Klartext-Anwalt

  • Bücher
    • 111 Gründe, Anwälte zu hassen
    • Klartext für Anwälte
      • Inhalt
      • Leseprobe
      • Namensregister
    • Rechtsratgeber für Existenzgründer
  • Public Relations
    • Pressearbeit
    • Juve und Co.
    • Social Media
  • Text
  • Seminare/Workshops
    • Schreibtraining für Juristen
    • Schreibcoaching
    • Strategie-Workshops
    • Coaching Anwaltspersönlichkeit
  • Profil
    • Lieblingsköpfe
    • Presse & Rezensionen
  • Blog
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Kanzleikommunikation

Website: Und was habe ich davon?

14. April 2017 von Eva Engelken 3 Kommentare

Kundennutzen in der Leistungsbeschreibung hervorhebenWelchen Nutzen bringt Ihre Leistung eigentlich Ihren Mandanten?

Sprechen wir heute über Ihr Angebot. Also über das, was Ihre Kanzlei an Leistungen anbietet, Ihre „Produkte“, also Rechtsberatung und sonstige anwaltliche Tätigkeiten. Diese Produkte sind so vielgestaltig wie Wolken am Frühlingshimmel – und als Dienstleistung ebenso flüchtig. Doch obwohl Ihre Leistungen flüchtig sind, können sie so viel Wirkung erzeugen wie ein Tornado. Was Sie tun (oder nicht tun), kann Manager ins Gefängnis bringen. Es kann helfen, Hochzeiten im Himmel zu schließen. Oder dazu beitragen, dass einstmals liebende Ehegatten zu mörderischen Rosenkriegern mutieren.

Umgekehrt können Ihre Dienstleistungen viel Gutes bewirken. Sie können für Jahrzehnte den Familienfrieden sichern. Und Firmengeflechte vor Streit bewahren. Oder sie können gekündigten Angestellten zu auskömmlichen Abfindungen verhelfen. Kurz gesagt: Als Anwalt oder Anwältin können Sie richtig viel Nutzen stiften. Oder viel Schaden anrichten.

Wie wäre es, wenn Sie auf Ihrer Website den Kundennutzen in den Vordergrund stellen würden?

Wenn Sie einem Mandanten klar machen wollen, was Sie alles können, könnten Sie all das erwähnen. Sie könnten von den Rosenkriegen berichten, die Sie angezettelt oder wieder befriedet haben. Sie könnten von all den Abfindungen schwärmen, die Sie erstritten haben. Oder von den ausgefuchsten Paragrafenmonstern, auch Verträge genannt, mit denen Sie Ihre Gegner in die Knie gezwungen haben. Ihr Mandant oder Ihre Mandantin bekäme eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was er oder sie davon hätte, Sie zu beauftragen.

Traditionell überwiegt die Nabelschau, das „Wir können alles, vor allem Juristendeutsch“

Das Erstaunliche ist, dass sich dieser sogenannte Kundennutzen auf ganz vielen Websites oder Broschüren von Kanzleien nicht widerspiegelt. Stattdessen steht dort, was die Kanzlei respektive das Unternehmen alles Tolles vorweisen kann. Sinngemäß:

„Wir können Arbeitsrecht, wir haben in Berkeley studiert und 120 Aufsätze in vergilbenden Fachzeitschriften veröffentlicht.“

oder (aus eine Website):

„Wir stehen weiterhin an der Spitze der Entwicklungen bei Pre-IPO- und Bezugsrechtsemissionsfinanzierungen sowie von Public-to-Private-Transaktionen.“

Was erst im zweiten Satz erwähnt wird – oder im dritten oder vierten Satz oder gar nicht – ist, was man als Mandant oder Mandantin von all diesem Können hat:

„Damit tragen wir zu einer effizienten Durchführung von Finanzierungstransaktionen bei.“

Überzeugender Text nimmt die Leserperspektive ein: „Dein Problem ist… und unsere Leistung löst es“

Für die eilige Leserin im Internet wäre die Lektüre effizienter, wenn ihr Problem von Anfang an skizziert und dann dargestellt würde, wie die Kanzleileistungen zur Lösung beitragen können.

„Sie haben Großes vor. Der Wert Ihrer Targets liegt bei 500 Millionen Euro aufwärts. Die Kaufverträge sollten nicht von Anfängern abgefasst sein, sondern von erfahrenenen Profis, die in dieser Kampfklasse Erfahrungen vorweisen können. Denn wenn bei dieser Größen etwas schief geht, wird’s richtig teuer.“

Und erst dann kommt der Beleg, dass die Kanzlei für diese Herausforderung die richtige Dienstleisterin ist.

„Die Mitglieder unseres Finanzierungsteam gelten im Markt als führend, wenn es um Pre-IPO- und Bezugsrechtsemissionsfinanzierungen ab 100 Millionen geht.“

Und so weiter…

Setz die Mandantenbrille auf!

„Walk in your customer‘s shoes“ empfehlen englische Unternehmensberater. „Setzen Sie die Mandantenbrille auf“ lautet das deutsche Pendant. Gemeint ist in beiden Fällen das Gleiche, nämlich: versetzen Sie sich in die Person, für die Sie etwas tun. Und dann beschreiben Sie Ihr Produkt oder Ihre Leistung aus der Perspektive dieser Person. Beschreiben Sie, was sie davon hat, Sie zu mandatieren. Nicht: „wir können Arbeitsrecht und haben in Berkeley studiert und“, sondern: „Sie stecken in dem Schlamassel und wir holen Sie da raus.“ Und: „Wir können das, vertrauen Sie uns, weil wir schon zig Personen aus dem gleichen Matschloch herausgezogen haben.“

Einverstanden? Oder Einspruch?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klartext-Team!

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Website

Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

…………………………………………………………………………………………….

Presseexemplar bestellen

KONTAKT ZUR PRESSESTELLE DES VERLAGES

Tel. 030 – 44 33 63 045 | Fax 030 – 44 33 63 044 | presse@schwarzkopf-schwarzkopf.de

Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH | Kastanienallee 32 | 10435 Berlin

…………………………………………………………………………………………….

Ins Buch reinschnuppern:

  • BUCHWEBSITE mit >>Leseprobe und mehr.
  • VORAB-BUCHAUSZUG auf dem Wirtschaftswoche-Management-Blog auf >>www.wiwo.de/

…………………………………………………………………………………………….

Direkt bestellen:

  • » Verlags-Website zum Buch
  • » Buch bestellen – kostenfreier Versand bei osiander.de
  • >>Buch bestellen – Versand bei amazon

 

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch, Interviews, Presse Stichworte: Buch, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Interview Dr. Caroline Harth: „Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg“

14. November 2014 von Eva Engelken 3 Kommentare

CSR Rechtsanwalt_HCDie Berliner Juristin Dr. Caroline Harth, Inhaberin von Harth Communications, berät Unternehmen, die sich gesellschaftlich engagieren wollen, bei der Auswahl und beim Aufbau ihrer Corporate-Social-Responsibility-Projekte. Ich habe sie gefragt, was Kanzleien davon haben, sich gesellschaftlich zu engagieren, und ob Weihnachten ein guter Zeitpunkt ist, damit anzufangen.

Engelken: Frau Harth, welche Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für die Gesellschaft, für die Umwelt, für sozial Schwache oder wen auch immer Verantwortung zu übernehmen?

Harth: Nein, selbstverständlich ist hier gar nichts. Nichts für ungut, aber CSR wird in Deutschland in der Regel immer noch nicht so richtig verstanden. Wir müssen hierbei allerdings unterscheiden zwischen Großkanzlei und KMU. Die Großkanzleien haben meist Büros in UK oder in den USA. Im Rahmen der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der Groschen noch nicht bei allen gefallen. Da stoße ich immer noch auf archaische Meinungen, wie: „Wir tun Gutes, aber doch nicht, um damit PR zu machen.“ Oder: „Wir unterstützen den Hockey-Verein, in dem der Sohn vom Managing Partner spielt.“ Das ist OK. Das ist entweder wirklich reine Charity, also „Gutes tun“, Klüngelei, Netzwerken oder was auch immer. Das muss ja nicht unbedingt in eine Schublade gesteckt werden. Aber jedenfalls ist es keine CSR.

