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Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

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Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch, Interviews, Presse Stichworte: Buch, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Weihnachtsgeschenktipp: „111 Gründe, Anwälte zu hassen und die besten Tipps, wie man ihnen trotzdem zu seinem Recht kommt“

19. November 2014 von Eva Engelken

Original-Illu von Jana Moskito aus "111 Gründe, Anwälte..."
Original-Illu von Jana Moskito aus „111 Gründe, Anwälte…“

Weihnachtsgeschenke kann man nie früh genug kaufen. Im Grunde genommen müsste man sie direkt nach Heiligabend fürs nächste Jahr bestellen. Dann hätte man vorgesorgt, wenn das Christkind wieder einmal überraschend früh vor der Türe steht.

Hätte, hätte, Fahrradkette…

In Wahrheit warten doch alle, bis das Gebimmel vom Weihnachtsmarkt nicht mehr zu überhören ist. Erst dann stürzen sie an den Rechner und ordern Einkaufs-, Streaming- oder Wellnessgutscheine, bis das Amazon-Konto quietscht.

Und die Kunden oder Mandanten? Die kriegen nix. Höchstens eine E-Mail, in der steht: „Auf Weihnachtskarten und Geschenke verzichten wir dieses Jahr zugunsten von einem guten Zweck.“

Doch manchmal ist alles auch ganz anders. Da öffnet das Universum ein kleines Zeitfenster, wo man in Ruhe über den Weihnachtsmarkt schlendern und echte Geschenke einkaufen kann, duftende Schokolade, Bücher aus Papier und flauschige Handschuhe.

Und manchmal spucken sogar Amazon & Co eine Geschenkidee aus, bei der man denkt: Hey, das wäre doch mal ein gutes Geschenk, hintersinnig und unterhaltsam! Darüber würden sich sogar meine Mandanten freuen.

Ob diese Eigenschaften auf das neue Anwaltsporträt aus dem Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag zutreffen, können Sie am besten selber entscheiden. Jedenfalls ist das Buch ab jetzt im Handel und online bestellbar.

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111 GRÜNDE, ANWÄLTE ZU HASSEN111 Gründe, Anwälte zu hassen, Schwarzkopf&Schwarzkopf 2014
Und die besten Tipps, wie man mit ihnen trotzdem zu seinem Recht kommt
Mit Illustrationen von Jana Moskito
352 Seiten | Taschenbuch
ISBN 978-3-86265-403-1
9,95 EUR (D)
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2014
www.schwarzkopf-schwarzkopf.de
„Ein Lesevergnügen, das unter die Robe geht“

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DAS IST DRIN:

  • 1 Vorwort
  • 111 Gründe in 25 Kapiteln
  • 39 witzige Zeichnungen
  • 406 Anmerkungen (Endnoten)
  • 1 Namensverzeichnis
  • 345 bedruckte Seiten
  • und ein Schönfelder-rotes Buchcover

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MEHR ZUM BUCH:

  • BUCHWEBSITE: www.Klartext-Anwalt.de/111-gruende-anwaelte-zu-hassen/
  • BUCHAUSZUG:  im Management-Blog der Wirtschaftswoche:
  • INTERVIEW MIT DER AUTORIN (Blog Klartext-Anwalt): „Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte“

 

Kategorie: Aktuelles, Presse Stichworte: Buch, Buchre, Geschenktipp, Leseprobe, Weihnachten

Interview Dr. Caroline Harth: „Corporate Social Responsibility ist eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg“

14. November 2014 von Eva Engelken

CSR Rechtsanwalt_HCDie Berliner Juristin Dr. Caroline Harth, Inhaberin von Harth Communications, berät Unternehmen, die sich gesellschaftlich engagieren wollen, bei der Auswahl und beim Aufbau ihrer Corporate-Social-Responsibility-Projekte. Ich habe sie gefragt, was Kanzleien davon haben, sich gesellschaftlich zu engagieren, und ob Weihnachten ein guter Zeitpunkt ist, damit anzufangen.

Engelken: Frau Harth, welche Rolle spielt CSR für deutsche Kanzleien? Ist es für sie selbstverständlich, in irgendeiner Weise für die Gesellschaft, für die Umwelt, für sozial Schwache oder wen auch immer Verantwortung zu übernehmen?

Harth: Nein, selbstverständlich ist hier gar nichts. Nichts für ungut, aber CSR wird in Deutschland in der Regel immer noch nicht so richtig verstanden. Wir müssen hierbei allerdings unterscheiden zwischen Großkanzlei und KMU. Die Großkanzleien haben meist Büros in UK oder in den USA. Im Rahmen der Corporate Identity wird dann die CSR-Strategie mit übernommen. In kleineren Kanzleien ist der Groschen noch nicht bei allen gefallen. Da stoße ich immer noch auf archaische Meinungen, wie: „Wir tun Gutes, aber doch nicht, um damit PR zu machen.“ Oder: „Wir unterstützen den Hockey-Verein, in dem der Sohn vom Managing Partner spielt.“ Das ist OK. Das ist entweder wirklich reine Charity, also „Gutes tun“, Klüngelei, Netzwerken oder was auch immer. Das muss ja nicht unbedingt in eine Schublade gesteckt werden. Aber jedenfalls ist es keine CSR.

Es geht um Mandanten- und um Mitarbeiterbindung.

Engelken: Was ist denn dann echte CSR?

Ich würde hier gern die Bundesministerin Andrea Nahles zitieren, die kürzlich anlässlich der Preisverleihung zum CSR-Preis der Bundesregierung sagte: „Wer nachhaltig wirtschaftet, investiert in den eigenen Unternehmenserfolg. Viele Unternehmen in Deutschland haben dies bereits erkannt und verantwortliches Handeln bewusst im betrieblichen Alltag verankert. Die in diesem Jahr ausgezeichneten Unternehmen haben bewiesen, dass beständiges Engagement nicht nur die Gesellschaft in Deutschland stärkt und Entwicklungschancen in anderen Ländern eröffnet, sondern auch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden begeistern kann.“

Engelken: Welchen Nutzen bringt CSR den Kanzleien? Ein reines Gewissen oder auch messbare Vorteile, etwa Imagegewinn oder neue Mandate?CHPortrait4

Harth: Ich weiß nicht, ob eine Kanzlei oder eben die Kanzleimitarbeiter ein kollektives Gewissen haben können. Eher nicht. Aber es gibt so etwas wie gemeinsame Werte, die sehr wichtig sind für die Motivation der Mitarbeiter und für die Repräsentation nach außen. Und hier kommen wir zu dem, was CSR sein kann: Eine Investition in den eigenen Unternehmenserfolg. Für Kanzleien gilt meiner Meinung nach hier nichts anderes. Es geht um Mandanten- und um Mitarbeiterbindung.

Ganz wichtig kann das soziale Engagement auch für das Recruitment sein. Die sogenannte Generation Y ist kein Mythos. Diese Leute möchten in einem Unternehmen oder einer Kanzlei arbeiten, in der die Botschaften des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Daher fordern sie unter anderem zu Recht ein, dass ihr Job eine über den ökomonischen Aspekt hinausgehende Sinnhaftigkeit hat.

In der Regel wollen sich Menschen mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. CSR kann einen Beitrag dazu leisten.

Vorteile sind dann messbar, wenn das gesellschaftliche Engagement „nachhaltig“ ist. Das ist ein langer Weg. Messbar im Sinne von neuen Mandaten ist das in der Regel nicht. Obwohl es durchaus vorkommt, dass Mandanten bei einem Pitch nach der CSR-Aktivität fragen. Entscheidend ist es am Ende sicherlich nicht, aber es zeigt, dass es hier so etwas wie „Awareness“ gibt.

Engelken: Eine bekannte Kanzlei errichtete kürzlich mit Hilfe sämtlicher Anwälte und Anwältinnen ein Kinderferiendorf. Nun gehört Sägen und Hämmern nicht unbedingt zur Kernkompetenz von Anwälten, auch wenn das Dorf immerhin noch steht. Gelungenes Projekt, ja oder nein?

Harth: Ein Kinderferiendorf für sich ist ein gelungenes Projekt. Und ich finde, es steht niemandem zu, dagegen etwas einzuwenden. Ob es gelungen im Sinne einer CSR-Strategie ist, muss danach beurteilt werden, ob die sogenannten Stakeholder das verstehen und wertschätzen. Also die bestehenden, prospektiven und ehemaligen Mandanten, die Partner und Mitarbeiter und die Öffentlichkeit. Eben alle, die wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei sind.

