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Kanzleikommunikation: Nicht überall, wo Teamgeist draufsteht, ist auch Teamgeist drin

13. Juni 2013 von Eva Engelken

Das Thema Werte liegt auch in der Kanzleikommunikation im Trend. Woran glaube ich? Nach welchen Wertmaßstäben handele ich? Was sind die Kerneigenschaften oder eben Werte, die mich als Anwalt oder Anwältin oder als Kanzlei vom Wettbewerber abheben? Im Rechtsberatungsmarkt, wo immer mehr Wettbewerb herrscht, bemühen sich die Konkurrenten immer stärker, sich abzugrenzen. Ein Mittel dazu sind die Werte.

Welche Werte machen den Markenkern aus? Exzellenz, Leidenschaft und Teamgeist

Manche große Kanzleien versammeln sich gar zu eigenen Werte-Tagen, um die Kanzleimarke zu stärken. Abgeschottet und professionell moderiert brüten Partner und Marketingleute dort ihren Wertekanon aus. Am Ende des Tages haben sie meist glänzende Werte entdeckt wie Exzellenz, Teamgeist, Leidenschaft oder Mandantenfokus. Klar, niemand käme auf die Idee, festzustellen, dass die hervorstechende Kanzleieigenschaften Habgier, Pedanterie oder Verbissenheit sind. Nein, bei der Feststellung der eigenen Werte stellen sich auch Anwälte nur Güteklasse-A-Siegel aus.

Und welche Werte bestimmen in Wahrheit das Handeln?

Einige geben mit den neu definierten Werten dann einen Image-Flyer in Auftrag. Die anderen ertränken ihre Mitarbeiter in seitenlangen Werte-Abhandlungen, die meist keiner liest. Und steht ein Relaunch der Website an, lassen sie die Werte auch dort einstellen – schön illustriert mit Segeljachten oder Kletterern. Dabei belassen es die meisten Anwälte. Das ist schade, denn sie vertun damit die Chance, mit ihren Werten echte Wertschöpfung zu betreiben. Präziser: Sie versäumen es, genauer hinzugucken und so bleibt eine Lücke zwischen den Werten, die ihr Handeln tatsächlich bestimmen und den Werten, die sie außen kommunizieren.

Der Markenwert Teamgeist weht oft nur auf dem Papier

Greifen wir den oft definierten „Wert“ oder die „Kerneigenschaft“ Teamgeist heraus. Bei der Außendarstellung des Teamgeists klafft die erste Lücke zwischen Schein und Sein. Wie stellt man Teamgeist nach außen dar? Logischerweise, indem man das Team zeigt. Etwa in den Pitch-Unterlagen oder auf der Kanzleiwebsite. Doch schon hier zeigt sich, dass es mit echten Teamgeist in Kanzleien meist nicht weit her ist. Denn abgebildet werden unter dem Menüpunkt „Team“ meistens nur die Partner und Associates. Aber wo bleibt der Rest vom Team? Die Referendare? Und was mit den Nichtberufsträgern? Menschen ohne zweites juristisches Staatsexamen, den Wirtschaftsanwälten oder den Bibliothekaren? Und was ist mit all den netten Frau Landmessers, Beckers oder Möllers aus dem Vorzimmer? Von Letzteren hört man die freundliche Stimme am Telefon, aber man sieht sie nicht.

In der Welt der Anwälte gilt das Team aus dem Backoffice nicht viel

Dass sie alle nicht gezeigt werden, lässt darauf schließen, dass sich das Team für Anwälte auf sie selber, die Damen und Herren Berufsträger beschränkt. In ihrer Welt gibt es sie und rundherum niemanden.

Dabei kann eine Kanzlei ohne ein schlagkräftiges Team einpacken. Ohne ein echtes Team von guten Mitarbeitern kann kein Partner drei Bücher pro Jahr plus 10 Fachaufsätze publizieren. Ohne Office-Managerinnen gibt es nicht nur keinen Kaffee, sondern laufen auch alle Anrufe ins Leere und bleiben die Terminkalender der Herren und Damen Anwälte leer. Wenn es den Teamgeist tatsächlich gäbe, müsste man diese Teammitglieder auch zeigen. Gute Geister müssen nicht unsichtbar sein. Aber offensichtlich gibt es gar keinen Teamgeist. Mein Hausarzt hat das übrigens erkannt. Seine Website spiegelt den Stellenwert des Office-Managements wieder. Dort steht nämlich fett gedruckt auch seine Office-Frau – neben all den ärztlichen Spezialisten.

Bei Topkanzleien kocht offiziell nur der Chef, auch wenn Paralegals das Gemüse schnippeln

Noch schwerer als bei den Office-Mitarbeiterinnen tun sich Kanzleien, wenn es um ihre juristischen Zuarbeiter geht, die Wirtschaftsjuristen oder sogenannten Paralegals. Diese tauchen nicht nur nicht auf der Website auf, sondern werden auch sonst gerne verschwiegen. Dabei kommt keine Kanzlei mehr umhin, nachzudenken, wie sie gute Leistung zu marktfähigen Preisen einkaufen und verkaufen kann. Eine Lösung besteht in der Spezialisierung und Arbeitsteilung im eigenen Hause. Eine andere Lösung im Einsatz externer Anbieter durch so genanntes Legal Process Outsourcing.

Nur: Nach außen dringt von solcher Teamarbeit  – nichts. Bei Topkanzleien kocht offiziell immer nur der Chef. Intern delegieren sie längst Arbeit an Paralegals in günstigeren Stadtquartieren. Denn erst die Teamarbeit macht die Bill wettbewerbsfähig. Nur nach außen mag man das nicht kundtun, welcher Teamgeist in einer Kanzlei weht.

