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Wunderschönes Amtsdeutsch – Sprachtipps für Juristen

29. April 2013 von Eva Engelken 5 Kommentare

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die schräge Schönheit amtdeutscher Begriffe.

Als pflichtbewusste Sprachtrainerin sage ich meinen Trainees immer:

„Vermeiden Sie Substantivierungen, hemmt den Sprachfluss, behindert das Verständnis, Sie wissen schon.“

Ist alles richtig. Substantivierungen blinken wie Warnlampen: „Vorsicht, Behördendeutsch, Staubschicht auf der Zimmerpalme!“ Wird von den Teilnehmern eine festliche Veranstaltung durchgeführt, ahnt jeder: Der Bär steppt woanders, unter der bleiernen Schwere der Substantivierungen geht jede Partystimmung in den Keller.

Amtbegriffe sind Kunstwerke eigener Art

Manchmal allerdings trifft man auf Behördenwörter, die sind derartig verkrustet, dass sie schon wieder schön sind. Oder vielleicht nicht schön, aber kreativ. Irgendwie so, als hätte ein wahnsinniger Beamter sämtlich Aktenordner zu einem Scheiterhaufen gestapelt und Benzin darübergegossen.

Solch ein Wort ist die „Beauskunftung“. Zu finden beim Wikipedia-Stichwort „Auskunftei“, auch einem Wort, das die Asservatenkammer der Bürohengste schmückt:

„Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u. a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.“

Welch ein Satz! Schon die Auskunft selber ist ja ein Abstraktum; ein Mensch möchte etwas wissen, ein Sachbearbeiter erklärt es ihm, und unter dem bleiernen Blick des Beamten erstarrt das Gesagte sekundenschnell zu einer „Auskunft“ – wie bei der Sphinx, unter deren Blick alles zu Stein wird.  Der Mensch packt seine Auskunft und macht sich schleunigst vom Acker.

Wenn Menschen handeln, kleben Juristen die sprachlichen Etiketten darauf

Doch Juristen hätten ihren Beruf verfehlt, wenn sie das einfach geschehen ließen. („Da könnte ja jeder kommen!“) Sorgsam legen sie den Vorgang unter dem passenden Stichwort ab („lachen, lochen, abheften“), und aus dem Ereignis, dass ein armes Menschlein in die Behörde geschlichen kam, und etwas wissen wollte, wird die „Beauskunftung.“

So läuft das ab. Und wo bleibt der Sprachtipp? Fällt diese Woche aus.

  • Wenn Sie mehr wissen wollen, richten Sie Ihr Beauskunftungsersuchen bitte schriftlich in einfacher Ausführung an engelken@klartext-anwalt.de. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein eigenes Sprachschätzchen der geneigten Öffentlichkeit zur gefälligen Kenntnisnahme unterbreiten wollen. Besonders gelungene Ausführungen werden prämiert mit der Zimmerpalme des Monats.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Kommunikationsratgeber, Stil

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil I

18. Mai 2012 von Eva Engelken 2 Kommentare

 Teil I: Vorüberlegungen zum richtigen Umgang von Kanzleien mit Facebook, Twitter & Co.

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfrage lautet: Wofür ist es gut? Und wie macht man es richtig?

Wer ist überhaupt schon da?

