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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Verständlichkeit

Verständliche Schriftsätze fallen nicht vom Himmel

3. November 2016 von Eva Engelken Kommentar verfassen

tabelle-juveMandanten schätzen verständliche Schriftsätze noch mehr als Termintreue oder strategisches Verständnis

Im neuen JUVE-Handbuch 2016/2017 veröffentlicht der JUVE Verlag die Ergebnisse einer bereits im „Rechtsmarkt 02/16“ veröffentlichten Inhouse-Umfrage: „Worauf Mandanten bei Kanzleien Wert legen“. Auf einer Skala von 1-5 lagen „klare Aussagen/Risikobewertung“ mit 4,6 Punkten und „verständliche Schriftsätze“ 4,5 Punkten ganz vorne. Erst dahinter kamen „Person des Berater“, „Termintreue/Erreichbarkeit“, „ökonomisches Verständnis““, „detaillierte Rechnung“, „Branchenkenntnis“, „strategisches Verständnis“, „effektive Teamzusammenstellung“ und „Flexibilität bei den Honoraren“.

Die Umfrageergebnisse könnten darauf hindeuten, dass Mandanten klare Aussagen und verständliche Schriftsätze schätzen. Die schlechte Nachricht: Es kümmern sich noch zu wenige Kanzleien darum. Das, was jungen Associates bei Hengeler eingebläut wird: „Pro Satz nur 1 Relativsatz und dann Punkt“, ist längst nicht überall Standard. Die gute Nachricht ist jedoch: Kanzleien können viel gewinnen. Sie müssen nur damit beginnen, den Schachtelsätzen in ihrer Mandantenkorrespondenz den Kampf anzusagen.

Der Weg zu guter Rhetorik führt über die Verständlichkeit

Das Fundament jeglicher Überzeugungskraft ist die Verständlichkeit. Nach dem Kommunikationspsychologen Friedemann Schulz von Thun gibt es vier Verständlichmacher für Texte:

  • Einfachheit;
  • Gliederung/Ordnung;
  • Kürze/Prägnanz und
  • anregende Zusätze.

Alle vier Verständlichmacher im richtigen Verhältnis zueinander anzuwenden, macht einen Text gut lesbar und verständlich.

Einfach ist nicht immer ganz einfach

Einfacher wird ein Text, wenn man kurze und geläufige Wörter nutzt und kurze und einfache Sätze bildet. Juristentypische Schachtelsätze lassen sich leicht kürzen, indem man eingeschobene Zusatzinformationen in eigene Sätze auslagert. Statt so:

„Aufgrund der im Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, erschienen unter Herausgeberschaft von Günter Hirsch, Frank Montag und Franz Jürgen Säcker, 3. Band, auf Seite 397 in Randziffer drei dargestellten Meinung, begründen wir unseren Anspruch wie folgt: …“

teilt man die Infos auf mehrere Sätze auf:

Wir begründen unsern Anspruch wie folgt: … Dabei stützen wir uns auf folgende Meinung: … Diese findet sich im Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, herausgegeben von Günter Hirsch, Frank Montag und Franz Jürgen Säcker; 3. Band, Seite 397, Randziffer drei.

Kürze und Prägnanz  entlasten das Gehirn des Lesers

Kurz und prägnant wird ein Text, wenn man überflüssigen Ballast wie Floskeln oder unwichtige Details entfernt.

Gut gegliedert ist halb verstanden

Gut gegliedert ist ein Text, der am roten Faden auf ein klar benanntes Ziel zusteuert und den Leser dabei an die Hand nimmt. Gutachtentechnik und Urteilstechnik sind hierbei per se hilfreich. Äußere Gliederungselemente wie Absätze, Überschriften und Nummerierungen machen die gedankliche Struktur sichtbar. Ein besonders hilfreiches Element sind Zwischenüberschriften. Sie helfen gerade bei langen Texten rasch das Wesentliche zu erfassen.

