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Aktuelle Seite: Start / Übern Tellerrand. Das Blog

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

10. Februar 2014 von Eva Engelken

Tagesseminar innerhalb der Tagung  „Justiz und Öffentlichkeit“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.-18. Juli 2014.

Das Seminar dient der Gestaltung einer möglichst optimalen Pressemitteilung. Dabei werden u.a. folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Themen eigenen sich für eine Pressemitteilung?
  • Was ist die Struktur einer Medienmitteilung?
  • Was sollte unbedingt vermieden werden?

Diese und andere Aspekte werden gemeinsam erörtert und anschließend mit praktischen Beispielen und Übungen vertieft.

Der genaue Zeitpunkt des Seminars wird noch bekannt gegeben.

 

Kategorie: Seminare, Veranstaltungen Stichworte: PR, Presse, Seminar

Beste Kanzlei, beste Anwältin, bester Jurablog – welchen Wert haben Rankings für das Kanzleimarketing?

3. Februar 2014 von Eva Engelken

bestes-jurablog-2014-anwaltsmarketing-590x416Immer  mehr Ranglisten, Handbücher und Nachschlagewerke schaffen Transparenz im einstmals abgeschotteten Anwaltsmarkt. Wer gut bewertet wird, freut sich, wer schlecht bewertet wird, stellt die Qualität des Rankings infrage. Klartext-Anwalt freut sich über den Titel Bester Jurablog Anwaltsmarketing und erörtert Nutzen und Bewertungskriterien von Juve & Co.

Was für ein tolles Ranking! Endlich sind meine Fähigkeiten als Blogautorin gewürdigt worden. Vollkommen zu Recht ist http://www.klartext-anwalt.de/tellerrand-blog/ in der Kategorie Anwaltsmarketing zum besten Jurablog 2014 gewählt worden: http://kartellblog.de/2014/01/06/poll-beste-jurablogs-2014/. Ich betrachte es als Ansporn, meine erfolgreiche Arbeit auch im folgenden Berichtszeitraum fortzusetzen. Großer Dank geht an Herrn Johannes Zöttl, Kartellrechtspartner bei Jones Day für seine großartige Arbeit als Initiator und Organisator des Votings. Er hat es unternommen, in seinem Kartellblog nach einem streng objektiven Verfahren über eine vorher nominierte Auswahl juristischer Blogs in 12 Kategorien abstimmen lassen.

Betrunkene Frackträger bei den Juve Awards in Frankfurt

Ähnlich begeistert äußern sich alle Anwälte respektive ihre Pressestellen, wenn sie zufällig das Glück hatten, einen der begehrten Juve-Awards, auch Branchen-Oscar genannt, als beste Kanzlei Deutschlands erhalten zu haben. Dann geht in Frankfurt in der Alten Oper echt die Post ab. Auch wenn es, unter uns, mehr peinlich als amüsant ist, wenn sich hunderte befrackter Anwälte betrinken und dann versuchen, ausgelassen zu tanzen. Natürlich freuen sie sich wirklich, wie auch ich mich freue. Trotzdem lohnt es sich, mal genauer hinzuschauen. Was nützen Rankings, wie kommen sie zustande?

Wer nichts gewonnen hat, stellt die Arbeit der Jury infrage

Denn: Ganz anders hören sich die Anwälte an, die weder einen Award erhalten haben, noch eine besonders gute Bewertung in einer der zahlreichen Kanzlei- oder Anwaltsranglisten oder einem der Handbücher. Sie schimpfen auf die Jury, sie prozessieren (dazu unten mehr), oder sie stellen die Arbeit der Redaktion infrage.

Zahl der Anwaltrankings in Deutschland wächst

Dabei gibt es immer mehr solche Anwaltsrankings. Geordnet nach Practice Area, Kanzlei, Einzelanwalt. Bis vor etwa 15 Jahren rankten nur Verlage in England, etwa der britische Fachverlag Chambers and Partner. Dann wagten sich hierzulande Magazine wie die Wirtschaftswoche mit den ersten Ranglisten in die Öffentlichkeit, damals noch streng beäugt von der Anwaltskammer. 1997 gründeten der Brite Dr. Aled Griffiths und seine Partnerin Dr. Astrid Gerber mit Kollegen in Köln den JUVE Verlag für juristische Informationen. Mit ihren Publikationen etablierten sie auch hier ein Bewertungswesen.

