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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Framing

Sprachwehr für Medien und Politik: So entkräftet man die Lügen der Abtreibungsgegner

19. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBEs ist Zeit für Medien und Politik, sich Begriffe wie Lebensschutz von frauenfeindlichen Abtreibungsgegnern zurückzuerobern. Lebensschutz ist ein Menschenrecht von Frauen und Männern: Nämlich die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden und die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu erhalten.

Ich trage selten Hut, aber wenn ich das Geschrei der selbsternannten Lebensschützer höre, platzt mir die sprichwörtliche Hutschnur. Diese Herrschaften lügen dreist, wenn sie behaupten, Abtreibungsverbote wären notwendig, um „Leben zu schützen“ oder das gestern im Bundestag debattierte „Werbeverbot“ für Abtreibungen in § 219a StGB diene dazu, Leben zu schützen.

Gesetze wie der § 219a StGB dienen nicht dem Lebensschutz, sondern dazu, Lebensrechte einzuschränken

Man möchte rufen: „Lüge, Lüge, Lüge!“ Denn in Wahrheit geht es den Abtreibungsgegnern und den Gegnern von § 219a StGB darum, Frauenrechte einzuschränken. Um Leben zu schützen, gäbe es erheblich wirkungsvollere Mittel als Strafgesetze. Das wissen die Gegner genau. Bei anderen Themen schimpfen sie auf den „Verbotsstaat“, aber bei den reproduktiven Rechten der Frau passen ihnen Verbote in den Kram.

Warum? Weil es ihnen eigentlich vielmehr darum geht, ihre Herrschaft über die Frau zu reinstallieren. Im Fall der AfD & Co sogar heftiger: Sie wollen eine rassistische Wahnwelt verwirklichen. Eine Welt, in der deutsche, mit dem Mutterkreuz prämierte Frauen, wie Zuchtkühe Horden deutscher Kinder gebären. Durch die „Gebärmutter der deutschen Frau“ soll der jüngst wieder von Gauland herbeifantasierte „Bevölkerungsaustausch“ verhindert werden. Diesen Schmarrn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Es ist höchste Zeit, sich die Begriffe von den Frauenfeinden zurückzuerobern

Leider reicht im Herbst 2018 ein Kopfschütteln über diese Spinner nicht mehr aus. Tun ist gefragt. Wir alle, die wir schreiben und per Radio oder Bewegtbild Nachrichten und Meinungen in die Welt entlassen, sollten von den rassistischen Frauenfeinden unsere Sprache zurückholen.

Lebensschutz heißt notwendigerweise Frauenschutz

Dazu gehört als erstes der Begriff Lebensschutz. Lebensschutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft muss notwendigerweise immer auch Frauenschutz sein. Frau und ungeborenes Kind sind eine Einheit. Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von „Zweiheit in Einheit“.

Werden Sie nicht müde, darauf hinzuweisen, dass Frauen und Männern reproduktive Rechte zustehen

Frauen und Männer haben das Recht auf reproduktive Rechte und Gesundheit. Echter Lebensschutz wahrt diese Rechte.

Definition der Böll-Stiftung von reproduktiven Rechten:

Reproduktive Rechte und Gesundheit beschreiben das Recht eine*r jede*n Einzelnen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dies bedeutet vor allem die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden, sowie über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen.

Diese als Menschenrechte verstandenen Rechte sind für Frauen* und Mädchen* besonders wichtig. Jede Frau* und jedes Mädchen* hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welchen Abständen sie schwanger werden will. Sowohl erzwungene Schwangerschaftsabbrüche als auch das Verbot von Abtreibungen verletzen dieses Recht.

Quelle: Böll-Stiftung

Nehmen Sie den Hetzern den Begriff vom Lebensschutz weg und geben sie ihn Frauen

Formulierungsbeispiel

Sagen Sie: „Die für Frauen- und Lebensschutz kämpfende Politikerin XY fordert eine unverzügliche Abschaffung des die reproduktiven Rechte einschränkenden Werbeverbots in § 219a StGB.“

Tappen Sie nicht in die Framing-Falle von der „Kindstötung“

Fatal ist es, den Frauenrechtsgegnern den Begriff von der „Kindstötung“ nachzubeten. Dieser Begriff aktiviert die entsetzliche Vorstellung (= Frame)  von einem Kind, das von seiner Mutter getötet wird. Doch das entspricht nicht der realen Situation. Die Entscheidung für eine Abtreibung trifft eine Frau, die eine befruchtete Eizelle in sich trägt, sich aber in der Notlage befindet, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen.

  • Womöglich hat sie schon ein oder mehrere Kinder zu versorgen, sodass ein weiteres Kind, wenn es zur Welt käme, vernachlässigt werden würde.
  • Umgekehrt könnte das weitere Kind sie dazu bringen, die schon vorhandenen Kinder zu vernachlässigen.
  • Es könnte sein, dass sie gesundheitlich nicht (mehr) in der Lage ist, das Kind auszutragen, ohne ihre Gesundheit unzumutbar zu gefährden.
  • Vielleicht ist sie auch nur einfach, was schlimm genug wäre, durch ein weiteres Kind von Armut bedroht.
  • Vielleicht gibt es keinen Partner
  • Oder oder oder….

Es kann viele Gründe geben, warum sich eine Frau gegen ein noch zu gebärendes Kind entscheidet. Diese elementare Entscheidungssituation sollten Sie sprachlich nicht ausklammern.

Sprechen Sie statt vom Schwangerschaftsabbruch lieber von der „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“

Vermeiden Sie es, vom Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Sprechen Sie statt von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Abtreibung immer von einer „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“. Damit rücken Sie die Frau nicht in die Nähe einer Mörderin, wie es die frauenfeindlichen Gaulands & fundamentalistischen Christen gerne hätten. Stattdessen lassen Sie die Hoheit bei der Frau, die ihre reproduktiven Rechte wahrnimmt.

Reden Sie nicht vom ungeborenen Kind, sondern von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Gehen Sie noch weiter. Benutzen Sie im rund um das Thema Abtreibung möglichst nicht die Bezeichnung Kind. Verwenden Sie den juristischen Begriff von der Leibesfrucht. Oder den lateinischen Begriff vom Nasciturus (= das noch zu Gebärende).

Beide Begriffe tragen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Dieses hat in Bezug auf das ungeborene Kind oder den Embryo oder Fötus den Begriff geprägt von der „Zweiheit in Einheit“. Dieser Begriff trägt der – auch von Juristen angerkannten – Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch erst nach und nach im Bauch einer Frau entfaltet.