Kino im Kopf durch anregende Zusätze

Der vierte Verständlichmacher sind anregende Zusätze. Dazu gehören alle Informationen, die einen abstrakten Sachverhalt illustrieren und damit das Kino im Kopf anwerfen. Das gelingt zum einen durch die bildhafteren Wörter wie etwa „Party feiern“ statt „gesellige Zusammenkunft durchführen“. Zum anderen durch Beispiele, Erläuterungen oder Zeichnungen und Skizzen.

Mehr dazu lesen Sie im Wirtschaftsführer für Juristen mit freundlicher Genehmigung des Verlags Richard Boorberg:

Pdf-Download: Der Wirtschaftsführer 2016.2 68 WEITWINKEL
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Eva Engelken Sprache ist Macht – wenn man des Sprechens und Schreibens mächtig ist

engelken-wf_2016-02-pdf

Und noch mehr in meinem Beitrag für die LEGAL TRIBUNE ONLINE: Das Ende des Nominalstils

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Mandant, Verständlichkeit

Sprechen Sie Fußball? – Kommunikationstipps für Juristen

15. Oktober 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Fußball
(Quelle: Lupo/pixelio.de)

Wenn man krank ist und eine neue Arztpraxis sucht, ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, ob man sich dort gut verstanden und gut beraten fühlt.  Das ist bei der Wahl einer Kanzlei nicht anders. Auf die Frage, warum Unternehmer(innen) gerade sie mandatieren sollten, antworten Wirtschaftsanwälte gerne vollmundig: „Weil wir Ihre Sprache sprechen.“

Das mit der Sprache sagt sich so leicht, doch längst nicht immer sprechen Anwalt und Mandant respektive Anwältin und Mandantin die gleiche Sprache. Die eine Seite spricht anwältisch, die andere mandantisch.

Manchmal klingt das sehr ähnlich. Zum Beispiel, wenn der Anwalt ein versierter Berater von Familiy Offices ist, und es sich beim Mandanten um eine vermögende Privatperson handelt, die 8 Millionen Euro auf der hohen Kante hat.
Sie will beispielsweise wissen, wie sie die Kröten inflationssicher anlegen kann, damit ihr Junior, der aktuell nur in seine Windeln große Geschäfte macht, später auf eine Privatuni gehen und dann auch im Wirtschaftsleben große Geschäfte machen kann.

In  diesem Fall kann der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Begriffe wie Vermögen, Verwaltung und steueroptimale Strukturierung keine Fremdworte sind, sondern sie weiß, dass es von ihnen abhängt, ob der Junior das Studium mit einem neuen Audio 4 oder mit einem gebrauchten Fiat aufnehmen kann.
Das kann aber auch ganz anders klingen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Mandant das Geld nicht geerbt hat und nicht damit aufgewachsen ist, bei Familienfesten mit Geschäftsführern und Honoratioren Small Talk zu machen

Vielleicht ist er ein junger Berufsfußballer mit sogenanntem Migrationshintergrund, der dank seiner herausragenden sportlichen Begabung in die Bundesliga aufgerückt und jetzt Einkommensmillionär ist.

Diese Person, nennen wir sie Kevin, spricht nicht Anwalt, sondern Fußball. Gleichwohl ist er als Mandant hochinteressant. Kevin hat viel Kohle, aber er weiß im Zweifelsfall nicht damit umzugehen. Er kauft lieber den zweiten Lamborghini, statt für die Zeit nach seiner Profizeit zu planen, damit er immer noch Geld hat, auch wenn mit Ende 20 die goldene Quelle Fußball versiegt.

Um ihn gut zu beraten, muss der Anwalt seine Sprache sprechen. Wirft der Anwalt nur Fachbegriffe über seinen wuchtigen Schreibtisch, ist die Person im schlimmsten Fall eingeschüchtert. Also braucht er Übersetzer, die zwischen ihm und Kevin übersetzen.

