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Den Archetyp Jurist gibt es nicht – Interview von STUDJUR zu „111 Gründe Anwälte zu hassen“

3. Januar 2016 von Eva Engelken Kommentar verfassen

screenshoEin Titel wie eine Kampfansage: im vergangenen Jahr veröffentlichte der Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag aus Berlin ein mehr als dreihundert Seiten starkes Buch unter dem Titel „111 Gründe, Anwälte zu hassen“. Für die zweite Ausgabe der STUD.Jur. hatte Schriftleiter David Eckner die Gelegenheit, die Autorin kennenzulernen und nur ein paar wenige dieser Gründe zu beleuchten: Eva Engelken studierte Rechtswissenschaften, schrieb als Redakteurin für das Handelsblatt und berät Kanzleien in PR-Angelegenheiten. Eine seltsame Kombination?

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STUD.Jur.: Frau Engelken, wenn man durch die lokale Buchhandlung stöbert, bleibt einem Juristen beim Anblick des in grellem rot erschienenen Einband fast der Atem stocken: „111 Gründe, Anwälte zu hassen“, versehen mit einem Handzeichen, dass erst durch den Profi fußball salonfähig wurde. Wie empfinden Sie diese Reaktion, auch als Mitglied der Zunft?

EE: Es freut mich natürlich, wenn mein Buch Ihnen den Atem raubt. Wobei ich glaube, dass die meisten Juristen und Juristinnen das Handzeichen, das ja auch Peer Steinbrück eingesetzt hat, gut wegstecken können. Schließlich sind Angriff  und Verteidigung ihr tägliches Brot. Außerdem erinnert der rote Einband beruhigend an die dicken roten Bücher aus dem C.H.Beck Verlag.

STUD.Jur.: Berichten Sie uns von Ihrer Motivation für das Buch? Was hat sie zur Fertigung des Manuskripts gereizt? Die Praxis, die Ausbildung, das Aufräumen oder Etablieren der Klischees? EE: Ich muss sagen, das Buchschreiben war zum einen Teil Vergnügen und zum anderen Teil Aufräumaktion in meinem Hirn. In all den Jahren, in denen ich mit Juristen und ihren Mitarbeiterinnen zu tun hatte, haben sich so viele skurrile Erlebnisse angesammelt, die wollten einfach mal raus. Und da die Buchreihe „111 Gründe“ heißt, musste ich mir nur die Mühe machen, sie in genau 111 Häppchen und Karikaturen aufzuteilen.
STUD.Jur.: Der Deckel Ihres Buches berichtet uns von zahlreichen Funktionen, die Sie gegenwärtig und in der Vergangenheit ausgeübt haben, wie etwa zu allem Ursprung das Studium der Rechte. Haben Sie das Manuskript gedanklich schon in Ausbildungszeiten begonnen? Wo sehen Sie sich im Übrigen? Haben Sie juristisch praktiziert?

EE: Ich habe in der Tat Jura studiert und beide Staatsexamina abgelegt. Allerdings habe ich mich dann dafür entschieden, meinem Herzen zu folgen und die journalistische Laufb ahn einzuschlagen. Deshalb habe ich ans Referendariat noch eine praxisnahe Ausbildung in der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten gehängt und dann beim Handelsblatt gearbeitet.
STUD.Jur.: Gibt es einen Archetyp „Jurist“?

EE: Das habe ich versucht zu ergründen, bin mir aber immer noch nicht ganz sicher. Im Märchen gibt es die Helden und Heldinnen auf der einen Seite und auf der Gegenseite die Schurken. Das gibt es auch bei Anwälten, wobei die modernen Wirtschaftsanwälte oft gerne an der Seite derjenigen stehen, die das meiste Geld bezahlen. Das sind nicht immer die Guten. Ein anderer Ansatz ist die Organisationspsychologie. Die teilt Menschen in die 4 Gruppen DISG ein. Das steht für dominant, initiativ, strebsam und gewissenhaft. Anwälte, sagt man, entsprechen am stärksten dem G-Typ, was mich nicht überrascht hat. Ein dritter Ansatz: Kevin Dutton, britischer Psychologe, hat herausgefunden, dass erfolgreiche Anwälte hohe Werte auf der Psychopathenskala erreichen. Das heißt nicht, dass jeder gute Anwalt bzw. Anwältin automatisch psychopathisch ist. Aber es gibt gewisse, markante Eigenschaften, die einen guten Anwalt bzw. eine gute Anwältin ausmachen. Und das sind nicht dieselben Eigenschaften, die einen liebenswürdigen Charakter auszeichnen.
STUD.Jur.: Unsere Leser und Leserinnen sind in der Regel noch keine langjährigen Praktiker, häufig gerade am Start des Übels. Würden Sie Vermeidungstaktiken empfehlen? Manch ein Leser wäre vermutlich bereits beseelt, könnte er nur die Hälfte an Gründen, gehasst zu werde, auf sich vereinen.

EE: Da ist etwas dran. Um Schachtelsätze zu drechseln oder rhetorisch zu glänzen, benötigt man zumindest ein wenig Übung. Vielleicht sogar Begabung. Zwar  sagen Rechtsgelehrte wie etwa Uwe Wesel, dass für den Notenerfolg nur Fleiß und keine Intelligenz notwendig sei, aber ich denke doch, dass man für all das abstrakte Denken eine Basisintelligenz braucht. Um eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis durchzudenken, hilft diese gewiss.
STUD.Jur.: Das Buch bedient Stereotypen, lässt doch aber jeden Juristen, der auch herzhaft über sich selbst lachen kann, über wahrhaftig Wahres schmunzeln. Wie viel Wahres trifft die fünfundzwanzig Artikel und 111 Gründe Ihres Buches?

EE: Natürlich ist vieles satirisch überzogen, etwa, dass Anwälte beim Fernsehsessel Anschnallgurte empfehlen, aber im Kern ist immer etwas Wahres dran. In diesem Fall, dass Anwälte darauf gedrillt sind, von allen möglichen Ausgängen immer den schlimmsten Fall, den Worst Case, vorherzusehen. Das macht sie einerseits zu nervigen Bedenkenträgern. Andererseits ist es genau diese Eigenschaft, die ihnen zu Gute kommt, wenn sie einen Vertrag aufsetzen, der regelt, wie man bei einem Streit verfährt.
STUD.Jur.: Also sind die Hassensgründe eigentlich gar nicht so hassenswert?

EE: Zumindest sind viele der im Buch persiflierten  Eigenschaften ambivalent. Nehmen Sie die anwaltliche Fähigkeit, alles zu definieren, was nicht bei 3  auf den Bäumen ist. Wer die Kunst beherrscht, Definitionen zu erfinden und sie bei Bedarf abzuändern, kann sich sprachlich fast aus jeder Klemme winden. Anwaltsgegner finden dieses sprachliche Lavieren höchst hassenswert, für Anwälte und ihre weiblichen Pendants ist es überlebenswichtig. Mir war es wichtig, auf diese Ambivalenz hinzuweisen.
STUD.Jur.: Sie sind in Wahrheit eine Anwaltsversteherin?

EE: Ja, bin ich. Ich verstehe, wie sie ticken und halte ihnen den Spiegel vor. Nach dem Motto: So wirkt ihr nach außen. Sich darüber klar zu werden, wie man auf die Außenwelt wirkt, ist für alle Mitglieder des Berufsstandes nützlich, da sie sich im Gegensatz zu Richtern ja nicht darauf verlassen können, dass die Mandanten zu ihnen kommen. Das heißt aber nicht, dass ich Anwälte, zu denen auch die Anwältinnen zählen, in dem Buch nicht auch kritisiere.
STUD.Jur.: Dann einmal zur Wahrheit: Was werfen Sie Anwälten ernsthaft vor?

EE: Lesen Sie „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ (lacht). Nein, im Ernst, ich übe auch Kritik. Teils persönliche Kritik am Verhalten Einzelner, zum Teil übergeordnete Kritik am Berufsstand. Zum Beispiel nehme ich den DAV und die BRAK auf die Schippe, weil sie bis heute keine Reform der Referendarausbildung durchgesetzt haben. Wir haben in Deutschland 164.000 zugelassene Anwälte und Anwältinnen und 20.000 Richter und Richterinnen, dennoch muss jeder junge Mensch, der den Anwaltsberuf ergreifen will, die Befähigung zum Richteramt erwerben, aber keine Anwaltszulassungsprüfung ablegen.
STUD.Jur.: Warum braucht es eine spezielle Anwaltsausbildung?