Mittlerweile gibt es auch in Deutschland so viele Rankings, dass große Kanzleien ganze Arbeitskräfte nur für die Einreichung von Unterlagen und Vorbereitung der Recherchegespräche abstellen müssen.

Eine nicht vollständige Auswahl unterschiedlicher Ranglisten und Handbücher:

  • JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien http://www.juve.de/handbuch
  • Nomos – Kanzleien in Deutschland: http://kanzleihandbuch.de/
  • Chambers and Partners: http://www.chambersandpartners.com/
  • Legal 500 (von Legalease): http://www.legal500.de/c/deutschland-2014
  • Mergermarkets: Legal Advisor League Tables: Beispiel 1. Quartal 2013: http://www.mergermarket.com/pdf/MergermarketLegalAdvisorLeagueTableQ12013.pdf
  • International: Managing IP: http://www.miphandbook.com/
  • German Tax Directors Handbook: http://www.taxdirectorshandbook.com/index.php/germany
  • Focus: FOCUS-Ranking Oktober 2013: Die 50 Top-Wirtschaftskanzleien (http://p4.focus.de/img_live/HBjyOVvA.pdf)
  • Wirtschaftswoche: Rangliste der Top-Kanzleien http://www.wiwo.de/themen/WiWo-Top-Kanzleien
  • Bestlawyers: https://www.bestlawyers.com/

Klatsch und Tratsch erfreut das Anwaltsherz

2005 schrieb der Handelsblattredakteur Jan Keuchel: „In nur wenigen Jahren hat es der Verlag [Juve] geschafft, aus der verschlossenen Zunft der Wirtschaftsadvokaten eine Gruppe heilloser Selbstbespiegeler zu machen, die sich sehnt nach den Juve-Auszeichnungen und den Produkten des Hauses.“ http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/strategie/das-phaenomen-des-koelner-verlags-juve-wer-ist-der-beste-wirtschaftsjurist-ein-handbuch-gibt-auskunft-seite-3/2576478-3.html

Submission heißt auf deutsch „Ehrerbietigkeit“

Für den, der die Qual der Wahl hat, lautet die Frage: Was sind Rankings und Handbuchbewertungen wert? Und wieviel nützen sie in der Kanzleikommunikation?

Diese Frage stellen sich Anwälte erst recht, wenn die Beurteilung nicht ansatzweise so großartig ausgefallen ist, wie sie es sich nach eigener Ansicht verdient hätten. Mir haben schon gestandene Partner von Wirtschaftskanzleien gesagt: „Frau Engelken, den Namen dieses Verlags wollen wir in dieser Kanzlei nicht mehr hören.“

Ärger über Redakteure, die auf Anwaltskosten teuren Wein saufen

Trotzdem wird auch diese Kanzlei ihre Teilnahmeunterlagen für die Handbuchbewertung wieder einreichen. Die Unterlagen heißen Submissions. Das heißt auf deutsch „Einreichung“, aber auch „Ehrerbietigkeit“. Ein passender Begriff, sieht man sich die Zuvorkommenheit an, mit der sich Wirtschaftskanzleien den zuständigen RedakteurInnen von Juve, Nomos, Chambers und wie sie alle heißen, nähern.

Ehrerbietig geführt werden die Interviews mit den Handbuchrechercheuren. Ehrerbietig bittet man sie anschließend zum Essen. Und ärgert sich nur hinter vorgehaltener Hand, wenn die Redakteure „immer den teuren Wein saufen“.

