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Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelles / Wunderschönes Amtsdeutsch – Sprachtipps für Juristen

Wunderschönes Amtsdeutsch – Sprachtipps für Juristen

29. April 2013 von Eva Engelken 5 Kommentare

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die schräge Schönheit amtdeutscher Begriffe.

Als pflichtbewusste Sprachtrainerin sage ich meinen Trainees immer:

„Vermeiden Sie Substantivierungen, hemmt den Sprachfluss, behindert das Verständnis, Sie wissen schon.“

Ist alles richtig. Substantivierungen blinken wie Warnlampen: „Vorsicht, Behördendeutsch, Staubschicht auf der Zimmerpalme!“ Wird von den Teilnehmern eine festliche Veranstaltung durchgeführt, ahnt jeder: Der Bär steppt woanders, unter der bleiernen Schwere der Substantivierungen geht jede Partystimmung in den Keller.

Amtbegriffe sind Kunstwerke eigener Art

Manchmal allerdings trifft man auf Behördenwörter, die sind derartig verkrustet, dass sie schon wieder schön sind. Oder vielleicht nicht schön, aber kreativ. Irgendwie so, als hätte ein wahnsinniger Beamter sämtlich Aktenordner zu einem Scheiterhaufen gestapelt und Benzin darübergegossen.

Solch ein Wort ist die „Beauskunftung“. Zu finden beim Wikipedia-Stichwort „Auskunftei“, auch einem Wort, das die Asservatenkammer der Bürohengste schmückt:

„Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u. a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.“

Welch ein Satz! Schon die Auskunft selber ist ja ein Abstraktum; ein Mensch möchte etwas wissen, ein Sachbearbeiter erklärt es ihm, und unter dem bleiernen Blick des Beamten erstarrt das Gesagte sekundenschnell zu einer „Auskunft“ – wie bei der Sphinx, unter deren Blick alles zu Stein wird.  Der Mensch packt seine Auskunft und macht sich schleunigst vom Acker.

Wenn Menschen handeln, kleben Juristen die sprachlichen Etiketten darauf

Doch Juristen hätten ihren Beruf verfehlt, wenn sie das einfach geschehen ließen. („Da könnte ja jeder kommen!“) Sorgsam legen sie den Vorgang unter dem passenden Stichwort ab („lachen, lochen, abheften“), und aus dem Ereignis, dass ein armes Menschlein in die Behörde geschlichen kam, und etwas wissen wollte, wird die „Beauskunftung.“

So läuft das ab. Und wo bleibt der Sprachtipp? Fällt diese Woche aus.

  • Wenn Sie mehr wissen wollen, richten Sie Ihr Beauskunftungsersuchen bitte schriftlich in einfacher Ausführung an engelken@klartext-anwalt.de. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein eigenes Sprachschätzchen der geneigten Öffentlichkeit zur gefälligen Kenntnisnahme unterbreiten wollen. Besonders gelungene Ausführungen werden prämiert mit der Zimmerpalme des Monats.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Kommunikationsratgeber, Stil

Kommentare

  1. Simon Hengel meint

    29. April 2013 um 13:56

    Solche Substantive hätten ein eigenes Museum verdient. Mitunter durchlaufen sie auch noch eine Evolution ganz eigener Art – die nächste Stufe wäre vielleicht das Beauskunftungswesen, oder die objektive Beauskunftetheit des – damit umfassend beauskunfteten- Bürgers?

    Ein ganz tolles Substantiv ist auch die „Verböserung“.

    Man muss aber auch die Benutzer und Erfinder dieser Sprachmonstren in Schutz nehmen: In einem Schriftsatz ist die Eleganz des Ausdrucks nun einmal weniger wichtig als die inhaltliche Präzision. Schließlich kann sich die Leserschaft dieser Schreiben im Normalfall nicht einfach einer anderen Lektüre zuwenden, nur weil die Argumente nicht sehr eingängig formuliert sind. Allerdings wird diese Formulierweise gefährlich schnell „stilprägend“. Grüße von http://recht-klar-ausgedrueckt.de

    Antworten
    • Eva Engelken meint

      29. April 2013 um 14:12

      Ich finde Verböserung auch großartig, danke! Ebenso wie das Beauskunftswesen. Das ist die Schifffahrtskapitänsmützenherstellervereinigung, nur eben für Juristen!

      Antworten
  2. Eva Engelken meint

    30. April 2013 um 10:52

    Nachtrag: Bin erst nach dem Blogbeitrag über diese erlesene Website http://www.stupidedia.org/stupi/Amtsdeutsch gestolpert. Präzise: Diese Internetseite hat bei der Betreiberin der Website https://www.klartext-anwalt.de eine vollumfängliche spontane Aufmerksamkeitserweckung herbeigeführt.

    Antworten
  3. Beauskunftungsexperte meint

    4. August 2020 um 14:52

    Ich sehe hier viel Sarkasmus, aber keinerlei Alternative für den beispielhaften Ausdruck „Beauskunftung“…

    Antworten
  4. Kein Jurist meint

    19. Januar 2021 um 09:13

    Seit wann verwandelt die Sphinx jemanden in Stein mit Ihrem Blick…??? xD

    Und ich sehe nichts verwerfliches in dem Wort „beauskunft“. Was genau stört denn jemanden an diesem Wort? Es ist selbsterklärend und kommuniziert den Sachverhalt, genau das was man mit Wörtern tun will. ^^

    Antworten

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