Wenn sich einzelne Rechtsanwälte nur genervt davon fühlen, weil sie an ihrem freien Wochenende zum Malern der Wände abbeordert werden, dann ist das nicht gelungen.

Bei so einem Projekt ist es besonders wichtig, dass die Anwälte selbst dahinterstehen. Insofern ist so ein Feriendorf ganz fantastisch, weil es ja auch so greifbar für einzelne Mitarbeiter sein kann. Die Rechtsanwälte können sich in diesem Dorf nachhaltig engagieren, den Kindern etwas beibringen, vorlesen, sie mal in die Kanzlei einladen etc. Wenn sich einzelne Rechtsanwälte nur genervt davon fühlen, weil sie an ihrem freien Wochenende zum Malern der Wände abbeordert werden, dann ist das nicht gelungen.

Engelken: Wie erreicht man es, dass alle Anwälte das Projekt mittragen?

Das kann man alles im Vorfeld abschätzen und planen. In der Regel gibt es in einer größeren Sozietät eine CSR-Gruppe, deren Aufgabe es ist, ein Engagement zu suchen, das von den meisten Mitarbeitern ideell getragen wird. Aber auch hier rate ich, genau hinzuschauen, was die Konkurrenz so macht und wie man sich unter Umständen von ihr abheben kann.

Das Ganze mit den vielen buddelnden Mitarbeitern hatte etwas leicht Albernes.

Engelken: Können Sie dafür ein Beispiel nennen, was passiert, wenn alle Wettbewerber das Gleiche machen?

Hardt: Auf einer CSR-Veranstaltung der Berliner IHK waren zufälligerweise diejenigen Unternehmen zahlreich, die in Kinderheimen, im Botanischen Garten und anderswo das Erdreich umgegraben haben. Da die Unternehmen ihre Aktivitäten mit Fotos dokumentierten, hatte das Ganze mit den vielen buddelnden Mitarbeitern etwas leicht Albernes. Das ist schade, denn die Projekte an sich waren ja sehr schön und alle hatten sich viel Mühe gegeben. Aber das Bild vom grabenden Unternehmer oder Anwalt brannte sich ein und beim Publikum kamen leichte Zweifel über die Sinnhaftigkeit der dokumentierten Aktivitäten auf.

Im Anschluss fragte mich ein Reporter der BZ, ob ich nicht eine richtige Anwaltsstory für ihn hätte. Mit so einem Anwalt am Schreibtisch, der was wirklich Wichtiges für die Gesellschaft tut. Pro Bono eben.

Engelken: Halten Sie also Pro-Bono-Beratung als CSR-Engagement für Kanzleien besser geeignet als andere Projekte?

Harth: Ja. Mittlerweile empfehle ich jeder Kanzlei ein Pro-Bono-Engagement. Aus dem einfachen Grund: Rechtsberatung ist das Kerngeschäft des Anwalts. Und bei Unternehmen wie bei Anwaltskanzleien ist CSR dann erfolgreich, wenn sie an das Kerngeschäft angelehnt ist. Warum? Weil eine richtig verstandene CSR einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte. Das hat mehrere Gründe. Nach dem Motto „Schuster bleib bei Deinem Leisten“ hat die Gesellschaft einfach mehr davon, wenn das Kinderheim keine teure Rechtsberatung in Anspruch nehmen muss und der Malermeister die Wände im Kinderheim kostenlos streicht.

Engelken: Können Sie ein gutes Beispiel für ein CSR-Projekt nennen?

Harth: Ein gutes  Beispiel ist die Leipziger Kanzlei Spirit Legal LLP. Das sind junge Anwälte, die sich auf Online-Business-Beratung spezialisiert haben. Wen unterstützen sie? Start Ups und Gründerszene. Innovative Projekte, wie zum Beispiel die „Leipziger Rails Girls“. „Frauen an die Apps“ ist zu Recht ein Trendthema. Ein solches Engagement  zeigt dem Kunden: Ich habe es hier mit Profis zu tun, die wissen, was im 21. Jahrhundert relevant ist.

Engelken: Gibt es absolute Don’ts, die eine Kanzlei vermeiden sollte? Sowohl beim CSR-Engagement selber als auch bei der Kommunikation?

Harth: Absolute Don´ts sind alle Engagements, die als diskriminierend empfunden werden könnten. Diese Gefahr ist immer groß. Und man muss den kulturellen Kontext beachten. Das CSR-Video vom Anwalt in der Obdachlosensuppenküche oder Ähnliches wäre ein Beispiel. Das kann in Großbritannien gut ankommen, da es dort eine ganz andere Corporate-Citizenship-Tradition gibt als bei uns. Hier kann das ganz schnell einen schiefen Eindruck oder eine Schieflage entstehen lassen: Nach dem Motto „Wir gehen mal mit den Flüchtlingskindern in den Zoo, machen ein Foto und lassen uns dann nie wieder blicken.“

Ich war mal auf einer Veranstaltung einer Bürgerstiftung, wo eine gehobene Mittelschichtsklientel einen kleinen türkischen Jungen mit Migrationshintergrund auf seiner Ziehharmonika ein Kinderlied hat vorspielen lassen. Damit wollten sie ein Projekt aus Ihrem Portfolio dokumentieren: Wir finanzieren Kindern, deren Eltern es sich nicht leisten können, sie ein Instrument erlernen zu lassen.

Auch hier gilt wieder: Tolle Idee, tolles Projekt, aber ich meine, der Rahmen hätte sensibler gestaltet werden können. Er war das einzige Kind mit Migrationshintergrund auf dieser Veranstaltung. Da schaue ich als Beraterin dann schon genau hin, in welchem Kontext das Engagement meiner Kunden dann letztendlich präsentiert wird. Aber das alles lässt sich wunderbar vermeiden, indem von Anfang an gemeinsam eine CSR-Strategie aufgesetzt wird, die den Rahmen setzt. Sie ist zugleich auch Grundlage für die CSR-Kommunikationsstrategie.

Nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, reicht nicht

Engelken: Wie viel darf oder sollte eine Kanzlei denn von ihrem CSR-Engagement kommunizieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, es ginge ihr nur um die Aufmerksamkeit und weniger um das Projekt selber?

Harth: Wenn eine Kanzlei das CSR-Engagement richtig aufgesetzt hat, dann kann gar kein falscher Eindruck entstehen. Die Kunst liegt hier vielmehr drin, die richtigen Kommunikationskanäle zu nutzen: in den traditionellen und in den sozialen Medien. Mal einen Speaker auf einem wichtigen Event zu platzieren. Die Trends zu verfolgen und immer am Ball zu bleiben. Wenn sie nur einmal im Jahr auf der Weihnachtskarte dick auftragen, dann reicht das nicht. Wobei Weihnachten ein guter Anfang sein kann.

Vielen Dank für das Gespräch!

Mehr zu Dr. Caroline Harth und ihrem Team: http://harthcommunications.com/uber-uns/

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: AnwaltsPR, CSR, Interview, Kanzleikommunikation, Kanzleistrategie, Weihnachten

Pressearbeit: Wirtschaftswoche in der Blattkritik: Bleibt die Wiwo quotenfeindlich?

4. November 2014 von Eva Engelken

Es ist immer wieder spaßig, zu beobachten, wie sich die Medien zu Trends positionieren und auch die Augen vor ihnen verschließen. Diesmal am Beispiel der Wirtschaftswoche und ihrer gut abgehangenen Meinung zur Frauenquote.

Artikel werden nicht besser, wenn man sie wieder aufwärmt und Thesen nicht überzeugender, wenn man sie erneut runterleiert. Wir erinnern uns: Schon 2011 titelte die Wirtschaftswoche „Was tun, wenn die Quote kommt? Wie die Frauenquote Männerkarrieren bedroht.“ Illustriert war das Cover mit einem grämlich dreinblickenden Mann mit blonder Perücke. Der Artikel im Heft aus dem Ressort Management & Erfolg trug den Titel: „Aus Furcht vor gesetzlichem Zwang verordnen sich Unternehmen freiwillige Frauenquoten. Hoch qualifizierte Männer haben das Nachsehen“.

Am 4. November 2014 hat die Wiwo, respektive Ressortleiter Management & Erfolg, Manfred Engeser, das Thema recyclet und sich erneut ausgelassen über die Diskriminierung von Männern, die entstehe, wenn Unternehmen von Gesetzes wegen gezwungen würden, Frauen in Führungspositionen zu hieven. Titel und Vorspann diesmal: „Männerkarriere trotz Frauenquote?“ „Droht hoch qualifizierten Männern eine Diskriminierung durch die Quote?“

Der kleine Unterschied: 2011 war mit Chefredakteur Roland Tichy alles andere als ein Frauenfeind, aber eben auch kein Befürworter von Frauenquoten am Ruder der Wirtschaftswoche. Im Oktober 2014 ist mit Miriam Meckel eine Frau und obendrein ein Mitglied des 2013 gegründeten Vereins Pro Quote in die Chefredaktion eingezogen.