EE: Weil zum Anwaltsberuf eben noch mehr gehört als das bloße Subsumieren von Fällen. Es gehören Wirtschaftskenntnisse, psychologische Fähigkeiten und vieles mehr dazu. Es kommt nicht von ungefähr, dass viele große Kanzleien eigene Akademien unterhalten, um den Nachwuchs optimal auszubilden. Als Berufseinsteiger/-in sollte man das berücksichtigen und sich auf jeden Fall eine Kanzlei suchen, die eine gute Aus- und Weiterbildung garantiert.
STUD.Jur.: Dass sie die falsche Ausbildung haben, war Grund Nr. 32. Gibt es weitere ernsthafte Kritikgründe?

EE: Kritik übe ich am Berufsstand auch, weil er die Verfassung und insbesondere die Demokratie nicht entschieden genug verteidigt. Ein Rechtsanwalt ist ja per Gesetz ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und genießt als solches bestimmte Berufsprivilegien. Warum? Weil er oder sie den Zugang zum Recht im demokratischen Rechtsstaat ebnen soll. Das erfordert zwingend eine durchsetzungsfähige Berufsaussicht, die streng kontrolliert und gnadenlos denen die  Zulassung entzieht, die es mit Demokratie und Unabhängigkeit nicht so genau nehmen. Dazu gehören für mich Anwälte aus der nationalsozialistischen Szene, die selber als Unterstützer in Erscheinung getreten sind. Aber auch Anwälte, die befangen sind, weil sie sowohl als Abgeordnete in Parlamenten sitzen als auch Mandanten mit vielleicht divergierenden Interessen beraten. Wenn die Berufsaufsicht da nicht  eingreift und Transparenz fordert und gegebenenfalls die Zulassung zumindest teilweise zum Ruhen bringt, hat sie ihren Namen nicht verdient.
STUD.Jur.: In Grund Nr. 34 spotten Sie, dass Anwälte niemals die Note „sehr gut“ vergeben, aber bei Einstellungen nur auf die guten Noten achten. Wie können sich angehende Juristen darauf einstellen?

EE: Wer selber nach Perfektion strebt, ohne sie je zu erreichen – und das tun Anwälte – gesteht anderen auch keine Perfektion zu, sprich, kann keine 18 Punkte vergeben. Trotzdem gucken Kanzleien bei der Einstellung vor allem auf die Noten. Ich befürchte aber, solange sich die Ausbildung nicht ändert, wird es auch bei der Anbetung der guten Noten bleiben. Anfängern und Anfängerinnen kann ich nur raten: Versucht, ein gutes Examen hinzubekommen, aber verliert nicht den Mut, wenn es nicht hinhaut und lasst euch um Gottes willen nicht einreden, ihr wärt Juristen oder Juristinnen zweiter Klasse. Das ist nicht ganz einfach, denn besonders ältere Richter oder Professoren vermitteln einem gerne diesen Eindruck. Umso mehr empfehle ich jedem Anwalt und jeder Anwältin, sich vom Glauben frei zu machen, nur wer mindestens  9 Punkte hat, könne gut sein.
STUD.Jur.: Es heißt, „als Jurist könne man so ziemlich alles machen“. Neben Ihrer journalistischen Tätigkeit sind Sie unter anderem Texttrainerin für Kanzleien. Was können wir uns darunter vorstellen?

EE: Ich gebe Schreibtrainings für Anwältinnen und Anwälte. Ein Schriftwechsel mit dem Mandanten ist ja nichts anderes als ein schriftlich niedergelegtes  Beratungsgespräch. Es muss vermitteln „ich habe  dein Anliegen verstanden und ich zeige dir, wie ich dir helfen kann.“ Dafür reicht Fachwissen alleine nicht aus. Es müssen auch psychologisches Geschick und eine entsprechende schriftliche Ausdrucksweise hinzukommen, damit sich der Adressat gut beraten fühlt und gerne die Rechnung bezahlt. Ergänzt wird das durch  Körpersprachetrainings. Da arbeite ich mit Schauspiel- und Medientrainern zusammen.
STUD.Jur.: Sind Juristen und Juristinnen denn nicht von Natur aus sprachbegabt?

EE: Ja, viele sind das. Aber auch sie machen sich oft nicht klar, dass ihre Fachsprache eine echte Hürde darstellt. In den 111 Gründen lästere ich, dass Juristendeutsch an Körperverletzung grenzt. Hier trennt sich übrigens die Spreu vom Weizen. Gute Anwälte und Anwältinnen – von Richtern will ich jetzt nicht reden –  sind in der Lage, sich höchst verständlich auszudrücken und souverän genug, es auch zu tun. Es  sei denn, sie verstecken sich absichtlich hinter  Geschwurbel. Die weniger klugen Berufsvertreter  haben durchaus schon mal Schwierigkeiten damit, sich verständlich auszudrücken oder sie sind einfach gedankenlos und machen sich nicht klar, welchen Schaden sie mit schwer lesbarem Gelaber anrichten. Die lernen das in den Seminaren aber meist ganz schnell.

STUD.Jur.: Sie sagen also, sich mit der Sprache zu  beschäftigen, wäre gut für das Geschäft?

EE: Unbedingt. Sprache ist Werkzeug und Verkaufsargument in einem. Juristinnen und Juristen im  Allgemeinen und Anwältinnen und Anwälte im  Besonderen müssen in jeder Lebenslage sprachlich überzeugen. Das Gericht, die Mandanten, die Kolleginnen, die Partnerversammlung und daheim den Partner oder die Partnerin. Heißt für Juristen in der Ausbildung: Trainieren, was das Zeug hält. Wenn es die Uni anbietet, schon im Studium.

STUD.Jur.: Neben Ihren Schreibtrainings sind Sie vor allem als PR-Beraterin für Kanzleien tätig. Können Sie uns von diesem Tätigkeitsfeld berichten?

EE: Ich berate Kanzleien bei ihrer internen und externen Kommunikation. Nach außen sind dies die Mandanten, die Medien und die künftigen Mitarbeiter. Nach innen sind dies die Partner und Anwälte untereinander und die sonstigen Mitarbeiter. Als externe Beraterin unterstütze ich die für das Marketing zuständigen Partner. Zunächst geht es immer um die Strategie, also die  Frage: Welche unternehmerischen Ziele will ich als Kanzlei oder als einzelne Anwaltspersönlichkeit erreichen? Anschließend um die Umsetzung. Mit welchen Kommunikationsmaßnahmen komme ich dahin?
STUD.Jur.: Was sind denn im Jahr 2015 die gängigen Kommunikationsmaßnahmen der Anwalts-PR?

EE: Im Grund gehört dazu die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation. Vom traditionellen Fachbeitrag über die Pressemitteilung bis hin zum Youtube-Video. Die wichtigste Kommunikationsmaßnahme ist allerdings auch im Jahr 2015 nach wie der Anwalt oder die Anwältin selber. Denn er bzw. sie erbringt höchstpersönlich die zu bewerbende Beratungsleistung und die ist von der Person nicht zu trennen. Anders gesagt, Anwälte verkaufen sich pausenlos selber. Das bedeutet wiederum, dass Anwälte stark an ihrem Marketing arbeiten können, indem sie an sich selber arbeiten und ihre persönlichen Stärken einbringen.
STUD.Jur.: Können Sie das näher ausführen und können das auch schon junge Anwälte?
EE: Unbedingt. Jeder Mensch verfügt über ein individuelles Set an Stärken, Vorlieben und besonderen  Fähigkeiten. Eine erfolgreiche Kanzleistrategie setzt  auf diese Stärken und nicht darauf, vermeintliche Schwächen zu beseitigen. Nehmen Sie als Beispiel eine junge Anwältin, die überhaupt kein Vergnügen daran findet, in einer Großkanzlei tage- und wochenlang  Aktenvermerke zu schreiben. Ihr vorgesetzter Partner findet, das sei notwendig, damit sie sich gut einarbeitet, sie hat aber das Gefühl, in dem Zimmer zu  verrotten. Umgekehrt ist sie sehr gut darin, Mandantengespräche zu führen und herauszuhören, wo  der Schuh drückt und welche Beratungsleistungen  womöglich hilfreich sind. Eine stärkenorientierte  Karriereplanung wird das berücksichtigen und ihr  ermöglichen, ihr akquisitorisches Potenzial weiter zu entwickeln. Sich hier individuell coachen zu lassen, hilft weiter.
STUD.Jur.: Sind Sie der Ansicht, dass man als PR- Beraterin – so wir den Blick auf potentielle (studienbegleitende) Weiterbildung wenden – geboren oder fortgebildet wird?

