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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Frauen

CDU-MdB und Rechtsanwalt Dr. Stephan Harbart – als moderner Verfassungsrichter geeignet?

14. November 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Meistens geht es hier um Kommunikation, es kann aber auch mal um einzelne Anwältinnen* gehen, falls es zum Thema meines Buches „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ passt. Das ist bei den Plänen, den katholischen Bundestagsabgeordneten und Abtreibungsgegner RA Dr. Stephan Harbath, zum Verfassungsrichter zu machen, der Fall.

Bestehen Interessenkonflikte, wenn Anwältinnen trotz Bundestagsmandat weiter Mandantinnen beraten?

Als bekannt wurde, Rechtsanwalt Dr. Stephan Harbarth solle ab 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden, fiel mir ein Kapitel meines Buches „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ ein. Darin hatte ich über die problematische Konstellation geschrieben, dass Rechtsanwältinnen* trotz Bundestagsmandat weiter Mandantinnen beraten. Einer davon war Stephan Harbath.

„Der zweite Topnebenverdiener im Bundestag ist Anwalt: Stephan Harbath ist Spezialist für Kapitalmarktrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei SZA Schillling, Zutt & Anschütz. Zu seinen Nebenverdiensten auf Stufe 10 tragen Mandanten wie Daimler mit EADS bei.“

111 Gründe, Anwälte zu hassen, 2014, Schwarzkopf Verlag von Eva Engelken

2018 war der Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Stephan Harbath erneut unter den Topnebenverdienerinnen im Bundestag. Mit mindestens 150.000 Euro Nebeneinkünften. Er selbst verneint einen Interessenkonflikt aufgrund seiner Anwaltstätigkeit. Sein „berufliches Standbein“ sei „das Fundament“ seiner „politischen Unabhängigkeit“, äußerte er 2015. Ob er seine Nebenverdienste aufgibt, wenn er zum Bundesverfassungsrichter ernannt wird? Die Organisation Abgeordnetenwatch hat ihn dazu bereits gefragt:

„Können Sie die gerichtliche Unabhängigkeit mit Ihrer bisherigen Tätigkeit mit reinem Gewissen gewährleisten?“ Frage von Abgeordnetenwatch an Stephan Harbath

Sollte ein katholischer Reformgegner Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden?

Mir persönlich erscheint eine andere Interessenkollision problematischer: Harbaths gestrige Einstellung zu markanten gesellschaftspolitischen Entwicklungen.

Seit Monaten bemühen sich Vertreterinnen aller Parteien darum, endlich den § 219a Strafgesetzbuch abzuschaffen. Die Vorschrift, die „Werbung“ für Abtreibungen unter Strafe stellt, stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus. Im Bestreben, viele deutsche Babys zu erzeugen, wurden damals die Strafen für einen Schwangerschaftsabbruch verschärft. Außerdem verbot man „Werbung“ für die Abtreibung nach § 219a StGB.

Harbath votiert für Beibehaltung der Strafrechtsnormen rund um die §§ 218 StGB

Im Jahre 2018 wollen alle Parteien den § 219a StGB ändern oder ganz streichen. Alle mit Ausnahme von AfD und CDU/CSU. Entsprechend sprach sich in der Bundestagsdebatte zu § 219a StGB der CDU-Abgeordnete Stephan Harbath gegen eine Abschaffung des Paragrafen 219a StGB aus. Eine Zulassung von „Werbung“ würde das derzeitige Beratungsmodell infrage stellen“. Implizit sprach er sich auch dafür aus, dass die Abtreibung gemäß § 218 StGB weiterhin strafbar bleiben solle. Zur Begründung zitierte er aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1975. Nachzulesen in den Bundestagsdrucksachen vom 22. Februar 2018. Oder zu sehen im Parlamentsfernsehen .

Nun ist es so, dass die derzeit laufenden Gerichtsverfahren wegen § 219a StGB letztlich zu einer Überprüfung der gesamten Regelungen in den §§ 218 ff. StGB führen. Und zwar vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine moderne gute Verfassungsgerichtspräsidentin könnte das Urteil von 1975 und auch 1993 ergangene Folgeurteil zur Strafbarkeit von Abtreibungen durch ein neues Urteil revidieren.

Ob ein Verfassungsrichter Harbath für eine Reform modern genug wäre?

Bei einem Richter namens Stephan Harbath, Jahrgang 1971 – genau so alt wie ich -, bin ich mir da nicht sicher. Ich befürchte, würde man ihn nach Karlsruhe berufen, würde das nichts Gutes bedeuten. Weder für Frauenärztinnen wie Kristina Hänel und andere, die aufgrund von § 219a StGB mit unsinnigen Gerichtsverfahren auf Trab gehalten werden. Noch für alle Frauen, die eine Novellierung des Abtreibungsrechts fordern. Beziehungsweise ein modernes Recht, das die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen (und ihren Männern) festlegt und Zugang zu sicheren Informationen, Verhütung und Abtreibung gibt.

Dabei dürften auch Harbath die Statistiken bekannt sein: Überall dort, wo das Abtreibungsrecht liberal ist und Frauen Zugang zu Informationen über Familienplanung haben, sind die Abtreibungszahlen niedrig. Und es kommt nicht zu den unfassbar grausamen Verletzungen, die entstehen, wenn sich schwangere Frauen in ihrer Verzweiflung Kurpfuschern anvertrauen, um abtreiben zu lassen.

Ein Bundesverfassungsrichter sollte die Größe und Weitsicht haben, all diese Fakten zu berücksichtigen. Ein Kandidat für dieses Gericht, dass diese Weitsicht von vornherein ausschließt, sollte nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. In diesem Fall sollten alle, die zugestimmt haben, Stephan Harbath 2020 zum Nachfolger Andreas Vosskuhle zu machen, noch einmal in sich gehen.

* Ich schrieb im letzten Blogbeitrag, dass ich hier künftig nur noch die weibliche Form verwenden würde, Männer aber bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint seien.

Lesen Sie die Fortsetzung: Wie eine moderne Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 218 aussehen könnte.

 

 

Kategorie: Aktuelles, Politik, Recht Stichworte: Bundesverfassungsgericht, Frauen, Rechtsanwalt

Männer sind bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint

24. Oktober 2018 von Eva Engelken 26 Kommentare

Texte, PR und Klartext für AnwälteErst gestern bemerkte mein geschätzter Journalistenkollege Daniel Schönwitz in seinem Blog, dass das Gendern, also das geschlechtsneutrale Formulieren, allzu leicht dazu führe, dass man passiv wird. Nicht passiv im Sinne von passiv-in-der-Sonne-liegen, sondern passiv durch die Verwendung von Passiv-Konstruktionen.

Ich gab ihm sofort Recht. Gendern ist Mist. Und mir reicht’s damit! Ab sofort werde ich darauf verzichten. Hier in meinem Blog wird es nur noch Rechtsanwältinnen, Bloggerinnen, Besucherinnen und Ratgeberinnen geben. Und Zahnärztinnen und Fußpflegerinnen, sollte ich je über Zähne oder Füße bloggen.

Alle männlichen Angehörigen dieser Berufe dürfen so frei sein, sich mitgemeint zu fühlen. Ab sofort gilt hier folgende Fußnote:

„Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Verwendung der männlichen Form verzichtet, Männer sind selbstverständlich mitgemeint.“

Das generische Maskulinum funktioniert im Deutschen nicht. Die Alternative: das generische Femininum

Die Wirkung, dass die männliche Form – die „Rechtsanwälte“ -, als generisches Maskulinum, die weiblichen Angehörigen des Berufs, –  also die Rechtsanwältinnen, mitbezeichnet, gibt es in der deutschen Sprache in Wahrheit nicht. Das generische Maskulinum wurde allerdings, und wird noch so benutzt, als würde es die Frauen mitbezeichnen. Und meistens finden sie sich ja auch damit ab, und wenn nicht, kann man immer noch die Floskel schreiben, dass „Frauen mitgemeint“ seien.

Leider weiß die Wissenschaft inzwischen: Wer nur von Rechtsanwälten spricht, tut sich schwer, Frauen, also die Rechtsanwältinnen, mitanzusprechen. Nachzulesen bei der Bloggerin Antje Schrupp. Ich verwende also bis auf weiteres ein generischen Femininum und tue so, als ob man unter Rechtsanwältinnen und Politikerinnen gemeinhin auch die männlichen Rechtsanwälte und männlichen Politiker verstehen würde. Vielmehr: ich erkläre, dass ich sie mitmeine.

Keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr

Mitgemeint sind auch alle geschlechtlich Dazwischenliegenden. Ihnen trägt man oft mit einem Sternchen „*“ Rechnung. Etwa in Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung oder in anderen, auf Geschlechtergerechtigkeit Wert legenden Einrichtungen. Hier werden aus „Mitarbeitern“ die „Mitarbeiter*innen“.