ProQuote zitiert Wiwo-Chefredakteurin Miriam Meckel mit dem Ausspruch: „Frauen gehören gerade in den Medien in Führungspositionen. Nicht nur, weil das heute selbstverständlich sein sollte, sondern vor allem, weil Medien täglich dazu beitragen, unsere Weltbilder zu entwerfen. Die sollten auch den Blick der Frauen enthalten.“

Diese Selbstverständlichkeit klingt bei Wiwo-Redakteur Engeser Manfred Engeser nicht durch. Den Prozess,  dass Unternehmen versuchen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen und dafür bei gleicher Qualifikation manchmal Frauen den männlichen Bewerbern vorziehen, bezeichnet er als „bittere Realität“ für „hochqualifizierte Männer“.

Die Maßnahmen, die Unternehmen dafür ergreifen, übersetzt Engeser in: sie „üben“ sich „panikartig in vorauseilendem Gehorsam“. „Weil“, so seine Interpretation „die Unternehmen eine gesetzliche Frauenquote fürchten wie der Teufel das Weihwasser“.

Allerdings gelingt es dem Redakteur nicht einmal selber, diese angebliche Panik zu belegen. Was er in seinem Artikel aufzählt, sind Maßnahmen von Unternehmen, die – wie immer bei staatlichen Lenkungseingriffen – freiwillige Maßnahmen zwar lieber hätten als Zwangsmaßnahmen, sich aber letztlich pragmatisch auf den Trend der Zeit einstellen: Indem sie freiwillige Quoten anbieten und mit Frauenförderprogrammen und Mitarbeiterinnensuche versuchen, diese Quoten auch zu erreichen.

Genauso wenig belegt der Artikel, dass es „erste Männer“ in die „innere Emigration“ treibe, wenn sie wegen der Quote Angst vor Jobverlust bekämen. Statt dessen wartet er mit investigativ anmutenden, weil anonymisierten Aussagen auf. Etwa „Ich sehe, wie immer mehr Frauen mit ähnlichen Qualifikationen an mir vorbeiziehen“ Und: „Ich fühle mich machtlos.“ Beides sagt „ein promovierter Wirtschaftsingenieur eines regionalen Energieversorgers unter dem Deckmantel der Anonymität.“

Dass irgendjemand betrübt ist, wenn er übergangen wurde, ist normal. Und dass er die Verantwortung gerne abschiebt, etwa auf eine Frauenquote, ist auch normal. So normal, dass ich als Leserin geneigt bin, zu fragen: „Who cares?“ Irgendjemand moppert doch immer, wenn sich die Zeiten ändern. Das hat die Zeiten aber noch nie daran gehindert, sich zu ändern. Würde mich wundern, wenn das bei einem wieder aufgewärmten Wiwo-Artikel anders wäre.

Kategorie: Presse Stichworte: Blattkritik, Journalist

Interview mit Marion Proft von LegalProfession zum Assistenzpersonal: „Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell“

21. Oktober 2014 von Eva Engelken

Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin
Marion Proft, Gründerin und Inhaberin von LegalProfession.de, Berlin

Wenn in Kanzleien vom Kampf um die besten Talente die Rede ist, die hohen Einstiegsgehälter und die ganzen Extras, geht es fast immer nur um Anwälte. Noch nicht im Blickfeld ist, dass die Kanzleien mittlerweile auch Probleme haben, gutes Office Personal zu finden. Marion Proft aus Berlin ist eine der Personalberaterinnen, die auch nichtjuristisches Personal an Kanzleien vermittelt. Ihre Plattform LegalProfession richtet sich ausschließlich an die Assistenz.

Eva Engelken: Frau Proft, haben Kanzleien ein Problem damit, gute Mitarbeiter für ihr Sekretariat zu finden?

Marion Proft: Ja, unabhängig von Standort, fachlicher Ausrichtung oder Größe der Kanzlei. Der juristische Markt ist sichtbar heterogen. Aber alle Kanzleien, ob Law Firm, Mittelstandsozietät oder Einzelanwalt, haben Probleme, ihre Assistenzpositionen zu besetzen.

Engelken: Warum ist es ein Problem, gutes Assistenzpersonal zu finden?

Proft: Seit dem deutschen Einheitsjahr 1989 hat sich die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte verdreifacht. Die Ausbildungszahlen in den juristischen Assistenzberufen, der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten, hat sich im gleichen Zeitraum halbiert. Die wenigen berufserfahrenen ReNoPats werden gesucht wie die Nadel im Heuhaufen. Und teilweise sogar super bezahlt. Je nach Mangel am Standort mit 50.000 Euro Jahresbrutto und mehr.

Engelken: Warum brauchen Kanzleien ReNoPat-Fachangestellte? Reicht eine Sekretärin nicht aus?

Für bestimmte Aufgaben sind Anwälte auf die ReNo, wie sie üblicherweise genannt wird, angewiesen. Sie ist nämlich extra dafür ausgebildet, Fristen zu notieren. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass nur geeignetes Fachpersonal beim „Fristenwesen“ mitwirken darf. Kann der Anwalt nachweisen, dass eine ReFa die Akte betreut und die Fristen notiert und kontrolliert hat, erhält er somit die Chance auf Wiedereinsetzung der Frist. Hat jemand ohne Kammerprüfung die Fristen eingetragen, hat sein Wiedereinsetzungsgesuch wenig Aussicht auf Erfolg und er muss seine Versicherung bemühen. Er braucht also eine ReFa für die Haftung. Doch die muss er erst einmal finden.

Engelken: Warum lassen sich nicht mehr junge Leute in diesem Beruf ausbilden? Sind die Arbeitskonditionen so unattraktiv?

Proft: Ja, und die Bezahlung, wenn man von den Großkanzleien mal absieht. Vor allem aber ist der klassische Ausbildungsberuf der ReNoPat-Fachangestellten wenig bekannt und nicht mehr zeitgemäß. Die klassische Assistenz, also die Fachangestellten der ReNoPat-Berufe, ist auf die Anforderungen des deutschen Rechtsanwalts, Notars oder Patentanwalts ausgerichtet. Doch auch der Rechtsmarkt ist ein Teil der Europäisierung und Globalisierung. Der aktuelle Rahmenausbildungsplan ist über zwanzig Jahre alt und seit 2011 ohne Ergebnis in der Überarbeitung. Wenn die beteiligten Kammern, Berufsverbände und Ministerien nun langsam einen Konsens finden, soll der neue Ausbildungsplan ab September 2015 verbindlich werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, aber keine Lösung des Nachwuchsproblems. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) war bemüht, alle Sozialpartner an einen Tisch zu bekommen, allerdings ist an diesem Tisch kein Platz für die internationalen Wirtschaftskanzleien.

Engelken: Was müsste an der Ausbildung der ReNoPat-Fachangestellten geändert werden?

Proft: Bisher lernen die Fachangestellten, Fristen zu notieren, Mahnungen zu schreiben und Kostennoten zu bearbeiten. Das ist aber heutzutage nicht mehr das, was vor allem in den internationalen Wirtschaftskanzleien gefordert wird. Englischunterricht wäre zum Beispiel zeitgemäß, MS-Office-Kenntnisse, grundlegende wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse und vor allem Dienstleistungsmentalität

Engelken: Könnten die Kanzleien denn nicht selber geeignetes Office Personal ausbilden? Für den Anwaltsnachwuchs haben doch viele Kanzleien bereits eigene Akademien gegründet.

Proft: Das könnten sie und in der Tat würden auch viele Kanzleien gerne ausbilden, aber es fehlt an Bewerbern. Das hat viele Gründe, ein entscheidender Grund ist die Unwissenheit über den Beruf, das Arbeitsfeld und die Anforderungen. Vieles, was im Netz kursiert, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß oder falsch. Eine Reno empfängt nicht den ganzen Tag Mandanten, arbeitet nicht mit dem Anwalt im Team und verbessert auch nicht das deutsche Rechtssystem. Mit diesen Vorstellungen kommen jedoch viele, die sich im Netz über den Beruf informiert haben. Von einer internationalen Wirtschaftskanzlei hat ein Schulabgänger noch nie etwas gehört. Was ein Patentanwalt ist, weiß oft noch nicht einmal eine berufserfahrene ReNo.

