu ermöglichen, sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der unternehmensinternen Abteilungen gehalten, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jeweils zu einem frühen Zeitpunkt zu informieren und mit den zur Durchführung notwendigen Informationen auszustatten, ….

Dieser Leitfaden würde vermutlich das Schicksal aller 83 anderen, von der Rechtsabteilung verfassten Leitfäden teilen und in der digitalen Ablage P landen. Was kann sie noch tun? Drohen? Schwierig, schließlich muss sie mit den verängstigen Mitbürgerinnen aus dem Controlling auch noch in Zukunft zusammenarbeiten. Physische Gewalt anwenden? Der Vertrieb geht wesentlich öfter ins Fitnessstudio als die Rechtsabteilung.

Strategisch kommunizieren. In eigener Sache

Was der Rechtsabteilung bleibt, ist, besser zu kommunizieren. Mit einer Kommunikationsstrategie in eigener Sache.

  • Ihre erste Herausforderung dabei: Die Anwesenden müssen sich klarmachen, was sie zu bieten haben.
  • Ihre zweite Herausforderung: Sie müssen vermitteln, dass es nützt, mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Challenge eins: Sind Rechtsabteilungen toll?

Fragt man jemanden in der Rechtsabteilung, ob er toll sei, kann es sein, dass er sagt: „na klar, wir liefern gute Qualität“. Dabei schwingt womöglich etwas Trotz mit, weil man etwas kann, das die Außenwelt aber niemals so wertschätzt, wie sie sollte. Und weil das schon immer so war, dass Juristinnen unter dem Unverständnis und Misstrauen der Welt da draußen litten.

„Oh, Gott, schon wieder dieses Jurageschwafel!“

Erst bimst man sich im Studium die ganzen Paragrafen drauf und wird schier närrisch davon. Man lernt Gutachtenstil und Urteilsstil und begreift unter anderem, dass Juristinnen mit grundsätzlich keinen ehernen Grundsatz meinen, sondern nur, dass halt gerade keine Ausnahme greift.

Im Referendariat oder spätestens im Arbeitsleben kommt der Clash mit der Realität: Man begegnet Menschen ohne Jurastudium und begreift, dass andere es komisch finden, erst mal drei Seiten Text lesen zu müssen, ehe sie erfahren, dass sie einen Widerruf einlegen sollen.

Und aus der Marketingabteilung oder dem Vertrieb heißt es: „naja, ein bisschen weniger Compliance würde doch auch reichen“ oder: „Oh Gott, schon wieder diese Juristinnen“.

Sowas lässt bei einigen einen richtigen Frustknoten im Hirn entstehen. Andere finden sich damit ab, dass man sie nervig findet. Aber niemanden lässt kalt, wenn man ihn seine Arbeit nicht machen lässt.

Dann kommt der Versuch, beide Welten, die Jurawelt und die andere Welt, miteinander zu versöhnen. Man setzt sich die berühmte Mandantenbrille auf und stellt fest: Wir Juristinnen bilden Schachtelsätze und benutzen komische Fremdwörter. Wir kacken Korinthen und unsere Gutachten sind schnell 5, mal 10 oder 100 Seiten lang. Dabei tun wir eigentlich doch Nützliches, aber halt auf Juristenart.

Wir sind nicht langsam, wir arbeiten nur gründlich

Die Lösung des Dilemmas heißt: Erkenne deine Stärken. Der Clou am Juristinnendeutsch und an der ganzen juristischen Arbeit ist nämlich der: Auf der Kehrseite all der endlosen Gutachten und detailüberfrachteten Memos stehen haufenweise positive Eigenschaften.

Für die Kommunikationsstrategie muss man sie nur herausfiltern. Das erreicht man, in dem man die Aussagen übersetzt. Dann wird aus „Ihr braucht immer so lange“ ein „Wir gehen eben in die Tiefe“.

  • Aus „Sie sind so kompliziert“: „Wir erfassen komplexe Sachverhalte und wir denken weiter“
  • „Sie schreiben endlos lange Verträge“: „Im Ernstfall sind Sie froh über eine Klausel, die Ihren Fall regelt.“
  • „Sie sind so pingelig“: „Wir schützen Sie vor strafrechtlicher Verfolgung.“

Und so weiter.

Challenge zwei: Kommuniziere deinen Nutzen

Hat sich die Rechtsabteilung klargemacht, welchen Nutzen sie ihren Mandantinnen bzw. ihren Abteilungen bringt, muss sie ihn kommunizieren. Sie kann sich eine Werbestrategie in eigener Sache ausdenken, um die Abteilungen da draußen zu überzeugen, dass die Rechtsabteilung aus lauter netten und sehr vertrauenswürdigen Menschen besteht. Sie kann sich als interne Dienstleisterin positionieren.

Sie kann die Menschen da draußen zu einem Tässchen Kaffee einladen und sie kann auf ihre Intranetseite schreiben, dass es nicht schadet, die Rechtsabteilung frühzeitig zu beteiligen, und nicht erst in letzter Minute.

Im Idealfall realisieren die da draußen, dass sie mit der Rechtsabteilung eine Anwältin in eigener Sache im Haus haben, die ihnen jederzeit zur Seite steht.

Lerne, überzeugend zu schreiben

Das Gute daran ist: Man kann diese Botschaft „Ich bin deine Anwältin in eigener Sache“ im Idealfall mit jedem Schreiben, das die Abteilung verlässt, vermitteln.

„Im Idealfall“ heißt: Wenn man diesen Nutzen auch formulieren kann. Dazu muss man, siehe oben, die eigenen Fähigkeit verbessern, ohne Schachtelsätze auszukommen. Und man sollte trainieren, besser zu argumentieren, lesbarer zu schreiben, nutzerfreundlicher und so weiter. Kurz, man sollte wirklich mit jedem Schreiben, das die Abteilung verlässt, Service bieten.

Gut ist es, wenn man sich bei dem, was man an Nutzen nach draußen kommuniziert, nicht allzusehr widerspricht. Anders gesagt, es hilft, wenn die Juristinnen, BWLer und anderen Professionen, die in einer Rechtsabteilung arbeiten, an einem Strang ziehen. Sind sie untereinander zerstritten oder kennen sich einfach noch nicht gut genug, hilft Teambuilding. Das kann man buchen.

Nützt das was? Aber sicher!

Und – verhilft all die Anstrengung schließlich dazu, dass Mitarbeiterinnen anderer Abteilungen besser mit der Rechtsabteilung zusammenarbeiten und ihr ihr Vertrauen schenken? Anderen Menschen vorzuschreiben, was sie zu denken haben, ist bekanntlich unmöglich. Und anderen Abteilungen zu sagen, sie sollten der Rechtsabteilung bitte ab sofort ihr Vertrauen schenken, sie toll finden und ihr perfekt zuarbeiten, ist schwierig. Aber möglich. Mit guter Kommunikation.

Und was ist wahrscheinlicher? Dass die Rechtsabteilung mehr wertgeschätzt wird, wenn sie sich darum bemüht, als unentbehrliche Einheit im Unternehmen wahrgenommen zu werden? Oder dass ihr Image besser wird, wenn sie sich einen feuchten Dreck darum schert?

Also, worauf warten Sie noch! Entwickeln Sie Ihre Kommunikationsstrategie in eigener Sache!

Profiunterstützung? Bitte hier entlang.

Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Kommunikationsstrategie, Kommunikationstraining, Rechtsabteilung, Rechtsanwalt, Teambuilding

Warum Lebensschutz kein Strafrecht braucht – und wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden könnte

14. November 2018 von Eva Engelken 2 Kommentare

Buchillustration 111 Gründe, Anwälte... von Jana MoskitoWenn erzkonservative christliche Abtreibungsgegnerinnen* juristisch argumentieren, machen sie es sich einfach. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht. Mit ihrer Entscheidung von 1975 hatten die Verfassungsrichterinnen die frisch eingeführte Fristenlösung für nichtig erklärt. Begründung: Das ungeborene Leben muss rechtlich geschützt werden. Was die Juristinnen tunlichst verschweigen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil schreibt gar nicht zwingend vor, dass der Lebensschutz per Strafvorschrift erreicht werden müsse. Zumindest waren sich die Bundesverfassungsrichterinnen seinerzeit über diesen Punkt höchst uneinig.

Der Status quo im Jahr 2018: Extreme Abtreibungsgegnerinnen würden gerne die aktuell gültige Beratungsregelung kippen und das Abtreibungsrecht ganz einschränken. Auf der anderen Seite machen sich immer mehr Frauen, versammelt unter dem Stichwort „Pro Choice“, dafür stark, dass die Paragrafen 218 ff Strafgesetzbuch inklusive dem § 219a StGB abgeschafft werden.

