Klartext-Anwalt

  • Bücher
    • 111 Gründe, Anwälte zu hassen
    • Klartext für Anwälte
      • Inhalt
      • Leseprobe
      • Namensregister
    • Rechtsratgeber für Existenzgründer
  • Public Relations
    • Pressearbeit
    • Juve und Co.
    • Social Media
  • Text
  • Seminare/Workshops
    • Schreibtraining für Juristen
    • Schreibcoaching
    • Strategie-Workshops
    • Coaching Anwaltspersönlichkeit
  • Profil
    • Lieblingsköpfe
    • Presse & Rezensionen
  • Blog
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Kanzleikommunikation

Der Rechtsmarkt in Deutschland: Buchrezension

6. März 2014 von Eva Engelken 2 Kommentare

rechtsmarktDer Kritiker Marcel Reich-Ranicki hätte vielleicht gesagt, „das ist ein wichtiges Buch“. Der Rechtsmarkt in Deutschland, herausgegeben von Markus Hartung und Thomas Wegerich, beleuchtet jedenfalls alles, was 2014 für das Unternehmen Kanzlei wichtig ist.

Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und der wichtigstens Trends. Dann folgen Abschnitte zu Managementfragen, Partnerwerdung, Personalentwicklung, Marketing und Vertrieb, dem sogenannten Business Development, zum Pricing und zum Legal Process Outsourcing.

Vom exzellenten Juristen zur hervorragenden Anwaltspersönlichkeit

Darunter findet sich viel Nützliches für die strategisch angelegte Kanzleiführung. Hilfreich sind etwa die Recruiting-Überlegungen von Ina Steidl, wie man auch für nicht zum Partner werdende „Dauerangestellte“ eine „Atmosphäre des Gern-halten-Wollens“ erzeugen kann. Das gleiche gilt für die „Best Practice“-Schildung von Astrid Arndt (Hengeler Mueller) zur Entwicklung „exzellenter Juristen“.

Eine gute Ergänzung wären Tipps zum nicht-juristischen Personal gewesen. Schließlich helfen auch exzellent geschulte Sekretärinnen, sich in dem von den Herausgebern skizzierten „dramatisch wandelnden Umfeld“ zu behaupten.

Wer Honorar verlangt, muss Leistungskennzahlen liefern

Aufschlussreich ist der Buchabschnitt „Geld“; etwa die Ausführungen von Silvia Hodges Silverstein zum Einkauf von Rechtsdienstleistungen anhand von Leistungskennzahlen und Benchmarking. Oder die Analyse zur Partnervergütung von Michael Roch und Rupprecht Graf von Pfeil. Systematisch hätte der Buchabschnitt zum Legal Process Outsourcing als Methode, kostengünstig Qualität zu liefern, auch hierher gepasst.

Das Buchkapitel „Trends“ präzisiert die Erkenntnisse aus der 2013 veröffentlichten „Zukunftsstudie“ vom Deutschen Anwaltverein. Die Analysen der Marktsegmente und Wachstumsstrategien runden die Bestandsaufnahme im ersten Kapitel ab, darunter etwa der Beitrag von JUVE-Gründer Aled W. Griffiths über die Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

In der Summe liefern die 3 Buchkapitel mit ihren 36 Unterkapiteln eine beeindruckende Fülle von Erkenntnissen, was die Investition von 79,90 Euro allemal rechtfertigt. Leider ist das Buch trotzdem kein reines Lesevergnügen. Das verhindern seine etwas juristentypische Langatmigkeit (das Buch umfasst 518 Seiten) und sein nicht ausgeschöpftes Optimierungspotenzial in Sachen Übersichtlichkeit und Layout.

Weniger Schwafelsätze = mehr Prägnanz

Natürlich darf und soll ein großer Marktüberblick viele Seiten beanspruchen. Doch weniger wäre mehr gewesen. Eine Lektoratsanordnung, jeden Autorenbeitrag um ein Fünftel zu kürzen, hätte ohne Abstriche beim Inhalt zu mehr Prägnanz geführt. Leser wären sicher bereit, dafür auf anwaltstypische Schwafelsätze zu verzichten.

Beispiel: „Von Bedeutung erschien es den Partnern dabei, sowohl von einer starken Mandantenbindungskraft der Individuen als auch von einem übergeordneten guten Ruf der Kanzlei insgesamt profitieren zu können.“

Knapper: „Den Partnern war es wichtig, von den beständigen Mandantenbeziehungen und dem guten Ruf der Kanzlei zu profitieren.“

Wiederholungen ermüden den Leser

Auch hätten alle Kapitel auf den Prüfstand gekonnt, die sich mit anderen überschneiden. Das durchzusetzen, ist bestimmt nicht leicht, wenn man als Herausgeber einen Pool von 34 Autorenpersönlichkeiten (28 Männer, 6 Frauen) am Start hat. Doch wie schon der erste Leiter der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten, Ferdinand Simoneit, immer sagte: „Der Leser ist froh über jeden Satz, den er nicht lesen muss.“

Wiederholungen finden sich in den vielen Vorabbemerkungen und Einführungen ebenso wie in der Bestandsaufnahme des Kanzleimarktes und den „Trends“. So gibt es die Typisierung von Kanzleien einmal vom DAV-Präsidenten Wolfgang Ewer und einmal vom Kanzleiberater Volker Tausch. Natürlich darf ein Buch ein und dasselbe Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, aber es sollte dem Leser oder der Leserin die Frage ersparen, „Moment, habe ich das weiter vorne nicht schon einmal gelesen?“

Tipp für Neuauflage: Mehr Lesehilfen für eilige Leser

Verbesserungspotenzial gibt es auch bei der Gliederung. Ich bin kein Fan der bis aufs I-Tüpfelchen durchstrukturierten Bücher aus dem Verlag C.H.Beck. Trotzdem habe ich beim „Rechtsmarkt“ Service in Form von Lesehilfen vermisst. Etwa Kopf- und Fußzeile, Randzeichen, durchgängig nummerierte (Zwischen)Überschriften, und am Ende ein ausführliches Namens- und Sachverzeichnis. Ohne solche Elemente kommt das Buch eher daher wie eine Essaysammlung als wie ein Praxisratgeber, und es ist schwierig, rasch mal einen nützlichen Tipp wieder zu finden.

Der Leser oder die Leserin muss also selber mit kleinen Post-It-Zettelchen aktiv werden und sich alle wichtigen Empfehlungen in eine To-do-Liste für die Kanzleiführung übertragen. Wer sich allerding eine solche Liste erstellt und sie gewissenhaft abarbeitet, dürfte gut gerüstet sein, um sich auch künftig erfolgreich auf dem Rechtsmarkt in Deutschland zu behaupten.

 „Der Rechtsmarkt in Deutschland, Überblick, Analysen, Erkenntnisse“, herausgegeben von Thomas Wegerich und Markus Hartung, Deutscher AnwaltSpiegel und Frankfurter Allgemeine Buch, 2014

 

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buch, Buchrezension, Kanzlei, Kanzleistrategie, Rezension

Xing für Anwälte – Anwälte für Xing? Buchrezension

28. Februar 2014 von Eva Engelken 1 Kommentar

Xing bietet Kanzleien und Anwälten allerhand Nutzen: bei der persönlichen PR und bei der Gesamtkommunikation. Und tatsächlich sind immer mehr Anwälte auf Xing, nutzen aber nur einen Bruchteil der Features, die beim Kanzleimarketing helfen könnten.

Die im Januar 2014 erschienene 2. Auflage von „XING für Dummies“ von Constanze Wolff (Wiley-Verlag) kommt da ganz gelegen. Das nur DIN-A6 kleine Büchlein listet übersichtlich die wichtigsten Punkte auf, um ein brach liegendes Anwalts- oder Kanzleiprofil vernünftig zu pimpen, ein Netzwerk aufzubauen oder Jobs und Mitarbeiter zu finden.

Viele der Tipps beziehen sich konkret auf die Plattform Xing, lassen sich aber problemlos übertragen auf andere soziale Netzwerke, etwa LinkedIn oder das von vielen Anwälten noch misstrauisch beäugte Facebook.

Den Beginn bildet das gut ausgefüllte Profil, dann folgen die weiteren Schritte.

Persönliches Profil richtig anlegen

Der Eyecatcher ist die Visitenkarte. Die Angaben dort zieht Xing automatisch aus den „Angaben zu meiner Person“ und „Berufserfahrung“ -> „aktueller Arbeitgeber“ .