Bewerben müssten diesen Beruf eigentlich die Rechtsanwaltskammern. Die ReNoPat zählt zu den Kammerberufen und wird nicht von der IHK, sondern von der BRAK beworben. Das macht ihn aber praktisch zu einem werbefreien Beruf. Wenn sich doch mal eine Schüler/in um einen Ausbildungsplatz bewirbt, dann waren die Eltern in den meisten Fällen gerade in einer Scheidungsangelegenheit beim Anwalt oder für die Unterzeichnung eines Grunderwerbs beim Notar.

Engelken: Sind Kanzleien keine beliebten Arbeitgeber?         

Proft: Ob unbekannt oder unbeliebt, in jedem Fall sind die Bewerberzahlen rückläufig, die Fluktuation hoch und die Abbrecherquote liegt über dem Durchschnitt. Der Beruf hat viel Besonderes, die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ist speziell. Es ist eine weisungsgebundene Position ohne klassische Karrierechance, die auf der persönlichen Assistenz beruht. Es gibt keinen Aufstieg. Weil man nicht Berufsträger werden kann. Wer als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet, sollte sich in der zweiten Reihe wohl fühlen.

Engelken: Und da kommen Sie ins Spiel und machen jungen Leuten die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten schmackhaft?

Proft: Sagen wir, in nehme meine Vermittlerrolle sehr ernst. Ich informiere beide Seiten über Anforderungen und Erwartungshaltungen. Es ist nicht nur für Jugendliche wichtig, mehr über die Berufsbilder und juristische Arbeitsfelder zu erfahren, auch Jobwechsler und Quereinsteiger suchen Informationen. Hier muss man beraten, Orientierung bieten, aktivieren und weiterbilden. LegalProfession ist nach AZAV als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III zertifiziert.

Engelken: Was müssen junge Leute denn für Fähigkeiten mitbringen, um Rechtsanwaltsfachangestellte, oder ReNoPat zu werden?

Proft: Hexen, Zaubern und Hellsehen. Man muss zusammen arbeiten können, das ist schon eine echte Herausforderung. In der Assistenz arbeitet man für und nicht mit dem Anwalt im Team, wie es leider oft in den Anzeigen steht. Es gibt solche Menschen, die gern unterstützend arbeiten, man muss sie nur finden und richtig ansprechen und ihnen nicht etwas versprechen, was sie in dem Beruf nicht erleben werden: Karriere.

Engelken: Was müssten die Kanzleien selber tun, um mehr Assistenzpersonal zu gewinnen?

Proft: Gewinnen heißt halten. Meist bricht der Prozess aber bei der Anwerbung ab. Aufgrund der partnerschaftlichen Struktur und der freiberuflichen Mentalität der Berufsträger gibt es in Kanzleien kaum Personalführung. Ohnehin dreht sich alles in erster Linie um die Partner der Kanzlei. Nachwuchsrekrutierung ist ein gewichtiges Thema, aber zielt ausschließlich auf die Gewinnung von jungen Anwälten. Die juristische Assistenz spielt eigentlich keine Rolle. Aber es gibt viele Vakanzen, viel Mangel und viele Engpässe. Man schaltet Anzeigen, beauftragt Recruiter und sogar Headhunter. Allerdings ist eine Notarfachangestellte, die über 15 Jahre bei ihrem Notar arbeitet, wenig begeistert, wenn ein Headhunter in der Kanzlei anruft. In einer Zeit in der das Feld schlecht bestellt ist und die Erde schon verbrannt, sollte man keine Erntehelfer einsetzen. Man brauchte eher Menschen, die sich um die jungen Pflänzchen kümmern.

Engelken: Wie sieht es mit den anderen Mitarbeitern von Kanzleien aus – Wirtschaftsjuristen, Bibliotheksmitarbeiter, Rechercheure: haben Kanzleien da auch Probleme, Nachwuchs zu finden?

Proft: Das Problem beim Business Service liegt auch hier in der Intransparenz des Marktes. Das Feld der internationalen Wirtschaftskanzleien ist Absolventen der wirtschaftlichen Studiengänge nahezu unbekannt und die Tätigkeit in einer Partnergesellschaft ohnehin Berufserfahrene scheitern oft an falschen Erwartungshaltungen, wohl auf beiden Seiten und die Wirtschaftsjuristen scheitern immer noch am anwaltlichen Berufsrecht. Auch hier gibt es viel Unwissenheit auf beiden Seiten. Hier kann man als Vermittler viel Gutes tun.

Engelken: Wenn Sie Kanzleien einen Tipp in Sachen Mitarbeiterrecruiting geben müssten, was würden Sie ihnen raten?

Proft: Transparenz und Perspektivenwechsel. Recruiting ist Kommunikation. Ich wurde kürzlich von einem Notar gefragt: Warum bewerben sich die Kandidaten bei Ihnen und nicht bei uns, wir inserieren doch auch? Wenn ich Anzeigentexte schreibe, dann nehme ich die Rolle des Bewerbers ein und spreche ihn an. Ich erreiche ihn damit auf einer persönlichen Ebene und bewege ihn dazu, eine Bewerbung zu schreiben. Ich kenne seine Wünsche und auch seine Ängste. In der Hinsicht bin ich als Vermittlerin klar im Vorteil. Ich kenne beide Seiten und weiß, was sie sich wünschen.

Engelken: Zum Abschluss bitte noch einen Ratschlag für Bewerber

Proft: Der erste Ratschlag lautet: Klar kommunizieren. Was kann ich? Was will ich? Wo will ich hin? Der zweite Ratschlag lautet: Perspektive wechseln. Was könnte sich der andere wünschen und von mir erwarten?

Der dritte Ratschlag heißt: Wie kann ich den anderen von meinen Fähigkeiten überzeugen und ihn für mich begeistern?

Vielen Dank für das Gespräch!

Hier geht’s zur Website von Marion Proft:

LegalProfession

 

 

 

 

Kategorie: Aktuelles, Interviews Stichworte: Kanzleikommunikation, Nachwuchs, Recruiting

Rezension: Chefsache Mandantenakquisition von Johanna Busmann

6. Oktober 2014 von Eva Engelken

Chefsache Mandantenakquisition
Busmann, Johanna: Chefsache Mandantenakquisition, De Gruyter, Berlin 2012

520 Seiten stark ist der Akquise-Ratgeber Chefsache Mandantenakquisition – Erfolgreiche Akquisestrategien für Anwälte von Johanna Busmann und richtet sich an die gesamte Berufsgruppe vom Einzelanwalt bis hin zur Großkanzlei. In 26 alphabetisch geordneten Kapiteln entlarvt die Autorin das von Anwälten gern verwendete Argument „Verkaufen ist nicht mein Ding“ als fadenscheinig. Für jeden Anwalt und jede Anwältin gibt es passgenaue Akquisestrategien. Er oder sie muss sich nur über die eigene Persönlichkeit und die individuellen Stärken und Schwächen klar werden. Wer als Redner(in) introvertiert ist, kann den eigenen Vortragsstil daran anpassen und dennoch überzeugend reden. Hinweise dazu gibt es im Kapitel „Vorträge“: Teilnehmer richtig einbinden, Inhalte visualisieren oder Führungsqualitäten unter Beweis stellen. Inhaltlich dazu passt das Kapitel „In-house Veranstaltungen“.

Zweitens vermittelt Busmann, dass sich wirkungsvolle Akquise auf die ganze Kanzlei erstreckt. Nicht nur der oberste Partner oder die Partnerin akquiriert neue Mandate, sondern alle: die Empfangssekretärin ebenso wie die Mitarbeiterin, die einen Beauty Contest vorbereitet, Honorarverhandlungen führt oder vor Gericht auftritt. Sie alle auf das gemeinsame Ziel einzuschwören und entsprechend anzuleiten, ist Sache der Kanzleiführung, daher ist die Akquise „Chefsache“.

Busmanns dritte Botschaft lautet: Akquise muss richtig gemacht sein, sonst verschwendet man Geld. Unter dem provokanten Titel „Vom Euro-Grab zur Investition“ gibt die Autorin Tipps, damit das feine Essen und die prominenten Gastredner letztlich auch lukrative Mandate in die Kanzlei spülen. Wodurch wird die Akquise eingeleitet? Wer betreut die Interessenten, welche Rollen übernehmen die Kanzleimitarbeiter und was kommt danach?