Aktueller Fall, der tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte, betrifft das Werbeverbot in § 219a StGB. Ein Blick auf das Minderheitsvotum der Entscheidung von 1975 lohnt sich. Es liefert nämlich gute Argumente, warum ein neues Gesetz die Strafvorschriften gemäß den §§ 218 ff. aufheben könnte. Und warum auch das Bundesverfassungsgericht eine Abschaffung der §§ 218 ff. gutheißen könnte.

Welche Passagen aus dem Urteil zitieren die Abtreibungsgegner?

In der Bundestagsdebatte zu § 219a StGB zitierte der CDU-Abgeordnete Rechtsanwalt Stephan Harbath folgende Passagen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1975:

„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen …

… Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter …“

„… Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein …

Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.“

Auf der Grundlage dieses Urteils führte der Gesetzgeber damals die bis heute gültige Beratungsregelung ein. Danach ist eine Abtreibung für die Ärztin zwar strafbar, bleibt aber gemäß § 218 a StGB straflos, wenn sich die abtreibende Frau drei Tage vorher hat beraten lassen.

Schon 1975 argumentierten Verfassungsrichterinnen, dass echter Lebensschutz auch ohne Strafrecht auskommt

Was viele nicht wissen – und erzkonservative Abtreibungsgegnerinnen natürlich auch nicht erwähnen: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 1975 geurteilt, dass das Leben Ungeborener vom Staat geschützt werden müsse. Beziehungsweise dass sein Lebensrecht Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter hätte. Aber der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich selber entscheiden, wie er den Schutz ausgestaltet.

Zitat aus dem Urteil, Aktenzeichen: BVerfGE 39, 1

Wie der Staat seine Verpflichtung zu einem effektiven Schutz des sich entwickelnden Lebens erfüllt, ist in erster Linie vom Gesetzgeber zu entscheiden. Er befindet darüber, welche Schutzmaßnahmen er für zweckdienlich und geboten hält, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten.
1. Dabei gilt auch und erst recht für den Schutz des ungeborenen Lebens der Leitgedanke des Vorranges der Prävention vor der Repression (vgl. BVerfGE 30, 336 [350]). Es ist daher Aufgabe des Staates, in erster Linie sozialpolitische und fürsorgerische Mittel zur Sicherung des werdenden Lebens einzusetzen. Was hier geschehen kann und wie die Hilfsmaßnahmen im einzelnen auszugestalten sind, bleibt weithin dem Gesetzgeber überlassen und entzieht sich im allgemeinen verfassungsgerichtlicher Beurteilung.

1975 kam die Mehrheit der Bundesverfassungsrichterinnen zu dem Schluss, dass die Strafdrohung bleiben müsse. Wer sich die Mühe macht, das Urteil zu lesen, merkt jedoch, wie schwer sich die Bundesverfassungsrichterinnen taten.

Minderheitenvotum: „zweifelhafte Eignung der Strafsanktionen für den Lebensschutz“

Zudem waren sich die Richterinnen keineswegs einig. Weder im Ergebnis noch in der Begründung. Die zwei überstimmten Verfassungsrichterinnen, Richterin Wiltraud Rupp von Brünneck und Richter Dr. Simon, schrieben in ihrem Minderheitsvotum die bemerkenswerten Sätze:

„Die Eignung von Strafsanktionen für den beabsichtigten Lebensschutz erscheint jedoch von vornherein als zweifelhaft.“

Und weiter: „Die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch wird „in Tiefen der Persönlichkeit getroffen, in die der Appell des Strafgesetzes nicht eindringt“

Mit dieser Aussage sagten sie nichts anderes als: Selbst wenn der Staat eine Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben hat, muss er diesen Schutz nicht mit einem Strafgesetz versuchen zu erreichen. Strafgesetze sind nicht wirklich gut geeignet.

Hochkarätige Rechtswissenschaftlerinnen schlossen sich ihnen an. Der renommierte Strafrechtsprofessor Claus Roxin vertrat die Ansicht, ein wirkungsvoller Schutz könne auch durch sozialpolitische Maßnahmen gewährleistet werden. Daher dürfe sich der Gesetzgeber sowohl für eine Beratungs- und Fristenlösung wie auch für einen Indikationenlösung entscheiden.

Im Jahr 2018 wäre es Zeit, die letzten Nazivorschriften zu beseitigen und die reproduktiven Rechte von Mann und Frau zu stärken. Das Bundesverfassungsgericht könnte dabei helfen.

Auf der Basis dieses Minderheitsvotums und der gesamten Urteilsbegründung könnte ein neues Urteil zu den §§ 218 ff. StGB fallen. Genau genommen ist die Zeit reif dafür. Und möglicherweise führt die Klage der Frauenärztin Kristina Hänel durch die Instanzen ja auch ein solches Urteil herbei. Wenn schon 1975 umstritten war, ob es nötig und sinnvoll ist, Abtreibung unter Strafe zu stellen, könnte dies heutzutage vom Bundesverfassungsgericht endgültig verneint werden. Frauen, die schwanger sind, brauchen kein Strafrecht, um sie daran zu erinnern.

Aber es braucht gute Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen, die eine solche Entscheidung treffen.

Warum Dr. Stephan Harbath dafür nicht der richtige Mann sein könnte, lesen Sie hier.

 

* Ich schrieb im letzten Blogbeitrag, dass ich hier künftig nur noch die weibliche Form verwenden würde, Männer aber bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint seien.

 

Kategorie: Aktuelles, Politik, Recht Stichworte: #219a, Abtreibung, Anwälte, Rechtsanwalt, Reproduktive Rechte

CDU-MdB und Rechtsanwalt Dr. Stephan Harbart – als moderner Verfassungsrichter geeignet?

14. November 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Meistens geht es hier um Kommunikation, es kann aber auch mal um einzelne Anwältinnen* gehen, falls es zum Thema meines Buches „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ passt. Das ist bei den Plänen, den katholischen Bundestagsabgeordneten und Abtreibungsgegner RA Dr. Stephan Harbath, zum Verfassungsrichter zu machen, der Fall.

Bestehen Interessenkonflikte, wenn Anwältinnen trotz Bundestagsmandat weiter Mandantinnen beraten?

Als bekannt wurde, Rechtsanwalt Dr. Stephan Harbarth solle ab 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden, fiel mir ein Kapitel meines Buches „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ ein. Darin hatte ich über die problematische Konstellation geschrieben, dass Rechtsanwältinnen* trotz Bundestagsmandat weiter Mandantinnen beraten. Einer davon war Stephan Harbath.

„Der zweite Topnebenverdiener im Bundestag ist Anwalt: Stephan Harbath ist Spezialist für Kapitalmarktrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei SZA Schillling, Zutt & Anschütz. Zu seinen Nebenverdiensten auf Stufe 10 tragen Mandanten wie Daimler mit EADS bei.“

111 Gründe, Anwälte zu hassen, 2014, Schwarzkopf Verlag von Eva Engelken

2018 war der Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Stephan Harbath erneut unter den Topnebenverdienerinnen im Bundestag. Mit mindestens 150.000 Euro Nebeneinkünften. Er selbst verneint einen Interessenkonflikt aufgrund seiner Anwaltstätigkeit. Sein „berufliches Standbein“ sei „das Fundament“ seiner „politischen Unabhängigkeit“, äußerte er 2015. Ob er seine Nebenverdienste aufgibt, wenn er zum Bundesverfassungsrichter ernannt wird? Die Organisation Abgeordnetenwatch hat ihn dazu bereits gefragt:

„Können Sie die gerichtliche Unabhängigkeit mit Ihrer bisherigen Tätigkeit mit reinem Gewissen gewährleisten?“ Frage von Abgeordnetenwatch an Stephan Harbath

Sollte ein katholischer Reformgegner Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden?

Mir persönlich erscheint eine andere Interessenkollision problematischer: Harbaths gestrige Einstellung zu markanten gesellschaftspolitischen Entwicklungen.

Seit Monaten bemühen sich Vertreterinnen aller Parteien darum, endlich den § 219a Strafgesetzbuch abzuschaffen. Die Vorschrift, die „Werbung“ für Abtreibungen unter Strafe stellt, stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus. Im Bestreben, viele deutsche Babys zu erzeugen, wurden damals die Strafen für einen Schwangerschaftsabbruch verschärft. Außerdem verbot man „Werbung“ für die Abtreibung nach § 219a StGB.