Es geht um Mandanten- und um Mitarbeiterbindung.

Engelken: Was ist denn dann echte CSR?

Ich würde hier gern die Bundesministerin Andrea Nahles zitieren, die kürzlich anlässlich der Preisverleihung zum CSR-Preis der Bundesregierung sagte: „Wer nachhaltig wirtschaftet, investiert in den eigenen Unternehmenserfolg. Viele Unternehmen in Deutschland haben dies bereits erkannt und verantwortliches Handeln bewusst im betrieblichen Alltag verankert. Die in diesem Jahr ausgezeichneten Unternehmen haben bewiesen, dass beständiges Engagement nicht nur die Gesellschaft in Deutschland stärkt und Entwicklungschancen in anderen Ländern eröffnet, sondern auch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden begeistern kann.“

Engelken: Welchen Nutzen bringt CSR den Kanzleien? Ein reines Gewissen oder auch messbare Vorteile, etwa Imagegewinn oder neue Mandate?CHPortrait4

Harth: Ich weiß nicht, ob eine Kanzlei oder eben die Kanzleimitarbeiter ein kollektives Gewissen haben können. Eher nicht. Aber es gibt so etwas wie gemeinsame Werte, die sehr wichtig sind für die Motivation der Mitarbeiter und für die Repräsentation nach außen. Und hier kommen wir zu dem, was CSR sein kann: Eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg. Für Kanzleien gilt meiner Meinung nach hier nichts anderes. Es geht um Mandanten- und um Mitarbeiterbindung.

Ganz wichtig kann das soziale Engagement auch für das Recruitment sein. Die sogenannte Generation Y ist kein Mythos. Diese Leute möchten in einem Unternehmen oder einer Kanzlei arbeiten, in der die Botschaften des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Daher fordern sie unter anderem zu Recht ein, dass ihr Job eine über den ökomonischen Aspekt hinausgehende Sinnhaftigkeit hat.

In der Regel wollen sich Menschen mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. CSR kann einen Beitrag dazu leisten.

Vorteile sind dann messbar, wenn das gesellschaftliche Engagement „nachhaltig“ ist. Das ist ein langer Weg. Messbar im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten bei einem Pitch nach der CSR-Aktivität fragen. Entscheidend ist es am Ende sicherlich nicht, aber es zeigt, dass es hier so etwas wie „Awareness“ gibt.

Engelken: Eine bekannte Kanzlei errichtete kürzlich mit Hilfe sämtlicher Anwälte und Anwältinnen ein Kinderferiendorf. Nun gehört Sägen und Hämmern nicht unbedingt zur Kernkompetenz von Anwälten, auch wenn das Dorf immerhin noch steht. Gelungenes Projekt, ja oder nein?

Harth: Ein Kinderferiendorf für sich ist ein gelungenes Projekt. Und ich finde, es steht niemandem zu, dagegen etwas einzuwenden. Ob es gelungen im Sinne einer CSR-Strategie ist, muss danach beurteilt werden, ob die sogenannten Stakeholder das verstehen und wertschätzen. Also die bestehenden, prospektiven und ehemaligen Mandanten, die Partner und Mitarbeiter und die Öffentlichkeit. Eben alle, die wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei sind.

Wenn sich einzelne Rechtsanwälte nur genervt davon fühlen, weil sie an ihrem freien Wochenende zum Malern der Wände abbeordert werden, dann ist das nicht gelungen.

Bei so einem Projekt ist es besonders wichtig, dass die Anwälte selbst dahinterstehen. Insofern ist so ein Feriendorf ganz fantastisch, weil es ja auch so greifbar für einzelne Mitarbeiter sein kann. Die Rechtsanwälte können sich in diesem Dorf nachhaltig engagieren, den Kindern etwas beibringen, vorlesen, sie mal in die Kanzlei einladen etc. Wenn sich einzelne Rechtsanwälte nur genervt davon fühlen, weil sie an ihrem freien Wochenende zum Malern der Wände abbeordert werden, dann ist das nicht gelungen.

Engelken: Wie erreicht man es, dass alle Anwälte das Projekt mittragen?

Das kann man alles im Vorfeld abschätzen und planen. In der Regel gibt es in einer größeren Sozietät eine CSR-Gruppe, deren Aufgabe es ist, ein Engagement zu suchen, das von den meisten Mitarbeitern ideell getragen wird. Aber auch hier rate ich, genau hinzuschauen, was die Konkurrenz so macht und wie man sich unter Umständen von ihr abheben kann.

Das Ganze mit den vielen buddelnden Mitarbeitern hatte etwas leicht Albernes.

Engelken: Können Sie dafür ein Beispiel nennen, was passiert, wenn alle Wettbewerber das Gleiche machen?

Hardt: Auf einer CSR-Veranstaltung der Berliner IHK waren zufälligerweise diejenigen Unternehmen zahlreich, die in Kinderheimen, im Botanischen Garten und anderswo das Erdreich umgegraben haben. Da die Unternehmen ihre Aktivitäten mit Fotos dokumentierten, hatte das Ganze mit den vielen buddelnden Mitarbeitern etwas leicht Albernes. Das ist schade, denn die Projekte an sich waren ja sehr schön und alle hatten sich viel Mühe gegeben. Aber das Bild vom grabenden Unternehmer oder Anwalt brannte sich ein und beim Publikum kamen leichte Zweifel über die Sinnhaftigkeit der dokumentierten Aktivitäten auf.

Im Anschluss fragte mich ein Reporter der BZ, ob ich nicht eine richtige Anwaltsstory für ihn hätte. Mit so einem Anwalt am Schreibtisch, der was wirklich Wichtiges für die Gesellschaft tut. Pro Bono eben.

Engelken: Halten Sie also Pro-Bono-Beratung als CSR-Engagement für Kanzleien besser geeignet als andere Projekte?

Harth: Ja. Mittlerweile empfehle ich jeder Kanzlei ein Pro-Bono-Engagement. Aus dem einfachen Grund: Rechtsberatung ist das Kerngeschäft des Anwalts. Und bei Unternehmen wie bei Anwaltskanzleien ist CSR dann erfolgreich, wenn sie an das Kerngeschäft angelehnt ist. Warum? Weil eine richtig verstandene CSR einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte. Das hat mehrere Gründe. Nach dem Motto „Schuster bleib bei Deinem Leisten“ hat die Gesellschaft einfach mehr davon, wenn das Kinderheim keine teure Rechtsberatung in Anspruch nehmen muss und der Malermeister die Wände im Kinderheim kostenlos streicht.

Engelken: Können Sie ein gutes Beispiel für ein CSR-Projekt nennen?

Harth: Ein gutes  Beispiel ist die Leipziger Kanzlei Spirit Legal LLP. Das sind junge Anwälte, die sich auf Online-Business-Beratung spezialisiert haben. Wen unterstützen sie? Start Ups und Gründerszene. Innovative Projekte, wie zum Beispiel die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement  zeigt dem Kunden: Ich habe es hier mit Profis zu tun, die wissen, was im 21. Jahrhundert relevant ist.

Engelken: Gibt es absolute Don’ts, die eine Kanzlei vermeiden sollte? Sowohl beim CSR-Engagement selber als auch bei der Kommunikation?