EE: Nein, zum PR-Berater oder zur PR-Beraterin wird man nicht geboren, sondern ausgebildet und zwar lebenslang. Public Relations sind die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Zielgruppen; sie mittels  geeigneter Kommunikationsstrategien im Interesse des Unternehmens zu beeinflussen, ist Aufgabe der PR-Managerin. Anders gesagt, Public-Relations- Manager und Managerinnen arbeiten mit am Image des Unternehmens. Hierfür gibt es jede Menge Fortbildungen, aber genauso wichtig ist das Learning on the Job und die Bereitschaft, sich mit dem Unternehmen und seinen Bedürfnissen fortzuentwickeln.
STUD.Jur.: Welche Chancen hätten angehende Juristen, diesen Berufsweg einzuschlagen?

EE: Ziemlich gute, denn zahlreiche Eigenschaften, die für eine juristische Tätigkeit nötig sind, helfen auch bei der PR: Biss, Beharrlichkeit, Geschick im Umgang mit Menschen, strategisches Denken, Organisationstalent und gute Schreibe. Eine journalistische Ausbildung zusätzlich zum Jurastudium ist eine gute Ergänzung, denn das schnelle, aber gründliche Zusammenstellen und Auf-den-Punkt-bringen von Fakten ist auch in der Kommunikation gefragt.
STUD.Jur.: Und welche Stellen stehen einem in der PR dann offen?

EE: Sie finden Juristen und Juristinnen nahezu in allen Bereichen der Unternehmenskommunikation und in allen Branchen. Nicht zwingend, aber naheliegend ist natürlich der Einstieg in der Marketingabteilung einer Kanzlei. Dank des juristischen Hintergrunds versteht man als Berater oder Beraterin das zu verkaufende Produkt Rechtsberatung besser als ein juristischer Laie und kann es gegenüber der Presse und den Mandanten besser verkaufen.
STUD.Jur.: In Ihrem Buch schreiben Sie, dass Anwälte niemanden ernst nehmen, der nicht mindestens ein zweites Staatsexamen hat. Gilt das nicht auch für PR-Berater?

EE: Dass Juristen nur einander ernst nehmen, ist natürlich überspitzt ausgedrückt, hat aber einen wahren Kern. Gerade ältere Anwälte halten Marketing oft noch für eine überflüssige Spielerei, die sie notfalls auch selber erledigen können. Gerade diese älteren Anwälte bringen jedoch Beratern mit juristischem Hintergrund einen ungeheuren  Vertrauensvorschuss entgegen. Den müssen sich „normale“ Mitarbeiter erst mühsam verdienen. Je moderner und auch je wirtschaftlicher die jeweilige Kanzleiführung denkt, desto eher ist sie bereit, auch Fachleuten ohne juristischen Background Kompetenz zuzugestehen und Marketingtätigkeiten systematisch an Nichtanwälte zu delegieren.
STUD.Jur.: Spielt bei dem Nicht-delegieren-können vielleicht die Angst vor der Haftung eine Rolle?

EE: Die Angst vor Haftung sitzt einem als Anwalt  natürlich immer im Nacken bzw. die Angst vor berufsrechtlichen Verfehlungen oder Klagen der Wettbewerber. Das führt bei vielen zu einer Art Pingeligkeit, die ich in Grund Nr. 22 als „Korinthenkackerbazillus“ verspotte. Der äußert sich in dem fast manischen  Bedürfnis, stets und immer Kommafehler korrigieren zu wollen. Und außerdem darin, dass Anwälte selbst unwichtige Kleinigkeiten schlecht aus der Hand  geben können. Wenn Sie das nachprüfen wollen,  fragen Sie mal in Großkanzleien nach, wie viele hoch bezahlte Partnerstunden jedes Jahr für das Auswählen und Gestalten von Weihnachtskarten draufgehen. Das sind einige.
STUD.Jur.: Nach dem Schreiben des Buches: Würden Sie trotzdem dazu raten, den Anwaltsberuf zu ergreifen?

EE: Unbedingt. Zumal unsere Welt nicht einfacher wird. Man braucht Leute, die einem helfen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zu verstehen, die sie vorher selber verfasst haben. Oder nehmen sie  nur den ganzen Bereich Wirtschaftskriminalität und Compliance. Ohne Anwälte wären Unternehmer aufgeschmissen. Böse Zungen behaupten allerdings, im Bereich Compliance helfen Anwälte, Probleme zu lösen, die es ohne sie nicht gegeben hätte. In jedem Fall bleibt das Fazit, dass Anwälten die Arbeit nicht ausgehen dürfte. Und mir nicht das Material für meine Bücher.
STUD.Jur.: Und das nächste Buch heißt wie? 111 Gründe, Anwälte zu lieben?

EE: Gut möglich, aber das Material dafür zu finden, dauert ein bisschen länger.

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Und hier geht’s zum blätterbaren E-Paper auf der Website von Studjur: Und hierhttps://indd.adobe.com/view/1dfc9a5f-f4f8-41d2-bbb6-2c6e00346592?ref=ide

 

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Public Relations Stichworte: Buch, Pressearbeit

Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

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Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch, Interviews, Presse Stichworte: Buch, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Weihnachtsgeschenktipp: „111 Gründe, Anwälte zu hassen und die besten Tipps, wie man ihnen trotzdem zu seinem Recht kommt“

19. November 2014 von Eva Engelken 1 Kommentar

Original-Illu von Jana Moskito aus "111 Gründe, Anwälte..."
Original-Illu von Jana Moskito aus „111 Gründe, Anwälte…“

Weihnachtsgeschenke kann man nie früh genug kaufen. Im Grunde genommen müsste man sie direkt nach Heiligabend fürs nächste Jahr bestellen. Dann hätte man vorgesorgt, wenn das Christkind wieder einmal überraschend früh vor der Türe steht.

Hätte, hätte, Fahrradkette…

In Wahrheit warten doch alle, bis das Gebimmel vom Weihnachtsmarkt nicht mehr zu überhören ist. Erst dann stürzen sie an den Rechner und ordern Einkaufs-, Streaming- oder Wellnessgutscheine, bis das Amazon-Konto quietscht.

Und die Kunden oder Mandanten? Die kriegen nix. Höchstens eine E-Mail, in der steht: „Auf Weihnachtskarten und Geschenke verzichten wir dieses Jahr zugunsten von einem guten Zweck.“

Doch manchmal ist alles auch ganz anders. Da öffnet das Universum ein kleines Zeitfenster, wo man in Ruhe über den Weihnachtsmarkt schlendern und echte Geschenke einkaufen kann, duftende Schokolade, Bücher aus Papier und flauschige Handschuhe.

Und manchmal spucken sogar Amazon & Co eine Geschenkidee aus, bei der man denkt: Hey, das wäre doch mal ein gutes Geschenk, hintersinnig und unterhaltsam! Darüber würden sich sogar meine Mandanten freuen.

Ob diese Eigenschaften auf das neue Anwaltsporträt aus dem Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag zutreffen, können Sie am besten selber entscheiden. Jedenfalls ist das Buch ab jetzt im Handel und online bestellbar.

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111 GRÜNDE, ANWÄLTE ZU HASSEN111 Gründe, Anwälte zu hassen, Schwarzkopf&Schwarzkopf 2014
Und die besten Tipps, wie man mit ihnen trotzdem zu seinem Recht kommt
Mit Illustrationen von Jana Moskito
352 Seiten | Taschenbuch
ISBN 978-3-86265-403-1
9,95 EUR (D)
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2014
www.schwarzkopf-schwarzkopf.de
„Ein Lesevergnügen, das unter die Robe geht“

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DAS IST DRIN:

  • 1 Vorwort
  • 111 Gründe in 25 Kapiteln
  • 39 witzige Zeichnungen
  • 406 Anmerkungen (Endnoten)
  • 1 Namensverzeichnis
  • 345 bedruckte Seiten
  • und ein Schönfelder-rotes Buchcover

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MEHR ZUM BUCH:

  • BUCHWEBSITE: www.Klartext-Anwalt.de/111-gruende-anwaelte-zu-hassen/
  • BUCHAUSZUG:  im Management-Blog der Wirtschaftswoche:
  • INTERVIEW MIT DER AUTORIN (Blog Klartext-Anwalt): „Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte“

 

Kategorie: Aktuelles, Presse Stichworte: Buch, Buchre, Geschenktipp, Leseprobe, Weihnachten

Der Rechtsmarkt in Deutschland: Buchrezension

6. März 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

rechtsmarktDer Kritiker Marcel Reich-Ranicki hätte vielleicht gesagt, „das ist ein wichtiges Buch“. Der Rechtsmarkt in Deutschland, herausgegeben von Markus Hartung und Thomas Wegerich, beleuchtet jedenfalls alles, was 2014 für das Unternehmen Kanzlei wichtig ist.

Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und der wichtigstens Trends. Dann folgen Abschnitte zu Managementfragen, Partnerwerdung, Personalentwicklung, Marketing und Vertrieb, dem sogenannten Business Development, zum Pricing und zum Legal Process Outsourcing.

Vom exzellenten Juristen zur hervorragenden Anwaltspersönlichkeit

Darunter findet sich viel Nützliches für die strategisch angelegte Kanzleiführung. Hilfreich sind etwa die Recruiting-Überlegungen von Ina Steidl, wie man auch für nicht zum Partner werdende „Dauerangestellte“ eine „Atmosphäre des Gern-halten-Wollens“ erzeugen kann. Das gleiche gilt für die „Best Practice“-Schildung von Astrid Arndt (Hengeler Mueller) zur Entwicklung „exzellenter Juristen“.

Eine gute Ergänzung wären Tipps zum nicht-juristischen Personal gewesen. Schließlich helfen auch exzellent geschulte Sekretärinnen, sich in dem von den Herausgebern skizzierten „dramatisch wandelnden Umfeld“ zu behaupten.

Wer Honorar verlangt, muss Leistungskennzahlen liefern

Aufschlussreich ist der Buchabschnitt „Geld“; etwa die Ausführungen von Silvia Hodges Silverstein zum Einkauf von Rechtsdienstleistungen anhand von Leistungskennzahlen und Benchmarking. Oder die Analyse zur Partnervergütung von Michael Roch und Rupprecht Graf von Pfeil. Systematisch hätte der Buchabschnitt zum Legal Process Outsourcing als Methode, kostengünstig Qualität zu liefern, auch hierher gepasst.

Das Buchkapitel „Trends“ präzisiert die Erkenntnisse aus der 2013 veröffentlichten „Zukunftsstudie“ vom Deutschen Anwaltverein. Die Analysen der Marktsegmente und Wachstumsstrategien runden die Bestandsaufnahme im ersten Kapitel ab, darunter etwa der Beitrag von JUVE-Gründer Aled W. Griffiths über die Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

In der Summe liefern die 3 Buchkapitel mit ihren 36 Unterkapiteln eine beeindruckende Fülle von Erkenntnissen, was die Investition von 79,90 Euro allemal rechtfertigt. Leider ist das Buch trotzdem kein reines Lesevergnügen. Das verhindern seine etwas juristentypische Langatmigkeit (das Buch umfasst 518 Seiten) und sein nicht ausgeschöpftes Optimierungspotenzial in Sachen Übersichtlichkeit und Layout.

Weniger Schwafelsätze = mehr Prägnanz

Natürlich darf und soll ein großer Marktüberblick viele Seiten beanspruchen. Doch weniger wäre mehr gewesen. Eine Lektoratsanordnung, jeden Autorenbeitrag um ein Fünftel zu kürzen, hätte ohne Abstriche beim Inhalt zu mehr Prägnanz geführt. Leser wären sicher bereit, dafür auf anwaltstypische Schwafelsätze zu verzichten.

Beispiel: „Von Bedeutung erschien es den Partnern dabei, sowohl von einer starken Mandantenbindungskraft der Individuen als auch von einem übergeordneten guten Ruf der Kanzlei insgesamt profitieren zu können.“

Knapper: „Den Partnern war es wichtig, von den beständigen Mandantenbeziehungen und dem guten Ruf der Kanzlei zu profitieren.“

Wiederholungen ermüden den Leser

Auch hätten alle Kapitel auf den Prüfstand gekonnt, die sich mit anderen überschneiden. Das durchzusetzen, ist bestimmt nicht leicht, wenn man als Herausgeber einen Pool von 34 Autorenpersönlichkeiten (28 Männer, 6 Frauen) am Start hat. Doch wie schon der erste Leiter der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten, Ferdinand Simoneit, immer sagte: „Der Leser ist froh über jeden Satz, den er nicht lesen muss.“

Wiederholungen finden sich in den vielen Vorabbemerkungen und Einführungen ebenso wie in der Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und den „Trends“. So gibt es die Typisierung von Kanzleien einmal vom DAV-Präsidenten Wolfgang Ewer und einmal vom Kanzleiberater Volker Tausch. Natürlich darf ein Buch ein und dasselbe Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, aber es sollte dem Leser oder der Leserin die Frage ersparen, „Moment, habe ich das weiter vorne nicht schon einmal gelesen?“

Tipp für Neuauflage: Mehr Lesehilfen für eilige Leser

Verbesserungspotenzial gibt es auch bei der Gliederung. Ich bin kein Fan der bis aufs I-Tüpfelchen durchstrukturierten Bücher aus dem Verlag C.H.Beck. Trotzdem habe ich beim „Rechtsmarkt“ Service in Form von Lesehilfen vermisst. Etwa Kopf- und Fußzeile, Randzeichen, durchgängig nummerierte (Zwischen)Überschriften, und am Ende ein ausführliches Namens- und Sachverzeichnis. Ohne solche Elemente kommt das Buch eher daher wie eine Essaysammlung als wie ein Praxisratgeber, und es ist schwierig, rasch mal einen nützlichen Tipp wieder zu finden.

Der Leser oder die Leserin muss also selber mit kleinen Post-It-Zettelchen aktiv werden und sich alle wichtigen Empfehlungen in eine To-do-Liste für die Kanzleiführung übertragen. Wer sich allerding eine solche Liste erstellt und sie gewissenhaft abarbeitet, dürfte gut gerüstet sein, um sich auch künftig erfolgreich auf dem Rechtsmarkt in Deutschland zu behaupten.

 „Der Rechtsmarkt in Deutschland, Überblick, Analysen, Erkenntnisse“, herausgegeben von Thomas Wegerich und Markus Hartung, Deutscher AnwaltSpiegel und Frankfurter Allgemeine Buch, 2014

 

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buch, Buchrezension, Kanzlei, Kanzleistrategie, Rezension

Fastenzeit – 7 Wochen ohne Anwaltsfloskeln!

9. März 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Weg mit der MaskeEs ist Aschermittwoch und alle Narren und Närrinnen im Rheinland oder anderswo haben ihre Masken abgelegt, die Schminke abgewischt und die Kostüme in den Müll oder in die Waschmaschine gestopft. Höchste Zeit, auch hier im Klartextblog die Maske abzulegen. Sprechen wir Klartext und treten wir Worthülsen, Floskeln und anderen Schnickschnack in die Tonne.

Juristen lieben ja bekanntermaßen unpersönliche, relativierende und Distanz erzeugende Floskeln. Warum? Sie haben Furcht, sonst Farbe bekennen zu müssen. Was schreiben Juristen am liebsten ans  Ende eines juristischen Fachbeitrags? „Es bleibt abzuwarten.“

Anwaltsdeutsch dient oft als Maske

Aus Sicht eines Juristen oder eines Anwalts ist eine solche jedoch Formulierung sinnvoll, denn woher sollte er wissen, ob der Richter zu seinen Gunsten entscheidet (oder nicht?) und ob eine gesetzliche Neuregelung dringenden Handlungsbedarf auslöst (Bitte rufen Sie unverzüglich den Anwalt Ihres Vertrauens an!).

Eine solche Floskel hat nur einige Nachteile: Sie ist abstrakt, unpersönlich und die Verständlichkeit bleibt auf der Strecke. Und mehr noch: Mit einem wachsweichen „es bleibt abzuwarten“ gewinnt der Anwalt keinen Blumentopf.
Nicht beim Mandanten, der gerne einen eindeutigen Rat haben möchte, nicht in der Presse, die gerne eine dezidierte Meinung  zitieren möchte, nicht beim Leser der juristischen Fachzeitschrift (oder eines Blogs) und erst recht nicht im Fernsehen, wo sich schwammiges Gelabere einfach versendet.

Eine Formulierung wie „Es kommt darauf an“ oder „Es bleibt abzuwarten“, kaschiert also häufig Unwissen oder auch mangelnde Meinungsfreudigkeit.

Wenn Sie derjenige oder diejenige sind, die gerne mal eine Floskel wie „es bleibt abzuwarten“ benutzen, fragen Sie sich doch mal: Brauchen Sie die Floskel, um Umwissen oder mangelnde Meinungsfreudigkeit zu kaschieren? Oder geht es auch ohne?

Klare Ansagen sind besser als schwammige Formulierungen

Die Antwort lautet: Es geht auch ohne. Sie brauchen nicht hellsehen zu können, um sich klar ausdrücken zu können.