Überzeugend und mit vielen Praxisbeispielen unterlegt sind alle Kapitel, wo es um den direkten mündlichen Austausch mit dem Mandanten geht. Etwa das Kapitel „Honorarinformation“, das die Essenz jahrzehntelanger Seminarpraxis (Busmann-Training) zum Thema Honorare zusammenfasst. Ebenfalls beherzigenswert sind die Tipps im Kapitel „Assistentin“ und „Telefonakquise“. Hier hält das Buch den Anwälten einen Spiegel vor, die Assistentinnen, platt gesagt, für minderbemittelte Wesen halten und Mitarbeiterführung für überflüssigen Luxus. Anhand von Beispielen legt es dar, dass sich jeder Cent, den Kanzleien in ihre Assistenz investieren, bei der Akquise auszahlt. In weiteren Kapiteln vertieft Busmann ihre Analyse des anwaltstypischen Kommunikationsverhaltens, etwa im Kapitel „Durchsetzung“. Im Kapitel „Umgang mit Mandanten“ attestiert sie: „Anwälte produzieren Rauflust statt Kauflust bei ihren Gesprächspartnern“.

Leider ist die Autorin der Versuchung erlegen, in ihrem kapitelweise grandiosen und pointiert formulierten Kommunikationsratgeber zu viele Themen abhandeln zu wollen. Zwar passen alle 26 Kapitel zur Akquise. Doch einige Kurzkapitel sind derart dürftig, dass man sie besser weggelassen hätte. Die Tipps zur „Webseite“ im Kapitel „Online-Akquise“ sind circa auf dem Stand von Anfang 2000 („Schnelle, starke Internetverbindungen sind Pflicht“, „Schrift groß genug?“). Das Kapitel „Public Relations“ beschränkt sich auf eine Zusammenfassung allgemeinet Tipps zur Medienarbeit von Kanzleien und überlappt sich mit dem Kapitel „Journalisten“ („Bieten Sie ausformulierte E-Mail-Interviews“). Hier gibt es andere Bücher, die diese Themen und ihren Beitrag zur Akquise prägnanter zusammenfassen. Das gilt auch für das Minikapitel „Werbung“, das kaum zwischen Anzeigenwerbung und Corporate Publishing unterscheidet. Oder für die dürren Absätze zu Broschüren, Newslettern und Ähnlichem im Kapitel „Kanzleimarketing“.

Was fehlt, ist ein Stichwortverzeichnis zum Nachschlagen. So bleibt man als Leserin auf der Strecke, wenn man sich an einen Tipp erinnert, aber nicht mehr weiß, in welchem Zusammenhang er stand. Die alphabetische Kapitelsortierung hilft da nicht viel weiter. „ABC der Mandantenakquise“ klingt zwar schick, führt jedoch dazu, dass Zusammengehörendes willkürlich über mehrere Kapitel verstreut wird. Das Kapitel „Journalisten“ steht zwischen „Kanzleimarketing“ und „In-house Veranstaltungen“; die dazugehörigen „Public Relations“ zwischen „Qualität“ und „Online-Akquise“.

Etwas eigenwillig kommt schließlich die Aufmachung des Buches daher mit einer Flut von Worthervorhebungen und Ausrufezeichen. Sagte Wolf Schneider nicht einst, jedem Menschen stünden im Leben nur 3 Ausrufezeichen zur Verfügung? Wenn ja, hat Johanna Busmann die Ration von ganz Hamburg verbraucht. Vielleicht hat die Kommunikationstrainerin aber auch nur zu viele beratungsresistente Anwälte getroffen, denen sie die wichtigen Punkte, also im Grund alles, zumindest visuell noch einmal nahe bringen wollte.

Lässt man diese Schwächen außen vor, bleibt „Chefsache Mandantenakquisition“ ein starkes Selbstlernbuch für alle Situationen, wo Anwälte und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Mund aufmachen, um ihre Leistung zu verkaufen.

Busmann, Johanna: Chefsache Mandantenakquisition – Erfolgreiche Akquisestrategien für Anwälte, De Gruyter ISBN 978-3-11-029362-3,  69,95 €

 

Kategorie: Aktuelles, Rezension Stichworte: Akquise, Buchrezension, Sachbuch

Pressearbeit: Das neue Handelsblatt Magazin

2. Oktober 2014 von Eva Engelken

Als PR-Frau, die ihre Kunden in die Medien bringt, freue ich mich über jede neue Publikation, egal ob Print oder Online. Heute ist das seit mehreren Wochen angekündigte Handelsblatt Magazin erschienen. Im Editorial schreibt Chefredakteur Thomas Tuma, das neue Handelsblatt-Magazin wolle mit einem anderen Blick auf die Wirtschaft begeistern. Weil es auch die anderen Seiten der Wirtschaft zeige: Innovationen, Ideen, Werte. Klingt vielversprechend, doch ein Blick auf das Heft ernüchtert. Die optische Anmutung ist die einer Flughafen-Business-Lounge: elegant, vorhersehbar, austauschbar.

Der Inhalt wirkt ähnlich beliebig und scheint mir mit jedem Kundenmagazin von Breuninger oder Deutscher Bahn vergleichbar: Ackermann-Interview (Interview mit einem Häuptling des Big Business) und Bericht einer Fotoausstellung über Superreiche (als kleiner Anreiz, sich doch weiterhin nach der Decke zu strecken?). Als Bilderrätsel gibt es den Büroblick von Jens Weidmann (soll mich der Blick auf Frankfurt etwa neidisch machen?) Ferner: Tipps zu Luxusmode, Design und Accessoires (brauche ich dafür das Handelsblatt-Magazin?). Nix Neues soweit. Oder habe ich etwas übersehen? Es sollte doch um Werte gehen.

Also ein zweiter Blick auf das Gespräch mit dem Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und seiner Tochter Catherine Ackermann. Gut gestellte Fragen, hier sind Handelsblattredakteure auf ihrem Terrain. Die Antworten: Da reden zwei, die es geschafft haben, deren Eltern es aber auch schon geschafft hatten. O-Ton Catherine: „Bei uns in der Familie zählten Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit.“ Klare Ansage. Doch wo bleibt der Erkenntnis-Wert?

Dafür bräuchte es mehr Kontrast. Wie halten es der kleine Mann oder die kleine Frau mit Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit? (Mal abgesehen davon, dass diese Begriffe vielleicht nicht zu ihrem aktiven Wortschatz gehören?) Wie sieht es aus am unteren Ende der Wirtschaftsskala? Da, wo am Ende des Geldes noch Monat übrig ist? Wo kein Skifahren und Golfen drin ist. Da, wo sogar das örtliche Schwimmbad zu teuer ist, weil es seit seinem Umbau zum Erlebnisbad keine billigen Jahreskarten mehr verkauft.

Punktuell streift das Ackermann-Interview diese Kontraste. Etwa da, wo Vater Ackermann äußert, durch seine Tochter habe er „viel über die prekären Verhältnisse gelernt“. Ein anderer Blick hätte erhellen können, welche Werte diese Wirtschaftsteilnehmer motivieren. Gehen wir zum nächsten Text: einem Kommentar von Bahnchef Rüdiger Grube. Ehemaliger Hauptschüler, dann Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn. Er fordert, die verborgenen Potenziale der Gesellschaft zu heben. Als einer, der den sozialen Aufstieg geschafft hat, darf er das. Sein Kommentar trifft den Punkt, bleibt ohne einen ergänzenden Bericht im Heft aber hohl. Ein Magazin, dass sich Werte auf die Fahnen geschrieben hat, müsste anschaulich machen, was verloren geht, wenn die Gesellschaft auseinanderdriftet und Potenziale nicht gehoben werden. Es könnte zeigen, wo im Kleinen der soziale Aufstieg gelingt oder wo Werte gelebt werden, obwohl die Gesellschaft dafür kein Geld bezahlt. Solche Geschichten zu erzählen, ist anspruchsvoll und der Blick müsste sich dafür deutlich entfernen von den Bilanzpressekonferenzen und anerkennen, dass Wirtschaft nicht nur bei den Größten, Tollsten, Wichtigsten zu finden ist. Anders gesagt, ein Magazin, das sich den anderen Blick vorgenommen hat, müsste sich vielleicht als Erstes von der Handelsblatt-üblichen Sicht von den und auf die männlichen Entscheider lösen. Davon sehe ich in der ersten Ausgabe nichts.

Noch weitere uneingelöste Versprechen? Der Zeitschrift Horizont erklärt Magazinchefredakteur Thomas Tuma, er wolle mit dem Handelsblattmagazin auch die weibliche Zielgruppe ansprechen.