Harth: Absolute Don´ts sind alle Engagements, die als diskriminierend empfunden werden könnten. Diese Gefahr ist immer groß. Und man muss den kulturellen Kontext beachten. Das CSR-Video vom Anwalt in der Obdachlosensuppenküche oder Ähnliches wäre ein Beispiel. Das kann in Großbritannien gut ankommen, da es dort eine ganz andere Corporate-Citizenship-Tradition gibt als bei uns. Hier kann das ganz schnell einen schiefen Eindruck oder eine Schieflage entstehen lassen: Nach dem Motto „Wir gehen mal mit den Flüchtlingskindern in den Zoo, machen ein Foto und lassen uns dann nie wieder blicken.“

Ich war mal auf einer Veranstaltung einer Bürgerstiftung, wo eine gehobene Mittelschichtsklientel einen kleinen türkischen Jungen mit Migrationshintergrund auf seiner Ziehharmonika ein Kinderlied hat vorspielen lassen. Damit wollten sie ein Projekt aus Ihrem Portfolio dokumentieren: Wir finanzieren Kindern, deren Eltern es sich nicht leisten können, sie ein Instrument erlernen zu lassen.

Auch hier gilt wieder: Tolle Idee, tolles Projekt, aber ich meine, der Rahmen hätte sensibler gestaltet werden können. Er war das einzige Kind mit Migrationshintergrund auf dieser Veranstaltung. Da schaue ich als Beraterin dann schon genau hin, in welchem Kontext das Engagement meiner Kunden dann letztendlich präsentiert wird. Aber das alles lässt sich wunderbar vermeiden, indem von Anfang an gemeinsam eine CSR-Strategie aufgesetzt wird, die den Rahmen setzt. Sie ist zugleich auch Grundlage für die CSR-Kommunikationsstrategie.

Nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, reicht nicht

Engelken: Wie viel darf oder sollte eine Kanzlei denn von ihrem CSR-Engagement kommunizieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, es ginge ihr nur um die Aufmerksamkeit und weniger um das Projekt selber?

Harth: Wenn eine Kanzlei das CSR-Engagement richtig aufgesetzt hat, dann kann gar kein falscher Eindruck entstehen. Die Kunst liegt hier vielmehr drin, die richtigen Kommunikationskanäle zu nutzen: in den traditionellen und in den sozialen Medien. Mal einen Speaker auf einem wichtigen Event zu platzieren. Die Trends zu verfolgen und immer am Ball zu bleiben. Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei Weihnachten ein guter Anfang sein kann.

Vielen Dank für das Gespräch!

Mehr zu Dr. Caroline Harth und ihrem Team: http://harthcommunications.com/uber-uns/

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: AnwaltsPR, CSR, Interview, Kanzleikommunikation, Kanzleistrategie, Weihnachten

Interview mit Marion Proft von LegalProfession zum Assistenzpersonal: „Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell“

21. Oktober 2014 von Eva Engelken 1 Kommentar

Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin
Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin

Wenn in Kanzleien vom Kampf um die besten Talente die Rede ist, die hohen Einstiegsgehälter und die ganzen Extras, geht es fast immer nur um Anwälte. Noch nicht im Blickfeld ist, dass die Kanzleien mittlerweile auch Probleme haben, gutes Office Personal zu finden. Marion Proft aus Berlin ist eine der Personalberaterinnen, die auch nichtjuristisches Personal an Kanzleien vermittelt. Ihre Plattform LegalProfession richtet sich ausschließlich an die Assistenz.

Eva Engelken: Frau Proft, haben Kanzleien ein Problem damit, gute Mitarbeiter für ihr Sekretariat zu finden?

Marion Proft: Ja, unabhängig von Standort, fachlicher Ausrichtung oder Größe der Kanzlei. Der juristische Markt ist sichtbar heterogen. Aber alle Kanzleien, ob Law Firm, Mittelstandsozietät oder Einzelanwalt, haben Probleme, ihre Assistenzpositionen zu besetzen.

Engelken: Warum ist es ein Problem, gutes Assistenzpersonal zu finden?

Proft: Seit dem deutschen Einheitsjahr 1989 hat sich die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte verdreifacht. Die Ausbildungszahlen in den juristischen Assistenzberufen, der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten, hat sich im gleichen Zeitraum halbiert. Die wenigen berufserfahrenen ReNoPats werden gesucht wie die Nadel im Heuhaufen. Und teilweise sogar super bezahlt. Je nach Mangel am Standort mit 50.000 Euro Jahresbrutto und mehr.

Engelken: Warum brauchen Kanzleien ReNoPat-Fachangestellte? Reicht eine Sekretärin nicht aus?

Für bestimmte Aufgaben sind Anwälte auf die ReNo, wie sie üblicherweise genannt wird, angewiesen. Sie ist nämlich extra dafür ausgebildet, Fristen zu notieren. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass nur geeignetes Fachpersonal beim „Fristenwesen“ mitwirken darf. Kann der Anwalt nachweisen, dass eine ReFa die Akte betreut und die Fristen notiert und kontrolliert hat, erhält er somit die Chance auf Wiedereinsetzung der Frist. Hat jemand ohne Kammerprüfung die Fristen eingetragen, hat sein Wiedereinsetzungsgesuch wenig Aussicht auf Erfolg und er muss seine Versicherung bemühen. Er braucht also eine ReFa für die Haftung. Doch die muss er erst einmal finden.

Engelken: Warum lassen sich nicht mehr junge Leute in diesem Beruf ausbilden? Sind die Arbeitskonditionen so unattraktiv?

Proft: Ja, und die Bezahlung, wenn man von den Großkanzleien mal absieht. Vor allem aber ist der klassische Ausbildungsberuf der ReNoPat-Fachangestellten wenig bekannt und nicht mehr zeitgemäß. Die klassische Assistenz, also die Fachangestellten der ReNoPat-Berufe, ist auf die Anforderungen des deutschen Rechtsanwalts, Notars oder Patentanwalts ausgerichtet. Doch auch der Rechtsmarkt ist ein Teil der Europäisierung und Globalisierung. Der aktuelle Rahmenausbildungsplan ist über zwanzig Jahre alt und seit 2011 ohne Ergebnis in der Überarbeitung. Wenn die beteiligten Kammern, Berufsverbände und Ministerien nun langsam einen Konsens finden, soll der neue Ausbildungsplan ab September 2015 verbindlich werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, aber keine Lösung des Nachwuchsproblems. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) war bemüht, alle Sozialpartner an einen Tisch zu bekommen, allerdings ist an diesem Tisch kein Platz für die internationalen Wirtschaftskanzleien.

Engelken: Was müsste an der Ausbildung der ReNoPat-Fachangestellten geändert werden?

Proft: Bisher lernen die Fachangestellten, Fristen zu notieren, Mahnungen zu schreiben und Kostennoten zu bearbeiten. Das ist aber heutzutage nicht mehr das, was vor allem in den internationalen Wirtschaftskanzleien gefordert wird. Englischunterricht wäre zum Beispiel zeitgemäß, MS-Office-Kenntnisse, grundlegende wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse und vor allem Dienstleistungsmentalität

Engelken: Könnten die Kanzleien denn nicht selber geeignetes Office Personal ausbilden? Für den Anwaltsnachwuchs haben doch viele Kanzleien bereits eigene Akademien gegründet.

Proft: Das könnten sie und in der Tat würden auch viele Kanzleien gerne ausbilden, aber es fehlt an Bewerbern. Das hat viele Gründe, ein entscheidender Grund ist die Unwissenheit über den Beruf, das Arbeitsfeld und die Anforderungen. Vieles, was im Netz kursiert, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß oder falsch. Eine Reno empfängt nicht den ganzen Tag Mandanten, arbeitet nicht mit dem Anwalt im Team und verbessert auch nicht das deutsche Rechtssystem. Mit diesen Vorstellungen kommen jedoch viele, die sich im Netz über den Beruf informiert haben. Von einer internationalen Wirtschaftskanzlei hat ein Schulabgänger noch nie etwas gehört. Was ein Patentanwalt ist, weiß oft noch nicht einmal eine berufserfahrene ReNo.

Bewerben müssten diesen Beruf eigentlich die Rechtsanwaltskammern. Die ReNoPat zählt zu den Kammerberufen und wird nicht von der IHK, sondern von der BRAK beworben. Das macht ihn aber praktisch zu einem werbefreien Beruf. Wenn sich doch mal eine Schüler/in um einen Ausbildungsplatz bewirbt, dann waren die Eltern in den meisten Fällen gerade in einer Scheidungsangelegenheit beim Anwalt oder für die Unterzeichnung eines Grunderwerbs beim Notar.