  • Dr. Anwalt Muster, 2. Juristisches Staatsexamen, Partner, Head of Commercial, Muster&Muster LLP, Kontaktdaten

Bereich „Persönliches“

Xing sucht per Schlagwortsuche. Schlagwörter müssen daher durch Komma getrennt werden.

Nicht so:ich biete 1

denn niemand wird als Suchbegriff „Sanierungserfahrung seit 17 Jahren“ eingeben, sondern so:

ich biete 2

 

 

 

Anhand solcher Schlagworte findet man einen Anwalt oder eine Anwältin über die Suchbegriffe „Handels- und Gesellschaftsrecht“.

Ich suche und Ich biete

Die Felder „Ich suche“ und „Ich biete“ bieten weitere Möglichkeiten, die eigenen Kompetenzen darzustellen. Außerdem lässt sich „Ich suche“ für die Mitarbeiterwerbung nutzen: „Neue Partner/Mitarbeiter für das Frankfurter oder Münchner Büro“ oder „Ich biete“ für den Verkauf der Eigentumswohnung.

Profilspruch

Die Autorin von XING für Dummies gibt den Tipp, den Profilspruch zu nutzen„um aktuelle Statusmeldungen zu platzieren und um wichtige Informationen zu verbreiten“. Wichtig sei es, dass diese Statusmeldung nicht nur für Profilbesucher lesbar ist, sondern in die Neuigkeiten auf der Startseite aller Kontakte einfließt.

Portfolio

In den Bereich „Portfolio“ (früher hieß er „Über mich“) passen interessante Zusatzinformationen:

  • Bedeutende Projekte/Deals/Verfahren: …
  • (Wichtigste) Veröffentlichungen: (Name, Jahr)
  • Aktuelles Projekt auf dem Schreibtisch: …

Dieser Bereich kann wie eine Miniwebsite formatiert werden – mit Links, Grafiken und Textmodulen. Ein Tipp von Constanze Wolff: Die Xing-Suche durchsucht auch die Portfolio-Seite mit. „Jeder Beriff, den Sie hier unterbringen, aktiviert also auch die Suchmaschinen.“

portfolio

 

Wie geht die vernetzte Kommunikation in und aus Xing?

Die meisten Anwälte wissen, dass man von Xing auf die Kanzleihomepage verlinken kann, aber es gibt noch mehr. Etwa das Verlinken auf interessante Inhalte im Netz über das Xing-Bookmarklet im Internet-Browser.

Das Unternehmens- und Kanzleiprofil

Im Unternehmensprofil lassen sich Corporate Design, Kanzleinews, Veranstaltungen, Stellenangebote und Auszeichnungen darstellen. Jede Kanzlei, die ein Unternehmensprofil erstellt, sollte auch auf stimmige und vollständige persönliche Auftritte ihrer Mitarbeiter achten.  Zur Auswahl steht das Gratis-Basis-Modell oder das Employer-Branding-Profil ab 395 Euro im Monat.

Sich als Experte positionen

Wer Xing als Selbstmarketingplattform begreift, kann die Plattform gezielt nutzen. Dabei hilft es, das Xing-Profil auf den jeweiligen Expertenstatus zuzuspitzen. Genau wie Bewerber in einem Anschreiben nicht alle Lebensdaten aufzählen sollten, sondern nur das, was für die jeweilige Stelle relevant ist, sollten Xing-Profile nur die relevanten Informationen transportieren. Im Idealfall bilden alle Informationen bei Xing eine Einheit und unterstützen die Positionierung der Kanzlei oder des jeweiligen Anwalts.

Fazit

Prima Buch zu einem auch für die Anwaltswelt wichtigen Thema, dem professionellen Netzwerken.

Link zu Amazon: XING für Dummies, Constanze Wolff, 2. Auflage 2014, Wiley

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Rezension Stichworte: Buchrezension, Social Media, Xing

Beste Kanzlei, beste Anwältin, bester Jurablog – welchen Wert haben Rankings für das Kanzleimarketing?

3. Februar 2014 von Eva Engelken 3 Kommentare

bestes-jurablog-2014-anwaltsmarketing-590x416Immer  mehr Ranglisten, Handbücher und Nachschlagewerke schaffen Transparenz im einstmals abgeschotteten Anwaltsmarkt. Wer gut bewertet wird, freut sich, wer schlecht bewertet wird, stellt die Qualität des Rankings infrage. Klartext-Anwalt freut sich über den Titel Bester Jurablog Anwaltsmarketing und erörtert Nutzen und Bewertungskriterien von Juve & Co.

Was für ein tolles Ranking! Endlich sind meine Fähigkeiten als Blogautorin gewürdigt worden. Vollkommen zu Recht ist https://www.klartext-anwalt.de/tellerrand-blog/ in der Kategorie Anwaltsmarketing zum besten Jurablog 2014 gewählt worden: http://kartellblog.de/2014/01/06/poll-beste-jurablogs-2014/. Ich betrachte es als Ansporn, meine erfolgreiche Arbeit auch im folgenden Berichtszeitraum fortzusetzen. Großer Dank geht an Herrn Johannes Zöttl, Kartellrechtspartner bei Jones Day für seine großartige Arbeit als Initiator und Organisator des Votings. Er hat es unternommen, in seinem Kartellblog nach einem streng objektiven Verfahren über eine vorher nominierte Auswahl juristischer Blogs in 12 Kategorien abstimmen lassen.

Betrunkene Frackträger bei den Juve Awards in Frankfurt

Ähnlich begeistert äußern sich alle Anwälte respektive ihre Pressestellen, wenn sie zufällig das Glück hatten, einen der begehrten Juve-Awards, auch Branchen-Oscar genannt, als beste Kanzlei Deutschlands erhalten zu haben. Dann geht in Frankfurt in der Alten Oper echt die Post ab. Auch wenn es, unter uns, mehr peinlich als amüsant ist, wenn sich hunderte befrackter Anwälte betrinken und dann versuchen, ausgelassen zu tanzen. Natürlich freuen sie sich wirklich, wie auch ich mich freue. Trotzdem lohnt es sich, mal genauer hinzuschauen. Was nützen Rankings, wie kommen sie zustande?

Wer nichts gewonnen hat, stellt die Arbeit der Jury infrage

Denn: Ganz anders hören sich die Anwälte an, die weder einen Award erhalten haben, noch eine besonders gute Bewertung in einer der zahlreichen Kanzlei- oder Anwaltsranglisten oder einem der Handbücher. Sie schimpfen auf die Jury, sie prozessieren (dazu unten mehr), oder sie stellen die Arbeit der Redaktion infrage.

Zahl der Anwaltrankings in Deutschland wächst

Dabei gibt es immer mehr solche Anwaltsrankings. Geordnet nach Practice Area, Kanzlei, Einzelanwalt. Bis vor etwa 15 Jahren rankten nur Verlage in England, etwa der britische Fachverlag Chambers and Partner. Dann wagten sich hierzulande Magazine wie die Wirtschaftswoche mit den ersten Ranglisten in die Öffentlichkeit, damals noch streng beäugt von der Anwaltskammer. 1997 gründeten der Brite Dr. Aled Griffiths und seine Partnerin Dr. Astrid Gerber mit Kollegen in Köln den JUVE Verlag für juristische Informationen. Mit ihren Publikationen etablierten sie auch hier ein Bewertungswesen.

Mittlerweile gibt es auch in Deutschland so viele Rankings, dass große Kanzleien ganze Arbeitskräfte nur für die Einreichung von Unterlagen und Vorbereitung der Recherchegespräche abstellen müssen.