Das sicherste Argument, die eigenen Kollegen bzw. die eigene Kanzlei dazu zu bewegen, die Fühler in Richtung Soziale Netzwerke auszustrecken, ist es, zu sagen: „Die Konkurrenz ist auch schon da.“ Sind andere schon da, senkt dies das Risiko, sich zu blamieren. Die Frage ist nur: „Wo treibt sich die Konkurrenz rum?“ Auf Xing sind praktisch alle Kanzleien vertreten – als Kanzlei oder mit einzelnen Anwälten. Auf Twitter sind viele Einzelkämpfer und einige Große unterwegs. Etwa die Kanzlei Noerr, die ihre Pressemitteilungen auf Englisch twittert und auf Gastbeiträge in diversen Publikumsmedien hinweist. Ebenso CMS Hasche Sigle, Linklaters, Sherman Sterling und einige andere. Auf Facebook haben nach wie vor nur wenige große Kanzleien eine eigene Präsenz errichtet. Man möchte nicht der Erste sein, der sich womöglich lächerlich macht, wenn er sich in die Gesellschaft von Urlaubsfotos und alltäglichem Geplapper begibt. Das ist ein Argument. Ein weiteres Argument sind die Risiken: Wer sein Unternehmen und seine Kanzlei auf Facebook (oder anderen Plattformen) präsentiert, präsentiert sich auf fremdem Grund und Boden, auf dem die Regeln des Hausherrn gelten. Andererseits wird Facebook immer wichtiger, sodass auch Kanzleien über kurz oder lang nicht mehr um eine Präsenz bei FB herumkommen dürften. Zum Beispiel im Bereich Human Resources. Junge Leute, die gewohnt sind, ihre Verabredungen via Facebook zu treffen, lassen sich auch auf Facebook zu Absolventenveranstaltungen & Co einladen. Vorgemacht hat es Linklaters UK unter http://www.facebook.com/linklatersgradsuk mit weit über 1.000 Fans. Die deutsche Linklaters-Seite liegt mit ca. 50 Fans weit dahinter. Auf Xing tummelt sich dagegen jede Menge Businesspublikum, sodass es sinnvoll ist, über eine Präsenz nachzudenken. Blogs pflegen so viele Kanzleien, bzw. haben Blogsoftware in ihre eigenen Websites integriert, dass dieses Medium schon als etabliert gelten kann.

Freud und Leid liegen beim Social Media-Marketing dicht beieinander – die Risiken

Natürlich birgt auch Social Media-Marketing – wie übrigens jede Form von Werbung – auch die Gefahr, außer Kontrolle zu geraten. Diese Gefahr ist bei hergebrachten Anwaltsmarketingmaßnahmen noch sehr gering – etwa bei einem gut abgehangenen NJW-Aufsatz – und steigt, je exponierter die Selbstvermarkungsmaßnahme ist. Bei einer furchtbaren Website ist die Gefahr, sich zu blamieren, schon ziemlich hoch. Bei unkontrolliertem Agieren in sozialen Netzwerken erst recht. Allerdings entwickelt sich das gesamte Internet immer mehr zu einem sozialen, das heißt interaktiven Web weiter. Somit bleibt auch Kanzleien über kurz oder lang gar nichts anderes übrig, als sich damit auseinanderzusetzen. Merkmal der sozialen Netzwerke ist der Dialog. Bei jedem Social-Media-Kanal ist daher eine intensive, stetige Beschäftigung gefordert und die Fähigkeit, auf Kritik zu reagieren. Kritik zu ignorieren oder gar kritische Beiträge zu löschen, sollte vermieden werden. Solche Handlungen werden als Zensur verstanden, dies kann erst recht zu unerwünschten Reaktionen führen. Unter http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13735616/Die-groessten-PR-Desaster-im-Internet-und-ihre-Folgen.html sind einige Beispiele der jüngeren Zeit zusammengefasst, wo die schlechte Reaktion des Unternehmens das Kritikfeuer erst so richtig entfacht hat. Besser ist es, souverän auf Kritik zu reagieren und die Diskussion zu suchen. Dieses Verhalten ist zwar zeitaufwendig, wird aber auf lange Sicht vom User belohnt. Denn nichts schätzt man virtuell höher als Glaubwürdigkeit und Authentizität.

Vorüberlegung 1: Welche Ziele hat Ihr Engagement in den sozialen Netzwerken?

Bevor Sie loslegen, sollten Sie – wie bei jeder Kommunikationsmaßnahme – Ihre Ziele klären. Möchten Sie eine eigene, weit vernetzte Community aufbauen? Oder Informationen und Wissen sammeln? Oder Ihre Reputation als Experte in einem Spezial-Gebiet verbessern? Bewerber informieren und anziehen? Ihre Pro-Bono-Aktivitäten bekannt machen? Oder etwas ganz anderes? Im Mittelpunkt aller Ihrer Überlegungen sollte aber immer Ihre eigene Unternehmenswebsite stehen – hier müssen Sie zuerst die Voraussetzungen für einen gelungenen Auftritt in den sozialen Netzwerken schaffen: Ein Blog, die Integration der Share-Buttons, regelmäßiger neuer Content. Der Vorteil: Falls Sie doch einmal Probleme mit Ihrem Social-Media-Auftritt bekommen oder die trendbewussten Userströme zu einer neuen Plattform wandern, haben Sie immer noch Ihre erprobte Unternehmensseite. Von dieser gut gepflegten und umfassend vernetzten Basis aus können Sie sich jederzeit neu orientieren.

