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Mit Schopenhauer rhetorisch punkten und Rezension von „Störenfriedas – Feminismus radikal gedacht“

4. Juni 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedacht Kaum ein Themenkomplex wird öffentlich derart kontrovers diskutiert, geschmäht, für überflüssig erklärt oder bis aufs Messer verteidigt wie der Feminismus, also die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und immer wird der Kampf auch um die Deutungshoheit geführt. In Kombination mit dem Schopenhauer-Rhetorik-Klassiker „Die Kunst, Recht zu behalten“ bietet das Buchkapitel „Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ eine hervorragende Hilfestellung für Diskussionswillige und ein anschauliches Praxisbeispiel zu Schopenhauers doch eher drögen Buch.

Argumentationshilfe des Philosophen Arthur Schopenhauer

Das von Mira Sigel verfasste Kapitel findet sich in dem 550 Seiten starken Werk „Störenfriedas –  Feminismus radikal gedacht“ für 24,90 Euro. Praxisnah referiert die Autorin darin die Rhetoriktipps des Philosophen Arthur Schopenhauer (*1788, † 1860) und benutzt sie, um zu erläutern, wie man gegen Frauen eingesetzte Sophismen erkennt und entkräftet. Es regt zum Schmunzeln an, dass Sigel ausgerechnet Schopenhauers Tipps für den Feminismus in Stellung bringt, wo sie dem Philosophen doch unterstellt, ein Frauenhasser zu sein.

Sophismen und Scheinargumente anhand von Tweets identifizieren

Noch während der Lektüre bin ich sofort auf Twitter gegangen und habe dort jede Menge Scheinargumente entdeckt. Eine ergiebige Fundgrube war eine längere Diskussion, die entstand, als sich eine Frau beschwerte, dass sich in Diskos fremde Typen ungefragt an ihr reiben würden, das empfinde sie als sexuelle Belästigung.

kerle im club denken sexuelle belästigung ist eine erfindung der gesellschaft und reiben einem beim tanzen ihren ständer in den rücken und packen einen an den arsch aber hey wenn sie einem was zu trinken ausgeben hinterher ist das doch ok oder etwa nicht

— Lena blauer Haken (@leanindersprite) 20. Mai 2018

Dieser Tweet bekam viel Zuspruch, aber auch viel Gegenwind durch Argumente, die sich ohne weiteres den Schopenhauer’schen Sophismen oder Scheinargumenten zuordnen lassen. Einer davon bezog sich auf die aktuelle Klage über die „Weißen Männer“ und den von US-Präsident Donald Trump benutzten Slogan „Make Amerika great again“.

Endlich weißen patriarchalischen Männer verbieten feiern zu gehen. Make Society Great Again!
Ich würde ja ehrlich deinen Versuch hören dieses Problem zu lösen.

— Insomnia_Tweets (@NocteTacere) 21. Mai 2018

Mithilfe der Störenfrieda-Lektüre konnte ich diesen Kommentar als sogenanntes Strohmann-Argument identifizieren. Strohmann-Argumente widerlegen Argumente, die ursprünglich gar nicht angeführt wurden. Im Twitter-Beispiel beschwerte sich die Frau ja über unerbetenes sexuelles Berührtwerden in Diskotheken. Zur Debatte stand also ein konkretes Verhalten an einem konkreten Ort. Daraus zu folgern, die Beschwerdeführerin wolle Männern insgesamt und generell das Feiern verbieten, ist eine Unterstellung.

Ob diese Aussage zutrifft oder nicht, ist für den Scheinargumentierer nebensächlich, denn der eigentliche Zweck der Unterstellung liegt darin, geschickt die Aufmerksamkeit von der eigentlich zu führenden Debatte abzuziehen.

Bei rhetorischen Ablenkmanövern stur Ad Rem diskutieren

Strohmann-Argumente justieren den Aufmerksamkeitsscheinwerfer neu und richten den Lichtkegel auf ein anderes Objekt, wodurch das eigentliche Thema in den Schatten gerät. Dieser Effekt wird in dem betreffenden Tweet durch Buzzwords verstärkt: „Weiße patriarchalische Männer“ oder der Slogan „Make Society Great Again“, der den bekannten Trump-Slogan „Make Amerika Great Again“ verfremdet. Beide Buzzwordkombinationen tragen dazu bei, die Debatte auf einen Nebenkriegsschauplatz zu führen. Im Ergebnis ist der gesamte Tweet ein Ablenkmanöver, um die objektiv berechtigten Ausgangsfragen nicht weiter zu thematisieren.

Der einzig wirkungsvolle Konter auf solche Ablenkmanöver besteht darin, stur auf den eigentlichen Debattengegenstand zurückzuführen und sinngemäß zu sagen:

„Lenk nicht ab! Es geht hier um die Frage, ob sich eine Frau in einer Disko sexuell berühren lassen muss. Und warum Männer denken, sie hätten sich das Recht dazu erkauft, wenn sie der Frau einen Drink bezahlt haben.“

Keinesfalls zielführend ist es, das Strohmann-Argument widerlegen zu wollen und sinngemäß zu entgegnen:

„Nein, ich habe überhaupt nichts gegen feiernde Männer, aber…“,

denn schwupps hat man sich auf den Nebenkriegsschauplatz begeben.

Persönliche Angriffe ad personam wirkungsvoll parieren

Auch weitere Twitterkommentare auf den eingangs genannten Beschwerdetweet konnte ich als Scheinargumente identifizieren. Zum Teil gehörten sie in die Kategorie der Tu quoque(=Du auch)-Argumente, einer Untergruppe der Ad personam-Argumente. Beim Tu quoque wird der sich beschwerenden Frau vorgehalten, sie oder irgendeine andere Frau habe doch irgendwann auch schon einmal das betreffende Verhalten gezeigt oder es sogar selber herausgefordert.

Es ist mit nichts zu entschuldigen und ich kann es auch nicht erklären.
Aber umgekehrt verhalten sich einige (betrunkene) Frauen beim „feiern“ nicht anders. Ist also nicht (nur) ein Geschlechterproblem, sondern eher ein (unter Alkohol) Gesellschaftsproblem.

— The Real Mr Grey (@marcomeckert) 20. Mai 2018

Das Tu quoque-Argument bezweckt, der Frau als Beschwerdeführerin das Recht abzusprechen, sich zu beschweren. Es lässt sich nur mit dem Hinweis entkräften, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Sinngemäß:

Es geht hier um mich und darum, dass ich von Männern sexuell belästigt werde. Es macht mein Leid durch diese Belästigung nicht weniger schlimm, dass anderswo auch andere belästigt werden.

