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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Interview

Interview Dr. Caroline Harth: „Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg“

14. November 2014 von Eva Engelken 3 Kommentare

CSR Rechtsanwalt_HCDie Berliner Juristin Dr. Caroline Harth, Inhaberin von Harth Communications, berät Unternehmen, die sich gesellschaftlich engagieren wollen, bei der Auswahl und beim Aufbau ihrer Corporate-Social-Responsibility-Projekte. Ich habe sie gefragt, was Kanzleien davon haben, sich gesellschaftlich zu engagieren, und ob Weihnachten ein guter Zeitpunkt ist, damit anzufangen.

Engelken: Frau Harth, welche Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für die Gesellschaft, für die Umwelt, für sozial Schwache oder wen auch immer Verantwortung zu übernehmen?

Harth: Nein, selbstverständlich ist hier gar nichts. Nichts für ungut, aber CSR wird in Deutschland in der Regel immer noch nicht so richtig verstanden. Wir müssen hierbei allerdings unterscheiden zwischen Großkanzlei und KMU. Die Großkanzleien haben meist Büros in UK oder in den USA. Im Rahmen der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der Groschen noch nicht bei allen gefallen. Da stoße ich immer noch auf archaische Meinungen, wie: „Wir tun Gutes, aber doch nicht, um damit PR zu machen.“ Oder: „Wir unterstützen den Hockey-Verein, in dem der Sohn vom Managing Partner spielt.“ Das ist OK. Das ist entweder wirklich reine Charity, also „Gutes tun“, Klüngelei, Netzwerken oder was auch immer. Das muss ja nicht unbedingt in eine Schublade gesteckt werden. Aber jedenfalls ist es keine CSR.

Es geht um Mandanten- und um Mitarbeiterbindung.

Engelken: Was ist denn dann echte CSR?

Ich würde hier gern die Bundesministerin Andrea Nahles zitieren, die kürzlich anlässlich der Preisverleihung zum CSR-Preis der Bundesregierung sagte: „Wer nachhaltig wirtschaftet, investiert in den eigenen Unternehmenserfolg. Viele Unternehmen in Deutschland haben dies bereits erkannt und verantwortliches Handeln bewusst im betrieblichen Alltag verankert. Die in diesem Jahr ausgezeichneten Unternehmen haben bewiesen, dass beständiges Engagement nicht nur die Gesellschaft in Deutschland stärkt und Entwicklungschancen in anderen Ländern eröffnet, sondern auch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden begeistern kann.“

Engelken: Welchen Nutzen bringt CSR den Kanzleien? Ein reines Gewissen oder auch messbare Vorteile, etwa Imagegewinn oder neue Mandate?CHPortrait4

Harth: Ich weiß nicht, ob eine Kanzlei oder eben die Kanzleimitarbeiter ein kollektives Gewissen haben können. Eher nicht. Aber es gibt so etwas wie gemeinsame Werte, die sehr wichtig sind für die Motivation der Mitarbeiter und für die Repräsentation nach außen. Und hier kommen wir zu dem, was CSR sein kann: Eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg. Für Kanzleien gilt meiner Meinung nach hier nichts anderes. Es geht um Mandanten- und um Mitarbeiterbindung.

Ganz wichtig kann das soziale Engagement auch für das Recruitment sein. Die sogenannte Generation Y ist kein Mythos. Diese Leute möchten in einem Unternehmen oder einer Kanzlei arbeiten, in der die Botschaften des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Daher fordern sie unter anderem zu Recht ein, dass ihr Job eine über den ökomonischen Aspekt hinausgehende Sinnhaftigkeit hat.

In der Regel wollen sich Menschen mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. CSR kann einen Beitrag dazu leisten.

Vorteile sind dann messbar, wenn das gesellschaftliche Engagement „nachhaltig“ ist. Das ist ein langer Weg. Messbar im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten bei einem Pitch nach der CSR-Aktivität fragen. Entscheidend ist es am Ende sicherlich nicht, aber es zeigt, dass es hier so etwas wie „Awareness“ gibt.

Engelken: Eine bekannte Kanzlei errichtete kürzlich mit Hilfe sämtlicher Anwälte und Anwältinnen ein Kinderferiendorf. Nun gehört Sägen und Hämmern nicht unbedingt zur Kernkompetenz von Anwälten, auch wenn das Dorf immerhin noch steht. Gelungenes Projekt, ja oder nein?