Harbath votiert für Beibehaltung der Strafrechtsnormen rund um die §§ 218 StGB

Im Jahre 2018 wollen alle Parteien den § 219a StGB ändern oder ganz streichen. Alle mit Ausnahme von AfD und CDU/CSU. Entsprechend sprach sich in der Bundestagsdebatte zu § 219a StGB der CDU-Abgeordnete Stephan Harbath gegen eine Abschaffung des Paragrafen 219a StGB aus. Eine Zulassung von „Werbung“ würde das derzeitige Beratungsmodell infrage stellen“. Implizit sprach er sich auch dafür aus, dass die Abtreibung gemäß § 218 StGB weiterhin strafbar bleiben solle. Zur Begründung zitierte er aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1975. Nachzulesen in den Bundestagsdrucksachen vom 22. Februar 2018. Oder zu sehen im Parlamentsfernsehen .

Nun ist es so, dass die derzeit laufenden Gerichtsverfahren wegen § 219a StGB letztlich zu einer Überprüfung der gesamten Regelungen in den §§ 218 ff. StGB führen. Und zwar vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine moderne gute Verfassungsgerichtspräsidentin könnte das Urteil von 1975 und auch 1993 ergangene Folgeurteil zur Strafbarkeit von Abtreibungen durch ein neues Urteil revidieren.

Ob ein Verfassungsrichter Harbath für eine Reform modern genug wäre?

Bei einem Richter namens Stephan Harbath, Jahrgang 1971 – genau so alt wie ich -, bin ich mir da nicht sicher. Ich befürchte, würde man ihn nach Karlsruhe berufen, würde das nichts Gutes bedeuten. Weder für Frauenärztinnen wie Kristina Hänel und andere, die aufgrund von § 219a StGB mit unsinnigen Gerichtsverfahren auf Trab gehalten werden. Noch für alle Frauen, die eine Novellierung des Abtreibungsrechts fordern. Beziehungsweise ein modernes Recht, das die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen (und ihren Männern) festlegt und Zugang zu sicheren Informationen, Verhütung und Abtreibung gibt.

Dabei dürften auch Harbath die Statistiken bekannt sein: Überall dort, wo das Abtreibungsrecht liberal ist und Frauen Zugang zu Informationen über Familienplanung haben, sind die Abtreibungszahlen niedrig. Und es kommt nicht zu den unfassbar grausamen Verletzungen, die entstehen, wenn sich schwangere Frauen in ihrer Verzweiflung Kurpfuschern anvertrauen, um abtreiben zu lassen.

Ein Bundesverfassungsrichter sollte die Größe und Weitsicht haben, all diese Fakten zu berücksichtigen. Ein Kandidat für dieses Gericht, dass diese Weitsicht von vornherein ausschließt, sollte nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. In diesem Fall sollten alle, die zugestimmt haben, Stephan Harbath 2020 zum Nachfolger Andreas Vosskuhle zu machen, noch einmal in sich gehen.

* Ich schrieb im letzten Blogbeitrag, dass ich hier künftig nur noch die weibliche Form verwenden würde, Männer aber bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint seien.

Lesen Sie die Fortsetzung: Wie eine moderne Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 218 aussehen könnte.

 

 

Kategorie: Aktuelles, Politik, Recht Stichworte: Bundesverfassungsgericht, Frauen, Rechtsanwalt

Vom Sparfuchs zum Schwerverbrecher – wie Frames unser Rechtsempfingen beeinflussen und wie man sie für die eigene Kommunikation nutzen kann

14. Juni 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Ob Menschen ein bestimmtes Verhalten als rechtens empfinden oder nicht, hing noch nie alleine davon ab, ob es gesetzlich erlaubt oder verboten war, sondern von einer gesellschaftlichen Übereinkunft, ob das Verhalten erlaubt oder verboten sein sollte. Diese Übereinkunft ist jedoch brüchig; Interessengruppen, Trends und andere Faktoren beeinflussen sie ständig. Aber auch wir selber können sie beeinflussen: durch unsere Sprache und das durch sie erzeugte Framing unserer Wertvorstellungen.

Das Anliegen meiner Dinner Speech anlässlich des 6. Düsseldorfer Anwaltsessens am 26.11.2018 im Industrie-Club Düsseldorf war es, den Einfluss von Sprache und Frames auf unser Rechtsempfinden zu beleuchten. Dieser Blogbeitrag ist eine weiterentwickelte Fassung davon.

Ich bei der Generalprobe für die Dinner Speech zum Thema Frames und Anwaltskommunikation

Ein schönes Beispiel für die Macht der Frames sind die Steueranwälte und ihre Steuersparmodelle. Als Organe der Rechtspflege sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Als Vertreter ihrer Mandanten jedoch deren Interessen. Das führt zu Konflikten, wenn Steueranwälte im Mandanteninteresse „Steuerschlupflöcher“ entdecken, die den Fiskus und damit das Gemeinwesen schädigen. Aktuelles Beispiel sind die Cum-Ex-Aktiendeals, die laut Medienberichten den deutschen Staat um zehn Milliarden Euro erleichtert haben.

Warum dauerte es über zehn Jahre, dass aus dem „Steuersparmodell“ Cum Ex eine schwere Steuerhinterziehung wurde?

Der auch als Dividendenstripping bezeichnete Vorgang war, wie bei allen „Steuersparmodellen“ üblich, zunächst von den Gesetzen gedeckt und wurde später verboten. In der der Zwischenzeit fügte er dem Staat jedoch einen Milliardenschaden zu. Berechtigte Fragen an die Anwälte wären:

  • Hätten sie trotz fehlender Verbote von Anfang an einen Unrechtsgehalt in ihrem Tun erkennen müssen?
  • Hätten sie angesichts der hohen Summen, um die es ging, gar die Radbruch‘sche Formel analog anwenden müssen? Nach dieser soll sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen Gerechtigkeit und gesetztem Recht für die Gerechtigkeit entscheiden, wenn das Gesetz als unerträglich ungerecht anzusehen sei.

Der nunmehr wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagte Erfinder der Cum-Ex-Steuersparmodelle, Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger aus Hessen, würde mit Sicherheit für sich in Anspruch nehmen, ein gesetzestreuer Anwalt zu sein, der nur dank seiner Findigkeit mal wieder eine Gesetzeslücke entdeckt und zu Geld gemacht hat.

War nur das Wirtschaftsstrafrecht den Anwälten nicht gewachsen oder gab es weitere Gründe?

Der ehemalige Finanzbeamte könnte vorbringen, dass das heute von der Staatsanwaltschaft behauptete Unrecht vor über zehn Jahren gar nicht erkennbar war. Immerhin dauerte es bis zum Jahr 2012, bis die Cum-Ex ermöglichende Gesetzeslücke geschlossen wurde. Und dann noch einmal fünf Jahre, bis Ende 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung erhob.

Gewiss ist die Komplexität einer Rechtsfrage ein Argument für ein langes Verfahren. Und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und erst recht Wirtschaftsstrafrecht sind ja wirklich komplex. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer schrieb einmal in seiner ZEIT-Kolumne „Fischer im Recht“, dass das Strafrecht dem White-Collar-Crime nicht gewachsen sei. Eine Putzfrau, die fünf Euro stiehlt, ließe sich leichter bestrafen als ein Bankmanager, der 500 Millionen veruntreut.

Das Unrecht eines Cum-Ex-Deals dingfest zu machen, gehört sicherlich in die Kategorie Brainfuck. Alleine die Sachverhaltsaufklärung bei Aktientransaktionen rund um einen Dividendenstichtag brennt WirtschaftsjuristInnen Denkfalten in die Stirn. Hinzu kommt die umstrittene strafrechtliche Bewertung der Cum-Ex-Deals. Ein verfassungsrechtlicher Grundsatz besagt, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Gegenstand des Strafverfahrens dürfte also auch die Frage sein, ob eine zunächst nicht strafbare Handlung überhaupt rückwirkend zu einer Straftat erklärt und bestraft werden darf.

Oder hat ein Framing das „Steuersparen“ zur Notwehr gegen einen gierigen Staat umgedeutet?

Gut möglich, dass es wegen der genannten Faktoren so lange dauerte, bis Gesetzgeber, Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt hartnäckige JournalistInnen die Cum-Ex-Deals tatsächlich als Straftaten bezeichneten. Doch auch die eingangs genannte gesellschaftliche Übereinkunft  was okay und was nicht okay ist, spielte eine Rolle. Im Hinblick auf die gemeinnützige Pflicht Steuern zu bezahlen, herrscht hier nämlich ein erbitterter Streit.

  • Das „Sparen“ von Steuern sei eine notwendige Gegenwehr gegen einen allzu gierigen Staat, lautet das traditionelle Credo der Gesetzeslückenfinder und wird unterstützt von Politikern und Medien.
  • „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“ lautete hingegen die Botschaft, die etwa der ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter Borjans (SPD) mit seinen millionenschweren Ankäufen von CDs mit den Namen potenzieller Steuerhinterziehern zu senden versuchte.