 

Nennen Sie die Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen und benennen Sie die Unsicherheiten sagen Sie, wie diese die Handlungsmöglichkeiten beeinflussen.

  • Wenn etwas strittig ist: Geben Sie die strittigen Punkte und ihre jeweiligen Konsequenzen wieder – und schon haben Sie die Antwort gegeben.
  • Wenn es zwei Positionen gibt: Wiederholen Sie beide und erklären Sie, zu welchem Ergebnis Position 1 kommt und zu welchem Ergebnis Position 2.

Wenn Sie diese (Steuer-)Gestaltung wählen, besteht die Unsicherheit, dass Sie eine Rückstellung bilden müssen, das hätte diese und jene Konsequenzen. Wenn Sie darauf verzichten, entgehen Ihnen diese und jene Vorteile… Sie haben also die Wahl zwischen X und Y. Vor dem Hintergrund von Z würde ich Ihnen empfehlen, sich für X zu entscheiden. Folgendes spricht wiederum aber auch für Y. Entscheiden Sie.

Juristische Fachbeiträge ermüden durch schwer verständliche Floskeln

Im persönlichen Gespräch gelingt es den meisten Menschen (und rhetorisch versierten Anwälten sowieso) meistens recht gut, solche unterschiedlichen Konsequenzen präzise und anschaulich darzustellen. Sehr viel schwerer fällt dies vielen juristischen Autoren in Fachbeiträgen. Warum sonst sollten sie sonst so gerne als letzten Satz schreiben, „Es bleibt abzuwarten“?

Dabei liegt auch hier die Lösung darin, die Sachverhalte und die Konsequenzen wiederzugeben und zu bewerten. Anders gesagt: Werden Sie deutlich, sagen Sie, was Sache ist und was Sie schlussfolgern und aus welchem Grund.

Wer auf die abstrakten Formulierungen verzichten will, muss Farbe bekennen

Beispielsatz vorher:

„Es bleibt abzuwarten, ob X das Verfahren gegen Y anstrengt“

Beispielsatz nachher:

„Noch ist nicht bekannt, ob X das Verfahren gegen Y anstrengt. Für X wäre es aus folgendem Grund wünschenswert, das Verfahren gegen Y anzustrengen.“

Weiteres Beispiel:

„Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde der Z blieb erfolglos. Es bleibt abzuwarten, ob eine Korrektur dieser Rechtsprechung in Straßburg erfolgen wird.“

Konkreter:

Z hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen (X) keinen Erfolg. Die einzige Möglichkeit für Z, in ihrer Angelegenheit doch noch eine für sie günstige Entscheidung zu bekommen, wäre ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

Sie sehen in beiden Beispielsätzen: Sprecher und Schreiber, die von der distanzierten, abstrakten, unpersönlichen und im Nominalstil gehaltenen Schreib- und Sprechweise abweichen wollen, müssen sich die Mühe machen, die Sachverhalte aufzuschlüsseln und präzise zu benennen.

Wer konkret wird, macht sich angreifbar, gewinnt aber Leser

Wer konkret werden will, muss die Fakten allerdings kennen. Die abstrakte Umschreibung von Sachverhalten hat den Vorteil, dass der Sprecher oder Schreiber die Dinge im Unklaren und Ungefähren lassen kann. Er kann mangelnde Kenntnisse kaschieren oder mangelnde Meinungsfreudigkeit. Obendrein klingen abstrakte Formulierungen juristischer und möglicherweise fachlich kompetenter.

Der Preis, den die Verwender solcher Formulierungen für diese Vorteile bezahlen, ist jedoch hoch.

  • Jeder Leser, der einen solchen Text lesen muss, in dem es vor lauter „bleibt-abzuwartens“ wimmelt, steigt früher oder später aus, weil er nicht mehr versteht, wovon überhaupt die Rede ist.
  • Wer gelesen werden will und wer im Gedächtnis bleiben will, muss auf unpersönliche Floskeln und Formulierungen verzichten. Kurz: Er muss die  Maske der Anwaltssprache ablegen.

Starten Sie jetzt in die Fastenzeit: 7 Wochen ohne Maske

Auf juristische Floskeln zu verzichten, ist nicht immer möglich und ganz einfach ist es auch nicht. Aber es geht. Mit ein bisschen Übung und etwas Mut lässt sich die Menge an pompösen Formulierungen durchaus ein wenig reduzieren. Probieren Sie es doch mal aus! Passend zu der heute beginnenden Fastenzeit, gönnen Sie sich einfach mal 7 Wochen ohne Maske.

Wollen Sie mehr dazu lesen? Hätten Sie gerne eine unterhaltsame Schritt-für-Schritt-Anleitung zu verständlicher und überzeugender Rechtssprache? Lesen Sie Klartext für Anwälte.

Oder bestellen Sie das Buch direkt:

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  • » Linde-Verlag

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, Buch, Floskeln, Kommunikationsratgeber

Übersicht Artikelreihe: Sachbuch als Mittel des Persönlichkeitsmarketings – Das Exposé

21. Februar 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Ein selbst geschriebenes Sachbuch weist seinen Autor oder seine Autorin als Experten für ein bestimmtes Thema aus und ist ein hervorragendes Werkzeug, diese Person oder deren Unternehmen zu vermarkten. Leider ist die Idee nicht neu und die Verlage werden überschwemmt mit unverlangten und oft unbrauchbaren Vorschlägen und Manuskripten. Der einzige Weg, aus der Masse herauszustechen und einen Verlag von der eigenen Buch-Idee zu überzeugen, ist ein hervorragendes Exposé.

Dieser mehrteilige Artikel erläutert anhand des Buches „Klartext für Anwälte“ wie ein Exposé entsteht und welche Elemente es enthalten muss.

Der Artikel hat mehrere Teile, die Sie hier finden:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Exposé

Exposé – Teil 6: Die Leseprobe – ein Pröbchen Ihres Könnens

21. Februar 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wenn Sie die Kapitelübersicht fertig haben, kommt die Leseprobe. Hier können und dürfen Sie zeigen, dass Sie formulieren können und dem Lektor einen Vorgeschmack auf das Buch geben. Sie müssen nicht das erste Kapitel als Leselprobeo abliefern. Wenn Sie einen Teil des Buches schon vorliegen haben, können Sie auch den nehmen. Das ist in Ordnung. Wenn der Lektor bis hierhin gekommen ist, wird er auch die Leseprobe lesen. Wenn nicht, war Ihr Exposé nicht überzeugend.

  • Zum Stil der Leseprobe gibt es nicht viel zu sagen, außer: Er sollte repräsentativ für das ganze Buch sein. Wenn Sie Ihr Werk im schwülstigen Beraterdeutsch verfassen wollen, bitte sehr.
  • Die Elemente der Leseprobe sollten einen Vorgeschmack auf das Buch geben. Wenn dieses ein Ratgeber ist, sollten in der Leseprobe auch schon Info-Kästen, Praxistipps und Beispiele vorkommen.
  • Fehlende Recherche ist in der Leseprobe kein Problem. Angenommen, im späteren Buch sollten Fachleute in Interviews zu Wort kommen, werden Sie im Zeitpunkt der Exposé-Erstellung kaum alle Interviews geführt haben. Macht nichts. Notieren Sie einfach: „An dieser Stelle ist ein Interview mit XY vorgesehen, welches folgenden Aspekt des Buches verdeutlichen soll.“

Hier zum Abschluss eine Leseprobe aus Klartext für Anwälte:

Anwalts Liebling Nr. 1: Die Exzellenz

Es gibt kaum einen Begriff, den die Wirtschaftskanzleien mehr lieben als die Exzellenz. Man könnte fast sagen, „Wo Exzellenz drauf steht, ist Anwalt drin“. Angesichts von Exzellenzinitiativen und ähnlichem auf Bundesebene ist das natürlich zeitgemäß. Doch wie immer bei Modeworten stellt sich die Frage: Was genau meinen die Kanzleien eigentlich damit? Einige kleinere Kanzleien führen die Exzellenz einfach als eine Rubrik unter mehreren auf ihrer Website an: Kompetenz, Anwälte, Karriere, Kontakt – und Exzellenz. Eine Kanzlei versteht unter „Juristischer Exzellenz“: „juristische Auskunft zu geben, wenn unsere KlientInnen sie brauchen“. (Hand aufs Herz: Muss man das erwähnen? Ist das nicht selbstverständlich?)