Harth: Ein Kinderferiendorf für sich ist ein gelungenes Projekt. Und ich finde, es steht niemandem zu, dagegen etwas einzuwenden. Ob es gelungen im Sinne einer CSR-Strategie ist, muss danach beurteilt werden, ob die sogenannten Stakeholder das verstehen und wertschätzen. Also die bestehenden, prospektiven und ehemaligen Mandanten, die Partner und Mitarbeiter und die Öffentlichkeit. Eben alle, die wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei sind.

Wenn sich einzelne Rechtsanwälte nur genervt davon fühlen, weil sie an ihrem freien Wochenende zum Malern der Wände abbeordert werden, dann ist das nicht gelungen.

Bei so einem Projekt ist es besonders wichtig, dass die Anwälte selbst dahinterstehen. Insofern ist so ein Feriendorf ganz fantastisch, weil es ja auch so greifbar für einzelne Mitarbeiter sein kann. Die Rechtsanwälte können sich in diesem Dorf nachhaltig engagieren, den Kindern etwas beibringen, vorlesen, sie mal in die Kanzlei einladen etc. Wenn sich einzelne Rechtsanwälte nur genervt davon fühlen, weil sie an ihrem freien Wochenende zum Malern der Wände abbeordert werden, dann ist das nicht gelungen.

Engelken: Wie erreicht man es, dass alle Anwälte das Projekt mittragen?

Das kann man alles im Vorfeld abschätzen und planen. In der Regel gibt es in einer größeren Sozietät eine CSR-Gruppe, deren Aufgabe es ist, ein Engagement zu suchen, das von den meisten Mitarbeitern ideell getragen wird. Aber auch hier rate ich, genau hinzuschauen, was die Konkurrenz so macht und wie man sich unter Umständen von ihr abheben kann.

Das Ganze mit den vielen buddelnden Mitarbeitern hatte etwas leicht Albernes.

Engelken: Können Sie dafür ein Beispiel nennen, was passiert, wenn alle Wettbewerber das Gleiche machen?

Hardt: Auf einer CSR-Veranstaltung der Berliner IHK waren zufälligerweise diejenigen Unternehmen zahlreich, die in Kinderheimen, im Botanischen Garten und anderswo das Erdreich umgegraben haben. Da die Unternehmen ihre Aktivitäten mit Fotos dokumentierten, hatte das Ganze mit den vielen buddelnden Mitarbeitern etwas leicht Albernes. Das ist schade, denn die Projekte an sich waren ja sehr schön und alle hatten sich viel Mühe gegeben. Aber das Bild vom grabenden Unternehmer oder Anwalt brannte sich ein und beim Publikum kamen leichte Zweifel über die Sinnhaftigkeit der dokumentierten Aktivitäten auf.

Im Anschluss fragte mich ein Reporter der BZ, ob ich nicht eine richtige Anwaltsstory für ihn hätte. Mit so einem Anwalt am Schreibtisch, der was wirklich Wichtiges für die Gesellschaft tut. Pro Bono eben.

Engelken: Halten Sie also Pro-Bono-Beratung als CSR-Engagement für Kanzleien besser geeignet als andere Projekte?

Harth: Ja. Mittlerweile empfehle ich jeder Kanzlei ein Pro-Bono-Engagement. Aus dem einfachen Grund: Rechtsberatung ist das Kerngeschäft des Anwalts. Und bei Unternehmen wie bei Anwaltskanzleien ist CSR dann erfolgreich, wenn sie an das Kerngeschäft angelehnt ist. Warum? Weil eine richtig verstandene CSR einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte. Das hat mehrere Gründe. Nach dem Motto „Schuster bleib bei Deinem Leisten“ hat die Gesellschaft einfach mehr davon, wenn das Kinderheim keine teure Rechtsberatung in Anspruch nehmen muss und der Malermeister die Wände im Kinderheim kostenlos streicht.

Engelken: Können Sie ein gutes Beispiel für ein CSR-Projekt nennen?

Harth: Ein gutes  Beispiel ist die Leipziger Kanzlei Spirit Legal LLP. Das sind junge Anwälte, die sich auf Online-Business-Beratung spezialisiert haben. Wen unterstützen sie? Start Ups und Gründerszene. Innovative Projekte, wie zum Beispiel die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement  zeigt dem Kunden: Ich habe es hier mit Profis zu tun, die wissen, was im 21. Jahrhundert relevant ist.

Engelken: Gibt es absolute Don’ts, die eine Kanzlei vermeiden sollte? Sowohl beim CSR-Engagement selber als auch bei der Kommunikation?