Sprachwissenschaftlerin Wehling: „Frames liefern den Deutungsrahmen für die Wirklichkeit“

Eine Waffe in diesem Kampf ist die eingesetzte Sprache beziehungsweise sind die durch sie aktivierten Frames. Das Framing zählt zu den mächtigsten Wirkmechanismen unserer Sprache. Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus.

Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling bezeichnet in dem von ihr verfassten SPIEGEL-Besteller „Politisches Framing“ Frames als „gedankliche Deutungsrahmen, innerhalb derer wir Fakten verarbeiten“. Laut Wehling verleihen Frames Fakten und Begriffen eine Bedeutung, indem sie die Fakten bzw. Begriffe mit unseren körperlichen Erfahrungen und unserem abgespeicherten Wissen über die Welt einordnen.

Als Folge davon sind es nicht die Fakten, die die unsere Einstellung zu Dingen bestimmen, sondern die Frames. Der Wirtschaftsnobelpreisträger Daniel Kahnemann hat mit dieser Erkenntnis die Annahme vom rational handelnden Nutzenmaximierer erschüttert. In dem gemeinsam mit seinem Forschungspartner Amos Tversky verfassten Werk „Choices, Values, and Frames“ erläuterte er, wie Frames die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen.

Im Hinblick auf die Pflicht Steuern zu zahlen, spielen die in den Medien benutzten Frames den „Steuervermeidern“ in die Hände. Objektiv betrachtet dient die Tätigkeit von Steueranwälten wie Hanno Berger dazu, Konstrukte zu entwickeln, mit denen Mandanten eine eigentlich vom Gesetzgeber beabsichtigte angemessene Besteuerung umgehen können. Die verwendeten Frames erzählen jedoch eine Rechtfertigungsstory.

Storytelling für Steuermilliarden: Flüchtende Mäuse und erquickende Oasen

Ein eindrucksvolles Beispiel von Elisabeth Wehling ist der Begriff Steuerschlupfloch. Er aktiviert den Frame einer Bedrohung, weil das Wort Schlupfloch in uns die Vorstellung einer Bedrohung hervorruft: Bedroht ist eine kleine Maus, die sich mit List dem Zugriff der bösen Katze durch Flucht in ein Schlupfloch entzieht. Somit macht der Begriff Schlupfloch den zu besteuernden Gewinn als Maus begreifbar, die vor der Bedrohung in Form der Besteuerung fliehen möchte. Die eigentlich geschuldete Entrichtung der Steuer wird als Situation vorstellbar, in der man gefangen ist und berechtigterweise ein Schlupfloch sucht.

Dem Schlupfloch stehen weitere Frame-Geschwister zur Seite, etwa das Steuerasyl. Wie der Begriff der politischen Flucht aktivert es semantisch mehrere Rollen:

  • Die Rolle der politischen Übermacht wird besetzt von den eigentlich demokratisch erlassenen Steuergesetze, die als Verfolger dem Geld der Reichen und Superreichen etwas Böses wollen.
  • Die Rolle des bedrohten wehrlosen Menschen, der fliehen muss, wird wahlweise von den Steuermillionen oder von ihren Eigentümern, den Superreichen, eingenommen. Sie fliehen, um ihr Geld dem übermächtigen Zugriff der Besteuerung zu entziehen.
  • Die Rolle des sicheren Asyl, an dem der bedrohte Flüchtling vor Verfolgung sicher ist, das Asyl, wird besetzt von jenen Ländern, die mit ihren Gesetzen die Steuerflucht möglich machen.

Die Verwendung des Fluchtframes und des Asylframes schafft es, in unseren Köpfen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer, die dazu dient, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, eine Bedrohung grundlegender Menschenrechte zu machen. Aus den Arschlöchern, die ihren Beitrag zum Gemeinwohl verweigern, werden bedrohte wehrlose Geschöpfe, denen man moralisch bedenkenlos Schutz gewähren kann. Ähnliche Mechanismen wirken beim Steuerparadies, wo ja bekanntlich nur die Guten hinkommen.

Deaktivieren kann man sie nur, indem man sie nicht verwendet oder Alternativen anbietet

Wir finden also tatsächlich auf der Ebene der Sprachwirkung einen Ansatz, der erklären kann, warum die Forderung, Steuersparmodellen einen Riegel vorzuschieben, nur schwer Gehör findet. Die gedanklich erweckten Frames sprechen dagegen. Was also wäre die erste Maßnahme, um gegen Steueroasen, Steuersparmodelle oder Steuerflucht wirksam vorzugehen?

Wehlings Rat lautet ganz einfach: Nicht mehr diese Frames benutzen, wenn man über die Vorgänge spricht. Stattdessen sollte man Alternativen suchen, die andere Frames aktivieren. Anstelle des Frames vom ehrlichen Sparer könnte man den Frame eines Betrügers aktivieren, der mit seinem Konstrukt seinen geschuldeten Beitrag zum Gemeinwesen verweigert und damit die Gemeinschaft schädigt.

In dem zuvor erwähnten Kampf um die Bewertung des Steuerzahlens ist tatsächlich eine kleine Verschiebung zu beobachten. So war im Handelsblatt jüngst von den „ergaunerten Steuermillarden“ zu lesen. Der Begriff „Ergaunern“ ruft deutlich andere Vorstellungen wach als etwa die „Steuerflucht“.

Auch Richter und Richterinnen sind beeinflussbar: Tipps für die Kanzleikommunikation

Welche Erkenntnisse sollten Anwälte und Anwältinnen für ihre Kommunikation mitnehmen?

Zum einen die Erkenntnis, dass Frames allgegenwärtig sind. Nur so kann man die Gefahr bannen, die eigene Argumentation mit entgegen wirkenden Frames unwissentlich zu entkräften. Zudem kann man wirkungsvoller kommunizieren. Etwa im Gerichtsprozess. Zwar besagt der Neutralitätsgrundsatz, dass Richter Sine ira et studio, also ohne Zorn und Eifer für die eine oder andere Partei entscheiden sollten. Doch auch Richter und Richterinnen sind der Prägung durch Framing zugänglich. Das erklärt auch, warum Litigation PR solche Wirkung zeigt. Sie setzt Frames ein, um Meinungen zu aktivieren und so den Gerichtsprozess zu beeinflussen.

Frames machen Täter unsichtbar oder ändern ihre Wahrnehmung

Frames können sogar Täter aus dem Blickfeld rücken. 2012 erstach ein Münchner Ehemann seine Frau und die Mutter seiner vier Kinder. Weil ich ihn flüchtig kannte, als Partner einer einer internationalen Wirtschaftskanzlei, verfolgte ich interessiert die Zeitungsartikel, die der Tat folgten und stieß schon damals auf den Begriff von „häuslicher Gewalt“. „Jedes Jahr werden in Deutschland rund 127.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt“ lautet eine beliebige Zeitungsschlagzeile. Fällt Ihnen etwas  auf? Der Begriff der häuslichen Gewalt nimmt den Täter aus dem Fokus. Spricht man von häuslicher Gewalt, klingt es, als ginge die Gewalt von prügelnden Häusern aus, aber nicht von Männern. Dabei sind es in 90 Prozent der Fälle sie, die prügeln oder auf andere Weise Frauen verletzen oder eben töten. Korrekt wäre meines Erachtens von „häuslicher Männergewalt“ zu sprechen.

Eine weitere Eigenschaft der Frames: Sie können ändern, wie ein Täter oder eine Täterin wahrgenommen wird. Bezeichnet die BILD-Zeitung einen Straftäter als Raubtier oder Bestie, erweckt sie damit kognitionspsychologisch die Vorstellung, dass man den Straftäter wie ein gefährliches Tier bekämpfen, einfangen, einsperren oder notfalls töten müsse. Als RechtsvertreterIn rutschen Sie prompt in die Rechtfertigungsfalle.

Wirkungsvolle Alternativframes etablieren

Leider hilft es Ihnen überhaupt nichts, einen Frame zu verneinen, also zu sagen: „Nein, mein Mandant ist keine Bestie“, weil auch die Verneinung eines Frames den Frame aktiviert. Selbst wenn Sie zehnmal wiederholen würden: „Nein, mein Mandant ist wirklich keine Bestie“, würden Sie zehnmal den Frame einer wilden Bestie aktivieren.

