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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Frauenrechte

Sprachwehr für Medien und Politik: So entkräftet man die Lügen der Abtreibungsgegner

19. Oktober 2018 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Protestfoto gegen das Urteil wg. § 219a StGBEs ist Zeit für Medien und Politik, sich Begriffe wie Lebensschutz von frauenfeindlichen Abtreibungsgegnern zurückzuerobern. Lebensschutz ist ein Menschenrecht von Frauen und Männern: Nämlich die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden und die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu erhalten.

Ich trage selten Hut, aber wenn ich das Geschrei der selbsternannten Lebensschützer höre, platzt mir die sprichwörtliche Hutschnur. Diese Herrschaften lügen dreist, wenn sie behaupten, Abtreibungsverbote wären notwendig, um „Leben zu schützen“ oder das gestern im Bundestag debattierte „Werbeverbot“ für Abtreibungen in § 219a StGB diene dazu, Leben zu schützen.

Gesetze wie der § 219a StGB dienen nicht dem Lebensschutz, sondern dazu, Lebensrechte einzuschränken

Man möchte rufen: „Lüge, Lüge, Lüge!“ Denn in Wahrheit geht es den Abtreibungsgegnern und den Gegnern von § 219a StGB darum, Frauenrechte einzuschränken. Um Leben zu schützen, gäbe es erheblich wirkungsvollere Mittel als Strafgesetze. Das wissen die Gegner genau. Bei anderen Themen schimpfen sie auf den „Verbotsstaat“, aber bei den reproduktiven Rechten der Frau passen ihnen Verbote in den Kram.

Warum? Weil es ihnen eigentlich vielmehr darum geht, ihre Herrschaft über die Frau zu reinstallieren. Im Fall der AfD & Co sogar heftiger: Sie wollen eine rassistische Wahnwelt verwirklichen. Eine Welt, in der deutsche, mit dem Mutterkreuz prämierte Frauen, wie Zuchtkühe Horden deutscher Kinder gebären. Durch die „Gebärmutter der deutschen Frau“ soll der jüngst wieder von Gauland herbeifantasierte „Bevölkerungsaustausch“ verhindert werden. Diesen Schmarrn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Es ist höchste Zeit, sich die Begriffe von den Frauenfeinden zurückzuerobern

Leider reicht im Herbst 2018 ein Kopfschütteln über diese Spinner nicht mehr aus. Tun ist gefragt. Wir alle, die wir schreiben und per Radio oder Bewegtbild Nachrichten und Meinungen in die Welt entlassen, sollten von den rassistischen Frauenfeinden unsere Sprache zurückholen.

Lebensschutz heißt notwendigerweise Frauenschutz

Dazu gehört als erstes der Begriff Lebensschutz. Lebensschutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft muss notwendigerweise immer auch Frauenschutz sein. Frau und ungeborenes Kind sind eine Einheit. Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von „Zweiheit in Einheit“.

Werden Sie nicht müde, darauf hinzuweisen, dass Frauen und Männern reproduktive Rechte zustehen

Frauen und Männer haben das Recht auf reproduktive Rechte und Gesundheit. Echter Lebensschutz wahrt diese Rechte.

Definition der Böll-Stiftung von reproduktiven Rechten:

Reproduktive Rechte und Gesundheit beschreiben das Recht eine*r jede*n Einzelnen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dies bedeutet vor allem die freie Entscheidung zu Elternschaft, das Recht über die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburt der Kinder zu entscheiden, sowie über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel zu verfügen.

Diese als Menschenrechte verstandenen Rechte sind für Frauen* und Mädchen* besonders wichtig. Jede Frau* und jedes Mädchen* hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welchen Abständen sie schwanger werden will. Sowohl erzwungene Schwangerschaftsabbrüche als auch das Verbot von Abtreibungen verletzen dieses Recht.

Quelle: Böll-Stiftung

Nehmen Sie den Hetzern den Begriff vom Lebensschutz weg und geben sie ihn Frauen

Formulierungsbeispiel

Sagen Sie: „Die für Frauen- und Lebensschutz kämpfende Politikerin XY fordert eine unverzügliche Abschaffung des die reproduktiven Rechte einschränkenden Werbeverbots in § 219a StGB.“

Tappen Sie nicht in die Framing-Falle von der „Kindstötung“

Fatal ist es, den Frauenrechtsgegnern den Begriff von der „Kindstötung“ nachzubeten. Dieser Begriff aktiviert die entsetzliche Vorstellung (= Frame)  von einem Kind, das von seiner Mutter getötet wird. Doch das entspricht nicht der realen Situation. Die Entscheidung für eine Abtreibung trifft eine Frau, die eine befruchtete Eizelle in sich trägt, sich aber in der Notlage befindet, sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu müssen.