Der Branchenverlag Juve bescheinigt einer Kanzlei gar „eine Kultur der juristischen Exzellenz“. Eine weitere Kanzlei sieht sich selber in einer „Tradition der Exzellenz“. Sie sehen: Es ist ein schwierig Ding mit der Exzellenz. Eine klare Bedeutung lässt sich nicht ausmachen, dafür führt sie aber nahezu jeder im Munde. Da ist die Frage erlaubt: Gibt es nicht auch andere Begriffe fernab der Exzellenz, die im Interesse der Markenunterscheidbarkeit den eigenen Anspruch an juristische Perfektion besser transportieren könnten?

  • Sie wollen noch mehr lesen? Lesen oder kaufen Sie Klartext für Anwälte.
  • Sie haben noch Fragen: Fragen Sie mich gerne: engelken@klartext-anwalt.de.

Die übrigen Teile der Reihe: „Exposé – Making of“ finden Sie hier:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Exposé

Exposé Teil 5: Inhalt und Kapitelübersicht

21. Februar 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wenn der Lektor Ihres Buchverlages bis zum Alleinstellungsmerkmal gelesen hat und ihn das Geschriebene überzeugt hat, können Sie ihm den nächsten Schritt zumuten:  nämlich die Inhaltszusammenfassung. Hier bekommt der Lektor mehr als nur einen Appetithappen, er erfährt in Kurzform, mit welchen Informationen der Autor sein in der Buch-Idee gegebenes Versprechen einlöst.

Wieder gilt: Je kürzer, desto besser. Widerstehen Sie als Autor der Versuchung, umfassend Ihr Wissen aufzuzählen. Wichtig ist an dieser Stelle lediglich, dass Ihre Inhaltszusammenfassung „rund“ ist. Meine Klartext-Zusammenfassung lesen Sie unten. Wenn Sie das Buch (mittlerweile hoffentlich) interessiert, können Sie es per Mausklick in der rechten Spalte bestellen. Im Anschluss kommen wir zur Kapitelübersicht.

Mein Buchagent Oliver Gorus (Chef der Agentur Gorus), der mein Buch an den Linde-Verlag vermittelte, fasste den Inhalt des Buches anhand meiner Angaben so zusammen:

„Verquast zu reden und zu schreiben, zeugt von Ignoranz. Und ist außerdem auf Dauer schlecht fürs Geschäft. Wenn Anwalt & Co. ihre Mandanten ernst nehmen, dann reden und schreiben sie so, dass man sie auch verstehen kann. Dabei können die Juraprofis sich ja trotzdem korrekt ausdrücken. Wer die deutsche Sprache auch dann beherrscht, wenn es komplex und fachlich wird, wer jederzeit verständlich auf den Punkt bringen kann, was er meint, der zieht Mandanten und Fälle magnetisch an. Denn die Zielgruppe des Buches eint, dass ihre Kundschaft nicht in Handschellen vorgeführt wird, sondern freiwillig zu ihr kommen will. In einem immer härteren Verdrängungswettbewerb der Rechtsexperten setzt sich am Ende der durch, der klarer kommuniziert. Das Buch hilft Anwälten und anderen professionellen Wortverdrehern sprachlich abzurüsten und Deutsch als Werkzeug effizienter Kommunikation nicht nur unter Fachkollegen sondern auch mit ganz normalen Menschen zu begreifen. Es zeigt dem Leser, wie er geliebte und gewohnte Floskeln einmotten kann und was passiert, wenn er plötzlich verstanden wird. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie das sinnvolle Entschlacken der Sprache funktioniert, wie man nicht nur gegenüber Mandanten sondern auch in der Öffentlichkeit, in der Kanzleiwerbung, im Internet und gegenüber Medien Klartext spricht.“

Die Kapitelübersicht – stimmig aber nicht allumfassend

Jetzt kommt ein schwieriger Schritt. Nämlich der, aufzuschreiben, was in den einzelnen Kapiteln stehen wird, wenn das Buch noch gar nicht geschrieben ist. Ein Buch zu konzipieren, braucht Erfahrung. Und wenn es ein Ratgeber sein soll, will zusätzlich ein didaktisches Konzept entwickelt sein.

Die eine Möglichkeit ist: Sie schreiben alles auf, was in Ihrem Buch vorkommt. Wenn Sie damit fertig sind, haben Sie das Buch praktisch schon geschrieben, haben immer noch keinen Verlag. Auch ist kein Lektor der Welt bereit, mehr als etwas 4 Seiten Kapitelübersicht zu lesen, wenn das spätere Buch nur 200 Seiten lang ist. Sie müssen sich also auch bei der Kapitelübersicht kurz fassen.

Auch Sachbücher brauchen einen Konflikt und eine guten Aufbau

Das Wichtigste bei der Kapitelübersicht ist: Sie müssen zeigen, dass Ihr Buchaufbau einem roten Faden folgt. Dieser rote Faden oder vielmehr: der dramaturgische Aufbau ist nicht nur bei einem Roman wichtig. In abgewandelter Form braucht ihn auch das Sachbuch. Kein Roman funktioniert ohne Konflikt. Ginge es dem Helden bestens, hätte er keinen Anlass auszuziehen und Heldentaten zu vollbringen. So ist es auch beim Ratgeber-Sachbuch: Die Dinge sind nicht so, wie sie sein sollten, deshalb sind Verbesserungen nötig, doch diese umzusetzen, ist schwierig.

  • Beispiel: Menschen lieben Süßes, setzen Speck an und müssen kämpfen, um die Wonneröllchen wieder loszuwerden. Wenn ihnen das gelingt, werden sie belohnt mit gutem Aussehen, Erfolg beim anderen Geschlecht und was dergleichen Goodies mehr sind. Leider ist der Weg dahin mit Problemen gepflastert.
  • –> Ein guter Diätratgeber erläutert diesen Konflikt und zeigt, wie die diätwillige Helding alle Herausforderungen auf dem Weg zur guten Figur meistert und am Ende belohnt wird.

Am Beispiel von Klartext für Anwälte:

  • Der Konflikt: Anwälte müssen komplexe Sachverhalte fachlich korrekt benennen, was dazu führt, dass ihr Sprache für Normalbürger oft nur schwer verständlich ist. Wollen sie in ihrer Werbung, im Gespräch mit Journalisten, im Fernsehen oder im Gespräch mit dem Mandanten überzeugen, müssen sie den Kanzleimodus ausschalten und normalverständlich sprechen und schreiben. Das fällt vielen schwer, zumal sie fürchten, ohne den Habitus ihrer anwaltstypischen Sprache womöglich nicht mehr als Fachmann anerkannt zu werden. Der Ratgeber Klartext für Anwälte setzt an diesem Konflikt an und vermittelt Lösungen.

Die Dramaturgie muss den Leser durch den Konflikt zur Lösung führen

Der beste Weg, einen sinnvollen Sachbuchaufbau hinzubekommen, ist es, sich die Fragen zu stellen, die ein Leser an das Thema hätte: Was ist der Konflikt, welche Rolle spielt der Leser darin? Welche Lösungswege gibt es, welche Komplikationen und so weiter.

Auf diese Weise kommen Sie zu einem schlüssigen Exposé. Das kann abweichen von dem, was nachher im Buch steht. Soll ich Ihnen ein Geheimnis verraten? Was in meiner Kapitelübersicht fürs Exposé in Kapitel 1 stand, kam im Buch später nicht in Kapitel 1 vor. Und in Kapitel 6 stand wieder etwas ganz anderes als später in Kapitel 6 des Buches. Warum? Weil meine Kapitelübersicht fürs Exposé eine logische Nacherzählung des Inhalts ohne Anspruch auf Vollständigkeit war.

In meinem Exposé lautete der Anfang der Kapitelübersicht:

„Kapitel 1: Anwälte sind Sprachvirtuosen. Realität oder Einbildung? Sie sind der Meinung, dass Sie die deutsche Sprache hervorragend beherrschen? Dann sind Sie nicht allein. Die meisten Juristen glauben das und behaupten von sich die deutsche Sprache zu lieben. Wer außer ihnen hält sonst noch Begriffen wie Erblasser und Gehilfe die Treue? Die öffentliche Meinung weicht geringfügig davon ab. Öde, spitzfindig oder schlicht unverständlich lautet ihr Urteil über Juristen- und Anwaltsdeutsch. Und das nicht erst seit gestern….“

Das erste Kapitel des fertigen Buches heißt

„Kapitel 1: Anwälte sind Sprachvirtuosen. Warum reden sie dann Anwaltsdeutsch? Die vier liebsten Ausreden der Anwälte – und wie man sie entkräftet. Ausrede 1: Die Gesetze sind schuld; Ausrede 2: Bürokraten und Richter sind halt keine Dichter; Ausrede 3: Im Kartell der Angsthasen; Ausrede 4: Nicht ohne meinen Floskelkoffer….“

Sie sehen: ziemliche Unterschiede zwischen beiden ersten Kapiteln. Doch das ist normal und stört keinen Verlag. Wichtig ist für Ihre eigene Planung, dass Sie sich nicht völlig verzetteln und mit der Kapitelübersicht einen roten Faden haben, an dem Sie sich entlang arbeiten können. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den roten Faden gefunden haben, sollten Sie einen Buchexperten oder eine Expertin zu Rate ziehen und Ihr Exposé prüfen und verbessern lassen. Wenn Sie beim Formulieren der Kapitelübersicht Probleme haben, könnte das daran liegen, dass sie nicht logisch und stringent ist. Lassen Sie sich gegebenfalls coachen oder beauftragen Sie Hilfe (engelken@klartext-anwalt.de).