Harth: Absolute Don´ts sind alle Engagements, die als diskriminierend empfunden werden könnten. Diese Gefahr ist immer groß. Und man muss den kulturellen Kontext beachten. Das CSR-Video vom Anwalt in der Obdachlosensuppenküche oder Ähnliches wäre ein Beispiel. Das kann in Großbritannien gut ankommen, da es dort eine ganz andere Corporate-Citizenship-Tradition gibt als bei uns. Hier kann das ganz schnell einen schiefen Eindruck oder eine Schieflage entstehen lassen: Nach dem Motto „Wir gehen mal mit den Flüchtlingskindern in den Zoo, machen ein Foto und lassen uns dann nie wieder blicken.“

Ich war mal auf einer Veranstaltung einer Bürgerstiftung, wo eine gehobene Mittelschichtsklientel einen kleinen türkischen Jungen mit Migrationshintergrund auf seiner Ziehharmonika ein Kinderlied hat vorspielen lassen. Damit wollten sie ein Projekt aus Ihrem Portfolio dokumentieren: Wir finanzieren Kindern, deren Eltern es sich nicht leisten können, sie ein Instrument erlernen zu lassen.

Auch hier gilt wieder: Tolle Idee, tolles Projekt, aber ich meine, der Rahmen hätte sensibler gestaltet werden können. Er war das einzige Kind mit Migrationshintergrund auf dieser Veranstaltung. Da schaue ich als Beraterin dann schon genau hin, in welchem Kontext das Engagement meiner Kunden dann letztendlich präsentiert wird. Aber das alles lässt sich wunderbar vermeiden, indem von Anfang an gemeinsam eine CSR-Strategie aufgesetzt wird, die den Rahmen setzt. Sie ist zugleich auch Grundlage für die CSR-Kommunikationsstrategie.

Nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, reicht nicht

Engelken: Wie viel darf oder sollte eine Kanzlei denn von ihrem CSR-Engagement kommunizieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, es ginge ihr nur um die Aufmerksamkeit und weniger um das Projekt selber?

Harth: Wenn eine Kanzlei das CSR-Engagement richtig aufgesetzt hat, dann kann gar kein falscher Eindruck entstehen. Die Kunst liegt hier vielmehr drin, die richtigen Kommunikationskanäle zu nutzen: in den traditionellen und in den sozialen Medien. Mal einen Speaker auf einem wichtigen Event zu platzieren. Die Trends zu verfolgen und immer am Ball zu bleiben. Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei Weihnachten ein guter Anfang sein kann.

Vielen Dank für das Gespräch!

Mehr zu Dr. Caroline Harth und ihrem Team: http://harthcommunications.com/uber-uns/

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: AnwaltsPR, CSR, Interview, Kanzleikommunikation, Kanzleistrategie, Weihnachten

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

Logo Decorum Lektorat

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Kanzleikommunikation: Experteninterview – so antwortet man richtig

11. Juli 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interviews sind ein gutes Mittel der Selbstdarstellung

Wenn man sich als Anwalt oder Anwältin erfolgreich einen Namen für ein bestimmtes Rechtsgebiet gemacht hat oder ein Buch veröffentlicht hat, bleiben Interviewanfragen nicht aus. Natürlich kann man auch darauf hinarbeiten, interviewt zu werden. Dann sind Interviewanfragen ein Zeichen für erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In jedem Fall eignen sich Interviews prima, Kompetenz und Witz zu beweisen und ganz nebenbei Werbung für die eigene (Kanzlei-)Marke oder für das neue Buch machen.

Um welche Art von Interview handelt es sich dabei?

In der Regel geht es bei der Anwaltskommunikation um Experten- oder Sachinterviews, weniger um Meinungs- oder Persönlichkeitsinterview.  Beim letzteren ist die Meinung des Interviewten zu einem bestimmten aktuellen, oft politischen Thema gefragt. Abgedruckt (oder gesendet) werden nach dem Gespräch häufig nur wenige, pointierte Aussagen.

Beim Persönlichkeitsinterview stehen Person und persönliche Vorlieben im Vordergrund – gern genommen von Promis, aber kritisch für Politiker und fast immer schlecht für Anwälte, die um ihres Fachkönnens willen mandatiert werden wollen und nicht wegen ihrer Vorliebe für Manschettenknöpfe aus Haifischknochen.

Das Experteninterview oder Sachinterview stellt die Sachfragen in den Vordergrund. Der Leser erfährt in Frage- und Antwortform einen bestimmten Sachverhalt. Der oder die Interviewte wird um seiner oder vermuteten Kompetenz willen gefragt – sei es Arbeitsrecht, Produkthaftung oder Kanzleikommunikation.

  • Interviewbeispiel: NJW interviewt Eva Engelken (www.njw.de)

Was macht ein gutes Interview aus?