  • Womöglich hat sie schon ein oder mehrere Kinder zu versorgen, sodass ein weiteres Kind, wenn es zur Welt käme, vernachlässigt werden würde.
  • Umgekehrt könnte das weitere Kind sie dazu bringen, die schon vorhandenen Kinder zu vernachlässigen.
  • Es könnte sein, dass sie gesundheitlich nicht (mehr) in der Lage ist, das Kind auszutragen, ohne ihre Gesundheit unzumutbar zu gefährden.
  • Vielleicht ist sie auch nur einfach, was schlimm genug wäre, durch ein weiteres Kind von Armut bedroht.
  • Vielleicht gibt es keinen Partner
  • Oder oder oder….

Es kann viele Gründe geben, warum sich eine Frau gegen ein noch zu gebärendes Kind entscheidet. Diese elementare Entscheidungssituation sollten Sie sprachlich nicht ausklammern.

Sprechen Sie statt vom Schwangerschaftsabbruch lieber von der „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“

Vermeiden Sie es, vom Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Sprechen Sie statt von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Abtreibung immer von einer „Entscheidung gegen eine Schwangerschaft“. Damit rücken Sie die Frau nicht in die Nähe einer Mörderin, wie es die frauenfeindlichen Gaulands & fundamentalistischen Christen gerne hätten. Stattdessen lassen Sie die Hoheit bei der Frau, die ihre reproduktiven Rechte wahrnimmt.

Reden Sie nicht vom ungeborenen Kind, sondern von der Leibesfrucht und der Zweiheit in Einheit

Gehen Sie noch weiter. Benutzen Sie im rund um das Thema Abtreibung möglichst nicht die Bezeichnung Kind. Verwenden Sie den juristischen Begriff von der Leibesfrucht. Oder den lateinischen Begriff vom Nasciturus (= das noch zu Gebärende).

Beide Begriffe tragen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Dieses hat in Bezug auf das ungeborene Kind oder den Embryo oder Fötus den Begriff geprägt von der „Zweiheit in Einheit“. Dieser Begriff trägt der – auch von Juristen angerkannten – Tatsache Rechnung, dass sich das Wunder Mensch erst nach und nach im Bauch einer Frau entfaltet.

Titulieren Sie „Lebensschützer“ als das, was sie sind: Frauenrechtsgegner

Hören Sie auf, den fanatischen Rassisten, Biologisten und Mutterkreuzlern den Ehrentitel Lebensschützer zu geben. Der impliziert, dass sie tatsächlich „Leben schützen“ würden. Doch das tun sie sie nicht, im Gegenteil.

Abtreibungsverbote führen rund um den Erdball dazu, dass Frauen an medizinisch katastrophalen Abtreibungen sterben oder unsäglich grausame Verletzungen erleiden.

Hinzu kommen die Verletzungen, die Frauen aufgrund von medizinisch schlecht begleiteten Geburten erleiden. Oder Krankheiten, die sie bekommen, weil sie unkontrolliert viele Kinder gebären. Denken Sie auch daran, dass die nicht vorhandene Geburtenkontrolle zu einer irrwitzigen Bevölkerungsexplosion in Afrika und anderen Erdteilen führt. Bevölkerungszuwachs ist eine Hauptursache für Hungernöte und entsprechend eine 1A-Fluchtursache.

Schwadronieren Sie nicht von der „Kultur des Todes“, sondern präzisieren Sie, dass Abtreibungsgegner eine „Kultur des Frauenhasses“ fördern, und dass eine „Kultur des Lebens“ demgegenüber Frauen umfassende reproduktive Rechte einräumen würde

Noch so ein Begriff, den honorige Wissenschaftler, Juristen, christliche Fundamentalisten und wer sich noch alles im schmutzigen Dunstkreis der Abtreibungsgegner herumdrückt, benutzen: Die Kultur des Todes. Was sie meinen, ist klar. Sie meinen, dass erlaubte Abtreibungen den Tod kultivieren, weil der Nasciturus bei einer Abtreibung getötet wird.