Berufsständische Tradition erschwert echten Teamgeist

Eine Antwort mag in der berufsständischen Tradition liegen, die dem Anwaltsberuf anhaftet wie dem Arztberuf. Krankenschwestern sind und bleiben „Schwestern“, auch wenn sie so viele Jahre Erfahrung auf dem Buckel haben, dass sie den grünschnäbeligen Assistenzarzt zum Frühstück verspeisen könnten. Anwälte bleiben Anwälte. Zwar heben Wirtschaftsanwälte gerne ihr wirtschaftliches Verständnis hervor. Trotzdem meinen sie, dem Mandanten die Vorteile arbeitsteiliger Rechtsberatung verschweigen zu müssen.

Jeder Autohersteller, der eine Werksführung macht, zeigt stolz seine Fertigungsroboter, die die rohe Karosserie perfekt und zügig in ein Auto verwandeln. Sind Kanzleien auf ihre hauseigene Rechtsproduktion etwa weniger stolz? Warum zeigen sie dann die qualifizierten Assistenten und Assistentinnen, die die Berufsträger bei Routinetätigkeiten entlasten, nicht?  Vermutlich müssen manche Kanzleien dafür überlegen, was sie mit „Teamgeist“ eigentlich meinen. Und ob sie vielleicht tatsächlich mal als Team zusammenarbeiten sollten.

Mandanten und Bewerber mögen Transparenz

Bei Mandanten und Mitarbeitern könnte Klarheit über die Werte gut ankommen. Und garantiert auch bei Bewerbern. Die heiß begehrten Renos, Rechtsanwaltsfachangestellten und immer mehr auch die Wirtschaftsjuristen heuern garantiert lieber in einer Kanzlei an, wo man sie auch offiziell wertschätzt und nicht totschweigt wie ein dunkles Familiengeheimnis. Letztlich kann der Teamgeist überall durchschimmern. Wenn man ihn zum Leben erweckt.

Die Langfassung dieses Beitrags ist im Jahrbuch 2013 Deutscher Anwaltsspiegel erschienen http://www.deutscheranwaltspiegel.de/

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Employer Branding, Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Markenwerte, Mitarbeiterwerbung, Teamgeist, Werte

Wunderschönes Amtsdeutsch – Sprachtipps für Juristen

29. April 2013 von Eva Engelken

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die schräge Schönheit amtdeutscher Begriffe.

Als pflichtbewusste Sprachtrainerin sage ich meinen Trainees immer:

„Vermeiden Sie Substantivierungen, hemmt den Sprachfluss, behindert das Verständnis, Sie wissen schon.“

Ist alles richtig. Substantivierungen blinken wie Warnlampen: „Vorsicht, Behördendeutsch, Staubschicht auf der Zimmerpalme!“ Wird von den Teilnehmern eine festliche Veranstaltung durchgeführt, ahnt jeder: Der Bär steppt woanders, unter der bleiernen Schwere der Substantivierungen geht jede Partystimmung in den Keller.

Amtbegriffe sind Kunstwerke eigener Art

Manchmal allerdings trifft man auf Behördenwörter, die sind derartig verkrustet, dass sie schon wieder schön sind. Oder vielleicht nicht schön, aber kreativ. Irgendwie so, als hätte ein wahnsinniger Beamter sämtlich Aktenordner zu einem Scheiterhaufen gestapelt und Benzin darübergegossen.

Solch ein Wort ist die „Beauskunftung“. Zu finden beim Wikipedia-Stichwort „Auskunftei“, auch einem Wort, das die Asservatenkammer der Bürohengste schmückt:

„Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u. a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.“

Welch ein Satz! Schon die Auskunft selber ist ja ein Abstraktum; ein Mensch möchte etwas wissen, ein Sachbearbeiter erklärt es ihm, und unter dem bleiernen Blick des Beamten erstarrt das Gesagte sekundenschnell zu einer „Auskunft“ – wie bei der Sphinx, unter deren Blick alles zu Stein wird.  Der Mensch packt seine Auskunft und macht sich schleunigst vom Acker.

Wenn Menschen handeln, kleben Juristen die sprachlichen Etiketten darauf

Doch Juristen hätten ihren Beruf verfehlt, wenn sie das einfach geschehen ließen. („Da könnte ja jeder kommen!“) Sorgsam legen sie den Vorgang unter dem passenden Stichwort ab („lachen, lochen, abheften“), und aus dem Ereignis, dass ein armes Menschlein in die Behörde geschlichen kam, und etwas wissen wollte, wird die „Beauskunftung.“

So läuft das ab. Und wo bleibt der Sprachtipp? Fällt diese Woche aus.

  • Wenn Sie mehr wissen wollen, richten Sie Ihr Beauskunftungsersuchen bitte schriftlich in einfacher Ausführung an engelken@klartext-anwalt.de. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein eigenes Sprachschätzchen der geneigten Öffentlichkeit zur gefälligen Kenntnisnahme unterbreiten wollen. Besonders gelungene Ausführungen werden prämiert mit der Zimmerpalme des Monats.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Kommunikationsratgeber, Stil

Teile und herrsche – Sprachtipps für Juristen

22. April 2013 von Eva Engelken

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die Methode, lange Sätze zu kürzen und verständlicher zu machen.