Engelken: Sind Kanzleien keine beliebten Arbeitgeber?         

Proft: Ob unbekannt oder unbeliebt, in jedem Fall sind die Bewerberzahlen rückläufig, die Fluktuation hoch und die Abbrecherquote liegt über dem Durchschnitt. Der Beruf hat viel Besonderes, die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell. Es ist eine weisungsgebundene Position ohne klassische Karrierechance, die auf der persönlichen Assistenz beruht. Es gibt keinen Aufstieg. Weil man nicht Berufsträger werden kann. Wer als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet, sollte sich in der zweiten Reihe wohl fühlen.

Engelken: Und da kommen Sie ins Spiel und machen jungen Leuten die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten schmackhaft?

Proft: Sagen wir, in nehme meine Vermittlerrolle sehr ernst. Ich informiere beide Seiten über Anforderungen und Erwartungshaltungen. Es ist nicht nur für Jugendliche wichtig, mehr über die Berufsbilder und juristische Arbeitsfelder zu erfahren, auch Jobwechsler und Quereinsteiger suchen Informationen. Hier muss man beraten, Orientierung bieten, aktivieren und weiterbilden. LegalProfession ist nach AZAV als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III zertifiziert.

Engelken: Was müssen junge Leute denn für Fähigkeiten mitbringen, um Rechtsanwaltsfachangestellte, oder ReNoPat zu werden?

Proft: Hexen, Zaubern und Hellsehen. Man muss zusammen arbeiten können, das ist schon eine echte Herausforderung. In der Assistenz arbeitet man für und nicht mit dem Anwalt im Team, wie es leider oft in den Anzeigen steht. Es gibt solche Menschen, die gern unterstützend arbeiten, man muss sie nur finden und richtig ansprechen und ihnen nicht etwas versprechen, was sie in dem Beruf nicht erleben werden: Karriere.

Engelken: Was müssten die Kanzleien selber tun, um mehr Assistenzpersonal zu gewinnen?

Proft: Gewinnen heißt halten. Meist bricht der Prozess aber bei der Anwerbung ab. Aufgrund der partnerschaftlichen Struktur und der freiberuflichen Mentalität der Berufsträger gibt es in Kanzleien kaum Personalführung. Ohnehin dreht sich alles in erster Linie um die Partner der Kanzlei. Nachwuchsrekrutierung ist ein gewichtiges Thema, aber zielt ausschließlich auf die Gewinnung von jungen Anwälten. Die juristische Assistenz spielt eigentlich keine Rolle. Aber es gibt viele Vakanzen, viel Mangel und viele Engpässe. Man schaltet Anzeigen, beauftragt Recruiter und sogar Headhunter. Allerdings ist eine Notarfachangestellte, die über 15 Jahre bei ihrem Notar arbeitet, wenig begeistert, wenn ein Headhunter in der Kanzlei anruft. In einer Zeit in der das Feld schlecht bestellt ist und die Erde schon verbrannt, sollte man keine Erntehelfer einsetzen. Man brauchte eher Menschen, die sich um die jungen Pflänzchen kümmern.

Engelken: Wie sieht es mit den anderen Mitarbeitern von Kanzleien aus – Wirtschaftsjuristen, Bibliotheksmitarbeiter, Rechercheure: haben Kanzleien da auch Probleme, Nachwuchs zu finden?

Proft: Das Problem beim Business Service liegt auch hier in der Intransparenz des Marktes. Das Feld der internationalen Wirtschaftskanzleien ist Absolventen der wirtschaftlichen Studiengänge nahezu unbekannt und die Tätigkeit in einer Partnergesellschaft ohnehin Berufserfahrene scheitern oft an falschen Erwartungshaltungen, wohl auf beiden Seiten und die Wirtschaftsjuristen scheitern immer noch am anwaltlichen Berufsrecht. Auch hier gibt es viel Unwissenheit auf beiden Seiten. Hier kann man als Vermittler viel Gutes tun.

Engelken: Wenn Sie Kanzleien einen Tipp in Sachen Mitarbeiterrecruiting geben müssten, was würden Sie ihnen raten?

Proft: Transparenz und Perspektivenwechsel. Recruiting ist Kommunikation. Ich wurde kürzlich von einem Notar gefragt: Warum bewerben sich die Kandidaten bei Ihnen und nicht bei uns, wir inserieren doch auch? Wenn ich Anzeigentexte schreibe, dann nehme ich die Rolle des Bewerbers ein und spreche ihn an. Ich erreiche ihn damit auf einer persönlichen Ebene und bewege ihn dazu, eine Bewerbung zu schreiben. Ich kenne seine Wünsche und auch seine Ängste. In der Hinsicht bin ich als Vermittlerin klar im Vorteil. Ich kenne beide Seiten und weiß, was sie sich wünschen.

Engelken: Zum Abschluss bitte noch einen Ratschlag für Bewerber

Proft: Der erste Ratschlag lautet: Klar kommunizieren. Was kann ich? Was will ich? Wo will ich hin? Der zweite Ratschlag lautet: Perspektive wechseln. Was könnte sich der andere wünschen und von mir erwarten?

Der dritte Ratschlag heißt: Wie kann ich den anderen von meinen Fähigkeiten überzeugen und ihn für mich begeistern?

Vielen Dank für das Gespräch!

Hier geht’s zur Website von Marion Proft:

LegalProfession

 

 

 

 

Kategorie: Aktuelles, Interviews Stichworte: Kanzleikommunikation, Nachwuchs, Recruiting

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

Logo Decorum Lektorat

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Kanzleikommunikation: Nicht überall, wo Teamgeist draufsteht, ist auch Teamgeist drin

13. Juni 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Das Thema Werte liegt auch in der Kanzleikommunikation im Trend. Woran glaube ich? Nach welchen Wertmaßstäben handele ich? Was sind die Kerneigenschaften oder eben Werte, die mich als Anwalt oder Anwältin oder als Kanzlei vom Wettbewerber abheben? Im Rechtsberatungsmarkt, wo immer mehr Wettbewerb herrscht, bemühen sich die Konkurrenten immer stärker, sich abzugrenzen. Ein Mittel dazu sind die Werte.

Welche Werte machen den Markenkern aus? Exzellenz, Leidenschaft und Teamgeist

Manche große Kanzleien versammeln sich gar zu eigenen Werte-Tagen, um die Kanzleimarke zu stärken. Abgeschottet und professionell moderiert brüten Partner und Marketingleute dort ihren Wertekanon aus. Am Ende des Tages haben sie meist glänzende Werte entdeckt wie Exzellenz, Teamgeist, Leidenschaft oder Mandantenfokus. Klar, niemand käme auf die Idee, festzustellen, dass die hervorstechende Kanzleieigenschaften Habgier, Pedanterie oder Verbissenheit sind. Nein, bei der Feststellung der eigenen Werte stellen sich auch Anwälte nur Güteklasse-A-Siegel aus.

Und welche Werte bestimmen in Wahrheit das Handeln?

Einige geben mit den neu definierten Werten dann einen Image-Flyer in Auftrag. Die anderen ertränken ihre Mitarbeiter in seitenlangen Werte-Abhandlungen, die meist keiner liest. Und steht ein Relaunch der Website an, lassen sie die Werte auch dort einstellen – schön illustriert mit Segeljachten oder Kletterern. Dabei belassen es die meisten Anwälte. Das ist schade, denn sie vertun damit die Chance, mit ihren Werten echte Wertschöpfung zu betreiben. Präziser: Sie versäumen es, genauer hinzugucken und so bleibt eine Lücke zwischen den Werten, die ihr Handeln tatsächlich bestimmen und den Werten, die sie außen kommunizieren.