Scheinheilig, wie sie sind, klammern sie aus, dass unerwünschte oder selbst geplante Schwangerschaften das Leben der schwangeren Frauen in Gefahr bringen können. Und zwar umso mehr, je stärker die reproduktiven Rechte der Frau eingedämmt werden. Stellen Sie dem Begriff die Kultur des Lebens entgegen. Anders gesagt: Eine „Kultur des Lebens“ gesteht Frauen umfassende Rechte zu: das Recht, über ihre Familienplanung entscheiden zu können und so weiter.

Fortsetzung folgt. Demnächst in diesem Blog

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps, Politik, Recht Stichworte: Framing, Frauenrechte, Kommunikation, Presse, Rhetorik, Schwarze Rhetorik

Frauen, wehrt euch! Die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch kann erst der Anfang sein

18. Oktober 2018 von Eva Engelken 1 Kommentar

Unrat zu beseitigen, ist nicht einfach, Unrecht zu bereinigen, noch viel schwerer. Doch am allerschwierigsten ist es, Unrecht zu beseitigen, das auf nationalsozialistischen Normen beruht. Umso mehr sollten die Abgeordneten den Deutschen Bundestages alle Kräfte zusammennehmen, um endlich eine Unrechtsvorschrift aus der Nazidiktaktur zu entfernen, die sich trotz allem Ärger, den sie verursacht, hartnäckig hält. Den Paragraf 219a StGB, über den am 18.10. der Bundestag berät.

Endlich wieder im Bundestag: Der Antrag, den Naziparagrafen abzuschaffen

Genau genommen wird über drei Anträge beraten, die von der Links-, Grünen- und FDP-Fraktion eingebracht wurden. Die Linken wollen die Vorschrift § 219a StGB ganz abschaffen, die Grünen im Wesentlichen auch. Die die FDP will nur das „Werbeverbot“ entschärfen, indem sie nur noch „grob anstößige Werbung“ ahnden will.

Es geht nicht um Werbung, sondern um Information für Frauen, die sich in einer Notlage befinden

Das Verbot auf grob anstößige Werbung zu reduzieren, wie die FDP fordert, dürfte nicht zielführend sein, weil es dann immer noch existiert und Frauenfeinden und (rechts-)extremen Agitatoren eine Handhabe bietet, Frauenärztinnen einzuschüchtern und Frauen ihr ureigenes Recht auf Familienplanung zu nehmen. Schon jetzt ist die Vorschrift sehr zurückhaltend formuliert, gleichwohl wird sie erfolgreich verwendet, um Strafanzeigen gegen FrauenärztInnen zu begründen. Darunter der der schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilten Babycaust-Betreiber Klaus Günter Annen und ein Mathematikstudent aus Kleve namen Markus Krause.

Es formiert sich der Protest gegen die Bevormundung: in der Gesellschaft, in der Politik und im Gerichtssaal

  • Aber es gibt Hoffnung im Kampf um die Hoheit über die Körper von Frauen. Zum einen formieren sich immer mehr Menschen zum Widerstand.
  • Die Solidaritätsbewegung für die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel ist einer der Startpunkte.
  • Das in Berlin angesiedelte Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine kräftig wachsende Pflanze.
  • Unterstützung kommt auch aus der offiziell reservierten CDU: Mit der Bundestagspräsidentin und Bundesministerin a. D. Professor Dr. Rita Süssmuth hat ein zwar altes, aber prominentes Parteimitglied kürzlich öffentlich gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch Stellung bezogen.
  • Auch in der noch zaudernden SPD wünschen sich viele den Paragrafen weg. Darunter die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen im Bezirk Hessen-Süd, die Kristina Hänel für ihr Engagement mit dem Olympe-de-Gouges-Ehrenpreis ausgezeichnet hat. Olympe de Gouge ist bekanntermaßen die Verfasserin der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von 1791.
  • Bundesfamilienministerium Dr. Franziska Giffey (SPD) spricht Kristina Hänel zwar auf Facebook ihre „Solidarität“ aus, doch wie genau ihr „Lösungsvorschlag“ aussieht, ist nicht ganz klar: „

Franziska Giffey

13. Oktober um 16:35 ·
Meine Solidarität für Kristina Hänel! Ich werde alles, was in meiner Macht als Frauenministerin steht, tun, um Ärztinnen und Ärzte, die Schwangeren in Not Hilfe, Beratung und Unterstützung geben, zu entkriminalisieren. Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs muss geändert werden. Betroffene Frauen haben ein Recht auf Information und Ärztinnen und Ärzte ein Recht auf Rechtssicherheit. Gemeinsam mit Justizministerin Katarina Barley haben wir einen Lösungsvorschlag dafür ausgearbeitet. Wir machen uns stark, um mit der CDU/CSU eine Einigung darüber zu erreichen. So wie es jetzt ist, kann es nicht weiter gehen.