Eine nicht vollständige Auswahl unterschiedlicher Ranglisten und Handbücher:

  • JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien http://www.juve.de/handbuch
  • Nomos – Kanzleien in Deutschland: http://kanzleihandbuch.de/
  • Chambers and Partners: http://www.chambersandpartners.com/
  • Legal 500 (von Legalease): http://www.legal500.de/c/deutschland-2014
  • Mergermarkets: Legal Advisor League Tables: Beispiel 1. Quartal 2013: http://www.mergermarket.com/pdf/MergermarketLegalAdvisorLeagueTableQ12013.pdf
  • International: Managing IP: http://www.miphandbook.com/
  • German Tax Directors Handbook: http://www.taxdirectorshandbook.com/index.php/germany
  • Focus: FOCUS-Ranking Oktober 2013: Die 50 Top-Wirtschaftskanzleien (http://p4.focus.de/img_live/HBjyOVvA.pdf)
  • Wirtschaftswoche: Rangliste der Top-Kanzleien http://www.wiwo.de/themen/WiWo-Top-Kanzleien
  • Bestlawyers: https://www.bestlawyers.com/

Klatsch und Tratsch erfreut das Anwaltsherz

2005 schrieb der Handelsblattredakteur Jan Keuchel: „In nur wenigen Jahren hat es der Verlag [Juve] geschafft, aus der verschlossenen Zunft der Wirtschaftsadvokaten eine Gruppe heilloser Selbstbespiegeler zu machen, die sich sehnt nach den Juve-Auszeichnungen und den Produkten des Hauses.“ http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/strategie/das-phaenomen-des-koelner-verlags-juve-wer-ist-der-beste-wirtschaftsjurist-ein-handbuch-gibt-auskunft-seite-3/2576478-3.html

Submission heißt auf deutsch „Ehrerbietigkeit“

Für den, der die Qual der Wahl hat, lautet die Frage: Was sind Rankings und Handbuchbewertungen wert? Und wieviel nützen sie in der Kanzleikommunikation?

Diese Frage stellen sich Anwälte erst recht, wenn die Beurteilung nicht ansatzweise so großartig ausgefallen ist, wie sie es sich nach eigener Ansicht verdient hätten. Mir haben schon gestandene Partner von Wirtschaftskanzleien gesagt: „Frau Engelken, den Namen dieses Verlags wollen wir in dieser Kanzlei nicht mehr hören.“

Ärger über Redakteure, die auf Anwaltskosten teuren Wein saufen

Trotzdem wird auch diese Kanzlei ihre Teilnahmeunterlagen für die Handbuchbewertung wieder einreichen. Die Unterlagen heißen Submissions. Das heißt auf deutsch „Einreichung“, aber auch „Ehrerbietigkeit“. Ein passender Begriff, sieht man sich die Zuvorkommenheit an, mit der sich Wirtschaftskanzleien den zuständigen RedakteurInnen von Juve, Nomos, Chambers und wie sie alle heißen, nähern.

Ehrerbietig geführt werden die Interviews mit den Handbuchrechercheuren. Ehrerbietig bittet man sie anschließend zum Essen. Und ärgert sich nur hinter vorgehaltener Hand, wenn die Redakteure „immer den teuren Wein saufen“.

Schlecht bewertet heißt nicht schlecht gearbeitet

Erst recht ärgerlich werden die Anwälte, wenn falsche Informationen drin stehen. Das passiert, denn fehlerlos ist keins der Rankings. Das viele hundert Seiten dicke Juve-Handbuch ebenso wie das fast noch dickere Kanzleien in Deutschland vom Nomosverlag (KiD) stecken voller Fehler oder Einschätzungen, die man auch anders hätte treffen können. Es kommt bei Juve vor, dass der Partner einer Großkanzlei konsequent dem falschen Rechtsgebiet zugeordnet wird. Es geschieht, dass etwa die Compliance-Stärke der Kanzlei gelobt wird, obgleich der relevante Partner die Kanzlei längst verlassen hat. Es kann passieren, dass das KiD die Familienfreundlichkeit einer Kanzlei hervorhebt, obwohl die in ihrer ganzen Geschichte noch nie eine Frau zur Partnerin gemacht hat, aber in ihren Teilnahmeunterlagen viel von Diversity und Vätermonaten faselt und die Redaktion diese Selbstbeweihräucherung übernommen hat.

Eigentlich sollte man sich eher wundern, dass so viel Richtiges in den Handbüchern steht. Bei einem Verhältnis von 25 Redakteuren zu 900 Kanzleien bei Juve (http://www.juve.de/mitarbeiter) oder 23 teils freiem Redakteuren zu 500 Kanzlei bei Nomos (http://kanzleihandbuch.de/fileadmin/kid/PDFs/Die_KiD-Redaktion_stellt_sich_vor.pdf) ist das eine respektable Leistung.

Werden Großkanzleien bei Rankings bevorzugt?

Ein weiteres Ärgernis stößt vor allem den mittleren Wirtschaftskanzleien auf. Dass nämlich beim Juve-Verlag vor allem Großkanzleien Preisträger der Juve-Awards sind. Auch der Mittelstand fühlt sich juristisch hervorragend aufgestellt, kann aber nicht die Masse an imposanten Deals und Mandanten aufbieten, die es bei Juve in die Nachrichten-Timeline oder in den gedruckten Rechtsmarkt schaffen.

Verärgerte Zungen behaupten, Juve würde nur deshalb Großkanzleien favorisieren, weil diese die meisten Anzeigen schalten würden und dem Verlag finanziell am meisten Nutzen brächten.

Fakt ist wohl eher, dass auch die Juve-Publikationen den ganz normalen Kriterien für die journalistische Berichterstattung folgen. Berichtet wird, was neu, wichtig und interessant ist. Und da ist der Merger eines Konzerns mit tausenden von Mitarbeitern oder einem dreistelligen Millionenvolumen nun mal berichtenswerter, als die Partnerernennung einer mittelständischen Immobilienboutique. Das gilt nicht nur für Juve, das gilt für alle (Handbuch-)Redaktionen weltweit. Auch ein Handelsblatt räumt den Großkonzernen mehr Raum ein als den kleinen Klitschen.

Auch die Branchenblätter arbeiten nach journalistischen Kriterien: neu, wichtig und interessant

Die Dinge, die dort passieren, sind für den Gesamtmarkt einfach bedeutungsvoller als das alltägliche Kleinklein im Mittelstand. Entscheidend ist eher, wie sich die Redakteure dem Objekt ihrer Berichterstattung nähern. Objektiv, neutral oder kriecherisch und schönfärberisch? Um das zu beurteilen, reicht ein Blick in die Juve-Nachrichten, etwa zum ehemaligen Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und der Kanzlei Gleiss Lutz: http://juve.de/nachrichten/verfahren/2013/06/enbw-untersuchungsausschuss-mappus-geht-wieder-auf-gleiss-lutz-los-und-spricht-von-unwahren-aussagen. Für meinen Geschmack ist das objektive journalistische Berichterstattung. Die Formulierungen im Handbuch oder die Begründungen, warum eine bestimmte Kanzlei einen Juve-Award verdient hat, kommen schon mal ein bisschen geschwollen daher („Glück des Tüchtigen“ oder „erntet nun die Früchte ihres vor ein paar Jahren begonnenen Modernisierungskurses“). Doch das ist Geschmacksache.

Streit vor Gericht um die richtige Grundlage der Bewertung

Allerdings lässt sich über Geschmack hervorragend streiten. Und wenn das vor Gericht geht, wird‘s gefährlich. Der Prozess um die richtige Bewertung hätte dem Juve-Verlag seinerzeit um ein Haar das Genick gebrochen.

Vor über zehn Jahren prozessierten zwei Münchner Anwälte gegen die Ranglisten des Juve-Handbuchs. Sie trugen vor, dass die ohne objektive Bemessungsgrundlage zustande gekommenen Ranglisten den Leistungswettbewerb beeinträchtigten und getarnte Wirtschaftswerbung seien. „Andere objektiv keineswegs schlechter arbeitende Kanzleien und Einzelanwälte [würden] nur am Rande erwähnt werden oder [blieben] ganz unerwähnt“.

Das Oberlandesgericht München bestätigte den Vorwurf und damit die Zwangsvollstreckung der Unterlassungsforderung. Das hätte die Nichtauslieferung der fast druckfertigen 5. Auflage des Juve-Handbuchs bedeutet und das wirtschaftliche Aus für den noch jungen Kölner Verlag.

Bundesverfassungsgericht: für Handbuchbewertungen gilt die Meinungsfreiheit

Nur mit einer Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gelang es dem Verlegerpaar, Dr. Astrid Gerber und Dr. Aled Griffiths, die Verbreitung der 5. Auflage des Juve-Handbuchs  zu sichern und damit die wirtschaftliche Grundlage ihres Unternehmens, des Juve-Verlags:  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20020801_1bvr058002.html.

