Klartext-Anwalt

  • Bücher
    • 111 Gründe, Anwälte zu hassen
    • Klartext für Anwälte
      • Inhalt
      • Leseprobe
      • Namensregister
    • Rechtsratgeber für Existenzgründer
  • Public Relations
    • Pressearbeit
    • Juve und Co.
    • Social Media
  • Text
  • Seminare/Workshops
    • Schreibtraining für Juristen
    • Schreibcoaching
    • Strategie-Workshops
    • Coaching Anwaltspersönlichkeit
  • Profil
    • Lieblingsköpfe
    • Presse & Rezensionen
  • Blog
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Kanzleikommunikation

Kanzleikommunikation: Experteninterview – so antwortet man richtig

11. Juli 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interviews sind ein gutes Mittel der Selbstdarstellung

Wenn man sich als Anwalt oder Anwältin erfolgreich einen Namen für ein bestimmtes Rechtsgebiet gemacht hat oder ein Buch veröffentlicht hat, bleiben Interviewanfragen nicht aus. Natürlich kann man auch darauf hinarbeiten, interviewt zu werden. Dann sind Interviewanfragen ein Zeichen für erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In jedem Fall eignen sich Interviews prima, Kompetenz und Witz zu beweisen und ganz nebenbei Werbung für die eigene (Kanzlei-)Marke oder für das neue Buch machen.

Um welche Art von Interview handelt es sich dabei?

In der Regel geht es bei der Anwaltskommunikation um Experten- oder Sachinterviews, weniger um Meinungs- oder Persönlichkeitsinterview.  Beim letzteren ist die Meinung des Interviewten zu einem bestimmten aktuellen, oft politischen Thema gefragt. Abgedruckt (oder gesendet) werden nach dem Gespräch häufig nur wenige, pointierte Aussagen.

Beim Persönlichkeitsinterview stehen Person und persönliche Vorlieben im Vordergrund – gern genommen von Promis, aber kritisch für Politiker und fast immer schlecht für Anwälte, die um ihres Fachkönnens willen mandatiert werden wollen und nicht wegen ihrer Vorliebe für Manschettenknöpfe aus Haifischknochen.

Das Experteninterview oder Sachinterview stellt die Sachfragen in den Vordergrund. Der Leser erfährt in Frage- und Antwortform einen bestimmten Sachverhalt. Der oder die Interviewte wird um seiner oder vermuteten Kompetenz willen gefragt – sei es Arbeitsrecht, Produkthaftung oder Kanzleikommunikation.

  • Interviewbeispiel: NJW interviewt Eva Engelken (www.njw.de)

Was macht ein gutes Interview aus?

Gute Zeitungs- oder Zeitschrifteninterviews mischen natürlich alle Formen. Sie fragen persönlich oder zur Sache und sie nehmen die Interviewten in die Zange. Am Ende sind diese schweißgebadet, weil der Journalist ihnen Antworten entlockt hat, die sie niemals preisgeben wollten oder sie sind in angeregter Stimmung, weil sie auf neue Gedanken gebracht wurden.

Oder der Befragte hält Interviews in Europa gar für einen „Segen“, weil sie so viel „intellektueller“ seien als in Amerika (vgl. Ryan Philippe im Süddeutsche-Interview vom 19.6.) Die Erkenntnis daraus: Interviewte sollten sich anstrengen, gute Antworten zu liefern. Er oder sie muss Dinge auf den Punkt bringen, nicht stottern, die Nerven behalten und vernünftige Sachen sagen.

Schlechter Interviewer = Herausforderung für den Interviewten

Wer interviewt wird, hat – mit etwas Glück  und bei einer guten Zeitung  – einen bestens vorbereiteten Interviewer, der einem das Gefühl gibt, alles über einen und das Thema zu wissen, und es oft auch tatsächlich weiß. Dann kann das Interview wie beschrieben zu einem herausfordernden und schönen Gespräch werden. Nicht umsonst heißen die berühmten Spiegel-Interviews Gespräche.

Gerade bei  Experteninterviews zu Rechtsthemen aber sind die Frager hin und wieder ziemlich unbeschlagen. Manchmal sind es freie Journalisten, die über alles Mögliche schreiben und in Rechtsthemen nur rudimentär bewandert sind, oder das Thema ist so komplex, dass wirklich nur der Experte weiß, was es mit den Non-performing Loans oder den Details der Insolvenzhaftung auf sich hat.

Es ist die Aufgabe des Interviewten, sich so vorzubereiten, dass er während des Gesprächs den Überblick behält und sicherstellt, dass das Thema erschöpfend abgefragt und anschließend im Artikel oder Wortlaut-Interview korrekt und umfassend dargestellt wird.

Und tunlichst sollten der Experte oder die Expertin nicht als Idioten dastehen, die fehlerhafte Auskünfte gegeben haben. Daher bei einer Interviewanfrage: Genau überlegen, welche Fragen gestellt werden könnten oder sollten, dann Antworten überlegen und auf kritische Punkte hinweisen.

Ganz wichtig bei komplexen Rechtsthemen ist der Klartext: Schwierige Rechtsbegriffe erläutern bzw. für das mündliche Interview vorher aufschreiben und eine „Übersetzung“ oder Erläuterung für die Laiehn notieren. Mehr dazu in Klartext für Anwälte. Wer ein Interview so vorbereitet hat, ist auch in der Lage, ein gutes mündliches und schriftliches Interview abzuliefern.