Als weibliche Handelsblattabonnentin gehöre ich wohl dazu. Was mich ansprechen würde? Zum Beispiel keine Berichte, die sich ausschließlich an männliche, konservative Leser richten, obwohl genau darauf die Anzeigen zielen: Füller, Taschen für Männer, Autos, Herrenanzüge, Männeruhren, anthrazitfarbene Bäder. Ein weibliches Heft ginge anders. Es hätte mehr Humor und Vielfalt und es würde auch wirtschaftlich tätige Frauen zeigen. Allerdings nicht nur die an einer Hand abzuzählenden Dauerprotagonistinnen der deutschen Wirtschaftspresse, sondern auch mal unbekannte, ärmere. Und ebensolche Männer. Es würde vielleicht Wirtschaftsfaktoren darstellen, die nicht dicke Autos fahren, aber dennoch zum Wohlstand und Wohlbefinden der Gesellschaft beitragen. Leute, die unbezahlt Ehrenämter verrichten. Oder die mit Kids aus prekären Verhältnissen spielen. Und so vielleicht dazu beiträgen, dass diese Kids später nicht Sozialhilfe beantragen, sondern Selbstvertrauen gewinnen und den Aufstieg schaffen. Befürchtet man, dass ein derart geweiteter Blick auf die Wirtschaft den Anzeigenkunden missfällt? Wenn ja, sollte der Chefredakteur nicht so sehr darauf pochen, dass das Heft, das handwerklich solide, aber gänzlich normale Anzeigen-Ködermasse ist, anders sei.

Denn wirklich anders geht anders.

 

Kategorie: Aktuelles, Rezension Stichworte: Magazin, Pressearbeit, Zeitung

Interview mit Gudrun Happich zur Kanzleiführung: „Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld“

29. September 2014 von Eva Engelken

Gudrun Happich
Gudrun Happich, Executive Coach, im Interview mit Eva Engelken über Führung und Wertschätzung in Kanzleien
was-wirklich-zaehlt-buch
Buch „Was wirklich zählt“ von Gudrun Happich

Gudrun Happich, die Gründerin des Galileo Instituts für Human Excellence, lernte ich kennen, als sie 2011 ihr Buch „Ärmel hoch“ veröffentlichte. 2014 hat die Kölner Unternehmensberaterin das zweite Buch „Was wirklich zählt!“ herausgebracht. In beiden geht es um ihren Beratungsansatz der bioSystemik®, welcher biologische Phänomene heranzieht, um Prozesse in Unternehmen zu verstehen. Da Anwaltskanzleien faszinierende Organismen und starkem evolutionären Druck ausgesetzt sind, habe ich Gudrun Happich zur idealen Führungsstruktur und zum Recruiting in Kanzleien befragt.

Klartext Anwalt: Frau Happich, traditionell sind Kanzleien als Partnerschaftsmodell organisiert. Die jungen Anwälte arbeiten bis zum Umfallen mit der Aussicht, irgendwann Partner zu werden. Die Alten streichen umso mehr Gewinn ein, je mehr die Mannschaft buckelt. Ist das noch zeitgemäß?

Happich: Früher funktionierte das. Doch in Kanzleien, wo die Alten immer weniger Junioren zu Partnern werden lassen – wie das ja seit einigen Jahren in großen Kanzleien der Fall ist –, wird das Buckeln eher unattraktiv. Hinzu kommt: Die Jungen wollen gar nicht mehr um jeden Preis Partner oder Partnerin werden. Das ist nicht anders bei Zahnärzten. Auch da stellt mancher alte Zahnarzt verwundert fest: Die Jungen wollen sich einfach nicht mehr totarbeiten. Und die Verantwortung der Selbständigkeit erscheint vielen auch nicht mehr attraktiv.

Klartext Anwalt: Die Jungen kündigen den Generationenvertrag auf?

Happich: Mehr oder weniger. Vielen jungen Anwälten oder Anwältinnen sind die interessante Arbeit oder auch Work-Life-Balance wichtiger als die vage Aussicht auf den Partnerstatus. Abgesehen davon haben einige gar nicht das Zeug dazu, Partner zu werden.

Klartext Anwalt: Das heißt, sie sind froh und glücklich als Angestellte und würden das auch gerne bleiben?

Happich: Ganz richtig. Sie sind gute Juristen beziehungsweise Juristinnen. Aber sie können und wollen die hohe Verantwortung nicht tragen. Sie haben Spaß an der Juristerei, engagieren sich in der Sache, wollen eine gute Bezahlung, aber nicht die Partnerschaft. Auf der anderen Seite gibt es die, die gut darin sind, die Organisation zu machen. Ein erfolgreiches Unternehmen braucht immer beide.

Klartext Anwalt: Die klassische Führungsstruktur einer Kanzlei spiegelt das aber nicht wieder. In der Partnerversammlung, dem obersten Führungsgremium, haben diejenigen Partner das Sagen, die fachlich am besten sind und die größten Mandate heranschleppen. Eine Fehlkonstruktion?

Happich: Es hat lange Zeit gut funktioniert, aber damals waren eben die Rahmenbedingungen auch anders. Ich würde also eher sagen: es ist nicht mehr zeitgemäß. In der Evolution gibt es ein Grundgesetz für Erfolg: Derjenige, der am besten über seine Kernkompetenzen und Stärken Bescheid weiß, diese einsetzt und sich an die permanent sich ändernden Rahmenbedingungen/Umfeldbedingungen anpasst, der wird überleben, sprich, das Rennen machen.

Klartext Anwalt: Mittlerweile haben immer mehr Kanzleien moderne Support-Abteilungen: Human Ressources, Business Development, Marketing, IT, Finanzen und Office Management. Ist das schon ausreichend, um von einer modernen Management- und Unternehmensstruktur zu sprechen?

Happich: Tools alleine reichen nicht, um anders zu sein. Nur weil ich über die bestehende Post-Struktur modern schreibe, wird ja auch noch kein modernes Postunternehmen draus, oder? Es geht immer darum, was mache ich daraus? Und zu einer Struktur gehört immer auch eine Kultur – und die ist eine Frage der Einstellung und Haltung. Welche Geisteshaltung liegt vor? Wo ist das gemeinsame Ziel, eine verbindende Vision, die Sinn stiftet? Ist das geklärt, dann können diese Abteilungen wirkungsvoll sein, um die Ziele zu erreichen.

Klartext Anwalt: Kanzleien unterscheiden zwischen Berufsträgern einerseits und Nichtberufsträgern andererseits. Zu den Nichtberufsträgern gehören alle, vom IT-Mitarbeiter über die Sekretärin bis hin zur Personalleiterin. Das hat natürlich berufsständige Gründe. Wer keine Anwaltszulassung hat, darf in Deutschland keinen kostenpflichtigen Rechtsrat erteilen. Erschwert solch ein Berufsverständnis die Bildung von modernen Managementstrukturen?

Happich: Die Unterscheidung in Berufsträger und Nichtberufsträger gibt es ja auch bei anderen berufsständisch geregelten Berufen. Also bei Ärzten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Und sie hängt natürlich damit zusammen, dass die anwaltliche Beratungsleistung gewisse Kenntnisse erfordert. Trotzdem muss ein Umdenken stattfinden, dass nämlich die Berufsträger sich klar machen, dass sie nicht alleine die Kanzlei führen können. Solange jedoch die Meinung vorherrscht: Die einen sind wertiger und besser und die anderen weniger, ist es mit der Wertschätzung und dem respektvollen Umgang auf Augenhöhe schwer. Und ein Sklave engagiert sich nun mal nicht aus dem Inneren heraus bzw. aus tiefer Überzeugung für den Herrn.

Klartext Anwalt: Anwälte gehen davon aus, dass sie im Grunde alles viel besser könnten?

Happich: So ungefähr. Dabei wäre es utopisch anzunehmen, dass Anwälte und Anwältinnen auch sämtliche Aufgaben der sonstigen Kanzleimitarbeiter beherrschen könnten. Zwei juristische Staatsexamen sind kein Beleg für Management-Skills. Eine erfolgreiche Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr die Qualitäten aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wertgeschätzt werden. Wertschätzung ist übrigens auch ein Faktor beim Recruiting.

Klartext Anwalt: Bisher setzen Kanzleien beim Recruiting vor allem auf den Faktor Geld. Speziell die Großkanzleien überbieten sich mit immer höheren Honoraren. Ein Irrweg?

Happich: Wer für Geld gekommen ist, geht auch für Geld. Die zahlreichen Kanzleiwechsler belegen die geringe innere Bindung der Partner an eine Kanzlei. Kanzleien, die ihre Fachkräfte stärker an sich binden wollen, dürfen nicht nur auf Geld und geldwerte Vorteile setzen. Erst recht, wenn die Partnerschaft keine realistische oder attraktive Option ist.