Liebe JuristInnen, wie wäre es, wenn Sie ab und zu an die armen Menschen dächten, deren Muttersprache deutsch oder französisch, aber nicht juristisch ist? Folgenden Satz musste eine Dolmetscherin übersetzen und bekam prompt Kopfweh:

Satzbeispiel

„Soweit der Festsetzungsbeschluss auf einer Erklärung beruht, mit welcher sich der als Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet hat, führt das Amtsgericht – Familiengericht – über einen in dem Beschluss nicht festgesetzten Teil des im vereinfachten Verfahren geltend gemachten Anspruchs auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durch.“

Der Satz hat 54 Wörter. Für FamilienrechtlerInnen ist dieser lange Satz wahrscheinlich nicht einmal besonders unverständlich, man könnte sogar sagen, sie verstehen den Satz nach normaler Lektüre: also, nachdem sie den Text juristentypisch sorgfältig gelesen haben.

Warum also etwas ändern? Weil eine Dolmetscherin davon Kopfschmerzen bekommt? Das ist ja noch unwichtiger, als wenn in China ab und zu ein Sack Reis umfällt, mögen viele JuristInnen sagen. Es hilft, den langen Satz zu kürzen, weil der Normalmensch dreimal anfangen muss und ihn noch öfter lesen muss, bis er ihn endlich versteht. Der Satz ist nicht nur lang, seine Reihenfolge ist nicht logisch. Zwar haben viele Juristen noch viel längere Sätze verfasst (Heinrich von Kleist hat es auf Sätze mit bis zu 90 Wörtern gebracht), doch dann war der Satz zumindest perfekt konstruiert.

Methode: Informationen sinnvoll sortierten und auf mehrere  Sätze aufteilen

Wie kürzt man zu lange Sätze? Frei nach dem römischen Motto „Teile und herrsche“, indem man herrscht und teilt. Wer seinen Text beherrscht, weiß, welche Informationen der Satz transportieren soll, und kann ihn in logische Einheiten zerlegen. Logische Einheiten entstehen, wenn man zusammenfügt, was zusammengehört.

  •  Wer handelt in dem Satz? Das Amtsgericht, genau genommen das Familiengericht.
  • Was tut es? Es führt das streitige Verfahren durch.
  • Wann tut es das? Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten.
  • Welcher Anspruch wird streitigen Verfahren behandelt? Einen Teil des im vereinfachten Verfahren geltend gemachten Anspruchs.

(Zwischenfrage vom Nichtjuristen: Ist damit der Unterhaltsanspruch eines Kindes gemeint? Antwort: Ja.)

  • Und welcher Anspruch genau bitte? Derjenige Teil des Anspruchs, der im (Festsetzungs-)Beschluss nicht festgesetzt wurde.

 (Zwischenfrage vom Nichtjuristen: Was ist ein streitiges Verfahren? Laut http://www.maess-heller.de/Juristisches-Glossar/streitiges-Verfahren.html  ist „ein streitiges Verfahren ein gerichtliches Verfahren, in dem geklärt wird, ob eine Gläubigerforderung gegenüber einem Schuldner rechtlich begründet ist oder nicht.“)

Zwischenergebnis

Halten wir als Zwischenergebnis fest:

Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten klärt das Familiengericht im streitigen Verfahren, ob ein bestimmter Teil des Unterhaltsanspruchs besteht, und zwar der Teil, der im vereinfachten Verfahren geltend gemacht, aber im Festsetzungsbeschluss nicht festgesetzt wurde.

Und wie geht der Satz weiter? Das erfahren wir, wenn wir weiterfragen:

  • Unter welchen Voraussetzungen führt das Familiengericht dieses Verfahren durch?

Voraussetzung ist, dass der Festsetzungsbeschluss auf einer Erklärung beruht, mit welcher sich der als Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet hat.

  • Aha. Und was heißt das?

An dieser Stelle müssten wir länger ausholen und erläutern, dass es sich um einen im vereinfachten Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG erlassenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss handelt. Diesen erlässt das Familiengericht auf Antrag des betreuenden Elternteils. Die Voraussetzung dafür ist, dass der nicht-betreuende Elternteil erklärt hat, zum Unterhalt verpflichtet zu sein. Und so weiter… Doch im heutigen Tipp geht es nur um das Satz-Zerkleinerungs-Prinzip. Deshalb verzichten wir wir an dieser Stelle auf weitere inhaltliche Erläuterungen.*

Erkenntnis: Lieber zwei Babymonster als ein ausgewachsenes Satzungeheuer

Es macht ein Satzungetüm von 54 Wörtern Länge verständlicher, wenn man die Informationen in eine logische Reihenfolge bringt und sie dann auf zwei oder mehr Sätze aufteilt. Weitere Verständnisblocker lassen sich dann im nächsten Schritt beseitigen. Die an sich simple Methode („logische Reihenfolge herstellen und Infos auf mehrere Sätze aufteilen), lässt sich bei vielen Sätzen anwenden. Den Leser freut es.

*Frage: Gibt es von den geneigten LeserInnen dieses Blog Vorschläge, wie sich der Satz obendrein laienverständlich umformulieren lässt? Sachdienliche Hinweise gerne in den Kommentaren oder an engelken@klartext-anwalt.de – vielen Dank!

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext, Stil, Textkritik

„Schreibe wie du sprichst“ – Sprachtipps für Juristen

15. April 2013 von Eva Engelken

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die Frage, welche Vorteile die mündliche Ausdrucksweise hat.