Schriftliches oder gebautes Interview – kein Freibrief zum Labern

In  Zeiten knapp besetzter Redaktionen bitten viele Redakteure ihre Experten, die Antworten schriftlich zu liefern – oder gleich das komplette Interview zu bauen. Wer als Journalist oder Journalist schon mal Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen oder gar Wirtschaftsprüfer gebeten hat, Fragen schriftlich zu beantworten, weiß jedoch, dass das eigentlich gar nicht geht: Die langatmigen Antworten, das vorsichtigen und langweilige Rumsalbader und unverständliche Fachsprache verscheuchen den geduldigsten Leser. Auch das anschließende mühselige Umschreiben und  Feilschen um Formulierungen macht niemandem Spaß, weder der Fragestellerin noch dem Interviewten.

Wer gut beraten ist als Anwalt oder Anwältin, fasst sich daher auch im schriftlichen Interview kurz und knackig. Immer dran denken: Zeitungen drucken Interviews ab, weil sie lebendig sind, Leser sie gerne lesen und die Antworten Persönlichkeit erkennen lassen.

Vom schriftlich beantworteten Interview ist es nicht mehr weit bis zum ganz selber gebauten Interview. Hier liefern der Experte (und seine PR-Beraterin) Fragen und Antworten. Damit das Machwerk lesbar ist, kommt es hier erst recht darauf an, Fragen und Antworten sinnvoll  aufeinander aufzubauen. Am Ende sollte, wenn möglich eine Pointe stehen.

Wo sind Interviews gefragt?

Praktisch überall. Fast alle Zeitungen und Zeitschriften drucken Interviews ab, weil sie lebendig und gut lesbar sind. Wer bestrebt ist, als Experte interviewt zu werden, sollte ruhig den Redaktionen seine Expertise anbieten und signalisieren, dass er oder sie zu einem Gespräch bereit wäre. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht auf ihren Recht- und Steuernseiten ebenso ein „Nachgefragt“ wie die Börsenzeitung ihr Interview oder die Wirtschaftswoche den „Expertenrat“. Ein Interview vorzuschlagen mit dem richtigen Thema zur richtigen Zeit mit dem richtigen Experten beim richtigen Redakteur ist eine Frage von guter Pressearbeit.

Hilfe, ich bin interviewt worden! Darf ich verbessern?

Trotz guter Vorbereitung kann es passieren, dass das Interview in die Hose geht. Routinierte Journalisten und Interviewpartner wissen das und vereinbaren deshalb eine Freigabe oder Autorisierung des Interviews. Der deutsche Journalistenverband rät hier zu  Zurückhaltung (vgl. djv.de Broschuere DJV_Wissen (pdf)).

Bei aktuellen Interviews mit Politikern und Unternehmenschefs ist es zurecht verpönt, wenn die Interviewten oder ihre Presseleute anschließend das komplette Interview weichwaschen und bei jeder knackigen Aussage behaupten, sie hätten das niemals so gesagt, aber das ist ein anderes Thema. Beim Experten- und Sachinterview sollten beide Seiten, Expertin und Journalist, ein Interesse daran haben, dass die Aussagen sachlich korrekt sind, schließlich soll der Leser korrekt informiert werden. Gerade Rechtsthemen haben es an sich, dass auch eine kleine sprachliche Nuancenverschiebung schon die Bedeutung verändert.

Wenn man wörtlich zitiert wird, also bei einem Wortlaut-Interview und bei wörtlichen Statements, sollte man eigene sachlich falsche Aussagen korrigieren. Und natürlich sollte auch die Tonalität stimmen.

Eher schlechter Stil ist es, am Text des Interviewers etwas zu ändern.

Wenn man trotzdem ändern möchte, sollte man als Interviewter eine vorsichtige Strategie fahren zwischen „Das gebe ich auf keinen Fall frei“ und: „Bitte haben Sie Verständnis, ich würde das gerne ein bisschen anpassen“. Hier unterscheiden sich Redaktionen auch. Die einen finden, dass sich die Interviewpartner auch in der Tonalität wiederfinden sollten. Andere ändern stilistisch grundsätzlich nichts, sondern korrigieren höchstens sachliche Fehler. Heißt für den Interviewten: Inhaltliche Fehler verbessern und für die stilistischen Veränderungen „Vorschläge“ machen. Und erklären, warum dieser oder jener Stil eben etwas unglücklich ist.

Experteninterview ist erschienen – jetzt stelle ich es auf meine Website – oder doch nicht?

Die Zeitung ist erschienen mitsamt dem Interview. Wer es ohne zu fragen auf der Website einstellt, hat nicht begriffen, dass es so etwas wie Nutzungsrechte gibt. Große Zeitungen wie Handelsblatt oder FAZ nehmen es mit der Übertragung von Nutzungsrechten sehr genau – was gut und richtig ist, schließlich bezahlen sie ihre Leute für die Artikel. Wer einen Artikel, sei es ein Interview, sei es ein Artikel, in dem das eigene Buch oder die eigene Kanzlei erwähnt wird, auf die Website stellen möchte, muss bei der Abteilung Syndikation die Nutzungsrechte für ein Jahr käuflich erwerben. Zum Beispiel für diese FAZ-Rezension über Klartext für Anwälte.

Andere Publikationen, Zeitschriften oder Magazine, sind großzügiger und überlassen dem Interviewten das Interview zur Nutzung auf der eigenen Website kostenlos, meist gegen Nennung der Quelle und eventuell Publikation des Logos (hier in diesem Beitrag das  Logo der NJW). Gleichwohl bleibt das Nutzungsrecht ein Nutzungsrecht und wer ein Experteninterview nutzen möchte – auch zum Abdruck in der Kanzleibroschüre oder zum Versenden an Mandanten – , sollte den Rechteinhaber freundlich um Erlaubnis bitten.

