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Männer sind bis auf Weiteres selbstverständlich mitgemeint

24. Oktober 2018 von Eva Engelken 26 Kommentare

Texte, PR und Klartext für AnwälteErst gestern bemerkte mein geschätzter Journalistenkollege Daniel Schönwitz in seinem Blog, dass das Gendern, also das geschlechtsneutrale Formulieren, allzu leicht dazu führe, dass man passiv wird. Nicht passiv im Sinne von passiv-in-der-Sonne-liegen, sondern passiv durch die Verwendung von Passiv-Konstruktionen.

Ich gab ihm sofort Recht. Gendern ist Mist. Und mir reicht’s damit! Ab sofort werde ich darauf verzichten. Hier in meinem Blog wird es nur noch Rechtsanwältinnen, Bloggerinnen, Besucherinnen und Ratgeberinnen geben. Und Zahnärztinnen und Fußpflegerinnen, sollte ich je über Zähne oder Füße bloggen.

Alle männlichen Angehörigen dieser Berufe dürfen so frei sein, sich mitgemeint zu fühlen. Ab sofort gilt hier folgende Fußnote:

„Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Verwendung der männlichen Form verzichtet, Männer sind selbstverständlich mitgemeint.“

Das generische Maskulinum funktioniert im Deutschen nicht. Die Alternative: das generische Femininum

Die Wirkung, dass die männliche Form – die „Rechtsanwälte“ -, als generisches Maskulinum, die weiblichen Angehörigen des Berufs, –  also die Rechtsanwältinnen, mitbezeichnet, gibt es in der deutschen Sprache in Wahrheit nicht. Das generische Maskulinum wurde allerdings, und wird noch so benutzt, als würde es die Frauen mitbezeichnen. Und meistens finden sie sich ja auch damit ab, und wenn nicht, kann man immer noch die Floskel schreiben, dass „Frauen mitgemeint“ seien.

Leider weiß die Wissenschaft inzwischen: Wer nur von Rechtsanwälten spricht, tut sich schwer, Frauen, also die Rechtsanwältinnen, mitanzusprechen. Nachzulesen bei der Bloggerin Antje Schrupp. Ich verwende also bis auf weiteres ein generischen Femininum und tue so, als ob man unter Rechtsanwältinnen und Politikerinnen gemeinhin auch die männlichen Rechtsanwälte und männlichen Politiker verstehen würde. Vielmehr: ich erkläre, dass ich sie mitmeine.

Keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr

Mitgemeint sind auch alle geschlechtlich Dazwischenliegenden. Ihnen trägt man oft mit einem Sternchen „*“ Rechnung. Etwa in Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung oder in anderen, auf Geschlechtergerechtigkeit Wert legenden Einrichtungen. Hier werden aus „Mitarbeitern“ die „Mitarbeiter*innen“.

Andere, wie zum Beispiel meine geschätzte Netzwerkkollegin Birte Vogel, lehnen das Sternchen ab, unter anderem weil es an den „Judenstern“ der Nazidiktatur erinnert, und setzen einen Unterstrich „_“ ein, um alle Geschlechteridentitäten mitzumeinen. Noch wieder andere verwenden ein „X“.

Hier, in meinem Blog, wird es künftig keine Sternchen, Binnen-Is, Unterstriche und Xe mehr geben. Ich respektiere euer Bedürfnis, sich mit einem anderen Geschlecht zu identifizieren als dem per Geburtsurkunde zugeteilten. Aber hier seid ihr ab sofort mitgemeint. Ihr macht statistisch weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung aus. Wir Frauen machen 51 Prozent aus. Außer in China und Indien, wo man unsern Anteil per Abtreibung weiblicher Föten auf unter 50 Prozent gedrückt hat.

Die Hälfte des Himmels erobert man nicht mit lauen Quoten

Ich bin für Parität, wie sie die Grande Dame der CDU, Professorin Dr. Rita Süßmuth, kürzlich forderte. Frauen steht die Hälfte des Himmels zu. Oder profaner ausgedrückt: sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männern. Doch bisher nähern sie sich der Gleichberechtigung derart zaghaft an, als wollten sie den Atlantik überqueren, indem sie mit einem Ruderboot auf einem Baggersee herumpaddeln. Immer freundlich im Kreis herum und bei der ersten Welle zurück ans Ufer.

So wird das nix mit der Hälfte. Auch nicht mit lauen 30-Prozent-Frauenquoten für Vorstände oder Abgeordnete. Wir brauchen eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Auf der Führungsebene und darunter: Bei den Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Soldatinnen. Weg mit der Quote und her mit der Parität!

Das generische Neutrum wäre schön, lässt aber noch auf sich warten

Das generische Neutrum ist das sprachliche Pendant zur Parität zwischen den Geschlechtern. Es wäre schön, wenn wir es hätten, denn die Sprache prägt das Denken und ebnet der faktischen Gleichberechtigung den Weg.

Die englische Sprache besitzt es bereits: „The teacher“, „the chancellor“ und „the minister“ meint jeweils Mann und Frau. In der deutschen Sprache sind generische Neutruum selten zu finden. Die „Majestät“, die „Ihre Majestät, den König“ oder „Ihre Majestät, die Königin“ meint, ist eines der wenigen.

Also müssen wir sie entwickeln. Wir brauchen ein generisches Neutrum und ein generisches Maskulinum, so wie Antje Schrupp erklärt: Eins für Menschen, und eins für Männer.  Das Neutrum könnte mit dem Artikel „das“ gebildet werden, und das Maskulinum mit der Endung „ich“, schlägt die Sprachforscherin Luise Pusch vor:

Das Lehrer, die Lehrerin, der Lehrerich.

Die vorläufige Alternative zum Gendern: Nicht mehr gendern, sondern Männer mitmeinen

Bis sich das in unserer deutschen Sprache durchgesetzt hat, hat eine schreibende Frau, die nicht nur mitgemeint sein will, nur zwei Möglichkeiten.

  • Entweder sie gendert und verteilt Sternchen & Co, damit Männer UND Frauen und sämtliche Zwischenstufen gleichermaßen angesprochen werden. Natürlich immer möglichst unauffällig oder elegant, damit bloß kein fortschrittsresistenter Macho brüllt „Genderwahn!“ Ich selbst habe redlich versucht, etwa in der Legal Tribune Online, mich für ein elegantes Gendern stark zu machen, das es irgendwie allen ein bisschen rechter macht. Und am Ende kommen trotzdem Irgendwelche und mosern, weil sie immer mosern.
  • Oder sie gendert nicht mehr und nimmt behelfsweise die weibliche Form: das generische Femininum.

Ich gehöre dazu. Ich habe genug von der sprachlich korrekten Rund-um-Wohlfühl-Verpackung. Schert euch zum Teufel, ewiggestrige Befindlichkeiten. Ich verzichte auf das Gendern und meine Männer ab sofort mit.

Ich bin sicher, liebe Leserinnen, Sie haben größtes Verständnis dafür!

#fraubellion #frauenland #esreicht

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Feminismus, Frauen, Gendern, Kommunikation, Männer, Strategie, Textkritik

Sprachwehr für Medien und Politik: So entkräftet man die Lügen der Abtreibungsgegner

19. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBEs ist Zeit für Medien und Politik, sich Begriffe wie Lebensschutz von frauenfeindlichen Abtreibungsgegnern zurückzuerobern. Lebensschutz ist ein Menschenrecht von Frauen und Männern: Nämlich die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden und die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu erhalten.

Ich trage selten Hut, aber wenn ich das Geschrei der selbsternannten Lebensschützer höre, platzt mir die sprichwörtliche Hutschnur. Diese Herrschaften lügen dreist, wenn sie behaupten, Abtreibungsverbote wären notwendig, um „Leben zu schützen“ oder das gestern im Bundestag debattierte „Werbeverbot“ für Abtreibungen in § 219a StGB diene dazu, Leben zu schützen.

Gesetze wie der § 219a StGB dienen nicht dem Lebensschutz, sondern dazu, Lebensrechte einzuschränken

Man möchte rufen: „Lüge, Lüge, Lüge!“ Denn in Wahrheit geht es den Abtreibungsgegnern und den Gegnern von § 219a StGB darum, Frauenrechte einzuschränken. Um Leben zu schützen, gäbe es erheblich wirkungsvollere Mittel als Strafgesetze. Das wissen die Gegner genau. Bei anderen Themen schimpfen sie auf den „Verbotsstaat“, aber bei den reproduktiven Rechten der Frau passen ihnen Verbote in den Kram.

Warum? Weil es ihnen eigentlich vielmehr darum geht, ihre Herrschaft über die Frau zu reinstallieren. Im Fall der AfD & Co sogar heftiger: Sie wollen eine rassistische Wahnwelt verwirklichen. Eine Welt, in der deutsche, mit dem Mutterkreuz prämierte Frauen, wie Zuchtkühe Horden deutscher Kinder gebären. Durch die „Gebärmutter der deutschen Frau“ soll der jüngst wieder von Gauland herbeifantasierte „Bevölkerungsaustausch“ verhindert werden. Diesen Schmarrn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Es ist höchste Zeit, sich die Begriffe von den Frauenfeinden zurückzuerobern

Leider reicht im Herbst 2018 ein Kopfschütteln über diese Spinner nicht mehr aus. Tun ist gefragt. Wir alle, die wir schreiben und per Radio oder Bewegtbild Nachrichten und Meinungen in die Welt entlassen, sollten von den rassistischen Frauenfeinden unsere Sprache zurückholen.

Lebensschutz heißt notwendigerweise Frauenschutz

Dazu gehört als erstes der Begriff Lebensschutz. Lebensschutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft muss notwendigerweise immer auch Frauenschutz sein. Frau und ungeborenes Kind sind eine Einheit. Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von „Zweiheit in Einheit“.

Werden Sie nicht müde, darauf hinzuweisen, dass Frauen und Männern reproduktive Rechte zustehen

Frauen und Männer haben das Recht auf reproduktive Rechte und Gesundheit. Echter Lebensschutz wahrt diese Rechte.

Definition der Böll-Stiftung von reproduktiven Rechten:

Reproduktive Rechte und Gesundheit beschreiben das Recht eine*r jede*n Einzelnen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dies bedeutet vor allem die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden, sowie über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen.

Diese als Menschenrechte verstandenen Rechte sind für Frauen* und Mädchen* besonders wichtig. Jede Frau* und jedes Mädchen* hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welchen Abständen sie schwanger werden will. Sowohl erzwungene Schwangerschaftsabbrüche als auch das Verbot von Abtreibungen verletzen dieses Recht.

Quelle: Böll-Stiftung

Nehmen Sie den Hetzern den Begriff vom Lebensschutz weg und geben sie ihn Frauen

Formulierungsbeispiel

Sagen Sie: „Die für Frauen- und Lebensschutz kämpfende Politikerin XY fordert eine unverzügliche Abschaffung des die reproduktiven Rechte einschränkenden Werbeverbots in § 219a StGB.“

Tappen Sie nicht in die Framing-Falle von der „Kindstötung“

Fatal ist es, den Frauenrechtsgegnern den Begriff von der „Kindstötung“ nachzubeten. Dieser Begriff aktiviert die entsetzliche Vorstellung (= Frame)  von einem Kind, das von seiner Mutter getötet wird. Doch das entspricht nicht der realen Situation. Die Entscheidung für eine Abtreibung trifft eine Frau, die eine befruchtete Eizelle in sich trägt, sich aber in der Notlage befindet, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen.

  • Womöglich hat sie schon ein oder mehrere Kinder zu versorgen, sodass ein weiteres Kind, wenn es zur Welt käme, vernachlässigt werden würde.
  • Umgekehrt könnte das weitere Kind sie dazu bringen, die schon vorhandenen Kinder zu vernachlässigen.
  • Es könnte sein, dass sie gesundheitlich nicht (mehr) in der Lage ist, das Kind auszutragen, ohne ihre Gesundheit unzumutbar zu gefährden.
  • Vielleicht ist sie auch nur einfach, was schlimm genug wäre, durch ein weiteres Kind von Armut bedroht.
  • Vielleicht gibt es keinen Partner
  • Oder oder oder….

Es kann viele Gründe geben, warum sich eine Frau gegen ein noch zu gebärendes Kind entscheidet. Diese elementare Entscheidungssituation sollten Sie sprachlich nicht ausklammern.

Sprechen Sie statt vom Schwangerschaftsabbruch lieber von der „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“

Vermeiden Sie es, vom Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Sprechen Sie statt von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Abtreibung immer von einer „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“. Damit rücken Sie die Frau nicht in die Nähe einer Mörderin, wie es die frauenfeindlichen Gaulands & fundamentalistischen Christen gerne hätten. Stattdessen lassen Sie die Hoheit bei der Frau, die ihre reproduktiven Rechte wahrnimmt.

Reden Sie nicht vom ungeborenen Kind, sondern von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Gehen Sie noch weiter. Benutzen Sie im rund um das Thema Abtreibung möglichst nicht die Bezeichnung Kind. Verwenden Sie den juristischen Begriff von der Leibesfrucht. Oder den lateinischen Begriff vom Nasciturus (= das noch zu Gebärende).

Beide Begriffe tragen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Dieses hat in Bezug auf das ungeborene Kind oder den Embryo oder Fötus den Begriff geprägt von der „Zweiheit in Einheit“. Dieser Begriff trägt der – auch von Juristen angerkannten – Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch erst nach und nach im Bauch einer Frau entfaltet.

Titulieren Sie „Lebensschützer“ als das, was sie sind: Frauenrechtsgegner

Hören Sie auf, den fanatischen Rassisten, Biologisten und Mutterkreuzlern den Ehrentitel Lebensschützer zu geben. Der impliziert, dass sie tatsächlich „Leben schützen“ würden. Doch das tun sie sie nicht, im Gegenteil.

Abtreibungsverbote führen rund um den Erdball dazu, dass Frauen an medizinisch katastrophalen Abtreibungen sterben oder unsäglich grausame Verletzungen erleiden.

Hinzu kommen die Verletzungen, die Frauen aufgrund von medizinisch schlecht begleiteten Geburten erleiden. Oder Krankheiten, die sie bekommen, weil sie unkontrolliert viele Kinder gebären. Denken Sie auch daran, dass die nicht vorhandene Geburtenkontrolle zu einer irrwitzigen Bevölkerungsexplosion in Afrika und anderen Erdteilen führt. Bevölkerungszuwachs ist eine Hauptursache für Hungernöte und entsprechend eine 1A-Fluchtursache.