Zusammen mit dem Eilantrag präzisierten die Verleger das Vorwort im Juve-Handbuch. Sie erklärten, dass subjektive Wahrnehmungen und Einschätzungen die Basis ihrer Bewertungen bildeten: „Die hier getroffene Auswahl der Kanzleien ist das Ergebnis der auf zahlreichen Interviews basierenden Recherche der JUVE-Redaktion (siehe Einleitung S. …). Sie ist in zweierlei Hinsicht subjektiv: Sämtliche Aussagen der von JUVE-Redakteuren befragten Quellen sind subjektiv und spiegeln deren eigene Wahrnehmungen, Erfahrungen und Einschätzungen wider. Die Rechercheergebnisse werden von der JUVE-Redaktion unter Einbeziehung ihrer eigenen Marktkenntnis analysiert und zusammengefasst.“

Eine Vielzahl subjektiver Einschätzungen ergibt ein objektives Gesamtbild

Gut illustriert dies auch die heutige Erläuterung der Juve-Redaktion (http://www.juve.de/handbuch/recherchekriterien). Sie schreibt sinngemäß, dass es eine objektive Einstufung höchst individueller Beratungsleistungen nicht geben kann: „Ein objektives Vergleichskriterium zur Beurteilung von Anwaltskanzleien geben, wäre völlig verfehlt.“ Die Kanzleienrankings seien „daher eine Art grafischer Wiedergabe solcher subjektiven Einschätzungen einer Vielzahl von Mandanten, Anwälten und Akademikern aus dem In- und Ausland.“

Bei Rankings ist die Gesamtheit jedoch immer mehr als die Summe ihrer Teile. In der Gesamtheit nivellieren sich die Ausrutscher. Unterm Strich und durch den Abgleich vieler Einschätzungen entsteht ein zutreffendes Bild der Kanzleien und ihrer Arbeit.  Genauso wie die Gesamtheit aller Urteile mehr Rechtssicherheit im bundesdeutschen Rechtsverkehr erzeugt.

Der Juve-Verlag und seine Konkurrenten

Aus den Rankings ergibt sich erst recht ein zutreffendes Bild, weil die Konkurrenz zu Juve immer größer geworden ist. Das KiD-Handbuch (Kanzleien in Deutschland) von Nomos ist fast so dick wie das Juve-Handbuch. Im Gegensatz zu Juve berücksichtigt es nach Aussage von Chefredakteurin Dr. Anette Hartung ein bisschen stärker den Mittelstand der Kanzleien. Das goutieren all diejenigen, die sich bei Juve zu kurz gekommen fühlen. Obendrein sind die Submissions etwas leichter auszufüllen.

Fakt ist: Wenn die Kanzleien im April die Juve-Submissions eingereicht haben, können sie ihre Unterlagen bequem zweitverwerten, indem sie bis Juni die Angaben mehr oder minder direkt in die Nomos-Fragebögen kopieren.  Im Gegensatz zum Juve-Verlag arbeiten für die KiD-Redaktion überwiegend freie Redakteure, die sich ihr Geld zusätzlich in der eigenen Anwaltspraxis oder mit Beratungsleistungen für Marketing oder Business Development verdienen.

Noch erstellt Nomos keine Ranglisten im selben Umfang wie Juve oder verleiht Oscars. Doch schon jetzt tragen die detaillierten Kanzleibeschreibungen und individuell formulierten Bewertungen dazu bei, Transparenz zu schaffen.

Nomos, Legal 500 und Chambers rüsten in Deutschland auf

Weitere Konkurrenz oder zumindest Ergänzung zu Juve bilden die Liste von Legal 500 sowie das Einzelanwaltsranking BestLawyers. Legal 500 hat das Rechercheteam für Deutschland vergrößert http://www.legal500.de/assets/images/research/de2014/eng_researchers.pdf, kommt aber im Umfang der Beschreibung noch nicht an Nomos und Juve heran.

Das Vorbild für Juve ist natürlich Chambers aus Großbritannien, deren Einfluss im angelsächsischen Raum jedoch größer ist als in Deutschland. Für Kanzleien mit Wirkungsbereich Deutschland hat Chambers jedoch weniger Gewicht. Das ist anders für Kanzleien mit internationalem Geschäft. Für sie sind die Ranglisten von Chambers sehr wichtig. Das gleiche gilt für Spezialrankings. Etwa im M&A-Markt die vierteljährlich erscheinenden Legal Advisor League Tables von Mergermarket.

Neu bei den Rankings der Wirtschaftskanzleien ist die Liste von Focus. Bisher hat das Wochenmagazin nur Einzelanwälte in bestimmten Rechtsgebieten gerankt, etwa für Familienrecht, Arbeitsrecht und in anderen eher für Privatpersonen interessante Rechtsgebiete. 2013 veröffentlichte es erstmalig Wirtschaftskanzleien.

Rankings sind ein Baustein der Kanzleikommunikation

Was all diese Rankings nützen? Sie bringen demjenigen mehr Information, der sich dafür interessiert. Wer mit seiner Bewertung wirbt, kann bei Kunden, Bewerbern oder Quereinsteigern punkten. Nicht mehr und nicht weniger. Für Rankings gilt das gleiche wie für jedes andere Kommunikationsinstrument  – von der Website bis zum Messeauftritt: Sie sind ein Bausteinchen in der Gesamtkommunikation. Sie tragen zusammen mit anderen Faktoren dazu bei, dass sich die  Zielgruppen der Kommunikation ein zutreffendes Bild machen und sich dann für oder gegen die Kanzlei entscheiden können. Natürlich ist es für kleinere Kanzleien frustrierend, dass sie mit ihren wenigen Deals gegenüber den Großkanzleien abkacken und keinen Award erhalten. Sie profitieren aber bereits davon, „drin“ zu sein.

Wie schafft man es, in Rankings zu punkten?

Wenn Ranglisten und Bewertungen nützen, lautet die nächste Frage: Wie schneide ich möglichst gut ab?

Für viele von Rankings frustrierte Anwälte ist die Antwort klar: „Nur wenn wir Anzeigen schalten, werden wir im jeweiligen Handbuch bzw. im Ranking genannt. Und wenn nicht, rutschen wir ab.“ Juve und Nomos weisen solche Unterstellungen strikt zurück. Dasselbe gilt für Focus oder Wirtschaftswoche. Bei letzterer wachen erfahrene Redakteure, darunter die Branchenkennerin Claudia Tödtmann (http://blog.wiwo.de/management/) darüber, dass nur Experten das Wiwo-Siegel tragen dürfen, die es auch verdienen.

Gekaufte Lorbeeren oder objektive Berichterstattung?

Die frustrierten Anwälte haben Unrecht. Die Ergebnisse der Rankings beruhen nicht auf Bestechung oder Bezahlung. Der Deal der ernst zu nehmenden Handbuchredaktionen und Jurys mit den Kanzleien ist der gleiche wie der der Presse: „Wir berichten seriös und zuverlässig über euch. Dafür schenkt Ihr uns euer Vertrauen und nutzt unser Renommee für euer Marketing, indem ihr bei uns Anzeigen schaltet. Von diesen Anzeigen leben wir, wir machen unsere Berichterstattung jedoch in keinem Fall von eurer Anzeigenschaltung abhängig.“

Der Markt gibt den seriösen Redaktionen Recht. Bei ihnen landen stapelweise Submissions oder Empfehlungen und eben auch Anzeigenbuchungen. Handbücher hingegen, die nur gekaufte Kanzlei- oder Anwaltsporträts veröffentlichen, dümpeln unter ferner liefen. So ist Global Law Experts etwa ein bezahltes Verzeichnis mit kunterbunt zusammengewürfelten Kanzleien und Rechtsgebieten. Aus Deutschland taucht als einzige Großkanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek auf – in bunter Reihe mit Anwälten aus Ungarn, der Ukraine und Honolulu http://www.globallawexperts.com/Resources/GLE_HB_2013/index.html#/46/.

Es macht also allemal mehr Sinn, Zeit und Geld auf das Ausfüllen der Submissions und auf die Rechercheinterviews zu verwenden, als Geld für bezahlte Handbucheinträge zu verschwenden. Bezahlte Kanzleiporträts sind höchstens eine Ergänzung, aber kein Ersatz für den Eintrag in Rankings. Hierbei kann man sich ruhig von Fachleuten beraten zu lassen. Die Kanzleistrategie formulierungstechnisch auf den Punkt zu bringen, ist eine Aufgabe für Profis.

Von der Kunst, seine Kontakte für Rankings zu nutzen

Ein anderer beliebter Vorwurf an die Ranking-Redaktionen lautet Vetternwirtschaft. Nach dem Motto: „ja, wenn ich mit meinem Netzwerk klüngele, ist klar, dass ich besser dastehe“.