Vorüberlegung 2: Wo netzwerkt Ihre Zielgruppe?

Ihr Angebot als Wirtschaftskanzlei zielt nicht auf Privatpersonen, sondern auf Unternehmen. Auf Privatpersonen haben Sie es nur abgesehen, wenn es Führungskräfte oder möglichst reiche Individuen sind, deren Vermögenswerte Sie betreuen. Jetzt wird es kniffelig: Superreiche Promis twittern und facebooken durchaus mit großem Vergnügen. Sollten Sie deshalb auch twittern? Lassen Sie es! Sie sind nicht Lady Gaga oder Ashton Kutcher, bei denen sich Millionen dafür interessieren, was sie gerade zum Frühstück gegessen haben. Zudem erwartet auch Lady Gaga nicht, vom Anwalt ihres Vertrauens Urlaubsbilder bei Facebook zu finden. Oder launische Tweets bei Twitter. Also können sie diesen Privatbereich getrost privat lassen. Fahren Sie die vorsichtige Tour und twittern und facebooken privat ein bisschen. Damit zeigen Sie, dass Sie up to date sind, aber Ihre Zeit nicht verdaddeln. Und Ihren privaten Facebook-Account können Sie ja ohnehin an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und zum Beispiel für Außenstehende sperren. Wenn Sie auf junge hoffnungsfrohe Nachwuchstalente zielen, sieht es schon ganz anders aus. Die finden sie – klar, sind ja ein- bis zwei Generationen jünger – auf jeden Fall auf Facebook. Es ist daher sinnvoll, fürs Recruiting auch Kanzleipräsenzen auf Facebook ins Kalkül zu ziehen – so wie Linklaters UK das macht (siehe oben). Mit einem Xing-Profil machen Sie keinen Fehler, denn ein großer Teil Ihrer Ansprechpartner tummelt sich dort auch. Zudem können Sie sich dort an den Diskussionen der fachbezogenen Gruppen beteiligen oder Ihre Unternehmensveranstaltungen präsentieren und die wichtigen Personen gleich einladen. Haben Sie viele Trendsetter unter Ihrer Kundschaft? Eine Firmenseite bei Google+ könnte hier die richtige Strategie sein. Eine Standardlösung für diese Entscheidung gibt es nicht; in jedem Fall sollten Sie Ziele, Vorlieben, benötigten Zeitaufwand und gewünschten Ertrag genau analysieren. In der Regel empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Kanälen.

Auf einen Blick: Die beliebtesten Social-Media-Kanäle

Facebook

  1. Einrichtung einer kostenlosen Facebook-Fanpage (Empfehlung: Seite so einrichten, dass Fans selbst auf der Seite posten können. So ist ein besonders intensiver Dialog möglich!) Wichtig ist, dass Sie eine Unternehmensseite einrichten und kein Privatprofil!
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Facebook-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Twitter

  1.  Einrichtung eines kostenlosen Twitterkanals, in dem Neuigkeiten getweetet werden.
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Twitter-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Xing

  1. Einrichtung einer „Unternehmensseite“, die allerdings kostenpflichtig ist (24,90 € für das Standard-Unternehmensprofil, 129 € für das Plus-Profil, mit dem dann auch ein Austausch mit der Zielgruppe möglich ist).
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Xing-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Bei der Pflege einer Xing-Seite sollten Sie beachten, dass hier eine andere, förmlichere Ansprache der Leser notwendig ist.

Google +

  1. Momentan empfiehlt sich die Einrichtung einer Google+Seite noch nicht, da sich diese Plattform noch nicht durchgesetzt hat.
  2. Empfehlung: Hier sollte die weitere Entwicklung aber genau beobachtet werden, um ein Google+-Profil bei Bedarf zu installieren.