Schlecht bewertet heißt nicht schlecht gearbeitet

Erst recht ärgerlich werden die Anwälte, wenn falsche Informationen drin stehen. Das passiert, denn fehlerlos ist keins der Rankings. Das viele hundert Seiten dicke Juve-Handbuch ebenso wie das fast noch dickere Kanzleien in Deutschland vom Nomosverlag (KiD) stecken voller Fehler oder Einschätzungen, die man auch anders hätte treffen können. Es kommt bei Juve vor, dass der Partner einer Großkanzlei konsequent dem falschen Rechtsgebiet zugeordnet wird. Es geschieht, dass etwa die Compliance-Stärke der Kanzlei gelobt wird, obgleich der relevante Partner die Kanzlei längst verlassen hat. Es kann passieren, dass das KiD die Familienfreundlichkeit einer Kanzlei hervorhebt, obwohl die in ihrer ganzen Geschichte noch nie eine Frau zur Partnerin gemacht hat, aber in ihren Teilnahmeunterlagen viel von Diversity und Vätermonaten faselt und die Redaktion diese Selbstbeweihräucherung übernommen hat.

Eigentlich sollte man sich eher wundern, dass so viel Richtiges in den Handbüchern steht. Bei einem Verhältnis von 25 Redakteuren zu 900 Kanzleien bei Juve (http://www.juve.de/mitarbeiter) oder 23 teils freiem Redakteuren zu 500 Kanzlei bei Nomos (http://kanzleihandbuch.de/fileadmin/kid/PDFs/Die_KiD-Redaktion_stellt_sich_vor.pdf) ist das eine respektable Leistung.

Werden Großkanzleien bei Rankings bevorzugt?

Ein weiteres Ärgernis stößt vor allem den mittleren Wirtschaftskanzleien auf. Dass nämlich beim Juve-Verlag vor allem Großkanzleien Preisträger der Juve-Awards sind. Auch der Mittelstand fühlt sich juristisch hervorragend aufgestellt, kann aber nicht die Masse an imposanten Deals und Mandanten aufbieten, die es bei Juve in die Nachrichten-Timeline oder in den gedruckten Rechtsmarkt schaffen.

Verärgerte Zungen behaupten, Juve würde nur deshalb Großkanzleien favorisieren, weil diese die meisten Anzeigen schalten würden und dem Verlag finanziell am meisten Nutzen brächten.

Fakt ist wohl eher, dass auch die Juve-Publikationen den ganz normalen Kriterien für die journalistische Berichterstattung folgen. Berichtet wird, was neu, wichtig und interessant ist. Und da ist der Merger eines Konzerns mit tausenden von Mitarbeitern oder einem dreistelligen Millionenvolumen nun mal berichtenswerter, als die Partnerernennung einer mittelständischen Immobilienboutique. Das gilt nicht nur für Juve, das gilt für alle (Handbuch-)Redaktionen weltweit. Auch ein Handelsblatt räumt den Großkonzernen mehr Raum ein als den kleinen Klitschen.

Auch die Branchenblätter arbeiten nach journalistischen Kriterien: neu, wichtig und interessant

Die Dinge, die dort passieren, sind für den Gesamtmarkt einfach bedeutungsvoller als das alltägliche Kleinklein im Mittelstand. Entscheidend ist eher, wie sich die Redakteure dem Objekt ihrer Berichterstattung nähern. Objektiv, neutral oder kriecherisch und schönfärberisch? Um das zu beurteilen, reicht ein Blick in die Juve-Nachrichten, etwa zum ehemaligen Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und der Kanzlei Gleiss Lutz: http://juve.de/nachrichten/verfahren/2013/06/enbw-untersuchungsausschuss-mappus-geht-wieder-auf-gleiss-lutz-los-und-spricht-von-unwahren-aussagen. Für meinen Geschmack ist das objektive journalistische Berichterstattung. Die Formulierungen im Handbuch oder die Begründungen, warum eine bestimmte Kanzlei einen Juve-Award verdient hat, kommen schon mal ein bisschen geschwollen daher („Glück des Tüchtigen“ oder „erntet nun die Früchte ihres vor ein paar Jahren begonnenen Modernisierungskurses“). Doch das ist Geschmacksache.