Schwadronieren Sie nicht von der „Kultur des Todes“, sondern präzisieren Sie, dass Abtreibungsgegner eine „Kultur des Frauenhasses“ fördern, und dass eine „Kultur des Lebens“ demgegenüber Frauen umfassende reproduktive Rechte einräumen würde

Noch so ein Begriff, den honorige Wissenschaftler, Juristen, christliche Fundamentalisten und wer sich noch alles im schmutzigen Dunstkreis der Abtreibungsgegner herumdrückt, benutzen: Die Kultur des Todes. Was sie meinen, ist klar. Sie meinen, dass erlaubte Abtreibungen den Tod kultivieren, weil der Nasciturus bei einer Abtreibung getötet wird.

Scheinheilig, wie sie sind, klammern sie aus, dass unerwünschte oder selbst geplante Schwangerschaften das Leben der schwangeren Frauen in Gefahr bringen können. Und zwar umso mehr, je stärker die reproduktiven Rechte der Frau eingedämmt werden. Stellen Sie dem Begriff die Kultur des Lebens entgegen. Anders gesagt: Eine „Kultur des Lebens“ gesteht Frauen umfassende Rechte zu: das Recht, über ihre Familienplanung entscheiden zu können und so weiter.

Fortsetzung folgt. Demnächst in diesem Blog

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Politik, Recht Stichworte: Framing, Frauenrechte, Kommunikation, Presse, Rhetorik, Schwarze Rhetorik

Frauen, wehrt euch! Die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch kann erst der Anfang sein

18. Oktober 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Unrat zu beseitigen, ist nicht einfach, Unrecht zu bereinigen, noch viel schwerer. Doch am allerschwierigsten ist es, Unrecht zu beseitigen, das auf nationalsozialistischen Normen beruht. Umso mehr sollten die Abgeordneten den Deutschen Bundestages alle Kräfte zusammennehmen, um endlich eine Unrechtsvorschrift aus der Nazidiktaktur zu entfernen, die sich trotz allem Ärger, den sie verursacht, hartnäckig hält. Den Paragraf 219a StGB, über den am 18.10. der Bundestag berät.

Endlich wieder im Bundestag: Der Antrag, den Naziparagrafen abzuschaffen

Genau genommen wird über drei Anträge beraten, die von der Links-, Grünen- und FDP-Fraktion eingebracht wurden. Die Linken wollen die Vorschrift § 219a StGB ganz abschaffen, die Grünen im Wesentlichen auch. Die die FDP will nur das „Werbeverbot“ entschärfen, indem sie nur noch „grob anstößige Werbung“ ahnden will.

Es geht nicht um Werbung, sondern um Information für Frauen, die sich in einer Notlage befinden

Das Verbot auf grob anstößige Werbung zu reduzieren, wie die FDP fordert, dürfte nicht zielführend sein, weil es dann immer noch existiert und Frauenfeinden und (rechts-)extremen Agitatoren eine Handhabe bietet, Frauenärztinnen einzuschüchtern und Frauen ihr ureigenes Recht auf Familienplanung zu nehmen. Schon jetzt ist die Vorschrift sehr zurückhaltend formuliert, gleichwohl wird sie erfolgreich verwendet, um Strafanzeigen gegen FrauenärztInnen zu begründen. Darunter der der schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilten Babycaust-Betreiber Klaus Günter Annen und ein Mathematikstudent aus Kleve namen Markus Krause.

Es formiert sich der Protest gegen die Bevormundung: in der Gesellschaft, in der Politik und im Gerichtssaal

  • Aber es gibt Hoffnung im Kampf um die Hoheit über die Körper von Frauen. Zum einen formieren sich immer mehr Menschen zum Widerstand.
  • Die Solidaritätsbewegung für die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel ist einer der Startpunkte.
  • Das in Berlin angesiedelte Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine kräftig wachsende Pflanze.
  • Unterstützung kommt auch aus der offiziell reservierten CDU: Mit der Bundestagspräsidentin und Bundesministerin a. D. Professor Dr. Rita Süssmuth hat ein zwar altes, aber prominentes Parteimitglied kürzlich öffentlich gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch Stellung bezogen.
  • Auch in der noch zaudernden SPD wünschen sich viele den Paragrafen weg. Darunter die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Bezirk Hessen-Süd, die Kristina Hänel für ihr Engagement mit dem Olympe-de-Gouges-Ehrenpreis ausgezeichnet hat. Olympe de Gouge ist bekanntermaßen die Verfasserin der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von 1791.
  • Bundesfamilienministerium Dr. Franziska Giffey (SPD) spricht Kristina Hänel zwar auf Facebook ihre „Solidarität“ aus, doch wie genau ihr „Lösungsvorschlag“ aussieht, ist nicht ganz klar: „

Franziska Giffey

13. Oktober um 16:35 ·
Meine Solidarität für Kristina Hänel! Ich werde alles, was in meiner Macht als Frauenministerin steht, tun, um Ärztinnen und Ärzte, die Schwangeren in Not Hilfe, Beratung und Unterstützung geben, zu entkriminalisieren. Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs muss geändert werden. Betroffene Frauen haben ein Recht auf Information und Ärztinnen und Ärzte ein Recht auf Rechtssicherheit. Gemeinsam mit Justizministerin Katarina Barley haben wir einen Lösungsvorschlag dafür ausgearbeitet. Wir machen uns stark, um mit der CDU/CSU eine Einigung darüber zu erreichen. So wie es jetzt ist, kann es nicht weiter gehen.

Berufungsrichter selbst verweist nach Karlsruhe wegen der Verfassungswidrigkeit von 219a

Zum anderen gibt es aus dem Gerichtssaal erste Signale, dass die Tage der Nazivorschrift gezählt sind. Zwar hat das Landgericht Gießen die erstinstanzliche Verurteilung zu 6.000 Euro Strafe der Frauenärztin Kristina Hänel wegen Verstoß gegen § 219a StGB bestätigt – weil Hänel auf ihrer Website über die von ihr angebotene ärztliche Leistung Abtreibung informiert hat. Aber der Vorsitzende Richter Johannes Nink hat expliziert ausgesprochen, dass der die Vorschrift § 219a StGB für verfassungswidrig hält. Man fragt sich, warum er dann nicht eigentlich das Verfahren ausgesetzt hat, um die Vorschrift im Wege einer konkreten Normenkontrollklage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Aber sei es drum. Nun haben die Revisionsinstanz oder das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass eine weitere Nazivorschrift auf den Müllhaufen der Geschichte wandert.

Zeit für das Bundesverfassungsgericht, seine Grundsatzentscheidung oder deren Umsetzung neu zu justieren

Und übrigens: die immer wieder herangezogene Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Lebensschutz der Ungeborenen höher als das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu gewichten sei, ist kein Hinderungsgrund für die Abschaffung von § 219a oder insgesamt der Abschaffung der §§ 218 ff. Schon damals, 1975, erklärten führende Strafrechtler, etwa Claus Roxin, der vom Verfassungsgericht geforderte Lebensschutz könne auch ohne Bestrafung der Frau erreicht werden. Na, bitte!

Letztlich geht es darum, Frauen das Recht über ihren Körper (zurück) zu geben – zum Wohle aller

Allgemein und weltpolitisch dürfte  ohnehin längst klar sein, dass es bei der Frage „Abtreibung – ja oder nein?“, die auch dem Kampf gegen § 219a zugrundliegt, um einen immer unsinnigeren Machtkampf geht, in dem Frauenkörper und Babys als strategisches Kriegsgerät eingesetzt werden. Die irrwitzige Logik: Wer die meisten Kinder produziert, beherrscht die Welt.

Dabei ist eins der größten Probleme Afrikas, und damit der ganzen Welt, die unkontrollierte Geburtenkontrolle, wie das Handelsblatt gerade wieder berichtete. Die Lösung wäre, Frauen zu befähigen, rigoros ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung wahrzunehmen. Doch stattdessen überbieten sich katholische Kirche und islamische Herrscher darin, Frauen Informationen zu Familienplanung vorzuenthalten und sie zu Gebärmaschinen zu degradieren. Der Papst Franziskus vergleicht Abtreibung mit Auftragsmord, und den AfD-Anhängern hierzulande fällt nichts besseres ein, als Abtreibung ebenfalls zu verbieten, als Teil ihres wahnwitzigen Masterplans. Dieser besteht darin, das von Thilo Sarrazin befürchtete Aussterben der Deutschen und die Überfremdung mit Auslängern zu kontern: Mit einer Flut an deutschen Babys, die von deutschen Müttern geboren werden. Geht’s noch, Jungs???

Wir sind alles Menschen und bewohnen alle denselben Planeten. Und damit dieser Planet überlebt, wäre es eine gute Maßnahme, Frauen das Recht über ihren eigenen Körper (zurück) zu geben. Schlimmer als mit euch kann es nicht werden. Aber womöglich deutlich besser.

#frauenland #fraubellion #wedoittogether #wegmit219a

Ergänzung: Hier geht’s zur Beratung im Bundestag:

Hilfreicher Link: Bündnis Pro Choice:

https://www.facebook.com/PRO.Familienplanung

Kategorie: Aktuelles, Politik, Recht Stichworte: Frauen, Frauenrechte, Gericht, Urteil

Der Fall Sigi Maurer: Frauen müssen nicht schweigen, um Täter zu schützen

12. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wenn der Rechtsschutz Lücken hat, müssen die obersten Gerichte sie schließen. Der Fall der wegen übler Nachrede verurteilten österreichischen Grünen-Politikerin Sigi Maurer ist so einer.

Was ist passiert? Eine junge Politikerin wird per Facebooknachricht in vulgärer Weise angemacht. Als sie sich per Strafanzeige wehren möchte, erfährt sie, dass die Attacke nach österreichischem Recht nicht strafbar ist, da sie nur im privaten Facebookpostfach gelandet ist und nicht in der öffentlichen Timelime.

Öffentlichkeit herstellen, wenn das Strafrecht nicht hilft

Schon bei dieser Information sträuben sich einem die Nackenhaare, doch Sigi Maurers Fall geht noch weiter. Wenn das Recht nicht hilft, hilft vielleicht öffentliche Kontrolle, dachte sich die Politikerin. Also veröffentlicht sie die schmierigen Facebooknachrichten und den Namen des mutmaßlichen Absenders auf Twitter. Der ist Inhaber eines Bierladens, vor dem sie unmittelbar vor Erhalt der Nachrichten „von Männern belästigt und angepöbelt worden“ war. Der Bierladenbesitzer verklagt sie wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Das erstinstanzliche Gericht verurteilt sie wegen übler Nachrede zu insgesamt 7000 Euro Straf- und Schmerzensgeld.

Was die nächste Instanz im Fall Sigi Maurer prüfen könnte: Notwehr

Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und gottseidank will Sigi Maurer mit ihrer Anwältin in Berufung gehen. Es ist Zeit, dass Gerichte die Lücke im Rechtsschutz für Frauen schließen.

Die Frage, die sie klären müssen, lautet:

Dürfen sich Frau gegen anonyme sexistische Attacken in den sozialen Medien wehren?

Mein Rechtsgefühl sagt: Sigi Maurer durfte sich mit der Veröffentlichung der Facebooknachrichten auf Twitter wehren. Mehr noch: sie musste es sogar, um ihren Platz in der Gesellschaft als Frau und Politikerin zu behaupten.

Könnte die Politikerin vielleicht aus Notwehr gehandelt haben?

Der Gesichtspunkt, unter dem man die Twitter-Veröffentlichung betrachten sollte, ist der Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Notwehr im strafrechtlichen Sinne ist eine Maßnahme, die geeignet, erforderlich und angemessen ist, einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Begeht jemand aus Notwehr eine Straftat, ist die Tat gerechtfertigt und im Ergebnis nicht strafbar. Auf Sigi Maurer bezogen: War die „üble Nachrede“ Notwehr, wäre sie nicht strafbar.

Sind obszöne Facebooknachrichten ein „rechtswidriger Angriff“?

Die erste Hürde ist die Frage: Lag überhaupt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vor? Bezogen auf Sigi Maurer: Waren die sexistischen Nachrichten ein solcher Angriff ? Von Juristinnen erfuhr Sigi Maurer , dass sie zumindest nach österreichischem Recht keine strafbare Beleidigung darstellten, weil diese Öffentlichkeit verlangt.

Die Berufsinstanz könnte aber prüfen: Lag nicht dennoch ein rechtswidriger Angriff auf Rechtsgüter der Politikerin und Frau Sigi Maurer vor?

Bedrohliche Gesamtsituation: Anpöbeln auf der Straße und „Einladen zum Schwanzlutschen“

Betrachten wir die Gesamtsituation. Laut Pressebericht wurden die obszönen Nachrichten an Sigi Maurer verschickt – vom Facebookaccount des Ladenbesitzers – , kurz nachdem sie persönlich bei diesem Geschäft war und von Männern angepöbelt wurde.

Ging es also nicht nur gegen die schmierigen Chatmitteilungen, sondern auch um die Belästigung durch den Ladenbesitzer und die Männer vor dem Laden? Könnte beides zusammen den Tatbestand einer Nötigung erfüllen?

Wurde Sigi Maurer genötigt? Halt den Mund oder du wirst attackiert?

Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Täter sein Opfer durch das In-Aussicht-Stellen eines Übels zu einem bestimmten Verhalten bringt. Bevor Sigi Maurer die Facebooknachrichten erhielt, wurde sie vor dem Bierladen von Männern angepöbelt, dann wurde sie via Facebook „eingeladen“, beim nächsten Besuch des Bierhändlers einen „Schwanz“ zu „lutschen“. Als Frau übersetze ich das mit: „Wenn du dich nochmal bei meinem Bierladen zeigst, wirst du wieder angepöbelt, sexistisch beleidigt oder konkret sexuell attackiert.“

Ich brauche nicht viel Fantasie, um in dem Gesamtkomplex eine Bedrohung von Sigi Maurer zu erkennen: auf ihre Gesundheit und im weiteren Sinne auf ihre Bewegungsfreiheit und ihre Arbeit als Politikerin.

War die Bedrohung für Sigi Maurer „gegenwärtig“?