Andere, wie zum Beispiel meine geschätzte Netzwerkkollegin Birte Vogel, lehnen das Sternchen ab, unter anderem weil es an den „Judenstern“ der Nazidiktatur erinnert, und setzen einen Unterstrich „_“ ein, um alle Geschlechteridentitäten mitzumeinen. Noch wieder andere verwenden ein „X“.

Hier, in meinem Blog, wird es künftig keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr geben. Ich respektiere euer Bedürfnis, sich mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren als dem per Geburtsurkunde zugeteilten. Aber hier seid ihr ab sofort mitgemeint. Ihr macht statistisch weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung aus. Wir Frauen machen 51 Prozent aus. Außer in China und Indien, wo man unsern Anteil per Abtreibung weiblicher Föten auf unter 50 Prozent gedrückt hat.

Die Hälfte des Himmels erobert man nicht mit lauen Quoten

Ich bin für Parität, wie sie die Grande Dame der CDU, Professorin Dr. Rita Süßmuth, kürzlich forderte. Frauen steht die Hälfte des Himmels zu. Oder profaner ausgedrückt: sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männern. Doch bisher nähern sie sich der Gleichberechtigung derart zaghaft an, als wollten sie den Atlantik überqueren, indem sie mit einem Ruderboot auf einem Baggersee herumpaddeln. Immer freundlich im Kreis herum und bei der ersten Welle zurück ans Ufer.

So wird das nix mit der Hälfte. Auch nicht mit lauen 30-Prozent-Frauenquoten für Vorstände oder Abgeordnete. Wir brauchen eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Auf der Führungsebene und darunter: Bei den Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Soldatinnen. Weg mit der Quote und her mit der Parität!

Das generische Neutrum wäre schön, lässt aber noch auf sich warten

Das generische Neutrum ist das sprachliche Pendant zur Parität zwischen den Geschlechtern. Es wäre schön, wenn wir es hätten, denn die Sprache prägt das Denken und ebnet der faktischen Gleichberechtigung den Weg.

Die englische Sprache besitzt es bereits: „The teacher“, „the chancellor“ und „the minister“ meint jeweils Mann und Frau. In der deutschen Sprache sind generische Neutruum selten zu finden. Die „Majestät“, die „Ihre Majestät, den König“ oder „Ihre Majestät, die Königin“ meint, ist eines der wenigen.

Also müssen wir sie entwickeln. Wir brauchen ein generisches Neutrum und ein generisches Maskulinum, so wie Antje Schrupp erklärt: Eins für Menschen, und eins für Männer.  Das Neutrum könnte mit dem Artikel „das“ gebildet werden, und das Maskulinum mit der Endung „ich“, schlägt die Sprachforscherin Luise Pusch vor:

Das Lehrer, die Lehrerin, der Lehrerich.

Die vorläufige Alternative zum Gendern: Nicht mehr gendern, sondern Männer mitmeinen

Bis sich das in unserer deutschen Sprache durchgesetzt hat, hat eine schreibende Frau, die nicht nur mitgemeint sein will, nur zwei Möglichkeiten.

  • Entweder sie gendert und verteilt Sternchen & Co, damit Männer UND Frauen und sämtliche Zwischenstufen gleichermaßen angesprochen werden. Natürlich immer möglichst unauffällig oder elegant, damit bloß kein fortschrittsresistenter Macho brüllt „Genderwahn!“ Ich selbst habe redlich versucht, etwa in der Legal Tribune Online, mich für ein elegantes Gendern stark zu machen, das es irgendwie allen ein bisschen rechter macht. Und am Ende kommen trotzdem Irgendwelche und mosern, weil sie immer mosern.
  • Oder sie gendert nicht mehr und nimmt behelfsweise die weibliche Form: das generische Femininum.

Ich gehöre dazu. Ich habe genug von der sprachlich korrekten Rund-um-Wohlfühl-Verpackung. Schert euch zum Teufel, ewiggestrige Befindlichkeiten. Ich verzichte auf das Gendern und meine Männer ab sofort mit.

Ich bin sicher, liebe Leserinnen, Sie haben größtes Verständnis dafür!

#fraubellion #frauenland #esreicht

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Feminismus, Frauen, Gendern, Kommunikation, Männer, Strategie, Textkritik

Frauen, wehrt euch! Die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch kann erst der Anfang sein

18. Oktober 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Unrat zu beseitigen, ist nicht einfach, Unrecht zu bereinigen, noch viel schwerer. Doch am allerschwierigsten ist es, Unrecht zu beseitigen, das auf nationalsozialistischen Normen beruht. Umso mehr sollten die Abgeordneten den Deutschen Bundestages alle Kräfte zusammennehmen, um endlich eine Unrechtsvorschrift aus der Nazidiktaktur zu entfernen, die sich trotz allem Ärger, den sie verursacht, hartnäckig hält. Den Paragraf 219a StGB, über den am 18.10. der Bundestag berät.

Endlich wieder im Bundestag: Der Antrag, den Naziparagrafen abzuschaffen

Genau genommen wird über drei Anträge beraten, die von der Links-, Grünen- und FDP-Fraktion eingebracht wurden. Die Linken wollen die Vorschrift § 219a StGB ganz abschaffen, die Grünen im Wesentlichen auch. Die die FDP will nur das „Werbeverbot“ entschärfen, indem sie nur noch „grob anstößige Werbung“ ahnden will.

Es geht nicht um Werbung, sondern um Information für Frauen, die sich in einer Notlage befinden

Das Verbot auf grob anstößige Werbung zu reduzieren, wie die FDP fordert, dürfte nicht zielführend sein, weil es dann immer noch existiert und Frauenfeinden und (rechts-)extremen Agitatoren eine Handhabe bietet, Frauenärztinnen einzuschüchtern und Frauen ihr ureigenes Recht auf Familienplanung zu nehmen. Schon jetzt ist die Vorschrift sehr zurückhaltend formuliert, gleichwohl wird sie erfolgreich verwendet, um Strafanzeigen gegen FrauenärztInnen zu begründen. Darunter der der schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilten Babycaust-Betreiber Klaus Günter Annen und ein Mathematikstudent aus Kleve namen Markus Krause.

Es formiert sich der Protest gegen die Bevormundung: in der Gesellschaft, in der Politik und im Gerichtssaal

  • Aber es gibt Hoffnung im Kampf um die Hoheit über die Körper von Frauen. Zum einen formieren sich immer mehr Menschen zum Widerstand.
  • Die Solidaritätsbewegung für die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel ist einer der Startpunkte.
  • Das in Berlin angesiedelte Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine kräftig wachsende Pflanze.
  • Unterstützung kommt auch aus der offiziell reservierten CDU: Mit der Bundestagspräsidentin und Bundesministerin a. D. Professor Dr. Rita Süssmuth hat ein zwar altes, aber prominentes Parteimitglied kürzlich öffentlich gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch Stellung bezogen.
  • Auch in der noch zaudernden SPD wünschen sich viele den Paragrafen weg. Darunter die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Bezirk Hessen-Süd, die Kristina Hänel für ihr Engagement mit dem Olympe-de-Gouges-Ehrenpreis ausgezeichnet hat. Olympe de Gouge ist bekanntermaßen die Verfasserin der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von 1791.
  • Bundesfamilienministerium Dr. Franziska Giffey (SPD) spricht Kristina Hänel zwar auf Facebook ihre „Solidarität“ aus, doch wie genau ihr „Lösungsvorschlag“ aussieht, ist nicht ganz klar: „

Franziska Giffey

13. Oktober um 16:35 ·
Meine Solidarität für Kristina Hänel! Ich werde alles, was in meiner Macht als Frauenministerin steht, tun, um Ärztinnen und Ärzte, die Schwangeren in Not Hilfe, Beratung und Unterstützung geben, zu entkriminalisieren. Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs muss geändert werden. Betroffene Frauen haben ein Recht auf Information und Ärztinnen und Ärzte ein Recht auf Rechtssicherheit. Gemeinsam mit Justizministerin Katarina Barley haben wir einen Lösungsvorschlag dafür ausgearbeitet. Wir machen uns stark, um mit der CDU/CSU eine Einigung darüber zu erreichen. So wie es jetzt ist, kann es nicht weiter gehen.