„Schreibe, wie du sprichst!“

Sagt Ludwig Reiners, der Stilkritiker. Sich beim Schreiben an der mündlichen Ausdrucksweise zu orientieren, empfehlen auch Wolf Schneider oder Helmut Schmidts Redenschreiber Thilo von Trotha. Der Grund dafür dürfte sein, wie Ludwig Reiners mutmaßt, dass „ein Gespräch lebendiger ist als ein Buch“. Im Gespräch macht der Redner Pausen, er holt Atem und er guckt sein Gegenüber an, ob es ihn verstanden hat. Laut Ludwig Reiners bevorzugt die gesprochene Sprache den:

„bestimmten und entschiedenen Ausdruck statt des allgemeinen und unentschiedenen, den anschaulichen statt des abstrakten; sie stellt die Wörter nicht nach Regeln, sondern nach Gewicht; sie baut kurz beigeordnete Sätze, keine langen, verschachtelten; sie legt die entscheidende Mitteilung ins Zeitwort, nicht ins Hauptwort.“

All diese Merkmale führen dazu, dass der Text lebt – beim Zuhörer wird das Kopfkino angeworfen, er fühlt sich persönlich angesprochen und kann sich leichter eine eigene Meinung bilden.

Ein guter Redner liest seinen Vortrag nicht ab

Eigentlich sollte eine Rede ebenfalls die Regeln der mündlichen Ausdrucksweise beherzigen. Doch jeder, der schon mal gähnend in einem von Juristen gehaltenen Seminar saß, weiß, wie viele VortragsrednerInnen ihre Zuhörer vergessen haben. So wie mein Zivilrechtsprofessor, der nuschelnd und leiernd auf der Hörsaalbühne hin und her tigerte und höchstens aufsah, wenn er sich mit den Beinen im Mikrofonkabel verheddert hatte. Sie trauen sich nicht, frei zu reden, sondern lesen einfach ihren Vortragstext ab.

Das ist das Problem. Denn beim Schreiben lieben JuristInnen es:

  • Sich unentschieden auszudrücken: „…wird die Zukunft zeigen“, „bleibt abzuwarten“
  • Abstrakte Wörter zu benutzen: „Mit der Ausführung der Tat zu beginnen“.
  • Sätze nach allen Regeln der Kunst verschachteln: „Erst am 18. September 2012 und damit nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO hat der Beschwerdeführer die rechtzeitig eingelegte Revision gegen das ihm am 17. August 2012 zugestellte Urteil begründet.“

Die juristische Rhetorik sollte sich am Mündlichen orientieren

Natürlich gibt es gute Gründe, warum JuristInnen so schreiben, wie sie schreiben. Doch wann immer möglich, sollten sie sich in ihren Texten um mehr „Mündlichkeit“ bemühen.

Sagt übrigens schon Fritjof Haft:

„Fast alle juristischen Überlegungen würden besser mündlich angestellt, und zwar im dialogischen Verfahren, weil hier Verständlichkeit, Trefflichkeit und Qualität der Argumente sofort in das Verfahren rückgekoppelt werden können.“

Natürlich weiß auch Haft, dass der Juristen- bzw. Anwaltsalltag stark von der Schriftproduktion geprägt ist. Aber er erinnert daran, dass die Anwaltstätigkeit im Kern der mit den Mitteln der Sprache geführte Kampf ums Recht ist. Die juristische Rhetorik ist „eine rhetorische Methode, um das Chaos sozialer Konflikte zu bewältigen.“

Und Rhetorik wiederum hat die Aufgabe zu:

  • docere et probare (belehren, argumentieren)
  • conciliare et delectare (gewinnen, erfreuen)
  • flectere et movere (rühren, bewegen).

Sagt sogar schon Aristoteles. Heißt für die juristische Textproduktion: Juristische Sprache – ob geschrieben oder gesprochen – soll nicht einschläfern, sondern bewegen. Damit das gelingt, sollten JuristInnen sich lebendig ausdrücken. Im Idealfall also schreiben, wie sie sprechen.

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Kategorie: Aktuelles Stichworte: Anwaltsdeutsch, Kommunikation, Rhetorik, Textkritik

Von Apostel bis Wirtschaftsanwalt: Storytelling als Marketingmethode

28. März 2013 von Eva Engelken

Die Blogparade zum Thema Storytelling fasst zusammen, wo in beruflichem Kontext Geschichten erzählt werden.

Wie definierst Du im Jahr 2013 den Begriff Storytelling?

Nicht anders als im Jahre 30 nach Beginn unserer Zeitrechnung, als Jesus mit seinen Jüngern umherzog und den Menschen mit Gleichnissen grundlegende Weisheiten vermittelte: über das Leben, die Liebe, den Tod und das ewige Leben. Oder weitere 10.000 Jahre früher, als die Höhlenmenschen am Feuer saßen und ihren Kindern Gutenachtmärchen vom bösen Säbelzahntiger erzählten.

Wie viel ist Hype bzw. Buzzword, was ist neu am Storytelling?

Das Storytelling als Methode ist alt, wie gesagt. Aber es war schon immer der Job von Werbern und Marketingleuten, bewährte Techniken unter einer neuen Bezeichnung als neu und durchschlagend zu verkaufen. Und das Erzählen von Geschichten ist nun einmal eine der bewährtesten Methoden, die wir haben, Ideen in Köpfe zu pflanzen. Deshalb lieben Werber, Politiker, Demagogen, religiöse Führer und Grundschullehrerinnen sie gleichermaßen.

Wie funktioniert aus Deiner Sicht Storytelling?