Eine besondere Anforderung des Notwehrrechts ist es, dass der Angriff „gegenwärtig“ sein muss. Man darf sich nicht präventiv gegen zukünftige Angriffe wehren. Ich glaube aber, die Berufungs- oder Revisionsinstanz könnte die Gegenwärtigkeit des rechtswidrigen Angriffs durchaus bejahen. Und zwar weil die „Bedrohungslage“ fortbestand. Ihr war implizit angedroht worden, dass Angriffe folgen könnten, wenn sich sich nochmal in die Nähe des Bierladens begeben würde.

Geeignet, erforderlich und angemessen?

Die zweite Hürde, die die Twitterveröffentlichung überwinden müsste: War sie die Notwehrhandlung geeignet, erforderlich und angemessen, um den Angriff zu beenden? An der Geeignetheit dürfte das höhere Gericht keine allzugroßen Zweifel hegen. Eine anonyme Bedrohung publik zu machen, um den Bedroher dazu zu bringen, von seiner Bedrohung abzulassen, ist ein gangbarer Weg.

Welche Wahl haben Frauen: Rückzug aus der Öffentlichkeit oder Gegenwehr?

Interessant wird’s bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehr. Denn hier müsste das Gericht erörtern, was eine Frau in der Gesellschaft darf.

Erforderlich im juristischen Sinne ist eine Notwehrhandlung, wenn es kein milderes, gleich geeignetes Mittel gibt, den Angriff zu stoppen.

  • Eine Strafanzeige war keine Möglichkeit für Sigi Maurer, weil die Facebooknachrichten als Privatnachrichten nach österreichischem Recht keine justiziable Beleidigung darstellten.

Was hatte sie sonst für Möglichkeiten?

Eine sichere Methode, sich einer Nötigung und künftigen Belästigung durch den Bierladenbesitzer oder andere  Männer zu entziehen, ist der Rückzug. Hätte Sigi Maurer aufgehört, sich politisch zu äußern oder Orte zu meiden, wo sie beleidigt wird, hätte sie mit einer gewissen Logik weitere Attacken  ausgeschlossen.

Kurze Röcke zu vermeiden und abends nicht auszugehen, bietet keinen Schutz vor sexueller Belästigung

Diese Logik erinnert fatal an Ratschläge an Frauen, doch besser keine kurzen Röcke anzuziehen, damit sie nicht vergewaltigt werden. Wie die Erfahrung lehrt, liegt es jedoch nicht am kurzen Rock, ob Frauen vergewaltigt werden oder nicht, sondern am mangelnden Respekt. Folgerichtig hat Sigi Maurer das Richtige gemacht, als sie sich gewehrt hat, anstatt sich als Politikerin mundtot machen und ihren Bewegungsradius als Frau einengen zu lassen.

Angemessenheit: in der Waagschale liegen Bewegungs- und Redefreiheit der Frau gegenüber dem guten Ruf ihres Agressors

Nehmen wir an, auch das Berufungs- oder Revisionsgericht käme zu der Ansicht, dass die Twitterveröffentlichung eine erforderliche Notwehrhandlung war, bleibt immer noch dritte Hürde: Die Notwehrhandlung müsste angemessen gewesen sein.

Wenn Juristen die Angemessenheit einer Notwehrhandlung prüfen, wägen sie kollidierende Rechtsgüter gegeneinander ab. Rechtsgüter, die auf Sigi Maurers Seite in der Waagschale liegen, sind, wie schon erwähnt, ihre sexuelle Selbstbestimmung, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Bewegungs- und Redefreiheit als Frau und Politikerin. Was für den Bierladenbesitzer in der Waagschale liegt, sind sein guter Ruf und seine Kreditwürdigkeit, beides unverzichtbare Faktoren für seine berufliche Existenz.

US-Richter Brett Kavanaugh hatte kein Recht auf das Schweigen von Blaisey Ford

Hätte Sigi Maurer also lieber schweigen sollen, um das Geschäft eines sie mutmaßlich belästigenden Mannes nicht zu gefährden? Es gehört nicht viel dazu, hier Parallelen zum Fall Kavanaugh zu erkennen. Den mittlerweile vereidigten Richter am US-Supreme Court nahm US-Präsident Trump in seiner ganzen Frauenfeindlichkeit zum Anlass, von einer Gefährdung der Männer „Scary times“ zu sprechen, und zwar durch Frauen, die die Karrieren der Männer gefährden, indem sie sexuelle Attacken publik machen. In Trumps irrem Universum hatte Brett KavanauAbergh ein Recht darauf, nicht für seine mutmaßlichen sexuellen Attacken zur Schau gestellt zu werden?

Die Europäische Menschenrechtscharta gibt Tätern kein Recht auf das Schweigen ihrer Opfer

Nach Trumps Meinung hätte Blaisey Ford schweigen müssen, um Kavanaughs Karriere nicht zu gefährden. Aber Trumps frauenfeindliches Weltbild ist nicht das der europäischen Menschenrechtscharta, die in letzter Instanz für Sigi Maurers Notwehr gilt. Nach unserer Rechtsordnung haben Täter kein Recht darauf, dass Opfer schweigen, um ihnen eine rechtsstaatliche Sanktionierung zu ersparen. Im Gegenteil.

Es ist Zeit, dass Frauen sich zur Wehr setzen

Wir haben das Jahr 2018, und Frauen haben lange genug geschwiegen: über sexuelle oder sonstige Attacken auf ihre Körper, ihre Redefreiheit und letztlich auf ihre gesamte Teilhabe an der Gesellschaft. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ist es an der Zeit, dass Frauen den Mund aufmachen und Attacken oder Bedrohungen öffentlich machen. Das gilt für Österreich genau so wie für Deutschland, Frauen wie die Moderatorin Dunja Hayali, die Publizistin Alice Schwarzer, die Komikerin Carolin Kebekus,  und viele andere reflexartig mit Attacken überzogen werden, sobald sie den Mund aufmachen.

Auch wenn Angriffe nicht strafbar sind, bleiben sie dennoch Angriffe

Frauen dürfen und sollten sich wehren dürfen. Das gilt auch, wenn Angriffe wie im Fall von Sigi Maurer durch eine rechtlich nicht geschützte Lücke kommen, wie über eine sogenannte Privatnachricht im Facebook-Account.  Denn das Attacken auf Frauen via Social Media und „Privatnachrichten“ gefahren werden, macht sie nicht zu Nicht-Attacken.  Entsprechend müssen sich Frauen dagegen wehren, um ihre Rechte zu verteidigen. Sigi Maurer hat alles richtig gemacht. Es ist Zeit, dass Gerichte das bestätigen.

Kategorie: Aktuelles, Politik Stichworte: Frauen, Kommunikation, Männer, Trump

Politikkommunikation: Söders Lamento über den vermeintlichen Verlust der Freiheit

28. September 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Rechtsstaatliche Verbote schränken die Freiheit der Mächtigen zugunsten der Rechte der Schwächeren ein. Eigentlich sollte das klar sein, doch der Jurist und CSU-Spitzenkandidat Markus Söder ignoriert im bayrischen Landtagswahlkampf diese Tatsache. „Ich möchte einen Freistaat und keinen Verbotsstaat“, sagte er am 27.9. in seiner Regierungserklärung und beklagte sich über „Tempolimits, Fahrverbote, Fleischverbote, Werbeverbote, Genderverbote.“

Söder beschwert sich hier über die „umgreifende Verbotskultur“ und nennt als Beispiele: „Tempolimits, Fahrverbote, Fleischverbote, Werbeverbote, Genderverbote.“
1. Das ist die Partei, die an manchen Tagen das Tanzen verbietet.
2. Was zum Geier sind denn „Genderverbote“? pic.twitter.com/3lqWd6wXmy

— Samira El Ouassil (@samelou) 27. September 2018

Rosa Luxemburg: Die Freiheit der Andersdenkenden

Bei solch einem Lamento denke ich sofort an Rosa Luxemburg, die 1919 ermordete Politikerin, von der das Zitat stammt, dass Freiheit immer „die Freiheit der Andersdenkenden“ sei.

Wenn mächtige, meist männliche Personen, einen drohenden Verlust der Freiheit beschwören, beklagen sie in Wahrheit, dass ihnen Freiheiten genommen werden, die sie sich bisher auf Kosten anderer nahmen.

Das laute Getöse über die „Verbotskultur“ (Söder) und den angeblichen Verlust von Freiheit ist ein beliebter Versuch, davon abzulenken. Zwar dürften in einer Demokratie nicht nur die Mächtigen bestimmen, wer sich welche Freiheiten nehmen darf, aber sie versuchen es. Klagt Söder über Verbote, reiht er sich bei den selbsternannten Freiheitskämpfern ein, die in Wahrheit nur dafür kämpfen, anderen weiterhin ihre Freiheiten zu nehmen.

Das Verbot, nicht mehr unterdrücken zu dürfen, ist ein hinnehmbarer Verlust an Freiheit

Erstes Beispiel: Das von Söder kritisierte „Genderverbot“ ist vielen von ihnen ein Dorn im Auge. Lästige Frauen, die fordern, man möchte sie in geschriebenen Texten mitnennen und nicht nur im Geheimen mitmeinen, sind im Jargon der bedrohten Freiheitskämpfer vom „Genderwahn“ ergriffen, was so viel bedeutet wie: eigentlich gehören sie in die Klapse.

Die konservativen Medien schlagen sich ganz gerne auf die Seite der Söder’schen Freiheitskämpfer. Ein Beispiel aus der jüngsten Geschichte des Kampfel zwischen Mann und Frau: Es erörterten im Frühjahr 2011 einige Medien hierzulande die vermeintliche Prüderie der Amerikaner und stellten die Frage, ob man alten Männern kein reges Sexualleben mehr gönnen dürfe. Den Anlass dazu gab die Strafanzeige des Zimmermädchens Nafissatou Djallo im Mai 2011 in New York gegen den französischen Chef des Weltwährungsfonds, Dominique Strauss-Kahn. Er hatte sie im Hotel Sofitel zum Oralsex gezwungen.

Das Recht der Schwächeren, ihre Rechte durchzusetzen: Strauss-Kahn versus Zimmermädchen

Die Frage, die die Medien mit dem Begriff der „Prüderie“ stellten, lautete:

Liebe Frauen (und Männer), wenn ihr es nicht normal findet, dass sich ein französischer Mann (Subtext: Franzosen sind bekanntermaßen hervorragende Liebhaber) im Hotel die Freiheit nimmt, gewisse Bedürfnisse auszuleben, seid ihr vielleicht einfach nur verklemmt?

Erst zögerlich brach sich in der Berichterstattung die Erkenntnis Bahn, dass eine Hotelangestellte, die in der gesellschaftlichen Hierarchie tief unter einem angehenden Präsidentschaftskandiaten steht, ihre Freiheit auf sexuelle Selbstbestimmung einfordern und vor Gericht durchsetzen darf. Und dass eine solche Anzeige kein Angriff auf das Sexulleben älterer Männer ist, wohl aber auf ihre ungezügelte Machtausübung. Wie schwer die Unterscheidung fällt, zeigt die #Metoo-Debatte, die zahlreiche Medien zum Anlass nahmen, allen Ernstes zu fragen, ob Männer jetzt wohl noch mit Frauen flirten dürften.

Tempolimits schützen Langsamfahrer

Zweites Beispiel, gleiches Grundproblem: Um die Freiheit der anderen geht es auch bei den von Söder beklagten Tempolimits auf Autobahnen. Natürlich sind Tempolimits Freiheitseinschränkungen. Sie beschränken die Möglichkeiten der mit starken Motoren ausgestatteten Raser, die Autobahn zu beherrschen und klimaschädliches CO2 in die Luft zu pusten.

Auf der anderen Seite schützen Tempolimits die Rechte derjenigen VerkehrteilnehmerInnen, die nicht mit 180 sondern nur mit 120 km/h überholen können. Und uns alle schützen Tempolimits und Fahrverbote vor der Klimakatastrophe. Dass der Hitze- und Dürresommer 2018 auch die Freiheit der bayrischen Landwirte bedroht hat, dürfte selbst Herrn Söder nicht entgangen sein.

Als promovierter Jurist sollte Markus Söder wissen, dass Rechte und insbesondere Grundrechte in einem Rechtsstaat immer in praktische Konkordanz gebracht werden müssen. Das bedeutet „Übereinstimmung“. Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen, wenn eine Freiheit mit einem anderen Recht von Verfassungsrang in Widerstreit gerät, beide „mit dem Ziel der Optimierung zu einem angemessenen Ausgleich“ gebracht werden. Anders gesagt: Wer ein Verbot ablehnt, muss berücksichtigen, dass dieses, die Freiheit der Mächtigen einschränkende Verbot, unter Umständen der Freiheit der bislang vernachlässigten Schwächeren zum Sieg verhilft.

Es wäre gut, wenn sich ein Mann, der sich zum Ministerpräsidenten eines Freistaats wählen lassen möchte, diese Freiheit der Andersdenkenden berücksichtigt.

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Politik Stichworte: Bundesverfassungsgericht, CSU, Freiheitsrechte, politische Kommunikation, Rhetorik

Framing III: Liebe Süddeutsche Zeitung, hör auf und fang an!

4. September 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Liebe Süddeutsche Zeitung! Bitte hör auf und fang an!

Ich habe dich seit vielen Jahren abonniert, du bist einer der Orte, wo ich zuhause bin, wenn man das zu einer geistigen Heimat so sagen darf. Also hör bitte auf, Rechtspopulisten Raum zu geben und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern!

Rechtspopulisten Raum geben, heißt, Rechtsextremisten den Weg ebnen, heißt, Nazis fördern. Nazis hatten wir schon mal in Deutschland. Sie haben 6 Millionen Juden ermordet, den 2. Weltkrieg ausgelöst und millionenfach Leid und Tod verursacht, und bei den Überlebenden eine massive Traumatisierung ausgelöst, deren eklige Finger selbst noch die Kriegsenkel erreichen. Weshalb viele von ihnen, obwohl in Frieden und Wohlstand aufgewachsen, an Ängsten und Depressionen leiden, was immer mal wieder zu Suiziden führt, sozusagen als späte Kollateralschäden der Nazidiktatur. Zwei solcher Fälle habe ich meinem engsten Umfeld erlebt. Du verstehst, dass ich das NIE. WIEDER. MÖCHTE. Und deshalb hör bitte auf, Nazis den roten Teppich auszurollen.