Was tun? Das einzige, was Ihnen übrigbleibt, ist zu versuchen, einen wirkungsvollen Alternativframe zu aktivieren. Aktivieren Sie für Ihren Mandanten das Bild eines Robin Hood, der für das Gute kämpft. Auf eine interessante Lösung für Thema Kriminalität weist Elisabeth Wehling hin. Danach könne es sich anbieten, die Kriminalität als Virus begreifbar zu machen. „Die Kriminalität greift um sich wie ein Virus.“, oder:  „Der Täter stammt aus einer kriminalitätsverseuchten Gegend.“ Die Assoziationskette dahinter lautet, dass man sich mit Strafbarkeit wie mit einem Virus infiziert. Also erweckt der Frame vom Virus in den Lesern oder Zuhörern die Vorstellung, dass die Straftaten eine Krankheit seien, die sich mit besserer Bildung, mit Resozialisierung und gesamtgesellschaftlich mit dem Abbau von Armut behandeln lassen. Das ist doch eine ganz andere Vorstellung als die von abzuknallenden Bestien, oder?

Das Fazit lautet: Frames wirken überall. Ensprechend wird unser Rechts- und Unrechtsempfinden durch unsere Sprache und die mit ihr aktivierten Frames beeinflusst. Mit ein wenig Übung können Sie überall die jeweils wirksamen Frames identifizieren. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sie entweder zu nutzen oder sie durch alternative Frames zu ersetzen.

Zur Lektüre:

Elisabeth Wehling

Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht

2016 224 S.,
ISBN 978-3-86962-208-8, 21,00 EUR
EBOOK (PDF)
ISBN 9783869622095
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Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Rezension, Veranstaltungen Stichworte: Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Linguistik, Rechtsanwalt, Rezension, Rhetorik, Steuerrecht

Vortrag beim Leadership-Colloquium: Mit welchen Eigenschaften qualifizieren sich Anwälte als moderne Leader?

3. November 2015 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Unter dem Titel „The Big C- Cash, Culture, Controlling and Creatures durfte ich beim 11. LEADERSHIP-Colloquium und der 3. Verleihung des Management Taktstocks durch die Deutsche Gesellschaft für Professional Service Firms DGPSF Tag referieren, am Freitag, 25. September 2015, Grandhotel Schloss Bensberg  in Bergisch Gladbach.

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Eva beim Leadeship Colloquium in Schloss Bensberg Foto von Georg Gerber mit freundlicher Genehmigung

Hier mein leicht augenzwinkernder und gekürzter Vortrag:

Leadership  – geht das mit Anwälten?

Sie haben heute bereits einiges gehört über die Notwendigkeit und über die Möglichkeiten, neue Formen des Managements zu etablieren. Reden wir  – kurz vor dem Sektempfang – über die entscheidende Herausforderung dabei: wir müssen diese neuen Formen des Managements in Anwaltskanzleien etablieren. In denen arbeiten bekanntermaßen Anwälte und Anwältinnen. Das führt uns zu der Frage: Modernes Leadership – ist das mit Anwälten möglich? Oder: Mit welchen Eigenschaften qualifizieren sich Anwälte als moderne Leader?

1.    Überzeugt ihr optische Außenwirkung?

Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangen, heißt ein Sprichwort und das beherzigen auch Wirtschaftsanwälte. Sie sehen top aus. Bei ihnen ist das normale Outfit ein Honorarargument. Erfahrungsgemäß bezahlt der Mandant eine Rechnung über 100.000 Euro bereitwilliger, wenn der Anwalt Budapester Schuhe trug beziehungsweise die Beraterin ein Tuch von Hermès. Das Prinzip dahinter ist die Mimikry. Das ist die optische Angleichung an den Feind, die Insekten oder andere Tiere betreiben. Ungiftige Schlangen ahmen die Muster ihrer giftigeren Artgenossen nach, in der Hoffnung, für einen von ihnen gehalten zu werden. Wirtschaftsanwälte versuchen daher immer, so auszusehen, als seien sie reich und erfolgreich. Der normale Anwalt kündigt lieber das Abo bei C.H. Beck als die Leasingraten für den neuen Porsche. Und sie achten auf Statussymbole: Sattes Brummen unter der Motorhaube, schickes Büro in guter Lage, sexy Sekretärin, Vielfliegerkarte und schicker Titel. Für sie gilt: Mit welchem Namen du kommst gegangen, so wirst du empfangen. Wer nur Thilo Müller heißt und nicht gerade Bernulph oder Maximilian, muss mindestens einen Doktortitel haben, um in Anwaltskreisen was herzumachen oder einen Adelstitel oder einen LL.M.

Selbst beim Doktortitel sind Anwälte sehr penibel. Kanzleimanager bzw. Managing Partner sollen sich ja immer auf der Wesentliche konzentrieren und Doktortitel sind nun mal etwas ganz Wesentliches. Allerdings ist auch ein schönes und beeindruckendes Äußeres alleine nicht ausreichend für Führungskräfte. Sie müssen auch kommunizieren können.  Kommen wir also zur nächsten Frage:

2.    Sind sie kommunikativ überzeugend?

Hervorragende Leader sind zugleich hervorragende Kommunikatoren oder Kommunikatorinnen. Egal, ob schriftlich oder mündlich – sie verstehen es, ihr Gegenüber zu erreichen, es zu unterhalten und es zu überzeugen. Das setzt voraus, dass sie sich ihm verständlich machen können. Wie sieht es damit bei Anwälten aus? Man muss die Frage stellen, denn zuweilen kommt es vor – zumindest in der schriftlichen Kommunikation – dass Anwälte da gewissen Herausforderungen unterliegen. Ein anderes Thema ist der althergebrachte autoritäre Führungsstil. Traditionelle autoritäre Führung hieß:

„Los, Sklave, arbeite, bis du umfällst. In Klammer: Und bis ich die Kohle im Sack habe“

Moderne Führung verpackt das subtiler. Bei Google oder Amazon heißt es:

„Wir sind eine Familie. Und wir sind immer für einander da. Und sogar der Frisör ist Tag und Nacht für dich da.“

Die Bedeutung ist dieselbe wie in der autoritären Variante:

„Los, Sklave, arbeite rund um die Uhr, ich sorge nur dafür, dass dir dabei die Haare nicht ins Gesicht hängen.“

Anwälte haben das problemlos verinnerlicht. Im Recruiting/Employer Branding kommunizieren gerade die arbeitsintensiven Großkanzleien gerne voller Stolz, dass ein Kindermädchen bereitstehe, das rund um die Uhr Kinderbetreuung anbietet. Botschaft: Auch hier kannst du bis zum Umfallen schuften. Manchmal können Kanzleien aber nicht mit finanziellen oder geldwerten Anreizen wie Kindermädchen und ähnlichem arbeiten. Hier muss sich nüchternerweise die 3. Frage stellen: Können Anwälte ihre Mitarbeiter durch Lob motivieren?

3.    Können sie motivieren?

Hervorragende Leader spornen ihre Mitarbeiter durch Lob an. Sie motivieren sie, vermitteln Sinn und Wertschätzung.Wie sieht das bei Anwälten aus? Aufschlussreich ist ein Blick auf die Anwaltswerdung, also auf die juristische Ausbildung und die beiden juristischen Staatsexamina. Mit den Noten im Staatsexamen ist das ja so eine Sache. Wenn Kanzleien Junganwälte einstellen, wollen sie nur welche haben mit Top-Noten: Prädikat oder gut oder gar sehr gut. Aber wenn sie selber Noten vergeben sollen, als Prüfer im ersten oder zweiten Staatsexamen, sind Juristen und Anwälte extrem knauserig. Die Bestnote »sehr gut« wird nur vergeben, wenn Ostern und Weihnachten zusammenfallen.

Warum bewerten Juristen andere Juristen so schlecht? Weil Jura so schwer ist? Dann müssten die Juristen eigentlich ja auch bei der Einstellung milder sein, aber das sind sie nicht. Oder tun sie sich so schwer mit der Anerkennung der Leistungen, weil ihr persönliches Selbstverständnis es nicht zulässt, andere gütig und milde zu beurteilen? Das führt uns tief in die Anwaltspsyche… Möglicherweise nagen im geheimen an Anwälten tiefste Selbstzweifel, auf den sie nach außen mit Zynismus reagieren…

Solche Selbstablehnung führen Psychologen auf eine traumatisierende Ablehnung in der Kindheit zurück. Traumatisierte Kinder reagieren leicht mit selbstverletzendem Verhalten wie dem Ritzen der Arme oder mit einer exzessiven Lebensweise, Drogen und dergleichen mehr. Damit riskieren sie unbewusst, Schaden zu nehmen. Bei Anwälten äußert sich das subtiler. Nach außen demonstrieren sie stets, dass sie sich selbst für die Krone der Schöpfung halten und die anderen für Schwachköpfe. Für psychologisch geschulten Betrachtern könnte das ein Indiz sein, dass sie in Wahrheit damit von etwaigen Selbstzweifeln ablenken.