Titulieren Sie „Lebensschützer“ als das, was sie sind: Frauenrechtsgegner

Hören Sie auf, den fanatischen Rassisten, Biologisten und Mutterkreuzlern den Ehrentitel Lebensschützer zu geben. Der impliziert, dass sie tatsächlich „Leben schützen“ würden. Doch das tun sie sie nicht, im Gegenteil.

Abtreibungsverbote führen rund um den Erdball dazu, dass Frauen an medizinisch katastrophalen Abtreibungen sterben oder unsäglich grausame Verletzungen erleiden.

Hinzu kommen die Verletzungen, die Frauen aufgrund von medizinisch schlecht begleiteten Geburten erleiden. Oder Krankheiten, die sie bekommen, weil sie unkontrolliert viele Kinder gebären. Denken Sie auch daran, dass die nicht vorhandene Geburtenkontrolle zu einer irrwitzigen Bevölkerungsexplosion in Afrika und anderen Erdteilen führt. Bevölkerungszuwachs ist eine Hauptursache für Hungernöte und entsprechend eine 1A-Fluchtursache.

Schwadronieren Sie nicht von der „Kultur des Todes“, sondern präzisieren Sie, dass Abtreibungsgegner eine „Kultur des Frauenhasses“ fördern, und dass eine „Kultur des Lebens“ demgegenüber Frauen umfassende reproduktive Rechte einräumen würde

Noch so ein Begriff, den honorige Wissenschaftler, Juristen, christliche Fundamentalisten und wer sich noch alles im schmutzigen Dunstkreis der Abtreibungsgegner herumdrückt, benutzen: Die Kultur des Todes. Was sie meinen, ist klar. Sie meinen, dass erlaubte Abtreibungen den Tod kultivieren, weil der Nasciturus bei einer Abtreibung getötet wird.

Scheinheilig, wie sie sind, klammern sie aus, dass unerwünschte oder selbst geplante Schwangerschaften das Leben der schwangeren Frauen in Gefahr bringen können. Und zwar umso mehr, je stärker die reproduktiven Rechte der Frau eingedämmt werden. Stellen Sie dem Begriff die Kultur des Lebens entgegen. Anders gesagt: Eine „Kultur des Lebens“ gesteht Frauen umfassende Rechte zu: das Recht, über ihre Familienplanung entscheiden zu können und so weiter.

Fortsetzung folgt. Demnächst in diesem Blog

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Politik, Recht Stichworte: Framing, Frauenrechte, Kommunikation, Presse, Rhetorik, Schwarze Rhetorik

Framing III: Liebe Süddeutsche Zeitung, hör auf und fang an!

4. September 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Liebe Süddeutsche Zeitung! Bitte hör auf und fang an!

Ich habe dich seit vielen Jahren abonniert, du bist einer der Orte, wo ich zuhause bin, wenn man das zu einer geistigen Heimat so sagen darf. Also hör bitte auf, Rechtspopulisten Raum zu geben und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern!

Rechtspopulisten Raum geben, heißt, Rechtsextremisten den Weg ebnen, heißt, Nazis fördern. Nazis hatten wir schon mal in Deutschland. Sie haben 6 Millionen Juden ermordet, den 2. Weltkrieg ausgelöst und millionenfach Leid und Tod verursacht, und bei den Überlebenden eine massive Traumatisierung ausgelöst, deren eklige Finger selbst noch die Kriegsenkel erreichen. Weshalb viele von ihnen, obwohl in Frieden und Wohlstand aufgewachsen, an Ängsten und Depressionen leiden, was immer mal wieder zu Suiziden führt, sozusagen als späte Kollateralschäden der Nazidiktatur. Zwei solcher Fälle habe ich meinem engsten Umfeld erlebt. Du verstehst, dass ich das NIE. WIEDER. MÖCHTE. Und deshalb hör bitte auf, Nazis den roten Teppich auszurollen.

„Aber entschuldigen Sie, Frau Engelken, hier breitet doch niemand den Nazis den roten Teppich aus!“

„Du tust es, liebe Süddeutsche Zeitung, indem du ihren geistigen Vätern (und Müttern) Platz einräumst.“

Zum Beispiel am vergangenen Donnerstag, den 30. August 2018. Ich musste wirklich schlucken, als ich den Aufmacherartikel deines Feuilletons entdeckte: Oben drüber prangte ein riesiges Foto eines schlechtgelaunten alten weißen Mannes, dessen Namen ich aus Framing-Gründen hier nicht nennen mag. Nur zur Einordnung: Er war mal Bundesbanker, und seine Gedanken haben die Hirne sämtlicher AfD-Sympathisanten gründlich eingeweicht.

Du weißt, was Framing bedeutet. Nämlich, dass die Nennung eines Gedankens seiner Verbreitung dient. Und du weißt, dass eine seitenbreite Foto-Artikel-Kombi einer Werbeanzeige im Wert von hunderttausend Euro für den abgebildeten Mann und sein Gedankengut gleichkommt.

Natürlich beleuchtet Sonja Zekri, die im Übrigen von mir sehr geschätzte Rezensentin, das neue Buch des alten Mannes kritisch. „Deutschland braucht dieses Buch so nötig wie einen Ebolaausbruch.“ Und ja, sie äußert die Hoffnung, dass die LeserInnenschaft angesichts der Plattheit der Gedankengänge erkennen möge, wie überzogen manche Ängste letztlich sind.

Das Ärgerliche ist nur: Ihre kritische Haltung ändert nichts am durch den Artikel verstärkten Framing, dass Deutschland Angst haben müsse. Das rechtfertigt Rassismus und bereitet den Weg für Hetzjagden auf Menschen. Das hatten wir zwischen 1933 und 1945 schon mal.

Gedanken zu verbreiten, heißt Taten denkbar zu machen

„Aber liebe Frau Engelken, nun kommen Sie mal runter von ihrem Horrortrip. Wir machen hier unsere journalistische Arbeit und dazu gehört es, ein literarisches Ereignis wie die Buchveröffentlichung eines kontroversen Bestsellerautors breit zu würdigen.“

Ach, es geht um das Ereignis? Wie weit würdest du dafür noch gehen, liebe Süddeutsche Zeitung? Was würdest du tun, wenn nächstes Jahr ein Hitler-Junior-Autor anträte und ein Buch namens „Mein Kampf 2.0.“ herausbrächte, in dem er die Ermordung der islamischen Rasse als Ultima Ratio darstellte und den Deutschen anheimstellte, zuerst ihre Frauen zum Gebären heim an den Herd zu schicken – ohne Verhütungsmittel, versteht sich – und dann in den 3. Weltkrieg zur Verteidigung der bedrohten deutschen Rasse zu ziehen?