Der Markenwert Teamgeist weht oft nur auf dem Papier

Greifen wir den oft definierten „Wert“ oder die „Kerneigenschaft“ Teamgeist heraus. Bei der Außendarstellung des Teamgeists klafft die erste Lücke zwischen Schein und Sein. Wie stellt man Teamgeist nach außen dar? Logischerweise, indem man das Team zeigt. Etwa in den Pitch-Unterlagen oder auf der Kanzleiwebsite. Doch schon hier zeigt sich, dass es mit echten Teamgeist in Kanzleien meist nicht weit her ist. Denn abgebildet werden unter dem Menüpunkt „Team“ meistens nur die Partner und Associates. Aber wo bleibt der Rest vom Team? Die Referendare? Und was mit den Nichtberufsträgern? Menschen ohne zweites juristisches Staatsexamen, den Wirtschaftsanwälten oder den Bibliothekaren? Und was ist mit all den netten Frau Landmessers, Beckers oder Möllers aus dem Vorzimmer? Von Letzteren hört man die freundliche Stimme am Telefon, aber man sieht sie nicht.

In der Welt der Anwälte gilt das Team aus dem Backoffice nicht viel

Dass sie alle nicht gezeigt werden, lässt darauf schließen, dass sich das Team für Anwälte auf sie selber, die Damen und Herren Berufsträger beschränkt. In ihrer Welt gibt es sie und rundherum niemanden.

Dabei kann eine Kanzlei ohne ein schlagkräftiges Team einpacken. Ohne ein echtes Team von guten Mitarbeitern kann kein Partner drei Bücher pro Jahr plus 10 Fachaufsätze publizieren. Ohne Office-Managerinnen gibt es nicht nur keinen Kaffee, sondern laufen auch alle Anrufe ins Leere und bleiben die Terminkalender der Herren und Damen Anwälte leer. Wenn es den Teamgeist tatsächlich gäbe, müsste man diese Teammitglieder auch zeigen. Gute Geister müssen nicht unsichtbar sein. Aber offensichtlich gibt es gar keinen Teamgeist. Mein Hausarzt hat das übrigens erkannt. Seine Website spiegelt den Stellenwert des Office-Managements wieder. Dort steht nämlich fett gedruckt auch seine Office-Frau – neben all den ärztlichen Spezialisten.

Bei Topkanzleien kocht offiziell nur der Chef, auch wenn Paralegals das Gemüse schnippeln

Noch schwerer als bei den Office-Mitarbeiterinnen tun sich Kanzleien, wenn es um ihre juristischen Zuarbeiter geht, die Wirtschaftsjuristen oder sogenannten Paralegals. Diese tauchen nicht nur nicht auf der Website auf, sondern werden auch sonst gerne verschwiegen. Dabei kommt keine Kanzlei mehr umhin, nachzudenken, wie sie gute Leistung zu marktfähigen Preisen einkaufen und verkaufen kann. Eine Lösung besteht in der Spezialisierung und Arbeitsteilung im eigenen Hause. Eine andere Lösung im Einsatz externer Anbieter durch so genanntes Legal Process Outsourcing.

Nur: Nach außen dringt von solcher Teamarbeit  – nichts. Bei Topkanzleien kocht offiziell immer nur der Chef. Intern delegieren sie längst Arbeit an Paralegals in günstigeren Stadtquartieren. Denn erst die Teamarbeit macht die Bill wettbewerbsfähig. Nur nach außen mag man das nicht kundtun, welcher Teamgeist in einer Kanzlei weht.

Berufsständische Tradition erschwert echten Teamgeist

Eine Antwort mag in der berufsständischen Tradition liegen, die dem Anwaltsberuf anhaftet wie dem Arztberuf. Krankenschwestern sind und bleiben „Schwestern“, auch wenn sie so viele Jahre Erfahrung auf dem Buckel haben, dass sie den grünschnäbeligen Assistenzarzt zum Frühstück verspeisen könnten. Anwälte bleiben Anwälte. Zwar heben Wirtschaftsanwälte gerne ihr wirtschaftliches Verständnis hervor. Trotzdem meinen sie, dem Mandanten die Vorteile arbeitsteiliger Rechtsberatung verschweigen zu müssen.

Jeder Autohersteller, der eine Werksführung macht, zeigt stolz seine Fertigungsroboter, die die rohe Karosserie perfekt und zügig in ein Auto verwandeln. Sind Kanzleien auf ihre hauseigene Rechtsproduktion etwa weniger stolz? Warum zeigen sie dann die qualifizierten Assistenten und Assistentinnen, die die Berufsträger bei Routinetätigkeiten entlasten, nicht?  Vermutlich müssen manche Kanzleien dafür überlegen, was sie mit „Teamgeist“ eigentlich meinen. Und ob sie vielleicht tatsächlich mal als Team zusammenarbeiten sollten.

Mandanten und Bewerber mögen Transparenz

Bei Mandanten und Mitarbeitern könnte Klarheit über die Werte gut ankommen. Und garantiert auch bei Bewerbern. Die heiß begehrten Renos, Rechtsanwaltsfachangestellten und immer mehr auch die Wirtschaftsjuristen heuern garantiert lieber in einer Kanzlei an, wo man sie auch offiziell wertschätzt und nicht totschweigt wie ein dunkles Familiengeheimnis. Letztlich kann der Teamgeist überall durchschimmern. Wenn man ihn zum Leben erweckt.

Die Langfassung dieses Beitrags ist im Jahrbuch 2013 Deutscher Anwaltsspiegel erschienen http://www.deutscheranwaltspiegel.de/

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Employer Branding, Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Markenwerte, Mitarbeiterwerbung, Teamgeist, Werte

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil II

30. Mai 2012 von Eva Engelken 1 Kommentar

 Was Kanzleien bei Umsetzung und Netzwerkpflege beachten sollten

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfragen: Wofür ist es gut? Wer ist überhaupt schon da? beantwortete Teil I des Beitrags. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie man es richtig macht. [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Social Media

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil I

18. Mai 2012 von Eva Engelken 2 Kommentare

 Teil I: Vorüberlegungen zum richtigen Umgang von Kanzleien mit Facebook, Twitter & Co.

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfrage lautet: Wofür ist es gut? Und wie macht man es richtig?

Wer ist überhaupt schon da?

Das sicherste Argument, die eigenen Kollegen bzw. die eigene Kanzlei dazu zu bewegen, die Fühler in Richtung Soziale Netzwerke auszustrecken, ist es, zu sagen: „Die Konkurrenz ist auch schon da.“ Sind andere schon da, senkt dies das Risiko, sich zu blamieren. Die Frage ist nur: „Wo treibt sich die Konkurrenz rum?“ Auf Xing sind praktisch alle Kanzleien vertreten – als Kanzlei oder mit einzelnen Anwälten. Auf Twitter sind viele Einzelkämpfer und einige Große unterwegs. Etwa die Kanzlei Noerr, die ihre Pressemitteilungen auf Englisch twittert und auf Gastbeiträge in diversen Publikumsmedien hinweist. Ebenso CMS Hasche Sigle, Linklaters, Sherman Sterling und einige andere. Auf Facebook haben nach wie vor nur wenige große Kanzleien eine eigene Präsenz errichtet. Man möchte nicht der Erste sein, der sich womöglich lächerlich macht, wenn er sich in die Gesellschaft von Urlaubsfotos und alltäglichem Geplapper begibt. Das ist ein Argument. Ein weiteres Argument sind die Risiken: Wer sein Unternehmen und seine Kanzlei auf Facebook (oder anderen Plattformen) präsentiert, präsentiert sich auf fremdem Grund und Boden, auf dem die Regeln des Hausherrn gelten. Andererseits wird Facebook immer wichtiger, sodass auch Kanzleien über kurz oder lang nicht mehr um eine Präsenz bei FB herumkommen dürften. Zum Beispiel im Bereich Human Resources. Junge Leute, die gewohnt sind, ihre Verabredungen via Facebook zu treffen, lassen sich auch auf Facebook zu Absolventenveranstaltungen & Co einladen. Vorgemacht hat es Linklaters UK unter http://www.facebook.com/linklatersgradsuk mit weit über 1.000 Fans. Die deutsche Linklaters-Seite liegt mit ca. 50 Fans weit dahinter. Auf Xing tummelt sich dagegen jede Menge Businesspublikum, sodass es sinnvoll ist, über eine Präsenz nachzudenken. Blogs pflegen so viele Kanzleien, bzw. haben Blogsoftware in ihre eigenen Websites integriert, dass dieses Medium schon als etabliert gelten kann.