Tatsächlich nützen Kontakte sehr viel bei Rankings.  Die Fokus-Liste der Topanwälte basiert auf den Empfehlungen der Wettbewerber (Wen würden Sie Ihrem Mandanten empfehlen, wenn Sie selber das Mandat nicht wahrnehmen könnten?). Ausgewählt wurden die Anwälte und Kanzleien, die am häufigsten von Kollegen empfohlen wurden: http://www.focus.de/finanzen/news/grosses-focus-ranking-die-50-top-wirtschaftskanzleien-in-deutschland_aid_1129818.html.

Und natürlich kann man Netzwerkkontakte einspannen, um in Rankings besser abzuschneiden. Ich, Eva Engelken, habe in meinem Lieblingsnetzwerk www.Texttreff.de und bei meinen Kontakten aus der Anwalts- und AnwaltsPR-Szene bekannt gemacht, dass ich im Rennen bin um den Titel Bester Jurablog in der Kategorie Anwaltsmarketing. Das hat mir vermutlich die eine oder andere Stimme zugetragen. Vermutlich hätte ich die aber nicht bekommen, wenn diese Personen meine Blogbeiträge grottig gefunden hätten.

Dasselbe gilt für die berühmten Mandanten- und Kollegenmeinungen, die den Kanzleiranglisten zugrundeliegen. Natürlich kann jede Kanzlei aktiv auf ihre Mandanten oder Kollegen zugehen und sie um eine möglichst objektive Einschätzung bitten. Eine positive Einschätzung wird sie aber nur bekommen, wenn sie mit ihrer Arbeit überzeugt. Schließlich fällt eine schlechte Empfehlung zurück auf den, der sie gibt.

Das übersehen Kanzleien leicht, wenn sie sich über die best-Buddy-Netzwerke ihrer Konkurrenten  beschweren. Oft liegt bei ihnen das professionelle Netzwerken im Argen. Wer ein gutes Netzwerk mit Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern pflegt, kriegt öfter einen Gefallen getan, als jemand, der nur für sich selber arbeitet. So eine Kanzlei bekommt auch mehr Mandate. Was sie letztlich als dynamische und leistungsstarke Kanzlei bei den Redaktionen profiliert.

So gesehen, gilt für Teilnahme und Abschneiden an Rankings das gleiche, was schon Karl Valentin über die Kunst sagte: „Sie ist schön, macht aber viel Arbeit“. Eine Arbeit, die sich lohnen kann.

Hinweise, Tipps und Ergänzungen gerne hier im Blog oder an engelken@klartext-anwalt.de.

 

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: Award, Juve, Nomos

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

Logo Decorum Lektorat

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Neuer Personenstand: weiblich, männlich, zwittrig

26. August 2013 von Eva Engelken 1 Kommentar

Künftig berücksichtigt das Gesetz Menschen ohne eindeutiges Geschlecht, die sogenannten Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Bislang muss nach § 21 Personenstandsgesetz im Geburtenregister das Geschlecht des Kindes stehen. Ab dem 1. November 2013 wird der „Geburtenfall“ ohne Angabe des Geschlechts eingetragen, wenn das Kind „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Die Rede ist von Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag, den 16.8. Der Autor, Heribert Prantl, spricht von einer rechtlichen Revolution, weil es nun personenstandsrechtlich einen „eigenen Status“, ein „drittes Geschlecht“ geben werde.

Das wirft ein paar interessante Fragen auf: Dürfen Intersexuelle heiraten? Bisher dürfen nur Mann und Frau oder Menschen des gleichen Geschlechts heiraten. Dürfen Geschlechtsszwitter nur andere Geschlechtszwitter heiraten? Dürfen Sie Kinder adoptieren? Was ist in den Pass einzutragen? Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon an einer Reform der betreffenden Vorschriften.

Eine Frage, die sie dringend klären muss: Wie sind solche Personen anzusprechen? Frau? Herr? Frerr? Und überhaupt – welchen Namen dürfen die Kinder bekommen? Eigentlich sollen Namen ja eine eindeutige, geschlechtliche Zuordnung ermöglichen. Aber was gilt, wenn eine geschlechtliche Zuordnung gar nicht möglich ist, weil das Kind ein Zwitter ist? Muss der Name dann vielleicht erkennen lassen, dass das Kind Zwitter ist? (Manche der aktuellen Vornamen lassen eindeutig nur erkennen, dass die Eltern einen an der Waffel haben, wenn das arme Blag Camino Santiago Freigeist oder Borussia Lilifee heißt.)

Der Süddeutschen Zeitung zufolge wirbt der Jurist Wolf Sieberich dafür, die ‚“sprachliche Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft“ zu beenden‘ und ‚auf geschlechtsspezifische Anreden [zu] verzichten, wo dies praktikabel sei‘. Das hieße für Briefe auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu verzichten. Gut und schön, aber wie verhält es sich dann mit den Adjektiven? „Lieber…“ funktioniert auch nicht mehr, und das Neutrum „Liebes“ klingt irgendwie auch doof.

Meine Vermutung ist: Auch die Intersexuellen werden sich noch eine Weile mit der geschlechtlich falschen Bezeichnung rumschlagen müssen. So flexibel ist unsere Gesellschaft nicht, zumal die Zahl der Betroffenen doch recht gering ist. Der Kölner Stadtanzeiger spricht von 85 000 – 100 000 in Deutschland lebenden Intersexuellen. Und erst recht nicht, da sich die Gesellschaft mit geschlechtergerechter Sprache schon bei nur zwei Geschlechtern schwertut. Man denke an den Aufschrei, als die Universität Leipzig im Frühjahr 2013 in ihrer Grundordnung ausschließlich weibliche Bezeichnungen einführte: „Herr Professorin“.  Oder an das Gejammer über bescheidene Versuche, mit Binnen-I oder weiblicher Endung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Hälfte der Menschheit Frauen sind (pointiert zur „Maskulingustik“ bei Luise Pusch). In Deutschland immerhin ungefähr 41 Millionen.

Heribert Prantl schreibt: „Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes regiere der Gesetzgeber auf das Bundesverfassungsgericht, das die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechtes als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betrachtet.“ Was die (sprachliche) Anerkennung des weiblichen Geschlechts angeht, gibt es noch jede Menge zu tun.

Kleiner Kommunikationstipp am Rande: Wer mit seinen Texten Frauen und Männer ansprechen möchte, sollte sich anstrengen, sie auch explizit beide anzusprechen. So ein lahmes „Mit der männlichen Form sind Frauen immer mitgemeint“, reicht dafür nicht aus. Mehr dazu in Kürze hier im Blog.

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Frauensprache, Kommunikation, Männersprache, Recht

Textoptimierung – so geht’s am besten – Sprachtipps für Juristen

20. August 2013 von Eva Engelken 4 Kommentare

Gefragt, wie das Geheimnis guter Texte lautet, antworte ich: „Ganz einfach: Sie schmecken dem Leser und erreichen ihr Ziel.“

Dann kommt die nächste Frage: „Und wie schreibt man solche Texte?“

Ganz einfach: Legen Sie fest:

„Was will ich mit dem Text erreichen?“ Und: „Wer soll ihn lesen?“

Schritt 1:  Zielgruppe definieren

Überlegen Sie als Erstes: Wen wollen Sie erreichen, wer soll Ihren Text verstehen und danach handeln? Also, wer ist Ihre Zielgruppe?

Als Jesus seine Bergpredigt hielt, hatte er Hunderte einfacher Juden vor sich – Handwerkerinnen, Bäuerinnen, Arbeiter, Händler, Fischer, von denen die meisten nicht lesen und schreiben konnten. Also sprach er so einfach und bildlich, dass auch der letzte Schafhirte ihn verstehen konnte. Ergebnis: Seine Weisheiten und Appelle werden bis heute gelesen, die Bibel ist das meistverkaufte Buch der Welt.

Schritt 2: Ziel definieren

Überlegen Sie als Zweites: Was wollen Sie mit dem Text erreichen? Was soll der Leser denken, tun, lassen, wenn er Ihren Text gelesen hat? Was ist das Ziel des Ganzen?

Als Anwalt Justus Borgmann aus Wuppertal (Name geändert), 1985 seinem neuen Mandanten mit seinen Fachkenntnissen imponieren wollte, obgleich er lediglich ein routinemäßiges Mahnschreiben an dessen Mieter aufsetzen musste, formulierte er einen derart feurigen Briefentwurf, dass der Mandant vor Ehrfurcht ganz rote Ohren bekam, ob der Erstklassigkeit seines Rechtsberaters, und als der Mieter bezahlt hatte, den Anwalt sogleich seiner Schwägerin und ihrem gesamten Tennisklub empfahl. Ergebnis für den Anwalt: jährliches Auftragsvolumen von  100.000 Euro alleine aus den Kreisen des Tennisklubs. Sein Markenzeichen bis heute: die filigran ornamentierten Schriftsätze, über die sich sogar die Richter amüsieren.