„Aber entschuldigen Sie, Frau Engelken, hier breitet doch niemand den Nazis den roten Teppich aus!“

„Du tust es, liebe Süddeutsche Zeitung, indem du ihren geistigen Vätern (und Müttern) Platz einräumst.“

Zum Beispiel am vergangenen Donnerstag, den 30. August 2018. Ich musste wirklich schlucken, als ich den Aufmacherartikel deines Feuilletons entdeckte: Oben drüber prangte ein riesiges Foto eines schlechtgelaunten alten weißen Mannes, dessen Namen ich aus Framing-Gründen hier nicht nennen mag. Nur zur Einordnung: Er war mal Bundesbanker, und seine Gedanken haben die Hirne sämtlicher AfD-Sympathisanten gründlich eingeweicht.

Du weißt, was Framing bedeutet. Nämlich, dass die Nennung eines Gedankens seiner Verbreitung dient. Und du weißt, dass eine seitenbreite Foto-Artikel-Kombi einer Werbeanzeige im Wert von hunderttausend Euro für den abgebildeten Mann und sein Gedankengut gleichkommt.

Natürlich beleuchtet Sonja Zekri, die im Übrigen von mir sehr geschätzte Rezensentin, das neue Buch des alten Mannes kritisch. „Deutschland braucht dieses Buch so nötig wie einen Ebolaausbruch.“ Und ja, sie äußert die Hoffnung, dass die LeserInnenschaft angesichts der Plattheit der Gedankengänge erkennen möge, wie überzogen manche Ängste letztlich sind.

Das Ärgerliche ist nur: Ihre kritische Haltung ändert nichts am durch den Artikel verstärkten Framing, dass Deutschland Angst haben müsse. Das rechtfertigt Rassismus und bereitet den Weg für Hetzjagden auf Menschen. Das hatten wir zwischen 1933 und 1945 schon mal.

Gedanken zu verbreiten, heißt Taten denkbar zu machen

„Aber liebe Frau Engelken, nun kommen Sie mal runter von ihrem Horrortrip. Wir machen hier unsere journalistische Arbeit und dazu gehört es, ein literarisches Ereignis wie die Buchveröffentlichung eines kontroversen Bestsellerautors breit zu würdigen.“

Ach, es geht um das Ereignis? Wie weit würdest du dafür noch gehen, liebe Süddeutsche Zeitung? Was würdest du tun, wenn nächstes Jahr ein Hitler-Junior-Autor anträte und ein Buch namens „Mein Kampf 2.0.“ herausbrächte, in dem er die Ermordung der islamischen Rasse als Ultima Ratio darstellte und den Deutschen anheimstellte, zuerst ihre Frauen zum Gebären heim an den Herd zu schicken – ohne Verhütungsmittel, versteht sich – und dann in den 3. Weltkrieg zur Verteidigung der bedrohten deutschen Rasse zu ziehen?

Würdest du auch diesem Autor den Teppich ausrollen und ihm seitenweise Platz in deinem Feuilleton geben? Natürlich nur so lange, wie er und seine Followers es noch nicht geschafft hätten, dich als Teil der von ihm als solche bezeichneten Lügenpresse mit Arbeitsverboten lahmzulegen.

Nein, nein und nochmals nein. Zu deiner Arbeit, liebe Süddeutsche Zeitung, gehört, als die Vierte Gewalt für die Demokratie zu sorgen.

Mach dein Brainwork: Du kannst Themen ins Licht zerren und andere ausblenden.

Wie schon Hildegarf Knef mit Bertolt Brecht sang: „Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht“. Indem du deine medialen Scheinwerfer auf einen rechtspopulistischen Vordenker richtest, förderst du sein Gedankengut, machst du die Arbeit der AfD und ihrer Hintermänner. Das ist die Wirkweise von Framing. Nachzulesen bei Elisabeth Wehling „Politisches Framing“.

Nazivordenker sind nicht per se Ereignisse. Medien machen sie dazu. Oder auch nicht.

Herr T.S. und sein neues Buch sind nämlich nicht per se Ereignisse. Erst du und die anderen Medien, die willfährig Journalisten und Journalistinnen zur Pressekonferenz schicken und ihm anschließend seitenweise Feuilletonartikel oder Fernsehberichte widmen, machen ihn zum Ereignis. Du und die anderen, ihr helft mit, dass sich Gedanken und Ängste verbreiten, mit denen AfD & Co auf Wählerfang und 2018 in Chemnitz auf Hetzjagd gehen. Und JournalistInnen drangsalieren. Das begründen sie unter anderem mit Ideen aus dem Buch, für das du am Donnerstag, den 30. August 2018, mit deinem Fotoartikel eine ganzzeitige kostenlose Werbeanzeige veröffentlicht hast.

Rückblickend kann man sogar sagen: Hättest du und jede andere Zeitung mit Verstand den Autor T.S. und sein früheres Buch schon damals ignoriert, hätten seine Ideen nicht solche Verbreitung finden und zum Vorbild für Taten werden können.

Deshalb fordere ich dich auf: Hör sofort auf, solchen Ideen Raum zu geben. Und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern! Dazu reicht es heute nicht mehr, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten zu ignorieren. Heute muss man etwas anderes an ihre Stelle setzen. Man muss ein negatives Framing durch ein positives Framing ersetzen. Und das muss bald geschehen, die Zeit läuft davon. In Chemnitz haben Neonazis Menschen durch die Stadt gejagt. Längst glauben viel zu viele Menschen, dass Gewalt und Rassismus Probleme lösen und dass man die Demokratie am besten abschaffen sollte.

Positives Framing ist gefragt. Menschenfreundlichkeit ist ein Gewinn. Für Alle.

Gestern haben 65.000 Menschen in Chemnitz ein Konzert der Toten Hosen und Co besucht, um zu zeigen, #Wirsindmehr. Wir, die wir Demokratie und Menschenfreundlichkeit für sinnvoll halten und die wir Fluchtursachen und nicht Menschen bekämpfen wollen. Und deine Aufgabe als Vierte Gewalt, liebe Süddeutsche Zeitung, ist es, sie zu unterstützen!

„Was meinen Sie damit, Frau Engelken? Werden Sie mal konkret! Sie tun ja so, also ob wir demokratiefeindlich wären!“

Ich halte dich für demokratiefreundlich, aber du musst mehr tun. Du musst aktiv für Demokratie eintreten! Du kannst viel stärker als bisher die Vorstellung eines funktionierenden demokratischen und menschenfreundlichen Staates framen. Konkret könntest du deutlich prominenter über Dinge berichten, die eine Demokratie fördern, als über Personen, die sie abschaffen wollen.

  • Zum Beispiel indem du erklärst, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arm und Reich zu erzielen ist, oder wie jeder einzelne Mensch Fluchtursachen bekämpfen kann.
  • Oder indem du Bücher vorstellst, die nicht die Angst vor dem Fremden schüren, sondern die zeigen, wie aus Flüchtlingen Freunde und integrierte Stützen unserer demokratischen Gesellschaft werden können.
Umweg Jakarta von Biggi Mestmäcker
Umweg Jakarta von Biggi Mestmäcker https://umweg-jakarta.de/

Ich nenne dir mal ein Beispiel: Das als Book-on-demand publizierte Buch „Umweg Jakarta“ von Biggi Mestmäcker ist so eines. Hierin schildert die niederrheinische Autorin, wie sie den Behörden getrotzt und einem syrischen Koch geholfen hat, Frau und Kind nach Deutschland zu holen und hier Arbeit zu finden. Im Gegenzug hat sie, ihre Familie und ihr Netzwerk Freundschaft gefunden und köstliches Essen kennengelernt.

Ich bin sicher, du findest noch viel mehr Beispiele! Und du tust es ja schon, indem du über den Widerstand der von dir so genannten Zivilgesellschaft berichtest!

Du schaffst das, Süddeutsche Zeitung! Ich zähle auf dich!

Danke und liebe Grüße, Deine Eva

Kategorie: Aktuelles, Politik Stichworte: Framing, Journalismus, Journalist, Kommunikation, Männer, Medien

Framing II: Wie ARD und ZDF den Rassismus in die erste Reihe gesetzt haben

18. Juni 2018 von Eva Engelken 11 Kommentare

Für alle, die sich wundern, warum die Grünen-Politikerin Claudia Roth zum ersten Deutschlandspiel der Fußball-WM 2018 die Fans gemahnt hat: „Feiern ja, Nationalismus nein“, ist hier eine Erklärung: Die öffentliche Meinung ist geprägt durch die Angst- und Hassgeschichten, die gewisse Parteien und interessierte Kreise seit rund zweieinhalb Jahren verbreitet haben wollen.

Ein entscheidender Mithelfer bei der Verbreitung ist der von unseren Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk. Eigentlich sollte er die Bevölkerung aufklären und so die Demokratie stärken, tatsächlich aber hat er die öffentliche Meinung manipuliert, indem er die Frames rechter Parteien wie ein gigantischer Hammer in die Köpfe der Leute gehämmert hat. Carolin Emke kritisierte kürzlich in der Süddeutschen Zeitung die Verantwortungslosigkeit des Rundfunks.

Wie die Grafik zeigt, haben ARD und ZDF seit Januar 2015 in 73 Prozent ihrer Talkshows die Flüchtlinge und alles rund um Integration zum Thema gemacht. Der Twitterer Papaleaks twitterte am 6. Juni seine Zählung (Grafik).

Ich hab mir dann mal die Mühe gemacht: darüber diskutierten seit 1. Januar 2015 @annewill, @maischberger, @hartaberfair und @maybritillner. Themen mit weniger als 2 Sendungen hab ich ausgeblendet. pic.twitter.com/yQRlnvNgtH

— Alex (@Papaleaks) 6. Juni 2018

Grafikadresse: https://t.co/ibtyISD9mA

Warum bringt es der AfD Stimmen, wenn ARD und ZDF über Flüchtlinge talken?

Die Talkshows bringen der AfD Stimmen, weil kurz gesagt jede Erwähnung der Flüchtlinge und der damit zusammenhängenden angstbesetzten Themen mächtige Frames aufruft, die die AfD als Retter erscheinen lassen. Das wirkt umso besser, wenn Mitglieder dieser Partei auch noch persönlich anwesend sind.

Um das verstehen, muss man sich die Wirkung von Frames angucken. Wie ticken wir und wie beeinflussen Frames unsere Vorstellungen und damit unser Handeln?

Unser Handeln wird durch unbewusste Vorurteile beeinflusst

Anders als man es sich gerne wünscht, handeln wir nicht ständig bewusst und planvoll. Täten wir es, kämen wir bis abends nicht aus dem Bett heraus. Vielmehr handeln wir praktischerweise die meiste Zeit automatisiert, denn so müssen wir nicht jedes Mal nachdenken, wenn wir uns die Nase putzen. Wir richten wir uns nach einer Vielzahl mehr oder weniger bewusster Vorstellungen, Erfahrungen und Vorurteile, sogenannte Unconscious Bias. Man könnte sagen, wir sortieren die Welt um uns herum in Schubladen ein, um schneller und ökonomischer zu handeln.

Der schnelle Weg, jemanden zu einem Handeln zu bringen: Angst erzeugen

Diese Schubladen voller Vorstellungen, Erfahrungen und Vorurteile muss man öffnen, wenn man unser Verhalten beeinflussen will. Wer unser Verhalten beeinflussen will, muss genau zwei Hebel bewegen:

Er muss

a) aus all unseren Vorstellungen diejenigen wachrufen, die zu dem gewünschten Verhalten passen und

b) uns ein Motiv geben, unser Verhalten tatsächlich zu ändern.

Bedürfnishierarchie: Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral

Dazu muss man betrachten, warum Menschen handeln. Sie tun es, um Bedürfnisse zu befriedigen. Diese sind bekanntermaßen hierarchisch geordnet: Unsere Grundbedürfnisse nach Essen, Trinken und einem sicheren Schlafplatz wiegen im Zweifelsfall mehr als unsere Bedürfnisse der Gemeinschaft zu dienen oder alle Gesetze einzuhalten. Wie schon Bert Brecht sagte: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“.

Je grundlegender oder existenzieller die Bedürfnisse sind, desto tiefer sitzt die Angst, sie nicht erfüllt zu bekommen. Entsprechend stark motiviert uns die Angst, etwas gegen die Bedrohung zu unternehmen.

Manipulationsrezept: Eine Bedrohung behaupten und einen Angreifer benennen

Daraus ergibt sich ein simples Rezept, um Menschen zum Handeln zu veranlassen:

  1. Wecke in ihnen die Vorstellung, dass ein möglichst elementares Gut bedroht sei.
  2. Zeige ihnen den bösen Angreifer und fordere sie auf, ihn zu bekämpfen.

Der Griff, um die gewünschte Schublade aufzuziehen, ist das Framing. Wie erläutert, aktiviert jedes Wort, das wir hören, in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus. Wir verbinden mit dem Wort unsere körperlichen Erfahrungen und unser abgespeichertes Wissen über die Welt.

Wörter aktivieren Frames, also abgespeichertes Wissen über die Welt

Wollen wir in Menschen zum Beispiel das Gefühl von Spaß am Reisen auslösen, müssen wir nur Wörter verwenden, die mit entsprechenden Vorstellungen verknüpft sind.

Gehen Sie auf eine beliebige Tourismus-Website und Sie finden Begriffskombinationen wie „Lust am Leben“ oder „Geschmack der Kindheit“ und Sie sehen Bilder, die essende Familien mit Kindern und glitzerndes Wasser mit grünen Ufern zeigen. Storytelling ist nichts anderes als erweitertes Framing.

Die richtigen Wörter aktivieren die Vorstellung von Belohnung oder Gefahr

Wollen wir umgekehrt in den Menschen Angst erwecken, müssen wir ihnen Wörter nennen, die die Vorstellung einer Bedrohung auslösen. Wollen wir die Menschen dazu bringen, gegen die Bedrohung vorzugehen, müssen wir ihnen den Angreifer nennen. Oder ihnen anbieten, als gewählte Partei dafür zu sorgen, dass der Angreifer verschwindet.

Die AfD macht nach diesem simplen Bauplan Politik. Sie und ihre Vordenker haben in den Köpfen ihrer Wähler erfolgreich die Vorstellung erzeugt, dass Deutschland bedroht sei. Ja sogar noch konkreter: „Die Deutschen sterben aus.“

Statt Lust am Leben Angst vorm Aussterben oder der Überflutung

Auszusterben ist die umfassendste Bedrohung für das eigene Leben, die man sich vorstellen kann. Man stirbt nicht nur selber, was ja sowieso irgendwann dran ist, auch die Nachkommen haben in diesem Bedrohungsszenario keine Chance mehr.