  • Beispiel: RENOKompakt interviewt Eva Engelken

Fazit:

Experteninterviews sind ein hervorragendes Mittel der Kanzleikommunikation und ein Beleg für die öffentliche Wahrnehmung als Experte. Anbieten kann man sie der Presse wie sonstige Gastbeiträge und Gastkommentare auch. Es gibt mündliche und telefonische Live-Interviews sowie schriftlich zu beantwortende oder komplett vom Interviewten gebaute Interviews.

Zu beachten ist bei allen eine gute Vorbereitung. Dazu gehört das inhaltliche und sprachliche Eingehen auf den Wissensstand des Interviewers und das Nachhaken, ob alles verstanden wurde. Die Freigabe ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Sachliche Fehler sollten korrigiert werden, pointierte Aussagen wenn möglich nicht weichgewaschen werden. Wenn das Interview gut ist, kann man es auf der eigenen Website oder in Broschüren verwenden. Nutzungsrechte nicht vergessen!

  • Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Buch Klartext für Anwälte

Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Journalist, Kanzleikommunikation, Persönlichkeit

Rechtsvisualisierung: Rechtliche Inhalte mit Bildern erfolgreich vermitteln

14. April 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Interview mit Nicola Pridik, Juristin und Expertin für Rechtsvisualisierung

Nicola Pridik (Jg. 1970) ist Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation. Die gelernte Juristin hat an der Humboldt-Universität zu Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Lehrstuhl Prof. Klaus Marxen) jahrelang Recht visualisiert. Seit 2008 bietet sie Kanzleien, Institutionen und Lehreinrichtungen Dienstleistungen rund um juristische Texte und Bilder an. www.npridik.de und www.recht-verstehen.com

Klartextanwalt: Frau Pridik, was versteht man unter Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik (www.recht-verstehen.com): Bei der Visualisierung von Recht geht es darum, rechtliche Inhalte mittels Bildern zu vermitteln. Der Art des Bildes sind dabei keine Grenzen gesetzt: Es können Schaubilder sein, Mindmaps, Fotos, Comics, Illustrationen, Karikaturen, Gemälde oder Filmsequenzen. Häufig dient die visuelle Aufbereitung dazu, Strukturen des Rechts oder juristische Sachverhalte zu veranschaulichen und Probleme in einen Zusammenhang einzuordnen. Aber auch andere Zwecke sind denkbar, z. B. kann ein Foto oder Video helfen, eine Stimmung einzufangen oder das Ausmaß eines Schadens zu realisieren, eine Karikatur einen rechtlichen Missstand auf den Punkt bringen und eine Illustration einen abstrakten Begriff ins Bild setzen.

Klartextanwalt: Warum ist die Visualisierung im Recht so wichtig?

Nicola Pridik: In vielen Bereichen des täglichen Lebens besteht Bedarf an Rechtsinformationen. Ob beruflich oder privat: Die Menschen wollen wissen, welche Rechte sie haben, was sie tun und was sie lieber lassen sollten. Der Gesellschaft bzw. dem Staat wiederum liegt daran, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Leider ist es äußerst schwierig, diesen Interessen gerecht zu werden. Denn Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sind häufig so kompliziert und abstrakt, dass nur Eingeweihte sie verstehen – ein Problem, das Politiker und Juristen vor große Herausforderungen stellt. Das Medium des Bildes hilft, diese Herausforderung zu meistern. Bilder können schriftliche Ausführungen ersetzen – etwa in Form eines Verkehrsschildes – oder sie können schriftliche oder mündliche Ausführungen ergänzen.

Klartextanwalt: Wo und wie wird Recht visualisiert?

Nicola Pridik: Rechtliche Bilder werden überall dort eingesetzt, wo Juristen anderen Menschen rechtliche Themen näherbringen möchten: im Hochschulunterricht, in Fortbildungen, bei Vorträgen, in Fachbüchern, Ratgebern, Skripten, Broschüren oder im Internet. Bei Vorträgen lassen sich Schaubilder in eine PowerPoint-Präsentation einbinden .

Schaubild Bußgeldverfahren
Schaubild von Nicola Pridik www.recht-verstehen.com
  • Aber auch Videos sind auf dem Vormarsch, etwa das E-Learning-Format Simpleshow (www.simpleshow.tv), wo Rechtsbegriffe von Geschäftsfähigkeit bis hin zur Erwerbsminderungsrente in kurzen Videos dargestellt und erläutert werden.
  • Vorbild sind natürlich Ratgebersendungen im Fernsehen, die ja schon immer rechtliche Themen in Bilder übersetzen müssen. Die Sendung „Ratgeber Recht im WDR“ illustriert Rechtsthemen gerne mal mit skurrilen Typen oder gar mit Puppen.
  • Für Jurastudierende hat Prof. Breidenbach an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die Methode der Knowledge-Tools entwickelt. Sie dient dazu, die Falllösungstechnik zu trainieren. Auf www.juratv.com kann anhand von animierten Schaubildern, die ein Sprecher erläutert, gelernt werden, wie man einen Rechtsanspruch – etwa auf Schadensersatz nach § 823 BGB prüft.
  • Andere Anbieter unterstützen die Studierenden mit juristischen Mindmaps beim Lernen. Ein Beispiel sind die Visual Cards vom Verlag Grüning, die den bekannten Prüfungsschemata ähneln und auf der Website teilweise zum Download angeboten werden. http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm.
  • Ein weiterer Einsatzort für Visualisierungen sind Gerichte, in den USA allerdings deutlich häufiger als bei uns. Dort gibt es sogar zahlreiche Dienstleister, die Anwälten sog. Legal Graphics erstellen, um deren Argumentation visuell zu untermauern.
  • Schließlich können juristische Bilder Unterhaltungszwecken dienen (z. B. Comics) oder dem Anwaltsmarketing (z. B. juristische Zeichnungen, Karikaturen oder Illustrationen auf Weihnachts- und Glückwunschkarten oder Internetseiten).
  • Rechtsvisualisierungsblog: Wen das Thema aus wissenschaftlicher Perspektive interessiert, ist bei Prof. Röhl aus Bochum richtig, der mittlerweile zwar emeritiert ist, aber nach wie vor auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com zu allem bloggt, was mit Visualisierung in der Juristenausbildung zu tun hat. Eine Linkübersicht zum Thema findet sich hier: http://www.rechtsvisualisierung.net/Links.html.