Streit vor Gericht um die richtige Grundlage der Bewertung

Allerdings lässt sich über Geschmack hervorragend streiten. Und wenn das vor Gericht geht, wird‘s gefährlich. Der Prozess um die richtige Bewertung hätte dem Juve-Verlag seinerzeit um ein Haar das Genick gebrochen.

Vor über zehn Jahren prozessierten zwei Münchner Anwälte gegen die Ranglisten des Juve-Handbuchs. Sie trugen vor, dass die ohne objektive Bemessungsgrundlage zustande gekommenen Ranglisten den Leistungswettbewerb beeinträchtigten und getarnte Wirtschaftswerbung seien. „Andere objektiv keineswegs schlechter arbeitende Kanzleien und Einzelanwälte [würden] nur am Rande erwähnt werden oder [blieben] ganz unerwähnt“.

Das Oberlandesgericht München bestätigte den Vorwurf und damit die Zwangsvollstreckung der Unterlassungsforderung. Das hätte die Nichtauslieferung der fast druckfertigen 5. Auflage des Juve-Handbuchs bedeutet und das wirtschaftliche Aus für den noch jungen Kölner Verlag.

Bundesverfassungsgericht: für Handbuchbewertungen gilt die Meinungsfreiheit

Nur mit einer Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gelang es dem Verlegerpaar, Dr. Astrid Gerber und Dr. Aled Griffiths, die Verbreitung der 5. Auflage des Juve-Handbuchs  zu sichern und damit die wirtschaftliche Grundlage ihres Unternehmens, des Juve-Verlags:  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20020801_1bvr058002.html.

Zusammen mit dem Eilantrag präzisierten die Verleger das Vorwort im Juve-Handbuch. Sie erklärten, dass subjektive Wahrnehmungen und Einschätzungen die Basis ihrer Bewertungen bildeten: „Die hier getroffene Auswahl der Kanzleien ist das Ergebnis der auf zahlreichen Interviews basierenden Recherche der JUVE-Redaktion (siehe Einleitung S. …). Sie ist in zweierlei Hinsicht subjektiv: Sämtliche Aussagen der von JUVE-Redakteuren befragten Quellen sind subjektiv und spiegeln deren eigene Wahrnehmungen, Erfahrungen und Einschätzungen wider. Die Rechercheergebnisse werden von der JUVE-Redaktion unter Einbeziehung ihrer eigenen Marktkenntnis analysiert und zusammengefasst.“

Eine Vielzahl subjektiver Einschätzungen ergibt ein objektives Gesamtbild

Gut illustriert dies auch die heutige Erläuterung der Juve-Redaktion (http://www.juve.de/handbuch/recherchekriterien). Sie schreibt sinngemäß, dass es eine objektive Einstufung höchst individueller Beratungsleistungen nicht geben kann: „Ein objektives Vergleichskriterium zur Beurteilung von Anwaltskanzleien geben, wäre völlig verfehlt.“ Die Kanzleienrankings seien „daher eine Art grafischer Wiedergabe solcher subjektiven Einschätzungen einer Vielzahl von Mandanten, Anwälten und Akademikern aus dem In- und Ausland.“

Bei Rankings ist die Gesamtheit jedoch immer mehr als die Summe ihrer Teile. In der Gesamtheit nivellieren sich die Ausrutscher. Unterm Strich und durch den Abgleich vieler Einschätzungen entsteht ein zutreffendes Bild der Kanzleien und ihrer Arbeit.  Genauso wie die Gesamtheit aller Urteile mehr Rechtssicherheit im bundesdeutschen Rechtsverkehr erzeugt.

Der Juve-Verlag und seine Konkurrenten

Aus den Rankings ergibt sich erst recht ein zutreffendes Bild, weil die Konkurrenz zu Juve immer größer geworden ist. Das KiD-Handbuch (Kanzleien in Deutschland) von Nomos ist fast so dick wie das Juve-Handbuch. Im Gegensatz zu Juve berücksichtigt es nach Aussage von Chefredakteurin Dr. Anette Hartung ein bisschen stärker den Mittelstand der Kanzleien. Das goutieren all diejenigen, die sich bei Juve zu kurz gekommen fühlen. Obendrein sind die Submissions etwas leichter auszufüllen.