Berufungsrichter selbst verweist nach Karlsruhe wegen der Verfassungswidrigkeit von 219a

Zum anderen gibt es aus dem Gerichtssaal erste Signale, dass die Tage der Nazivorschrift gezählt sind. Zwar hat das Landgericht Gießen die erstinstanzliche Verurteilung zu 6.000 Euro Strafe der Frauenärztin Kristina Hänel wegen Verstoß gegen § 219a StGB bestätigt – weil Hänel auf ihrer Website über die von ihr angebotene ärztliche Leistung Abtreibung informiert hat. Aber der Vorsitzende Richter Johannes Nink hat expliziert ausgesprochen, dass der die Vorschrift § 219a StGB für verfassungswidrig hält. Man fragt sich, warum er dann nicht eigentlich das Verfahren ausgesetzt hat, um die Vorschrift im Wege einer konkreten Normenkontrollklage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Aber sei es drum. Nun haben die Revisionsinstanz oder das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass eine weitere Nazivorschrift auf den Müllhaufen der Geschichte wandert.

Zeit für das Bundesverfassungsgericht, seine Grundsatzentscheidung oder deren Umsetzung neu zu justieren

Und übrigens: die immer wieder herangezogene Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Lebensschutz der Ungeborenen höher als das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu gewichten sei, ist kein Hinderungsgrund für die Abschaffung von § 219a oder insgesamt der Abschaffung der §§ 218 ff. Schon damals, 1975, erklärten führende Strafrechtler, etwa Claus Roxin, der vom Verfassungsgericht geforderte Lebensschutz könne auch ohne Bestrafung der Frau erreicht werden. Na, bitte!

Letztlich geht es darum, Frauen das Recht über ihren Körper (zurück) zu geben – zum Wohle aller

Allgemein und weltpolitisch dürfte  ohnehin längst klar sein, dass es bei der Frage „Abtreibung – ja oder nein?“, die auch dem Kampf gegen § 219a zugrundliegt, um einen immer unsinnigeren Machtkampf geht, in dem Frauenkörper und Babys als strategisches Kriegsgerät eingesetzt werden. Die irrwitzige Logik: Wer die meisten Kinder produziert, beherrscht die Welt.

Dabei ist eins der größten Probleme Afrikas, und damit der ganzen Welt, die unkontrollierte Geburtenkontrolle, wie das Handelsblatt gerade wieder berichtete. Die Lösung wäre, Frauen zu befähigen, rigoros ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung wahrzunehmen. Doch stattdessen überbieten sich katholische Kirche und islamische Herrscher darin, Frauen Informationen zu Familienplanung vorzuenthalten und sie zu Gebärmaschinen zu degradieren. Der Papst Franziskus vergleicht Abtreibung mit Auftragsmord, und den AfD-Anhängern hierzulande fällt nichts besseres ein, als Abtreibung ebenfalls zu verbieten, als Teil ihres wahnwitzigen Masterplans. Dieser besteht darin, das von Thilo Sarrazin befürchtete Aussterben der Deutschen und die Überfremdung mit Auslängern zu kontern: Mit einer Flut an deutschen Babys, die von deutschen Müttern geboren werden. Geht’s noch, Jungs???

Wir sind alles Menschen und bewohnen alle denselben Planeten. Und damit dieser Planet überlebt, wäre es eine gute Maßnahme, Frauen das Recht über ihren eigenen Körper (zurück) zu geben. Schlimmer als mit euch kann es nicht werden. Aber womöglich deutlich besser.

#frauenland #fraubellion #wedoittogether #wegmit219a

Ergänzung: Hier geht’s zur Beratung im Bundestag:

Hilfreicher Link: Bündnis Pro Choice:

https://www.facebook.com/PRO.Familienplanung

Kategorie: Aktuelles, Politik, Recht Stichworte: Frauen, Frauenrechte, Gericht, Urteil

Der Fall Sigi Maurer: Frauen müssen nicht schweigen, um Täter zu schützen

12. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wenn der Rechtsschutz Lücken hat, müssen die obersten Gerichte sie schließen. Der Fall der wegen übler Nachrede verurteilten österreichischen Grünen-Politikerin Sigi Maurer ist so einer.

Was ist passiert? Eine junge Politikerin wird per Facebooknachricht in vulgärer Weise angemacht. Als sie sich per Strafanzeige wehren möchte, erfährt sie, dass die Attacke nach österreichischem Recht nicht strafbar ist, da sie nur im privaten Facebookpostfach gelandet ist und nicht in der öffentlichen Timelime.

Öffentlichkeit herstellen, wenn das Strafrecht nicht hilft

Schon bei dieser Information sträuben sich einem die Nackenhaare, doch Sigi Maurers Fall geht noch weiter. Wenn das Recht nicht hilft, hilft vielleicht öffentliche Kontrolle, dachte sich die Politikerin. Also veröffentlicht sie die schmierigen Facebooknachrichten und den Namen des mutmaßlichen Absenders auf Twitter. Der ist Inhaber eines Bierladens, vor dem sie unmittelbar vor Erhalt der Nachrichten „von Männern belästigt und angepöbelt worden“ war. Der Bierladenbesitzer verklagt sie wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Das erstinstanzliche Gericht verurteilt sie wegen übler Nachrede zu insgesamt 7000 Euro Straf- und Schmerzensgeld.

Was die nächste Instanz im Fall Sigi Maurer prüfen könnte: Notwehr

Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und gottseidank will Sigi Maurer mit ihrer Anwältin in Berufung gehen. Es ist Zeit, dass Gerichte die Lücke im Rechtsschutz für Frauen schließen.

Die Frage, die sie klären müssen, lautet:

Dürfen sich Frau gegen anonyme sexistische Attacken in den sozialen Medien wehren?

Mein Rechtsgefühl sagt: Sigi Maurer durfte sich mit der Veröffentlichung der Facebooknachrichten auf Twitter wehren. Mehr noch: sie musste es sogar, um ihren Platz in der Gesellschaft als Frau und Politikerin zu behaupten.

Könnte die Politikerin vielleicht aus Notwehr gehandelt haben?

Der Gesichtspunkt, unter dem man die Twitter-Veröffentlichung betrachten sollte, ist der Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Notwehr im strafrechtlichen Sinne ist eine Maßnahme, die geeignet, erforderlich und angemessen ist, einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Begeht jemand aus Notwehr eine Straftat, ist die Tat gerechtfertigt und im Ergebnis nicht strafbar. Auf Sigi Maurer bezogen: War die „üble Nachrede“ Notwehr, wäre sie nicht strafbar.

Sind obszöne Facebooknachrichten ein „rechtswidriger Angriff“?

Die erste Hürde ist die Frage: Lag überhaupt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vor? Bezogen auf Sigi Maurer: Waren die sexistischen Nachrichten ein solcher Angriff ? Von Juristinnen erfuhr Sigi Maurer , dass sie zumindest nach österreichischem Recht keine strafbare Beleidigung darstellten, weil diese Öffentlichkeit verlangt.

Die Berufsinstanz könnte aber prüfen: Lag nicht dennoch ein rechtswidriger Angriff auf Rechtsgüter der Politikerin und Frau Sigi Maurer vor?

Bedrohliche Gesamtsituation: Anpöbeln auf der Straße und „Einladen zum Schwanzlutschen“

Betrachten wir die Gesamtsituation. Laut Pressebericht wurden die obszönen Nachrichten an Sigi Maurer verschickt – vom Facebookaccount des Ladenbesitzers – , kurz nachdem sie persönlich bei diesem Geschäft war und von Männern angepöbelt wurde.

Ging es also nicht nur gegen die schmierigen Chatmitteilungen, sondern auch um die Belästigung durch den Ladenbesitzer und die Männer vor dem Laden? Könnte beides zusammen den Tatbestand einer Nötigung erfüllen?

Wurde Sigi Maurer genötigt? Halt den Mund oder du wirst attackiert?

Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Täter sein Opfer durch das In-Aussicht-Stellen eines Übels zu einem bestimmten Verhalten bringt. Bevor Sigi Maurer die Facebooknachrichten erhielt, wurde sie vor dem Bierladen von Männern angepöbelt, dann wurde sie via Facebook „eingeladen“, beim nächsten Besuch des Bierhändlers einen „Schwanz“ zu „lutschen“. Als Frau übersetze ich das mit: „Wenn du dich nochmal bei meinem Bierladen zeigst, wirst du wieder angepöbelt, sexistisch beleidigt oder konkret sexuell attackiert.“

Ich brauche nicht viel Fantasie, um in dem Gesamtkomplex eine Bedrohung von Sigi Maurer zu erkennen: auf ihre Gesundheit und im weiteren Sinne auf ihre Bewegungsfreiheit und ihre Arbeit als Politikerin.

War die Bedrohung für Sigi Maurer „gegenwärtig“?

Eine besondere Anforderung des Notwehrrechts ist es, dass der Angriff „gegenwärtig“ sein muss. Man darf sich nicht präventiv gegen zukünftige Angriffe wehren. Ich glaube aber, die Berufungs- oder Revisionsinstanz könnte die Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs durchaus bejahen. Und zwar weil die „Bedrohungslage“ fortbestand. Ihr war implizit angedroht worden, dass Angriffe folgen könnten, wenn sich sich nochmal in die Nähe des Bierladens begeben würde.