Frau Pridik, warum ist die Visualisierung von Recht für Anwälte interessant?

Nicola Pridik: Als Anwältin oder Anwalt wollen Sie andere überzeugen. Vor allem wollen Sie Mandanten für sich gewinnen und mit Ihrer Fachkompetenz wahrgenommen werden. Spätestens seit dem Buch „Klartext für Anwälte“ sollten Anwälte wissen, dass es dafür ungeheuer hilfreich ist, sich klar auszudrücken und auf den Punkt zu kommen. Dabei sind sie keinesfalls auf mündliche oder schriftliche Ausführungen beschränkt. Sie können und sollten auch Bilder einsetzen. Heißt für Anwält: Zeigen Sie, was Sie meinen! Oder wie J. G. von Herder es ausdrückte: „Sprechen Sie zum Auge“!

Auf diese Weise erhöhen Anwälte die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen auf sie aufmerksam werden und ihnen zuhören. Zudem verankern sie ihre Botschaft nachhaltig in den Köpfen ihrer Adressaten, bleiben in Erinnerung und sammeln Pluspunkte, weil sie sich in ihrer Kommunikation erfrischend positiv von vielen Ihrer Kollegen abheben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bilder Ihre Botschaft auf den Punkt bringen und optisch ansprechend sind. Wie bei Texten kommt es auch bei Bildern auf die Qualität an.

Schaubild Rechtsvisualisierung
Schaubild von Nicola Pridik zum Zugewinnausgleich www.recht-verstehen.com

Frau Pridik, wie kamen Sie dazu, die Visualisierung von Recht als Dienstleistung anzubieten?

Nicola Pridik: Begonnen hat alles an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort habe ich nach meinem 1. Staatsexamen einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl gearbeitet, der nicht nur zur Rechtsvisualisierung (vor allem im Strafrecht) forschte, sondern sie auch zu einem festen Bestandteil der Lehre machte. Mein Part war es, die dafür nötigen juristischen Grafiken und PowerPoint-Präsentationen für Vorlesungen zu erstellen.

Viele hundert Schaubilder zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind damals entstanden. Am Anfang setzte ich lediglich Skizzen meines Chefs (Prof. Marxen) in PowerPoint um, später lieferte ich Schaubilder nach Themenvorgabe und entwickelte eine eigene Lehrveranstaltung zur Visualisierung von Recht mit PowerPoint.

Mir machte die Arbeit unglaublich viel Spaß, denn sie vereinte mein Faible für Systematiken, Schemata und klare Strukturen mit einer gestalterischen und zugleich didaktischen Aufgabe. Da die Lehr- und Lernmaterialien des Lehrstuhls bei den Studierenden sehr gut ankamen und anschauliche Vermittlung von Recht auch außerhalb der Uni ein Thema ist (oder sein sollte), entstand die Idee, Rechtsvisualisierung als Dienstleistung anzubieten.

Was für Visualisierungen fragen Ihre Kunden denn konkret nach?

Nicola Pridik: Ein Anwalt, der einen Vortrag halten will, beauftragt mich beispielsweise damit, aus seinen handschriftlichen Skizzen eine PowerPoint-Präsentation zu erstellen oder eine selbst kreierte Präsentation didaktisch und gestalterisch zu optimieren. Ein anderer benötigt nur ein einzelnes Schaubild, das seine mündlichen oder schriftlichen Ausführungen veranschaulicht. Verlage oder Autoren sind zuweilen an Schaubildern für Bücher interessiert. Schließlich wurde auch schon die Erstellung einer illustrierten Broschüre und eines Posters zu einem rechtlichen Thema nachgefragt.

Wie aufwendig ist die Rechtsvisualisierung?

Nicola Pridik: Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. der Art des Auftrags, dem Rechtsgebiet und vor allem davon, welche Vorarbeit der Kunde geleistet hat. Die Vereinfachung von Kompliziertem kostet zuweilen ziemlich viel Zeit. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, eine komplizierte juristische Materie mit einfachen Worten auf den Punkt zu bringen. Ein Anwalt, der überlegt, ob er sich selbst der Visualisierung annimmt, wird in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass ihn nicht nur ein qualitativ besseres Ergebnis erwartet, wenn er einen externen Dienstleister beauftragt, sondern es außerdem wirtschaftlicher für ihn ist.

Warum Bilder in der Rechtskommunikation nützen

Beauftragen denn viele Kanzleien Rechtsvisualisierungen?

Nicola Pridik: Dass man mit klarer Kommunikation nicht nur in Wort sondern auch in Bild bei potenziellen Mandanten punkten kann, haben bisher erst verhältnismäßig wenige Anwälte erkannt. Bei der Rechtsvisualisierung kommen bei vielen noch die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber Bildern im Recht hinzu: Jura ist nun mal eine Wissenschaft der Sprache und Bilder können Worte nicht ersetzen.