Fakt ist: Wenn die Kanzleien im April die Juve-Submissions eingereicht haben, können sie ihre Unterlagen bequem zweitverwerten, indem sie bis Juni die Angaben mehr oder minder direkt in die Nomos-Fragebögen kopieren.  Im Gegensatz zum Juve-Verlag arbeiten für die KiD-Redaktion überwiegend freie Redakteure, die sich ihr Geld zusätzlich in der eigenen Anwaltspraxis oder mit Beratungsleistungen für Marketing oder Business Development verdienen.

Noch erstellt Nomos keine Ranglisten im selben Umfang wie Juve oder verleiht Oscars. Doch schon jetzt tragen die detaillierten Kanzleibeschreibungen und individuell formulierten Bewertungen dazu bei, Transparenz zu schaffen.

Nomos, Legal 500 und Chambers rüsten in Deutschland auf

Weitere Konkurrenz oder zumindest Ergänzung zu Juve bilden die Liste von Legal 500 sowie das Einzelanwaltsranking BestLawyers. Legal 500 hat das Rechercheteam für Deutschland vergrößert http://www.legal500.de/assets/images/research/de2014/eng_researchers.pdf, kommt aber im Umfang der Beschreibung noch nicht an Nomos und Juve heran.

Das Vorbild für Juve ist natürlich Chambers aus Großbritannien, deren Einfluss im angelsächsischen Raum jedoch größer ist als in Deutschland. Für Kanzleien mit Wirkungsbereich Deutschland hat Chambers jedoch weniger Gewicht. Das ist anders für Kanzleien mit internationalem Geschäft. Für sie sind die Ranglisten von Chambers sehr wichtig. Das gleiche gilt für Spezialrankings. Etwa im M&A-Markt die vierteljährlich erscheinenden Legal Advisor League Tables von Mergermarket.

Neu bei den Rankings der Wirtschaftskanzleien ist die Liste von Focus. Bisher hat das Wochenmagazin nur Einzelanwälte in bestimmten Rechtsgebieten gerankt, etwa für Familienrecht, Arbeitsrecht und in anderen eher für Privatpersonen interessante Rechtsgebiete. 2013 veröffentlichte es erstmalig Wirtschaftskanzleien.

Rankings sind ein Baustein der Kanzleikommunikation

Was all diese Rankings nützen? Sie bringen demjenigen mehr Information, der sich dafür interessiert. Wer mit seiner Bewertung wirbt, kann bei Kunden, Bewerbern oder Quereinsteigern punkten. Nicht mehr und nicht weniger. Für Rankings gilt das gleiche wie für jedes andere Kommunikationsinstrument  – von der Website bis zum Messeauftritt: Sie sind ein Bausteinchen in der Gesamtkommunikation. Sie tragen zusammen mit anderen Faktoren dazu bei, dass sich die  Zielgruppen der Kommunikation ein zutreffendes Bild machen und sich dann für oder gegen die Kanzlei entscheiden können. Natürlich ist es für kleinere Kanzleien frustrierend, dass sie mit ihren wenigen Deals gegenüber den Großkanzleien abkacken und keinen Award erhalten. Sie profitieren aber bereits davon, „drin“ zu sein.

Wie schafft man es, in Rankings zu punkten?

Wenn Ranglisten und Bewertungen nützen, lautet die nächste Frage: Wie schneide ich möglichst gut ab?

Für viele von Rankings frustrierte Anwälte ist die Antwort klar: „Nur wenn wir Anzeigen schalten, werden wir im jeweiligen Handbuch bzw. im Ranking genannt. Und wenn nicht, rutschen wir ab.“ Juve und Nomos weisen solche Unterstellungen strikt zurück. Dasselbe gilt für Focus oder Wirtschaftswoche. Bei letzterer wachen erfahrene Redakteure, darunter die Branchenkennerin Claudia Tödtmann (http://blog.wiwo.de/management/) darüber, dass nur Experten das Wiwo-Siegel tragen dürfen, die es auch verdienen.