Geeignet, erforderlich und angemessen?

Die zweite Hürde, die die Twitterveröffentlichung überwinden müsste: War sie die Notwehrhandlung geeignet, erforderlich und angemessen, um den Angriff zu beenden? An der Geeignetheit dürfte das höhere Gericht keine allzugroßen Zweifel hegen. Eine anonyme Bedrohung publik zu machen, um den Bedroher dazu zu bringen, von seiner Bedrohung abzulassen, ist ein gangbarer Weg.

Welche Wahl haben Frauen: Rückzug aus der Öffentlichkeit oder Gegenwehr?

Interessant wird’s bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehr. Denn hier müsste das Gericht erörtern, was eine Frau in der Gesellschaft darf.

Erforderlich im juristischen Sinne ist eine Notwehrhandlung, wenn es kein milderes, gleich geeignetes Mittel gibt, den Angriff zu stoppen.

  • Eine Strafanzeige war keine Möglichkeit für Sigi Maurer, weil die Facebooknachrichten als Privatnachrichten nach österreichischem Recht keine justiziable Beleidigung darstellten.

Was hatte sie sonst für Möglichkeiten?

Eine sichere Methode, sich einer Nötigung und künftigen Belästigung durch den Bierladenbesitzer oder andere  Männer zu entziehen, ist der Rückzug. Hätte Sigi Maurer aufgehört, sich politisch zu äußern oder Orte zu meiden, wo sie beleidigt wird, hätte sie mit einer gewissen Logik weitere Attacken  ausgeschlossen.

Kurze Röcke zu vermeiden und abends nicht auszugehen, bietet keinen Schutz vor sexueller Belästigung

Diese Logik erinnert fatal an Ratschläge an Frauen, doch besser keine kurzen Röcke anzuziehen, damit sie nicht vergewaltigt werden. Wie die Erfahrung lehrt, liegt es jedoch nicht am kurzen Rock, ob Frauen vergewaltigt werden oder nicht, sondern am mangelnden Respekt. Folgerichtig hat Sigi Maurer das Richtige gemacht, als sie sich gewehrt hat, anstatt sich als Politikerin mundtot machen und ihren Bewegungsradius als Frau einengen zu lassen.

Angemessenheit: in der Waagschale liegen Bewegungs- und Redefreiheit der Frau gegenüber dem guten Ruf ihres Agressors

Nehmen wir an, auch das Berufungs- oder Revisionsgericht käme zu der Ansicht, dass die Twitterveröffentlichung eine erforderliche Notwehrhandlung war, bleibt immer noch dritte Hürde: Die Notwehrhandlung müsste angemessen gewesen sein.

Wenn Juristen die Angemessenheit einer Notwehrhandlung prüfen, wägen sie kollidierende Rechtsgüter gegeneinander ab. Rechtsgüter, die auf Sigi Maurers Seite in der Waagschale liegen, sind, wie schon erwähnt, ihre sexuelle Selbstbestimmung, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Bewegungs- und Redefreiheit als Frau und Politikerin. Was für den Bierladenbesitzer in der Waagschale liegt, sind sein guter Ruf und seine Kreditwürdigkeit, beides unverzichtbare Faktoren für seine berufliche Existenz.

US-Richter Brett Kavanaugh hatte kein Recht auf das Schweigen von Blaisey Ford

Hätte Sigi Maurer also lieber schweigen sollen, um das Geschäft eines sie mutmaßlich belästigenden Mannes nicht zu gefährden? Es gehört nicht viel dazu, hier Parallelen zum Fall Kavanaugh zu erkennen. Den mittlerweile vereidigten Richter am US-Supreme Court nahm US-Präsident Trump in seiner ganzen Frauenfeindlichkeit zum Anlass, von einer Gefährdung der Männer „Scary times“ zu sprechen, und zwar durch Frauen, die die Karrieren der Männer gefährden, indem sie sexuelle Attacken publik machen. In Trumps irrem Universum hatte Brett KavanauAbergh ein Recht darauf, nicht für seine mutmaßlichen sexuellen Attacken zur Schau gestellt zu werden?

Die Europäische Menschenrechtscharta gibt Tätern kein Recht auf das Schweigen ihrer Opfer

Nach Trumps Meinung hätte Blaisey Ford schweigen müssen, um Kavanaughs Karriere nicht zu gefährden. Aber Trumps frauenfeindliches Weltbild ist nicht das der europäischen Menschenrechtscharta, die in letzter Instanz für Sigi Maurers Notwehr gilt. Nach unserer Rechtsordnung haben Täter kein Recht darauf, dass Opfer schweigen, um ihnen eine rechtsstaatliche Sanktionierung zu ersparen. Im Gegenteil.

Es ist Zeit, dass Frauen sich zur Wehr setzen

Wir haben das Jahr 2018, und Frauen haben lange genug geschwiegen: über sexuelle oder sonstige Attacken auf ihre Körper, ihre Redefreiheit und letztlich auf ihre gesamte Teilhabe an der Gesellschaft. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ist es an der Zeit, dass Frauen den Mund aufmachen und Attacken oder Bedrohungen öffentlich machen. Das gilt für Österreich genau so wie für Deutschland, Frauen wie die Moderatorin Dunja Hayali, die Publizistin Alice Schwarzer, die Komikerin Carolin Kebekus,  und viele andere reflexartig mit Attacken überzogen werden, sobald sie den Mund aufmachen.

Auch wenn Angriffe nicht strafbar sind, bleiben sie dennoch Angriffe

Frauen dürfen und sollten sich wehren dürfen. Das gilt auch, wenn Angriffe wie im Fall von Sigi Maurer durch eine rechtlich nicht geschützte Lücke kommen, wie über eine sogenannte Privatnachricht im Facebook-Account.  Denn das Attacken auf Frauen via Social Media und „Privatnachrichten“ gefahren werden, macht sie nicht zu Nicht-Attacken.  Entsprechend müssen sich Frauen dagegen wehren, um ihre Rechte zu verteidigen. Sigi Maurer hat alles richtig gemacht. Es ist Zeit, dass Gerichte das bestätigen.

Kategorie: Aktuelles, Politik Stichworte: Frauen, Kommunikation, Männer, Trump

Mit Schopenhauer rhetorisch punkten und Rezension von „Störenfriedas – Feminismus radikal gedacht“

4. Juni 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedacht Kaum ein Themenkomplex wird öffentlich derart kontrovers diskutiert, geschmäht, für überflüssig erklärt oder bis aufs Messer verteidigt wie der Feminismus, also die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und immer wird der Kampf auch um die Deutungshoheit geführt. In Kombination mit dem Schopenhauer-Rhetorik-Klassiker „Die Kunst, Recht zu behalten“ bietet das Buchkapitel „Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ eine hervorragende Hilfestellung für Diskussionswillige und ein anschauliches Praxisbeispiel zu Schopenhauers doch eher drögen Buch.

Argumentationshilfe des Philosophen Arthur Schopenhauer

Das von Mira Sigel verfasste Kapitel findet sich in dem 550 Seiten starken Werk „Störenfriedas –  Feminismus radikal gedacht“ für 24,90 Euro. Praxisnah referiert die Autorin darin die Rhetoriktipps des Philosophen Arthur Schopenhauer (*1788, † 1860) und benutzt sie, um zu erläutern, wie man gegen Frauen eingesetzte Sophismen erkennt und entkräftet. Es regt zum Schmunzeln an, dass Sigel ausgerechnet Schopenhauers Tipps für den Feminismus in Stellung bringt, wo sie dem Philosophen doch unterstellt, ein Frauenhasser zu sein.

Sophismen und Scheinargumente anhand von Tweets identifizieren

Noch während der Lektüre bin ich sofort auf Twitter gegangen und habe dort jede Menge Scheinargumente entdeckt. Eine ergiebige Fundgrube war eine längere Diskussion, die entstand, als sich eine Frau beschwerte, dass sich in Diskos fremde Typen ungefragt an ihr reiben würden, das empfinde sie als sexuelle Belästigung.

kerle im club denken sexuelle belästigung ist eine erfindung der gesellschaft und reiben einem beim tanzen ihren ständer in den rücken und packen einen an den arsch aber hey wenn sie einem was zu trinken ausgeben hinterher ist das doch ok oder etwa nicht

— Lena blauer Haken (@leanindersprite) 20. Mai 2018

Dieser Tweet bekam viel Zuspruch, aber auch viel Gegenwind durch Argumente, die sich ohne weiteres den Schopenhauer’schen Sophismen oder Scheinargumenten zuordnen lassen. Einer davon bezog sich auf die aktuelle Klage über die „Weißen Männer“ und den von US-Präsident Donald Trump benutzten Slogan „Make Amerika great again“.