 

Die Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede, www.christagoede.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel erschien am 16. Mai 2012 im Deutschen Anwaltsspiegel. Der zweite Teil erscheint am 30. Mai 2012 in Ausgabe 11/2012. Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags.

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Facebook, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Kommunikationsratgeber, Social Media, Twitter, Xing

Fastenzeit – 7 Wochen ohne Anwaltsfloskeln!

9. März 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Weg mit der MaskeEs ist Aschermittwoch und alle Narren und Närrinnen im Rheinland oder anderswo haben ihre Masken abgelegt, die Schminke abgewischt und die Kostüme in den Müll oder in die Waschmaschine gestopft. Höchste Zeit, auch hier im Klartextblog die Maske abzulegen. Sprechen wir Klartext und treten wir Worthülsen, Floskeln und anderen Schnickschnack in die Tonne.

Juristen lieben ja bekanntermaßen unpersönliche, relativierende und Distanz erzeugende Floskeln. Warum? Sie haben Furcht, sonst Farbe bekennen zu müssen. Was schreiben Juristen am liebsten ans  Ende eines juristischen Fachbeitrags? „Es bleibt abzuwarten.“

Anwaltsdeutsch dient oft als Maske

Aus Sicht eines Juristen oder eines Anwalts ist eine solche jedoch Formulierung sinnvoll, denn woher sollte er wissen, ob der Richter zu seinen Gunsten entscheidet (oder nicht?) und ob eine gesetzliche Neuregelung dringenden Handlungsbedarf auslöst (Bitte rufen Sie unverzüglich den Anwalt Ihres Vertrauens an!).

Eine solche Floskel hat nur einige Nachteile: Sie ist abstrakt, unpersönlich und die Verständlichkeit bleibt auf der Strecke. Und mehr noch: Mit einem wachsweichen „es bleibt abzuwarten“ gewinnt der Anwalt keinen Blumentopf.
Nicht beim Mandanten, der gerne einen eindeutigen Rat haben möchte, nicht in der Presse, die gerne eine dezidierte Meinung  zitieren möchte, nicht beim Leser der juristischen Fachzeitschrift (oder eines Blogs) und erst recht nicht im Fernsehen, wo sich schwammiges Gelabere einfach versendet.

Eine Formulierung wie „Es kommt darauf an“ oder „Es bleibt abzuwarten“, kaschiert also häufig Unwissen oder auch mangelnde Meinungsfreudigkeit.

Wenn Sie derjenige oder diejenige sind, die gerne mal eine Floskel wie „es bleibt abzuwarten“ benutzen, fragen Sie sich doch mal: Brauchen Sie die Floskel, um Umwissen oder mangelnde Meinungsfreudigkeit zu kaschieren? Oder geht es auch ohne?

Klare Ansagen sind besser als schwammige Formulierungen

Die Antwort lautet: Es geht auch ohne. Sie brauchen nicht hellsehen zu können, um sich klar ausdrücken zu können.

 

Nennen Sie die Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen und benennen Sie die Unsicherheiten sagen Sie, wie diese die Handlungsmöglichkeiten beeinflussen.

  • Wenn etwas strittig ist: Geben Sie die strittigen Punkte und ihre jeweiligen Konsequenzen wieder – und schon haben Sie die Antwort gegeben.
  • Wenn es zwei Positionen gibt: Wiederholen Sie beide und erklären Sie, zu welchem Ergebnis Position 1 kommt und zu welchem Ergebnis Position 2.

Wenn Sie diese (Steuer-)Gestaltung wählen, besteht die Unsicherheit, dass Sie eine Rückstellung bilden müssen, das hätte diese und jene Konsequenzen. Wenn Sie darauf verzichten, entgehen Ihnen diese und jene Vorteile… Sie haben also die Wahl zwischen X und Y. Vor dem Hintergrund von Z würde ich Ihnen empfehlen, sich für X zu entscheiden. Folgendes spricht wiederum aber auch für Y. Entscheiden Sie.

Juristische Fachbeiträge ermüden durch schwer verständliche Floskeln

Im persönlichen Gespräch gelingt es den meisten Menschen (und rhetorisch versierten Anwälten sowieso) meistens recht gut, solche unterschiedlichen Konsequenzen präzise und anschaulich darzustellen. Sehr viel schwerer fällt dies vielen juristischen Autoren in Fachbeiträgen. Warum sonst sollten sie sonst so gerne als letzten Satz schreiben, „Es bleibt abzuwarten“?