Gekaufte Lorbeeren oder objektive Berichterstattung?

Die frustrierten Anwälte haben Unrecht. Die Ergebnisse der Rankings beruhen nicht auf Bestechung oder Bezahlung. Der Deal der ernst zu nehmenden Handbuchredaktionen und Jurys mit den Kanzleien ist der gleiche wie der der Presse: „Wir berichten seriös und zuverlässig über euch. Dafür schenkt Ihr uns euer Vertrauen und nutzt unser Renommee für euer Marketing, indem ihr bei uns Anzeigen schaltet. Von diesen Anzeigen leben wir, wir machen unsere Berichterstattung jedoch in keinem Fall von eurer Anzeigenschaltung abhängig.“

Der Markt gibt den seriösen Redaktionen Recht. Bei ihnen landen stapelweise Submissions oder Empfehlungen und eben auch Anzeigenbuchungen. Handbücher hingegen, die nur gekaufte Kanzlei- oder Anwaltsporträts veröffentlichen, dümpeln unter ferner liefen. So ist Global Law Experts etwa ein bezahltes Verzeichnis mit kunterbunt zusammengewürfelten Kanzleien und Rechtsgebieten. Aus Deutschland taucht als einzige Großkanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek auf – in bunter Reihe mit Anwälten aus Ungarn, der Ukraine und Honolulu http://www.globallawexperts.com/Resources/GLE_HB_2013/index.html#/46/.

Es macht also allemal mehr Sinn, Zeit und Geld auf das Ausfüllen der Submissions und auf die Rechercheinterviews zu verwenden, als Geld für bezahlte Handbucheinträge zu verschwenden. Bezahlte Kanzleiporträts sind höchstens eine Ergänzung, aber kein Ersatz für den Eintrag in Rankings. Hierbei kann man sich ruhig von Fachleuten beraten zu lassen. Die Kanzleistrategie formulierungstechnisch auf den Punkt zu bringen, ist eine Aufgabe für Profis.

Von der Kunst, seine Kontakte für Rankings zu nutzen

Ein anderer beliebter Vorwurf an die Ranking-Redaktionen lautet Vetternwirtschaft. Nach dem Motto: „ja, wenn ich mit meinem Netzwerk klüngele, ist klar, dass ich besser dastehe“.

Tatsächlich nützen Kontakte sehr viel bei Rankings.  Die Fokus-Liste der Topanwälte basiert auf den Empfehlungen der Wettbewerber (Wen würden Sie Ihrem Mandanten empfehlen, wenn Sie selber das Mandat nicht wahrnehmen könnten?). Ausgewählt wurden die Anwälte und Kanzleien, die am häufigsten von Kollegen empfohlen wurden: http://www.focus.de/finanzen/news/grosses-focus-ranking-die-50-top-wirtschaftskanzleien-in-deutschland_aid_1129818.html.

Und natürlich kann man Netzwerkkontakte einspannen, um in Rankings besser abzuschneiden. Ich, Eva Engelken, habe in meinem Lieblingsnetzwerk www.Texttreff.de und bei meinen Kontakten aus der Anwalts- und AnwaltsPR-Szene bekannt gemacht, dass ich im Rennen bin um den Titel Bester Jurablog in der Kategorie Anwaltsmarketing. Das hat mir vermutlich die eine oder andere Stimme zugetragen. Vermutlich hätte ich die aber nicht bekommen, wenn diese Personen meine Blogbeiträge grottig gefunden hätten.

Dasselbe gilt für die berühmten Mandanten- und Kollegenmeinungen, die den Kanzleiranglisten zugrundeliegen. Natürlich kann jede Kanzlei aktiv auf ihre Mandanten oder Kollegen zugehen und sie um eine möglichst objektive Einschätzung bitten. Eine positive Einschätzung wird sie aber nur bekommen, wenn sie mit ihrer Arbeit überzeugt. Schließlich fällt eine schlechte Empfehlung zurück auf den, der sie gibt.