Mit Geschichten, Bildern dockt der Erzähler am Geschichtenreservoir des Zuhörers und Zuschauers an. Eine überschaubare Zahl von Urgeschichten und Urplots in unendlich vielen Variationen beantworten die Kernfragen unseres Lebens: Wer bin ich? Wer ist der andere? Wo ist mein Platz in dieser Welt? Damit ermöglichen die Geschichten dem Zuhörer, sich mit einer Sache zu identifizieren; oder sie verführen ihn zum Kauf: „Mit diesem Smartphone gehöre ich dazu, werde geliebt, usw.“ Oder: In dieser Seniorenresidenz lebe ich in Würde bis an mein Ende.

Wo und wie setzt Du Storytelling beruflich ein?

Ich berate ja schwerpunktmäßig Anwälte bei ihrer Kommunikation und gebe Schreibtrainings für Juristen. Neulich bei einem Vortrag über klare Sprache für Anwälte habe ich das Bild vom Ritter im Floskelpanzer eingesetzt. Ich habe erläutert, dass er den Helm absetzen muss, wenn er an zum Kaffeekränzchen beim Ritterfräulein Kunigunde erscheint. Genauso muss der Anwalt auf seine juristischen Floskeln und Fachbegriffe verzichten, wenn er einem Mandanten das Problem klarmachen will. Das haben die Anwälte sofort verstanden, erst recht, weil wir anschließend in einem Burgrestaurant aßen, wo echte Ritterrüstungen ausgestellt waren.

Wie können Kanzleien Storytelling einsetzen?

  • Praktisch überall. Im Kampf ums Recht gibt es Helden, Heldinnen, Schurken und dramatische Kulissen. Im Prozess, wenn sie sich klarmachen, welchen Kampf sie gerade kämpfen und welche Helden- oder Schurkenrolle die Medien ihnen zugedacht haben.
  • In der Pressearbeit: Journalisten wollen Geschichten erzählen, Anwälte, die in die Presse wollen, müssen die Geschichte hinter dem Rechtsthema erkennen.
  • Im Corporate Publishing: Für die eigenen Publikationen und die Website gelten die gleichen Regeln wie für die öffentlichen Medien.

 

Sie wollen mehr über Storytelling im Anwaltsmarketing erfahren? Kontaktieren Sie Eva Engelken, engelken@klartext-anwalt.de

Link zur Blogparade „Are we all storytellers?“

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Storytelling

Google, Anwalts Freund und Helfer

13. September 2012 von Eva Engelken

Was die Suchmaschine alles drauf hat

Von Eva Engelken und Christa Goede

Zählen Sie doch mal nach: Wie oft haben Sie heute schon gegoogelt? Keinmal, einmal, viele Male? Den eigenen Namen? Für die meisten von uns ist Google ein täglicher Begleiter: Wir interessieren uns für soziale Netzwerke, für politische und gesellschaftliche Ereignisse, das neue Gesetz, das neue Handy, oder wir suchen die neue Monsterbarbie, die sich unsere Tochter zum Geburtstag wünscht. Meist geben wir dafür unseren Suchbegriff in das Suchfenster ein und geben uns mit den Suchergebnissen zufrieden, die auf der ersten Seite stehen. Das machen die meisten Google-User so.

Unter Google Insight (http://www.google.com/insights/search/) kann man ablesen, welche Suchbegriffe weltweit pro Land und pro Kategorie gerade am häufigsten eingegeben werden. Wenn Sie die Kategorie „Gesetz und Regierung“ auswählen, sehen Sie in der Spalte „zunehmende Suchanfragen“ beispielsweise das „Meldegesetz“, welches in der Woche vom 9. bis zum 13. Juli die Schlagzeilen beherrschte. In der linken Spalte der Top-Suchanfragen finden Sie die Alltime-Suchfavoriten, welche vom Suchbegriff „Finanzamt“ dominiert werden.

Dehnen Sie Ihre Suche in der Kategorie „Gesetz und Regierung“ auf das ganze erste Halbjahr 2012 auf, entdecken Sie bei den Aufsteigern plötzlich Begriffe wie Gauck oder Wulff. Diese beherrschten im Frühjahr 2012 die Medien und damit auch die Suchanfragen. Derartige Rankings können Sie sich zunutze machen, um etwa die Nachfrage nach dem Produkt eines Mandanten oder die potenzielle Nachfrage nach einer eigenen Dienstleistung besser einschätzen zu können. Sie können zum Beispiel herausfinden, dass im September in Bayern die Nachfrage nach Dirndlkleidern ihr Jahreshoch erreicht – das hätte Ihnen allerdings auch Ihr gesunder Menschenverstand gesagt.

Aber mal angenommen, Sie sind auf Umweltrecht spezialisiert und wollen wissen, wie viele Personen bereits nach dem Begriff „Fracking“ suchen (= unkonventionelle Gasgewinnung durch Hochdruckwassereinleitung), könnten Sie herausfinden, dass erst seit 2010 nach dem Begriff gesucht wird, und dass Niedersachsen das größte Suchvolumen aufweist. Schon dieser kurze Blick auf die Top-Suchbegriffe unter Google Insight belegt, dass die meisten Leute einfache Suchbegriffe bei Google eingeben.