Dabei liegt auch hier die Lösung darin, die Sachverhalte und die Konsequenzen wiederzugeben und zu bewerten. Anders gesagt: Werden Sie deutlich, sagen Sie, was Sache ist und was Sie schlussfolgern und aus welchem Grund.

Wer auf die abstrakten Formulierungen verzichten will, muss Farbe bekennen

Beispielsatz vorher:

„Es bleibt abzuwarten, ob X das Verfahren gegen Y anstrengt“

Beispielsatz nachher:

„Noch ist nicht bekannt, ob X das Verfahren gegen Y anstrengt. Für X wäre es aus folgendem Grund wünschenswert, das Verfahren gegen Y anzustrengen.“

Weiteres Beispiel:

„Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde der Z blieb erfolglos. Es bleibt abzuwarten, ob eine Korrektur dieser Rechtsprechung in Straßburg erfolgen wird.“

Konkreter:

Z hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen (X) keinen Erfolg. Die einzige Möglichkeit für Z, in ihrer Angelegenheit doch noch eine für sie günstige Entscheidung zu bekommen, wäre ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

Sie sehen in beiden Beispielsätzen: Sprecher und Schreiber, die von der distanzierten, abstrakten, unpersönlichen und im Nominalstil gehaltenen Schreib- und Sprechweise abweichen wollen, müssen sich die Mühe machen, die Sachverhalte aufzuschlüsseln und präzise zu benennen.

Wer konkret wird, macht sich angreifbar, gewinnt aber Leser

Wer konkret werden will, muss die Fakten allerdings kennen. Die abstrakte Umschreibung von Sachverhalten hat den Vorteil, dass der Sprecher oder Schreiber die Dinge im Unklaren und Ungefähren lassen kann. Er kann mangelnde Kenntnisse kaschieren oder mangelnde Meinungsfreudigkeit. Obendrein klingen abstrakte Formulierungen juristischer und möglicherweise fachlich kompetenter.

Der Preis, den die Verwender solcher Formulierungen für diese Vorteile bezahlen, ist jedoch hoch.

  • Jeder Leser, der einen solchen Text lesen muss, in dem es vor lauter „bleibt-abzuwartens“ wimmelt, steigt früher oder später aus, weil er nicht mehr versteht, wovon überhaupt die Rede ist.
  • Wer gelesen werden will und wer im Gedächtnis bleiben will, muss auf unpersönliche Floskeln und Formulierungen verzichten. Kurz: Er muss die  Maske der Anwaltssprache ablegen.

Starten Sie jetzt in die Fastenzeit: 7 Wochen ohne Maske

Auf juristische Floskeln zu verzichten, ist nicht immer möglich und ganz einfach ist es auch nicht. Aber es geht. Mit ein bisschen Übung und etwas Mut lässt sich die Menge an pompösen Formulierungen durchaus ein wenig reduzieren. Probieren Sie es doch mal aus! Passend zu der heute beginnenden Fastenzeit, gönnen Sie sich einfach mal 7 Wochen ohne Maske.

Wollen Sie mehr dazu lesen? Hätten Sie gerne eine unterhaltsame Schritt-für-Schritt-Anleitung zu verständlicher und überzeugender Rechtssprache? Lesen Sie Klartext für Anwälte.

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Kategorie: Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, Buch, Floskeln, Kommunikationsratgeber

Klartext schreiben – Heute: Der Brief vom Amt

8. November 2010 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Amtsdeutsch vs. Deutsch

Ich habe vor einigen Tagen mal wieder einer Bekannten beim Übersetzen geholfen. Nicht, dass ich englische Texte ins Deutsche übersetzt hätte oder dergleichen, nein! Ich habe Amtsdeutsch in normales Deutsch übersetzt. [Weiterlesen…]

Kategorie: Klartext schreiben Stichworte: Amtsdeutsch, Arbeitsamt, Kommunikationsratgeber, Mandant, Rechtsanwalt, Verständlichkeit

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