Auch die von Dienstleistern oder untergebenen Mitarbeitern oft beklagte Beratungsresistenz ist auf die Selbstablehnung zurückzuführen. Statt nach innen kehren die Anwälte ihre latente Aggressivität und Abwertung nach außen. Das ist natürlich bitter. Denn vielleicht sind auch Anwälte in Wahrheit ganz anders. Tief drinnen sind sie vielleicht zutiefst friedliebend? Vielleicht  bemüht sich niemand stärker, Konflikte zu vermeiden als Anwälte? Sind es vielleicht einfach vertrauensselige Gemüter, die in ihren Mitmenschen nur das Gute sehen? Und  von den täglichen Enttäuschungen allmählich verbittert sind? Das Fazit lautet: Beachten Sie die traumatisierte Anwaltsseele.Die könnte Ihnen womöglich einen Strich durch die Rechnung macht, wenn es ans Loben geht. Wer keine Anerkennung erfährt, kann auch anderen nur schwer Lob und Anerkennung spenden. Aber man kann ja auch delegieren. Womit wir beim nächsten Punkt unserer Leadership-Merkmale wären:

4.    Können Anwälte führen?

Führung heißt, nicht alles selber machen, sondern Verantwortung an die richtigen Personen delegieren. Gute Manager planen ein Projekt, bestimmen Verantwortliche für untergeordnete Bereiche und statten sie mit so viel Verantwortung aus, dass sie ihre Aufgaben eigenmächtig erfüllen können. Nur in wichtigen Punkten mischen sie sich selber ein. Etwa bei den Weihnachtskarten. Hier sind strategisch relevante Fragen zu klären: Soll der Tannenbaum auf die linke oder auf die rechte Seite? Solche wichtigen Entscheidungen kann man nicht der Marketingtusse überlassen, die ja nicht mal ein 2. Staatsexamen, geschweige denn ein Prädikat hat.

Auch bei Kommas oder der Rechtschreibung verzichten Anwälte lieber darauf, Arbeit zu delegieren, weil sie wissen, das kann zur Katastrophe führen. Zum Beispiel bei Verträgen. Da kann ein falsches oder fehlendes Wörtchen, wie zum Beispiel „nicht“, eine Haftung in Millionenhöhe  auslösen. Da prüft der Partner lieber noch dreimal nach, ob der Vertrag stimmt. Das führt bei den meisten Anwälten über kurz oder lang zum Korinthenkackerbazillus.Ein Symptom von diesem Bazillus ist die pathologische Kommakorrigierwut. Sobald der Anwaltsblick auf bedrucktes Papier fällt, beginnt er, wie ein Scanner die Zeilen entlang zu rattern. Bei jedem fehlenden Komma macht es »Kling«, und vom Anwaltshirn zuckt ein Blitz zur Hand, die sich zur Tastatur hebt und das Komma einfügt. Es gehört schon viel innere Ruhe dazu, sich in Anwaltsnähe die Gewissheit zu bewahren, dass von einem falsch gesetzten Komma nicht die Welt untergeht. Fazit: Was heißt das für unsere Frage, ob Anwälte gute Leader sind, die Unwichtiges delegieren können? Natürlich, dass Anwälte Unwichtiges delegieren können. Kommafehler sind für Anwälte wichtig. Das führt uns zur 5. Frage:

5.    Sind Anwälte visionär?

Leadership heißt ja unter anderem, charismatisch und visionär sein Unternehmen in die Zukunft führen. Das ist mehr als reines Management. Leader organisieren nicht nur, sie tragen das Unternehmen weitsichtig in die Zukunft.Wie ist das bei Anwälten? Anwälte sind dafür gut präpariert. Sie können nämlich in die Zukunft blicken.Sie wissen aber auch, was die Normalsterblichen gern verdrängen: dass die Zukunft böse ist. Und dass von allen möglichen Szenarien immer das Worst-Case-Szenario eintritt. Ein Beispiel-Szenario: Schüttet ein Mitarbeiter Bohnerwachs aufs Parkett, weil er seinen Konkurrenten kurzfristig aus dem Feld ziehen will, wird der Kerl nicht nur ausrutschen, sondern sich den Kopf anschlagen, ins Koma fallen und anschließend mit Querschnittslähmung wieder erwachen und horrende Schadensersatzansprüche geltend machen.
Noch bevor der Mitarbeiter das Fläschchen mit dem Bohnerwachs aufschraubt, sieht der Anwalt das alles vor sich.Wie ein rotes Blinklicht blinken in seinem Kopf die Rechtsfolgen auf: Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz, Rehabilitationskosten, lebenslange Rente und so weiter.Anwälte sind darauf getrimmt, Katastrophen vorherzusehen.Das macht sie für die Entscheider in Politik und Wirtschaft unentbehrlich und den normalen Leuten unheimlich. Fazit: Als Fazit könnte man ziehen: Wenn Sie für Ihre Kanzlei visionäre Ziele entwickeln wollen, also visionäre Höhenflüge anstreben, dann gehen Sie davon aus, dass die Anwälte das durchaus mittragen. Aber berücksichtigen Sie das, was nur Anwaltsaugen sehen: Dass man von weit oben tief runterfallen kann. Das heißt: für die Anwälte legen Sie unbedingt Anschnallgurte bereit!Überleitung: Equipment wie Anschnallgurte und ähnliches führt uns direkt zum nächsten und 6. Kriterium: nämlich zur Frage: Sind Anwälte auch organisationsstark?

6.    Sind sie organisationsstark?

Gute Manager haben das Zeit- und Ressourcenmanagement im Griff. Wie ist das bei Anwälten? Anwälte haben keine rosarote Brille vor der Nase, aber in jedem Fall haben sie die Uhr im Blick. Sei es, um die billable Hours nachzuhalten, sei es, um eine Frist einzuhalten. Mit den Fristen ist es so eine Sache. Wenn man sie einhält, bemerkt es keiner und dann klatscht auch keiner Beifall. Das widerspricht dem schon besprochenen anwaltlichen Bedürfnis nach Anerkennung, nach Lob und so weiter. Aufmerksamkeit in Form von Ärger gibt es nur, wenn man die Frist versiebt. Oder wenn man sie unter großem Trara gerade noch einhält. Jawohl, Anwälte können Fristen einhalten. Aber sie reizen sie auch gerne aus. In Kombination mit ihrem hohem Verantwortungsgefühl kann das normale Zeitpläne manchmal crashen.

7.    Sind Anwälte mental fokussiert?

Leader sind konzentriert und mitunter kaltblütig und skrupellos.Wie sieht es da bei Anwälten aus?Hier finden wir einen Anwaltskenner nicht überraschenden Befund in der Psychologie. Der Anwaltsberuf gehört zu den psychopathischsten Berufen der Welt. Das hat der bekannte Psychologe aus Oxford Kevin Dutton untersucht. Buchtitel: Psychopathen – was man von Heiligen, Anwälten und Serienmördern lernen kann.  Es gebe, so Duttons These, auch außerhalb des kriminellen Firmaments Psychopathen, die oft bestens in Berufen wie den folgenden zurechtkommen: Chirurg, Anwalt oder Firmenchef. »Eine psychopathische Strategie kann sich zum Beispiel auch im Sitzungssaal als äußerst nützlich erweisen«, sagte Dutton. Psychopathische Persönlichkeitsmerkmale können Anwälten im Beruf nützen. Dazu betrachten Psychologen die Big Five. Das sind fünf entscheidende Faktoren der Persönlichkeit.

  • Offenheit für Erfahrung
  • Gewissenhaftigkeit
  • Extraversion
  • Verträglichkeit
  • Neurotizismus

Wer bei Verträglichkeit, wozu Vertrauen, Freimütigkeit und Altruismus zählen, niedrige Werte hat, profitiert, wenn es um erbitterte Auseinandersetzungen etwa vor Gericht oder bei Verhandlungen geht. Dutton spricht von den Siegermerkmalen, wenn er von den Grundprinzipien der Psychopathie spricht. Dies sind: Skrupellosigkeit, Charme, Fokussierung, Mentale Härte, Furchtlosigkeit, Achtsamkeit, Handeln. Diese Merkmale können, richtig dosiert, helfen, berufliche Erfolge zu erzielen. Erfolgreiche Psychopathen und Psychopathinnen, können diese Merkmale einblenden, wenn die Situation es erfordert. Verhandlungsmarathon. Oder vor Gericht. Die gute Nachricht: Erfolgreiche Psychopathen können diese Merkmale wieder ausblenden – wie die Regler an einem Mischpult. Zum Beispiel, wenn sie zu Hause mit ihren Kindern herumtoben oder ihre kranke Mutter pflegen. Oder mit ihren Mitarbeitern sprechen.

