Die Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:
Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?
Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.
Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?
Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…
…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.
Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?
Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.
Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?
Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.
Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?
Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:
„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“
Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?
Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…
…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.
Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?
Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.
- Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
- Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:
Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?
Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.
- Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
- Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.
Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?
Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.
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Justizfreund meint
>tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.
Viele machen ja auch noch mit die hohe juristische Herrschaft zu feiern zu der diese sich selbst zugehörig fühlen.
GDSK – Gesellschaft der Schnellkuriere unterliegt am AG-Minden 21C228/11. In mindestens 5 Gerichtsverfahren haben Anwälte falsch beraten, 29.11.2011
http://blog.justizfreund.de/?p=291
Vorstehendes ist aber nur ein besonders extremes Beispiel bezüglich der Anzahl. Grossen Schaden gabs da glücklicherweise grundsätzlich nicht zu beklagen. Aber alle Anwälte sind für ihre Tätigkeit von den Mandanten bezahlt worden.
Anwälte werden auch nicht für eine Qualität bezahlt, sondern um diese zu höheren Menschen zu privilegieren:
http://blog.justizfreund.de/?p=5107
Das alles ist aber auch nur möglich, weil bei Richtern und Staatsanwälten die fachliche Qualifikation oft auch gerade nicht falchlich berauschend ist und letztlich das wichtigste Entscheidungskriterium das Ansehen der Person darstellt. Man kann also jeden Schwachsinn im Ansehen der juristischen Person bei Gericht anbringen, besonders wenn man einen lobenden hochelitären Umgang mit den Richtern und Staatsanwälten pflegt und damit Verfahren gewinnen.
Niedere Bürger, die auf ihre Rechte pochen werden nicht nur strafrechtlich willkürlich verfolgt, sondern zusätzlich auch noch schikaniert:
http://blog.justizfreund.de/?p=5595
Diesbezüglich kann ich aber zig Rechtsanwälte und Bürger benennen, die verfolgt werden müssen, weil viele Staatsbedienstete glauben, dass solche Querulanten schikaniert und verfolgt werden müssen auch wenn das Gesetzwidrig ist und diese sich dabei sogar strafbar machen, was von den Kollegen dann aber wieder unter den Tisch gekehrt wird.
Es gibt wenig wirklich gute Anwälte, denn gut zu sein bedeutet sich mit der Obrigkeit anzulegen und so mancher ist dafür schon mit einer psychologischen Untersuchung rechtlos gestellt worden zB. http://blog.justizfreund.de/?p=705
Mancher Anwalt, der Menschenrechte vertritt wird auch in Handschellen gelegt:
http://blog.justizfreund.de/?p=5456
Deutschland ist ein löblicher Rechtsstaat in dem sich die Richterschaft damit hochrühmt, dass hier die Grund- und Menschenrechte hochehrhaft eingehalten werden und Gerecht entscheidet man dazu auch noch und dafür feiert man sich.
Wenn nun jemand meint es würden Menschenrehte in der deutschen Justiz verletzt, dann ist die Feier vorbei und damit beleidigt man auch so manchen Juristen und so muss man dann bekämpft werden.
Am interessantesten finde ich aber wenn unliebsame Personen Hausverbot in Gerichten erhalten. Das gabs bisher für Zuschauer, die sich zu oft Gerichtsverhandlungen anschauen, unliebsame Rechtsanwälte und besonders Journalisten, die nicht wie richterlich angeordnet über Gerichtsverfahren berichten.
Wer ein T-Shirt mit der Aufschrift Prozessbeobachter trägt wird noch im Gerichssaal verhaftet und inhaftiert.
Das Problem, dass Anwälte nicht zu den beliebtesten Menschen gehören liegt auch daran, dass diese sich in das Justizsystem teils zum Nachteil des Mandanten einfügen (müssen).
Das anwaltliche Standesrecht sei ja ‚nie das gewesen, was es zu sein vorgab’; Es habe so (RA) Eschen, ‚zu keinem Zeitpunkt die Gewähr für die Qualität der Arbeit der Anwaltschaft’ geboten. Weder habe das Standesrecht verhindert, dass die Anwälte ihre Mandanten ‚betrogen oder hintergangen’ noch dass sie deren ‚Interessen verraten’ hätten.
Der Mandant spielt im herkömmlichen anwaltlichen Standesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Der angesehene Verwaltungsrechtler Konrad Redeker, 66, findet es ‚charakteristisch, dass die Regeln über das Verhalten des Anwalts gegenüber den Rechtssuchenden keinesfalls an der Spitze stehen, sondern nach denen über das Verhalten gegenüber Gericht und Behörden und gegenüber Kollegen erst an dritter Stelle folgen’.
Der Mandant ist Störenfriede in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als ‚Organe der Rechtspflege’ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Ein derartiges Berufsverständnis bringt es denn auch mit sich, dass Anwälte nicht wie Dienstleister auf ihre Kundschaft zugehen.”
Norbert F. Pötzl in Folge II in DER SPIEGEL Nr. 50/1989, Seiten 130, 134
Matthias Hechler meint
Guter Beitrag und sicher ist an den Thesen war dran. Man sollte allerdings auch mal ein Buch schreiben mit dem Titel „1000 Gründe, Richter zu hassen“. Nach alledem was man so tagtäglich erlebt.