Würdest du auch diesem Autor den Teppich ausrollen und ihm seitenweise Platz in deinem Feuilleton geben? Natürlich nur so lange, wie er und seine Followers es noch nicht geschafft hätten, dich als Teil der von ihm als solche bezeichneten Lügenpresse mit Arbeitsverboten lahmzulegen.

Nein, nein und nochmals nein. Zu deiner Arbeit, liebe Süddeutsche Zeitung, gehört, als die Vierte Gewalt für die Demokratie zu sorgen.

Mach dein Brainwork: Du kannst Themen ins Licht zerren und andere ausblenden.

Wie schon Hildegarf Knef mit Bertolt Brecht sang: „Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht“. Indem du deine medialen Scheinwerfer auf einen rechtspopulistischen Vordenker richtest, förderst du sein Gedankengut, machst du die Arbeit der AfD und ihrer Hintermänner. Das ist die Wirkweise von Framing. Nachzulesen bei Elisabeth Wehling „Politisches Framing“.

Nazivordenker sind nicht per se Ereignisse. Medien machen sie dazu. Oder auch nicht.

Herr T.S. und sein neues Buch sind nämlich nicht per se Ereignisse. Erst du und die anderen Medien, die willfährig Journalisten und Journalistinnen zur Pressekonferenz schicken und ihm anschließend seitenweise Feuilletonartikel oder Fernsehberichte widmen, machen ihn zum Ereignis. Du und die anderen, ihr helft mit, dass sich Gedanken und Ängste verbreiten, mit denen AfD & Co auf Wählerfang und 2018 in Chemnitz auf Hetzjagd gehen. Und JournalistInnen drangsalieren. Das begründen sie unter anderem mit Ideen aus dem Buch, für das du am Donnerstag, den 30. August 2018, mit deinem Fotoartikel eine ganzzeitige kostenlose Werbeanzeige veröffentlicht hast.

Rückblickend kann man sogar sagen: Hättest du und jede andere Zeitung mit Verstand den Autor T.S. und sein früheres Buch schon damals ignoriert, hätten seine Ideen nicht solche Verbreitung finden und zum Vorbild für Taten werden können.

Deshalb fordere ich dich auf: Hör sofort auf, solchen Ideen Raum zu geben. Und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern! Dazu reicht es heute nicht mehr, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten zu ignorieren. Heute muss man etwas anderes an ihre Stelle setzen. Man muss ein negatives Framing durch ein positives Framing ersetzen. Und das muss bald geschehen, die Zeit läuft davon. In Chemnitz haben Neonazis Menschen durch die Stadt gejagt. Längst glauben viel zu viele Menschen, dass Gewalt und Rassismus Probleme lösen und dass man die Demokratie am besten abschaffen sollte.

Positives Framing ist gefragt. Menschenfreundlichkeit ist ein Gewinn. Für Alle.

Gestern haben 65.000 Menschen in Chemnitz ein Konzert der Toten Hosen und Co besucht, um zu zeigen, #Wirsindmehr. Wir, die wir Demokratie und Menschenfreundlichkeit für sinnvoll halten und die wir Fluchtursachen und nicht Menschen bekämpfen wollen. Und deine Aufgabe als Vierte Gewalt, liebe Süddeutsche Zeitung, ist es, sie zu unterstützen!

„Was meinen Sie damit, Frau Engelken? Werden Sie mal konkret! Sie tun ja so, also ob wir demokratiefeindlich wären!“

Ich halte dich für demokratiefreundlich, aber du musst mehr tun. Du musst aktiv für Demokratie eintreten! Du kannst viel stärker als bisher die Vorstellung eines funktionierenden demokratischen und menschenfreundlichen Staates framen. Konkret könntest du deutlich prominenter über Dinge berichten, die eine Demokratie fördern, als über Personen, die sie abschaffen wollen.

  • Zum Beispiel indem du erklärst, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arm und Reich zu erzielen ist, oder wie jeder einzelne Mensch Fluchtursachen bekämpfen kann.
  • Oder indem du Bücher vorstellst, die nicht die Angst vor dem Fremden schüren, sondern die zeigen, wie aus Flüchtlingen Freunde und integrierte Stützen unserer demokratischen Gesellschaft werden können.
Umweg Jakarta von Biggi Mestmäcker
Umweg Jakarta von Biggi Mestmäcker https://umweg-jakarta.de/

Ich nenne dir mal ein Beispiel: Das als Book-on-demand publizierte Buch „Umweg Jakarta“ von Biggi Mestmäcker ist so eines. Hierin schildert die niederrheinische Autorin, wie sie den Behörden getrotzt und einem syrischen Koch geholfen hat, Frau und Kind nach Deutschland zu holen und hier Arbeit zu finden. Im Gegenzug hat sie, ihre Familie und ihr Netzwerk Freundschaft gefunden und köstliches Essen kennengelernt.

Ich bin sicher, du findest noch viel mehr Beispiele! Und du tust es ja schon, indem du über den Widerstand der von dir so genannten Zivilgesellschaft berichtest!

Du schaffst das, Süddeutsche Zeitung! Ich zähle auf dich!

Danke und liebe Grüße, Deine Eva

Kategorie: Aktuelles, Politik Stichworte: Framing, Journalismus, Journalist, Kommunikation, Männer, Medien

Framing II: Wie ARD und ZDF den Rassismus in die erste Reihe gesetzt haben

18. Juni 2018 von Eva Engelken 11 Kommentare

Für alle, die sich wundern, warum die Grünen-Politikerin Claudia Roth zum ersten Deutschlandspiel der Fußball-WM 2018 die Fans gemahnt hat: „Feiern ja, Nationalismus nein“, ist hier eine Erklärung: Die öffentliche Meinung ist geprägt durch die Angst- und Hassgeschichten, die gewisse Parteien und interessierte Kreise seit rund zweieinhalb Jahren verbreitet haben wollen.

Ein entscheidender Mithelfer bei der Verbreitung ist der von unseren Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk. Eigentlich sollte er die Bevölkerung aufklären und so die Demokratie stärken, tatsächlich aber hat er die öffentliche Meinung manipuliert, indem er die Frames rechter Parteien wie ein gigantischer Hammer in die Köpfe der Leute gehämmert hat. Carolin Emke kritisierte kürzlich in der Süddeutschen Zeitung die Verantwortungslosigkeit des Rundfunks.

Wie die Grafik zeigt, haben ARD und ZDF seit Januar 2015 in 73 Prozent ihrer Talkshows die Flüchtlinge und alles rund um Integration zum Thema gemacht. Der Twitterer Papaleaks twitterte am 6. Juni seine Zählung (Grafik).