Endlich weißen patriarchalischen Männer verbieten feiern zu gehen. Make Society Great Again!
Ich würde ja ehrlich deinen Versuch hören dieses Problem zu lösen.

— Insomnia_Tweets (@NocteTacere) 21. Mai 2018

Mithilfe der Störenfrieda-Lektüre konnte ich diesen Kommentar als sogenanntes Strohmann-Argument identifizieren. Strohmann-Argumente widerlegen Argumente, die ursprünglich gar nicht angeführt wurden. Im Twitter-Beispiel beschwerte sich die Frau ja über unerbetenes sexuelles Berührtwerden in Diskotheken. Zur Debatte stand also ein konkretes Verhalten an einem konkreten Ort. Daraus zu folgern, die Beschwerdeführerin wolle Männern insgesamt und generell das Feiern verbieten, ist eine Unterstellung.

Ob diese Aussage zutrifft oder nicht, ist für den Scheinargumentierer nebensächlich, denn der eigentliche Zweck der Unterstellung liegt darin, geschickt die Aufmerksamkeit von der eigentlich zu führenden Debatte abzuziehen.

Bei rhetorischen Ablenkmanövern stur Ad Rem diskutieren

Strohmann-Argumente justieren den Aufmerksamkeitsscheinwerfer neu und richten den Lichtkegel auf ein anderes Objekt, wodurch das eigentliche Thema in den Schatten gerät. Dieser Effekt wird in dem betreffenden Tweet durch Buzzwords verstärkt: „Weiße patriarchalische Männer“ oder der Slogan „Make Society Great Again“, der den bekannten Trump-Slogan „Make Amerika Great Again“ verfremdet. Beide Buzzwordkombinationen tragen dazu bei, die Debatte auf einen Nebenkriegsschauplatz zu führen. Im Ergebnis ist der gesamte Tweet ein Ablenkmanöver, um die objektiv berechtigten Ausgangsfragen nicht weiter zu thematisieren.

Der einzig wirkungsvolle Konter auf solche Ablenkmanöver besteht darin, stur auf den eigentlichen Debattengegenstand zurückzuführen und sinngemäß zu sagen:

„Lenk nicht ab! Es geht hier um die Frage, ob sich eine Frau in einer Disko sexuell berühren lassen muss. Und warum Männer denken, sie hätten sich das Recht dazu erkauft, wenn sie der Frau einen Drink bezahlt haben.“

Keinesfalls zielführend ist es, das Strohmann-Argument widerlegen zu wollen und sinngemäß zu entgegnen:

„Nein, ich habe überhaupt nichts gegen feiernde Männer, aber…“,

denn schwupps hat man sich auf den Nebenkriegsschauplatz begeben.

Persönliche Angriffe ad personam wirkungsvoll parieren

Auch weitere Twitterkommentare auf den eingangs genannten Beschwerdetweet konnte ich als Scheinargumente identifizieren. Zum Teil gehörten sie in die Kategorie der Tu quoque(=Du auch)-Argumente, einer Untergruppe der Ad personam-Argumente. Beim Tu quoque wird der sich beschwerenden Frau vorgehalten, sie oder irgendeine andere Frau habe doch irgendwann auch schon einmal das betreffende Verhalten gezeigt oder es sogar selber herausgefordert.

Es ist mit nichts zu entschuldigen und ich kann es auch nicht erklären.
Aber umgekehrt verhalten sich einige (betrunkene) Frauen beim „feiern“ nicht anders. Ist also nicht (nur) ein Geschlechterproblem, sondern eher ein (unter Alkohol) Gesellschaftsproblem.

— The Real Mr Grey (@marcomeckert) 20. Mai 2018

Das Tu quoque-Argument bezweckt, der Frau als Beschwerdeführerin das Recht abzusprechen, sich zu beschweren. Es lässt sich nur mit dem Hinweis entkräften, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Sinngemäß:

Es geht hier um mich und darum, dass ich von Männern sexuell belästigt werde. Es macht mein Leid durch diese Belästigung nicht weniger schlimm, dass anderswo auch andere belästigt werden.

„Aber die Frau wollte es doch auch!“

Eine perfide Argumentation besteht darin, der Beschwerdeführerin vorzuwerfen, das beschwerende Verhalten selber herausgefordert zu haben. Leider lässt sich diese Argumentation nicht einfach entkräften, denn ihr liegt eine zutiefst fragwürdige Betrachtung von sexualisiertem Verhalten zugrunde. Hier ist das Buch „Störenfriedas“ eine gute Denkanregung, weil solche Argumente unweigerlich kommen und auch in meinem Beispiels-Thread auftauchten.

Der folgende Antworttweet enthält entsprechende Strohmann- und Tu quoque-Argumente und bezweckt eine Abschwächung des Belästigungsvorwurfs durch die Suggestion, dass die Frau die Belästigung ja absichtlich provoziert habe.

Lol, ihr tut hier so als hätte eine frau ihr gutes aussehen oder nen sexy outfit noch nie ausgenutzt… Klar gibt das kerlen keinen grund zu grabschen etc, aber genügend wollen betört oder angehimmelt werden, in kombi mit free drinks…

— M1KKS (@M1onX1) 22. Mai 2018

Problematisch sind diese Argumente, weil sie in Einklang mit einer krass patriarchalischen Grundeinstellung stehen. Der Tweet suggeriert, dass Frauen durch „sexy outfits“ und aufreizendes Verhalten einen Handel anbieten, bei dem der Mann mit ihren Körpern als Gegenleistung für einen Drink nach Belieben verfahren dürfe. Anders gesagt, wenn sich eine Frau mit aufreizendem Verhalten wie eine Prostituierte anbietet, hat das zur Folge, dass sie sich nicht mehr beschweren dürfe, wenn der Mann das Angebot annimmt und mit dem Drink als Bezahlung das Recht einkauft, ihr auf den Hintern zu schlagen oder seinen Penis an ihr zu reiben.

Welches Weltbild steht hinter einer Argumentation?

Die patriarchalische Grundeinstellung blendet aus, dass auch Frauen Lust auf Sexualität und Körperkontakt haben, jedoch selbstverständlich über alle Phasen einer Annäherung hinweg die Hoheit über das Verfahren behalten wollen. Entsprechend muss über den gesamten Fortgang des Verfahrens laufend Konsens zwischen Mann und Frau erzielt werden. Entsprechendes gilt für gleich- oder zwischengeschlechtliche Paare. Jede sexuelle Annäherung ist praktisch eine fortdauernde Bewerbungs- und Verhandlungssituation.

Leider vergiftet die staatlich tolerierte Existenz von Prostitution diese in den Köpfen der Menschen grundsätzlich vorhandene Werbungs- und Verhandlungsbereitschaft, weil sie es „okay“ einstuft, dass sich eine Partei, überwiegend die Männer, das Recht herausnimmt, einseitig den Umfang der Annäherung zu bestimmen.

Die goldene Mitte führt zu faulen Kompromissen

Eng verwandt mit dem Hinweis „Du wolltest es doch auch“, ist das Scheinargument Argumentam ad temparantiam, also der Aufruf zur beiderseitigen Mäßigung.

Er lautet: „Hört auf zu streiten!“ oder: „Lasst uns doch mal alle den Ball flach halten, Frauen werden schließlich auch sexuell übergriffig oder gewalttätig.“

Mit Hinweis auf Schopenhauer warnt Buchautorin Sigel davor, bei Logikfragen derart faule Kompromisse zu schließen. In einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft führe ein beiderseitiges Einlenken nämlich zu keinem Ausgleich zwischen den Geschlechtern, sondern erhalte nur die vorhandene Dysbalance.

Sexuelle Gewalt gehe nun einmal mehrheitlich von Männern aus. Zudem bestehen die von Männern begangenen Taten statistisch in viel schwereren Verletzungen als die Taten von Frauen. Ein Vorschlag, sich doch in der goldenen Mitte zu treffen, weil es ja auch gewalttätige Frauen gebe, verharmlost dieses Problem.

Schönreden, aufbauschen und mit Labeln versehen

Energisch entgegentreten sollten Diskutandinnen auch Euphemismen und Dysphemismen, so Sigel. Diese rhetorischen Tricks basieren darauf, Sachverhalte und Personen zu labeln oder umzubenennen. Negative Sachverhalte werden damit verharmlost.

„Gewalt und Machtverhältnisse verschwinden hinter neutralen bis positiven Bezeichnungen, den Euphemismen“, so Mira Sigel.

Das Gegenteil sind die Dysphemismen, die die damit bezeichnete Person diskreditieren. Sigel nennt als Beispiel den Begriff „Feminazi“, der engagiert für Feminismus eintretende Frauen mit Nazis gleichsetzt und sie damit persönlich abwertet. Wenig überraschend tauchten Dysphemismen auch in meiner untersuchten Twitterdebatte auf.