In jedem Fall sollte sich der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandantenbrille aufsetzen und aus Mandantensicht die Fragen beantworten, die immer am Anfang einer guten Kommunikationsstrategie stehen: Welchen Nutzen bietet mir dieser Anwalt? Warum sollte ich gerade ihn beauftragen?  Und dann sollte er das Nutzenversprechen in die Wortwelt eines Kevin übersetzen. Dann lautet die Antwort des Mandanten im Idealfall: „Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, denn dort sprechen sie meine Sprache.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Textoptimierung – so geht’s am besten – Sprachtipps für Juristen

20. August 2013 von Eva Engelken 4 Kommentare

Gefragt, wie das Geheimnis guter Texte lautet, antworte ich: „Ganz einfach: Sie schmecken dem Leser und erreichen ihr Ziel.“

Dann kommt die nächste Frage: „Und wie schreibt man solche Texte?“

Ganz einfach: Legen Sie fest:

„Was will ich mit dem Text erreichen?“ Und: „Wer soll ihn lesen?“

Schritt 1:  Zielgruppe definieren

Überlegen Sie als Erstes: Wen wollen Sie erreichen, wer soll Ihren Text verstehen und danach handeln? Also, wer ist Ihre Zielgruppe?

Als Jesus seine Bergpredigt hielt, hatte er Hunderte einfacher Juden vor sich – Handwerkerinnen, Bäuerinnen, Arbeiter, Händler, Fischer, von denen die meisten nicht lesen und schreiben konnten. Also sprach er so einfach und bildlich, dass auch der letzte Schafhirte ihn verstehen konnte. Ergebnis: Seine Weisheiten und Appelle werden bis heute gelesen, die Bibel ist das meistverkaufte Buch der Welt.

Schritt 2: Ziel definieren

Überlegen Sie als Zweites: Was wollen Sie mit dem Text erreichen? Was soll der Leser denken, tun, lassen, wenn er Ihren Text gelesen hat? Was ist das Ziel des Ganzen?

Als Anwalt Justus Borgmann aus Wuppertal (Name geändert), 1985 seinem neuen Mandanten mit seinen Fachkenntnissen imponieren wollte, obgleich er lediglich ein routinemäßiges Mahnschreiben an dessen Mieter aufsetzen musste, formulierte er einen derart feurigen Briefentwurf, dass der Mandant vor Ehrfurcht ganz rote Ohren bekam, ob der Erstklassigkeit seines Rechtsberaters, und als der Mieter bezahlt hatte, den Anwalt sogleich seiner Schwägerin und ihrem gesamten Tennisklub empfahl. Ergebnis für den Anwalt: jährliches Auftragsvolumen von  100.000 Euro alleine aus den Kreisen des Tennisklubs. Sein Markenzeichen bis heute: die filigran ornamentierten Schriftsätze, über die sich sogar die Richter amüsieren.

Textanalyse

Im ersten Fall – der Bergpredigt – bestand die Kunst darin, das Anliegen des Texts bzw. der Rede so einfach und plastisch zu formulieren, dass auch einfach gestrickte Menschen die Botschaften unmittelbar begreifen konnten. Im zweiten Fall – den Schriftsätzen – bestand die Kunst des Anwalts darin, eine vergleichsweise einfache Aufforderung derart kunstvoll zu stellen, dass der Mandant zwar die einzelnen Sätze nicht mehr verstand, aber sofort begriff, dass er hier einen engagierten Anwalt vor sich hatte, der seine ganze Kunst dazu einsetzte, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Was lernen wir daraus? Wer gelesen und erhört werden will, sollte sich Gedanken machen, wie sein Gegenüber tickt. Und sich dann daran machen, den Text entsprechend zu verändern. Das kann heißen: Text vereinfachen, Text anschaulicher machen, Text kürzen, Text aufbauschen, etc. Die folgenden Zielfragen helfen, einzuordnen, in welche Richtung die Optimierung gehen sollte.