Freud und Leid liegen beim Social Media-Marketing dicht beieinander – die Risiken

Natürlich birgt auch Social Media-Marketing – wie übrigens jede Form von Werbung – auch die Gefahr, außer Kontrolle zu geraten. Diese Gefahr ist bei hergebrachten Anwaltsmarketingmaßnahmen noch sehr gering – etwa bei einem gut abgehangenen NJW-Aufsatz – und steigt, je exponierter die Selbstvermarkungsmaßnahme ist. Bei einer furchtbaren Website ist die Gefahr, sich zu blamieren, schon ziemlich hoch. Bei unkontrolliertem Agieren in sozialen Netzwerken erst recht. Allerdings entwickelt sich das gesamte Internet immer mehr zu einem sozialen, das heißt interaktiven Web weiter. Somit bleibt auch Kanzleien über kurz oder lang gar nichts anderes übrig, als sich damit auseinanderzusetzen. Merkmal der sozialen Netzwerke ist der Dialog. Bei jedem Social-Media-Kanal ist daher eine intensive, stetige Beschäftigung gefordert und die Fähigkeit, auf Kritik zu reagieren. Kritik zu ignorieren oder gar kritische Beiträge zu löschen, sollte vermieden werden. Solche Handlungen werden als Zensur verstanden, dies kann erst recht zu unerwünschten Reaktionen führen. Unter http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13735616/Die-groessten-PR-Desaster-im-Internet-und-ihre-Folgen.html sind einige Beispiele der jüngeren Zeit zusammengefasst, wo die schlechte Reaktion des Unternehmens das Kritikfeuer erst so richtig entfacht hat. Besser ist es, souverän auf Kritik zu reagieren und die Diskussion zu suchen. Dieses Verhalten ist zwar zeitaufwendig, wird aber auf lange Sicht vom User belohnt. Denn nichts schätzt man virtuell höher als Glaubwürdigkeit und Authentizität.

Vorüberlegung 1: Welche Ziele hat Ihr Engagement in den sozialen Netzwerken?

Bevor Sie loslegen, sollten Sie – wie bei jeder Kommunikationsmaßnahme – Ihre Ziele klären. Möchten Sie eine eigene, weit vernetzte Community aufbauen? Oder Informationen und Wissen sammeln? Oder Ihre Reputation als Experte in einem Spezial-Gebiet verbessern? Bewerber informieren und anziehen? Ihre Pro-Bono-Aktivitäten bekannt machen? Oder etwas ganz anderes? Im Mittelpunkt aller Ihrer Überlegungen sollte aber immer Ihre eigene Unternehmenswebsite stehen – hier müssen Sie zuerst die Voraussetzungen für einen gelungenen Auftritt in den sozialen Netzwerken schaffen: Ein Blog, die Integration der Share-Buttons, regelmäßiger neuer Content. Der Vorteil: Falls Sie doch einmal Probleme mit Ihrem Social-Media-Auftritt bekommen oder die trendbewussten Userströme zu einer neuen Plattform wandern, haben Sie immer noch Ihre erprobte Unternehmensseite. Von dieser gut gepflegten und umfassend vernetzten Basis aus können Sie sich jederzeit neu orientieren.

Vorüberlegung 2: Wo netzwerkt Ihre Zielgruppe?

Ihr Angebot als Wirtschaftskanzlei zielt nicht auf Privatpersonen, sondern auf Unternehmen. Auf Privatpersonen haben Sie es nur abgesehen, wenn es Führungskräfte oder möglichst reiche Individuen sind, deren Vermögenswerte Sie betreuen. Jetzt wird es kniffelig: Superreiche Promis twittern und facebooken durchaus mit großem Vergnügen. Sollten Sie deshalb auch twittern? Lassen Sie es! Sie sind nicht Lady Gaga oder Ashton Kutcher, bei denen sich Millionen dafür interessieren, was sie gerade zum Frühstück gegessen haben. Zudem erwartet auch Lady Gaga nicht, vom Anwalt ihres Vertrauens Urlaubsbilder bei Facebook zu finden. Oder launische Tweets bei Twitter. Also können sie diesen Privatbereich getrost privat lassen. Fahren Sie die vorsichtige Tour und twittern und facebooken privat ein bisschen. Damit zeigen Sie, dass Sie up to date sind, aber Ihre Zeit nicht verdaddeln. Und Ihren privaten Facebook-Account können Sie ja ohnehin an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und zum Beispiel für Außenstehende sperren. Wenn Sie auf junge hoffnungsfrohe Nachwuchstalente zielen, sieht es schon ganz anders aus. Die finden sie – klar, sind ja ein- bis zwei Generationen jünger – auf jeden Fall auf Facebook. Es ist daher sinnvoll, fürs Recruiting auch Kanzleipräsenzen auf Facebook ins Kalkül zu ziehen – so wie Linklaters UK das macht (siehe oben). Mit einem Xing-Profil machen Sie keinen Fehler, denn ein großer Teil Ihrer Ansprechpartner tummelt sich dort auch. Zudem können Sie sich dort an den Diskussionen der fachbezogenen Gruppen beteiligen oder Ihre Unternehmensveranstaltungen präsentieren und die wichtigen Personen gleich einladen. Haben Sie viele Trendsetter unter Ihrer Kundschaft? Eine Firmenseite bei Google+ könnte hier die richtige Strategie sein. Eine Standardlösung für diese Entscheidung gibt es nicht; in jedem Fall sollten Sie Ziele, Vorlieben, benötigten Zeitaufwand und gewünschten Ertrag genau analysieren. In der Regel empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Kanälen.

Auf einen Blick: Die beliebtesten Social-Media-Kanäle

Facebook

  1. Einrichtung einer kostenlosen Facebook-Fanpage (Empfehlung: Seite so einrichten, dass Fans selbst auf der Seite posten können. So ist ein besonders intensiver Dialog möglich!) Wichtig ist, dass Sie eine Unternehmensseite einrichten und kein Privatprofil!
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Facebook-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Twitter

  1.  Einrichtung eines kostenlosen Twitterkanals, in dem Neuigkeiten getweetet werden.
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Twitter-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Xing

  1. Einrichtung einer „Unternehmensseite“, die allerdings kostenpflichtig ist (24,90 € für das Standard-Unternehmensprofil, 129 € für das Plus-Profil, mit dem dann auch ein Austausch mit der Zielgruppe möglich ist).
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Xing-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Bei der Pflege einer Xing-Seite sollten Sie beachten, dass hier eine andere, förmlichere Ansprache der Leser notwendig ist.

Google +

  1. Momentan empfiehlt sich die Einrichtung einer Google+Seite noch nicht, da sich diese Plattform noch nicht durchgesetzt hat.
  2. Empfehlung: Hier sollte die weitere Entwicklung aber genau beobachtet werden, um ein Google+-Profil bei Bedarf zu installieren.

 

Die Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede, www.christagoede.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel erschien am 16. Mai 2012 im Deutschen Anwaltsspiegel. Der zweite Teil erscheint am 30. Mai 2012 in Ausgabe 11/2012. Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags.

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Facebook, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Kommunikationsratgeber, Social Media, Twitter, Xing

Anwälte und die Schönheit der denglischen Sprache

15. Februar 2012 von Eva Engelken 1 Kommentar

Für Sprachpuristen und Reinheitsfanatiker führt der Gebrauch von denglisch geradewegs in den Abgrund. Seit Jahrzehnten errichten sie daher fette Warnschilder, um ihre Mitmenschen vor dem Sturz in den Canyon der babylonischen Sprachverwirrung zu bewahren.