Inhaltsübersicht:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Exposé

Exposé Teil 4: Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?

21. Februar 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Jährlich werfen die Verlag an die 90.000 Neuerscheinungen auf den deutschen Buchmarkt. Um einem Verlag klar zu machen, warum ausgerechnet Ihr Buch dazugehören sollte, müssen Sie ihm eine gute Argumente liefern. Sie sichten also, was Ihre Konkurrenz an Vergleichbarem herausgebracht hat. Hat Ihr Lieblingsverlag gerade einen Presseratgeber für Anwälte publiziert, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass er zu demselben Titel ein zweites Buch nur diesmal von Ihnen verlegt. Sie müssen sich also was Neues ausdenken.

Nun gibt es jedoch praktisch kaum Buch-Ideen, die noch nie dagewesen sind. Das gilt für schöngeistige Literatur genauso wie für Sachbücher. Viele Großwerke der deutschen Literatur sind oft nur Neufassungen von Vorbildern, und die Frage, ob Plagiat oder eigenständige Neuschöpfung ist so alt wie die Dichtkunst selber. Und genauso ist es bei Sachbüchern. Völlig Neues gibt es fast nie. Aber es gibt originelle Blickwinkel, neuartige Ansätze oder neuartige Zusammenstellungen von Bekanntem. Genau diesen Punkt müssen Sie herausarbeiten: Warum hebt sich Ihr Buch trotz vorhandender Ähnlichkeiten von der Konkurrenz ab? Und warum wird es von den Lesern gekauft?

Im übrigen bedeutet eine Menge ähnlicher  Bücher natürlich auch: Es gibt einen Markt für dieses Thema. Und umgekehrt gilt das gleiche. Wenn Sie bei Ihrer Markt- und Konkurrenzanalyse trotz größter Anstrenungen nichts zum Paarungsverhalten schleierschweifiger Tiefseegarnelen unter besonderer Berücksichtigung des Mondkalenders finden, könnte das daran liegen, dass für ein solches Buch auch kein großer Markt besteht. Wenn Sie hingegen einen Ratgeber zum Kontaktanbahnungs- und Bindungsbahnungsverhalten menschlicher Singles schreiben wollen, werden Sie hunderte von Büchern finden – vom Flirtratgeber bis hin zur sexualwissenschaftlichen Kompendium.

Diese Masse der Werke müssen Sie sichten und begründen, warum Ihr Werk etwas Besonders darstellt. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Werk nichts Besonderes darstellt, müssen Sie vielleicht Ihre Buch-Idee noch ein wenig verfeinern oder Sie müssen einen speziellen Dreh finden. Vielleicht grenzen Sie Ihren Beziehungsratgeber ein, indem sie ihn auf über paarungswilligen Singles über 35 eingrenzen, die, vorzugsweise in Großstädten wohnend, auf Partys und in Online-Foren mühselig versuchen, den Partner fürs Leben zu finden. Wenn Sie Ihr Buch derart eingegrenzt haben, fällt es Ihnen schon viel leichter, zu beschreiben, wer die Zielgruppe Ihres Buches ist und warum Ihr Buch anders ist als die Bücher der Konkurrenz.

Die Konkurrenzanalyse meines Exposés für Klartext für Anwälte klang so:

Eine Analyse möglicher Konkurrenztitel zeigt, dass sich zahlreiche Bücher mit den Eigenarten der Juristensprache befassen. Es gibt also einen Markt für dieses Thema. Ein Teil davon fällt in die Kategorie Unterhaltung und richtet sich an Leser ohne juristische Vorbildung. Diese Titel machen dem Buch „Klartext für Anwälte“ keine Konkurrenz, belegen aber das erhöhte Interesse am Thema. Beispielhaft sind die Bestseller Ralf Höckers, etwa das Wörterbuch Anwalt-Deutsch / Deutsch-Anwalt oder die populäre Reihe der Rechtsirrtümer.

Der andere Teil setzt sich eher wissenschaftlich mit der Sprache auseinander (z.B. Verständlichkeit als Bürgerrecht? Die Rechts- und Verwaltungssprache in der öff. Diskussion, Duden 2008)

Schon eher zur Konkurrenz gehören für sprachlich interessierte Juristen verfasste Ratgeber, etwa die Neuauflage der Kleinen Stilkunde für Juristen von Tonio Walter (C.H. Beck, 2009). Weitere Titel dieser Art sind Deutsch für Juristen – Vom Schwulst zur klaren Formulierung von Michael Schmuck (Verlag Otto Schmidt, 2006) oder Stilfibel für Juristen (Friedrich E. Schnapp, Lit-Verlag, 2004).“

Dann folgt das Alleinstellungsmerkmal

„Klartext für Anwälte fällt in keine der genannten Kategorien. Es fokussiert sich auf die Dienstleister unter den Juristen: Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und andere Rechtsberater. Diese Zielgruppe ist darauf angewiesen, dass ihre Klientel freiwillig zu ihr kommt, sie muss ihre Dienstleistungen verkaufen: dem Mandanten, der Öffentlichkeit und der Presse. Die Ausgangslage und Bedürfnisse dieser Zielgruppe sind anders als die von Juristen in der Verwaltung oder bei Gericht. Eine verständliche Ausdrucksweise ist ein Schlüsselfaktor im Wettbewerb. Dieser Faktor wirkt sich angesichts des härter werdenden Konkurrenzkampfes zwischen Rechtsberatern immer stärker aus. Als kombinierter Sprach- und Marketingratgeber hilft Klartext für Anwälte, Sprache als Wettbewerbsvorteil zu erkennen und auszubauen. Damit ergänzt das Buch die vorhandenen Anwaltsmarketingbücher, die seit ein paar Jahren auf den Markt drängen…..“

Prominenz und Sachkenntis als Alleinstellungsmerkmal

Wenn Sie soweit gekommen sind, haben Sie schon einen großen Schritt zur Positionierung Ihres Buches im Buchmarkt getan. Nun sollten Sie noch etwas zu Ihrem persönlichen Alleinstellungsmerkmal sagen.

Bei bekannten Persönlichkeiten ist häufig ihre Prominenz der einzige Faktor, der beim Verlag zieht. Sind Sie prominent oder haben Sie einen starken Multiplikator im Rücken, können Sie das xte Buch zur ‚Leichten Küche‘, zur Kindererzeugung und –aufzucht oder über die ultimative Management-Strategie verfassen – es wird einen Verlag und vielleicht sogar Käufer finden.

Ist Ihre Prominenz noch kein wirkliches Pfund, mit dem Sie wuchern können, sind einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen und Ihre Persönlichkeit die wichtigsten persönlichen Alleinstellungsmerkmale. Kurz gesagt:  Glaubt man Ihnen, was Sie da erzählen oder raten? Ich persönlich, obgleich selber Ratgeberautorin, misstraue den meisten Persönlichkeits- oder Management-Ratgebern, weil meines Erachtens kaum ein Autor oder eine Autorin glaubhaft versichern kann, mit seinen oder ihren Erkenntnissen würde der Leser reich und erfolgreich.

In jedem Fall müssen Sie an dieser Stelle Ihres Exposés etwas Überzeugendes zu Ihrer Person schreiben. Dem Wiener Linde-Verlag schickte ich folgende Eigendarstellung, die er wohl überzeugend fand:

„Die Autorin besitzt die Doppelqualifikation als Juristin und Journalistin und hat als PR-Beraterin für Kanzleien jahrelange Übung darin, komplexe Rechtsthemen und verquaste Anwaltssprache in verständliches Deutsch zu übersetzen und sie damit in ihrer Außendarstellung wirksam zu unterstützen.“

–>Wenn Sie mit Ihrem Exposé bis zu diesem Punkt gekommen sind und der Verlagslektor Ihre Ausführungen bis hierher gelesen hat, möchte er jetzt wissen: Was steht denn nun konkret in dem Buch drin, welches sich so ausgezeichnet von der Konkurrenz abhebt? Dann ist es Zeit für die Inhaltszusammenfassung und anschließend für die Kapitelübersicht. Was hier zu beachten ist, lesen Sie in Teil 5: Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?