Zielfragen der Sprachoptimierung

  1. Wie gebildet ist mein(e) Leser(in)?
  2. Welche Fachbegriffe/Fremdwörter versteht er/sie?
  3. Wie viel Zeit hat mein(e) Leser(in), sich mit meinem Text zu beschäftigen?
  4. Wozu braucht mein(e) Leser(in) meine Informationen?
  5. Was will ich mit dem Text erreichen?
  6. Worüber will ich informieren?
  7. Was soll mein(e) Leser(in) tun, wenn er/sie meinen Text gelesen hat?

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte und in den Klartext-Seminaren.

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext für Anwälte, Stil, Verständlichkeit

Anwälte und die Schönheit der denglischen Sprache

15. Februar 2012 von Eva Engelken 1 Kommentar

Für Sprachpuristen und Reinheitsfanatiker führt der Gebrauch von denglisch geradewegs in den Abgrund. Seit Jahrzehnten errichten sie daher fette Warnschilder, um ihre Mitmenschen vor dem Sturz in den Canyon der babylonischen Sprachverwirrung zu bewahren.

Alles vergeblich. Nicht einmal, wenn der Sprachpapst persönlich – auch Wolf Schneider genannt -, appelliert: „Speak German!“, hören die Deutschen hin. Selbst dann nicht, wenn auf dem gleichnamigen Buch ein Aufkleber (kein Sticker) pappt, auf dem Verkaufsschlager statt Bestseller steht.

Denglisch: des Anwalts liebstes Hobby

Geradezu taub gegenüber Warnungen vor dem übermäßigen Denglisch-Gebrauch sind deutsche Wirtschaftsanwälte.

Es ist durchaus möglich, dass solche Anwälte oder Anwältinnen gar kein Deutsch mehr sprechen können, es vielleicht verlernt haben. Websites wie etwa die von deweyleboeuf.com lassen nicht erkennen, ob die Berater in der sogenannten DACH–Region, also in Deutschland, Österreich und Schweiz, des Deutschen noch mächtig sind. Oder gar des Esterrräichischen oder dös Schwyzerdütschs.

Möglich ist aber auch, dass diese Anwälte und Anwältinnen gar nicht mehr deutsch sprechen dürfen. Vielleicht ist die gängige Formulierung in Stellenanzeigen – „wir erwarten verhandlungssicheres Englisch“ – in Wahrheit eine getarnte Warnung: „Ersetzen Sie ab sofort die Hälfte Ihres Wortschatzes durch englische Ausdrücke, sonst können Sie sich Ihren Jahresbonus in die Haare schmieren!“

Aber warum sollten Kanzleien derartige Sprachkodizes aufstellen? Hat eine in Deutschland tätige Sozietät einen Vorteil davon, wenn sie so spricht und schreibt, dass deutsche Muttersprachler nur die Hälfte verstehen? Und dass English Native-Speaker sich fragen müssen, was die Deutschen ihnen mit dem jeweiligen Wort eigentlich sagen wollen? Man denke nur an einen Begriff wie Public Viewing. Das meint auf Englisch eigentlich Leichenschau, wurde in Deutschland jedoch kreativ zweckentfremdet, um gemeinsames Fußballgucken auf Großleinwänden zu bezeichnen. Oder an englisch-deutsche Slogans, die weniger doppelt gut als doppelt dämlich sind, so wie der neue von Schlecker „for you, vor Ort“.

Biblische Namensgebung

Ein guter Grund, englische Begriffe zu verwenden, ist ihre Präzision. Viele häufig genutzte englische Begriffe geben Dingen im biblischen Sinne erstmals einen Namen. Ein Airbag ist etwas Neues und anderes als ein Luftkissen (@lieber Verein der Deutschen Sprache). Von einem guten Computer zu sprechen, ist eindeutiger, als von einem guten Rechner zu sprechen. Letzterer kann nämlich auch mit einem Schulranzen auf dem Rücken zur Grundschule marschieren und Kevin heißen.