Tja das sind halt die Mysterien der pseudofeministischen „Logik“. Hirnloses Männer-Bashing ist halt einfacher als sich mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Problemen auseinander zu setzen…#MeToo

— Admiral Landwirt (@AdmiralLandwirt) 21. Mai 2018

Mit dem Adjektiv „pseudofeministisch“ und dem in Klammer gesetzten Wort „Logik“, sowie der Unterstellung, dass die nicht näher bezeichneten TwitterautorInnen gehirnlos Männer „bashen“, also schmähen wollten, zog der Twitterautor das angegriffene Verhalten pauschal in den Schmutz. Eine Alternative wäre es gewesen, der Tweetautorin des Ausgangstweets persönlich bestimmte Eigenschaften oder Absichten zu unterstellen („pseudofeministisch“ oder „hirnlos“).

Das wäre ein klassisches Scheinargument Ad hominem gewesen. Mit Ad hominem-Scheinargumenten setzt man ebenso fies wie wirkungsvoll die Glaubwürdigkeit seiner Gegner und Generinnen herab. Ein Beispiel aus der Politik ist Trumps Hillary-Bashing im US-Präsidentschaftswahlkampf mit dem Schlagwort von der „crooked Hillary“, also der gaunerhaften Hillary.

Ad Rem: Zurück zur Sache, Schätzchen!

Der einzige wirkungsvolle Konter auf ein Ad hominem-Argument ist es Sigel zufolge, das Ad hominem-Argument klar zu benennen und auf die Sachebene, Ad rem, zu verweisen. Auf keinen Fall solle man anfangen, so Sigel, sich zu rechtfertigen nach dem Motto „Ich bin aber gar nicht gaunerhaft“. Vielmehr solle man an das Thema erinnern (im oben genannten Tweet die Beschwerde über sexuell übergriffige Männer in der Disko) und zu Argumenten dazu auffordern.

Fazit zu den Störenfriedas

„Schopenhauer für Feministinnen oder wie man Antifeministen rhetorisch besiegt“ ist ein lesenswertes Buchkapitel aus einem ebensolchen Buch, auf dessen Inhalte ich hier sicherlich noch öfter Bezug nehmen werde.

Cover des Buches Störenfriedas: Feminismus radikal gedachtStörenfriedas: Feminismus radikal gedacht

Books on Demand (2018), Deutsch, Kartoniert
ISBN 9783746018515

Osiander: https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=LBRA32375202&source=UWK

Amazon: https://www.amazon.de/St%C3%B6renfriedas-Feminismus-radikal-Huschke-Mau/dp/374601851X

Mehr Infos unter https://diestoerenfriedas.de/

Die Kunst, Recht zu behalten

Gebundene Ausgabe – 1. April 2009
von Arthur Schopenhauer (Autor)

Arthur Schopenhauer
Die Kunst, Recht zu behalten
Nikol Verlag (2009), Deutsch, Hardcover

ISBN 9783868200270

https://www.osiander.de/webdb/index.cfm?osiaction=details&id=KNO2009040600059&source=UWK

Kategorie: Kommunikationstipps, Rezension Stichworte: @Metoo, Buchrezension, Frauen, Kommunikation, Rezension, Rhetorik, Social Media, Trump

Kommunikation: Reden Männer anders als Frauen?

8. Januar 2017 von Eva Engelken 2 Kommentare

Klartext schmeckt - greifen Sie zu!
Klartext schmeckt – greifen Sie zu!

Sven Oswald und Daniel Finger von radioeins haben mich am 8.1. in der Sendung „Zwei auf eins“ gefragt, Kommunizieren Männer anders als Frauen? (hier zu den 3 Fragen im Radio, Minute: 11:48). Und hier ein paar ausführlichere Gedanken dazu:

Gibt es Unterschiede? Und wenn ja, woher kommen sie?

Ja, Frauen und Männer drücken sich unterschiedlich aus. Das liegt nicht an der Biologie, sondern an unterschiedlichen Rollenerwartungen. Auch wenn sie in einer modernen gleichberechtigten Gesellschaft antiquiert erscheinen, beeinflussen sie die Kommunikation von Männnern und Frauen. Der Blogbeitrag analysiert die Unterschiede und gibt Tipps, wie man damit clever umgeht.

Die Stimmlage von Frauen ist tiefer geworden

Die entspannte Sprechlage liegt bei Frauen bei 220 Hertz, bei Männern bei 120 Hertz. Interessante Beobachtung: Durchschnittlich hat sich die durchschnittliche Stimmlage in Mitteleuropa in den letzten Jahrzehnten um 2-3 Halbtöne gesenkt. Der Grund ist die fortgeschrittene Emanzipation von Frauen. Anschaulich wird der Unterschied an Filmen von damals und heute: Da die zarten, piepsigen Stimmen von Romy Schneider oder Heidi Kabel aus einem Heimatfilm aus den 60er oder 70er Jahren, dort die tiefen Stimmen einer Maria Furtwängler oder Ulrike Folkerts aus einem Tatort von heute.

Sonore Stimme = Führungsstärke

Frauen in Führungspositionen wissen schon seit seit jeher, dass frau sich mit einem maskulineren Auftreten besser durchsetzt: So soll sich Margret Thatcher, britische Premierministerin von 1979 bis November 1990, bewusst eine tiefe Stimme antrainiert haben. Andererseits halten Männer Frauen für attraktiver, die relativ hoch und zart sprechen. An fruchtbaren Tagen wird die Stimmlage von Frauen höher. Soweit zu den Unterschieden in der Stimmhöhe.

„Man wird nicht als Frau geboren, man wird es“

Doch was ist mit dem Inhalt der Sprache? Was Frauen und Männer sagen, wird nicht von der Biologie bestimmt. Die Annahme, dass Frauen und Männer unterschiedliche Gehirne hätten, ist widerlegt. Genetisch sind Männer und Frauen zu 99 Prozent gleich. Sogar die ach so unterschiedlichen Geschlechtsorgane ähneln sich in ihrer Zellstruktur frappant.

„Man wird nicht als Frau geboren, man wird es“,

schrieb die berühmte französische Philosophin Simone de Beauvoir 1949 in einem Essay. Sie meinte damit, dass das Verhalten einer Frau und eines Mannes durch Rollenerwartungen geprägt wird.

Die Steinzeit lässt grüßen

Diese traditionellen Rollenbilder sehen den Mann als Jäger und Sammler, der aggressiv herrschen und beschützen musste, während die Frau die Kinder erziehen und die Gemeinschaft zusammenhalten musste.

Wikipedia: 

„Die historische Perspektive des Mannes als Jäger und Sammler, konkurrierend mit anderen Männern um Nahrung, Ressourcen und Frauen und mit geringen Investitionen in die Erziehung der Kinder, ist konsistent mit der Entwicklung von speziell männlichen Eigenschaften wie Aggression, Konkurrenz und Raumvorstellung. Bei Frauen standen wahrscheinlich Kindererziehung und die Fähigkeit, in einer kooperativen Gemeinschaft zu überleben, im Vordergrund, was die Herausbildung von kommunikativen und sozialen Fähigkeiten beförderte…“

Das Patriarchat beeinflusst Verhalten und Kommunikation

Nun ist die Steinzeit lange vorbei, gleichwohl haben es die herrschenden Instanzen geschafft, über Jahrtausende eine patriarchale Gesellschaftsordnung zu etablieren und immer wieder neu zu begründen. Diese patriarchale Gesellschaftsordnung hat sich nicht nur in den Rechtsnormen und dem Verhalten, sondern auch in der Sprache niedergeschlagen. Man kann also sagen, dass auch die unterschiedliche Art, wie Männer und Frauen kommunizieren, von Geschlechtsnormen geprägt sind.

Stereotyp: Männer behaupten sich, Frauen stellen Nähe her

Die sprachlichen Geschlechtsnormen besagen kurz gefasst:

  • Männer setzen die Sprache ein, um Hierarchien zu festigen und ihre Machtposition auszubauen.
  • Frauen, die zuständig sind für das Aufrechterhalten sozialer Beziehungen, reden, um Nähe und Gemeinschaft herzustellen.

Reden Männer „hart wie Kruppstahl“?

Von Adolf Hitler stammt der Ausspruch, die deutsche männliche Jugend müsse sein:

„flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl.“

Hitlers Ziel war es, einen neuen Mann zu erziehen. „Das Schwache muss weggehämmert werden“, verkündete er. Gottseidank hat Deutschland den 2. Weltkrieg verloren und ist das Dritte Reich zusammengebrochen. Dennoch wirkt es im Verhalten und eben auch in der Sprache nach. Besonders nachdrücklich wirkt das in der Generation der Kriegskinder von 1939 bis 1945. Männer aus dieser Generation tun sich traditionell besonders schwer Gefühle zu äußern. Daran haben besonders ihre Söhne bis heute zu knabbern.