Gute Zeitungs- oder Zeitschrifteninterviews mischen natürlich alle Formen. Sie fragen persönlich oder zur Sache und sie nehmen die Interviewten in die Zange. Am Ende sind diese schweißgebadet, weil der Journalist ihnen Antworten entlockt hat, die sie niemals preisgeben wollten oder sie sind in angeregter Stimmung, weil sie auf neue Gedanken gebracht wurden.

Oder der Befragte hält Interviews in Europa gar für einen „Segen“, weil sie so viel „intellektueller“ seien als in Amerika (vgl. Ryan Philippe im Süddeutsche-Interview vom 19.6.) Die Erkenntnis daraus: Interviewte sollten sich anstrengen, gute Antworten zu liefern. Er oder sie muss Dinge auf den Punkt bringen, nicht stottern, die Nerven behalten und vernünftige Sachen sagen.

Schlechter Interviewer = Herausforderung für den Interviewten

Wer interviewt wird, hat – mit etwas Glück  und bei einer guten Zeitung  – einen bestens vorbereiteten Interviewer, der einem das Gefühl gibt, alles über einen und das Thema zu wissen, und es oft auch tatsächlich weiß. Dann kann das Interview wie beschrieben zu einem herausfordernden und schönen Gespräch werden. Nicht umsonst heißen die berühmten Spiegel-Interviews Gespräche.

Gerade bei  Experteninterviews zu Rechtsthemen aber sind die Frager hin und wieder ziemlich unbeschlagen. Manchmal sind es freie Journalisten, die über alles Mögliche schreiben und in Rechtsthemen nur rudimentär bewandert sind, oder das Thema ist so komplex, dass wirklich nur der Experte weiß, was es mit den Non-performing Loans oder den Details der Insolvenzhaftung auf sich hat.

Es ist die Aufgabe des Interviewten, sich so vorzubereiten, dass er während des Gesprächs den Überblick behält und sicherstellt, dass das Thema erschöpfend abgefragt und anschließend im Artikel oder Wortlaut-Interview korrekt und umfassend dargestellt wird.

Und tunlichst sollten der Experte oder die Expertin nicht als Idioten dastehen, die fehlerhafte Auskünfte gegeben haben. Daher bei einer Interviewanfrage: Genau überlegen, welche Fragen gestellt werden könnten oder sollten, dann Antworten überlegen und auf kritische Punkte hinweisen.

Ganz wichtig bei komplexen Rechtsthemen ist der Klartext: Schwierige Rechtsbegriffe erläutern bzw. für das mündliche Interview vorher aufschreiben und eine „Übersetzung“ oder Erläuterung für die Laiehn notieren. Mehr dazu in Klartext für Anwälte. Wer ein Interview so vorbereitet hat, ist auch in der Lage, ein gutes mündliches und schriftliches Interview abzuliefern.

Schriftliches oder gebautes Interview – kein Freibrief zum Labern

In  Zeiten knapp besetzter Redaktionen bitten viele Redakteure ihre Experten, die Antworten schriftlich zu liefern – oder gleich das komplette Interview zu bauen. Wer als Journalist oder Journalist schon mal Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen oder gar Wirtschaftsprüfer gebeten hat, Fragen schriftlich zu beantworten, weiß jedoch, dass das eigentlich gar nicht geht: Die langatmigen Antworten, das vorsichtigen und langweilige Rumsalbader und unverständliche Fachsprache verscheuchen den geduldigsten Leser. Auch das anschließende mühselige Umschreiben und  Feilschen um Formulierungen macht niemandem Spaß, weder der Fragestellerin noch dem Interviewten.

Wer gut beraten ist als Anwalt oder Anwältin, fasst sich daher auch im schriftlichen Interview kurz und knackig. Immer dran denken: Zeitungen drucken Interviews ab, weil sie lebendig sind, Leser sie gerne lesen und die Antworten Persönlichkeit erkennen lassen.

Vom schriftlich beantworteten Interview ist es nicht mehr weit bis zum ganz selber gebauten Interview. Hier liefern der Experte (und seine PR-Beraterin) Fragen und Antworten. Damit das Machwerk lesbar ist, kommt es hier erst recht darauf an, Fragen und Antworten sinnvoll  aufeinander aufzubauen. Am Ende sollte, wenn möglich eine Pointe stehen.

Wo sind Interviews gefragt?

Praktisch überall. Fast alle Zeitungen und Zeitschriften drucken Interviews ab, weil sie lebendig und gut lesbar sind. Wer bestrebt ist, als Experte interviewt zu werden, sollte ruhig den Redaktionen seine Expertise anbieten und signalisieren, dass er oder sie zu einem Gespräch bereit wäre. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht auf ihren Recht- und Steuernseiten ebenso ein „Nachgefragt“ wie die Börsenzeitung ihr Interview oder die Wirtschaftswoche den „Expertenrat“. Ein Interview vorzuschlagen mit dem richtigen Thema zur richtigen Zeit mit dem richtigen Experten beim richtigen Redakteur ist eine Frage von guter Pressearbeit.