Suche abseits der ausgetretenen Pfade

Die linke Spalte der GooglesucheViel spannender – und ergiebiger – wird es jedoch, wenn man die klassische Suche unter www.google.de ein wenig verfeinert. Dann zeigt Google nämlich richtig, was es drauf hat. Wenn Sie Ihren Suchbegriff eingegeben haben, können Sie Ihre Suchbegriffe in der – dann erscheinenden – linken Spalte filtern: nach den Rubriken “Bilder”, “Maps”, “Videos”, “News” oder “Shopping”. Zudem gibt es einen Sprachfilter, mit dem Sie Ihre Suche auf deutschsprachige Sites, Sites aus Deutschland oder auf übersetzte Sites konzentrieren können. Hier sehen Sie auch, welchen Standort Google Ihnen aktuell zuweist. Der Standort hilft, wenn Sie beispielsweise ein Restaurant für ein Geschäftsessen in Ihrer Nähe suchen, oder einen Augenarzt oder wenn Sie schnell eine neue Krawatte kaufen müssen, weil Sie die alte mit Tomatensoße bekleckert haben. Diesen Standort können Sie jederzeit manuell ändern.

Menüs erweitern

Per Mausklick auf “Mehr” und “Mehr Optionen” lassen sich Menüs um diverse Optionen erweitern. Sie können nach den Rubriken “Bücher”, “Places”, “Blogs”, “Diskussionen” und “Apps” suchen. Die Suche in “Blogs” und “Diskussionen” kann Ihnen interessante Ergebnisse aus den sozialen Netzwerken liefern.

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, in welchen Foren sich Ihr neuer Bewerber in der letzten Zeit herumgetrieben hat oder wie die Facebook-Gemeinde das neue Produkt Ihres Mandanten diskutiert, können Sie hier fündig werden. Praktisch: Bei „Optionen“ lassen sich die Suchparameter individuell einstellen. Zum Beispiel können Sie Ihre Social Media-Suchergebnisse auf die Ergebnisse der letzten Woche beschränken. Oder nach einem bestimmten Typ von Website suchen: zum Beispiel nach Websites, die Sie noch nie besucht haben, oder nach Websites mit Bildern.

Wikis, Synonymsuchen und Übersetzungstools

Und Google kann noch mehr. Sie beim Reden-Schreiben unterstützen beispielsweise. Die Option “Wörterbuch” öffnet verschiedene Wikis (Online-Spezial-Lexika) oder Synonymsammlungen und in der rechten Spalte kann man sich sein Suchwort gleich in mehr als 60 Sprachen übersetzen lassen. Sehr praktisch für einen Gruß an den ausländischen Mandanten. All diese Menüs lassen sich mit einem Klick auch wieder schließen, wenn man sie für die aktuelle Suchanfrage nicht mehr braucht.

Spezial-Anfragen mit Google Such-Operatoren

Wer von vornherein weiß, wonach er sucht, kann mit den sogenannten Such-Operatoren die Suche effizient gestalten:

  • site:
    Durch Eingabe dieses Operators ins Suchfeld kann man sich alle einzelnen Webseiten einer Domain anzeigen lassen.
    Beispiel:
    site:http://www.kanzleiname.de (Wichtig: KEIN Leerzeichen zwischen Operator und Adresse)
  • OR, AND, –
    Mit diesen Operatoren lassen sich „Searchstrings“ bilden, um die Suchen zu präzisieren.
    Beispiele:
    Frau OR Mann listet alle Websites, die das Wort Frau ODER Mann enthalten.
    Frau AND Mann wirkt genau wie eine Suchanfrage nach Frau Mann.
    Die AND-Verknüpfung ist jedoch wichtig, wenn es um verschachtelte Anfragen geht: Frau AND Mann AND (Oma OR Opa). Hier bekommt man dann ein Suchergebnis, das die Worte Frau und Mann enthält und dazu noch das Wort Oma oder das Wort Opa).
    Frau -Mann zeigt alle Website an, auf denen das Wort Frau vorkommt und NICHT das Wort Mann.
  • ~ Mit diesem Sonderzeichen kann man nach Synonymen suchen.
    Beispiel:
    ~Frau zeigt alle Begriffe rund um das Wort Frau auf. (Dieses Sonderzeichen erzeugt man, wenn man die Taste mit dem Zeichen drückt und gleichzeitig die Alt Gr-Taste dazu nimmt.
  • filetype: Dieser Operator sucht nach bestimmten Datentypen.
    Beispiel:
    filetype: pdf Frau sucht nach PDFs, in denen das Wort Frau vorkommt.
  • intitle: Mit diesem Operator können Sie alle Websites suchen, in deren Titel das Suchwort vorkommt.
    Beispiel:
    intitle: Frau zeigt alle Websites, in deren Titel das Wort Frau platziert ist.
  • define: Der Operator, der Definitionen findet.
    Beispiel:
    define: Frau präsentiert die Wikipedia-Definition des Wortes Frau.

Es ist ziemlich egal, wonach Sie suchen – fast immer erweist sich Google als treuer Freund und Helfer. Sie müssen nur seine Eigenarten kennenlernen.

Sie sind neugierig geworden und wollen noch mehr wissen? Unter http://www.google.de/intl/de/help/features.html#keyword hält Google für Sie viele weitere Informationen für Sie bereit.

Die Autorinnen:

  • Eva Engelken
    Juristin, Wirtschaftsjournalistin und Beraterin für Kanzleikommunikation
    engelken@klartext-anwalt.de
  • Christa Goede
    Diplom-Politologin, Texterin, Social-Media-Expertin
    mail@christagoede.de

 

Kategorie: Aktuelles, Strategie Stichworte: Google, Kommunikation, Persönlichkeit, Recherche, Suchbegriff, Suche, Suchergebnis, Suchmaschine, Suchvolumen

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil II

30. Mai 2012 von Eva Engelken

 Was Kanzleien bei Umsetzung und Netzwerkpflege beachten sollten

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfragen: Wofür ist es gut? Wer ist überhaupt schon da? beantwortete Teil I des Beitrags. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie man es richtig macht. [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Social Media

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil I

18. Mai 2012 von Eva Engelken

 Teil I: Vorüberlegungen zum richtigen Umgang von Kanzleien mit Facebook, Twitter & Co.