Geschlechterstereotypen – Beispiele

Im Grunde hat jedes traditionelle männliche und weibliche Rollenverhalten ein sprachliches Pendant.

Rolle im öffentlichen Raum

Männer nehmen mehr Raum ein, beanspruchen mehr Redezeit bei öffentlichen Auftritten. Frauen halten sich eher zurück.

Rolle bei Gehaltsverhandlungen

Von Männern wird erwartet, dass sie offensiv für ihren eigenen Standpunkt werben, ohne dass man ihnen deshalb Egoismus anlastet. Frauen, die allzu offensiv für ihre Belange eintreten, werden leicht als kalt und berechnend wahrgenommen.

Machtbewusstsein und Eigenlob

Männern wird ohne Probleme zugestanden, dass sie ihre Leistungen hervorheben, während man von Frauen traditionell Bescheidenheit erwartet.

  • Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Facebook-Vorstandfrau Sheryl Sandberg. Sie beschreibt in ihrem autobiografischen Sachbuch „Lean In – Frauen und der Wille zum Erfolg“, wie sie als Jahrgangbeste einmal ein Henry-Ford-Stipendium bekommen habe. Das habe sie jedoch verschwiegen, aus Angst, von ihren benotenden Professoren als egoistisch wahrgenommen und nicht mehr gemocht zu werden.

Umgang mit Ängsten und Schwächen bei Männern und Frauen

Frauen, die traditionell als das schwache Geschlecht gelten, dürfen bis zu einem gewissen Grad auch in der Öffentlichkeit Schwächen eingestehen und Rat und Trost erbitten.

  • Ein Beispiel ist die traditionelle Freundinnenclique, die sich alles gesteht und Freundschaft daran misst, wieviele Geheimnisse man sich erzählt. Mein eigenes Beispiel ist mein Netzwerk Texttreff, in dem jederzeit um Hilfe gefragt werden kann.

Gemeinnützige Tätigkeiten

Von Frauen wird erwartet, dass sie vielfältiges ehrenamtliches Engagement zeigen. Etwa im Umfeld von Kindererziehung, Schule und Altenpflege vom Kuchenbacken bis zum Besuchsdienst. Würde sich eine Frau ständig für all ihre unbezahlten Tätigkeiten loben, würde dies als unpassend wahrgenommen. Würde sie hingegen Hilfsdienste kategorisch verweigern, würde man sie als kalt und egoistisch wahrnehmen. Männer, die sich ausnahmsweise gemeinnützig engagieren, dürfen dagegen mit Erstaunen und Lob rechnen und müssen keine tadelnden Blicke fürchten, wenn sie sich bei Hilfsdiensten vornehm zurückhalten.

Bei Nichtbefolgen der traditionellen Geschlechtsnormen droht Strafe

Sowohl die gesellschaftlichen als auch die daraus folgenden sprachlichen Geschlechtsnormen wirken wie gewöhnliche Gesetze: Wer gegen sie verstößt, wird bestraft. Das trifft emanzipierte Frauen gleichermaßen wie Männer, die sich dem Stereotyp des harten, keine Gefühle zeigenden Cowboys verweigern. Also eigentlich uns alle.

  • Als berufstätige Mutter, die nicht alle naslang mit einem selbstgebackenen Kuchen in der Grundschule aufläuft, muss ich mir das leichte Naserümpfen einer stets präsenten Supermutti gefallen lassen.
  • Männer, die dem traditionellen Bild des Indianers, der keinen Schmerz zeigt, entsprechen wollen, tun sich keinen Gefallen, wenn sie Unsicherheiten oder gar Ängste oder psychische Probleme ansprechen.

Sprachlich drückt sich das in Beschimpfungen à  la „du Mädchen“ aus. „Mädchen“ ist ja per se keinesfalls ein Schimpfwort. Aber es verdeutlicht dem als Mädchen bezeichneten Mann, dass er gegen traditionelle Geschlechternormen verstoßen habe.

Clinton gilt als „machtgeil“, Trump als „ehrlich“

Wer es als Frau wagt, offen Macht anzustreben, lehnt sich gegen die traditionelle dienende Rolle der Frau auf und wird entsprechend hart sanktioniert.

  • Prominentestes aktuelles Beispiel dürfte Hillary Clinton sein, die am 8. November 2016 Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl unterlag. Die erfahrene und in jeder Hinsicht für das Amt geeignete Politikerin hatte einen Hauptmakel, der darin bestand, dass sie eine Frau war. Bezeichnend in dem zur Schlammschlacht ausartenden Wahlkampf war, dass Donald Trump sich eine sprachliche Entgleisung nach der anderen leistete, ungeniert log und beleidigte und dennoch von seinen Anhängern gefeiert wurde, weil mit ihm „endlich mal jemand wagte, zu sagen, was Sache war“. Hillary Clinton hingegen wurde als zickig, berechnend, gar als Hexe beschimpft. Übrigens auch von Frauen.

Sanktionen gegen Frauen kommen oft auch von Frauen

Das Perfide an den geschlechtlichen Sprachnormen ist, dass sie auch vom eigenenen Geschlecht durchgesetzt werden. Bzw. dass Männer andere Männer abqualifizieren, wenn sie verstoßen und dass Frauen anderen Frauen zusetzen.

  • Man denke an die katholische Kirche, die Priester bestraft, wenn sie sich zu ihrer Homosexualität bekennen. Oder an die schon genannten Männer, die andere Männer als „Mädchen“ oder als „Schwuchtel“ abqualifizieren.

Frauen tragen bewusst und unbewusst andauernd dazu bei, dass gesellschaftliche und in der Folge auch sprachliche Gesellschaftsnormen von anderen Frauen eingehalten werden.

  • Beispiel Hillary Clinton. Ich persönlich wäre davon ausgegangen, dass quasi jede Frau in den USA Hillary Clinton wählen würde, alleine, weil sie eine Frau ist. Doch das war nicht der Fall. Zwar haben deutlich mehr Frauen Clinton ihre Stimme gegeben als Trump, aber es gab auch viele, die Hillary Clinton aufs schärfste verurteilt haben.

Frauen fühlen sich minderwertig und halten andere Frauen klein

Warum ist das so? Die US-amerikanische Feministin Gloria Steinem hat beobachtet, dass viele der sogenannten „Hillary Haters“ sogar Hillary Clinton ähnelten: Sie waren weiß, gebildet und mit einflussreichen Männern liiert. Der Unterschied war: Diese Frauen waren trotzdem nicht so stark und unabhängig wie Hillary Clinton. Deshalb mochten sie Hillary Clinton nicht, weil sie ihnen mit ihrer Stärke und Unabhängigkeit auf brutalste zeigte, wo ihr eigenes Leben nicht in Ordnung war. Ihnen wurde bewusst, dass sie von ihren Männern nicht als gleichberechtigt behandelt wurden, dass sie betrogen wurden und sie ihre Männer nicht verlassen konnten und vieles mehr.

Wer sich nicht kleinmacht, wird kleingemacht

Der Grund für ihre Abwertung von Clinton waren also Neid und Minderwertigkeitsgefühle. Hillary war ursprünglich wie sie, aber sie weigerte sich, deshalb so unerfolgreich zu sein wie sie. Deshalb verzichteten diese Frauen aus persönlichem Neid darauf, sie zu wählen und möglicherweise eine weibliche Präsidentin zu bekommen, mit der sich vielleicht das Leben für alle von ihnen verbessert hätte.

  • Ein solches Verhalten beobachte ich manchmal auch in Frauennetzwerken. Statt sich unbedingt zu fördern, weil es der Sache dient, werden zu großer Erfolg und mangelndes „sich-klein-Machen“ als ungebührliches Herausstechen aus der Masse werden mit Missgunst und Neid bestraft.

Traditionelle Sprachnormen machen Männern das Leben schwer

Nun leiden unter Geschlechterstereotypen nicht nur Frauen. Auch Männer leiden daraunter. Das traditionell männliche „Nicht-über-Gefühle sprechen“ und „Gefühle-nicht-verarbeiten“ führt bei Männern in der Lebensmitte nicht selten zu psychischen Krisen. Oft eskalieren sie in Alkoholsucht, im Suizid, der dreimal so oft von Männern wie von Frauen begangen wird. Auch der sogenannte erweiterte Suizid, der eigentlich ein Mord mit anschließender Selbsttötung ist, wird zu 90 Prozent von Männern begangen.

Auch weitere Aggressionen aller Art finden sich viel öfter bei Männern als bei Frauen. Die einzige wirksame Hilfestellung: Die Männer kriegen doch noch rechtzeitig die Kurve und finden zur richtigen Zeit einen einfühlsamen Zuhörer oder eine Zuhörerin, die ihnen beim Verarbeiten ihrer Probleme hilft. Häufig ist diese Person eine Frau.