Das lesen Sie in den weiteren Teilen des Artikels:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Exposé

Exposé Teil 3: Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken

21. Februar 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Wenn Sie die Buch-Idee glücklich zu Papier gebracht haben, sollten Sie Ihr Projekt etwas genauer einordnen. Schließlich will ihr Verlag wissen, womit er es zu tun bekommt. In die konzeptionellen Gedanken gehören: Das Genre, die Zielgruppe, der Nutzwert für den Leser, bei einem Ratgeber wichtig: das Konzept der Wissensvermittlung, der Umfang, Fertigstellung und die Buchvermarktung.

Erstens: Das Genre

Ist Ihr Werk ein Sachbuch, ein Ratgeber oder ein Fachbuch? Klare Einordnung bei Klartext für Anwälte: Sprach- und Marketingratgeber.

Zweitens: Die Zielgruppe

Wer soll Ihr Buch lesen? Doppeltbelastete Mütter am Rande des Nervenzusammenbruchs, Hundeliebhaber, Presseleute, pensionierte Verwaltungsrichter? Je genauer Sie die Zielgruppe Ihrer Leser und deren Bedürfnisse kennen, desto leserfreundlicher können Sie schreiben, desto gezielter kann Ihr Verlag das Buch bewerben und desto besser verkauft sich Ihr Werk am Ende. Im Fall von Klartext für Anwälte war die Frage leicht zu beantworten: Lesen sollten das Buch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie alle Menschen, die sich mit der Kommunikation von Anwälten beschäftigen, also Presse, PR- und Marketingreferenten.

Drittens:  Der Lesernutzen oder warum sollten diese Leute das Buch kaufen?

Klartext für Anwälte sollten Menschen kaufen, weil sie in dem Buch ultimative Tipps erhalten, wie sie so verständlich, prägnant und überzeugend sprechen und schreiben,

  • dass Zeitungen ihre Gastbeiträge und Expertenstatements mit Kusshand nehmen
  • dass Besucher ihrer Websites ihnen umgehend Mandate erteilen
  • dass Bewerber wissen, warum sie zu dieser Kanzlei und keiner anderen gehen sollten
  • dass Fernsehzuschauer und Radiohörer nicht abschalten
  • dass dem Mandant nicht der geringste Zweifel bleibt, wie der anwaltliche Ratschlag zu verstehen war und was sie tun sollen

Viertens: Wie setzt das Buch diesen Anspruch um?

Allgemein gesprochen: Mit welchen Methoden oder gar mit welchem didaktischen Konzept bekommt der Leser all die Informationen und Erkenntnisse vermittelt?

Klartext für Anwälte vermittelt seinen Inhalt mit Vorher-Nachher-Beispielen, Tipps und Warnungen, Kurzinterviews mit Berufsträgern, Sprach- und Rechtsexperten und Praktikern aus Medien, PR und Anwaltsmarketing.

Fünftens: Welchen Umfang hat das Buch?

Welchen Umfang Ihr Buch hat, hängt natürlich in erster Linie vom Inhalts ab. Wer viel zu sagen hat, braucht mehr Seiten. Wer so wenig eigene wissenschaftliche Erkenntnisse hat, dass er bei anderen Autoren abschreiben muss, sollte sich kurz fassen. Ein deutscher Minister musste weiland seinen Doktortitel zurückgeben, weil er mit geklautem Wissen eine Promotionsschrift 475 Seiten aufpumpte.

Nun ist es bei einem noch nicht geschriebenen Buch schwierig zu sagen, wie lang es denn im fertigen Zustand aussehen wird. Andererseits braucht der Verlag Planungssicherheit und von der Menge der zu druckenden Seiten hängen Kosten und damit der Verkaufspreis ab.  Klartext für Anwälte hat 200 Seiten. Das ist ein guter Mittelwert für einen populären Ratgeber. Fach- und Sachbücher dürfen selbstverständlich erheblich dicker sein.

Was geben Sie beim Exposé nun an? Sie können die Länge des Buches in Manuskripseiten angeben. Eine Manuskriptseite hat 1800 Zeichen (Vorsicht! Manche sagen auch: 1500 Zeichen) Um hier Missverständnisse auszuschließen (und nachher womöglich seitenweise kürzen zu müssen, was sehr unangenehm ist), können Sie Länge auch in Zeichen (inklusive der Leerzeichen) angeben. Ein Buch mit 200 Seiten à 1800 Zeichen hat also 360.000 Zeichen.

Und wenn Sie sich partout nicht entscheiden können, wie lang Ihr Buch denn sein sollte? Machen Sie den Lieblingsbuchvergleich. Schauen Sie sich in dem jeweiligen Genre Ihre Lieblingsbücher an  – sind es 500-Seiten-Schinken oder eher so  300 oder nur 180 Seiten. Und dann geben Sie eine entsprechende Länge an: zum Beispiel „Zwischen 180 und 220 Zeichen“. Wenn ein Verlag Interesse zeigt, aber glaubt, dass Ihre Längenangabe unrealistisch ist, wird er Ihnen das sagen. Wenn Sie Ihr Buchprojekt über einen Agenten zum Verlag bringen, sowieso.

Sechstens: Fertigstellung  bis wann?

Vorsicht Falle! Unerfahrene oder ehrgeizige Menschen antworten bei diesem Punkt gerne: „Fertigstellung innerhalb von drei Monaten nach geäußertem Interesse“. Unter uns: Das ist verdammt knapp und kostet Sie viele schlaflose Nächte. Wenn Sie durchgearbeitete Nächte ohnehin gewohnt sind, nur zu.  Wenn Sie nachts lieber schlafen und auch kein professioneller Ghostwriter sind, sollten Sie mehr Zeit einplanen. Bei „Klartext für Anwälte“ hatte ich zwischen dem Moment, wo der Linde-Verlag mir den Verlagsvertrag vorlegte (März 2010), bis zur Manuskriptabgabe im Juli 2010 dreieinhalb Monate zum Schreiben. Anschließend brauchte ich neun Monate, um all den nicht genossenen Schlaf nachzuholen!

Tipp:

Selbstverständlich hängt auch diese Frage wie immer vom Einzelfall ab: Sind Sie ein geübter Buchschreiber? Haben Sie das Material für Ihr Buch zusammen? Haben Sie Unterstützung durch eine gute Lektorin? Lassen Sie sich von einer Sachbuchagentur oder einer einzelnen Agentin unterstützen? Wenn Sie bei all diesen Fragen unsicher sind, lassen Sie sich lieber beraten. Wenn Sie etwas zu sagen haben und dies in Buchform tun wollen, wäre es schade, wenn Sie daran scheiterten, dass Sie das Handwerk das Buch-Konzeptionierens und des Exposé-Erstellens nicht beherrschen.

Siebtens: Buchwerbung – Wie kommt Ihr Buch zum Leser?

Natürlich interessiert den Verlag bei jedem Buch am meisten: Ist es ein Bestseller? Wie wird es sich verkaufen? Sie müssen also ein paar Takte dazu verlieren, was Sie als AUtor selber dazu beitragen können und wollen, dass Ihr Buch nach seiner Veröffentlichung kein Ladenhüter wird? In meinem Klartext-Exposé schrieb ich: „Buchwerbung über eine per Twitter & Co beworbene Blogseite im Internet.“

Je nach Lust und Laune können Sie Ihre eigenen Marketingmaßnahmen beliebig ergänzen oder erläutern: Haben Sie eine hunderttausende von Adressen umfassende Kundendatei? Sind Sie prominenter Redner, der mit seinen Vorträgen hunderte von potenziellen Lesern erreicht? Sind Sie in den einschlägigen Zirkeln von Lesern durch Ihre Veröffentlichungen präsent, kurz: Sind Sie durch Ihre Tätigkeit der Zielgruppe schon jetzt so nah, dass Sie auch das Buch dort ohne weiteres promoten können.

–>Es reicht, wenn Sie dem Verlag hier ein paar kurze Sätze liefern. Eine genauere Analyse, warum dem Verlag Ihr Buch zu seinem Glück noch fehlt, liefern Sie ihm im nächsten Punkt, der Konkurrenz- und Marktanalyse.

Die weiteren Teile von Exposé – Making of:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: AnwaltsPR, Buch, Exposé, Klartext für Anwälte

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