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfrage lautet: Wofür ist es gut? Und wie macht man es richtig?

Wer ist überhaupt schon da?

Das sicherste Argument, die eigenen Kollegen bzw. die eigene Kanzlei dazu zu bewegen, die Fühler in Richtung Soziale Netzwerke auszustrecken, ist es, zu sagen: „Die Konkurrenz ist auch schon da.“ Sind andere schon da, senkt dies das Risiko, sich zu blamieren. Die Frage ist nur: „Wo treibt sich die Konkurrenz rum?“ Auf Xing sind praktisch alle Kanzleien vertreten – als Kanzlei oder mit einzelnen Anwälten. Auf Twitter sind viele Einzelkämpfer und einige Große unterwegs. Etwa die Kanzlei Noerr, die ihre Pressemitteilungen auf Englisch twittert und auf Gastbeiträge in diversen Publikumsmedien hinweist. Ebenso CMS Hasche Sigle, Linklaters, Sherman Sterling und einige andere. Auf Facebook haben nach wie vor nur wenige große Kanzleien eine eigene Präsenz errichtet. Man möchte nicht der Erste sein, der sich womöglich lächerlich macht, wenn er sich in die Gesellschaft von Urlaubsfotos und alltäglichem Geplapper begibt. Das ist ein Argument. Ein weiteres Argument sind die Risiken: Wer sein Unternehmen und seine Kanzlei auf Facebook (oder anderen Plattformen) präsentiert, präsentiert sich auf fremdem Grund und Boden, auf dem die Regeln des Hausherrn gelten. Andererseits wird Facebook immer wichtiger, sodass auch Kanzleien über kurz oder lang nicht mehr um eine Präsenz bei FB herumkommen dürften. Zum Beispiel im Bereich Human Resources. Junge Leute, die gewohnt sind, ihre Verabredungen via Facebook zu treffen, lassen sich auch auf Facebook zu Absolventenveranstaltungen & Co einladen. Vorgemacht hat es Linklaters UK unter http://www.facebook.com/linklatersgradsuk mit weit über 1.000 Fans. Die deutsche Linklaters-Seite liegt mit ca. 50 Fans weit dahinter. Auf Xing tummelt sich dagegen jede Menge Businesspublikum, sodass es sinnvoll ist, über eine Präsenz nachzudenken. Blogs pflegen so viele Kanzleien, bzw. haben Blogsoftware in ihre eigenen Websites integriert, dass dieses Medium schon als etabliert gelten kann.

Freud und Leid liegen beim Social Media-Marketing dicht beieinander – die Risiken

Natürlich birgt auch Social Media-Marketing – wie übrigens jede Form von Werbung – auch die Gefahr, außer Kontrolle zu geraten. Diese Gefahr ist bei hergebrachten Anwaltsmarketingmaßnahmen noch sehr gering – etwa bei einem gut abgehangenen NJW-Aufsatz – und steigt, je exponierter die Selbstvermarkungsmaßnahme ist. Bei einer furchtbaren Website ist die Gefahr, sich zu blamieren, schon ziemlich hoch. Bei unkontrolliertem Agieren in sozialen Netzwerken erst recht. Allerdings entwickelt sich das gesamte Internet immer mehr zu einem sozialen, das heißt interaktiven Web weiter. Somit bleibt auch Kanzleien über kurz oder lang gar nichts anderes übrig, als sich damit auseinanderzusetzen. Merkmal der sozialen Netzwerke ist der Dialog. Bei jedem Social-Media-Kanal ist daher eine intensive, stetige Beschäftigung gefordert und die Fähigkeit, auf Kritik zu reagieren. Kritik zu ignorieren oder gar kritische Beiträge zu löschen, sollte vermieden werden. Solche Handlungen werden als Zensur verstanden, dies kann erst recht zu unerwünschten Reaktionen führen. Unter http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13735616/Die-groessten-PR-Desaster-im-Internet-und-ihre-Folgen.html sind einige Beispiele der jüngeren Zeit zusammengefasst, wo die schlechte Reaktion des Unternehmens das Kritikfeuer erst so richtig entfacht hat. Besser ist es, souverän auf Kritik zu reagieren und die Diskussion zu suchen. Dieses Verhalten ist zwar zeitaufwendig, wird aber auf lange Sicht vom User belohnt. Denn nichts schätzt man virtuell höher als Glaubwürdigkeit und Authentizität.

Vorüberlegung 1: Welche Ziele hat Ihr Engagement in den sozialen Netzwerken?

Bevor Sie loslegen, sollten Sie – wie bei jeder Kommunikationsmaßnahme – Ihre Ziele klären. Möchten Sie eine eigene, weit vernetzte Community aufbauen? Oder Informationen und Wissen sammeln? Oder Ihre Reputation als Experte in einem Spezial-Gebiet verbessern? Bewerber informieren und anziehen? Ihre Pro-Bono-Aktivitäten bekannt machen? Oder etwas ganz anderes? Im Mittelpunkt aller Ihrer Überlegungen sollte aber immer Ihre eigene Unternehmenswebsite stehen – hier müssen Sie zuerst die Voraussetzungen für einen gelungenen Auftritt in den sozialen Netzwerken schaffen: Ein Blog, die Integration der Share-Buttons, regelmäßiger neuer Content. Der Vorteil: Falls Sie doch einmal Probleme mit Ihrem Social-Media-Auftritt bekommen oder die trendbewussten Userströme zu einer neuen Plattform wandern, haben Sie immer noch Ihre erprobte Unternehmensseite. Von dieser gut gepflegten und umfassend vernetzten Basis aus können Sie sich jederzeit neu orientieren.