Die Ideallösung: Vielfalt und Gleichberechtigung für alle

Wünschenswert für alle ist eine Gesellschaft, in der auch Männer Schwächen und Gefühle zeigen und artikulieren können und in der Frauen Verantwortung und Machtpositionen anstreben dürfen. Um dahin zu kommen, hilft es, sich die Stereotypen von Mann und Frau klarzumachen und die sprachlichen Pendants dazu. Und dann in im Alltag Bingo zu rufen, wenn man erfolgreich dagegen verstoßen hat.

Für unterwegs: Taktische Tipps und Tricks

Auf dem Weg dahin hilft es, mit den Stereotypen taktisch umzugehen. Sheryl Sandberg hat in ihrem Buch „Lean in“ ein paar ganz gute Tipps zusammengetragen:

  • Gehaltsverhandlungen: Frauen, die ein höheres Gehalt oder andere Vorteile für sich verhandeln wollen, sollten betonen, dass dies dem Wohle aller diene. Hilfreich ist die Betonung des „wir“. Abgesehen von dem taktischen Vorteil gilt natürlich, dass Ergebnisse, die tatsächlich dem Gemeinwohl dienen, nachhaltiger sind als Vorteile, die genau einer Person zugute kommen.
  • Begründung liefern: Während man Männern zugestehe, einfach so für sich selber Partei zu ergreifen, sollten Frauen eine Begründung vortragen.
  • Tonfall: Frauen müssten, so Sandberg, quasi eine „unerbittliche Freundlichkeit“ an den Tag legen. Das entspricht dem allgemeinen Rat, hart in der Sache, aber verbindlich im Tonfall zu sein und schadet ganz sicher nicht.

Weitere Ratschläge darf sich jede und jeder selber hinzufügen.

  • Für Eltern gilt: Bemühen Sie sich, Ihre Töchter  und Söhne gleichermaßen zu fördern. Jungs dürfen weinen und Gefühle haben und zeigen. Mädchen dürfen Macht anstreben, Leistung bringen und dafür Gegenleistungen fordern, die sich auch finanziell bemerkbar machen.

Soweit meine Gedanken zum Thema. Anregungegen gerne an engelken@klartext-anwalt.de.

Mehr lesen: FAZ: Frauen wollen reden, Männer suchen Lösungen

Nachtrag: Auf Facebook kommentierte Carsten Brombach:

„Was ich mich frage: Die Tipps aus ‚Lean In‘ nehmen ja die unterschiedlichen Erwartungen an Frauen und Männer, was Kommunikation betrifft, als gegeben hin und sind darauf ausgerichtet, trotzdem erfolgreich zu sein bzw in der Arbeitswelt zu kommunizieren, was sicher hilfreich ist. Wie aber kommen wir (parallel oder als zweiten Schritt) dahin, dass die unterschiedlichen Erwartungen an sich hinterfragt/ aufgehoben werden können?“
ich antwortete: „Ich glaube, man sie ansprechen. Genauso wie man sich übers „In-den-Mantel-helfen“ unterhält, ob das jetzt gut oder schlecht ist, sollten man/frau ihr Gespür dafür schärfen, ob das männliche oder weibliche Kommunikation ist. Und es dann bei passender Gelegenheit gesprächsweise auch artikulieren, so nach dem Motto „okay, wenn ich jetzt ein Mann wärde, würde ich jetzt den brusttrommelnden Gorilla raushängen lassen und erwähnen, wie großartig uns das letzte Projekt gelungen ist““

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Frauen, Führung, Hillary Clinton, Kommunikation, Männer, Margret Thatcher, Sheryl Sandberg

Erst der Kopf, dann die Sprache – Kommunikationstipps für Frauen

17. Juli 2013 von Eva Engelken 2 Kommentare

Sollten Frauen anders kommunizieren, wenn sie beruflich erfolgreicher werden wollen? Und wenn ja, wie? Die FAZ hat sich damit auseinandergesetzt und mich dazu befragt.

„Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“, FAZ-Artikel von Ursula Kals (pdf)*

Ich finde ja, Frauen sollten in erster Linie genauso viel Geld und gesellschaftliche Macht haben wie Männer, denn es besteht die Hoffnung (sicher weiß man es erst dann), dass es beiden Seiten dann besser geht. Aber wenn Sprache der Schlüssel zu mehr Geld und Macht ist, sollten Frauen wohl auch an ihr arbeiten, denn bislang sind sie von Gleichberechtigung noch weit entfernt.

Sollten Frauen genau so sprechen wie Männer?

Erstens, wie sprechen Männer überhaupt? Mir ist bei meinen Kunden, also bei den Anwälten, aber auch bei den Richtern und Staatsanwälten Verschiedenes aufgefallen: Auf einem Podium sprechen Männer eher mehr als Frauen, melden sich häufiger, diskutieren lieber, nehmen, kurz gesagt, mehr Raum ein. In E-Mails fassen sie sich dagegen schon mal ziemlich kurz und verzichten auf höfliche Floskeln und Erläuterungen. Vor allem, wenn die Hierarchie klar ist: Hier Chef, da Untergebener. Gar Entschuldigungen und weitschweifige Erklärungen kommen ihnen nur ganz selten in den Mund oder auf die Tastatur.

Sollten Frauen männliche Gesprächsrituale nachahmen?

Ja, ein bisschen schon. Soweit es ihnen nützt. Wenn sie als selbstsicher und kompetent wahrgenommen werden wollen, hilft es, sich nicht dauernd zu entschuldigen oder sich hinter zahlreichen Erklärungen zu verstecken. Wer zuviel erklärt, zeigt Schwäche und vergeudet obendrein die Zeit des Adressaten, so die Männersicht.

Sollten Frauen sprachlich die Ellenbogen ausfahren?

Frauen zu raten, nun endlich mal auf die Pauke zu hauen, auch sprachlich, ist nur ein mittelguter Tipp.

Die Krux: Von Frauen wird erwartet, dass sie nett sind, sind sie es nicht, werden sie bestraft. Frauen müssen in ihrem Verhalten also die Balance zwischen nett sein und erfolgreich sein finden. Sagt Facebook-COO Sheryl Sandberg in ihrem Buch „Lean in“ und untermauert die Notwendigkeit, nett zu sein, mit eigenen Erfahrungen und diversen Studien. Das gleiche sagt Mika Brzezinski in ihrem Buch „Knowing Your Value: Women, Money and Getting What You’re Worth“. Beide stimmen überein, dass Frauen nicht viel gewinnen, wenn sie sprachlich allzu sehr die Zähne zeigen.

Erst die Einstellung, dann die Sprache ändern

Wie also kommen Frauen trotzdem zu ihrem Recht und zu angemessenen Gehältern und Posten? Indem sie sich zunächst einmal klar machen, dass sie den gleichberechtigten Job und die höhere Bezahlung wert sind. Hieran hapert es am meisten.

Eva Engelken: „Wir sind geprägt vom klassischen Frauenbild der christlich-patriarchalischen Kultur, in der sich Frauen entschuldigen müssen, für das, was sie sagen.“

Dass Frauen nett sein sollen, hat viel mit der herrschenden Kultur zu tun. Die ist in Deutschland geprägt vom Christentum. Schillers züchtig waltende Hausfrau bäckt Kuchen, hat aber keine eigene Meinung. Und das Recht, für ihre Arbeit eigenes Geld zu bekommen, hat sie schon gar nicht.

Erster Schritt: Sich selbst wertvoll finden

Frauen, die ihren gerechten Anteil an gesellschaftlicher und finanzieller Macht haben wollen, müssen erst einmal mit dieser Vorstellung, eigentlich kein Geld wert zu sein, fertig werden.

Mika Brzezinski: Compliments don’t pay your bills

In Gehaltsverhandlungen wird es besonders schwierig. Der Wunsch, nett zu sein und gemocht zu werden, verträgt sich nicht mit der Forderung nach mehr Geld. Aber wie die amerikanische Fernsehjournalistin Brzezinski erkannte, reichen Komplimente nicht aus, die Rechnungen zu bezahlen. Deshalb muss Frau irgendwann beginnen, auch zu sich selbst nett zu sein. Und das dann freundlich im Ton, aber hart in der Sache einzufordern. Erst die Geisteshaltung, dann die Kommunikation verändern. Die bei Frauen oft ausgeprägtere Fähigkeit,  Zwischentöne wahrzunehmen und sprachlich auszudrücken, kann dabei nur hilfreich sein.

*© Alle Rechte an dem als pdf verlinkten Artikel „Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“ vom 13./14.Juni 2013 in Beruf und Chance vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv“.

Kategorie: Kommunikationstipps Stichworte: Frauen, Klartext, Kommunikation, Männer, Persönlichkeit

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