Ich hab mir dann mal die Mühe gemacht: darüber diskutierten seit 1. Januar 2015 @annewill, @maischberger, @hartaberfair und @maybritillner. Themen mit weniger als 2 Sendungen hab ich ausgeblendet. pic.twitter.com/yQRlnvNgtH

— Alex (@Papaleaks) 6. Juni 2018

Grafikadresse: https://t.co/ibtyISD9mA

Warum bringt es der AfD Stimmen, wenn ARD und ZDF über Flüchtlinge talken?

Die Talkshows bringen der AfD Stimmen, weil kurz gesagt jede Erwähnung der Flüchtlinge und der damit zusammenhängenden angstbesetzten Themen mächtige Frames aufruft, die die AfD als Retter erscheinen lassen. Das wirkt umso besser, wenn Mitglieder dieser Partei auch noch persönlich anwesend sind.

Um das verstehen, muss man sich die Wirkung von Frames angucken. Wie ticken wir und wie beeinflussen Frames unsere Vorstellungen und damit unser Handeln?

Unser Handeln wird durch unbewusste Vorurteile beeinflusst

Anders als man es sich gerne wünscht, handeln wir nicht ständig bewusst und planvoll. Täten wir es, kämen wir bis abends nicht aus dem Bett heraus. Vielmehr handeln wir praktischerweise die meiste Zeit automatisiert, denn so müssen wir nicht jedes Mal nachdenken, wenn wir uns die Nase putzen. Wir richten wir uns nach einer Vielzahl mehr oder weniger bewusster Vorstellungen, Erfahrungen und Vorurteile, sogenannte Unconscious Bias. Man könnte sagen, wir sortieren die Welt um uns herum in Schubladen ein, um schneller und ökonomischer zu handeln.

Der schnelle Weg, jemanden zu einem Handeln zu bringen: Angst erzeugen

Diese Schubladen voller Vorstellungen, Erfahrungen und Vorurteile muss man öffnen, wenn man unser Verhalten beeinflussen will. Wer unser Verhalten beeinflussen will, muss genau zwei Hebel bewegen:

Er muss

a) aus all unseren Vorstellungen diejenigen wachrufen, die zu dem gewünschten Verhalten passen und

b) uns ein Motiv geben, unser Verhalten tatsächlich zu ändern.

Bedürfnishierarchie: Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral

Dazu muss man betrachten, warum Menschen handeln. Sie tun es, um Bedürfnisse zu befriedigen. Diese sind bekanntermaßen hierarchisch geordnet: Unsere Grundbedürfnisse nach Essen, Trinken und einem sicheren Schlafplatz wiegen im Zweifelsfall mehr als unsere Bedürfnisse der Gemeinschaft zu dienen oder alle Gesetze einzuhalten. Wie schon Bert Brecht sagte: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“.

Je grundlegender oder existenzieller die Bedürfnisse sind, desto tiefer sitzt die Angst, sie nicht erfüllt zu bekommen. Entsprechend stark motiviert uns die Angst, etwas gegen die Bedrohung zu unternehmen.

Manipulationsrezept: Eine Bedrohung behaupten und einen Angreifer benennen

Daraus ergibt sich ein simples Rezept, um Menschen zum Handeln zu veranlassen:

  1. Wecke in ihnen die Vorstellung, dass ein möglichst elementares Gut bedroht sei.
  2. Zeige ihnen den bösen Angreifer und fordere sie auf, ihn zu bekämpfen.

Der Griff, um die gewünschte Schublade aufzuziehen, ist das Framing. Wie erläutert, aktiviert jedes Wort, das wir hören, in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus. Wir verbinden mit dem Wort unsere körperlichen Erfahrungen und unser abgespeichertes Wissen über die Welt.

Wörter aktivieren Frames, also abgespeichertes Wissen über die Welt

Wollen wir in Menschen zum Beispiel das Gefühl von Spaß am Reisen auslösen, müssen wir nur Wörter verwenden, die mit entsprechenden Vorstellungen verknüpft sind.

Gehen Sie auf eine beliebige Tourismus-Website und Sie finden Begriffskombinationen wie „Lust am Leben“ oder „Geschmack der Kindheit“ und Sie sehen Bilder, die essende Familien mit Kindern und glitzerndes Wasser mit grünen Ufern zeigen. Storytelling ist nichts anderes als erweitertes Framing.

Die richtigen Wörter aktivieren die Vorstellung von Belohnung oder Gefahr

Wollen wir umgekehrt in den Menschen Angst erwecken, müssen wir ihnen Wörter nennen, die die Vorstellung einer Bedrohung auslösen. Wollen wir die Menschen dazu bringen, gegen die Bedrohung vorzugehen, müssen wir ihnen den Angreifer nennen. Oder ihnen anbieten, als gewählte Partei dafür zu sorgen, dass der Angreifer verschwindet.

Die AfD macht nach diesem simplen Bauplan Politik. Sie und ihre Vordenker haben in den Köpfen ihrer Wähler erfolgreich die Vorstellung erzeugt, dass Deutschland bedroht sei. Ja sogar noch konkreter: „Die Deutschen sterben aus.“

Statt Lust am Leben Angst vorm Aussterben oder der Überflutung

Auszusterben ist die umfassendste Bedrohung für das eigene Leben, die man sich vorstellen kann. Man stirbt nicht nur selber, was ja sowieso irgendwann dran ist, auch die Nachkommen haben in diesem Bedrohungsszenario keine Chance mehr.

Als Angreifer, die für diese vorgestellte Misere verantwortlich sind, nennt die AfD die Flüchtlinge, die in ihrem Framing seit 2015 als FlüchtlingsSTROM das Land überschwemmen. Organisationsverantwortliche ist Angela Merkel, die die Schleusen für den Strom geöffnet und damit Deutschland verraten hat. Unterstützer sind die als Lügenpresse geschmähten Medien und die als Gutmenschen diffamierten Menschen, die den Flüchtlingen helfen.

Mit solchen Bedrohungsszenarios zu arbeiten, ist nicht neu. Die geistigen Vorgänger der AfD, Hitler, sein Propagandaminister Josef Goebbels & Co beschworen seit 1925 das Bild vom bedrohten Deutschen, dem mangels Land der Hungertod drohte. Als zu bekämpfenden Angreifer etablierten sie „den Juden“.

Medien hämmern die Frames in die Köpfe der Leute. Immer und immer wieder

Damit ein solches Framing tatsächlich Wirkung entfaltet, muss noch ein wichtiger Faktor dazu kommen: Die Frames von der Bedrohung, dem Angreifer und den Unterstützern, die es zu bekämpfen gilt, müssen weiträumig und immer wieder und wieder in die Köpfe der Leute einsickern.

Ein positiver Frame würde Einreisende als Bereicherung vorstellbar machen

Wenn die Angstframes nicht verbreitet werden, können sich gegenteilige Frames Bahn brechen. Also Frames, die Gewinn versprechen oder etwas anderes Gewünschtes als Belohnung für das Handeln in Aussicht stellen.