Das Fazit lautet: Modernes Leadership mit Anwälten ist eine Herausforderung, denn es sind Anwälte dabei. Modernes Management mit Anwälten ist jedoch möglich, denn sie weisen Eigenschaften auf, die für modernes Leadership erforderlich sind. Anders gesagt, Leadership ist möglich, denn es sind Anwälte dabei!

Vielen Dank!

 

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Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

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Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch, Interviews, Presse Stichworte: Buch, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

Logo Decorum Lektorat

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Rechtsvisualisierung: Rechtliche Inhalte mit Bildern erfolgreich vermitteln

14. April 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interview mit Nicola Pridik, Juristin und Expertin für Rechtsvisualisierung

Nicola Pridik (Jg. 1970) ist Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation. Die gelernte Juristin hat an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Lehrstuhl Prof. Klaus Marxen) jahrelang Recht visualisiert. Seit 2008 bietet sie Kanzleien, Institutionen und Lehreinrichtungen Dienstleistungen rund um juristische Texte und Bilder an. www.npridik.de und www.recht-verstehen.com

Klartextanwalt: Frau Pridik, was versteht man unter Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik (www.recht-verstehen.com): Bei der Visualisierung von Recht geht es darum, rechtliche Inhalte mittels Bildern zu vermitteln. Der Art des Bildes sind dabei keine Grenzen gesetzt: Es können Schaubilder sein, Mindmaps, Fotos, Comics, Illustrationen, Karikaturen, Gemälde oder Filmsequenzen. Häufig dient die visuelle Aufbereitung dazu, Strukturen des Rechts oder juristische Sachverhalte zu veranschaulichen und Probleme in einen Zusammenhang einzuordnen. Aber auch andere Zwecke sind denkbar, z. B. kann ein Foto oder Video helfen, eine Stimmung einzufangen oder das Ausmaß eines Schadens zu realisieren, eine Karikatur einen rechtlichen Missstand auf den Punkt bringen und eine Illustration einen abstrakten Begriff ins Bild setzen.

Klartextanwalt: Warum ist die Visualisierung im Recht so wichtig?

Nicola Pridik: In vielen Bereichen des täglichen Lebens besteht Bedarf an Rechtsinformationen. Ob beruflich oder privat: Die Menschen wollen wissen, welche Rechte sie haben, was sie tun und was sie lieber lassen sollten. Der Gesellschaft bzw. dem Staat wiederum liegt daran, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Leider ist es äußerst schwierig, diesen Interessen gerecht zu werden. Denn Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sind häufig so kompliziert und abstrakt, dass nur Eingeweihte sie verstehen – ein Problem, das Politiker und Juristen vor große Herausforderungen stellt. Das Medium des Bildes hilft, diese Herausforderung zu meistern. Bilder können schriftliche Ausführungen ersetzen – etwa in Form eines Verkehrsschildes – oder sie können schriftliche oder mündliche Ausführungen ergänzen.

Klartextanwalt: Wo und wie wird Recht visualisiert?

Nicola Pridik: Rechtliche Bilder werden überall dort eingesetzt, wo Juristen anderen Menschen rechtliche Themen näherbringen möchten: im Hochschulunterricht, in Fortbildungen, bei Vorträgen, in Fachbüchern, Ratgebern, Skripten, Broschüren oder im Internet. Bei Vorträgen lassen sich Schaubilder in eine PowerPoint-Präsentation einbinden .

Schaubild Bußgeldverfahren
Schaubild von Nicola Pridik www.recht-verstehen.com

  • Aber auch Videos sind auf dem Vormarsch, etwa das E-Learning-Format Simpleshow (www.simpleshow.tv), wo Rechtsbegriffe von Geschäftsfähigkeit bis hin zur Erwerbsminderungsrente in kurzen Videos dargestellt und erläutert werden.
  • Vorbild sind natürlich Ratgebersendungen im Fernsehen, die ja schon immer rechtliche Themen in Bilder übersetzen müssen. Die Sendung „Ratgeber Recht im WDR“ illustriert Rechtsthemen gerne mal mit skurrilen Typen oder gar mit Puppen.
  • Für Jurastudierende hat Prof. Breidenbach an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die Methode der Knowledge-Tools entwickelt. Sie dient dazu, die Falllösungstechnik zu trainieren. Auf www.juratv.com kann anhand von animierten Schaubildern, die ein Sprecher erläutert, gelernt werden, wie man einen Rechtsanspruch – etwa auf Schadensersatz nach § 823 BGB prüft.
  • Andere Anbieter unterstützen die Studierenden mit juristischen Mindmaps beim Lernen. Ein Beispiel sind die Visual Cards vom Verlag Grüning, die den bekannten Prüfungsschemata ähneln und auf der Website teilweise zum Download angeboten werden. http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm.
  • Ein weiterer Einsatzort für Visualisierungen sind Gerichte, in den USA allerdings deutlich häufiger als bei uns. Dort gibt es sogar zahlreiche Dienstleister, die Anwälten sog. Legal Graphics erstellen, um deren Argumentation visuell zu untermauern.
  • Schließlich können juristische Bilder Unterhaltungszwecken dienen (z. B. Comics) oder dem Anwaltsmarketing (z. B. juristische Zeichnungen, Karikaturen oder Illustrationen auf Weihnachts- und Glückwunschkarten oder Internetseiten).
  • Rechtsvisualisierungsblog: Wen das Thema aus wissenschaftlicher Perspektive interessiert, ist bei Prof. Röhl aus Bochum richtig, der mittlerweile zwar emeritiert ist, aber nach wie vor auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com zu allem bloggt, was mit Visualisierung in der Juristenausbildung zu tun hat. Eine Linkübersicht zum Thema findet sich hier: http://www.rechtsvisualisierung.net/Links.html.

Frau Pridik, warum ist die Visualisierung von Recht für Anwälte interessant?

Nicola Pridik: Als Anwältin oder Anwalt wollen Sie andere überzeugen. Vor allem wollen Sie Mandanten für sich gewinnen und mit Ihrer Fachkompetenz wahrgenommen werden. Spätestens seit dem Buch „Klartext für Anwälte“ sollten Anwälte wissen, dass es dafür ungeheuer hilfreich ist, sich klar auszudrücken und auf den Punkt zu kommen. Dabei sind sie keinesfalls auf mündliche oder schriftliche Ausführungen beschränkt. Sie können und sollten auch Bilder einsetzen. Heißt für Anwält: Zeigen Sie, was Sie meinen! Oder wie J. G. von Herder es ausdrückte: „Sprechen Sie zum Auge“!

Auf diese Weise erhöhen Anwälte die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen auf sie aufmerksam werden und ihnen zuhören. Zudem verankern sie ihre Botschaft nachhaltig in den Köpfen ihrer Adressaten, bleiben in Erinnerung und sammeln Pluspunkte, weil sie sich in ihrer Kommunikation erfrischend positiv von vielen Ihrer Kollegen abheben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bilder Ihre Botschaft auf den Punkt bringen und optisch ansprechend sind. Wie bei Texten kommt es auch bei Bildern auf die Qualität an.

Schaubild Rechtsvisualisierung
Schaubild von Nicola Pridik zum Zugewinnausgleich www.recht-verstehen.com

Frau Pridik, wie kamen Sie dazu, die Visualisierung von Recht als Dienstleistung anzubieten?

Nicola Pridik: Begonnen hat alles an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort habe ich nach meinem 1. Staatsexamen einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl gearbeitet, der nicht nur zur Rechtsvisualisierung (vor allem im Strafrecht) forschte, sondern sie auch zu einem festen Bestandteil der Lehre machte. Mein Part war es, die dafür nötigen juristischen Grafiken und PowerPoint-Präsentationen für Vorlesungen zu erstellen.

Viele hundert Schaubilder zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind damals entstanden. Am Anfang setzte ich lediglich Skizzen meines Chefs (Prof. Marxen) in PowerPoint um, später lieferte ich Schaubilder nach Themenvorgabe und entwickelte eine eigene Lehrveranstaltung zur Visualisierung von Recht mit PowerPoint.

Mir machte die Arbeit unglaublich viel Spaß, denn sie vereinte mein Faible für Systematiken, Schemata und klare Strukturen mit einer gestalterischen und zugleich didaktischen Aufgabe. Da die Lehr- und Lernmaterialien des Lehrstuhls bei den Studierenden sehr gut ankamen und anschauliche Vermittlung von Recht auch außerhalb der Uni ein Thema ist (oder sein sollte), entstand die Idee, Rechtsvisualisierung als Dienstleistung anzubieten.