Als Angreifer, die für diese vorgestellte Misere verantwortlich sind, nennt die AfD die Flüchtlinge, die in ihrem Framing seit 2015 als FlüchtlingsSTROM das Land überschwemmen. Organisationsverantwortliche ist Angela Merkel, die die Schleusen für den Strom geöffnet und damit Deutschland verraten hat. Unterstützer sind die als Lügenpresse geschmähten Medien und die als Gutmenschen diffamierten Menschen, die den Flüchtlingen helfen.

Mit solchen Bedrohungsszenarios zu arbeiten, ist nicht neu. Die geistigen Vorgänger der AfD, Hitler, sein Propagandaminister Josef Goebbels & Co beschworen seit 1925 das Bild vom bedrohten Deutschen, dem mangels Land der Hungertod drohte. Als zu bekämpfenden Angreifer etablierten sie „den Juden“.

Medien hämmern die Frames in die Köpfe der Leute. Immer und immer wieder

Damit ein solches Framing tatsächlich Wirkung entfaltet, muss noch ein wichtiger Faktor dazu kommen: Die Frames von der Bedrohung, dem Angreifer und den Unterstützern, die es zu bekämpfen gilt, müssen weiträumig und immer wieder und wieder in die Köpfe der Leute einsickern.

Ein positiver Frame würde Einreisende als Bereicherung vorstellbar machen

Wenn die Angstframes nicht verbreitet werden, können sich gegenteilige Frames Bahn brechen. Also Frames, die Gewinn versprechen oder etwas anderes Gewünschtes als Belohnung für das Handeln in Aussicht stellen.

Zum Beispiel die Vorstellung, dass Deutschland nicht ausstirbt, sondern im Gegenteil wächst und floriert, wenn Menschen herziehen. Oder die Vorstellung, dass es Deutsche und Deutschland noch reicher macht, wenn einreisende Menschen ihren Wissens- und Erfahrungsschatz und ihre Arbeitskraft, ihr Humankapital, einbringen. Das wäre dann ein Belohnungsframe. Die Aufforderung würde lauten: „Nehmt alle Anstrengungen auf euch, um den Ankömmlingen hier zu helfen, denn sie bereichern euer Leben und helfen obendrein, euern Reichtum und eure Rente zu sichern.“

An solchen positiven Vorstellungen hat eine Partei wie die AfD aber kein Interesse. Ihr Interesse ist es, dass ihre Angstframes ständig in der Öffentlichkeit präsent sind, denn nur so kann sie sich als Retterin gegen die behauptete Bedrohung präsentieren und so Menschen dazu bringen, sie in die Parlamente zu wählen.

Jedes Medium, das ihr den Gefallen tut, ihren Bedrohungsframe zu erwähnen, spielt ihr in die Hände. Fünf Sendungen über Flüchtlinge sind fünf Werbesendungen für die AfD. Fünf Headlines über Alexander Gauland aktivieren die von der AfD gewünschten Angstframes und führen ihr WählerInnen zu.

Aber Medien berichten doch auch kritisch über das „Flüchtlingsthema“

Wie schon im anderen Beitrag dargestellt, macht es einen Frame nicht wirkungslos, ihn zu negieren oder zu kritisieren. Jede Nennung des frameauslösenden Wortes aktiviert die damit verbundene Vorstellung.

Zudem ist das angstauslösende Framing rund um das „Flüchtlingsthema“ inzwischen so breit besetzt, dass es schon reicht, von der Flüchtlingsproblematik zu sprechen, und schon werden in den Köpfen der HörerInnen alle damit verknüpften Angstframes aktiviert.

Dabei, die Angstframes in so vielfältiger Form zu verbreiten, haben die öffentlich-rechtlichen Medien an vorderster Front mitgemischt. Sie saßen sozusagen in der ersten Reihe, wenn es darum ging, die AfD-Angst- und Hassgeschichten zu verbreiten. Umgekehrt haben sie sich bedeckt gehalten, wenn es darum ging, ein alternatives Framing zu verbreiten.

Angstframes verbreiten in drei Schritten

  • Schritt eins: Ein Bedrohungsszenario entwickeln
  • Schritt zwei: Wirkungsvolle Frames finden, die dieses Bedrohungsszenario begreifbar machen, z.B. „Flut“, „Aussterben“ etc.
  • Schritt drei: Die Frames den Leuten in die Köpfe hämmern – über die Medien

Wie die Grafik oben zeigt, haben sich ARD und ZDF mit ihren Talkshows & Co bewusst oder grob fahrlässig zum Erfüllungsgehilfen der AfD machen lassen. Immer und immer wieder haben sie in unterschiedlichen Variationen das Framing rund um die böseen Flüchtlinge und die AfD als Retter aktiviert.

Positive Frames etablieren in drei Schritten

Um Frames zu entkräften, reicht es nicht, sie zu negieren, also zu sagen: „Nein, wir Deutschen sterben doch gar nicht aus“, sondern man muss wirkungsvolle Alternativframes aktivieren. Und man müsste sofort aufhören, die gegenteiligen Frames zu aktivieren. Gefordert sindd hier Politiker anderer Parteien und sämtliche Medien unseres Landes. Mitwirken können aber auch wir alle, die wir lesen, chatten, bloggen oder reden.

Was jedem Reiseprospekt gelingt, nämlich das Fremde in der Vorstellung der Leute mit Exotik, Spaß, Gastfreundschaft, Bereicherung etc. in Verbindung zu bringen, könnten Medien ohne weiteres auch in Bezug auf die unser Land betretenden Menschen aus anderen Ländern tun. Sie müssten dabei nicht mal verschweigen, dass das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Verhaltensweisen zu Konflikten führt und man vielleicht unterschiedliche Sprachen spricht.

Schritt eins: Ein Belohnungsszenario entwerfen und benennen

Schritt zwei: Passende Frames finden:

Einreisende als Bereicherung, Gewinn für unser Land etc. begreifbar machen. Uns selber als gute und kompetente Zuwanderungsmanager bezeichnen. Etc. Eben Storytelling at its best

Schritt drei: Positive Frames in die Köpfe der Leute hämmern – über die Medien

Um die angstauslösenden Frames zu entkräften, die zu einer Verbreitung von Angst und Rassismus und zu Wahlsiegen der AfD geführt haben, müssten alle Medien etwas ganz Revolutionäre tun:

Einfach über die AfD und ihre Themen und ihre Provokationen NICHT MEHR BERICHTEN.

Wenn über die entsprechenden Themen berichtet werden muss, dann ohne Erwähnung der besagten Partei. Und mit positivem Framing.

Also, bittesehr, ARD und ZDF. Sie wissen, über wen Sie ab sofort nichts mehr berichten, oder?

Danke!

 +++Ergänzung: Die von Politik und Medien geschürte Angst steht im Gegensatz zur tatsächlichen Sicherheit, schreibt Der Stern am Weltflüchtlingstag: „Die barbarischen Morde, begangen von Flüchtlingen, können wie Anzeichen einer dramatisch gestiegenen Gefahr aussehen. Doch das Gegenteil trifft zu: Vor gut fünf Jahren begann der große Flüchtlingszustrom nach Deutschland. Seitdem ist die Zahl der Straftaten nicht gestiegen, sondern deutlich zurückgegangen.“  +++

+++Ergänzung 2: Die Nachdenkseiten erläutern in einem spannenden Beitrag, wie die Medienberichterstattung von interessierten Kreisen manipuliert wird: „Stellen Sie sich vor, Sie sind ein superreicher Mensch oder ein gewissenloser NATO-Generalsekretär oder der Koordinator der westlichen Rüstungswirtschaft oder ein Manager des DeepState. Eine Begrenzung der finanziellen Mittel gibt es für Sie de facto nicht. Eine ethische Sicht auch nicht. Dann ist doch klar, was Sie sich ausdenken und das entspricht ziemlich dem, was wir de facto heute erleben: […] Sie machen Propaganda und beeinflussen so die veröffentlichte Meinung und die öffentliche Meinung und bestimmen damit bei den politischen Entscheidungen mit. […] Propaganda gelingt dann besonders gut, wenn man sich einzelne Medien dienstbar macht.“ +++

+++Ergänzung 3: Die Rheinische Post weist auf das Auseinanderklaffen von Wahrnehmung und Realität hin und verweist auf Zahlen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge:  

„68,5 Millionen Menschen waren im Jahr 2017 weltweit auf der Flucht. In Europa erwecken Populisten den Eindruck, die westlichen Länder nähmen sich der vielen Vertriebenen an. Doch unter den zehn Ländern, die die meisten Flüchtlinge aufnahmen, taucht nur ein westliches Land auf.“ (Deutschland mit rd. 970.400 Flüchtlingen, die derzeit hier leben).+++

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Strategie Stichworte: Framing, Kommunikation, Linguistik, Politik, Rhetorik, Schwarze Rhetorik, Sprache, Storytelling

Vom Sparfuchs zum Schwerverbrecher – wie Frames unser Rechtsempfingen beeinflussen und wie man sie für die eigene Kommunikation nutzen kann

14. Juni 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Ob Menschen ein bestimmtes Verhalten als rechtens empfinden oder nicht, hing noch nie alleine davon ab, ob es gesetzlich erlaubt oder verboten war, sondern von einer gesellschaftlichen Übereinkunft, ob das Verhalten erlaubt oder verboten sein sollte. Diese Übereinkunft ist jedoch brüchig; Interessengruppen, Trends und andere Faktoren beeinflussen sie ständig. Aber auch wir selber können sie beeinflussen: durch unsere Sprache und das durch sie erzeugte Framing unserer Wertvorstellungen.

Das Anliegen meiner Dinner Speech anlässlich des 6. Düsseldorfer Anwaltsessens am 26.11.2018 im Industrie-Club Düsseldorf war es, den Einfluss von Sprache und Frames auf unser Rechtsempfinden zu beleuchten. Dieser Blogbeitrag ist eine weiterentwickelte Fassung davon.

Ich bei der Generalprobe für die Dinner Speech zum Thema Frames und Anwaltskommunikation

Ein schönes Beispiel für die Macht der Frames sind die Steueranwälte und ihre Steuersparmodelle. Als Organe der Rechtspflege sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Als Vertreter ihrer Mandanten jedoch deren Interessen. Das führt zu Konflikten, wenn Steueranwälte im Mandanteninteresse „Steuerschlupflöcher“ entdecken, die den Fiskus und damit das Gemeinwesen schädigen. Aktuelles Beispiel sind die Cum-Ex-Aktiendeals, die laut Medienberichten den deutschen Staat um zehn Milliarden Euro erleichtert haben.

Warum dauerte es über zehn Jahre, dass aus dem „Steuersparmodell“ Cum Ex eine schwere Steuerhinterziehung wurde?

Der auch als Dividendenstripping bezeichnete Vorgang war, wie bei allen „Steuersparmodellen“ üblich, zunächst von den Gesetzen gedeckt und wurde später verboten. In der der Zwischenzeit fügte er dem Staat jedoch einen Milliardenschaden zu. Berechtigte Fragen an die Anwälte wären:

  • Hätten sie trotz fehlender Verbote von Anfang an einen Unrechtsgehalt in ihrem Tun erkennen müssen?
  • Hätten sie angesichts der hohen Summen, um die es ging, gar die Radbruch‘sche Formel analog anwenden müssen? Nach dieser soll sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen Gerechtigkeit und gesetztem Recht für die Gerechtigkeit entscheiden, wenn das Gesetz als unerträglich ungerecht anzusehen sei.

Der nunmehr wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagte Erfinder der Cum-Ex-Steuersparmodelle, Rechtsanwalt Dr. Hanno Berger aus Hessen, würde mit Sicherheit für sich in Anspruch nehmen, ein gesetzestreuer Anwalt zu sein, der nur dank seiner Findigkeit mal wieder eine Gesetzeslücke entdeckt und zu Geld gemacht hat.

War nur das Wirtschaftsstrafrecht den Anwälten nicht gewachsen oder gab es weitere Gründe?

Der ehemalige Finanzbeamte könnte vorbringen, dass das heute von der Staatsanwaltschaft behauptete Unrecht vor über zehn Jahren gar nicht erkennbar war. Immerhin dauerte es bis zum Jahr 2012, bis die Cum-Ex ermöglichende Gesetzeslücke geschlossen wurde. Und dann noch einmal fünf Jahre, bis Ende 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung erhob.

Gewiss ist die Komplexität einer Rechtsfrage ein Argument für ein langes Verfahren. Und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und erst recht Wirtschaftsstrafrecht sind ja wirklich komplex. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer schrieb einmal in seiner ZEIT-Kolumne „Fischer im Recht“, dass das Strafrecht dem White-Collar-Crime nicht gewachsen sei. Eine Putzfrau, die fünf Euro stiehlt, ließe sich leichter bestrafen als ein Bankmanager, der 500 Millionen veruntreut.

Das Unrecht eines Cum-Ex-Deals dingfest zu machen, gehört sicherlich in die Kategorie Brainfuck. Alleine die Sachverhaltsaufklärung bei Aktientransaktionen rund um einen Dividendenstichtag brennt WirtschaftsjuristInnen Denkfalten in die Stirn. Hinzu kommt die umstrittene strafrechtliche Bewertung der Cum-Ex-Deals. Ein verfassungsrechtlicher Grundsatz besagt, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Gegenstand des Strafverfahrens dürfte also auch die Frage sein, ob eine zunächst nicht strafbare Handlung überhaupt rückwirkend zu einer Straftat erklärt und bestraft werden darf.

Oder hat ein Framing das „Steuersparen“ zur Notwehr gegen einen gierigen Staat umgedeutet?

Gut möglich, dass es wegen der genannten Faktoren so lange dauerte, bis Gesetzgeber, Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt hartnäckige JournalistInnen die Cum-Ex-Deals tatsächlich als Straftaten bezeichneten. Doch auch die eingangs genannte gesellschaftliche Übereinkunft  was okay und was nicht okay ist, spielte eine Rolle. Im Hinblick auf die gemeinnützige Pflicht Steuern zu bezahlen, herrscht hier nämlich ein erbitterter Streit.