Wer so argumentiert, hat aber nicht begriffen, um was es bei der Rechtsvisualisierung eigentlich geht: Schaubilder oder Präsentationen stehen nie für sich, sondern werden stets kommentiert, sei es durch Texte oder einen Vortrag. Bilder übernehmen hier eine ganz eigene Funktion. Sie bereichern die Ausführungen, weil sie zum einen Inhalte transportieren, die sich mit Worten nur schwer beschreiben lassen (bevor ich anfange, Strukturen zu beschreiben, zeige ich sie doch lieber). Zum anderen liegt ihre Stärke in der Vereinfachung und Konzentration auf das Wesentliche.

Wenn es so viel nützt, woher kommen dann die Vorbehalte?

Nicola Pridik: Juristen sind häufig skeptisch, weil sie bei einer Regel immer auch ihre zehn Ausnahmen im Kopf haben. Lassen sie die Ausnahmen weg, haben sie Sorge, sich dem Vorwurf der Ungenauigkeit auszusetzen. Gerade in der Kombination von Worten und Bildern lässt sich dieses Problem aber wunderbar beheben. Das Bild konzentriert sich auf die Grundstruktur, während die Ausnahmen mündlich oder schriftlich erläutert werden.

Geben Sie dem Thema Rechtsvisualisierung trotz der erwähnten Vorbehalte unter Juristen eine Chance?

Nicola Pridik: Auf jeden Fall. Angesichts der rasanten medialen Entwicklung und der didaktischen Vorzüge des Bildes kommen sie um das Thema gar nicht mehr herum. Im Übrigen lassen sich durchaus erfreuliche Fortschritte des Umdenkens erkennen: So können sich nicht nur Verlage zunehmend vorstellen, juristische Bücher durch Schaubilder zu bereichern, ich werde sogar angefragt, ob ich Juristen in PowerPoint schulen kann. Schließlich haben viele Anwälte mittlerweile in eine ansprechende Website und ein Corporate Design investiert und gehen aufgrund der positiven Erfahrungen mit ihrer Selbstdarstellung auch den nächsten Schritt und unterziehen ihre gesamte interne und externe Kommunikation einem Relaunch. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

klartextanwalt: Vielen Dank für das Interview!

Mehr Infos zur Rechtsvisualisierung:

www.recht-verstehen.com

–>Zur Startseite des Klartext-Blogs

–> Zur Homepage von Klartext-Anwalt

–> Buch bestellen: Klartext für Anwälte (» amazon)

Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Kanzleikommunikation, Rechtsanwalt, Rechtsvisualisierung

„Gestatten, Website – Ihr überzeugendster Botschafter“

4. März 2011 von Eva Engelken 3 Kommentare

Vuvuzela

Ein eigener Internetauftritt ist für Kanzleien inzwischen so selbstverständlich wie die gedruckte Visitenkarte. „Ihre Visitenkarte im Netz“, hieß es früher über die Webpräsenz von Unternehmen.

Eine gute Website ist jedoch weit mehr als eine Visitenkarte.
Sie ist Kanzleibroschüre, Image-Werbung und Stellenanzeige in einem, sie ist Kanzleischild, Vertriebsmitarbeiter, Pressereferent und Manager für Business Development.

 

  • Pressestelle: Hier können Äußerungen der Kanzlei selber archiviert und für Interessierte zur Verfügung gestellt werden, hier kann Kunden-Feedback und Presseresonanz zur Kanzlei und zu einzelnen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen veröffentlicht werden. Sie lässt den Journalisten rasch den Experten für seinen Artikel finden; eine gute Website ist die Schnittstelle zwischen interner und externer Kommunikation.
  • Leistungskatalog und Image-Werbung: Eine gute Website liefert Stellenbewerbern die Argumente, sich bei Ihrer Kanzlei zu bewerben, sie macht dem Rechtssuchenden klar, dass er hier die richtigen Fachleute für sein Problem findet. Sie fungiert als Werbebanner für eine neue Buchveröffentlichung, sie bietet die Bilderrahmen für eine originelle Foto- oder Anzeigenserie der Kanzlei und transportiert auf diese Weise das Corporate Image der Kanzlei.
  • Eine gute Website ist Ihre Servicestelle im Internet. Hier können Sie E-Mail-Beratung anbieten, hier können Sie Ihre Mandantenservicehotline andocken, hier können Sie Fragen-Antwort-Kataloge, sog. FAQs für Ihre Mandanten einstellen, hier können Besucher zu Newletter-Abonnenten werden, hier können sie Kanzleipublikationen aller Art kaufen, bestellen oder sich per Download auf den Rechner ziehen.

Website als Knotenpunkt in der Matrix des Internet

  • Außerdem ist die Website der Hub für Informationen, die auf der Website und auf anderen Social Media-Plattformen wie Twitter, Facebook, Xing oder juristischen Spezialplattformen wie jusmeum.de erscheinen.  Hier kreuzen sich Informationsflüsse, hier treffen verschiedene Informationskanäle aufeinander und verzweigen sich wieder. Und von hier aus kann die Kanzlei schnell und aktuell agieren und reagieren.

Alle diese Funktionen und noch einige mehr kann Ihre Website erfüllen. Vorausgesetzt, die richtigen Leute finden Ihre Website und finden auf Ihrer Website das, was sie brauchen, um sich für Ihr Rechtsberatungsangebot entscheiden zu können. Mehr ist nicht nötig, weniger aber auch nicht. Gehen wir das Ganze deshalb Punkt für Punkt durch.