Was für Visualisierungen fragen Ihre Kunden denn konkret nach?

Nicola Pridik: Ein Anwalt, der einen Vortrag halten will, beauftragt mich beispielsweise damit, aus seinen handschriftlichen Skizzen eine PowerPoint-Präsentation zu erstellen oder eine selbst kreierte Präsentation didaktisch und gestalterisch zu optimieren. Ein anderer benötigt nur ein einzelnes Schaubild, das seine mündlichen oder schriftlichen Ausführungen veranschaulicht. Verlage oder Autoren sind zuweilen an Schaubildern für Bücher interessiert. Schließlich wurde auch schon die Erstellung einer illustrierten Broschüre und eines Posters zu einem rechtlichen Thema nachgefragt.

Wie aufwendig ist die Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik: Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. der Art des Auftrags, dem Rechtsgebiet und vor allem davon, welche Vorarbeit der Kunde geleistet hat. Die Vereinfachung von Kompliziertem kostet zuweilen ziemlich viel Zeit. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, eine komplizierte juristische Materie mit einfachen Worten auf den Punkt zu bringen. Ein Anwalt, der überlegt, ob er sich selbst der Visualisierung annimmt, wird in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass ihn nicht nur ein qualitativ besseres Ergebnis erwartet, wenn er einen externen Dienstleister beauftragt, sondern es außerdem wirtschaftlicher für ihn ist.

Warum Bilder in der Rechtskommunikation nützen

Beauftragen denn viele Kanzleien Rechtsvisualisierungen?

Nicola Pridik: Dass man mit klarer Kommunikation nicht nur in Wort sondern auch in Bild bei potenziellen Mandanten punkten kann, haben bisher erst verhältnismäßig wenige Anwälte erkannt. Bei der Rechtsvisualisierung kommen bei vielen noch die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber Bildern im Recht hinzu: Jura ist nun mal eine Wissenschaft der Sprache und Bilder können Worte nicht ersetzen.

Wer so argumentiert, hat aber nicht begriffen, um was es bei der Rechtsvisualisierung eigentlich geht: Schaubilder oder Präsentationen stehen nie für sich, sondern werden stets kommentiert, sei es durch Texte oder einen Vortrag. Bilder übernehmen hier eine ganz eigene Funktion. Sie bereichern die Ausführungen, weil sie zum einen Inhalte transportieren, die sich mit Worten nur schwer beschreiben lassen (bevor ich anfange, Strukturen zu beschreiben, zeige ich sie doch lieber). Zum anderen liegt ihre Stärke in der Vereinfachung und Konzentration auf das Wesentliche.

Wenn es so viel nützt, woher kommen dann die Vorbehalte?

Nicola Pridik: Juristen sind häufig skeptisch, weil sie bei einer Regel immer auch ihre zehn Ausnahmen im Kopf haben. Lassen sie die Ausnahmen weg, haben sie Sorge, sich dem Vorwurf der Ungenauigkeit auszusetzen. Gerade in der Kombination von Worten und Bildern lässt sich dieses Problem aber wunderbar beheben. Das Bild konzentriert sich auf die Grundstruktur, während die Ausnahmen mündlich oder schriftlich erläutert werden.

Geben Sie dem Thema Rechtsvisualisierung trotz der erwähnten Vorbehalte unter Juristen eine Chance?

Nicola Pridik: Auf jeden Fall. Angesichts der rasanten medialen Entwicklung und der didaktischen Vorzüge des Bildes kommen sie um das Thema gar nicht mehr herum. Im Übrigen lassen sich durchaus erfreuliche Fortschritte des Umdenkens erkennen: So können sich nicht nur Verlage zunehmend vorstellen, juristische Bücher durch Schaubilder zu bereichern, ich werde sogar angefragt, ob ich Juristen in PowerPoint schulen kann. Schließlich haben viele Anwälte mittlerweile in eine ansprechende Website und ein Corporate Design investiert und gehen aufgrund der positiven Erfahrungen mit ihrer Selbstdarstellung auch den nächsten Schritt und unterziehen ihre gesamte interne und externe Kommunikation einem Relaunch. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

klartextanwalt: Vielen Dank für das Interview!

Mehr Infos zur Rechtsvisualisierung:

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Sollten Anwälte twittern? Aber wollen sie es überhaupt?

24. November 2010 von Eva Engelken 3 Kommentare

Kommunikation im Social Web ist keine Einbahnstraße – Rechtsanwälten muss sie Spaß machen – nur das bringt Erfolg

Sollten man als Anwalt oder Anwältin heutzutage twittern? Diese Frage höre oder lese ich in letzter Zeit immer wieder.
Dahinter steht die Frage nach dem Nutzen:

„Nützt es mir für meine Kanzlei und erhöht meinen Gewinn, wenn ich auf Twitter regelmäßig Sprüche in niedlicher 140-Zeichen-Länge abgebe?“

Und die Sorge vor dem möglichen Schaden:

„Stelle ich mich als Anwalt (oder Anwältin) nicht ins Abseits, wenn ich im Zeitalter der immer stärker präsenten Social-Media-Welt von Google, Youtube, Facebook und Co nicht mitmache?“

Hochoffiziöse Social-Media-Consultants oder „Facebook Berater“ (gern mit Deppen-Leerzeichen geschrieben) schüren diese Sorge gerne und antworten:

„Ja, immer mehr Anwälte twittern, also sollten Sie es auch tun. Zwar ist es schwierig, die Zielgruppe im Web zu erreichen, aber wenn Sie es so und so tun, haben Sie Erfolg.“

Dabei liegt das Problem anders. Schon die Frage ist falsch! Sie sollte nämlich lauten:

„Wollen Anwälte überhaupt twittern?“

Dass es auf Ihren Willen ankommt, erstaunt Sie? Wo Sie als moderner marketingbewusster Anwalt doch den alten Werbespruch verinnerlicht haben: ‚Der Wurm, also die Werbemaßnahme, soll dem Fisch (=Kunden) schmecken, nicht dem Angler (=Anwalt)?!

Ja, richtig, es kommt auf Ihren Willen an. Soziale Medien müssen dem Akteur selber schmecken. Im Gegensatz zur klassischen Werbung, die darauf ausgelegt ist, einseitig dem Kunden zu schmecken, müssen Twitter, Facebook & Co den Empfängern und den Sendern Spaß machen.

Nur, wer sich wohl fühlt, kann Social Media erfolgreich nutzen

Warum? Weil Soziale Medien aus dem  Senden und dem  Empfangen von Botschaften bestehen bzw. aus der Interaktion der Teilnehmer. Um richtig agieren und reagieren zu können, muss man sich in diesen Netzwerken wohlfühlen! „Join the Conversation“ oder „Nimm am Kaffeeklatsch teil“, funktioniert nur, wenn man auch locker mitplaudern kann.

Außerdem schlucken Soziale Netzwerke viel Zeit – Lebenszeit, die Sie besser für etwas verwenden sollten, was Ihnen Spaß macht.

In Social Networks haben „echte“ Menschen Erfolg

Warum Sie mit Spaß bei der Sache sein sollten, hat noch einen Grund: Sie haben – wenn Sie es denn wollen, auf Twitter die Möglichkeit, sich als echter Mensch zu präsentieren und dort, wie auch auf Facebook, Xing oder in Blogs die Möglichkeit, sich wie einer echter Mensch zu benehmen.

Und hier wie dort können Sie durch die Art Ihrer Äußerungen den Eindruck eines klugen, kompetenten oder auch eines überdrehten, trockenen oder peinlichen Wesens erwecken. Und können weiter empfohlen werden, diese Menschen im Real Life treffen und Aufträge an Land ziehen. Einfach, indem Sie sich so präsentieren, wie Sie sind. Es zahlt sich alles aus.

Fragen wir also: Liegt Ihnen Social Media? [Weiterlesen…]

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Facebook, Kommunikation, Mandant, Persönlichkeit, Rechtsanwalt, Social Media, Twitter, Xing

Klartext schreiben – Heute: Der Brief vom Amt

8. November 2010 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Amtsdeutsch vs. Deutsch

Ich habe vor einigen Tagen mal wieder einer Bekannten beim Übersetzen geholfen. Nicht, dass ich englische Texte ins Deutsche übersetzt hätte oder dergleichen, nein! Ich habe Amtsdeutsch in normales Deutsch übersetzt. [Weiterlesen…]

Kategorie: Klartext schreiben Stichworte: Amtsdeutsch, Arbeitsamt, Kommunikationsratgeber, Mandant, Rechtsanwalt, Verständlichkeit

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