Das ist in der Welt der Hochreck-Juristerei nicht anders. Dept Equity Swap ist der Name eines Sanierungsinstruments mit Hedgefonds-Beteiligung, also so etwas wie ein Rettungsboot von Heuschrecken. Die deutsche Bezeichnung „Gläubigerbeteiligung“ ist reichlich allgemein. Und der Begriff Associate, der selbst die Duden-Rechtschreibprüfung verwirrt, ist nicht ein verzichtbares Stück Denglisch, sondern die etablierte Bezeichnung des angestellten Anwalts respektive der Anwältin auf der Karriere-Eingangsstufe.

Sprachliches Reinheitsgebot? Sprache ist kein Bier

Diesen Zweck der Namensklarheit sollten sich jene zu Gemüte führen, die im Jahre 2012 pedantisch das sprachliche Reinheitsgebot verteidigen. Sie übersehen, dass es – anders als beim deutschen Bier – nie einen Status der sprachlichen Reinheit gab. Es gab immer nur einen Zustand der kreativen Zweckentfremdung und Weiterentwicklung der Sprache. Unsere schöne deutsche Sprache hat die unglaubliche Fähigkeit, sich Dinge anzueignen und dadurch besser zu werden. Das verbindet sie mit deutschen Industriemanagern und Erfindern, die sich auch seit jeher Dinge abgucken und etwas Besseres draus machen – wie seinerzeit schon Alfred Krupp, der aus England das Geheimnis der Stahlproduktion mitbrachte.

Nein, liebe Sprachpuristen, es ist keine Kapitulation vor der denglischen Invasion, wenn deutsche Kinder zu ihren elektronischen Mittelgroßrechenmaschinen „Computer“ sagen und die Tätigkeiten, mit denen sie sich vorm Hausaufgabenmachen drücken, als twittern, guugeln, tschätten, ssörfen oder skeipen bezeichnen. Wenn das Kind zu seiner Mutter sagt: „Mama, sorry, ich habe getschättet, anstatt mein Referat vorzubereiten“, kapituliert es nicht, es schöpft Sprache.

„Chinismen“ oder Anglizismen?

Im Grunde führen die angeblich so neuartigen Begriffe des Big Business nur back to the roots. Die Wurzeln der deutschen Sprache sind das Latein. Learnings und Meetings und Chief Executive Officers – alles denglische Wörter lateinischen Ursprungs. Auch die Projektierung, die Strukturierung, die Anleiheemission, der Konsortialkredit und die Restrukturierung kommen aus dem Lateinischen und fühlen sich hierzulande sehr wohl.
Ein weiterer Grund, weshalb englisch klingende Begriffe hierzulande Erfolg haben, ist ihr cooler Klang in westlich geprägten Ohren. Daran ist nichts auszusetzen. Ein wenig Denglisch-Tuning wirkt wie frischer Frühlingswind. Und wer weiß, wie lange noch? Womöglich hat China in 20 Jahren Amerika als sprachlicher Influencer verdrängt. Angesichts all der „Chinismen“ in unserer Sprache werden die Sprachpuristen dann dem guten alten Denglisch hinterweinen. Ach, was waren das für Zeiten, als es in deutschen Märchen noch hieß: „Heinrich, der Airbag platzt.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, denglisch, Kanzleikommunikation, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Kostenloses Webinar von Eva Engelken bei der Blog-Adventsaktion „Authentisch & erfolgreich – Vermarktungsstrategien für Trainer, Berater und Coaches“

15. November 2010 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Melden Sie sich jetzt an zum kostenlosen Klartext-Webinar für Berater, Trainer und Coaches: „Sprechen Sie einfach Deutsch!“

Was und wann? Am Mittwoch, dem 1. Dezember, halte ich, Eva Engelken, um 18.30 Uhr ein einstündiges Marketing-Webinar, also ein Seminar im Internet, für Berater, Coaches und Trainer. Titel: „Sprechen Sie doch einfach Deutsch!“

Wer lernt was in dem Webinar?