„Aber die Frau wollte es doch auch!“

Eine perfide Argumentation besteht darin, der Beschwerdeführerin vorzuwerfen, das beschwerende Verhalten selber herausgefordert zu haben. Leider lässt sich diese Argumentation nicht einfach entkräften, denn ihr liegt eine zutiefst fragwürdige Betrachtung von sexualisiertem Verhalten zugrunde. Hier ist das Buch „Störenfriedas“ eine gute Denkanregung, weil solche Argumente unweigerlich kommen und auch in meinem Beispiels-Thread auftauchten.

Der folgende Antworttweet enthält entsprechende Strohmann- und Tu quoque-Argumente und bezweckt eine Abschwächung des Belästigungsvorwurfs durch die Suggestion, dass die Frau die Belästigung ja absichtlich provoziert habe.

Lol, ihr tut hier so als hätte eine frau ihr gutes aussehen oder nen sexy outfit noch nie ausgenutzt… Klar gibt das kerlen keinen grund zu grabschen etc, aber genügend wollen betört oder angehimmelt werden, in kombi mit free drinks…

— M1KKS (@M1onX1) 22. Mai 2018

Problematisch sind diese Argumente, weil sie in Einklang mit einer krass patriarchalischen Grundeinstellung stehen. Der Tweet suggeriert, dass Frauen durch „sexy outfits“ und aufreizendes Verhalten einen Handel anbieten, bei dem der Mann mit ihren Körpern als Gegenleistung für einen Drink nach Belieben verfahren dürfe. Anders gesagt, wenn sich eine Frau mit aufreizendem Verhalten wie eine Prostituierte anbietet, hat das zur Folge, dass sie sich nicht mehr beschweren dürfe, wenn der Mann das Angebot annimmt und mit dem Drink als Bezahlung das Recht einkauft, ihr auf den Hintern zu schlagen oder seinen Penis an ihr zu reiben.

Welches Weltbild steht hinter einer Argumentation?

Die patriarchalische Grundeinstellung blendet aus, dass auch Frauen Lust auf Sexualität und Körperkontakt haben, jedoch selbstverständlich über alle Phasen einer Annäherung hinweg die Hoheit über das Verfahren behalten wollen. Entsprechend muss über den gesamten Fortgang des Verfahrens laufend Konsens zwischen Mann und Frau erzielt werden. Entsprechendes gilt für gleich- oder zwischengeschlechtliche Paare. Jede sexuelle Annäherung ist praktisch eine fortdauernde Bewerbungs- und Verhandlungssituation.

Leider vergiftet die staatlich tolerierte Existenz von Prostitution diese in den Köpfen der Menschen grundsätzlich vorhandene Werbungs- und Verhandlungsbereitschaft, weil sie es „okay“ einstuft, dass sich eine Partei, überwiegend die Männer, das Recht herausnimmt, einseitig den Umfang der Annäherung zu bestimmen.

Die goldene Mitte führt zu faulen Kompromissen

Eng verwandt mit dem Hinweis „Du wolltest es doch auch“, ist das Scheinargument Argumentam ad temparantiam, also der Aufruf zur beiderseitigen Mäßigung.

Er lautet: „Hört auf zu streiten!“ oder: „Lasst uns doch mal alle den Ball flach halten, Frauen werden schließlich auch sexuell übergriffig oder gewalttätig.“

Mit Hinweis auf Schopenhauer warnt Buchautorin Sigel davor, bei Logikfragen derart faule Kompromisse zu schließen. In einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft führe ein beiderseitiges Einlenken nämlich zu keinem Ausgleich zwischen den Geschlechtern, sondern erhalte nur die vorhandene Dysbalance.

Sexuelle Gewalt gehe nun einmal mehrheitlich von Männern aus. Zudem bestehen die von Männern begangenen Taten statistisch in viel schwereren Verletzungen als die Taten von Frauen. Ein Vorschlag, sich doch in der goldenen Mitte zu treffen, weil es ja auch gewalttätige Frauen gebe, verharmlost dieses Problem.

Schönreden, aufbauschen und mit Labeln versehen

Energisch entgegentreten sollten Diskutandinnen auch Euphemismen und Dysphemismen, so Sigel. Diese rhetorischen Tricks basieren darauf, Sachverhalte und Personen zu labeln oder umzubenennen. Negative Sachverhalte werden damit verharmlost.

„Gewalt und Machtverhältnisse verschwinden hinter neutralen bis positiven Bezeichnungen, den Euphemismen“, so Mira Sigel.

Das Gegenteil sind die Dysphemismen, die die damit bezeichnete Person diskreditieren. Sigel nennt als Beispiel den Begriff „Feminazi“, der engagiert für Feminismus eintretende Frauen mit Nazis gleichsetzt und sie damit persönlich abwertet. Wenig überraschend tauchten Dysphemismen auch in meiner untersuchten Twitterdebatte auf.

Tja das sind halt die Mysterien der pseudofeministischen „Logik“. Hirnloses Männer-Bashing ist halt einfacher als sich mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Problemen auseinander zu setzen…#MeToo

— Admiral Landwirt (@AdmiralLandwirt) 21. Mai 2018

Mit dem Adjektiv „pseudofeministisch“ und dem in Klammer gesetzten Wort „Logik“, sowie der Unterstellung, dass die nicht näher bezeichneten TwitterautorInnen gehirnlos Männer „bashen“, also schmähen wollten, zog der Twitterautor das angegriffene Verhalten pauschal in den Schmutz. Eine Alternative wäre es gewesen, der Tweetautorin des Ausgangstweets persönlich bestimmte Eigenschaften oder Absichten zu unterstellen („pseudofeministisch“ oder „hirnlos“).

Das wäre ein klassisches Scheinargument Ad hominem gewesen. Mit Ad hominem-Scheinargumenten setzt man ebenso fies wie wirkungsvoll die Glaubwürdigkeit seiner Gegner und Generinnen herab. Ein Beispiel aus der Politik ist Trumps Hillary-Bashing im US-Präsidentschaftswahlkampf mit dem Schlagwort von der „crooked Hillary“, also der gaunerhaften Hillary.

Ad Rem: Zurück zur Sache, Schätzchen!

Der einzige wirkungsvolle Konter auf ein Ad hominem-Argument ist es Sigel zufolge, das Ad hominem-Argument klar zu benennen und auf die Sachebene, Ad rem, zu verweisen. Auf keinen Fall solle man anfangen, so Sigel, sich zu rechtfertigen nach dem Motto „Ich bin aber gar nicht gaunerhaft“. Vielmehr solle man an das Thema erinnern (im oben genannten Tweet die Beschwerde über sexuell übergriffige Männer in der Disko) und zu Argumenten dazu auffordern.

Fazit zu den Störenfriedas

„Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ ist ein lesenswertes Buchkapitel aus einem ebensolchen Buch, auf dessen Inhalte ich hier sicherlich noch öfter Bezug nehmen werde.