Das übersehen Kanzleien leicht, wenn sie sich über die best-Buddy-Netzwerke ihrer Konkurrenten  beschweren. Oft liegt bei ihnen das professionelle Netzwerken im Argen. Wer ein gutes Netzwerk mit Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern pflegt, kriegt öfter einen Gefallen getan, als jemand, der nur für sich selber arbeitet. So eine Kanzlei bekommt auch mehr Mandate. Was sie letztlich als dynamische und leistungsstarke Kanzlei bei den Redaktionen profiliert.

So gesehen, gilt für Teilnahme und Abschneiden an Rankings das gleiche, was schon Karl Valentin über die Kunst sagte: „Sie ist schön, macht aber viel Arbeit“. Eine Arbeit, die sich lohnen kann.

Hinweise, Tipps und Ergänzungen gerne hier im Blog oder an engelken@klartext-anwalt.de.

 

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: Award, Juve, Nomos

Interview: Warum Legal Process Outsourcing für Kanzleien nützlich sein kann

31. Januar 2014 von Eva Engelken

Doreen Ludwig, Fachlektorin für Recht&Wirtschaft, decorum Fachlektorat, spricht über ihre Arbeit und darüber, warum es manchmal besser ist, externe Dienstleister zur Unterstützung der Kanzleiarbeit heranzuziehen

Doreen Ludwig
Doreen Ludwig (www.decorum-fachlektorat.de)

Klartext Anwalt: Doreen, was bietest du Juristen genau für eine Dienstleistung an, was qualifiziert dich dafür?

DL: Ich übernehme extern die Arbeiten, die in jeder Anwaltskanzlei anstehen: Transkription von juristischen Schriftsätzen, Erstellen der Kostennoten nach Aktenverlauf und so weiter. Mich qualifiziert dafür neben meinem Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirtin die langjährige praktische Erfahrung in der Justiz und auch meine Schnelligkeit mit 400 Anschlägen/Minute.

Klartext Anwalt: Warum sollte man dich buchen? Diktate abschreiben können auch die normalen Sekretärinnen oder Rechtsanwaltsfachangestellten.

DL: [lacht] Ja, natürlich, aber oftmals sieht es doch in der Realität so aus, dass zahlreiche Diktate noch getippt werden müssen, Fristen berechnet, Neuakten angelegt und Terminabsprachen mit Mandanten auch noch ausstehen. Das Kanzlei-Personal arbeitet am Limit. Hinzu kommt, dass Schriftsätze im juristischen Bereich nun mal terminmäßig bindend sind. Wir sorgen für Entlastung und geben so Zeit zurück in die Kanzlei.

Klartext Anwalt: Du nutzt also den Trend zum Legal Process Outsourcing aus oder sollte man sagen: den Trend zum Legal Assistance Outsourcing?

DL: Ja, neben der Effektivität steht ja auch immer die Effizienz. Unsere Dienstleistung sorgt für Kostenmanagement. Statt zusätzliches Personal einzustellen, können diese Aufgaben sicher, kompetent und schnell extern ausgeübt werden. Und das auch noch zu einem günstigeren Preis.

Klartext-Anwalt: Okay, Ihr seid billiger. Aber seid Ihr auch genau so sicher wie Inhouse-Kräfte? Ich meine, das Internet kann doch abgehört werden – oder?

DL: Natürlich sind wir uns der Gefahr für die sensiblen Daten bewusst. Das gilt gerade im Mandatsverhältnis bei Anwälten. Aus diesem Grund wurde hierfür unser Kundenportal eingerichtet. Eine Übermittlung sensibler Daten per E-Mail ist uns zu riskant. Die Daten werden also serverbasiert sicher hochgeladen. Zum gewählten Fertigstellungstermin steht das Schriftstück zum Download bereit. Eine Benachrichtigung erfolgt automatisiert, sodass ein „Vergessen“ auf dem Server somit ausgeschlossen ist.

Klartext-Anwalt: Für wen habt Ihr schon gearbeitet?