Als Berater oder Beraterin müssen Sie stets den richtigen Ton treffen und Ihrem Kunden das Gefühl geben, verstanden zu werden. Mit jedem Satz müssen Sie beweisen, dass Sie der richtige Mann oder die richtige Frau für ihn sind, sonst bleibt er nicht lange Ihr Kunde. Um ihre Kompetenz zu demonstrieren, blasen viele Berater deshalb gerne Wortballons auf und verstecken sich hinter verschwurbelten Fachbegriffen oder Beraterdenglisch. Mit der Folge, dass ihre Kunden sie nicht mehr verstehen, nicht mehr zuhören, nicht weiterlesen und schließlich zu einem anderen Anbieter gehen.

Klare verständliche Sprache ist der Schlüssel zum Erfolg: Auf der Website, in den Seminarunterlagen, in der Broschüre und in der persönlichen Ansprache.

Im Seminar erhalten Sie viele praktische Tipps, Argumente und Anleitungen, wie Sie schnell und effizient zu klarem verständlichen Deutsch kommen. Hier geht’s direkt zur Anmeldung

Warum ist das Webinar kostenlos? Teilnehmen und Spenden!

Das Webinar ist eins von insgesamt 15 Webinaren der diesjährigen Blog-Adventsaktion von Heide Liebmann (Positionierung mit dem Nasenfaktor, bei dem alle 15 Referenten ihr Know-how ohne Honorar zur Verfügung stellen für ein Hilfsprojekt. Jeder Teilnehmer kann sich vor oder während des Webinars entscheiden, Geld an das Waisenhaus in Kambodscha zu spenden (oder auch nicht). Mehr zu dem Hilfsprojekt „BeeBob hilft“, erfahren Sie unter www.beebob-hilfe.de oder auf dem Flyer oder in dem Webinar am 17.12. In Kürze wird hier einen Spenden-Button zur Verfügung stehen.

Welche spannenden Webinare gibt es noch in der Blog-Advents-Aktion?

Organisatorin und Texttreff-Kollegin Heide Liebmann hat insgesamt 15 Referentinnen und Referenten gewonnen, die vom 29. November bis 20. Dezember 2010 jeden Abend um 18.30 Uhr ein Webinar zu einem Thema rund um Marketing und Vertrieb anbieten. Darunter sind die Fachfrauen meines Lieblingsnetzwerks Texttreff Dorothee Köhler, Dr. Kerstin Hoffmann, Katrin Sebens und natürlich Heide Liebmann selber mit spannenden Themen.

  • Die vollständige Referenten- und Themenliste finden Sie hier:  http://www.train-for-results.de/

Das ist mein erstes Webinar – wie funktioniert das überhaupt?

An einem Webinar teilzunehmen, ist idiotensicher: [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Berater, Coaches, Kommunikation, Seminar, Trainer, Verständlichkeit, Workshop

Klartext schreiben – Heute: Der Brief vom Amt

8. November 2010 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Amtsdeutsch vs. Deutsch

Ich habe vor einigen Tagen mal wieder einer Bekannten beim Übersetzen geholfen. Nicht, dass ich englische Texte ins Deutsche übersetzt hätte oder dergleichen, nein! Ich habe Amtsdeutsch in normales Deutsch übersetzt. [Weiterlesen…]

Kategorie: Klartext schreiben Stichworte: Amtsdeutsch, Arbeitsamt, Kommunikationsratgeber, Mandant, Rechtsanwalt, Verständlichkeit

Verstehen Sie Ihren Anwalt?

6. September 2010 von Eva Engelken

BuchcoverIst es denn wirklich so schlecht um die Verständlichkeit der Anwälte bestellt? Um hier ein etwas genaueres Bild zu bekommen, habe ich im Frühjahr 2010 dreißig Unternehmen befragt – von der Kleinunternehmerin ohne juristische Vorbildung bis zum General Counsel eines Weltkonzerns.

Die Ergebnisse:

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Umfrage, Verständlichkeit

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