Berufungsrichter selbst verweist nach Karlsruhe wegen der Verfassungswidrigkeit von 219a

Zum anderen gibt es aus dem Gerichtssaal erste Signale, dass die Tage der Nazivorschrift gezählt sind. Zwar hat das Landgericht Gießen die erstinstanzliche Verurteilung zu 6.000 Euro Strafe der Frauenärztin Kristina Hänel wegen Verstoß gegen § 219a StGB bestätigt – weil Hänel auf ihrer Website über die von ihr angebotene ärztliche Leistung Abtreibung informiert hat. Aber der Vorsitzende Richter Johannes Nink hat expliziert ausgesprochen, dass der die Vorschrift § 219a StGB für verfassungswidrig hält. Man fragt sich, warum er dann nicht eigentlich das Verfahren ausgesetzt hat, um die Vorschrift im Wege einer konkreten Normenkontrollklage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Aber sei es drum. Nun haben die Revisionsinstanz oder das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass eine weitere Nazivorschrift auf den Müllhaufen der Geschichte wandert.

Zeit für das Bundesverfassungsgericht, seine Grundsatzentscheidung oder deren Umsetzung neu zu justieren

Und übrigens: die immer wieder herangezogene Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Lebensschutz der Ungeborenen höher als das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu gewichten sei, ist kein Hinderungsgrund für die Abschaffung von § 219a oder insgesamt der Abschaffung der §§ 218 ff. Schon damals, 1975, erklärten führende Strafrechtler, etwa Claus Roxin, der vom Verfassungsgericht geforderte Lebensschutz könne auch ohne Bestrafung der Frau erreicht werden. Na, bitte!

Letztlich geht es darum, Frauen das Recht über ihren Körper (zurück) zu geben – zum Wohle aller

Allgemein und weltpolitisch dürfte  ohnehin längst klar sein, dass es bei der Frage „Abtreibung – ja oder nein?“, die auch dem Kampf gegen § 219a zugrundliegt, um einen immer unsinnigeren Machtkampf geht, in dem Frauenkörper und Babys als strategisches Kriegsgerät eingesetzt werden. Die irrwitzige Logik: Wer die meisten Kinder produziert, beherrscht die Welt.

Dabei ist eins der größten Probleme Afrikas, und damit der ganzen Welt, die unkontrollierte Geburtenkontrolle, wie das Handelsblatt gerade wieder berichtete. Die Lösung wäre, Frauen zu befähigen, rigoros ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung wahrzunehmen. Doch stattdessen überbieten sich katholische Kirche und islamische Herrscher darin, Frauen Informationen zu Familienplanung vorzuenthalten und sie zu Gebärmaschinen zu degradieren. Der Papst Franziskus vergleicht Abtreibung mit Auftragsmord, und den AfD-Anhängern hierzulande fällt nichts besseres ein, als Abtreibung ebenfalls zu verbieten, als Teil ihres wahnwitzigen Masterplans. Dieser besteht darin, das von Thilo Sarrazin befürchtete Aussterben der Deutschen und die Überfremdung mit Auslängern zu kontern: Mit einer Flut an deutschen Babys, die von deutschen Müttern geboren werden. Geht’s noch, Jungs???

Wir sind alles Menschen und bewohnen alle denselben Planeten. Und damit dieser Planet überlebt, wäre es eine gute Maßnahme, Frauen das Recht über ihren eigenen Körper (zurück) zu geben. Schlimmer als mit euch kann es nicht werden. Aber womöglich deutlich besser.

#frauenland #fraubellion #wedoittogether #wegmit219a

Ergänzung: Hier geht’s zur Beratung im Bundestag:

Hilfreicher Link: Bündnis Pro Choice:

https://www.facebook.com/PRO.Familienplanung

Kategorie: Aktuelles, Politik, Recht Stichworte: Frauen, Frauenrechte, Gericht, Urteil

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