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedachtStörenfriedas: Feminismus radikal gedacht

Books on Demand (2018), Deutsch, Kartoniert
ISBN 9783746018515

Osiander: https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=LBRA32375202&source=UWK

Amazon: https://www.amazon.de/St%C3%B6renfriedas-Feminismus-radikal-Huschke-Mau/dp/374601851X

Mehr Infos unter https://diestoerenfriedas.de/

Die Kunst, Recht zu behalten

Gebundene Ausgabe – 1. April 2009
von Arthur Schopenhauer (Autor)

Arthur Schopenhauer
Die Kunst, Recht zu behalten
Nikol Verlag (2009), Deutsch, Hardcover

ISBN 9783868200270

https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=KNO2009040600059&source=UWK

Kategorie: Kommunikationstipps, Rezension Stichworte: @Metoo, Buchrezension, Frauen, Kommunikation, Rezension, Rhetorik, Social Media, Trump

Digitale Kommunikation und Rezension „Web oder stirb“ von Kerstin Hoffmann

9. Februar 2017 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Web oder stirb – Erfolgreiche Unternehmens-kommunikation in Zeiten des digitalen Wandels von Kerstin Hoffmann

Das Internet geht nicht mehr weg

Anderthalb Jahre nach seinem Erscheinen ist „Web oder Stirb“ von Kerstin Hoffmann für die Kanzleikommunikation immer noch hochaktuell. Denn mittlerweile ist zwar den meisten Anwälten und Business Developern klar, dass das Internet bis auf weiteres bleiben wird. Und dass es Einfluss auf Akquise und Personalsuche hat.

Doch weitere Konsequenzen haben sich viele noch nicht bewusstgemacht. Zum Beispiel, dass die sozialen Medien das Ende der kommunikativen Einbahnstraße bedeuten. Kommunikation im digitalen Zeitalter heißt Interaktion!

Im Social-Media-Zeitalter kann jeder Mitarbeiter Markenbotschafter sein.

Mit der digitalen Transformation kann jede Einzelperson Botschafterin ihres Unternehmens respektive ihrer Kanzlei sein. Zwar avanciert sie nicht zur Pressesprecherin des Unternehmens. Aber sie kann über Facebook, LinkedIn, Instagram und andere Kanäle Inhalte beitragen. Sie kann auf Veranstaltungen hinweisen oder mit schnell geknipsten Handyfotos das Unternehmens menschlich machen. Menschlich ist wichtig, denn auch in der Rechtsberatung werden Menschen von Menschen mandatiert.

Das System verändert sich

„Web oder stirb“ leistet zweierlei. Es stellt systematisch alle Formen digitaler Kommunikation dar – von der internen Unternehmenskommunikation bis hin zu Einzelkanälen wie Twitter. Und es schärft den Blick für die Systemveränderungen, etwa die Schnelligkeit, das Empfehlungswesen und die Interaktion, um nur einige zu nennen.

Schnellere Anfragen erfordern schnellere Antworten

Die digitale Kommunikation hat es viel eiliger als die analoge, auch wenn dabei das sorgfältige Abwägen manchmal auf der Strecke bleibt. Antworten auf Anfragen oder Reklamationen werden viel schneller erwartet als in der analogen Welt. Im Internet können viel mehr Menschen miteinander kommunizieren und tun es auch. Die Medien und Methoden, mit denen ein Unternehmen Informationen verbreiten kann oder mit denen ein Nutzer sich über selbiges informieren kann, haben sich vervielfältigt.

Bewertungen – igitt oder nützlich?

Empfehlungen und Bewertungen von Produkten oder Dienstleistungen haben einen sehr hohen Stellenwert. Auf www.anwalt.de und anderen Portalen kann jederman Beurteilungen zu seinem Anwalt oder seiner Anwältin abgeben oder konsumieren. Diese Beurteilungen sind nicht immer aussagekräftig oder gerecht, aber es gibt sie nun einmal. Dieses Empfehlungswesen ärgert Juristen durchaus, worüber man schmunzeln kann, schließlich gehört das Urteilen und Beurteilen zum juristischen Tagesgeschäft. Und natürlich haben sich Volljuristen zweimal im Leben selber einem harten Staatsexamen gestellt und vielleicht auch noch dem Rigorosum bei der Doktorarbeit. Doch damit sollte es dann aber auch gut sein, denken viele, wenn es darum geht, sich etwaigen Bewertungen im Internet auszusetzen.

Dabei können Kanzleien von Bewertungen auch bei der Bewerbersuche im Internet profitieren. Auch hier gilt: Jede Kanzlei, die sich traut, Bewertungen einzuholen oder ihre Bewertungen als Arbeitgeber etwa bei Kununu aktiv managt, hat einen Vorsprung gegenüber ihren zurückhaltenderen Wettbewerbern.

Die klassische Sorge der Anwälte: Wer sich zeigt, macht sich angreifbar

Doch immer noch hält die Furcht vor ominösen Kommentaren oder gar dem Shitstorm, der im weiten Meer des Internets unerwartet ausbrechen kann, viele davon ab, sich überhaupt mit den Möglichkeiten der Interaktion zu beschäftigen. Und selbst wenn sie sich klargemacht haben, dass ein Shitstorm nicht das erste ist, das ihnen widerfährt, sobald sie sich einen Twitteraccount zugelegt haben, sorgen sich viele um ihren guten Ruf, wenn sie sich überhaupt zeigen.

Twitter ist nicht nur für Politiker ein nützliches Medium

Jeder, auch die Verfasserin, kennt dieses natürliche Schamgefühl, das sich einstellt, wenn man beginnt, im Internet irgendetwas zu schreiben, seien es Blogbeiträge, Kommentare oder Twittermeldungen. Am Anfang geniert man sich ein bisschen und das lässt erst nach, wenn man gewissermaßen seine Schreibstimme gefunden hat.

Diese Schreibstimme oder Persönlichkeit im Netz kann vollkommen seriös sein. Dass es gelingen kann, sich persönlich und mit Augenzwinkern auszudrücken, ohne die anwaltliche Würde zu beeinträchtigen, zeigen twitternde Anwälte wie etwa die Graf-von-Westfalen-Partnerin Barbara Mayer (https://twitter.com/Barb_Mayer) oder der Noerr-Parter  Thomas Klindt (https://twitter.com/TomKlindt).

Ganz abgesehen von der Möglichkeit, sich fachkundig und zugleich menschlich zu präsentieren, ist Twitter natürlich ein hervorragendes Trainings-Camp für alle, die üben wollen, sich kurz und prägnant auszudrücken. Schließlich ist die Länge eines Tweets weiterhin auf maximal 140 Zeichen beschränkt.