Textanalyse

Im ersten Fall – der Bergpredigt – bestand die Kunst darin, das Anliegen des Texts bzw. der Rede so einfach und plastisch zu formulieren, dass auch einfach gestrickte Menschen die Botschaften unmittelbar begreifen konnten. Im zweiten Fall – den Schriftsätzen – bestand die Kunst des Anwalts darin, eine vergleichsweise einfache Aufforderung derart kunstvoll zu stellen, dass der Mandant zwar die einzelnen Sätze nicht mehr verstand, aber sofort begriff, dass er hier einen engagierten Anwalt vor sich hatte, der seine ganze Kunst dazu einsetzte, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Was lernen wir daraus? Wer gelesen und erhört werden will, sollte sich Gedanken machen, wie sein Gegenüber tickt. Und sich dann daran machen, den Text entsprechend zu verändern. Das kann heißen: Text vereinfachen, Text anschaulicher machen, Text kürzen, Text aufbauschen, etc. Die folgenden Zielfragen helfen, einzuordnen, in welche Richtung die Optimierung gehen sollte.

Zielfragen der Sprachoptimierung

  1. Wie gebildet ist mein(e) Leser(in)?
  2. Welche Fachbegriffe/Fremdwörter versteht er/sie?
  3. Wie viel Zeit hat mein(e) Leser(in), sich mit meinem Text zu beschäftigen?
  4. Wozu braucht mein(e) Leser(in) meine Informationen?
  5. Was will ich mit dem Text erreichen?
  6. Worüber will ich informieren?
  7. Was soll mein(e) Leser(in) tun, wenn er/sie meinen Text gelesen hat?

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte und in den Klartext-Seminaren.

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext für Anwälte, Stil, Verständlichkeit

Kanzleikommunikation: Nicht überall, wo Teamgeist draufsteht, ist auch Teamgeist drin

13. Juni 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Das Thema Werte liegt auch in der Kanzleikommunikation im Trend. Woran glaube ich? Nach welchen Wertmaßstäben handele ich? Was sind die Kerneigenschaften oder eben Werte, die mich als Anwalt oder Anwältin oder als Kanzlei vom Wettbewerber abheben? Im Rechtsberatungsmarkt, wo immer mehr Wettbewerb herrscht, bemühen sich die Konkurrenten immer stärker, sich abzugrenzen. Ein Mittel dazu sind die Werte.

Welche Werte machen den Markenkern aus? Exzellenz, Leidenschaft und Teamgeist

Manche große Kanzleien versammeln sich gar zu eigenen Werte-Tagen, um die Kanzleimarke zu stärken. Abgeschottet und professionell moderiert brüten Partner und Marketingleute dort ihren Wertekanon aus. Am Ende des Tages haben sie meist glänzende Werte entdeckt wie Exzellenz, Teamgeist, Leidenschaft oder Mandantenfokus. Klar, niemand käme auf die Idee, festzustellen, dass die hervorstechende Kanzleieigenschaften Habgier, Pedanterie oder Verbissenheit sind. Nein, bei der Feststellung der eigenen Werte stellen sich auch Anwälte nur Güteklasse-A-Siegel aus.

Und welche Werte bestimmen in Wahrheit das Handeln?

Einige geben mit den neu definierten Werten dann einen Image-Flyer in Auftrag. Die anderen ertränken ihre Mitarbeiter in seitenlangen Werte-Abhandlungen, die meist keiner liest. Und steht ein Relaunch der Website an, lassen sie die Werte auch dort einstellen – schön illustriert mit Segeljachten oder Kletterern. Dabei belassen es die meisten Anwälte. Das ist schade, denn sie vertun damit die Chance, mit ihren Werten echte Wertschöpfung zu betreiben. Präziser: Sie versäumen es, genauer hinzugucken und so bleibt eine Lücke zwischen den Werten, die ihr Handeln tatsächlich bestimmen und den Werten, die sie außen kommunizieren.

Der Markenwert Teamgeist weht oft nur auf dem Papier

Greifen wir den oft definierten „Wert“ oder die „Kerneigenschaft“ Teamgeist heraus. Bei der Außendarstellung des Teamgeists klafft die erste Lücke zwischen Schein und Sein. Wie stellt man Teamgeist nach außen dar? Logischerweise, indem man das Team zeigt. Etwa in den Pitch-Unterlagen oder auf der Kanzleiwebsite. Doch schon hier zeigt sich, dass es mit echten Teamgeist in Kanzleien meist nicht weit her ist. Denn abgebildet werden unter dem Menüpunkt „Team“ meistens nur die Partner und Associates. Aber wo bleibt der Rest vom Team? Die Referendare? Und was mit den Nichtberufsträgern? Menschen ohne zweites juristisches Staatsexamen, den Wirtschaftsanwälten oder den Bibliothekaren? Und was ist mit all den netten Frau Landmessers, Beckers oder Möllers aus dem Vorzimmer? Von Letzteren hört man die freundliche Stimme am Telefon, aber man sieht sie nicht.

In der Welt der Anwälte gilt das Team aus dem Backoffice nicht viel

Dass sie alle nicht gezeigt werden, lässt darauf schließen, dass sich das Team für Anwälte auf sie selber, die Damen und Herren Berufsträger beschränkt. In ihrer Welt gibt es sie und rundherum niemanden.

Dabei kann eine Kanzlei ohne ein schlagkräftiges Team einpacken. Ohne ein echtes Team von guten Mitarbeitern kann kein Partner drei Bücher pro Jahr plus 10 Fachaufsätze publizieren. Ohne Office-Managerinnen gibt es nicht nur keinen Kaffee, sondern laufen auch alle Anrufe ins Leere und bleiben die Terminkalender der Herren und Damen Anwälte leer. Wenn es den Teamgeist tatsächlich gäbe, müsste man diese Teammitglieder auch zeigen. Gute Geister müssen nicht unsichtbar sein. Aber offensichtlich gibt es gar keinen Teamgeist. Mein Hausarzt hat das übrigens erkannt. Seine Website spiegelt den Stellenwert des Office-Managements wieder. Dort steht nämlich fett gedruckt auch seine Office-Frau – neben all den ärztlichen Spezialisten.

Bei Topkanzleien kocht offiziell nur der Chef, auch wenn Paralegals das Gemüse schnippeln

Noch schwerer als bei den Office-Mitarbeiterinnen tun sich Kanzleien, wenn es um ihre juristischen Zuarbeiter geht, die Wirtschaftsjuristen oder sogenannten Paralegals. Diese tauchen nicht nur nicht auf der Website auf, sondern werden auch sonst gerne verschwiegen. Dabei kommt keine Kanzlei mehr umhin, nachzudenken, wie sie gute Leistung zu marktfähigen Preisen einkaufen und verkaufen kann. Eine Lösung besteht in der Spezialisierung und Arbeitsteilung im eigenen Hause. Eine andere Lösung im Einsatz externer Anbieter durch so genanntes Legal Process Outsourcing.

Nur: Nach außen dringt von solcher Teamarbeit  – nichts. Bei Topkanzleien kocht offiziell immer nur der Chef. Intern delegieren sie längst Arbeit an Paralegals in günstigeren Stadtquartieren. Denn erst die Teamarbeit macht die Bill wettbewerbsfähig. Nur nach außen mag man das nicht kundtun, welcher Teamgeist in einer Kanzlei weht.

Berufsständische Tradition erschwert echten Teamgeist

Eine Antwort mag in der berufsständischen Tradition liegen, die dem Anwaltsberuf anhaftet wie dem Arztberuf. Krankenschwestern sind und bleiben „Schwestern“, auch wenn sie so viele Jahre Erfahrung auf dem Buckel haben, dass sie den grünschnäbeligen Assistenzarzt zum Frühstück verspeisen könnten. Anwälte bleiben Anwälte. Zwar heben Wirtschaftsanwälte gerne ihr wirtschaftliches Verständnis hervor. Trotzdem meinen sie, dem Mandanten die Vorteile arbeitsteiliger Rechtsberatung verschweigen zu müssen.