Alles vergeblich. Nicht einmal, wenn der Sprachpapst persönlich – auch Wolf Schneider genannt -, appelliert: „Speak German!“, hören die Deutschen hin. Selbst dann nicht, wenn auf dem gleichnamigen Buch ein Aufkleber (kein Sticker) pappt, auf dem Verkaufsschlager statt Bestseller steht.

Denglisch: des Anwalts liebstes Hobby

Geradezu taub gegenüber Warnungen vor dem übermäßigen Denglisch-Gebrauch sind deutsche Wirtschaftsanwälte.

Es ist durchaus möglich, dass solche Anwälte oder Anwältinnen gar kein Deutsch mehr sprechen können, es vielleicht verlernt haben. Websites wie etwa die von deweyleboeuf.com lassen nicht erkennen, ob die Berater in der sogenannten DACH–Region, also in Deutschland, Österreich und Schweiz, des Deutschen noch mächtig sind. Oder gar des Esterrräichischen oder dös Schwyzerdütschs.

Möglich ist aber auch, dass diese Anwälte und Anwältinnen gar nicht mehr deutsch sprechen dürfen. Vielleicht ist die gängige Formulierung in Stellenanzeigen – „wir erwarten verhandlungssicheres Englisch“ – in Wahrheit eine getarnte Warnung: „Ersetzen Sie ab sofort die Hälfte Ihres Wortschatzes durch englische Ausdrücke, sonst können Sie sich Ihren Jahresbonus in die Haare schmieren!“

Aber warum sollten Kanzleien derartige Sprachkodizes aufstellen? Hat eine in Deutschland tätige Sozietät einen Vorteil davon, wenn sie so spricht und schreibt, dass deutsche Muttersprachler nur die Hälfte verstehen? Und dass English Native-Speaker sich fragen müssen, was die Deutschen ihnen mit dem jeweiligen Wort eigentlich sagen wollen? Man denke nur an einen Begriff wie Public Viewing. Das meint auf Englisch eigentlich Leichenschau, wurde in Deutschland jedoch kreativ zweckentfremdet, um gemeinsames Fußballgucken auf Großleinwänden zu bezeichnen. Oder an englisch-deutsche Slogans, die weniger doppelt gut als doppelt dämlich sind, so wie der neue von Schlecker „for you, vor Ort“.

Biblische Namensgebung

Ein guter Grund, englische Begriffe zu verwenden, ist ihre Präzision. Viele häufig genutzte englische Begriffe geben Dingen im biblischen Sinne erstmals einen Namen. Ein Airbag ist etwas Neues und anderes als ein Luftkissen (@lieber Verein der Deutschen Sprache). Von einem guten Computer zu sprechen, ist eindeutiger, als von einem guten Rechner zu sprechen. Letzterer kann nämlich auch mit einem Schulranzen auf dem Rücken zur Grundschule marschieren und Kevin heißen.

Das ist in der Welt der Hochreck-Juristerei nicht anders. Dept Equity Swap ist der Name eines Sanierungsinstruments mit Hedgefonds-Beteiligung, also so etwas wie ein Rettungsboot von Heuschrecken. Die deutsche Bezeichnung „Gläubigerbeteiligung“ ist reichlich allgemein. Und der Begriff Associate, der selbst die Duden-Rechtschreibprüfung verwirrt, ist nicht ein verzichtbares Stück Denglisch, sondern die etablierte Bezeichnung des angestellten Anwalts respektive der Anwältin auf der Karriere-Eingangsstufe.

Sprachliches Reinheitsgebot? Sprache ist kein Bier

Diesen Zweck der Namensklarheit sollten sich jene zu Gemüte führen, die im Jahre 2012 pedantisch das sprachliche Reinheitsgebot verteidigen. Sie übersehen, dass es – anders als beim deutschen Bier – nie einen Status der sprachlichen Reinheit gab. Es gab immer nur einen Zustand der kreativen Zweckentfremdung und Weiterentwicklung der Sprache. Unsere schöne deutsche Sprache hat die unglaubliche Fähigkeit, sich Dinge anzueignen und dadurch besser zu werden. Das verbindet sie mit deutschen Industriemanagern und Erfindern, die sich auch seit jeher Dinge abgucken und etwas Besseres draus machen – wie seinerzeit schon Alfred Krupp, der aus England das Geheimnis der Stahlproduktion mitbrachte.

Nein, liebe Sprachpuristen, es ist keine Kapitulation vor der denglischen Invasion, wenn deutsche Kinder zu ihren elektronischen Mittelgroßrechenmaschinen „Computer“ sagen und die Tätigkeiten, mit denen sie sich vorm Hausaufgabenmachen drücken, als twittern, guugeln, tschätten, ssörfen oder skeipen bezeichnen. Wenn das Kind zu seiner Mutter sagt: „Mama, sorry, ich habe getschättet, anstatt mein Referat vorzubereiten“, kapituliert es nicht, es schöpft Sprache.

„Chinismen“ oder Anglizismen?

Im Grunde führen die angeblich so neuartigen Begriffe des Big Business nur back to the roots. Die Wurzeln der deutschen Sprache sind das Latein. Learnings und Meetings und Chief Executive Officers – alles denglische Wörter lateinischen Ursprungs. Auch die Projektierung, die Strukturierung, die Anleiheemission, der Konsortialkredit und die Restrukturierung kommen aus dem Lateinischen und fühlen sich hierzulande sehr wohl.
Ein weiterer Grund, weshalb englisch klingende Begriffe hierzulande Erfolg haben, ist ihr cooler Klang in westlich geprägten Ohren. Daran ist nichts auszusetzen. Ein wenig Denglisch-Tuning wirkt wie frischer Frühlingswind. Und wer weiß, wie lange noch? Womöglich hat China in 20 Jahren Amerika als sprachlicher Influencer verdrängt. Angesichts all der „Chinismen“ in unserer Sprache werden die Sprachpuristen dann dem guten alten Denglisch hinterweinen. Ach, was waren das für Zeiten, als es in deutschen Märchen noch hieß: „Heinrich, der Airbag platzt.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, denglisch, Kanzleikommunikation, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Sloganizing für Rechtsanwälte

25. Juli 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Klartextanwalt proudly presents neuen Slogan: Verschaffen Sie sich Gehör!

Vuvuzela Vor einem Jahr schrieb ich in meinem Buch Klartext für Anwälte: „Ein guter Slogan ist wie eine Praline: Zergeht in drei Sekunden auf der Zunge und setzt sich dreißig Jahre lang auf den Hüften respektive in den Hirnzellen fest.“

Inzwischen sind 12 Monate vergangen und auch in der Anwaltswelt sind viele witzige neue Slogans dazu gekommen und insgesamt ist das Bewusstsein für den Wert guter Sprache und die Unterscheidungskraft einprägsamer Slogans gewachsen. Manche, z.B. Noerr, sind beim Bewährten geblieben, was bei den Topkanzleien meist Englisch bedeutet („Excellence creating value“). Kleinere Kanzleien probieren Neues aus.

PETERS Rechtsanwälte etwa wirbt in seinen Anzeigen mit einem Schiffsmotiv und den Zeilen:

Corporate. Wir bringen Sie auf Kurs.
Commercial. Wir nehmen mit Ihnen Fahrt auf.
Compliance. Wir halten Ihr Schiff sauber.

Und meine Website Klartext-Anwalt hat einen Slogan erhalten: „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“

Was macht einen guten Slogan aus?

Die Frage für Anwälte, Anwältinnen und ihre PR- und Kommunikationshelfer lautet,  heute wie vor einem Jahr: Sind das alles gute Slogans? Zur Erinnerung (oder zum Nachlesen im Buch „Klartext für Anwälte“):

„Ein Slogan muss die Essenz der Marke sprachlich auf den Punkt bringen. Und er sollte sein: kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig.“

Eine hohe Latte, die es da zu überspringen gilt. Weshalb viele Slogans die Latte reißen oder ihre Erfinder die Latte gleich tiefer hängen. Das ist aber nicht schlimm. Einen Slogan kann man auch mal abwandeln oder neu formulieren. Das tun auch die ganz großen Unternehmen und die ganz ganz großen Werbeagenturen. Und das können Kanzleien auch tun.