Starke Profile im Netz machen den Umweg über die mühsame Pressearbeit entbehrlich

Eine wichtige Erkenntnis ist es, dass soziale Medien am besten über persönliche Kontakte und über Gesichter funktionieren. Um Einfluss auszuüben, sich als Experte einen Ruf zu verschaffen oder um Kontakte zu knüpfen, sind nicht mehr alleine die herkömmlichen Tools der PR entscheidend, also die Pressearbeit oder die gekauften Anzeigen. Starke Influencer im Netz können mittlerweile ganz ohne die Hilfe herkömmlicher Medien News machen oder verbreiten.

Ein Beispiel aus der Unterhaltungsbranche ist die amerikanische Sängerin Taylor Swift. Sie hat Millionen Follower auf ihrem Tumblr-Account. Mittels eines Postings brachten sie 2015 den Techkonzern Apple höchst medienwirksam dazu, das Bezahlmodell seines neuen Streamingdienstes „Apple Music“ zu ändern. Ausführlich dazu die Zeit: http://www.zeit.de/kultur/musik/2015-06/apple-music-taylor-swift-musik-streaming.

Der einzelne persönliche Kontakt auf XING oder Facebook kann entscheiden

Nun haben Anwälte in der Regel keine Millionen Follower auf Instagram, XING, Twitter oder Tumblr. Doch auch sie können im Netz sichtbar werden und bei ihren Mandanten, Kollegen und anderen interessierten Menschen Einfluss ausüben, ohne dass die herkömmliche Presse über sie berichten musst. Es reicht, wenn sie als Privatperson auf sozialen Plattformen sichtbar sind und man sie aufgrund ihres Namens der Kanzlei zuordnen kann.

Über Umwege kann man über einen Twitteraccount auch zu einem der begehrten Gastbeiträge in einer traditionellen Zeitung kommen, etwa wenn ein Journalist auf den Tweet eines Anwalts aufmerksam wird und bei ihm ausführlichere Informationen anfordert.

Der digitale Wandel findet jetzt statt

In jedem Fall lautet das wichtigste Fazit des Buches, dass Unternehmen den digitalen Wandel nicht verschlafen sollten. Hoffmann: „der beste Zeitpunkt, in den digitalen Wandel einzusteigen, ist schon seit längerer Zeit: allerspätestens jetzt.“ Die Umsetzung erfordert natürlich eine gute Strategie. Aber das ist beim Thema Kommunikation ja nichts Neues.

  • Kerstin Hoffmann
  • Web oder stirb! Erfolgreiche Unternehmenskommunikation in Zeiten des digitalen Wandels
  • Haufe Verlag 2015
  • https://shop.haufe.de/prod/web-oder-stirb

 

Kategorie: Aktuelles, Employer Branding, Kanzleikommunikation, Public Relations, Rezension Stichworte: Buchrezension, Internet, Pressearbeit, Social Media

Xing für Anwälte – Anwälte für Xing? Buchrezension

28. Februar 2014 von Eva Engelken 1 Kommentar

Xing bietet Kanzleien und Anwälten allerhand Nutzen: bei der persönlichen PR und bei der Gesamtkommunikation. Und tatsächlich sind immer mehr Anwälte auf Xing, nutzen aber nur einen Bruchteil der Features, die beim Kanzleimarketing helfen könnten.

Die im Januar 2014 erschienene 2. Auflage von „XING für Dummies“ von Constanze Wolff (Wiley-Verlag) kommt da ganz gelegen. Das nur DIN-A6 kleine Büchlein listet übersichtlich die wichtigsten Punkte auf, um ein brach liegendes Anwalts- oder Kanzleiprofil vernünftig zu pimpen, ein Netzwerk aufzubauen oder Jobs und Mitarbeiter zu finden.

Viele der Tipps beziehen sich konkret auf die Plattform Xing, lassen sich aber problemlos übertragen auf andere soziale Netzwerke, etwa LinkedIn oder das von vielen Anwälten noch misstrauisch beäugte Facebook.

Den Beginn bildet das gut ausgefüllte Profil, dann folgen die weiteren Schritte.

Persönliches Profil richtig anlegen

Der Eyecatcher ist die Visitenkarte. Die Angaben dort zieht Xing automatisch aus den „Angaben zu meiner Person“ und „Berufserfahrung“ -> „aktueller Arbeitgeber“ .

  • Dr. Anwalt Muster, 2. Juristisches Staatsexamen, Partner, Head of Commercial, Muster&Muster LLP, Kontaktdaten

Bereich „Persönliches“

Xing sucht per Schlagwortsuche. Schlagwörter müssen daher durch Komma getrennt werden.

Nicht so:ich biete 1

denn niemand wird als Suchbegriff „Sanierungserfahrung seit 17 Jahren“ eingeben, sondern so:

ich biete 2

 

 

 

Anhand solcher Schlagworte findet man einen Anwalt oder eine Anwältin über die Suchbegriffe „Handels- und Gesellschaftsrecht“.

Ich suche und Ich biete

Die Felder „Ich suche“ und „Ich biete“ bieten weitere Möglichkeiten, die eigenen Kompetenzen darzustellen. Außerdem lässt sich „Ich suche“ für die Mitarbeiterwerbung nutzen: „Neue Partner/Mitarbeiter für das Frankfurter oder Münchner Büro“ oder „Ich biete“ für den Verkauf der Eigentumswohnung.

Profilspruch

Die Autorin von XING für Dummies gibt den Tipp, den Profilspruch zu nutzen„um aktuelle Statusmeldungen zu platzieren und um wichtige Informationen zu verbreiten“. Wichtig sei es, dass diese Statusmeldung nicht nur für Profilbesucher lesbar ist, sondern in die Neuigkeiten auf der Startseite aller Kontakte einfließt.

Portfolio

In den Bereich „Portfolio“ (früher hieß er „Über mich“) passen interessante Zusatzinformationen:

  • Bedeutende Projekte/Deals/Verfahren: …
  • (Wichtigste) Veröffentlichungen: (Name, Jahr)
  • Aktuelles Projekt auf dem Schreibtisch: …

Dieser Bereich kann wie eine Miniwebsite formatiert werden – mit Links, Grafiken und Textmodulen. Ein Tipp von Constanze Wolff: Die Xing-Suche durchsucht auch die Portfolio-Seite mit. „Jeder Beriff, den Sie hier unterbringen, aktiviert also auch die Suchmaschinen.“

portfolio

 

Wie geht die vernetzte Kommunikation in und aus Xing?

Die meisten Anwälte wissen, dass man von Xing auf die Kanzleihomepage verlinken kann, aber es gibt noch mehr. Etwa das Verlinken auf interessante Inhalte im Netz über das Xing-Bookmarklet im Internet-Browser.