Jeder Autohersteller, der eine Werksführung macht, zeigt stolz seine Fertigungsroboter, die die rohe Karosserie perfekt und zügig in ein Auto verwandeln. Sind Kanzleien auf ihre hauseigene Rechtsproduktion etwa weniger stolz? Warum zeigen sie dann die qualifizierten Assistenten und Assistentinnen, die die Berufsträger bei Routinetätigkeiten entlasten, nicht?  Vermutlich müssen manche Kanzleien dafür überlegen, was sie mit „Teamgeist“ eigentlich meinen. Und ob sie vielleicht tatsächlich mal als Team zusammenarbeiten sollten.

Mandanten und Bewerber mögen Transparenz

Bei Mandanten und Mitarbeitern könnte Klarheit über die Werte gut ankommen. Und garantiert auch bei Bewerbern. Die heiß begehrten Renos, Rechtsanwaltsfachangestellten und immer mehr auch die Wirtschaftsjuristen heuern garantiert lieber in einer Kanzlei an, wo man sie auch offiziell wertschätzt und nicht totschweigt wie ein dunkles Familiengeheimnis. Letztlich kann der Teamgeist überall durchschimmern. Wenn man ihn zum Leben erweckt.

Die Langfassung dieses Beitrags ist im Jahrbuch 2013 Deutscher Anwaltsspiegel erschienen http://www.deutscheranwaltspiegel.de/

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Employer Branding, Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Markenwerte, Mitarbeiterwerbung, Teamgeist, Werte

Von Apostel bis Wirtschaftsanwalt: Storytelling als Marketingmethode

28. März 2013 von Eva Engelken 2 Kommentare

Die Blogparade zum Thema Storytelling fasst zusammen, wo in beruflichem Kontext Geschichten erzählt werden.

Wie definierst Du im Jahr 2013 den Begriff Storytelling?

Nicht anders als im Jahre 30 nach Beginn unserer Zeitrechnung, als Jesus mit seinen Jüngern umherzog und den Menschen mit Gleichnissen grundlegende Weisheiten vermittelte: über das Leben, die Liebe, den Tod und das ewige Leben. Oder weitere 10.000 Jahre früher, als die Höhlenmenschen am Feuer saßen und ihren Kindern Gutenachtmärchen vom bösen Säbelzahntiger erzählten.

Wie viel ist Hype bzw. Buzzword, was ist neu am Storytelling?

Das Storytelling als Methode ist alt, wie gesagt. Aber es war schon immer der Job von Werbern und Marketingleuten, bewährte Techniken unter einer neuen Bezeichnung als neu und durchschlagend zu verkaufen. Und das Erzählen von Geschichten ist nun einmal eine der bewährtesten Methoden, die wir haben, Ideen in Köpfe zu pflanzen. Deshalb lieben Werber, Politiker, Demagogen, religiöse Führer und Grundschullehrerinnen sie gleichermaßen.

Wie funktioniert aus Deiner Sicht Storytelling?

Mit Geschichten, Bildern dockt der Erzähler am Geschichtenreservoir des Zuhörers und Zuschauers an. Eine überschaubare Zahl von Urgeschichten und Urplots in unendlich vielen Variationen beantworten die Kernfragen unseres Lebens: Wer bin ich? Wer ist der andere? Wo ist mein Platz in dieser Welt? Damit ermöglichen die Geschichten dem Zuhörer, sich mit einer Sache zu identifizieren; oder sie verführen ihn zum Kauf: „Mit diesem Smartphone gehöre ich dazu, werde geliebt, usw.“ Oder: In dieser Seniorenresidenz lebe ich in Würde bis an mein Ende.

Wo und wie setzt Du Storytelling beruflich ein?

Ich berate ja schwerpunktmäßig Anwälte bei ihrer Kommunikation und gebe Schreibtrainings für Juristen. Neulich bei einem Vortrag über klare Sprache für Anwälte habe ich das Bild vom Ritter im Floskelpanzer eingesetzt. Ich habe erläutert, dass er den Helm absetzen muss, wenn er an zum Kaffeekränzchen beim Ritterfräulein Kunigunde erscheint. Genauso muss der Anwalt auf seine juristischen Floskeln und Fachbegriffe verzichten, wenn er einem Mandanten das Problem klarmachen will. Das haben die Anwälte sofort verstanden, erst recht, weil wir anschließend in einem Burgrestaurant aßen, wo echte Ritterrüstungen ausgestellt waren.

Wie können Kanzleien Storytelling einsetzen?

  • Praktisch überall. Im Kampf ums Recht gibt es Helden, Heldinnen, Schurken und dramatische Kulissen. Im Prozess, wenn sie sich klarmachen, welchen Kampf sie gerade kämpfen und welche Helden- oder Schurkenrolle die Medien ihnen zugedacht haben.
  • In der Pressearbeit: Journalisten wollen Geschichten erzählen, Anwälte, die in die Presse wollen, müssen die Geschichte hinter dem Rechtsthema erkennen.
  • Im Corporate Publishing: Für die eigenen Publikationen und die Website gelten die gleichen Regeln wie für die öffentlichen Medien.

 

Sie wollen mehr über Storytelling im Anwaltsmarketing erfahren? Kontaktieren Sie Eva Engelken, engelken@klartext-anwalt.de

Link zur Blogparade „Are we all storytellers?“

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Storytelling

Weihnachtsgruß: Das Geheimnis von Klartext …

23. Dezember 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Liebe Leserinnen und Leser, gönnen Sie sich zu Weihnachten eine Klartext-Kur. Dieser kleine Feiertagsgruß offenbart Ihnen das Geheimnis von Klartext! [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Klartext, Weihnachten

Kanzlei-Website: Sind Sie up to date?

7. November 2011 von Eva Engelken 3 Kommentare

Ein Website-Checkup – die wichtigsten Punkte für die Praxis

Die gute Nachricht: Die Zeit der blinkenden Paragrafen-Zeichen ist auch in der Provinz endgültig vorbei. Allenthalben werden Aussehen und Inhalte der Internetauftritte von Kanzleien immer besser. Die schlechte Nachricht: Sind alle Websites gut, muss sich die Kanzlei etwas einfallen lassen, um herauszustechen. Leider veralten Websites so schnell wie die Frühjahrskollektion von H&M. Im Gegensatz zum Outfit von Juristen, bei denen die Cordhose oder die Burberry-Karos auch nach Jahrzehnten noch modern sind, gilt bei Websites: Was gestern modern war, ist heute Schnee von gestern. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig einen Checkup zu machen, um festzustellen, ob alles auf dem neuesten Stand ist oder ob nachgerüstet werden muss. Auf der Prüfliste stehen sollten: Technik, Inhalt,  Navigation, Zugänglichkeit, Performance, Gestaltung, Bewegtbild,  Suchmaschinenoptimierung und Interaktion.

Technik

Ein Content-Management-System (CMS) ist heute eigentlich unverzichtbar, denn so kann ein Webauftritt schnell und effizient bearbeitet werden – ganz ohne HTML-Kenntnisse. Wichtig auch: Entspricht der Quellcode Ihrer Seite den Richtlinien des WorldWideWeb Consortiums (W3C)? Einen ersten Test können Sie gleich selbst machen unter http://validator.w3.org/ – einfach Ihre Webadresse eingeben, Check drücken, und Ihnen werden sofort Fehlerquellen und Verbesserungsvorschläge angezeigt. Bitte beachten Sie: Ein unsauberer Quellcode hat direkte Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking Ihrer Seite!

Inhalt/Content

Websites sind für Besucher gemacht, nicht für Suchmaschinen. Aber für beide ist entscheidend: Was bietet die Website dem Besucher? Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten getan. An die Stelle der sogenannten „Visitenkarten im Netz“ sind umfassende Informations- und Serviceportale getreten. Diese bieten Rechtsinformation und liefern Zusatzdienste – vom Prozesskostenrechner bis hin zur App bei Hausdurchsuchungen . Damit helfen Kanzleien ihren Besuchern, sich für oder gegen eine Kanzlei zu entscheiden: aufgrund des dargebotenen Know-hows und der erkennbar präsentierten Corporate Identity.

Vorsicht: zulässiges Höchstgewicht überschritten

Gerade große Kanzleien, die viel Know-how zu bieten haben, müssen aufpassen, dass sie ihre Websites nicht überfrachten. Denn damit überfordern sie ihre User. Das lässt sich schön sehen bei einer statistischen Auswertung der Zugriffszahlen. Wenn diese ergibt, dass von den über hundert Unterseiten einige selten und andere nie angeklickt werden, sollte klar sein: Die Marketingabteilung muss die Website entrümpeln, sonst erfüllt sie ihren Marketingzweck nicht mehr.

