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Leseprobe aus Kapitel 2
Klare Ansagen – Was Mandanten sich wünschen
Unternehmer und Unternehmerinnen haben eine klare Vorstellung davon, wie sich ihr Anwalt ausdrücken sollte, wie die folgende Aufzählung der Kriterien für qualitätvolle Kommunikation und die Verbesserungsvorschläge belegen.
- Sprachliches Einfühlungsvermögen in die Zielgruppe steht ganz oben auf der Wunschliste der Mandanten. O-Töne der Umfrage: „Ein guter Anwalt stellt sich unmittelbar auf sein Gegenüber ein und passt seine Sprache diesem an. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ein anderer Jurist ihm gegenübersitzt oder ein Diplom-Ingenieur.“ Oder: „Wenn nötig formuliert ein guter Anwalt so, dass er auch von Laien verstanden wird.“
- Fachsprache ist nach Ansicht der Befragten kein Zeichen von juristischer Kompetenz.
- Fachkompetenz bei hoher Verständlichkeit hingegen sehr wohl – wer komplexe Sachverhalte einfach und dennoch präzise ausdrücken kann, der weiß auch, wovon er redet. Zitat: „Ein guter Anwalt kombiniert sachliche Korrektheit mit sprachlicher Präzision und Einfachheit.“
- Komplexes vereinfachen, Ordnung ins Chaos zu bringen – all das traut man Anwälten theoretisch zu. Die Werbetexterin Heike Schmidt Abidi : „Ein guter Anwalt macht rechtliche Zusammenhänge transparent, auch wenn sie sehr komplex sind.“
- Fachtermini übersetzen – sich mithilfe des Anwalts auch ohne Spezialwissen im Fachchinesisch zurechtfinden zu können, gehört für 91 % der Befragten zum unerlässlichen Standard: „Fachchinesisch übersetzen, Fachbegriffe erläutern und mit einfachen Worten die Vorgehensweise erklären – so muss es sein.“ Unübersetztes Anwaltsdeutsch wird hingegen als Ärgernis empfunden, etwa von der Rechtsabteilung eines Unternehmens: „Es wäre schön, wenn wir als Rechtsabteilung die juristischen Schriftsätze nicht erst für die verantwortlichen Abteilungen „übersetzen“ müssten.“
- Kurze und prägnante Ausdrucksweise ist gleichfalls ein Muss, sich über Gebühr mit rechtlichen Dingen befassen zu müssen ist nicht gewünscht. Zitat: „Beim gesprochenen Wort ist es hilfreich, wenn der Anwalt nicht alle Eventualitäten und Einschränkungen, die er vorher schon erklärt hat, in jedem Satz wiederholt.“
- Floskelkoffer einpacken; Imponiergehabe war gestern: Nur 20 % erwarten bei Schriftsätzen, die ihr Anwalt in ihrem Namen an Dritte verschickt, eine imposante und anwaltstypische Sprache.
Hier können Sie das gesamte 2. Kapitel als PDF (Leseprobe Kapitel 2) herunterladen.
Leseprobe aus Kapitel 5
Anwälte haben im Wettbewerb eine größere Chance, wenn sie sich und ihre Kanzlei als Marke begreifen. Wie Sie mit Sprache herausarbeiten, was Ihre Kanzlei zur starken Marke und was Sie für Mandanten und Bewerber interessant macht, ist Gegenstand dieses Kapitels.
Viele Könige und eine Marke – geht das?
Rechtsanwälte sind von ihrem Selbstverständnis her unabhängige Organe der Rechtspflege. Das verträgt sich aus Sicht mancher Partner nicht mit etwas vermeintlich Gleichmacherischem oder Uniformierendem wie einer Marke, die allen das gleiche Kleid namens Corporate Identity überstülpt. Vielen ist dieser Ansatz zu „BWLerisch“ und hat schon zu manchem Zerwürfnis unter den Berufsträgern selber und mit den Marketingleuten geführt. Die Kritiker sind durchaus nicht nur einfache oder gar querulante Mitarbeiter, sondern aufrechte Querköpfe – häufig die wichtigsten Umsatzbringer der Kanzlei und Anwaltspersönlichkeiten, die selber schon fast Markenbekanntheit haben. Hinzu kommt: Rechtsanwälte sind Freiberufler, die hochwertige, unabhängige und individuelle Dienstleistungen erbringen. Dabei sollten sie sich von niemandem reinreden lassen und müssen in ihrer Außendarstellung zudem das Berufsrecht beachten. Bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts galt hier ein striktes Werbeverbot. Mittlerweile (seit 1994) gilt der § 43b der BRAO, der Werbung erlaubt, „soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ Jegliche sogenannte „Selbstanpreisung“ ist demnach zu vermeiden. Zusätzlich zu dieser traditionell geprägten berufsrechtlichen Zurückhaltung bei der Werbung kommt die Sorge, durch auffällige Werbemaßnahmen womöglich irreführende Werbung zu betreiben und damit gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen.Vor diesem Hintergrund kommen Dinge wie Markenbildung oder Werbung manchen Anwälten immer noch gewissermaßen gefährlich vor. Und genau an dieser Stelle kommt wieder das Kernthema unseres Buches ins Spiel: der Klartext. Eine verständliche und umfassende Darstellung der eigenen Leistungen preist niemals marktschreierisch an. Sie informiert. Und bringt Ihnen somit einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil. Nicht nur vor Ihren Kollegen, sondern auch vor all den werber-betexteten Seiten, die vor lauter Pompös-Wording die Kernbotschaft vergessen haben.
Mein Rat an alle Zweifl er unter den Anwälten lautet daher: Behalten Sie Ihre Zweifel bei. Bestehen Sie darauf, dass Ihre Zweifel gehört und ernst genommen werden. Und dann setzen Sie sich mit den Kollegen an einen Tisch und räumen Sie Ihre Zweifel gemeinsam aus. Dieses Kapitel hilft Ihnen dabei.
Mehr zum Buch:
- Hier finden Sie das komplette Inhaltsverzeichnis als pdf zum Download
- Das sagen Presse und Leser
- Namensverzeichnis: Diese Personen und Kanzleien kommen vor
- Hier geht’s zum Making of, Teil 1: Interview mit der Autorin
Hier können Sie das Buch bestellen:
Kontakt zur Autorin: Eva Engelken: willkommen@klartext-anwalt.de
Tel. 02161-4787598 begin_of_the_skype_highlighting 02161-4787598 end_of_the_skype_highlighting | Kontaktformular