Die richtigen Leute müssen Ihre Website finden

Wer Ihre Website finden soll, hängt ganz von Ihnen und Ihrem Angebot ab. Sind es Prädikatsabsolventen, denen Sie 120.000 Euro Einstiegsgehalt und eine 100-Stunden-Woche anbieten wollen? Sind es alle Autofahrer der Region Düsseldorf, die einen Verkehrsunfall erlitten oder verursacht haben und nun Rechtsbeistand brauchen? Sind es Immobiliengesellschaften, deren Bauvorhaben Sie rechtlich betreuen wollen – oder generell Großunternehmen, deren Merger und Demerger Sie juristisch begleiten möchten?

–> Je nachdem, auf welche Zielgruppe Sie es abgesehen haben, müssen diese Personen und die Suchmaschinen Ihre Website zu den für sie relevanten Stichworten finden. Das ist nicht alleine eine Frage von technischer SEO (Search Engine Optimization) sondern vor allem eine Frage von guten Inhalten. Und gute Inhalte sind verständliche, prägnante und nützliche Texte. Klartexte eben.

Die Leute müssen auf Ihrer Website finden, was sie brauchen

Auf der Website angekommen, müssen Besucher dort auch auf Anhieb die für sie nützlichen und relevanten Informationen finden.

Die Informationen, im Webtexter-Jargon auch als Content bezeichnet, müssen für den Besucher passend und nützlich sein. Schwierig, wenn kaum Infos da sind. Eine dürre Aussage wie: „wir bieten Arbeitsrecht an“, sagt nichts darüber aus, ob sich die Kanzlei mit Verve für Pfandbons stehlende Kassiererinnen einsetzt oder ob sie auf Arbeitgeberseite millionenschwere Outsourcing-Projekte individual- und kollektivarbeitsrechtlich begleitet, oder ob sie Entsendeverträge vorzugsweise nach Indien vertragsrechtlich gestaltet.

Je präziser und überzeugender Sie darstellen, was Sie wem anbieten und was er von Ihrer Unterstützung hat, desto lieber und länger wird Ihr Bescucher er auf Ihrer Website verweilen und desto bessere Argumente liefern Sie ihm, sich für Sie zu entscheiden. (Mehr zur Frage, wie man darstellt, was man zu bieten hat, finden Sie in meinem Kommunikationsratgeber für erfolgreiche Kanzleien „Klartext für Anwälte“).

Die Website muss Entscheidungshilfe geben

Kein millionenschwerer Deal wird in die Hände einer Kanzlei gelegt werden, weil nur diese eine schöne Website hat. Aber eine schöne und passgenaue Website ist das I-Tüpfelchen in einer Reihe von Faktoren, die einen Mandanten letztlich dazu veranlasst, dem Beratungsteam der Kanzlei X mehr zu vertrauen als dem Beratungsteam von Kanzlei Y. Und sei es nur die Tatsache, dass die Website ihm das gute Gefühl vermittelt, Service- und Informationsqualität sowie Klarheit und Prägnanz der Sprache sind bei dieser Kanzlei keine leeren Worthülsen.

Der Service der Website dürfte auch ausschlaggebend sein, wenn ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Rechtsrat sucht. Weiß die Kanzlei offenbar, wovon sie redet? Denkt sie mit und denkt sie weiter? Redet sie deutsch? Erklärt sie Stichworte wie MPU (=Idiotentest = medizinisch-psychologischer Test)? Und sagt sie, was das kostet.

Eine Website, die das anschaulich und gut macht wie zum Beispiel die Seite „Unfall, und was nun?“ (http://www.unfall-und-was-nun.de, liefert gute Argumente, warum Menschen ausgerechnet diese Kanzlei beauftragen sollten. Wer sich derart gut in die Fragen potenzieller Mandanten hineindenkt und sie beantwortet, liefert den Anscheinsbeweis, dass er ihre Fälle auch vor Gericht gut vertritt.

Die richtigen Leute müssen Ihre Website finden

Damit das Internet all diese tollen Inhalte auch findet, muss Ihre Website technisch auf dem neuesten Stand sein. Eine Website, die schon drei oder vier Jahre alt ist, erfüllt die technischen Standards meist nicht mehr. Sie braucht ein modernes Content-Management-System und sie muss übersichtlich und optisch ansprechend gestaltet sein, Usability (=Benutzerführung) und Webdesign müssen stimmen.

Wird mir nicht all mein wertvolles Rechtswissen geklaut, wenn ich es freimütig ins Internet stelle?

Textklauer, die versuchen, sich an fremdem Wissen zu bereichern, gibt es immer wieder. Doch eine aus Plagiaten zusammengestoppelte Seite ist niemals so gut wie eine von Textprofis originär erstellte. Bleiben Sie also cool und bleiben Sie am Ball. Plagiate lassen sich aufspüren (wie die Affaire des gerade zurückgetretenen Bundesverteidigungsministers #guttbye) eindrucksvoll zeigt. Etwa mit einem Tool wie www.plagaware.de.

Viel wichtiger aber ist: Ihre Beratungskompetenz und Ihre Erfahrung vor Gericht kann Ihnen niemand stehlen. Genau diese demonstrieren Sie aber mit einer guten Website. Einer Website, die Ihr bester Außendienstmitarbeiter ist.

Sie sind der Ansicht, Ihre Website schöpft noch nicht ihr volles Potenzial aus?
Sie wollen sich beraten lassen?
Nehmen Sie Kontakt auf: Eva Engelken, Kommunikation und Legal PR,
Tel. 02161-4787598 oder willkommen@klartext-anwalt.de. (Kontaktformular).