Zum Beispiel die Vorstellung, dass Deutschland nicht ausstirbt, sondern im Gegenteil wächst und floriert, wenn Menschen herziehen. Oder die Vorstellung, dass es Deutsche und Deutschland noch reicher macht, wenn einreisende Menschen ihren Wissens- und Erfahrungsschatz und ihre Arbeitskraft, ihr Humankapital, einbringen. Das wäre dann ein Belohnungsframe. Die Aufforderung würde lauten: „Nehmt alle Anstrengungen auf euch, um den Ankömmlingen hier zu helfen, denn sie bereichern euer Leben und helfen obendrein, euern Reichtum und eure Rente zu sichern.“

An solchen positiven Vorstellungen hat eine Partei wie die AfD aber kein Interesse. Ihr Interesse ist es, dass ihre Angstframes ständig in der Öffentlichkeit präsent sind, denn nur so kann sie sich als Retterin gegen die behauptete Bedrohung präsentieren und so Menschen dazu bringen, sie in die Parlamente zu wählen.

Jedes Medium, das ihr den Gefallen tut, ihren Bedrohungsframe zu erwähnen, spielt ihr in die Hände. Fünf Sendungen über Flüchtlinge sind fünf Werbesendungen für die AfD. Fünf Headlines über Alexander Gauland aktivieren die von der AfD gewünschten Angstframes und führen ihr WählerInnen zu.

Aber Medien berichten doch auch kritisch über das „Flüchtlingsthema“

Wie schon im anderen Beitrag dargestellt, macht es einen Frame nicht wirkungslos, ihn zu negieren oder zu kritisieren. Jede Nennung des frameauslösenden Wortes aktiviert die damit verbundene Vorstellung.

Zudem ist das angstauslösende Framing rund um das „Flüchtlingsthema“ inzwischen so breit besetzt, dass es schon reicht, von der Flüchtlingsproblematik zu sprechen, und schon werden in den Köpfen der HörerInnen alle damit verknüpften Angstframes aktiviert.

Dabei, die Angstframes in so vielfältiger Form zu verbreiten, haben die öffentlich-rechtlichen Medien an vorderster Front mitgemischt. Sie saßen sozusagen in der ersten Reihe, wenn es darum ging, die AfD-Angst- und Hassgeschichten zu verbreiten. Umgekehrt haben sie sich bedeckt gehalten, wenn es darum ging, ein alternatives Framing zu verbreiten.

Angstframes verbreiten in drei Schritten

  • Schritt eins: Ein Bedrohungsszenario entwickeln
  • Schritt zwei: Wirkungsvolle Frames finden, die dieses Bedrohungsszenario begreifbar machen, z.B. „Flut“, „Aussterben“ etc.
  • Schritt drei: Die Frames den Leuten in die Köpfe hämmern – über die Medien

Wie die Grafik oben zeigt, haben sich ARD und ZDF mit ihren Talkshows & Co bewusst oder grob fahrlässig zum Erfüllungsgehilfen der AfD machen lassen. Immer und immer wieder haben sie in unterschiedlichen Variationen das Framing rund um die böseen Flüchtlinge und die AfD als Retter aktiviert.

Positive Frames etablieren in drei Schritten

Um Frames zu entkräften, reicht es nicht, sie zu negieren, also zu sagen: „Nein, wir Deutschen sterben doch gar nicht aus“, sondern man muss wirkungsvolle Alternativframes aktivieren. Und man müsste sofort aufhören, die gegenteiligen Frames zu aktivieren. Gefordert sindd hier Politiker anderer Parteien und sämtliche Medien unseres Landes. Mitwirken können aber auch wir alle, die wir lesen, chatten, bloggen oder reden.

Was jedem Reiseprospekt gelingt, nämlich das Fremde in der Vorstellung der Leute mit Exotik, Spaß, Gastfreundschaft, Bereicherung etc. in Verbindung zu bringen, könnten Medien ohne weiteres auch in Bezug auf die unser Land betretenden Menschen aus anderen Ländern tun. Sie müssten dabei nicht mal verschweigen, dass das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Verhaltensweisen zu Konflikten führt und man vielleicht unterschiedliche Sprachen spricht.

Schritt eins: Ein Belohnungsszenario entwerfen und benennen

Schritt zwei: Passende Frames finden:

Einreisende als Bereicherung, Gewinn für unser Land etc. begreifbar machen. Uns selber als gute und kompetente Zuwanderungsmanager bezeichnen. Etc. Eben Storytelling at its best

Schritt drei: Positive Frames in die Köpfe der Leute hämmern – über die Medien

Um die angstauslösenden Frames zu entkräften, die zu einer Verbreitung von Angst und Rassismus und zu Wahlsiegen der AfD geführt haben, müssten alle Medien etwas ganz Revolutionäre tun:

Einfach über die AfD und ihre Themen und ihre Provokationen NICHT MEHR BERICHTEN.

Wenn über die entsprechenden Themen berichtet werden muss, dann ohne Erwähnung der besagten Partei. Und mit positivem Framing.

Also, bittesehr, ARD und ZDF. Sie wissen, über wen Sie ab sofort nichts mehr berichten, oder?

Danke!

 +++Ergänzung: Die von Politik und Medien geschürte Angst steht im Gegensatz zur tatsächlichen Sicherheit, schreibt Der Stern am Weltflüchtlingstag: „Die barbarischen Morde, begangen von Flüchtlingen, können wie Anzeichen einer dramatisch gestiegenen Gefahr aussehen. Doch das Gegenteil trifft zu: Vor gut fünf Jahren begann der große Flüchtlingszustrom nach Deutschland. Seitdem ist die Zahl der Straftaten nicht gestiegen, sondern deutlich zurückgegangen.“  +++

+++Ergänzung 2: Die Nachdenkseiten erläutern in einem spannenden Beitrag, wie die Medienberichterstattung von interessierten Kreisen manipuliert wird: „Stellen Sie sich vor, Sie sind ein superreicher Mensch oder ein gewissenloser NATO-Generalsekretär oder der Koordinator der westlichen Rüstungswirtschaft oder ein Manager des DeepState. Eine Begrenzung der finanziellen Mittel gibt es für Sie de facto nicht. Eine ethische Sicht auch nicht. Dann ist doch klar, was Sie sich ausdenken und das entspricht ziemlich dem, was wir de facto heute erleben: […] Sie machen Propaganda und beeinflussen so die veröffentlichte Meinung und die öffentliche Meinung und bestimmen damit bei den politischen Entscheidungen mit. […] Propaganda gelingt dann besonders gut, wenn man sich einzelne Medien dienstbar macht.“ +++