Hilfe, ich bin interviewt worden! Darf ich verbessern?

Trotz guter Vorbereitung kann es passieren, dass das Interview in die Hose geht. Routinierte Journalisten und Interviewpartner wissen das und vereinbaren deshalb eine Freigabe oder Autorisierung des Interviews. Der deutsche Journalistenverband rät hier zu  Zurückhaltung (vgl. djv.de Broschuere DJV_Wissen (pdf)).

Bei aktuellen Interviews mit Politikern und Unternehmenschefs ist es zurecht verpönt, wenn die Interviewten oder ihre Presseleute anschließend das komplette Interview weichwaschen und bei jeder knackigen Aussage behaupten, sie hätten das niemals so gesagt, aber das ist ein anderes Thema. Beim Experten- und Sachinterview sollten beide Seiten, Expertin und Journalist, ein Interesse daran haben, dass die Aussagen sachlich korrekt sind, schließlich soll der Leser korrekt informiert werden. Gerade Rechtsthemen haben es an sich, dass auch eine kleine sprachliche Nuancenverschiebung schon die Bedeutung verändert.

Wenn man wörtlich zitiert wird, also bei einem Wortlaut-Interview und bei wörtlichen Statements, sollte man eigene sachlich falsche Aussagen korrigieren. Und natürlich sollte auch die Tonalität stimmen.

Eher schlechter Stil ist es, am Text des Interviewers etwas zu ändern.

Wenn man trotzdem ändern möchte, sollte man als Interviewter eine vorsichtige Strategie fahren zwischen „Das gebe ich auf keinen Fall frei“ und: „Bitte haben Sie Verständnis, ich würde das gerne ein bisschen anpassen“. Hier unterscheiden sich Redaktionen auch. Die einen finden, dass sich die Interviewpartner auch in der Tonalität wiederfinden sollten. Andere ändern stilistisch grundsätzlich nichts, sondern korrigieren höchstens sachliche Fehler. Heißt für den Interviewten: Inhaltliche Fehler verbessern und für die stilistischen Veränderungen „Vorschläge“ machen. Und erklären, warum dieser oder jener Stil eben etwas unglücklich ist.

Experteninterview ist erschienen – jetzt stelle ich es auf meine Website – oder doch nicht?

Die Zeitung ist erschienen mitsamt dem Interview. Wer es ohne zu fragen auf der Website einstellt, hat nicht begriffen, dass es so etwas wie Nutzungsrechte gibt. Große Zeitungen wie Handelsblatt oder FAZ nehmen es mit der Übertragung von Nutzungsrechten sehr genau – was gut und richtig ist, schließlich bezahlen sie ihre Leute für die Artikel. Wer einen Artikel, sei es ein Interview, sei es ein Artikel, in dem das eigene Buch oder die eigene Kanzlei erwähnt wird, auf die Website stellen möchte, muss bei der Abteilung Syndikation die Nutzungsrechte für ein Jahr käuflich erwerben. Zum Beispiel für diese FAZ-Rezension über Klartext für Anwälte.

Andere Publikationen, Zeitschriften oder Magazine, sind großzügiger und überlassen dem Interviewten das Interview zur Nutzung auf der eigenen Website kostenlos, meist gegen Nennung der Quelle und eventuell Publikation des Logos (hier in diesem Beitrag das  Logo der NJW). Gleichwohl bleibt das Nutzungsrecht ein Nutzungsrecht und wer ein Experteninterview nutzen möchte – auch zum Abdruck in der Kanzleibroschüre oder zum Versenden an Mandanten – , sollte den Rechteinhaber freundlich um Erlaubnis bitten.

  • Beispiel: RENOKompakt interviewt Eva Engelken

Fazit:

Experteninterviews sind ein hervorragendes Mittel der Kanzleikommunikation und ein Beleg für die öffentliche Wahrnehmung als Experte. Anbieten kann man sie der Presse wie sonstige Gastbeiträge und Gastkommentare auch. Es gibt mündliche und telefonische Live-Interviews sowie schriftlich zu beantwortende oder komplett vom Interviewten gebaute Interviews.