Sie wollen mehr zu Thema „Sprachlich im Marketing überzeugen“ lesen?
Lesen Sie „Klartext für Anwälte“.

  • Direkt bestellen bei Amazon
  • Direkt bestellen beim Linde-Verlag

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Suchmaschinenoptimierung, Website

Kanzleikommunikation – Marketing mit Büchern – Buchexposé

16. Februar 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Mit dem Exposé überzeugt Ihre Buch-Idee einen Verlag
Liebe Leserin, lieber Leser,

in unserer Serie „Making of Klartext-für-Anwälte“ kommen wir heute zum Exposé.

Schon mal erwogen, selber ein Buch zu schreiben? Dann brauchen Sie ein Exposé. Ein Exposé ist das Bewerbungsschreiben Ihres Buches, das einen Verlag überzeugen will es zu verlegen.

Im Gegensatz zu früher (als ohnehin alles besser war,) geht es im heutigen, völlig überlaufenen Sachbuchmarkt nicht mehr ums fertige Manuskript. Es geht um die überzeugende Darstellung der Buch-Idee. [Weiterlesen…]

Seiten: 1 2 3 4 5

Kategorie: Aktuelles, Download, Kanzleikommunikation, Sachbuch: Tutorial Stichworte: Buch, Buchmarkt, Exposé, Kanzleikommunikation

Kommunikationsstrategie für Kanzleien

11. Februar 2011 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Manchmal werde ich gefragt: „Können Sie auch Strategie?“  Dann schüttle ich den Kopf, denn Managementstrategien, mit denen Sie Ihr Unternehmen auf Vordermann bringen können, sind Ihre Baustelle. Mein Job ist es, Ihttps://www.klartext-anwalt.de/wp-admin/post.php?post=581&action=edithnen zu helfen, für Ihre unternehmerischen Ziele die passende Kommunikationsstrategie zu entwickeln.

Als erstes klären wir Ihren Bedarf:

  • Beispielsweise eröffnen Sie ein neues Büro und wollen den neuen Standort bekanntmachen.
  • Ein neuer Partner oder ein ganzes neues Team ist zu Ihrer Mannschaft gestoßen; nun wollen Sie Ihre neuen Kompetenzen in Mandate ummünzen.
  • Sie genießen in Fachkreisen einen hervorragenden wissenschaftlichen Ruf für Vergaberecht. Im Handelsblatt und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird gleichwohl immer nur Ihr Konkurrent als Experte zitiert.
  • In den letzten Jahren haben Sie viel Geld für Sponsoring und Auftritte auf Fachkonferenzen ausgegeben und Sie fragen sich: „Hat’s was gebracht oder sollte ich was ändern?“
  • Sie brauchen gute Leute, können aber kein Gehalt wie eine Großkanzlei bieten und müssen  mit anderen Pfunden wuchern.
  • Sie sind eine Großkanzlei und wollen die Top-Absolventen gewinnen und brauchen ein Strategie, mit der sie ins Herz der Bewerber treffen.

Sechs unterschiedliche Situationen, die eins gemeinsam haben: Sie wollen Menschen für etwas gewinnen und zu einem bestimmten Handeln bringen. Auf diese Menschen, Ihre Zielgruppen, müssen sich daher Ihre Anstrengungen richten.

Das will gut geplant sein, denn Ihre Zeit und Ihr Budget sind endlich. Das Kommunikationskonzept liefert Ihnen das Drehbuch, egal, ob Sie Ihre Kommunikation für die nächsten drei Jahre oder nur für ein einzelnes Projekt planen, wie etwa Ihre neue Website oder Ihr 10-jährigen Kanzleijubiläum.

Das Konzept beantwortet die Fragen: „Bei wem ist es wichtig, was er von Ihnen hält und was soll er tun?“ Als erstes orten wir Ihre Zielgruppen: Wunschmandanten, Absolventen, Unternehmen einer bestimmten Region, Straftäter, Journalisten, Multiplikatoren oder andere. Dann verorten wie Sie. Denn nur, wer sich selber kennt und von sich selber überzeugt ist, kann andere überzeugen. In einem Workshop holen wir etwas weiter aus. Wir beginnen damit, Sie als Kanzlei beziehungsweise Sie als verantwortliche Akteure der Kanzlei zu identifizieren: Wer sind Sie, was können Sie, was unterscheidet Sie von der Konkurrenz, kurz: Was macht Sie zu etwas Besonderem und was nützt das Ihrer Zielgruppe?

Wenn uns und Ihnen das klar ist, haben wir einen Ansatzpunkt, mit welchen markanten Eigenschaften wir Sie am besten in der Öffentlichkeit positionieren. Die so genannte Positionierung sagt aus, welche Rolle Sie in den Köpfen Ihrer Zielgruppen spielen wollen. Logisch ist, dass dieses Vorstellungsbild hochgradig attraktiv für die Zielgruppe sein muss. Alles, was Sie über Neuromarketing und Unique Selling Proposition und Ähnliches wissen, hier ist es angebracht.