  • Das „Sparen“ von Steuern sei eine notwendige Gegenwehr gegen einen allzu gierigen Staat, lautet das traditionelle Credo der Gesetzeslückenfinder und wird unterstützt von Politikern und Medien.
  • „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“ lautete hingegen die Botschaft, die etwa der ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter Borjans (SPD) mit seinen millionenschweren Ankäufen von CDs mit den Namen potenzieller Steuerhinterziehern zu senden versuchte.

Sprachwissenschaftlerin Wehling: „Frames liefern den Deutungsrahmen für die Wirklichkeit“

Eine Waffe in diesem Kampf ist die eingesetzte Sprache beziehungsweise sind die durch sie aktivierten Frames. Das Framing zählt zu den mächtigsten Wirkmechanismen unserer Sprache. Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, also eine Bedeutung über seinen Wortlaut hinaus.

Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling bezeichnet in dem von ihr verfassten SPIEGEL-Besteller „Politisches Framing“ Frames als „gedankliche Deutungsrahmen, innerhalb derer wir Fakten verarbeiten“. Laut Wehling verleihen Frames Fakten und Begriffen eine Bedeutung, indem sie die Fakten bzw. Begriffe mit unseren körperlichen Erfahrungen und unserem abgespeicherten Wissen über die Welt einordnen.

Als Folge davon sind es nicht die Fakten, die die unsere Einstellung zu Dingen bestimmen, sondern die Frames. Der Wirtschaftsnobelpreisträger Daniel Kahnemann hat mit dieser Erkenntnis die Annahme vom rational handelnden Nutzenmaximierer erschüttert. In dem gemeinsam mit seinem Forschungspartner Amos Tversky verfassten Werk „Choices, Values, and Frames“ erläuterte er, wie Frames die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen.

Im Hinblick auf die Pflicht Steuern zu zahlen, spielen die in den Medien benutzten Frames den „Steuervermeidern“ in die Hände. Objektiv betrachtet dient die Tätigkeit von Steueranwälten wie Hanno Berger dazu, Konstrukte zu entwickeln, mit denen Mandanten eine eigentlich vom Gesetzgeber beabsichtigte angemessene Besteuerung umgehen können. Die verwendeten Frames erzählen jedoch eine Rechtfertigungsstory.

Storytelling für Steuermilliarden: Flüchtende Mäuse und erquickende Oasen

Ein eindrucksvolles Beispiel von Elisabeth Wehling ist der Begriff Steuerschlupfloch. Er aktiviert den Frame einer Bedrohung, weil das Wort Schlupfloch in uns die Vorstellung einer Bedrohung hervorruft: Bedroht ist eine kleine Maus, die sich mit List dem Zugriff der bösen Katze durch Flucht in ein Schlupfloch entzieht. Somit macht der Begriff Schlupfloch den zu besteuernden Gewinn als Maus begreifbar, die vor der Bedrohung in Form der Besteuerung fliehen möchte. Die eigentlich geschuldete Entrichtung der Steuer wird als Situation vorstellbar, in der man gefangen ist und berechtigterweise ein Schlupfloch sucht.

Dem Schlupfloch stehen weitere Frame-Geschwister zur Seite, etwa das Steuerasyl. Wie der Begriff der politischen Flucht aktivert es semantisch mehrere Rollen:

  • Die Rolle der politischen Übermacht wird besetzt von den eigentlich demokratisch erlassenen Steuergesetze, die als Verfolger dem Geld der Reichen und Superreichen etwas Böses wollen.
  • Die Rolle des bedrohten wehrlosen Menschen, der fliehen muss, wird wahlweise von den Steuermillionen oder von ihren Eigentümern, den Superreichen, eingenommen. Sie fliehen, um ihr Geld dem übermächtigen Zugriff der Besteuerung zu entziehen.
  • Die Rolle des sicheren Asyl, an dem der bedrohte Flüchtling vor Verfolgung sicher ist, das Asyl, wird besetzt von jenen Ländern, die mit ihren Gesetzen die Steuerflucht möglich machen.

Die Verwendung des Fluchtframes und des Asylframes schafft es, in unseren Köpfen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer, die dazu dient, öffentliche Aufgaben zu finanzieren, eine Bedrohung grundlegender Menschenrechte zu machen. Aus den Arschlöchern, die ihren Beitrag zum Gemeinwohl verweigern, werden bedrohte wehrlose Geschöpfe, denen man moralisch bedenkenlos Schutz gewähren kann. Ähnliche Mechanismen wirken beim Steuerparadies, wo ja bekanntlich nur die Guten hinkommen.

Deaktivieren kann man sie nur, indem man sie nicht verwendet oder Alternativen anbietet

Wir finden also tatsächlich auf der Ebene der Sprachwirkung einen Ansatz, der erklären kann, warum die Forderung, Steuersparmodellen einen Riegel vorzuschieben, nur schwer Gehör findet. Die gedanklich erweckten Frames sprechen dagegen. Was also wäre die erste Maßnahme, um gegen Steueroasen, Steuersparmodelle oder Steuerflucht wirksam vorzugehen?

Wehlings Rat lautet ganz einfach: Nicht mehr diese Frames benutzen, wenn man über die Vorgänge spricht. Stattdessen sollte man Alternativen suchen, die andere Frames aktivieren. Anstelle des Frames vom ehrlichen Sparer könnte man den Frame eines Betrügers aktivieren, der mit seinem Konstrukt seinen geschuldeten Beitrag zum Gemeinwesen verweigert und damit die Gemeinschaft schädigt.

In dem zuvor erwähnten Kampf um die Bewertung des Steuerzahlens ist tatsächlich eine kleine Verschiebung zu beobachten. So war im Handelsblatt jüngst von den „ergaunerten Steuermillarden“ zu lesen. Der Begriff „Ergaunern“ ruft deutlich andere Vorstellungen wach als etwa die „Steuerflucht“.

Auch Richter und Richterinnen sind beeinflussbar: Tipps für die Kanzleikommunikation

Welche Erkenntnisse sollten Anwälte und Anwältinnen für ihre Kommunikation mitnehmen?

Zum einen die Erkenntnis, dass Frames allgegenwärtig sind. Nur so kann man die Gefahr bannen, die eigene Argumentation mit entgegen wirkenden Frames unwissentlich zu entkräften. Zudem kann man wirkungsvoller kommunizieren. Etwa im Gerichtsprozess. Zwar besagt der Neutralitätsgrundsatz, dass Richter Sine ira et studio, also ohne Zorn und Eifer für die eine oder andere Partei entscheiden sollten. Doch auch Richter und Richterinnen sind der Prägung durch Framing zugänglich. Das erklärt auch, warum Litigation PR solche Wirkung zeigt. Sie setzt Frames ein, um Meinungen zu aktivieren und so den Gerichtsprozess zu beeinflussen.

Frames machen Täter unsichtbar oder ändern ihre Wahrnehmung

Frames können sogar Täter aus dem Blickfeld rücken. 2012 erstach ein Münchner Ehemann seine Frau und die Mutter seiner vier Kinder. Weil ich ihn flüchtig kannte, als Partner einer einer internationalen Wirtschaftskanzlei, verfolgte ich interessiert die Zeitungsartikel, die der Tat folgten und stieß schon damals auf den Begriff von „häuslicher Gewalt“. „Jedes Jahr werden in Deutschland rund 127.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt“ lautet eine beliebige Zeitungsschlagzeile. Fällt Ihnen etwas  auf? Der Begriff der häuslichen Gewalt nimmt den Täter aus dem Fokus. Spricht man von häuslicher Gewalt, klingt es, als ginge die Gewalt von prügelnden Häusern aus, aber nicht von Männern. Dabei sind es in 90 Prozent der Fälle sie, die prügeln oder auf andere Weise Frauen verletzen oder eben töten. Korrekt wäre meines Erachtens von „häuslicher Männergewalt“ zu sprechen.

Eine weitere Eigenschaft der Frames: Sie können ändern, wie ein Täter oder eine Täterin wahrgenommen wird. Bezeichnet die BILD-Zeitung einen Straftäter als Raubtier oder Bestie, erweckt sie damit kognitionspsychologisch die Vorstellung, dass man den Straftäter wie ein gefährliches Tier bekämpfen, einfangen, einsperren oder notfalls töten müsse. Als RechtsvertreterIn rutschen Sie prompt in die Rechtfertigungsfalle.

Wirkungsvolle Alternativframes etablieren

Leider hilft es Ihnen überhaupt nichts, einen Frame zu verneinen, also zu sagen: „Nein, mein Mandant ist keine Bestie“, weil auch die Verneinung eines Frames den Frame aktiviert. Selbst wenn Sie zehnmal wiederholen würden: „Nein, mein Mandant ist wirklich keine Bestie“, würden Sie zehnmal den Frame einer wilden Bestie aktivieren.

Was tun? Das einzige, was Ihnen übrigbleibt, ist zu versuchen, einen wirkungsvollen Alternativframe zu aktivieren. Aktivieren Sie für Ihren Mandanten das Bild eines Robin Hood, der für das Gute kämpft. Auf eine interessante Lösung für Thema Kriminalität weist Elisabeth Wehling hin. Danach könne es sich anbieten, die Kriminalität als Virus begreifbar zu machen. „Die Kriminalität greift um sich wie ein Virus.“, oder:  „Der Täter stammt aus einer kriminalitätsverseuchten Gegend.“ Die Assoziationskette dahinter lautet, dass man sich mit Strafbarkeit wie mit einem Virus infiziert. Also erweckt der Frame vom Virus in den Lesern oder Zuhörern die Vorstellung, dass die Straftaten eine Krankheit seien, die sich mit besserer Bildung, mit Resozialisierung und gesamtgesellschaftlich mit dem Abbau von Armut behandeln lassen. Das ist doch eine ganz andere Vorstellung als die von abzuknallenden Bestien, oder?

Das Fazit lautet: Frames wirken überall. Ensprechend wird unser Rechts- und Unrechtsempfinden durch unsere Sprache und die mit ihr aktivierten Frames beeinflusst. Mit ein wenig Übung können Sie überall die jeweils wirksamen Frames identifizieren. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sie entweder zu nutzen oder sie durch alternative Frames zu ersetzen.

Zur Lektüre:

Elisabeth Wehling

Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht

2016 224 S.,
ISBN 978-3-86962-208-8, 21,00 EUR
EBOOK (PDF)
ISBN 9783869622095
17,99 EUR bestellen
EBOOK (EPUB)
ISBN 9783869622101
17,99 EUR bestellen

https://www.halem-verlag.de/politisches-framing/

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Rezension, Veranstaltungen Stichworte: Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Linguistik, Rechtsanwalt, Rezension, Rhetorik, Steuerrecht

Kommunzieren Sie mit Büchern! Rezension von „Umweg Jakarta“

29. Mai 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Was hat die Rezension eines Berichts über eine syrische Familienzusammenführung in einem Blog über Kanzleikommunikation zu suchen? Zum einen steht sie hier, weil ich als Bürokollegin der Autorin das seltene Glück hatte, die Story-Genese aus nächster Nähe mitzubekommen. Zum anderen ist Umweg Jakarta ein gutes Beispiel für die Buchgattung Reality-Bericht und ihren Einsatz in der Unternehmenskommunikation. Die vier Themen, die ich näher ausführe, sind Anliegen, Spannung und Stil sowie Tipps rund um die Veröffentlichung.

Aus einem kleinen Gefallen wird eine systematische Rettungsaktion

Der Bericht beschreibt die Familienzusammenführung der syrischen Familie Alkhory. Im Sommer 2015 landet der syrische Familienvater Elias* als Flüchtling am Niederrhein. Dort lernt ihn die Marketinfachfrau Biggi Mestmäcker, die sich im Asylkreis ihres Heimatortes engagiert, als freundlichen und hilfsbereiten Koch kennen.

Ein zurückhaltender Mann in Jeans und blauem Poloshirt fiel mir gleich auf. Er sprach nicht viel, tat aber umso mehr. Ohne viele Worte brachte er sich ein, nahm ein Messer und zerschnitt die Tomaten säuberlich in kleinste Würfel. Wir standen nebeneinander an der Arbeitsplatte in der Küche und ich versuchte ein erstes Gespräch.
„Hello, my name is Biggi“, sagte ich und reichte ihm die Hand.
„Ich heiße Elias, ich komme aus Syrien.“

Engagement gegen willkürliche Vorschriften

Schnell bekommt sie mit, dass den „Mann mit den traurigen Augen“ die Sorge um seine in Damaskus wartende Ehefrau Mari* und seinen kleinen Sohn Joni* drückt, die als syrische Christen gewissermaßen zwischen allen Stühlen sitzen. Biggi Mestmäcker beschließt, ihre Fähigkeiten als Texterin und Netzwerkerin einzusetzen, um der Familienzusammenführung zu helfen.

Was als kleiner Gefallen beginnt, entwickelt sich zu einem fintenreichen Katz-und-Maus-Spiel. Auf der einen Seite kämpfen der syrische Neuankömmling und seine deutsche Helferin, ebenfalls Mutter von zwei Kindern, und ein wachsendes Netzwerk aus Freunden, Kolleginnen, mitleidigen Behördenmitarbeitern und anderen Helfern. Auf der anderen Seite bemüht sich eine Behördenmaschinerie, den nach Geflüchteten und ihren Familien immer größere Hindernisse in den Weg zu legen.

Ein Buch als Plädoyer für die Menschlichkeit

Die letzte Chance für Elias‘ Familie, der Gefahr in Syrien zu entkommen, ist ein Visum der Deutschen Botschaft in Jakarta. Tausende von Kilometern weg von Syrien und von Deutschland. Ansatzweise habe ich vom Nachbarbüro aus das stundenlange bange Warten am PC miterlebt: auf die heißersehnte Rückmeldung des Konsularbeamten in Jakarta…, doch erst der Bericht hat mir die Hochspannung der ganzen Rettungsaktion noch einmal so richtig vor Augen geführt.

Auch wenn der Bericht durchweg klar, fast nüchtern verfasst ist, fiebert man mit. Und wird mit einem Happy End belohnt: Mari und Joni dürfen einreisen und Elias darf sie glückselig in die Arme schließen. Er hat in der Zwischenzeit mit Biggi Mestmäckers tatkräftiger Hilfe einen Hilfsjob als Gärtner gefunden hat und begonnen, sich auf ein Leben am Niederrhein einzustellen.