Zu beachten ist bei allen eine gute Vorbereitung. Dazu gehört das inhaltliche und sprachliche Eingehen auf den Wissensstand des Interviewers und das Nachhaken, ob alles verstanden wurde. Die Freigabe ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Sachliche Fehler sollten korrigiert werden, pointierte Aussagen wenn möglich nicht weichgewaschen werden. Wenn das Interview gut ist, kann man es auf der eigenen Website oder in Broschüren verwenden. Nutzungsrechte nicht vergessen!

  • Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Buch Klartext für Anwälte

Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Journalist, Kanzleikommunikation, Persönlichkeit

Rechtsvisualisierung: Rechtliche Inhalte mit Bildern erfolgreich vermitteln

14. April 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interview mit Nicola Pridik, Juristin und Expertin für Rechtsvisualisierung

Nicola Pridik (Jg. 1970) ist Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation. Die gelernte Juristin hat an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Lehrstuhl Prof. Klaus Marxen) jahrelang Recht visualisiert. Seit 2008 bietet sie Kanzleien, Institutionen und Lehreinrichtungen Dienstleistungen rund um juristische Texte und Bilder an. www.npridik.de und www.recht-verstehen.com

Klartextanwalt: Frau Pridik, was versteht man unter Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik (www.recht-verstehen.com): Bei der Visualisierung von Recht geht es darum, rechtliche Inhalte mittels Bildern zu vermitteln. Der Art des Bildes sind dabei keine Grenzen gesetzt: Es können Schaubilder sein, Mindmaps, Fotos, Comics, Illustrationen, Karikaturen, Gemälde oder Filmsequenzen. Häufig dient die visuelle Aufbereitung dazu, Strukturen des Rechts oder juristische Sachverhalte zu veranschaulichen und Probleme in einen Zusammenhang einzuordnen. Aber auch andere Zwecke sind denkbar, z. B. kann ein Foto oder Video helfen, eine Stimmung einzufangen oder das Ausmaß eines Schadens zu realisieren, eine Karikatur einen rechtlichen Missstand auf den Punkt bringen und eine Illustration einen abstrakten Begriff ins Bild setzen.

Klartextanwalt: Warum ist die Visualisierung im Recht so wichtig?

Nicola Pridik: In vielen Bereichen des täglichen Lebens besteht Bedarf an Rechtsinformationen. Ob beruflich oder privat: Die Menschen wollen wissen, welche Rechte sie haben, was sie tun und was sie lieber lassen sollten. Der Gesellschaft bzw. dem Staat wiederum liegt daran, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Leider ist es äußerst schwierig, diesen Interessen gerecht zu werden. Denn Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sind häufig so kompliziert und abstrakt, dass nur Eingeweihte sie verstehen – ein Problem, das Politiker und Juristen vor große Herausforderungen stellt. Das Medium des Bildes hilft, diese Herausforderung zu meistern. Bilder können schriftliche Ausführungen ersetzen – etwa in Form eines Verkehrsschildes – oder sie können schriftliche oder mündliche Ausführungen ergänzen.

Klartextanwalt: Wo und wie wird Recht visualisiert?

Nicola Pridik: Rechtliche Bilder werden überall dort eingesetzt, wo Juristen anderen Menschen rechtliche Themen näherbringen möchten: im Hochschulunterricht, in Fortbildungen, bei Vorträgen, in Fachbüchern, Ratgebern, Skripten, Broschüren oder im Internet. Bei Vorträgen lassen sich Schaubilder in eine PowerPoint-Präsentation einbinden .

Schaubild Bußgeldverfahren
Schaubild von Nicola Pridik www.recht-verstehen.com
  • Aber auch Videos sind auf dem Vormarsch, etwa das E-Learning-Format Simpleshow (www.simpleshow.tv), wo Rechtsbegriffe von Geschäftsfähigkeit bis hin zur Erwerbsminderungsrente in kurzen Videos dargestellt und erläutert werden.
  • Vorbild sind natürlich Ratgebersendungen im Fernsehen, die ja schon immer rechtliche Themen in Bilder übersetzen müssen. Die Sendung „Ratgeber Recht im WDR“ illustriert Rechtsthemen gerne mal mit skurrilen Typen oder gar mit Puppen.
  • Für Jurastudierende hat Prof. Breidenbach an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die Methode der Knowledge-Tools entwickelt. Sie dient dazu, die Falllösungstechnik zu trainieren. Auf www.juratv.com kann anhand von animierten Schaubildern, die ein Sprecher erläutert, gelernt werden, wie man einen Rechtsanspruch – etwa auf Schadensersatz nach § 823 BGB prüft.
  • Andere Anbieter unterstützen die Studierenden mit juristischen Mindmaps beim Lernen. Ein Beispiel sind die Visual Cards vom Verlag Grüning, die den bekannten Prüfungsschemata ähneln und auf der Website teilweise zum Download angeboten werden. http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm.
  • Ein weiterer Einsatzort für Visualisierungen sind Gerichte, in den USA allerdings deutlich häufiger als bei uns. Dort gibt es sogar zahlreiche Dienstleister, die Anwälten sog. Legal Graphics erstellen, um deren Argumentation visuell zu untermauern.
  • Schließlich können juristische Bilder Unterhaltungszwecken dienen (z. B. Comics) oder dem Anwaltsmarketing (z. B. juristische Zeichnungen, Karikaturen oder Illustrationen auf Weihnachts- und Glückwunschkarten oder Internetseiten).
  • Rechtsvisualisierungsblog: Wen das Thema aus wissenschaftlicher Perspektive interessiert, ist bei Prof. Röhl aus Bochum richtig, der mittlerweile zwar emeritiert ist, aber nach wie vor auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com zu allem bloggt, was mit Visualisierung in der Juristenausbildung zu tun hat. Eine Linkübersicht zum Thema findet sich hier: http://www.rechtsvisualisierung.net/Links.html.