+++Ergänzung 3: Die Rheinische Post weist auf das Auseinanderklaffen von Wahrnehmung und Realität hin und verweist auf Zahlen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge:  

„68,5 Millionen Menschen waren im Jahr 2017 weltweit auf der Flucht. In Europa erwecken Populisten den Eindruck, die westlichen Länder nähmen sich der vielen Vertriebenen an. Doch unter den zehn Ländern, die die meisten Flüchtlinge aufnahmen, taucht nur ein westliches Land auf.“ (Deutschland mit rd. 970.400 Flüchtlingen, die derzeit hier leben).+++

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Strategie Stichworte: Framing, Kommunikation, Linguistik, Politik, Rhetorik, Schwarze Rhetorik, Sprache, Storytelling

§ 219a StGB: Das Recht auf Information und seine kommunikative Verteidigung

25. November 2017 von Eva Engelken 3 Kommentare

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBFrauen, die ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und Information für selbstverständlich halten, sollten protestieren, denn das Gießener Urteil zum § 219a StGB zeigt, dass es bedroht ist. Aber Vorsicht, denn mit bestimmten Frames spielt man den Abtreibungsgegnern in die Hände.

Warum ist das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frauen in Gefahr?

Weil am 24. November eine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die lange Jahre ein Schattendasein fristete, wieder einmal erfolgreich instrumentalisiert wurde, um das Frauenrecht, sich über eine erlaubte Abtreibung zu informieren, und das entsprechende ärztliche Berufsausübungsrecht einzuschränken. Aufgrund von § 219a StGB, der „Werbung“ für den „Schwangerschaftsabbruch“ unter Strafe stellt, ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel am 24.11. zu 40 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt worden. Weil sie auf ihrer Uralthomepage   darüber informiert, dass sie die erlaubte ärztliche Leistung „Schwangerschaftsabbruch“ anbietet, ging das Gericht von strafbarer Werbung aus. Dabei gibt es bei Kristina Hänel definitiv nichts, was Marketingfachleute als „Werbung“ ansehen würden: keine Hochglanzbroschüren oder eine moderne Website, die in zielgruppengenau formulierten Messages den Kundennutzen einer entsprechenden Dienstleistung kommuniziert würden. Alles, was die wirklich modernisierungsbedürftige Homepage aufweist, ist ein Link namens „Schwangerschaftsabbruch“, der zu einem Kontaktformular führt, über das man weitere Informationen anfordern kann.

Proteste gegen den § 219a StGB als „vorgestriger Paragraf“

Verständlicherweise und glücklicherweise wollen die Ärztin und ihre Verteidigerin Prof. Dr. Monika Frommel das Urteil nicht hinnehmen und das Recht auf Informationsfreiheit bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten. Es würde sie in ihrer Berufsausübung einschränken, wenn sie auf ihre ärztliche Dienstleistung nicht hinweisen dürfte, sagt die Ärztin und weist darauf hin, dass Frauen, die in der schwierigen Lage sind, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen, zuverlässige Informationen brauchen, wo sie einen Abbruch sicher und schonend durchführen lassen können. Schon im Vorfeld der Verhandlung hat Kristina Hänel über die Organisation Change.org. eine Petition gestartet – Stand Freitag 24.11. 121.000 Unterschriften -, mit der sie die Abschaffung des § 219a StGB fordert. Zahlreiche Kommentator*innen in den sozialen und traditionellen Medien fordern nun, den § 218 StGB gleich mitabzuschaffen. Nicht wenige von ihnen sehen das reproduktive Recht der Frauen in Gefahr, also das Recht von Frauen und ihren Familien, selber über Fortpflanzung, Verhütung  und eben auch Abtreibungen selber entscheiden zu dürfen bzw. sich entsprechend zu informieren. Die Kommentare der Gegner*innen zeigen, dass es nötig ist, die Debatte um die Abschaffung der §§ 218 ff. und die damit verbundenen Bevormundungen von Frauen endlich wieder zu führen.

Mit welchen rhetorischen Waffen kämpfen die Agitatoren gegen die Ärztin?

Warum erstattet im Jahre 2017 ein dubioser Verein Anzeige gegen eine Allgemeinärztin und schafft es, eine Richterin dazu zu bringen, diese Ärztin aufgrund eines Paragrafen zu verurteilen, der aus der Nazizeit stammt? Weil der Paragraf einschlägig ist? Warum ist er noch nicht abgeschafft? Warum wagen sich unverhohlen frauenhassende Wesen aus der Deckung und beschimpfen abtreibende Frauen und ihre Ärzt*innen? Welche Narrative spielen dabei eine Rolle beziehungsweise welche rhetorischen Mittel setzen die Anti-Abtreibungs-Agitatoren offenbar so erfolgreich ein, dass mittlerweile schon junge Frauen verunsichert sind, ob sie im Falle des Falles überhaupt abtreiben dürften?

Frames bestimmen die Gedanken, nicht die Fakten

Rhetorische Mittel dienen immer dazu, das Bewusstsein zu verändern. Der Schlüsselbegriff heißt Framing. Hier lohnt ein Blick in das Buch von Elisabeth Wehling „Politisches Framing“ , in dem sie die Wirkung von Frames erläutert:

„Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, bei jedem Wort, das wir lesen oder hören, wird eine Reihe von Konzepten aufgrund unserer Welterfahrung mit mobilisiert.“

Eine befruchtete Eizelle garantiert noch keinen dicken Bauch, auch wenn Begriffe dies nahelegen

Bei dem Wort „Schwangerschaftsabbruch“ schwingt Wehling zufolge mit, dass eine Schwangerschaft vorhanden ist. Das Wort Schwangerschaft seinerseits impliziert, dass die Frau ein Kind im Bauch hat. Der Frame von der Schwangerschaft blendet völlig aus, dass eine erlaubte Abtreibung zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo definitiv noch kein ausgewachsenes Baby im Bauch ist, sondern dass ein Zellverbund oder Embryo ausgeschabt wird, der außerhalb des Uterus nicht lebensfähig ist. Stattdessen hebt das Wort gedanklich das ungeborene Kind hervor. Bei der Erwähnung eines Abbruchs der Schwangerschaft ist der Gedanke daher nicht weit, dass man einem Kind die zwangsläufig bevorstehende Geburt verweigert. Das wiederum aktiviert den Gedanken an eine Kindstötung oder gar einen Mord. Ausgeblendet ist auch, dass die erlaubte Abtreibung in einem Zeitrahmen stattfindet, in dem die Frau noch gar nicht sicher sein kann, dass die befruchtete Eizelle überhaupt in ihrem Körper bleibt und nicht von sich aus abgeht. Das ist ja auch der Grund, warum viele Eltern erst einmal die ersten 12 Wochen abwarten, bevor sie eine Schwangerschaft bekannt geben: Weil sie noch gar nicht wissen können, ob es überhaupt zu einer dauerhaften Schwangerschaft kommt bzw. ob die Schwangerschaft Bestand hat.