Mehr Infos zum Buch unter https://umweg-jakarta.de/

*Namen der Geflüchteten im Buch geändert

Welche Erkenntnisse aus dem Buch und der darin verarbeiteten Geschichte lassen sich nun auf die Unternehmenskommunikation übertragen? Im Wesentlichen sind es vier Erkenntnisse.

1.       Nutzen des Buches in der Kommunikation: Spannende Geschichten transportieren Anliegen wirksam zum Leser

Engagierte und zu Herzen gehende Berichte sind seit jeher ein hervorragendes Mittel, einem Publikum das eigene Anliegen nahe zu bringen.  Wenn immer Sie Verständnis für Ihre Tätigkeit wecken möchten, sind Sie gut dran, dies mit einer Geschichte zu tun, die Ihre Tätigkeit nicht nur abstrakt sondern auch emotional nachvollziehbar macht. Echte Geschichten finden einen Draht zum Leser und bringen Ihnen als Autor oder als Autorin sehr viel Aufmerksamkeit. Der wichtige Unterschied bei selber veröffentlichten Geschichten und Berichten: Sie bestimmen, was darin steht. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie etwas veröffentlichen oder ob die Medien, das Fernsehen oder gar der Gegner Ihre Geschichte erzählt.

Check: Wozu dient Ihre Geschichte? Litigation PR? Lobbyarbeit? Eigenwerbung? Sympathie?

Biggi Mestmäckers Anliegen hat sowohl eine privat wie eine öffentliche Seite. Auf der einen Seite hat sie Menschen geholfen, die ihr zu Freunden geworden sind. Auf der anderen Seite hatte sie seit Ankunft der ersten Geflüchteten in ihrem Heimatort Schwalmtal das Bedürfnis, auf positive konstruktive Weise an der Integration der hier angekommen Menschen mitzuarbeiten. Seit der Veröffentlichung von Umweg Jakarta ist sie regelmäßig mit Lesungen unterwegs. Eingeladen wird sie von Kommunen, Kirchengemeinden sowie privaten und öffentlichen Einrichtungen, die sich Anregungen für ihre Arbeit mit Migranten holen wollen, oder die sich durch Elias‘ Geschichte bestätigen lassen möchten, dass sie das Richtige tun, wenn sie geflüchteten Menschen beim Neuanfang in Deutschland helfen.

Tipp:

  • Überlegen Sie, mit welcher Story Sie assoziiert werden möchten?
  • Welchem (beruflichen) Anliegen möchten Sie mehr Aufmerksamkeit verschaffen?
  • Wollten Sie Ihrer Person mehr Glaubwürdigkeit oder Transparenz verschaffen?
  • Gibt es einen laufenden Prozess oder ein Gesetzgebungsverfahren, auf den Sie mit Litigation PR oder Lobbying Einfluss nehmen wollen, indem Sie eine Geschichte auf Ihre Art und Weise erzählen?

2.       Finden Sie Ihre Story! Gute Geschichten erkennt man daran, dass man sie gerne erzählt

Es klingt banal und ist doch so wichtig: Eine gute Geschichte wie die in Umweg Jakarta erzählte, hat einen Spannungsbogen, einen Helden respektive eine Heldin und einen Gegner. Man erkennt sie am einfachsten daran, dass man sie gerne erzählt. Wenn es erfolgreiche Prozesse gibt, von denen Sie immer wieder gerne berichten, oder erfolgreich geschlagene Schlachten gegen Gegner, die auch Behörden sein können, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass hier alle Zutaten einer guten Geschichte vorhanden sind.

Der Vergleich zu Romanen liegt nahe. Der berühmte amerikanische Beststellerautor und Ex-Anwalt John Grisham hat dem Anwaltsberuf und zahlreichen Mandanten mit seinen Romanen mehr als einmal ein Denkmal gesetzt. Doch nicht jeder Fall lässt sich in einen Roman pressen.  Oft sind Reportagen oder spannende Berichte aber auch genau so gut oder sogar besser geeignet, ein bestimmtes Anliegen zu transportieren. Vorausgesetzt, sie sind spannend. Dazu mehr im 3. Punkt.

Tipp:

  • Überlegen Sie, welche wahre Geschichte aus Ihrem Berufsleben Sie gerne immer wieder erzählen, wenn Sie privat von Ihrem Beruf erzählen.
  • Gibt es Fälle oder Case Studies, die Sie in Form eines Tatsachenberichts transportieren können?
  • Gibt es eine große Geschichte oder mehrere kleine Berichte von Leuten, denen Sie vielleicht geholfen haben?

3.       Wecken Sie Emotionen! Lieber spannend als literarisch hochwertig

Lassen Sie sich von der vermeintlichen Größe der Aufgabe nicht abschrecken. Spannende Geschichten müssen nicht literarisch hoch anspruchsvoll geschrieben sein. Es reicht, wenn sie sauber und klar erzählt sind. Als Faustformel bei Zeitungsstorys gilt seit jeher: Je spannender die Story, desto weniger sprachlicher Glanz ist nötig, um sie fesselnd zu erzählen. Natürlich ist guter Stil toll, aber guter Stil ist nichts ohne eine gute Geschichte, die Ihre LeserInnen mitreißt.

Dass diese Faustformel zutrifft, sehen Sie übrigens auch an erfolgreichen Romanen. Sowohl Frank Schätzing als auch Stieg Larsson wurden von Buchkritikern als eher holzschnittartige Erzähler geschmäht. Sowohl „Der Schwarm“ wie auch die „Millenniums-Trilogie“ verkauften sich jedoch millionenfach, weil die Geschichten, die sie erzählten, die Leute mitrissen. Schimmern durch Ihre Zeilen Engagement durch und schafft Ihre Geschichte es, dieses Engagement auch in Ihren LeserInnen zu wecken, verzeihen Ihnen diese gnädig die fehlende stilistische Brillanz.

Tipp:

  • Hat Ihre Geschichte Spannungselemente?
  • Gibt es einen Helden oder eine Heldin, mit dem man sich identifizieren kann?
  • Gibt es einen Gegner oder eine Gegnerin?
  • Einen spannenden Wettstreit zwischen Rivalen?
  • Einen Underdog, der sich gegen alle Widerstände durchsetzt?
  • Gibt es Emotionen, die Sie für sich und Ihr Anliegen instrumentalisieren können?

Beispiel Umweg Jakarta

In Umweg Jakarta war es Elias als einzelner Flüchtling, der mithilfe von Biggi Mestmäcker dem „System“ die Stirn geboten hat. Der Gegner waren hier die hastig entworfene und erkennbar unsystematische Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland, die erkennbar unsystematisch die Zahl der Neuankömmlinge zu reduzieren versuchte, indem sie den Familiennachzug erschwerte.

Nur dank Biggi Mestmäckers Pfiffigkeit und Entschlossenheit, sich durch das Dickicht der Vorschriften zu wühlen, konnte Elias seine in Gefahr schwebende Frau und seinen kleinen Sohn in Sicherheit zu bringen. Emotionen, die hier überzeugend im Leser aufgerufen wurden, waren Mitleid, eine gewisse Freude an der Findigkeit, mit der die Heldin Biggi Mestmäcker gegen alle Widerstände, wie es im Buchuntertitel heißt, allen Widerständen die Stirn bietet.

4.       Sie dürfen sich helfen lassen: Lektorat, professionelle Selfpublishing-Dienstleister

Wenn Sie zu der Ansicht gelangt sind, dass Ihre Geschichte es wert ist, erzählt zu werden, können Sie sich ohne Weiteres nach jemandem umschauen, der Ihnen beim Aufschreiben hilft. Die eben erwähnten Bestsellerautoren Stieg Larsson und Frank Schätzing waren vor ihrer Schriftstellerkarriere Zeitschriftenredakteur und Werbetexter, das hilft ernorm.

Wenn Sie Ihre Geschichte selber aufschreiben und kein teures Ghostwriting beauftragen möchten, sollten Sie Ihrem Werk zumindest ein professionelles Lektorat gönnen. Eine gute Geschichte liest sich besser, wenn sie nicht mit überflüssigen Details überfrachtet wird oder wenn der Spannungsbogen schreibhandwerklich korrekt aufgebaut wird. Auch hilfreich: Wenn möglichst wenig Rechtschreibfehler das Lesevergnügen trüben.

Sie müssen nicht in einem renommierten Verlag veröffentlichen. Zum einen wird es angesichts des Siegeszugs von E-Books und der allgemeinen Flut an neuen Büchern immer schwieriger, reguläre Verlage für Buchprojekte zu begeistern. Zum anderen sind E-Books und über Print-on-Demand gedruckte Bücher eine immer bessere Alternative, um Ihre Geschichte Ihren LeserInnen zugänglich zu machen. Relativ preisgünstig zu erstellen sind sie auch.

Tipp:

  • In der Fachfrauendatenbank von www.texttreff.de finden Sie zahlreiche Fachfrauen für alle schreibrelevanten Aufgaben.
  • Gerne können Sie auch mich ansprechen: Engelken@klartext-anwalt.de.
  • Meine hervorragende Netzwerkkollgin Birte Vogel bietet ausführliche Tipps und Coaching zum Sachbuch-Schreiben und Vermarkten an.

Infos zum Buch

Titel Buch Umweg Jakarta von Biggi MestmäckerUmweg Jakarta von Biggi Mestmäcker

Deutsch-Arabische Ausgabe

Hardcover, 256 Seiten 22,90 €
Paperback, 256 Seiten 12,90 €
E-book – alle gängigen Formate 4,99 €
https://umweg-jakarta.de
Umweg Jakarta ist überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich

 

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Rezension

§ 219a StGB: Das Recht auf Information und seine kommunikative Verteidigung

25. November 2017 von Eva Engelken 3 Kommentare

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBFrauen, die ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und Information für selbstverständlich halten, sollten protestieren, denn das Gießener Urteil zum § 219a StGB zeigt, dass es bedroht ist. Aber Vorsicht, denn mit bestimmten Frames spielt man den Abtreibungsgegnern in die Hände.

Warum ist das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frauen in Gefahr?

Weil am 24. November eine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die lange Jahre ein Schattendasein fristete, wieder einmal erfolgreich instrumentalisiert wurde, um das Frauenrecht, sich über eine erlaubte Abtreibung zu informieren, und das entsprechende ärztliche Berufsausübungsrecht einzuschränken. Aufgrund von § 219a StGB, der „Werbung“ für den „Schwangerschaftsabbruch“ unter Strafe stellt, ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel am 24.11. zu 40 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt worden. Weil sie auf ihrer Uralthomepage   darüber informiert, dass sie die erlaubte ärztliche Leistung „Schwangerschaftsabbruch“ anbietet, ging das Gericht von strafbarer Werbung aus. Dabei gibt es bei Kristina Hänel definitiv nichts, was Marketingfachleute als „Werbung“ ansehen würden: keine Hochglanzbroschüren oder eine moderne Website, die in zielgruppengenau formulierten Messages den Kundennutzen einer entsprechenden Dienstleistung kommuniziert würden. Alles, was die wirklich modernisierungsbedürftige Homepage aufweist, ist ein Link namens „Schwangerschaftsabbruch“, der zu einem Kontaktformular führt, über das man weitere Informationen anfordern kann.

Proteste gegen den § 219a StGB als „vorgestriger Paragraf“

Verständlicherweise und glücklicherweise wollen die Ärztin und ihre Verteidigerin Prof. Dr. Monika Frommel das Urteil nicht hinnehmen und das Recht auf Informationsfreiheit bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten. Es würde sie in ihrer Berufsausübung einschränken, wenn sie auf ihre ärztliche Dienstleistung nicht hinweisen dürfte, sagt die Ärztin und weist darauf hin, dass Frauen, die in der schwierigen Lage sind, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen, zuverlässige Informationen brauchen, wo sie einen Abbruch sicher und schonend durchführen lassen können. Schon im Vorfeld der Verhandlung hat Kristina Hänel über die Organisation Change.org. eine Petition gestartet – Stand Freitag 24.11. 121.000 Unterschriften -, mit der sie die Abschaffung des § 219a StGB fordert. Zahlreiche Kommentator*innen in den sozialen und traditionellen Medien fordern nun, den § 218 StGB gleich mitabzuschaffen. Nicht wenige von ihnen sehen das reproduktive Recht der Frauen in Gefahr, also das Recht von Frauen und ihren Familien, selber über Fortpflanzung, Verhütung  und eben auch Abtreibungen selber entscheiden zu dürfen bzw. sich entsprechend zu informieren. Die Kommentare der Gegner*innen zeigen, dass es nötig ist, die Debatte um die Abschaffung der §§ 218 ff. und die damit verbundenen Bevormundungen von Frauen endlich wieder zu führen.

Mit welchen rhetorischen Waffen kämpfen die Agitatoren gegen die Ärztin?

Warum erstattet im Jahre 2017 ein dubioser Verein Anzeige gegen eine Allgemeinärztin und schafft es, eine Richterin dazu zu bringen, diese Ärztin aufgrund eines Paragrafen zu verurteilen, der aus der Nazizeit stammt? Weil der Paragraf einschlägig ist? Warum ist er noch nicht abgeschafft? Warum wagen sich unverhohlen frauenhassende Wesen aus der Deckung und beschimpfen abtreibende Frauen und ihre Ärzt*innen? Welche Narrative spielen dabei eine Rolle beziehungsweise welche rhetorischen Mittel setzen die Anti-Abtreibungs-Agitatoren offenbar so erfolgreich ein, dass mittlerweile schon junge Frauen verunsichert sind, ob sie im Falle des Falles überhaupt abtreiben dürften?