Klartext Anwalt: Wie sieht solche Wertschätzung konkret aus? Für die High Potenzials denken sich die Großkanzleien schon jetzt allerhand aus: Kanzleikindergarten, Support bei Einkäufen und privaten Erledigungen. Geht das in die richtige Richtung?

Happich: Nun, im Grunde geht es bei diesen Angeboten auch wieder um geldwerte Vorteile. Das ist schon ein guter Ansatz, reicht alleine aber nicht aus. Die bessere Frage ist doch: Lieber High Potential – was muss passieren – bei Dir und bei mir – das Du Dich bei uns wie zuhause fühlst und Deine volle Leidenschaft im Sinne des Unternehmens einbringst? Denn das ist die Voraussetzung für volle Leistung, für die der Arbeitgeber zahlen kann und will.

Das Ganze beruht auf einem Geben und Nehmen. Ein Unternehmen zahlt in der Regel gerne, wenn sich der Mitarbeiter von innen heraus engagiert. Ein Mitarbeiter legt sich in der Regel gerne ins Zeug, wenn er beim Unternehmen findet, was seinen inneren Werten und Lebensmotiven entspricht. Sprich, wenn mir die Arbeit Spaß macht, und ich dann auch noch mein Kind in den Kanzleikindergarten bringen kann beziehungsweise jemand anders meine Einkäufe erledigt, passt das gut zusammen.

Klartext Anwalt: Was muss sich beim Recruiting der anderen Mitarbeiter ändern?

Happich: Ich denke, es sollte immer mehr darum gehen: Was sind die Werte und Vorstellungen beim potenziellen Mitarbeiter? Passt das zu uns? Dann kann man den nächsten Schritt gehen und schauen: welche Qualifikation bringt der mit, und wo passt er/sie bei uns am besten? Sprich, erst die richtige Person, dann der richtige Platz oder die richtige Position. Person geht vor Qualifikation. Im Zweifelsfall kann man fehlendes Wissen noch nachsteuern. Aber wenn die Chemie beziehungsweise die Persönlichkeit nicht passt, dann kann man relativ wenig reparieren und auf lange Sicht auch mit keinem Geld der Welt wieder gerade rücken.

Klartext Anwalt: Wie sieht die Führungsstruktur einer modernen Kanzlei idealerweise aus? Wie kann man die Fachkräfte, die keine Managementqualitäten haben, da einbinden?

Happich: Das ist so pauschal mit zwei bis drei Sätzen nicht wirklich zu beantworten. Aber grundsätzlich kann man sich folgende Fragen stellen: Was ist unsere Vision? Wozu und wofür machen wir das eigentlich? Wer passt zu uns? Was und wen brauchen wir, um die Ziele zu erreichen? Welche Rahmenbedingungen gehören dazu? Welche Struktur passt dazu am besten? Sprich, die Struktur folgt dem Ziel, nicht umgekehrt.

Eine moderne Kanzlei kann noch mal ganz neu denken: Da gibt es eventuell die Spezialisten, die für Fachfragen die wichtigen Experten sind, die sogenannten Wissensarbeiter. Dann diejenigen, die einfach richtig gut führen können und schließlich die, die zeitweise Projekte gut handhaben können. Das alleine sind schon mal drei ausgewählte unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Profilen. In einer modernen Kanzlei sind alle von gleichem Wert und Bedeutung.

Und diese Rollen können in einer modernen Kanzlei je nach Anforderung auch wechseln. Das Unternehmen Gore betreibt dieses sogenannte Amöben–Modell seit vielen Jahren und ist damit äußerst erfolgreich. Übrigens nicht nur von den Zahlen her, sondern auch von Arbeitgeberbewertung her.

Klartext Anwalt: Was für eine Person sollte der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin sein? Im traditionellen Modell ist das der Managing Partner respektive die Managing Partnerin? Von ihm oder ihr erwarten die anderen Partner hohe Umsätze aus der Mandatsarbeit und zugleich die Geschäftsleitung. Wenn ihre Legislaturperiode als Manager abgelaufen ist, müssen sie wieder in die Mandatsarbeit zurückfinden. Wer das nicht schafft, muss gehen. Was müsste sich ändern?

Happich: In meinem Buch „Ärmel hoch! – die 20 schwierigsten Führungsthemen und wie Top-Führungskräfte damit umgehen“ habe ich einen typischen Karriereweg im Unternehmen aufgezeichnet. Auf allen Ebenen geht es um Leistung, aber in jeder Ebene wird Leistung anders definiert. Bei der Rolle des Geschäftsführers zeigt sich die Leistung darin, dass er/sie sehr gut Beziehungen knüpfen kann, sowohl innerhalb als auch vor allen Dingen außerhalb des Unternehmens, Verhandlungen führen kann, dass er/sie gut Strategien entwickeln kann und ein hohes Maß an taktischem und politischem Kalkül zeigt. Auch ist er/sie in der Lage, andere zum Machen anzuleiten.

Im Grunde kann man sagen, während die anderen im Unternehmen arbeiten, arbeitet er am Unternehmen. Man kann sich das so vorstellen, dass er auf einem Berg steht und mit Weitblick in die Ferne schaut und immer wieder diese Perspektive einnimmt, einnehmen kann, während die anderen Rollen schauen, wie diese Visionen umzusetzen sind und das auch noch fachlich exzellent tun.

Vielen Dank für das Gespräch!

  •  Hier geht’s zur Website meiner Interviewpartnerin Gudrun Happich: http://www.galileo-institut.de/gudrun-happich.html.
  • Und hier gibt’s demnächst (ungefähr ab Mitte Oktober) mehr zum Thema Anwälte zu lesen: „111 Gründe, Anwälte zu hassen“.

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Strategie Stichworte: Führung, Kanzleistrategie, Managing Partner, Partner, Persönlichkeit

Der Rechtsmarkt in Deutschland: Buchrezension

6. März 2014 von Eva Engelken

rechtsmarktDer Kritiker Marcel Reich-Ranicki hätte vielleicht gesagt, „das ist ein wichtiges Buch“. Der Rechtsmarkt in Deutschland, herausgegeben von Markus Hartung und Thomas Wegerich, beleuchtet jedenfalls alles, was 2014 für das Unternehmen Kanzlei wichtig ist.

Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und der wichtigstens Trends. Dann folgen Abschnitte zu Managementfragen, Partnerwerdung, Personalentwicklung, Marketing und Vertrieb, dem sogenannten Business Development, zum Pricing und zum Legal Process Outsourcing.

Vom exzellenten Juristen zur hervorragenden Anwaltspersönlichkeit

Darunter findet sich viel Nützliches für die strategisch angelegte Kanzleiführung. Hilfreich sind etwa die Recruiting-Überlegungen von Ina Steidl, wie man auch für nicht zum Partner werdende „Dauerangestellte“ eine „Atmosphäre des Gern-halten-Wollens“ erzeugen kann. Das gleiche gilt für die „Best Practice“-Schildung von Astrid Arndt (Hengeler Mueller) zur Entwicklung „exzellenter Juristen“.

Eine gute Ergänzung wären Tipps zum nicht-juristischen Personal gewesen. Schließlich helfen auch exzellent geschulte Sekretärinnen, sich in dem von den Herausgebern skizzierten „dramatisch wandelnden Umfeld“ zu behaupten.

Wer Honorar verlangt, muss Leistungskennzahlen liefern

Aufschlussreich ist der Buchabschnitt „Geld“; etwa die Ausführungen von Silvia Hodges Silverstein zum Einkauf von Rechtsdienstleistungen anhand von Leistungskennzahlen und Benchmarking. Oder die Analyse zur Partnervergütung von Michael Roch und Rupprecht Graf von Pfeil. Systematisch hätte der Buchabschnitt zum Legal Process Outsourcing als Methode, kostengünstig Qualität zu liefern, auch hierher gepasst.

Das Buchkapitel „Trends“ präzisiert die Erkenntnisse aus der 2013 veröffentlichten „Zukunftsstudie“ vom Deutschen Anwaltverein. Die Analysen der Marktsegmente und Wachstumsstrategien runden die Bestandsaufnahme im ersten Kapitel ab, darunter etwa der Beitrag von JUVE-Gründer Aled W. Griffiths über die Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

In der Summe liefern die 3 Buchkapitel mit ihren 36 Unterkapiteln eine beeindruckende Fülle von Erkenntnissen, was die Investition von 79,90 Euro allemal rechtfertigt. Leider ist das Buch trotzdem kein reines Lesevergnügen. Das verhindern seine etwas juristentypische Langatmigkeit (das Buch umfasst 518 Seiten) und sein nicht ausgeschöpftes Optimierungspotenzial in Sachen Übersichtlichkeit und Layout.