Navigation/Usability

Die Güte jeder Website zeigt sich daran, wie gut und übersichtlich die Inhalte zu finden und anzusteuern sind. Natürlich gibt es Websites, deren Sinn und Zweck das Rätsellösen ist, etwa  die Seite der Harry-Potter-Autorin J. K. Rowling http://www.jkrowling.com/accessible/en/. Anwaltswebsites gehören nicht zur Rätselkategorie. Eine verwirrende oder schlechte Navigation schreckt Besucher ab. Leider gibt es für die Seitenarchitektur keine Patentlösung à la „7 Menüpunkte passen immer“ oder dergleichen. Aber es gibt Wege, das eigene Leistungsangebot übersichtlich darzustellen. Seiten wie Kanzlei, Kompetenzen, Anwälte, Karriere und ähnliche Kategorien lassen sich in der Regel sinnvoll gruppieren. Entweder in einen horizontalen Navigationsbereich mit einer oder mehreren Leisten oder zusätzlich in vertikalen Spalten. Diese müssen sich weich und geschmeidig öffnen lassen. Wichtig, aber nicht überall vorhanden, sind Suchmasken.  Und der sogenannte Brotkrumen-Pfad, der anzeigt, wo man sich gerade innerhalb des Menüs befindet. Übersichtlich und elegant trotz großer Informationsmengen kommt beispielsweise die Seite von www.hengeler.com daher.

Zugänglichkeit/Accessibility/Performance

Eng mit der Navigation hängt die Accessibility oder Barrierefreiheit zusammen. Lässt sich die Seite auch Blinden vorlesen? Ein schneller Check unter „Ansicht“ „kein Stil“ zeigt, was für Blinde von der Seite übrig bleibt. Im Fall des weltweiten Werbenetzwerks  www.Ogilvy.de: nichts. Ebenfalls wichtig: die Performance. Wie schnell lädt die Seite, wie schnell bauen sich die opulenten Bilder auf? Beides hängt von der Technik ab.

Gestaltung

Bei Kanzleiwebsites überwiegt mittlerweile der Informationszweck dem Unterhaltungszweck. Doch überall ist das Bemühen um ein eigenständiges Corporate Design erkennbar. Am augenfälligsten ist dabei die Farbwahl: Zwar dominiert weiterhin Blau (Freshfields und Hengeler Mueller: Dunkelblau; Gleiss Lutz: Dunkelblau-Orange; White & Case: Blau-Türkis, DLA Piper: Himmelblau.) Aber es gibt auch andere Farben: Allen & Overy: Rot/Weinrot; Linklaters: Magenta; Milbank: Blutrot; Clifford Chance: Schwarz, Rot, Grau und Orange. Technische Spielereien wie die vor einigen Jahren noch beliebten Introseiten („Push the Klingelschild und come in“) sind weitgehend verschwunden. Obwohl der Werbeetat es hergeben würde, leistet sich kaum eine Kanzlei ein professionell-imposantes Intro­ à la http://derbauer.de/. Der Grund liegt auf der Hand: Letztlich verschwenden Intros die Zeit des Nutzers – nicht wünschenswert im Fall von Wirtschaftskanzleien, die General Counsel und zeitgeplagte Entscheider adressieren. Innerhalb der Seiten dürfen dagegen schon ein paar Spielereien sein, etwa ein drehbarer Globus (http://www.dlapiperrealworld.com/).

Bewegtbild

Ein sehr wirkungsvolles Gestaltungselement ist hingegen noch fast gar nicht im Gebrauch, das Bewegtbild. TV-Aufsager und Videoclips sind im Kommen, bisher aber vor allem auf US-amerikanischen Websites zu finden. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis sich auch in Deutschland Leiterinnen und Leiter von Praxisgruppen auf der eigenen Kanzleiwebsite per Video kurz vorstellen oder Rechtstipps geben. Pfiffige Imagefilme, etwa dieser Run zum Mandantentermin unter http://www.fplp.at/de/karriere#s:the-next-generation sind bisher noch Mangelware.

Suchmaschinenoptimierung

Suchmaschinen verfügen  über sogenannte Webcrawler, die mithilfe von komplizierten Algorithmen bei jeder Anfrage das WWW durchforsten. Jede Website wird indiziert, bewertet und nach Bedeutsamkeit sortiert. Wichtig ist hier nicht nur eine saubere Technik, sondern auch die Verwendung geeigneter Suchbegriffe (Keywords). Der Content jeder einzelnen Webseite sollte auf ein bis maximal drei Schlüsselwörter optimiert sein. Wichtig sind aber auch etwa die Quantität und Qualität eingehender Links – mit anderen Worten: Wie oft werden Sie von anderen Seiten erwähnt und verlinkt?

Interaktion/Soziale Netzwerke

Letzter Punkt beim Checkup ist die Interaktion. Schließlich bieten moderne Websites die Möglichkeit, mit Usern in Kontakt zu treten. Dabei geht die Interaktion längst über das Kommentarfeld unter dem Blog hinaus: Moderne User wollen interessante Funde im Internet via Facebook-Like-Button, Googleplus oder Xing mit anderen teilen. Die Auffassung unter Anwälten, da s s Social Media für Kanzlei unpassend wäre, ändert sich zunehmend. Immer mehr Kanzleien erkennen, dass Internet und Social Media keine unterschiedlichen Paar Schuhe mehr sind. Vielmehr wird das gesamte Internet mehr und mehr zum Sozialen Netzwerk, in dem Informationen ausgetauscht und bewertet werden können. Die Kunst der Kommunikation besteht darin, die einzelnen Kanäle über die eigene Website wirkungsvoll zu orchestrieren. Und dabei immer zu schauen: Was gibt es Neues, was passt davon für die eigene Website. Frei nach dem Werbeslogan eines Baumarkts: Es gibt immer was zu tun. Packen wir‘s an.

Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede,  Diplom-Politologin, Texterin &Konzeptionerin, www.textschneiderei.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel ist erschienen am 2. November 2011 im Deutschen Anwaltsspiegel (Link zur Website DEUTSCHER ANWALTSSPIEGEL). Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltskommunikation, AnwaltsPR, Kanzleiwebsite, Social Media

  • « Vorherige Seite
  • 1
  • 2
  • 3
  • Nächste Seite »

Über den Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken über den (juristischen) Tellerrand. Seien Sie dabei!



rss RSS Feed abonnieren

Wer hier schreibt

Eva Engelken, PR-Beraterin, Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin
Weiterlesen…

Themenliste

  • Aktuelles (70)
  • Anwaltsdeutsch (13)
  • Blogparade (1)
  • Download (1)
  • Employer Branding (2)
  • Interviews (8)
  • Kanzleikommunikation (30)
  • Klartext schreiben (6)
  • Kommunikationstipps (16)
  • Politik (7)
  • Presse (11)
  • Public Relations (2)
  • Recht (6)
  • Rezension (11)
  • Sachbuch: Tutorial (10)
  • Seminare (1)
  • Strategie (7)
  • Veranstaltungen (5)

Beitragsarchiv

Auf Facebook Klartext lesen

Facebook

Eva Engelken gefällt

Klartext-AnwaltKlartext-Anwalt

Schlagwörter

Abtreibung Amtsdeutsch Anwaltsdeutsch AnwaltsPR Buch Buchrezension Exposé Facebook Framing Frauen Geschenktipp Internetauftritt Interview Journalist Kanzlei Kanzleikommunikation Kanzleistrategie Klartext Klartext für Anwälte Kommunikation Kommunikationsinstrument Kommunikationsratgeber Leseprobe Mandant Männer Persönlich Persönlichkeit Presse Pressearbeit Pressemitteilung Rechtsanwalt Rezension Rhetorik Schreibtraining Schwarze Rhetorik Seminar Social Media Stil Strategie Textkritik Trump Twitter Verständlichkeit Weihnachten Xing

Kategorien

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil ...

Aktuelle Termine

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

Übern Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken übern (juristischen) Tellerrand. Gucken Sie mit! » Zum Tellerrand-Blog

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil

Im Social Web

  •  linkedIn
  •  xing
  •  facebook
  •  twitter

Das Buch:

klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

Das Buch direkt bestellen:
  • » amazon
  • » Linde-Verlag

Mehr

  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz
logo
  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz

© 2023 klartext-anwalt.de · Eva Engelken · Text & PR · Tel.: +49 (2161) 4680009 · E-Mail