Frames bestimmen die Gedanken, nicht die Fakten

Rhetorische Mittel dienen immer dazu, das Bewusstsein zu verändern. Der Schlüsselbegriff heißt Framing. Hier lohnt ein Blick in das Buch von Elisabeth Wehling „Politisches Framing“ , in dem sie die Wirkung von Frames erläutert:

„Jedes Wort, das wir hören, aktiviert in unserem Kopf bestimmte Frames, bei jedem Wort, das wir lesen oder hören, wird eine Reihe von Konzepten aufgrund unserer Welterfahrung mit mobilisiert.“

Eine befruchtete Eizelle garantiert noch keinen dicken Bauch, auch wenn Begriffe dies nahelegen

Bei dem Wort „Schwangerschaftsabbruch“ schwingt Wehling zufolge mit, dass eine Schwangerschaft vorhanden ist. Das Wort Schwangerschaft seinerseits impliziert, dass die Frau ein Kind im Bauch hat. Der Frame von der Schwangerschaft blendet völlig aus, dass eine erlaubte Abtreibung zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo definitiv noch kein ausgewachsenes Baby im Bauch ist, sondern dass ein Zellverbund oder Embryo ausgeschabt wird, der außerhalb des Uterus nicht lebensfähig ist. Stattdessen hebt das Wort gedanklich das ungeborene Kind hervor. Bei der Erwähnung eines Abbruchs der Schwangerschaft ist der Gedanke daher nicht weit, dass man einem Kind die zwangsläufig bevorstehende Geburt verweigert. Das wiederum aktiviert den Gedanken an eine Kindstötung oder gar einen Mord. Ausgeblendet ist auch, dass die erlaubte Abtreibung in einem Zeitrahmen stattfindet, in dem die Frau noch gar nicht sicher sein kann, dass die befruchtete Eizelle überhaupt in ihrem Körper bleibt und nicht von sich aus abgeht. Das ist ja auch der Grund, warum viele Eltern erst einmal die ersten 12 Wochen abwarten, bevor sie eine Schwangerschaft bekannt geben: Weil sie noch gar nicht wissen können, ob es überhaupt zu einer dauerhaften Schwangerschaft kommt bzw. ob die Schwangerschaft Bestand hat.

Abtreibungsgegner beschwören Kindstötung oder Mord

Der Mechanismus der Frames ist den Abtreibungsgegnern sonnenklar, und genau mit den eben beschriebenen Frames arbeiten die Agitatoren aus Kirche, Wissenschaft und Politik. Bei der AfD etwa geben sich christliche Fundamentalisten mit neonazistisch verwurzelten Juristen die Klinke in die Hand. Sie wiederholen wieder und wieder, dass jede Abtreibung eine „Kindstötung“ sei, belegen das irreführenden Fotos und prägen ihren Leser*innen auf diese Weise ein, dass ein Abtreibungsverbot Tötungen verhindern und Leben schützen würde. Ihre Propagandamittel sind entsprechende Frames aktivierende Bezeichnungen wie „Marsch für das Leben“ oder „Lebensschützer“ oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Juristen, etwa von der „Juristenvereinigung Lebensrecht e.V.“.

Elisabeth Wehling: Frames aktiviert man auch, wenn man sie verneint

Um das Gedankengut dieser unangenehmen Zeitgenossen gerade nicht zu propagieren, empfiehlt Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling, erst gar nicht erst den fatalen Frame der Kindstötung zu aktivieren. Dies tut man, in dem man den Begriff Schwangerschaftsabbruch einfach nicht verwendet, sich also nicht auf die Frame-Semantik eines erwarteten Kindes einlässt. Übrigens sei es auch nicht hilfreich, diesen Frame zu verneinen, denn auch das aktiviert ihn. Eine Aufforderung wie „Denk nicht an einen rosa Elefanten“ bewirkt zuverlässig, dass die aufgeforderte Person sich einen rosa Dickhäuter ausmalt. Die Aussage „Schwangerschaftsabbruch ist keine Kindstötung“ aktiviert den Frame der Kindstötung.

Alternative Frames bilden: Ein Nichteingriff innerhalb von 12 Wochen nach Konzeption ist die Entscheidung zu einer Schwangerschaft

Möglich sei es beispielsweise, sich darauf zu verständigen, dass eine Schwangerschaft erst beginnt, wenn die Mutter sich mit Ablauf der gesetzlichen Frist von 12 für die Schwangerschaft entscheidet. Die Zeit ab Einnistung der befruchteten Eizelle und Ablauf der 12 Wochen wäre dann noch gar keine Schwangerschaft. Es hieße dann nicht:

Die Schwangerschaft wird abgebrochen. Sondern: „Ein Nicht-Eingriff innerhalb von 12 Wochen nach Konzeption ist die Entscheidung zu einer Schwangerschaft.“

Der zweite Frame fragt laut Wehling:

„Wollen wir eine Schwangerschaft beginnen?“

Frauen könnten dann sagen: „Ich habe mich dagegen entschieden, eine Schwangerschaft zu beginnen, weil…“

Jurist*innen sprechen wohlweislich von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Befindet sich Sprachwissenschaftlerin Wehling auf dünnem Eis, wenn sie statt von einem „Kind“ von einer Zellansammlung spricht?“ Ganz und gar nicht. Selbst Juristen und Juristinnen sind sich keinesfalls einig, ob ein Fötus bereits ein Mensch im rechtlichen Sinne sei, oder ab wann die befruchtete Eizelle zu einem Menschen wird. Die Verfassungsrichter selber sprechen von der „Frucht“ oder dem „Embryo“ und von der „zunehmenden Entwicklung des Fetus zum selbstständigen Leben“. Der lateinische Begriff Nasciturus, auf deutsch „der zu geboren werdende“ ist ebenfalls eine Bezeichnung, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft verwendet wird.

Warum berufen sich die fanatischen Abtreibungsgegner auf das Bundesverfassungsgericht?

Warum begründen die Abtreibungsfanatiker ihren angeblichen Feldzug zum Schutz des Lebens mit dem Bundesverfassungsgericht? Zwar spricht das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Nasciturus nicht von „Kindstötung“ – zum Glück. Aber es hat schon zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik entschieden, dass der Nasciturus ein eigenständiges Rechtsgut sei, das auch gegen die Schwangere selber geschützt werden müsse.

Professorin Dr. Ulrike Lembke hat die fatalen Folgen dieser Rechtsprechung und warum § 219a StGB abgeschafft gehört, in der Legal Tribune Online erläutert: Das BVerfG hat „1975 die Figur der staatlichen Schutzpflicht entwickelt“. Sie bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur gegen Freiheitsbeschränkungen durch den Staat geschützt werden müssen, sondern auch vor Rechtsverletzungen durch andere Private. Aus dem verfassungsrechtlichen Zweierverhältnis von Staat und Privatperson ist ein Dreieck aus Staat und mehreren Privatpersonen geworden, so Lembke.

Man bestraft ja auch nicht den Backofen, weil er den Teig nicht zu Brot bäckt

Es ist ähnlich verrückt, eine rechtliche Kriegsfront Leibesfrucht contra Schwangere aufzuziehen, als würde man einen Backofen wegen Mordes bestrafen, nur weil er einen Teig nicht zu einem Brot gebacken hat. Genau diese spezielle Verbindung zwischen potenziellem Opfer und potenzieller Straftäterin liegt auch bei einer Schwangerschaft vor. Das macht die § 218-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch so problematisch. So schreibt Lembke: „Ungünstig ist nur, dass die Figur des Dreiecks so gar nicht auf Staat, Schwangere und Fetus passt, weil letztere eine „Zweiheit in Einheit“ (so das BVerfG selbst) bilden und nicht zwei getrennte Enden einer geometrischen Figur.“

„In den beiden Entscheidungen hat das BVerfG 1975 (Urt. v. 25.02.1975, Az. 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74 – Schwangerschaftsabbruch I) und 1993 (BVerfG, Urt. v. 28.05.1993, AZ. 2 BvF 2/90 und 4,5/92 – Schwangerschaftsabbruch II) diesen zentralen Aspekt verkannt und im Wesentlichen entschieden: Der Embryo/Fetus stellt ein selbständiges Rechtsgut dar. Er ist vom Staat auch mit den Mitteln des Strafrechts auch gegenüber der Schwangeren zu schützen. Und jede (auch ungewollt) schwangere Frau hat von Verfassungs wegen die Pflicht, einen Fetus auszutragen. Da dessen Lebensrecht stets Vorrang hat, ist der Schwangerschaftsabbruch immer rechtswidrig. Nur ausnahmsweise können Frauen straflos bleiben.“

Eine Abtreibung unter Strafe zu stellen, wird der Sache nicht gerecht. Das haben bei beiden Urteilen zum § 218 auch einige der Richter und Richterinnen so gesehen und eine abweichende Meinung in einem Sondervotum vertreten. Einer ihrer Vorschläge war, die verfassungsgerichtliche Schutzpflicht für den Fetus nicht durch Strafe zu erfüllen, sondern durch eine andere Lösung, z.B. mit einer Fristenlösung, die besagt, dass eine Abtreibung in den ersten drei Monaten nach Empfängnis überhaupt keine Straftat ist.

Lembke zum Sondervotum 1975:

Richterin Wiltraut Rupp-von Brünneck und Richter Helmut Simon wiesen 1975 auf die Singularität der Schwangerschaft hin, bei der Schwangere und Fetus eine „Zweiheit in Einheit“ bildeten. Der Schwangeren werde nicht nur abverlangt, eine Tötungshandlung zu unterlassen, sondern sie solle auch das Heranwachsen der Leibesfrucht in ihrem Körper dulden und später jahrelang mütterliche Verantwortung übernehmen. Dieser ganz besonderen Konstellation werde gerade die Fristenregelung gerecht, die einen abgestuften Schutz des Fetus mit dessen zunehmender Entwicklung zum selbstständigen Leben anerkenne.

Auch bei der Entscheidung 1993 plädierte das Sondervotum für eine Fristenregelung und begründete das mit der Rechtsposition der Schwangeren und der Situation einer Schwangerschaft: Lembke:

Die Richter Bertold Sommer und Ernst Gottfried Mahrenholz wiesen in ihrem Sondervotum 1993 darauf hin, dass es stets Frauen seien, welche die Konsequenzen zu tragen hätten, wenn Sexualität und Kinderwunsch wie so oft nicht übereinstimmten. Die Mehrheit verkenne hier die Rechtsposition der Schwangeren. Die Kollision der Würde des Embryos und der Würde der Schwangeren in der „Zweiheit in Einheit“ müsse verhältnismäßig aufgelöst werden. Deshalb habe in der Frühphase der Schwangerschaft die Frau das Letztentscheidungsrecht, wenn sie zuvor eine Beratung aufgesucht hat.

Strafrechtler Roxin: § 218 ist entbehrlich, sozialpolitische Maßnahmen seien wirkungsvoller als Strafe

Auch der namhafte Strafrechtler Claus Roxin vertrat oder vertritt die Ansicht, dass ein wirkungsvoller Schutz anstatt durch Strafe auch durch sozialpolitische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Das heißt, dass eine Strafbarkeit gemäß § 218 für die Abtreibung selber entfallen kann, was auch eine Strafbarkeit der „Werbung“ gemäß § 219a StGB entbehrlich machen würde. Seine Ansicht wird von Statistiken über Abtreibungen gestützt. Zudem hilft eine sachgerecht durchgeführte Abtreibung Frauen gesund zu bleiben. Ohne die Möglichkeit, die Schwangerschaft sicher in einem Krankenhaus zu beenden, ist die Gefahr hingegen groß, qualvoll an den Folgen stümperhaft ausgeführter Abtreibungen zu sterben oder lebenslänglich an den Verletzungen zu leiden.

Neuer Frame: Reproduktive Freiheit der Frau statt Zwang zur Mutterschaft

Der Frame der von Abtreibungsgegnern beschworenen Kindstötung reduziert das Thema „Abtreibung“ auf die zu schützenden Leibesfrucht und blendet die genannten Belange der Frauen völlig aus. Er blendet auch aus, dass das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der sicherste Weg ist, dass Frauen gar nicht erst abtreiben. Wenn Frauen die Verhütung und Familienplanung verantwortungsvoll selber in die Hand nehmen könnten, würde die Zahl der Abtreibungen sinken. Dies belegt das Beispiel Kanada, wo die Abtreibung seit 1988 völlig restriktionslos möglich ist. Ein neuer Frame, den Frauen und Männer in der jetzt wieder aufflammenden dringend gebotenen Debatte um die §§ 218 ff. StGB einbringen könnten, sollten diese Gedanken aufgreifen: Nämlich, dass die reproduktive Freiheit den Frauen und ihren schon geborenen Kindern hilft, dass sie die Zahl gefährlicher Abtreibungen senkt und somit Mütter gesund erhält. Dass ein Zwang zur Mutterschaft hingegen das Leben und die Gesundheit von Frauen gefährdet und in der Folge das Leben ihrer schon geborenen Kinder.

Was also tun? Intelligent protestieren und neue Frames einführen

  • In der Debatte das Recht auf reproduktive Freiheit der Frauen und ihrer Familien propagieren. Dieses Recht schließt das Recht auf Verhütung, auf Informationen zu Schwangerschaft und Abtreibung ein und das Recht, eine ungewollte Schwangerschaften nicht auszutragen, sondern von Ärzt*innen sicher beenden zu lassen.
  • Im Hinblick auf eine Abtreibung ruhig den juristischen Begriff von der Leibesfrucht benutzen oder den lateinischen Begriff des Nasciturus. Beide Begriffe tragen auch der von Juristen angerkannten Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch eben erst so nach im Bauch einer Frau entfaltet. Auf die Rechtsprechung des BVerfG von der „Zweiheit in Einheit“ hinweisen.
  • Nicht den Abtreibungsgegnern in die Hände spielen, indem man ihre Argumente wiederholt und ihre Frames aktiviert. Dran denken: Auch Frames, die man verneint, prägen den Frame im Kopf ein. Wer sagt: „Das ist keine Kindstötung“, brennt den Gedanken ein, dass eine Abtreibung genau eine Kindstötung sei, in den Köpfen der Zuhörer oder Leser ein.
  • Notfalls lieber noch von Abtreibung statt von Schwangerschaftsabbruch reden.
  • Sich der Petition zur Abschaffung des § 219a StGB anschließen. Hier geht’s zur Petition.

Nachtrag: Die Forderung in der Presse:

Der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Ärztinnenbund fordert ebenfalls die Abschaffung von §219 StGB. https://www.djb.de/Kom-u-AS/K3/pm17-42/

Hier ist ein Video von Teen Vogue, das man theoretisch als „Werbung“ bezeichnen könnte, aber alle Anforderungen an eine gute Aufklärung und Information erfüllt:

https://www.teenvogue.com/story/planned-parenthood-videos-explain-abortion?mbid=social_facebook

 

Kategorie: Aktuelles, Recht Stichworte: #Kristinahaenel, Abtreibung, Framing, Kommunikation, Kommunikationsinstrument, Strategie

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Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
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Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

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