Vorüberlegung 2: Wo netzwerkt Ihre Zielgruppe?

Ihr Angebot als Wirtschaftskanzlei zielt nicht auf Privatpersonen, sondern auf Unternehmen. Auf Privatpersonen haben Sie es nur abgesehen, wenn es Führungskräfte oder möglichst reiche Individuen sind, deren Vermögenswerte Sie betreuen. Jetzt wird es kniffelig: Superreiche Promis twittern und facebooken durchaus mit großem Vergnügen. Sollten Sie deshalb auch twittern? Lassen Sie es! Sie sind nicht Lady Gaga oder Ashton Kutcher, bei denen sich Millionen dafür interessieren, was sie gerade zum Frühstück gegessen haben. Zudem erwartet auch Lady Gaga nicht, vom Anwalt ihres Vertrauens Urlaubsbilder bei Facebook zu finden. Oder launische Tweets bei Twitter. Also können sie diesen Privatbereich getrost privat lassen. Fahren Sie die vorsichtige Tour und twittern und facebooken privat ein bisschen. Damit zeigen Sie, dass Sie up to date sind, aber Ihre Zeit nicht verdaddeln. Und Ihren privaten Facebook-Account können Sie ja ohnehin an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und zum Beispiel für Außenstehende sperren. Wenn Sie auf junge hoffnungsfrohe Nachwuchstalente zielen, sieht es schon ganz anders aus. Die finden sie – klar, sind ja ein- bis zwei Generationen jünger – auf jeden Fall auf Facebook. Es ist daher sinnvoll, fürs Recruiting auch Kanzleipräsenzen auf Facebook ins Kalkül zu ziehen – so wie Linklaters UK das macht (siehe oben). Mit einem Xing-Profil machen Sie keinen Fehler, denn ein großer Teil Ihrer Ansprechpartner tummelt sich dort auch. Zudem können Sie sich dort an den Diskussionen der fachbezogenen Gruppen beteiligen oder Ihre Unternehmensveranstaltungen präsentieren und die wichtigen Personen gleich einladen. Haben Sie viele Trendsetter unter Ihrer Kundschaft? Eine Firmenseite bei Google+ könnte hier die richtige Strategie sein. Eine Standardlösung für diese Entscheidung gibt es nicht; in jedem Fall sollten Sie Ziele, Vorlieben, benötigten Zeitaufwand und gewünschten Ertrag genau analysieren. In der Regel empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Kanälen.

Auf einen Blick: Die beliebtesten Social-Media-Kanäle

Facebook

  1. Einrichtung einer kostenlosen Facebook-Fanpage (Empfehlung: Seite so einrichten, dass Fans selbst auf der Seite posten können. So ist ein besonders intensiver Dialog möglich!) Wichtig ist, dass Sie eine Unternehmensseite einrichten und kein Privatprofil!
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Facebook-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Twitter

  1.  Einrichtung eines kostenlosen Twitterkanals, in dem Neuigkeiten getweetet werden.
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Twitter-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Xing

  1. Einrichtung einer „Unternehmensseite“, die allerdings kostenpflichtig ist (24,90 € für das Standard-Unternehmensprofil, 129 € für das Plus-Profil, mit dem dann auch ein Austausch mit der Zielgruppe möglich ist).
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Xing-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Bei der Pflege einer Xing-Seite sollten Sie beachten, dass hier eine andere, förmlichere Ansprache der Leser notwendig ist.

Google +

  1. Momentan empfiehlt sich die Einrichtung einer Google+Seite noch nicht, da sich diese Plattform noch nicht durchgesetzt hat.
  2. Empfehlung: Hier sollte die weitere Entwicklung aber genau beobachtet werden, um ein Google+-Profil bei Bedarf zu installieren.

 

Die Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede, www.christagoede.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel erschien am 16. Mai 2012 im Deutschen Anwaltsspiegel. Der zweite Teil erscheint am 30. Mai 2012 in Ausgabe 11/2012. Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags.

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Facebook, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Kommunikationsratgeber, Social Media, Twitter, Xing

Weihnachtsgruß: Das Geheimnis von Klartext …

23. Dezember 2011 von Eva Engelken

Liebe Leserinnen und Leser, gönnen Sie sich zu Weihnachten eine Klartext-Kur. Dieser kleine Feiertagsgruß offenbart Ihnen das Geheimnis von Klartext! [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Klartext, Weihnachten

Geschenke-Tipp für Klartext-Liebhaber

12. März 2011 von Eva Engelken

Ein kleines Fundstück, das Klartext-Liebhaber und solche, die es werden wollen, in ihre diesjährige Geschenkepalette aufnehmen sollten:

1. Stifte, die Klartext sprechen, nämlich: „ich mache kine Rechtchreipfela“. Das klingt wie der wundervolle Brief meiner Tochter (7)  „iwilwisnopsdiagutget,miagezgutt“ = ich will wissen, ob es dir gut geht, mir geht es gut.

Hier gehts zu den Bekenner-Stiften: Homepage

2. Ein Buch, das Klartext spricht: Klartext für Anwälte.
Warum Sie dieses Buch lesen und verschenken sollten? Hier lesen und bestellen.

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Geschenktipp, Juristen, Klartext

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