Ab und an seine Marke zu überdenken und gegebenenfalls eine Anpassung der Markenbotschaft in Angriff zu nehmen, schadet niemals. Und wenn man noch keinen Slogan hat, kann man beginnen, einen zu erfinden. Ein Satz wie „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“ auf einer Website namens www.klartext-anwalt.de, die für ein Buch namens Klartext für Anwälte wirbt, bringt zumindest das Credo der Autorin auf den Punkt, dass sich klar und deutlich ausdrücken sollte, wer verstanden werden möchte.

Slogans können auch daneben schlagen

Es gibt Wortspiel-Slogans, die bewusst mit der Mehrdeutigkeit spielen, z.B. „Autos, die gut ankommen“. Aber dann sind beide Bedeutungen für sich genommen klar und passen beide zur Markenbotschaft, nämlich: Autos, die gut ankommen, gefallen und erreichen sicher ihr Ziel. Doch wenn ein Slogan nur missverständlich ist, sollte man ihn ändern.

Die ursprüngliche Slogan-Idee für klartext-anwalt.de lautete: Wer „Klartext spricht, dem kann geholfen werden!“ Ich fand, dass der Satz eine (für meinen, natürlich subjektiven Geschmack) amüsante Wortspielerei enthielt und sich an gleich zwei Vorbilder anlehnte: a) die Bibel (Christus spricht: Dein Glaube hat dir geholfen“) und b) die Päpstin für Werbung in eigener Sache, Verona Pooth, ehemals Feldbusch („hier werden Sie geholfen“). Leider klang das so, als müssten nicht die Anwälte, sondern die Mandanten Klartext sprechen, damit ihr Anwalt ihnen helfen könnte. Und ein Textleser kapierte den Satz gar nicht.

Merke: ein Slogan, bei dem 3 verschiedene Leute 4 verschiedene Bedeutungen herauslesen oder ihn gar nicht verstehen, ist kein guter Slogan.

Auch ob ein Slogan witzig ist oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks, der von Adressat zu Adressat unterschiedlich sein kann. Klar ist beim Sloganizing nur eins: Es ist nicht ganz einfach und man kann leicht danebenhauen. Andererseits: ohne Risiko kein Erfolg. Und es ist keine Schande, sich mit einem Slogan aus der Deckung zu wagen, der noch nicht das Nonplusultra ist, aber vielleicht ansatzweise das Potenzial hat, in den Hirnzellen haften zu bleiben.

Ein bewährtes, wenn auch etwas abgenudeltes Mittel sind dabei weiterhin Wortspiele mit Recht. Ein nettes Beispiel der vielen Twitter- und Bloglesern bekannten Rechtsanwältin Simone Weber aus München lautet: „Recht ist keine Kunst, Recht ist ein Handwerk.“ Diesen Slogan muss der Leser gedanklich ergänzen um: „Aha, ein Handwerk, aber diese Anwälte beherrschen das“. Pfiffig ist der Claim der Aktion-Senioren: „Gerecht sollte das Leben schon sein.“

Viele Kanzleien und wenig knackige Claims

Viele Kanzleien tun sich aber weiterhin schwer, ihre Markenpersönlichkeit überhaupt per Slogan zu akklamieren und versteigen sich allenfalls zu Sätzen wie:

„Unseren Mandanten bieten wir als Full-Service-Kanzlei Beratung aus einer Hand in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.“

Zum Urheber dieses Satzes verlinke ich nicht. Nur soviel: Er befindet sich in guter Gesellschaft, mit derartigen Sätzen beschreiben viele Rechtsanwälte ihre Einzigartigkeit. Andere bleiben, wie gesagt, beim bewährten Englisch, etwa Salans mit einem schönen Slogan: „A different approach“, der vielversprechend nach Apfel duftet („Think different“), aber leider eine einprägsame deutsche Übersetzung vermissen lässt.

Die Kanzlei Dewey & LeBoeuf wirbt auf einer Website mit einer geradezu atemberaubenden Kamerafahrt und einem Globus in der Hand eines Riesen und dem Satz „prides itself on constantly being ahead of the game, so that in a fast-moving world, our clients will always be first to reap the benefits of our lawyers‘ collective insight and counsel.“ Wow! Wenn man das noch übersetzen könnte!

Dem Dewey-Spin-off  bzw. der erfolgreichen Ausgründung Berger, Steck & Kollegen hingegen ist eine zwar etwas sperrige URL (www.bsk-legal.com) aber ein ziemlich ansprechender deutscher Slogan gelungen: „Quer denken, geradlinig handeln.“ Gefällt mir auch gut: „Erfolg kennt keine Grenzen: Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit“ Rödl & Partner.

Also irgendwie ist Bewegung in die Sache mit den Slogans gekommen und der anwaltlichen Bemühung um sprachlich konsistente Selbstdarstellung. Teilen Sie diesen Eindruck und haben Sie irgendwo einen schönen Anwaltsslogan entdeckt? Oder haben Sie selber einen? Nein? Wenn Sie einen erfinden, denn Sie daran, er muss nur kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig sein. Also, kein Problem!

Freue mich wie immer über Beispiele, Kommentare und Einladungen, an juristischen Festschriften mitzuwirken: engelken@klartext-anwalt.de.

P.S.

Ein neuer Slogan für mein Lieblingsnetzwerk Texttreff könnte übrigens lauten: „Texttreff. Ein Volltreffer unter den Netzwerken.“ Der bisherige Slogan trifft die Sache allerdings auch ziemlich gut: „Texttreff. Das Netzwerk wortstarker Frauen“. Und die darin versammelten Frauen treffen meistens die richtigen Worte.

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Kanzleikommunikation, Markenbotschaft, Marketing, Slogans

  • 1
  • 2
  • Nächste Seite »

Über den Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken über den (juristischen) Tellerrand. Seien Sie dabei!



rss RSS Feed abonnieren

Wer hier schreibt

Eva Engelken, PR-Beraterin, Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin
Weiterlesen…

Themenliste

  • Aktuelles (70)
  • Anwaltsdeutsch (13)
  • Blogparade (1)
  • Download (1)
  • Employer Branding (2)
  • Interviews (8)
  • Kanzleikommunikation (30)
  • Klartext schreiben (6)
  • Kommunikationstipps (16)
  • Politik (7)
  • Presse (11)
  • Public Relations (2)
  • Recht (6)
  • Rezension (11)
  • Sachbuch: Tutorial (10)
  • Seminare (1)
  • Strategie (7)
  • Veranstaltungen (5)

Beitragsarchiv

Auf Facebook Klartext lesen

Facebook

Eva Engelken gefällt

Klartext-AnwaltKlartext-Anwalt

Schlagwörter

Abtreibung Amtsdeutsch Anwaltsdeutsch AnwaltsPR Buch Buchrezension Exposé Facebook Framing Frauen Geschenktipp Internetauftritt Interview Journalist Kanzlei Kanzleikommunikation Kanzleistrategie Klartext Klartext für Anwälte Kommunikation Kommunikationsinstrument Kommunikationsratgeber Leseprobe Mandant Männer Persönlich Persönlichkeit Presse Pressearbeit Pressemitteilung Rechtsanwalt Rezension Rhetorik Schreibtraining Schwarze Rhetorik Seminar Social Media Stil Strategie Textkritik Trump Twitter Verständlichkeit Weihnachten Xing

Kategorien

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil ...

Aktuelle Termine

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

Übern Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken übern (juristischen) Tellerrand. Gucken Sie mit! » Zum Tellerrand-Blog

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil

Im Social Web

  •  linkedIn
  •  xing
  •  facebook
  •  twitter

Das Buch:

klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

Das Buch direkt bestellen:
  • » amazon
  • » Linde-Verlag

Mehr

  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz
logo
  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz

© 2023 klartext-anwalt.de · Eva Engelken · Text & PR · Tel.: +49 (2161) 4680009 · E-Mail