Abtreibungsgegner beschwören Kindstötung oder Mord

Der Mechanismus der Frames ist den Abtreibungsgegnern sonnenklar, und genau mit den eben beschriebenen Frames arbeiten die Agitatoren aus Kirche, Wissenschaft und Politik. Bei der AfD etwa geben sich christliche Fundamentalisten mit neonazistisch verwurzelten Juristen die Klinke in die Hand. Sie wiederholen wieder und wieder, dass jede Abtreibung eine „Kindstötung“ sei, belegen das irreführenden Fotos und prägen ihren Leser*innen auf diese Weise ein, dass ein Abtreibungsverbot Tötungen verhindern und Leben schützen würde. Ihre Propagandamittel sind entsprechende Frames aktivierende Bezeichnungen wie „Marsch für das Leben“ oder „Lebensschützer“ oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Juristen, etwa von der „Juristenvereinigung Lebensrecht e.V.“.

Elisabeth Wehling: Frames aktiviert man auch, wenn man sie verneint

Um das Gedankengut dieser unangenehmen Zeitgenossen gerade nicht zu propagieren, empfiehlt Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling, erst gar nicht erst den fatalen Frame der Kindstötung zu aktivieren. Dies tut man, in dem man den Begriff Schwangerschaftsabbruch einfach nicht verwendet, sich also nicht auf die Frame-Semantik eines erwarteten Kindes einlässt. Übrigens sei es auch nicht hilfreich, diesen Frame zu verneinen, denn auch das aktiviert ihn. Eine Aufforderung wie „Denk nicht an einen rosa Elefanten“ bewirkt zuverlässig, dass die aufgeforderte Person sich einen rosa Dickhäuter ausmalt. Die Aussage „Schwangerschaftsabbruch ist keine Kindstötung“ aktiviert den Frame der Kindstötung.

Alternative Frames bilden: Ein Nichteingriff innerhalb von 12 Wochen nach Konzeption ist die Entscheidung zu einer Schwangerschaft

Möglich sei es beispielsweise, sich darauf zu verständigen, dass eine Schwangerschaft erst beginnt, wenn die Mutter sich mit Ablauf der gesetzlichen Frist von 12 für die Schwangerschaft entscheidet. Die Zeit ab Einnistung der befruchteten Eizelle und Ablauf der 12 Wochen wäre dann noch gar keine Schwangerschaft. Es hieße dann nicht:

Die Schwangerschaft wird abgebrochen. Sondern: „Ein Nicht-Eingriff innerhalb von 12 Wochen nach Konzeption ist die Entscheidung zu einer Schwangerschaft.“

Der zweite Frame fragt laut Wehling:

„Wollen wir eine Schwangerschaft beginnen?“

Frauen könnten dann sagen: „Ich habe mich dagegen entschieden, eine Schwangerschaft zu beginnen, weil…“

Jurist*innen sprechen wohlweislich von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Befindet sich Sprachwissenschaftlerin Wehling auf dünnem Eis, wenn sie statt von einem „Kind“ von einer Zellansammlung spricht?“ Ganz und gar nicht. Selbst Juristen und Juristinnen sind sich keinesfalls einig, ob ein Fötus bereits ein Mensch im rechtlichen Sinne sei, oder ab wann die befruchtete Eizelle zu einem Menschen wird. Die Verfassungsrichter selber sprechen von der „Frucht“ oder dem „Embryo“ und von der „zunehmenden Entwicklung des Fetus zum selbstständigen Leben“. Der lateinische Begriff Nasciturus, auf deutsch „der zu geboren werdende“ ist ebenfalls eine Bezeichnung, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft verwendet wird.

Warum berufen sich die fanatischen Abtreibungsgegner auf das Bundesverfassungsgericht?

Warum begründen die Abtreibungsfanatiker ihren angeblichen Feldzug zum Schutz des Lebens mit dem Bundesverfassungsgericht? Zwar spricht das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Nasciturus nicht von „Kindstötung“ – zum Glück. Aber es hat schon zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik entschieden, dass der Nasciturus ein eigenständiges Rechtsgut sei, das auch gegen die Schwangere selber geschützt werden müsse.

Professorin Dr. Ulrike Lembke hat die fatalen Folgen dieser Rechtsprechung und warum § 219a StGB abgeschafft gehört, in der Legal Tribune Online erläutert: Das BVerfG hat „1975 die Figur der staatlichen Schutzpflicht entwickelt“. Sie bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur gegen Freiheitsbeschränkungen durch den Staat geschützt werden müssen, sondern auch vor Rechtsverletzungen durch andere Private. Aus dem verfassungsrechtlichen Zweierverhältnis von Staat und Privatperson ist ein Dreieck aus Staat und mehreren Privatpersonen geworden, so Lembke.

Man bestraft ja auch nicht den Backofen, weil er den Teig nicht zu Brot bäckt

Es ist ähnlich verrückt, eine rechtliche Kriegsfront Leibesfrucht contra Schwangere aufzuziehen, als würde man einen Backofen wegen Mordes bestrafen, nur weil er einen Teig nicht zu einem Brot gebacken hat. Genau diese spezielle Verbindung zwischen potenziellem Opfer und potenzieller Straftäterin liegt auch bei einer Schwangerschaft vor. Das macht die § 218-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch so problematisch. So schreibt Lembke: „Ungünstig ist nur, dass die Figur des Dreiecks so gar nicht auf Staat, Schwangere und Fetus passt, weil letztere eine „Zweiheit in Einheit“ (so das BVerfG selbst) bilden und nicht zwei getrennte Enden einer geometrischen Figur.“

„In den beiden Entscheidungen hat das BVerfG 1975 (Urt. v. 25.02.1975, Az. 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74 – Schwangerschaftsabbruch I) und 1993 (BVerfG, Urt. v. 28.05.1993, AZ. 2 BvF 2/90 und 4,5/92 – Schwangerschaftsabbruch II) diesen zentralen Aspekt verkannt und im Wesentlichen entschieden: Der Embryo/Fetus stellt ein selbständiges Rechtsgut dar. Er ist vom Staat auch mit den Mitteln des Strafrechts auch gegenüber der Schwangeren zu schützen. Und jede (auch ungewollt) schwangere Frau hat von Verfassungs wegen die Pflicht, einen Fetus auszutragen. Da dessen Lebensrecht stets Vorrang hat, ist der Schwangerschaftsabbruch immer rechtswidrig. Nur ausnahmsweise können Frauen straflos bleiben.“

Eine Abtreibung unter Strafe zu stellen, wird der Sache nicht gerecht. Das haben bei beiden Urteilen zum § 218 auch einige der Richter und Richterinnen so gesehen und eine abweichende Meinung in einem Sondervotum vertreten. Einer ihrer Vorschläge war, die verfassungsgerichtliche Schutzpflicht für den Fetus nicht durch Strafe zu erfüllen, sondern durch eine andere Lösung, z.B. mit einer Fristenlösung, die besagt, dass eine Abtreibung in den ersten drei Monaten nach Empfängnis überhaupt keine Straftat ist.