Weniger Schwafelsätze = mehr Prägnanz

Natürlich darf und soll ein großer Marktüberblick viele Seiten beanspruchen. Doch weniger wäre mehr gewesen. Eine Lektoratsanordnung, jeden Autorenbeitrag um ein Fünftel zu kürzen, hätte ohne Abstriche beim Inhalt zu mehr Prägnanz geführt. Leser wären sicher bereit, dafür auf anwaltstypische Schwafelsätze zu verzichten.

Beispiel: „Von Bedeutung erschien es den Partnern dabei, sowohl von einer starken Mandantenbindungskraft der Individuen als auch von einem übergeordneten guten Ruf der Kanzlei insgesamt profitieren zu können.“

Knapper: „Den Partnern war es wichtig, von den beständigen Mandantenbeziehungen und dem guten Ruf der Kanzlei zu profitieren.“

Wiederholungen ermüden den Leser

Auch hätten alle Kapitel auf den Prüfstand gekonnt, die sich mit anderen überschneiden. Das durchzusetzen, ist bestimmt nicht leicht, wenn man als Herausgeber einen Pool von 34 Autorenpersönlichkeiten (28 Männer, 6 Frauen) am Start hat. Doch wie schon der erste Leiter der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten, Ferdinand Simoneit, immer sagte: „Der Leser ist froh über jeden Satz, den er nicht lesen muss.“

Wiederholungen finden sich in den vielen Vorabbemerkungen und Einführungen ebenso wie in der Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und den „Trends“. So gibt es die Typisierung von Kanzleien einmal vom DAV-Präsidenten Wolfgang Ewer und einmal vom Kanzleiberater Volker Tausch. Natürlich darf ein Buch ein und dasselbe Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, aber es sollte dem Leser oder der Leserin die Frage ersparen, „Moment, habe ich das weiter vorne nicht schon einmal gelesen?“

Tipp für Neuauflage: Mehr Lesehilfen für eilige Leser

Verbesserungspotenzial gibt es auch bei der Gliederung. Ich bin kein Fan der bis aufs I-Tüpfelchen durchstrukturierten Bücher aus dem Verlag C.H.Beck. Trotzdem habe ich beim „Rechtsmarkt“ Service in Form von Lesehilfen vermisst. Etwa Kopf- und Fußzeile, Randzeichen, durchgängig nummerierte (Zwischen)Überschriften, und am Ende ein ausführliches Namens- und Sachverzeichnis. Ohne solche Elemente kommt das Buch eher daher wie eine Essaysammlung als wie ein Praxisratgeber, und es ist schwierig, rasch mal einen nützlichen Tipp wieder zu finden.

Der Leser oder die Leserin muss also selber mit kleinen Post-It-Zettelchen aktiv werden und sich alle wichtigen Empfehlungen in eine To-do-Liste für die Kanzleiführung übertragen. Wer sich allerding eine solche Liste erstellt und sie gewissenhaft abarbeitet, dürfte gut gerüstet sein, um sich auch künftig erfolgreich auf dem Rechtsmarkt in Deutschland zu behaupten.

 „Der Rechtsmarkt in Deutschland, Überblick, Analysen, Erkenntnisse“, herausgegeben von Thomas Wegerich und Markus Hartung, Deutscher AnwaltSpiegel und Frankfurter Allgemeine Buch, 2014

 

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buch, Buchrezension, Kanzlei, Kanzleistrategie, Rezension

Xing für Anwälte – Anwälte für Xing? Buchrezension

28. Februar 2014 von Eva Engelken

Xing bietet Kanzleien und Anwälten allerhand Nutzen: bei der persönlichen PR und bei der Gesamtkommunikation. Und tatsächlich sind immer mehr Anwälte auf Xing, nutzen aber nur einen Bruchteil der Features, die beim Kanzleimarketing helfen könnten.

Die im Januar 2014 erschienene 2. Auflage von „XING für Dummies“ von Constanze Wolff (Wiley-Verlag) kommt da ganz gelegen. Das nur DIN-A6 kleine Büchlein listet übersichtlich die wichtigsten Punkte auf, um ein brach liegendes Anwalts- oder Kanzleiprofil vernünftig zu pimpen, ein Netzwerk aufzubauen oder Jobs und Mitarbeiter zu finden.

Viele der Tipps beziehen sich konkret auf die Plattform Xing, lassen sich aber problemlos übertragen auf andere soziale Netzwerke, etwa LinkedIn oder das von vielen Anwälten noch misstrauisch beäugte Facebook.

Den Beginn bildet das gut ausgefüllte Profil, dann folgen die weiteren Schritte.

Persönliches Profil richtig anlegen

Der Eyecatcher ist die Visitenkarte. Die Angaben dort zieht Xing automatisch aus den „Angaben zu meiner Person“ und „Berufserfahrung“ -> „aktueller Arbeitgeber“ .

  • Dr. Anwalt Muster, 2. Juristisches Staatsexamen, Partner, Head of Commercial, Muster&Muster LLP, Kontaktdaten

Bereich „Persönliches“

Xing sucht per Schlagwortsuche. Schlagwörter müssen daher durch Komma getrennt werden.

Nicht so:ich biete 1

denn niemand wird als Suchbegriff „Sanierungserfahrung seit 17 Jahren“ eingeben, sondern so:

ich biete 2

 

 

 

Anhand solcher Schlagworte findet man einen Anwalt oder eine Anwältin über die Suchbegriffe „Handels- und Gesellschaftsrecht“.

Ich suche und Ich biete

Die Felder „Ich suche“ und „Ich biete“ bieten weitere Möglichkeiten, die eigenen Kompetenzen darzustellen. Außerdem lässt sich „Ich suche“ für die Mitarbeiterwerbung nutzen: „Neue Partner/Mitarbeiter für das Frankfurter oder Münchner Büro“ oder „Ich biete“ für den Verkauf der Eigentumswohnung.

Profilspruch

Die Autorin von XING für Dummies gibt den Tipp, den Profilspruch zu nutzen„um aktuelle Statusmeldungen zu platzieren und um wichtige Informationen zu verbreiten“. Wichtig sei es, dass diese Statusmeldung nicht nur für Profilbesucher lesbar ist, sondern in die Neuigkeiten auf der Startseite aller Kontakte einfließt.

Portfolio

In den Bereich „Portfolio“ (früher hieß er „Über mich“) passen interessante Zusatzinformationen:

  • Bedeutende Projekte/Deals/Verfahren: …
  • (Wichtigste) Veröffentlichungen: (Name, Jahr)
  • Aktuelles Projekt auf dem Schreibtisch: …

Dieser Bereich kann wie eine Miniwebsite formatiert werden – mit Links, Grafiken und Textmodulen. Ein Tipp von Constanze Wolff: Die Xing-Suche durchsucht auch die Portfolio-Seite mit. „Jeder Beriff, den Sie hier unterbringen, aktiviert also auch die Suchmaschinen.“

portfolio

 

Wie geht die vernetzte Kommunikation in und aus Xing?

Die meisten Anwälte wissen, dass man von Xing auf die Kanzleihomepage verlinken kann, aber es gibt noch mehr. Etwa das Verlinken auf interessante Inhalte im Netz über das Xing-Bookmarklet im Internet-Browser.

Das Unternehmens- und Kanzleiprofil

Im Unternehmensprofil lassen sich Corporate Design, Kanzleinews, Veranstaltungen, Stellenangebote und Auszeichnungen darstellen. Jede Kanzlei, die ein Unternehmensprofil erstellt, sollte auch auf stimmige und vollständige persönliche Auftritte ihrer Mitarbeiter achten.  Zur Auswahl steht das Gratis-Basis-Modell oder das Employer-Branding-Profil ab 395 Euro im Monat.

Sich als Experte positionen

Wer Xing als Selbstmarketingplattform begreift, kann die Plattform gezielt nutzen. Dabei hilft es, das Xing-Profil auf den jeweiligen Expertenstatus zuzuspitzen. Genau wie Bewerber in einem Anschreiben nicht alle Lebensdaten aufzählen sollten, sondern nur das, was für die jeweilige Stelle relevant ist, sollten Xing-Profile nur die relevanten Informationen transportieren. Im Idealfall bilden alle Informationen bei Xing eine Einheit und unterstützen die Positionierung der Kanzlei oder des jeweiligen Anwalts.

Fazit

Prima Buch zu einem auch für die Anwaltswelt wichtigen Thema, dem professionellen Netzwerken.

Link zu Amazon: XING für Dummies, Constanze Wolff, 2. Auflage 2014, Wiley

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buchrezension, Social Media, Xing

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Das Buch:

klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

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