Frau Pridik, warum ist die Visualisierung von Recht für Anwälte interessant?

Nicola Pridik: Als Anwältin oder Anwalt wollen Sie andere überzeugen. Vor allem wollen Sie Mandanten für sich gewinnen und mit Ihrer Fachkompetenz wahrgenommen werden. Spätestens seit dem Buch „Klartext für Anwälte“ sollten Anwälte wissen, dass es dafür ungeheuer hilfreich ist, sich klar auszudrücken und auf den Punkt zu kommen. Dabei sind sie keinesfalls auf mündliche oder schriftliche Ausführungen beschränkt. Sie können und sollten auch Bilder einsetzen. Heißt für Anwält: Zeigen Sie, was Sie meinen! Oder wie J. G. von Herder es ausdrückte: „Sprechen Sie zum Auge“!

Auf diese Weise erhöhen Anwälte die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen auf sie aufmerksam werden und ihnen zuhören. Zudem verankern sie ihre Botschaft nachhaltig in den Köpfen ihrer Adressaten, bleiben in Erinnerung und sammeln Pluspunkte, weil sie sich in ihrer Kommunikation erfrischend positiv von vielen Ihrer Kollegen abheben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bilder Ihre Botschaft auf den Punkt bringen und optisch ansprechend sind. Wie bei Texten kommt es auch bei Bildern auf die Qualität an.

Schaubild Rechtsvisualisierung
Schaubild von Nicola Pridik zum Zugewinnausgleich www.recht-verstehen.com

Frau Pridik, wie kamen Sie dazu, die Visualisierung von Recht als Dienstleistung anzubieten?

Nicola Pridik: Begonnen hat alles an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort habe ich nach meinem 1. Staatsexamen einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl gearbeitet, der nicht nur zur Rechtsvisualisierung (vor allem im Strafrecht) forschte, sondern sie auch zu einem festen Bestandteil der Lehre machte. Mein Part war es, die dafür nötigen juristischen Grafiken und PowerPoint-Präsentationen für Vorlesungen zu erstellen.

Viele hundert Schaubilder zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind damals entstanden. Am Anfang setzte ich lediglich Skizzen meines Chefs (Prof. Marxen) in PowerPoint um, später lieferte ich Schaubilder nach Themenvorgabe und entwickelte eine eigene Lehrveranstaltung zur Visualisierung von Recht mit PowerPoint.

Mir machte die Arbeit unglaublich viel Spaß, denn sie vereinte mein Faible für Systematiken, Schemata und klare Strukturen mit einer gestalterischen und zugleich didaktischen Aufgabe. Da die Lehr- und Lernmaterialien des Lehrstuhls bei den Studierenden sehr gut ankamen und anschauliche Vermittlung von Recht auch außerhalb der Uni ein Thema ist (oder sein sollte), entstand die Idee, Rechtsvisualisierung als Dienstleistung anzubieten.

Was für Visualisierungen fragen Ihre Kunden denn konkret nach?

Nicola Pridik: Ein Anwalt, der einen Vortrag halten will, beauftragt mich beispielsweise damit, aus seinen handschriftlichen Skizzen eine PowerPoint-Präsentation zu erstellen oder eine selbst kreierte Präsentation didaktisch und gestalterisch zu optimieren. Ein anderer benötigt nur ein einzelnes Schaubild, das seine mündlichen oder schriftlichen Ausführungen veranschaulicht. Verlage oder Autoren sind zuweilen an Schaubildern für Bücher interessiert. Schließlich wurde auch schon die Erstellung einer illustrierten Broschüre und eines Posters zu einem rechtlichen Thema nachgefragt.