Das Unternehmens- und Kanzleiprofil

Im Unternehmensprofil lassen sich Corporate Design, Kanzleinews, Veranstaltungen, Stellenangebote und Auszeichnungen darstellen. Jede Kanzlei, die ein Unternehmensprofil erstellt, sollte auch auf stimmige und vollständige persönliche Auftritte ihrer Mitarbeiter achten.  Zur Auswahl steht das Gratis-Basis-Modell oder das Employer-Branding-Profil ab 395 Euro im Monat.

Sich als Experte positionen

Wer Xing als Selbstmarketingplattform begreift, kann die Plattform gezielt nutzen. Dabei hilft es, das Xing-Profil auf den jeweiligen Expertenstatus zuzuspitzen. Genau wie Bewerber in einem Anschreiben nicht alle Lebensdaten aufzählen sollten, sondern nur das, was für die jeweilige Stelle relevant ist, sollten Xing-Profile nur die relevanten Informationen transportieren. Im Idealfall bilden alle Informationen bei Xing eine Einheit und unterstützen die Positionierung der Kanzlei oder des jeweiligen Anwalts.

Fazit

Prima Buch zu einem auch für die Anwaltswelt wichtigen Thema, dem professionellen Netzwerken.

Link zu Amazon: XING für Dummies, Constanze Wolff, 2. Auflage 2014, Wiley

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buchrezension, Social Media, Xing

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil II

30. Mai 2012 von Eva Engelken 1 Kommentar

 Was Kanzleien bei Umsetzung und Netzwerkpflege beachten sollten

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfragen: Wofür ist es gut? Wer ist überhaupt schon da? beantwortete Teil I des Beitrags. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie man es richtig macht. [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Social Media

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil I

18. Mai 2012 von Eva Engelken 2 Kommentare

 Teil I: Vorüberlegungen zum richtigen Umgang von Kanzleien mit Facebook, Twitter & Co.

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfrage lautet: Wofür ist es gut? Und wie macht man es richtig?

Wer ist überhaupt schon da?

Das sicherste Argument, die eigenen Kollegen bzw. die eigene Kanzlei dazu zu bewegen, die Fühler in Richtung Soziale Netzwerke auszustrecken, ist es, zu sagen: „Die Konkurrenz ist auch schon da.“ Sind andere schon da, senkt dies das Risiko, sich zu blamieren. Die Frage ist nur: „Wo treibt sich die Konkurrenz rum?“ Auf Xing sind praktisch alle Kanzleien vertreten – als Kanzlei oder mit einzelnen Anwälten. Auf Twitter sind viele Einzelkämpfer und einige Große unterwegs. Etwa die Kanzlei Noerr, die ihre Pressemitteilungen auf Englisch twittert und auf Gastbeiträge in diversen Publikumsmedien hinweist. Ebenso CMS Hasche Sigle, Linklaters, Sherman Sterling und einige andere. Auf Facebook haben nach wie vor nur wenige große Kanzleien eine eigene Präsenz errichtet. Man möchte nicht der Erste sein, der sich womöglich lächerlich macht, wenn er sich in die Gesellschaft von Urlaubsfotos und alltäglichem Geplapper begibt. Das ist ein Argument. Ein weiteres Argument sind die Risiken: Wer sein Unternehmen und seine Kanzlei auf Facebook (oder anderen Plattformen) präsentiert, präsentiert sich auf fremdem Grund und Boden, auf dem die Regeln des Hausherrn gelten. Andererseits wird Facebook immer wichtiger, sodass auch Kanzleien über kurz oder lang nicht mehr um eine Präsenz bei FB herumkommen dürften. Zum Beispiel im Bereich Human Resources. Junge Leute, die gewohnt sind, ihre Verabredungen via Facebook zu treffen, lassen sich auch auf Facebook zu Absolventenveranstaltungen & Co einladen. Vorgemacht hat es Linklaters UK unter http://www.facebook.com/linklatersgradsuk mit weit über 1.000 Fans. Die deutsche Linklaters-Seite liegt mit ca. 50 Fans weit dahinter. Auf Xing tummelt sich dagegen jede Menge Businesspublikum, sodass es sinnvoll ist, über eine Präsenz nachzudenken. Blogs pflegen so viele Kanzleien, bzw. haben Blogsoftware in ihre eigenen Websites integriert, dass dieses Medium schon als etabliert gelten kann.

Freud und Leid liegen beim Social Media-Marketing dicht beieinander – die Risiken

Natürlich birgt auch Social Media-Marketing – wie übrigens jede Form von Werbung – auch die Gefahr, außer Kontrolle zu geraten. Diese Gefahr ist bei hergebrachten Anwaltsmarketingmaßnahmen noch sehr gering – etwa bei einem gut abgehangenen NJW-Aufsatz – und steigt, je exponierter die Selbstvermarkungsmaßnahme ist. Bei einer furchtbaren Website ist die Gefahr, sich zu blamieren, schon ziemlich hoch. Bei unkontrolliertem Agieren in sozialen Netzwerken erst recht. Allerdings entwickelt sich das gesamte Internet immer mehr zu einem sozialen, das heißt interaktiven Web weiter. Somit bleibt auch Kanzleien über kurz oder lang gar nichts anderes übrig, als sich damit auseinanderzusetzen. Merkmal der sozialen Netzwerke ist der Dialog. Bei jedem Social-Media-Kanal ist daher eine intensive, stetige Beschäftigung gefordert und die Fähigkeit, auf Kritik zu reagieren. Kritik zu ignorieren oder gar kritische Beiträge zu löschen, sollte vermieden werden. Solche Handlungen werden als Zensur verstanden, dies kann erst recht zu unerwünschten Reaktionen führen. Unter http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13735616/Die-groessten-PR-Desaster-im-Internet-und-ihre-Folgen.html sind einige Beispiele der jüngeren Zeit zusammengefasst, wo die schlechte Reaktion des Unternehmens das Kritikfeuer erst so richtig entfacht hat. Besser ist es, souverän auf Kritik zu reagieren und die Diskussion zu suchen. Dieses Verhalten ist zwar zeitaufwendig, wird aber auf lange Sicht vom User belohnt. Denn nichts schätzt man virtuell höher als Glaubwürdigkeit und Authentizität.

Vorüberlegung 1: Welche Ziele hat Ihr Engagement in den sozialen Netzwerken?