  • Als TOP-5-Wirtschaftskanzlei positionieren Sie sich beispielsweise als Member des Magic Circle („Als einer von uns gehören Sie zum ausgewählten Kreis“).
  • Als kleinere Beratungsgesellschaft positionieren Sie sich als die unabhängige Alternative zu den BIG FIVE („Die unabhängige Alternative“).
  • Als Managing Partner positionieren Sie sich in den internen Kommunikation als der oberste Interessenvertreter Ihrer Kanzlei („Sie bearbeiten Ihre Fälle, ich halte Ihnen den Rücken frei“).
  • Als Strafverteidiger positionieren Sie sich als der Spezialist für die ganz harten Fälle („Gehen Sie kein Risiko ein, wir sprechen für Sie“).
  • Als Anwalt der kleinen Leute („David brauchte 5 Steine gegen den Riesen, uns reicht 1 Blick ins Gesetz“).

Ihre Positionierung ist der Dreh- und Angelpunkt Ihrer Kommunikation. Alles, was Sie sich an Strategien, Kernbotschaften und kommunikativen Maßnahmen ausdenken und für welche Gestaltung Sie sich entscheiden – alles dient dazu, Ihre Positinierung überzeugend zu transportieren.

Sie wissen, wie und als wer Sie sich positionieren wollen? Perfekt. Dann geht es an die Umsetzung. „Integrierte Kommunikation“ heißt das Lieblingswort vieler PR-Profis. Die Worthülse meint eine Selbstverständlichkeit,  nämlich, dass alle Maßnahmen untereinander und auf die Positionierung abgestimmt sein sollten.

Einer groben Festlegung des Marketing-Mixes folgt die konkrete Maßnahmenplanung. Welcher Etat steht zur Verfügung? Welche Instrumente setzen Sie ein (PR, Werbung, Sponsoring – Direktmarketing?) und in welchem Mischungsverhältnis? Verpulvern Sie Ihren Etat für ein Großplakat quer über den Potsdamer Platz plus 300 qm Standfläche auf der Absolventenmesse oder gewinnen Sie Ihren Nachwuchs womöglich doch eher und günstiger durch gezieltes Netzwerken in Sozialen Netzwerken? Welche Bausteine setzen Sie ein von PR, Werbung, Social Media, interne Kommunikation? Welche PR-Elemente verwenden Sie? Egal, wofür Sie sich entscheiden: Stellen Sie sicher, dass

  • Die Maßnahmen die angepeilte Zielgruppe erreichen;
  • sie zur Positionierung und den zu transportierenden Botschaften passen;
  • sie überhaupt und zur vernünftigen Preisen realisierbar sind und Ihre Zielgruppen nicht langweilen.

Alles beisammen? Dann loslegen. Und wenn es läuft, die Evaluation nicht vergssen. Haben Sie sorgfältig geplant und sich realistische Kommunikationsziele gesetzt, sollten Sie nun sehen können, ob Ihre Maßnahmen zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. Wenn nicht, nachjustieren.

  • Interesse an einem Workshop zur eigenen Kanzleistrategie? Strategisch kommunizieren heißt: Sie wissen, wo Sie unternehmerisch hinwollen und wir entwickeln gemeinsam das dazu passende Kommunikationskonzept.
  • Vorher noch mehr lesen zum Thema Kanzleikommunikation? Lesen Sie „Klartext für Anwälte“.
  • Nehmen Sie Kontakt auf.

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Kanzleikommunikation, Kanzleistrategie, Managing Partner

  • « Vorherige Seite
  • 1
  • 2

Über den Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken über den (juristischen) Tellerrand. Seien Sie dabei!



rss RSS Feed abonnieren

Wer hier schreibt

Eva Engelken, PR-Beraterin, Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin
Weiterlesen…

Themenliste

  • Aktuelles (70)
  • Anwaltsdeutsch (13)
  • Blogparade (1)
  • Download (1)
  • Employer Branding (2)
  • Interviews (8)
  • Kanzleikommunikation (30)
  • Klartext schreiben (6)
  • Kommunikationstipps (16)
  • Politik (7)
  • Presse (11)
  • Public Relations (2)
  • Recht (6)
  • Rezension (11)
  • Sachbuch: Tutorial (10)
  • Seminare (1)
  • Strategie (7)
  • Veranstaltungen (5)

Beitragsarchiv

Auf Facebook Klartext lesen

Facebook

Eva Engelken gefällt

Klartext-AnwaltKlartext-Anwalt

Schlagwörter

Abtreibung Amtsdeutsch Anwaltsdeutsch AnwaltsPR Buch Buchrezension Exposé Facebook Framing Frauen Geschenktipp Internetauftritt Interview Journalist Kanzlei Kanzleikommunikation Kanzleistrategie Klartext Klartext für Anwälte Kommunikation Kommunikationsinstrument Kommunikationsratgeber Leseprobe Mandant Männer Persönlich Persönlichkeit Presse Pressearbeit Pressemitteilung Rechtsanwalt Rezension Rhetorik Schreibtraining Schwarze Rhetorik Seminar Social Media Stil Strategie Textkritik Trump Twitter Verständlichkeit Weihnachten Xing

Kategorien

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil ...

Aktuelle Termine

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

Übern Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken übern (juristischen) Tellerrand. Gucken Sie mit! » Zum Tellerrand-Blog

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil

Im Social Web

  •  linkedIn
  •  xing
  •  facebook
  •  twitter

Das Buch:

klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

Das Buch direkt bestellen:
  • » amazon
  • » Linde-Verlag

Mehr

  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz
logo
  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz

© 2025 klartext-anwalt.de · Eva Engelken · Text & PR · Tel.: +49 (2161) 4680009 · E-Mail

Diese Website setzt keine Cookies ein und sammelt keine Daten. Sollten Sie einen Beitrag kommentieren, akzeptieren Sie, dass wir die von Ihnen eingegebenen Daten aus Spam-Schutz-Gründen speichern. OK und wegklicken.Lehne ich ab.Datenschutz