Lembke zum Sondervotum 1975:

Richterin Wiltraut Rupp-von Brünneck und Richter Helmut Simon wiesen 1975 auf die Singularität der Schwangerschaft hin, bei der Schwangere und Fetus eine „Zweiheit in Einheit“ bildeten. Der Schwangeren werde nicht nur abverlangt, eine Tötungshandlung zu unterlassen, sondern sie solle auch das Heranwachsen der Leibesfrucht in ihrem Körper dulden und später jahrelang mütterliche Verantwortung übernehmen. Dieser ganz besonderen Konstellation werde gerade die Fristenregelung gerecht, die einen abgestuften Schutz des Fetus mit dessen zunehmender Entwicklung zum selbstständigen Leben anerkenne.

Auch bei der Entscheidung 1993 plädierte das Sondervotum für eine Fristenregelung und begründete das mit der Rechtsposition der Schwangeren und der Situation einer Schwangerschaft: Lembke:

Die Richter Bertold Sommer und Ernst Gottfried Mahrenholz wiesen in ihrem Sondervotum 1993 darauf hin, dass es stets Frauen seien, welche die Konsequenzen zu tragen hätten, wenn Sexualität und Kinderwunsch wie so oft nicht übereinstimmten. Die Mehrheit verkenne hier die Rechtsposition der Schwangeren. Die Kollision der Würde des Embryos und der Würde der Schwangeren in der „Zweiheit in Einheit“ müsse verhältnismäßig aufgelöst werden. Deshalb habe in der Frühphase der Schwangerschaft die Frau das Letztentscheidungsrecht, wenn sie zuvor eine Beratung aufgesucht hat.

Strafrechtler Roxin: § 218 ist entbehrlich, sozialpolitische Maßnahmen seien wirkungsvoller als Strafe

Auch der namhafte Strafrechtler Claus Roxin vertrat oder vertritt die Ansicht, dass ein wirkungsvoller Schutz anstatt durch Strafe auch durch sozialpolitische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Das heißt, dass eine Strafbarkeit gemäß § 218 für die Abtreibung selber entfallen kann, was auch eine Strafbarkeit der „Werbung“ gemäß § 219a StGB entbehrlich machen würde. Seine Ansicht wird von Statistiken über Abtreibungen gestützt. Zudem hilft eine sachgerecht durchgeführte Abtreibung Frauen gesund zu bleiben. Ohne die Möglichkeit, die Schwangerschaft sicher in einem Krankenhaus zu beenden, ist die Gefahr hingegen groß, qualvoll an den Folgen stümperhaft ausgeführter Abtreibungen zu sterben oder lebenslänglich an den Verletzungen zu leiden.

Neuer Frame: Reproduktive Freiheit der Frau statt Zwang zur Mutterschaft

Der Frame der von Abtreibungsgegnern beschworenen Kindstötung reduziert das Thema „Abtreibung“ auf die zu schützenden Leibesfrucht und blendet die genannten Belange der Frauen völlig aus. Er blendet auch aus, dass das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der sicherste Weg ist, dass Frauen gar nicht erst abtreiben. Wenn Frauen die Verhütung und Familienplanung verantwortungsvoll selber in die Hand nehmen könnten, würde die Zahl der Abtreibungen sinken. Dies belegt das Beispiel Kanada, wo die Abtreibung seit 1988 völlig restriktionslos möglich ist. Ein neuer Frame, den Frauen und Männer in der jetzt wieder aufflammenden dringend gebotenen Debatte um die §§ 218 ff. StGB einbringen könnten, sollten diese Gedanken aufgreifen: Nämlich, dass die reproduktive Freiheit den Frauen und ihren schon geborenen Kindern hilft, dass sie die Zahl gefährlicher Abtreibungen senkt und somit Mütter gesund erhält. Dass ein Zwang zur Mutterschaft hingegen das Leben und die Gesundheit von Frauen gefährdet und in der Folge das Leben ihrer schon geborenen Kinder.

Was also tun? Intelligent protestieren und neue Frames einführen

  • In der Debatte das Recht auf reproduktive Freiheit der Frauen und ihrer Familien propagieren. Dieses Recht schließt das Recht auf Verhütung, auf Informationen zu Schwangerschaft und Abtreibung ein und das Recht, eine ungewollte Schwangerschaften nicht auszutragen, sondern von Ärzt*innen sicher beenden zu lassen.
  • Im Hinblick auf eine Abtreibung ruhig den juristischen Begriff von der Leibesfrucht benutzen oder den lateinischen Begriff des Nasciturus. Beide Begriffe tragen auch der von Juristen angerkannten Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch eben erst so nach im Bauch einer Frau entfaltet. Auf die Rechtsprechung des BVerfG von der „Zweiheit in Einheit“ hinweisen.
  • Nicht den Abtreibungsgegnern in die Hände spielen, indem man ihre Argumente wiederholt und ihre Frames aktiviert. Dran denken: Auch Frames, die man verneint, prägen den Frame im Kopf ein. Wer sagt: „Das ist keine Kindstötung“, brennt den Gedanken ein, dass eine Abtreibung genau eine Kindstötung sei, in den Köpfen der Zuhörer oder Leser ein.
  • Notfalls lieber noch von Abtreibung statt von Schwangerschaftsabbruch reden.
  • Sich der Petition zur Abschaffung des § 219a StGB anschließen. Hier geht’s zur Petition.

Nachtrag: Die Forderung in der Presse:

Der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Ärztinnenbund fordert ebenfalls die Abschaffung von §219 StGB. https://www.djb.de/Kom-u-AS/K3/pm17-42/

Hier ist ein Video von Teen Vogue, das man theoretisch als „Werbung“ bezeichnen könnte, aber alle Anforderungen an eine gute Aufklärung und Information erfüllt:

https://www.teenvogue.com/story/planned-parenthood-videos-explain-abortion?mbid=social_facebook

 

Kategorie: Aktuelles, Recht Stichworte: #Kristinahaenel, Abtreibung, Framing, Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Strategie

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