Bevor Sie loslegen, sollten Sie – wie bei jeder Kommunikationsmaßnahme – Ihre Ziele klären. Möchten Sie eine eigene, weit vernetzte Community aufbauen? Oder Informationen und Wissen sammeln? Oder Ihre Reputation als Experte in einem Spezial-Gebiet verbessern? Bewerber informieren und anziehen? Ihre Pro-Bono-Aktivitäten bekannt machen? Oder etwas ganz anderes? Im Mittelpunkt aller Ihrer Überlegungen sollte aber immer Ihre eigene Unternehmenswebsite stehen – hier müssen Sie zuerst die Voraussetzungen für einen gelungenen Auftritt in den sozialen Netzwerken schaffen: Ein Blog, die Integration der Share-Buttons, regelmäßiger neuer Content. Der Vorteil: Falls Sie doch einmal Probleme mit Ihrem Social-Media-Auftritt bekommen oder die trendbewussten Userströme zu einer neuen Plattform wandern, haben Sie immer noch Ihre erprobte Unternehmensseite. Von dieser gut gepflegten und umfassend vernetzten Basis aus können Sie sich jederzeit neu orientieren.

Vorüberlegung 2: Wo netzwerkt Ihre Zielgruppe?

Ihr Angebot als Wirtschaftskanzlei zielt nicht auf Privatpersonen, sondern auf Unternehmen. Auf Privatpersonen haben Sie es nur abgesehen, wenn es Führungskräfte oder möglichst reiche Individuen sind, deren Vermögenswerte Sie betreuen. Jetzt wird es kniffelig: Superreiche Promis twittern und facebooken durchaus mit großem Vergnügen. Sollten Sie deshalb auch twittern? Lassen Sie es! Sie sind nicht Lady Gaga oder Ashton Kutcher, bei denen sich Millionen dafür interessieren, was sie gerade zum Frühstück gegessen haben. Zudem erwartet auch Lady Gaga nicht, vom Anwalt ihres Vertrauens Urlaubsbilder bei Facebook zu finden. Oder launische Tweets bei Twitter. Also können sie diesen Privatbereich getrost privat lassen. Fahren Sie die vorsichtige Tour und twittern und facebooken privat ein bisschen. Damit zeigen Sie, dass Sie up to date sind, aber Ihre Zeit nicht verdaddeln. Und Ihren privaten Facebook-Account können Sie ja ohnehin an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und zum Beispiel für Außenstehende sperren. Wenn Sie auf junge hoffnungsfrohe Nachwuchstalente zielen, sieht es schon ganz anders aus. Die finden sie – klar, sind ja ein- bis zwei Generationen jünger – auf jeden Fall auf Facebook. Es ist daher sinnvoll, fürs Recruiting auch Kanzleipräsenzen auf Facebook ins Kalkül zu ziehen – so wie Linklaters UK das macht (siehe oben). Mit einem Xing-Profil machen Sie keinen Fehler, denn ein großer Teil Ihrer Ansprechpartner tummelt sich dort auch. Zudem können Sie sich dort an den Diskussionen der fachbezogenen Gruppen beteiligen oder Ihre Unternehmensveranstaltungen präsentieren und die wichtigen Personen gleich einladen. Haben Sie viele Trendsetter unter Ihrer Kundschaft? Eine Firmenseite bei Google+ könnte hier die richtige Strategie sein. Eine Standardlösung für diese Entscheidung gibt es nicht; in jedem Fall sollten Sie Ziele, Vorlieben, benötigten Zeitaufwand und gewünschten Ertrag genau analysieren. In der Regel empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Kanälen.

Auf einen Blick: Die beliebtesten Social-Media-Kanäle

Facebook

  1. Einrichtung einer kostenlosen Facebook-Fanpage (Empfehlung: Seite so einrichten, dass Fans selbst auf der Seite posten können. So ist ein besonders intensiver Dialog möglich!) Wichtig ist, dass Sie eine Unternehmensseite einrichten und kein Privatprofil!
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Facebook-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Twitter

  1.  Einrichtung eines kostenlosen Twitterkanals, in dem Neuigkeiten getweetet werden.
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Twitter-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Xing

  1. Einrichtung einer „Unternehmensseite“, die allerdings kostenpflichtig ist (24,90 € für das Standard-Unternehmensprofil, 129 € für das Plus-Profil, mit dem dann auch ein Austausch mit der Zielgruppe möglich ist).
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Xing-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Bei der Pflege einer Xing-Seite sollten Sie beachten, dass hier eine andere, förmlichere Ansprache der Leser notwendig ist.

Google +

  1. Momentan empfiehlt sich die Einrichtung einer Google+Seite noch nicht, da sich diese Plattform noch nicht durchgesetzt hat.
  2. Empfehlung: Hier sollte die weitere Entwicklung aber genau beobachtet werden, um ein Google+-Profil bei Bedarf zu installieren.

 

Die Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede, www.christagoede.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel erschien am 16. Mai 2012 im Deutschen Anwaltsspiegel. Der zweite Teil erscheint am 30. Mai 2012 in Ausgabe 11/2012. Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags.

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Facebook, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Kommunikationsratgeber, Social Media, Twitter, Xing

Kanzlei-Website: Sind Sie up to date?

7. November 2011 von Eva Engelken 3 Kommentare

Ein Website-Checkup – die wichtigsten Punkte für die Praxis

Die gute Nachricht: Die Zeit der blinkenden Paragrafen-Zeichen ist auch in der Provinz endgültig vorbei. Allenthalben werden Aussehen und Inhalte der Internetauftritte von Kanzleien immer besser. Die schlechte Nachricht: Sind alle Websites gut, muss sich die Kanzlei etwas einfallen lassen, um herauszustechen. Leider veralten Websites so schnell wie die Frühjahrskollektion von H&M. Im Gegensatz zum Outfit von Juristen, bei denen die Cordhose oder die Burberry-Karos auch nach Jahrzehnten noch modern sind, gilt bei Websites: Was gestern modern war, ist heute Schnee von gestern. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig einen Checkup zu machen, um festzustellen, ob alles auf dem neuesten Stand ist oder ob nachgerüstet werden muss. Auf der Prüfliste stehen sollten: Technik, Inhalt,  Navigation, Zugänglichkeit, Performance, Gestaltung, Bewegtbild,  Suchmaschinenoptimierung und Interaktion.

Technik

Ein Content-Management-System (CMS) ist heute eigentlich unverzichtbar, denn so kann ein Webauftritt schnell und effizient bearbeitet werden – ganz ohne HTML-Kenntnisse. Wichtig auch: Entspricht der Quellcode Ihrer Seite den Richtlinien des WorldWideWeb Consortiums (W3C)? Einen ersten Test können Sie gleich selbst machen unter http://validator.w3.org/ – einfach Ihre Webadresse eingeben, Check drücken, und Ihnen werden sofort Fehlerquellen und Verbesserungsvorschläge angezeigt. Bitte beachten Sie: Ein unsauberer Quellcode hat direkte Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking Ihrer Seite!