Wie aufwendig ist die Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik: Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. der Art des Auftrags, dem Rechtsgebiet und vor allem davon, welche Vorarbeit der Kunde geleistet hat. Die Vereinfachung von Kompliziertem kostet zuweilen ziemlich viel Zeit. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, eine komplizierte juristische Materie mit einfachen Worten auf den Punkt zu bringen. Ein Anwalt, der überlegt, ob er sich selbst der Visualisierung annimmt, wird in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass ihn nicht nur ein qualitativ besseres Ergebnis erwartet, wenn er einen externen Dienstleister beauftragt, sondern es außerdem wirtschaftlicher für ihn ist.

Warum Bilder in der Rechtskommunikation nützen

Beauftragen denn viele Kanzleien Rechtsvisualisierungen?

Nicola Pridik: Dass man mit klarer Kommunikation nicht nur in Wort sondern auch in Bild bei potenziellen Mandanten punkten kann, haben bisher erst verhältnismäßig wenige Anwälte erkannt. Bei der Rechtsvisualisierung kommen bei vielen noch die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber Bildern im Recht hinzu: Jura ist nun mal eine Wissenschaft der Sprache und Bilder können Worte nicht ersetzen.

Wer so argumentiert, hat aber nicht begriffen, um was es bei der Rechtsvisualisierung eigentlich geht: Schaubilder oder Präsentationen stehen nie für sich, sondern werden stets kommentiert, sei es durch Texte oder einen Vortrag. Bilder übernehmen hier eine ganz eigene Funktion. Sie bereichern die Ausführungen, weil sie zum einen Inhalte transportieren, die sich mit Worten nur schwer beschreiben lassen (bevor ich anfange, Strukturen zu beschreiben, zeige ich sie doch lieber). Zum anderen liegt ihre Stärke in der Vereinfachung und Konzentration auf das Wesentliche.

Wenn es so viel nützt, woher kommen dann die Vorbehalte?

Nicola Pridik: Juristen sind häufig skeptisch, weil sie bei einer Regel immer auch ihre zehn Ausnahmen im Kopf haben. Lassen sie die Ausnahmen weg, haben sie Sorge, sich dem Vorwurf der Ungenauigkeit auszusetzen. Gerade in der Kombination von Worten und Bildern lässt sich dieses Problem aber wunderbar beheben. Das Bild konzentriert sich auf die Grundstruktur, während die Ausnahmen mündlich oder schriftlich erläutert werden.

Geben Sie dem Thema Rechtsvisualisierung trotz der erwähnten Vorbehalte unter Juristen eine Chance?

Nicola Pridik: Auf jeden Fall. Angesichts der rasanten medialen Entwicklung und der didaktischen Vorzüge des Bildes kommen sie um das Thema gar nicht mehr herum. Im Übrigen lassen sich durchaus erfreuliche Fortschritte des Umdenkens erkennen: So können sich nicht nur Verlage zunehmend vorstellen, juristische Bücher durch Schaubilder zu bereichern, ich werde sogar angefragt, ob ich Juristen in PowerPoint schulen kann. Schließlich haben viele Anwälte mittlerweile in eine ansprechende Website und ein Corporate Design investiert und gehen aufgrund der positiven Erfahrungen mit ihrer Selbstdarstellung auch den nächsten Schritt und unterziehen ihre gesamte interne und externe Kommunikation einem Relaunch. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

klartextanwalt: Vielen Dank für das Interview!

Mehr Infos zur Rechtsvisualisierung:

www.recht-verstehen.com

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Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Kanzleikommunikation, Rechtsanwalt, Rechtsvisualisierung

Making of Teil I, Klartext für Anwälte

18. November 2010 von Eva Engelken 2 Kommentare

Making of, Teil 1 – Klartext für Anwälte

Weil ich bei DVD-Filmen die Making-ofs so gerne angucke, gibt es jetzt auch hier ein kleines „Making of“ zum Buch Klartext für Anwälte. Da im gesamten Buch dazu rate, deutsche Begriffe zu verwenden, hätte ich natürlich auch Entstehungsgeschichte sagen können, aber ich finde, Making of klingt einfach besser, nach mehr Fun und überhaupt. Als man mich bat, ein kleines Interview zum Making of zu geben, habe ich daher ohne Zögern zugesagt.

Klartextanwalt:  Dauert bestimmt ganz schön lang, so ein Buch zu schreiben, woher nehmen Sie nur diesen Atem, Frau Engelken? [Weiterlesen…]

Kategorie: Presse, Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Interview, Klartext für Anwälte

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klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
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Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

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