Inhalt/Content

Websites sind für Besucher gemacht, nicht für Suchmaschinen. Aber für beide ist entscheidend: Was bietet die Website dem Besucher? Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten getan. An die Stelle der sogenannten „Visitenkarten im Netz“ sind umfassende Informations- und Serviceportale getreten. Diese bieten Rechtsinformation und liefern Zusatzdienste – vom Prozesskostenrechner bis hin zur App bei Hausdurchsuchungen . Damit helfen Kanzleien ihren Besuchern, sich für oder gegen eine Kanzlei zu entscheiden: aufgrund des dargebotenen Know-hows und der erkennbar präsentierten Corporate Identity.

Vorsicht: zulässiges Höchstgewicht überschritten

Gerade große Kanzleien, die viel Know-how zu bieten haben, müssen aufpassen, dass sie ihre Websites nicht überfrachten. Denn damit überfordern sie ihre User. Das lässt sich schön sehen bei einer statistischen Auswertung der Zugriffszahlen. Wenn diese ergibt, dass von den über hundert Unterseiten einige selten und andere nie angeklickt werden, sollte klar sein: Die Marketingabteilung muss die Website entrümpeln, sonst erfüllt sie ihren Marketingzweck nicht mehr.

Navigation/Usability

Die Güte jeder Website zeigt sich daran, wie gut und übersichtlich die Inhalte zu finden und anzusteuern sind. Natürlich gibt es Websites, deren Sinn und Zweck das Rätsellösen ist, etwa  die Seite der Harry-Potter-Autorin J. K. Rowling http://www.jkrowling.com/accessible/en/. Anwaltswebsites gehören nicht zur Rätselkategorie. Eine verwirrende oder schlechte Navigation schreckt Besucher ab. Leider gibt es für die Seitenarchitektur keine Patentlösung à la „7 Menüpunkte passen immer“ oder dergleichen. Aber es gibt Wege, das eigene Leistungsangebot übersichtlich darzustellen. Seiten wie Kanzlei, Kompetenzen, Anwälte, Karriere und ähnliche Kategorien lassen sich in der Regel sinnvoll gruppieren. Entweder in einen horizontalen Navigationsbereich mit einer oder mehreren Leisten oder zusätzlich in vertikalen Spalten. Diese müssen sich weich und geschmeidig öffnen lassen. Wichtig, aber nicht überall vorhanden, sind Suchmasken.  Und der sogenannte Brotkrumen-Pfad, der anzeigt, wo man sich gerade innerhalb des Menüs befindet. Übersichtlich und elegant trotz großer Informationsmengen kommt beispielsweise die Seite von www.hengeler.com daher.

Zugänglichkeit/Accessibility/Performance

Eng mit der Navigation hängt die Accessibility oder Barrierefreiheit zusammen. Lässt sich die Seite auch Blinden vorlesen? Ein schneller Check unter „Ansicht“ „kein Stil“ zeigt, was für Blinde von der Seite übrig bleibt. Im Fall des weltweiten Werbenetzwerks  www.Ogilvy.de: nichts. Ebenfalls wichtig: die Performance. Wie schnell lädt die Seite, wie schnell bauen sich die opulenten Bilder auf? Beides hängt von der Technik ab.

Gestaltung

Bei Kanzleiwebsites überwiegt mittlerweile der Informationszweck dem Unterhaltungszweck. Doch überall ist das Bemühen um ein eigenständiges Corporate Design erkennbar. Am augenfälligsten ist dabei die Farbwahl: Zwar dominiert weiterhin Blau (Freshfields und Hengeler Mueller: Dunkelblau; Gleiss Lutz: Dunkelblau-Orange; White & Case: Blau-Türkis, DLA Piper: Himmelblau.) Aber es gibt auch andere Farben: Allen & Overy: Rot/Weinrot; Linklaters: Magenta; Milbank: Blutrot; Clifford Chance: Schwarz, Rot, Grau und Orange. Technische Spielereien wie die vor einigen Jahren noch beliebten Introseiten („Push the Klingelschild und come in“) sind weitgehend verschwunden. Obwohl der Werbeetat es hergeben würde, leistet sich kaum eine Kanzlei ein professionell-imposantes Intro­ à la http://derbauer.de/. Der Grund liegt auf der Hand: Letztlich verschwenden Intros die Zeit des Nutzers – nicht wünschenswert im Fall von Wirtschaftskanzleien, die General Counsel und zeitgeplagte Entscheider adressieren. Innerhalb der Seiten dürfen dagegen schon ein paar Spielereien sein, etwa ein drehbarer Globus (http://www.dlapiperrealworld.com/).

Bewegtbild

Ein sehr wirkungsvolles Gestaltungselement ist hingegen noch fast gar nicht im Gebrauch, das Bewegtbild. TV-Aufsager und Videoclips sind im Kommen, bisher aber vor allem auf US-amerikanischen Websites zu finden. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis sich auch in Deutschland Leiterinnen und Leiter von Praxisgruppen auf der eigenen Kanzleiwebsite per Video kurz vorstellen oder Rechtstipps geben. Pfiffige Imagefilme, etwa dieser Run zum Mandantentermin unter http://www.fplp.at/de/karriere#s:the-next-generation sind bisher noch Mangelware.

Suchmaschinenoptimierung

Suchmaschinen verfügen  über sogenannte Webcrawler, die mithilfe von komplizierten Algorithmen bei jeder Anfrage das WWW durchforsten. Jede Website wird indiziert, bewertet und nach Bedeutsamkeit sortiert. Wichtig ist hier nicht nur eine saubere Technik, sondern auch die Verwendung geeigneter Suchbegriffe (Keywords). Der Content jeder einzelnen Webseite sollte auf ein bis maximal drei Schlüsselwörter optimiert sein. Wichtig sind aber auch etwa die Quantität und Qualität eingehender Links – mit anderen Worten: Wie oft werden Sie von anderen Seiten erwähnt und verlinkt?

Interaktion/Soziale Netzwerke

Letzter Punkt beim Checkup ist die Interaktion. Schließlich bieten moderne Websites die Möglichkeit, mit Usern in Kontakt zu treten. Dabei geht die Interaktion längst über das Kommentarfeld unter dem Blog hinaus: Moderne User wollen interessante Funde im Internet via Facebook-Like-Button, Googleplus oder Xing mit anderen teilen. Die Auffassung unter Anwälten, da s s Social Media für Kanzlei unpassend wäre, ändert sich zunehmend. Immer mehr Kanzleien erkennen, dass Internet und Social Media keine unterschiedlichen Paar Schuhe mehr sind. Vielmehr wird das gesamte Internet mehr und mehr zum Sozialen Netzwerk, in dem Informationen ausgetauscht und bewertet werden können. Die Kunst der Kommunikation besteht darin, die einzelnen Kanäle über die eigene Website wirkungsvoll zu orchestrieren. Und dabei immer zu schauen: Was gibt es Neues, was passt davon für die eigene Website. Frei nach dem Werbeslogan eines Baumarkts: Es gibt immer was zu tun. Packen wir‘s an.

Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede,  Diplom-Politologin, Texterin &Konzeptionerin, www.textschneiderei.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel ist erschienen am 2. November 2011 im Deutschen Anwaltsspiegel (Link zur Website DEUTSCHER ANWALTSSPIEGEL). Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltskommunikation, AnwaltsPR, Kanzleiwebsite, Social Media

Klartext-Anwalt ist Link der Woche bei der NJW

25. März 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Sehr geehrte Leser und Leserinnen dieses Blogs und dieser Website!

Hier immer wieder Tipps und Beiträge zur Kanzleikommunikation aufzuschreiben, macht mir großen Spaß. Aber so richtig sinnvoll ist das Ganze natürlich nur, wenn auch die Leser Gefallen am Geschriebenen finden. Und siehe da: seit gestern früh strömen die Besucher geradezu auf diese Website. Sie folgen einer Empfehlung!

Die hochverehrte Neue Juristische Wochenschrift, kurz NJW, hat in ihrer Rubrik Web-Report die Website „klartext-anwalt.de“ zum Link der Woche gemacht! Danke, liebe NJW.de-Redaktion!

» Mehr darüber erfahren Sie hier bei den Pressestimmen

Wie sagt man in Festschriften so schön: Es ist mir eine Ehre und eine Verpflichtung, Sie, liebe Leserinnen und Leser, auch künftig nicht zu enttäuschen. Ähm. Dafür wäre es übrigens nett, zu erfahren, wofür Sie sich eigentlich interessieren.

„Ich interesse mich für Kanzleimarketing.“

Aha. Das dachte ich mir, deshalb schreibe ich auch darüber. Und noch etwas genauer? Die Analyse der Besucherklicks zeigt, dass alle Themen rund um Social Media sehr gerne und ausgiebig geklickt und zitiert werden. Im Jargon von Twitter, Facebook & Co, bei dem es meinem Nachbarn, einem pensionierten Richter, die Fußnägel hochzwirbeln würde: Sie werden geretweetet und geliked. In jedem Fall geht das Thema in Ordnung, der nächste Beitrag handelt wieder von Social Media.

Konkrete Frage an Sie:

Setzen Sie Social Media in Ihrer Kanzleikommunikation ein oder planen Sie es – und wenn ja, welche?

  • Haben Sie dazu Wünsche, Fragen, Anregungen, Lob – oder konstruktive Kritik? Dann bitte gerne her damit! Kommentare unten. Hier gehts zum Kontakt.
  • Weitere Kommunikationstipps finden Sie im Blog Klartextanwalt (zur Startseite)
  • Zur Homepage von Klartext-Anwalt.de

Kategorie: Presse Stichworte: Klartext für Anwälte, Lesermeinung, Social Media

Sollten Anwälte twittern? Aber wollen sie es überhaupt?

24. November 2010 von Eva Engelken 3 Kommentare

Kommunikation im Social Web ist keine Einbahnstraße – Rechtsanwälten muss sie Spaß machen – nur das bringt Erfolg

Sollten man als Anwalt oder Anwältin heutzutage twittern? Diese Frage höre oder lese ich in letzter Zeit immer wieder.
Dahinter steht die Frage nach dem Nutzen:

„Nützt es mir für meine Kanzlei und erhöht meinen Gewinn, wenn ich auf Twitter regelmäßig Sprüche in niedlicher 140-Zeichen-Länge abgebe?“

Und die Sorge vor dem möglichen Schaden:

„Stelle ich mich als Anwalt (oder Anwältin) nicht ins Abseits, wenn ich im Zeitalter der immer stärker präsenten Social-Media-Welt von Google, Youtube, Facebook und Co nicht mitmache?“

Hochoffiziöse Social-Media-Consultants oder „Facebook Berater“ (gern mit Deppen-Leerzeichen geschrieben) schüren diese Sorge gerne und antworten:

„Ja, immer mehr Anwälte twittern, also sollten Sie es auch tun. Zwar ist es schwierig, die Zielgruppe im Web zu erreichen, aber wenn Sie es so und so tun, haben Sie Erfolg.“

Dabei liegt das Problem anders. Schon die Frage ist falsch! Sie sollte nämlich lauten:

„Wollen Anwälte überhaupt twittern?“

Dass es auf Ihren Willen ankommt, erstaunt Sie? Wo Sie als moderner marketingbewusster Anwalt doch den alten Werbespruch verinnerlicht haben: ‚Der Wurm, also die Werbemaßnahme, soll dem Fisch (=Kunden) schmecken, nicht dem Angler (=Anwalt)?!

Ja, richtig, es kommt auf Ihren Willen an. Soziale Medien müssen dem Akteur selber schmecken. Im Gegensatz zur klassischen Werbung, die darauf ausgelegt ist, einseitig dem Kunden zu schmecken, müssen Twitter, Facebook & Co den Empfängern und den Sendern Spaß machen.

Nur, wer sich wohl fühlt, kann Social Media erfolgreich nutzen

Warum? Weil Soziale Medien aus dem  Senden und dem  Empfangen von Botschaften bestehen bzw. aus der Interaktion der Teilnehmer. Um richtig agieren und reagieren zu können, muss man sich in diesen Netzwerken wohlfühlen! „Join the Conversation“ oder „Nimm am Kaffeeklatsch teil“, funktioniert nur, wenn man auch locker mitplaudern kann.

Außerdem schlucken Soziale Netzwerke viel Zeit – Lebenszeit, die Sie besser für etwas verwenden sollten, was Ihnen Spaß macht.

In Social Networks haben „echte“ Menschen Erfolg

Warum Sie mit Spaß bei der Sache sein sollten, hat noch einen Grund: Sie haben – wenn Sie es denn wollen, auf Twitter die Möglichkeit, sich als echter Mensch zu präsentieren und dort, wie auch auf Facebook, Xing oder in Blogs die Möglichkeit, sich wie einer echter Mensch zu benehmen.

Und hier wie dort können Sie durch die Art Ihrer Äußerungen den Eindruck eines klugen, kompetenten oder auch eines überdrehten, trockenen oder peinlichen Wesens erwecken. Und können weiter empfohlen werden, diese Menschen im Real Life treffen und Aufträge an Land ziehen. Einfach, indem Sie sich so präsentieren, wie Sie sind. Es zahlt sich alles aus.

Fragen wir also: Liegt Ihnen Social Media? [Weiterlesen…]

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Facebook, Kommunikation, Mandant, Persönlichkeit, Rechtsanwalt, Social Media, Twitter, Xing

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