 DL: Unser Aktionsradius erstreckt sich über Deutschland, Österreich und die Schweiz. Neben einer früheren Kooperation mit dem größten Schreibbüro Deutschlands sind wir neben Anwaltskanzleien auch für rechtspsychologische Gutachter und Sachverständige tätig. Aber auch im Verlagsbereich wurde unsere Dienstleistung schon angefragt.

Mehr unter www.decorum-fachlektorat.de.

Logo Decorum Lektorat

Kategorie: Aktuelles, Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Anwaltsdeutsch, Interview, Kanzlei, Kanzleikommunikation, Lektorat, Outsourcing, Rechtsanwalt

Blogparade: Schreibblockaden lösen? Die heilsame Kraft der Deadline wirken lassen

18. Oktober 2013 von Eva Engelken

Text, Artikel, Fachbücher by Eva EngelkenWenn eine Formulierung scheußlicher klingt als die nächste, wenn das Hirn so leer ist wie das Papier auf dem Schreibtisch, kurz, wenn alles blockiert, was denken, tippen oder schreiben soll, nennt man das wohl Schreibblockade. Und wie kriegt man diesen Zustand weg?, fragt Kerstin Hoffmann in ihrer aktuellen Blogparade ( Link: http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2013/10/18/blogparade-schreibblockade/).

Frage das Problem, bis es gesteht, lautet der abgewandelte Rat eines berühmten, mittlerweile toten Werbeprofis. Fragen wir die Schreibblockade, warum sie entsteht. Die naheliegende Antwort ist: Schreibblockaden entstehen nur dann, wenn man oder frau respektive Anwalt oder Anwältin  – wir sind ja hier in einem Anwalts-PR-Blog – ein Schriftstück abgeben muss und nicht weiß, wie er oder sie so viel Weißraum auf so vielen Blättern geschmackvoll füllen soll.

Dann, und nur dann, schmerzt und zwackt die Schreibblockade, und zwar je doller, je drängender das Fristende näher rückt.

In den Sommerferien rutscht einem doch jede Schreibblockade den Buckel runter. Am Strand mit einem Cocktail in der Hand – pah! Was interessiert es einen da, ob man nun schreiben kann oder nicht, wenn man baden, trinken, sich verlieben kann! Aber im normalen Arbeitsalltag, da kann so eine Schreibblockade schon graue Haare machen.

Doch, wie der weise Zauberer Gandalf in Herr der Ringe zu sagen pflegt: Trost und Rat sind nah. Denn, wenn eine Schreibblockade wirklich unerträglich wird, weil eigentlich alles fließen müsste, damit das weiße Blatt doch noch voll wird…. DANN ist zugleich ihre Lösung in Sicht.

Dann entfaltet nämlich die Deadline ihre heilsame Kraft. Nichts beflügelt den gelähmten Geist mehr, wieder anzuspringen, als der Druck, etwas abzugeben zu MÜSSEN. Der erste laue Abgabetermin reicht dafür natürlich noch nicht aus, der zweite auch nicht, (“Frau Engelken, wir hatten doch…., Sie wollten doch …“). Aber wenn es wirklich eng wird, wenn mittlerweile schon zehn weitere Projekte aufgelaufen sind, die allesamt allerspätestens am nächsten Tag fertig und abgegeben sein müssten, weil sonst die Welt mindestens für zehn Minuten zusammenbricht, dann macht es im Gehirn knackknack, und widerwillig knirschend lösen sich die blockierten Scharniere.

Und frau oder man fängt – unter dem Druck der Umstände – einfach an, was zu schreiben. Vielleicht nicht sofort den Text, von dem sie Schreibblockade so lang abgehalten hat. Vielleicht einfach irgendetwas, doch so langsam kommt der deadline-induzierte Arbeitsrausch. Und man arbeitet ab, ohne nachzudenken. Sogar der Anpruch, es doch ganz besonders toll oder gar perfekt zu formulieren, vaporisiert, und schließlich schreibt man/frau einfach. , und wird dabei immer schneller und besser. Die  Blockade ist weg, es fließt wie ein Frühlingsbächlein, wenn der Schnee weg ist.

Und schließlich schaut frau/man auf das vollendete Werk und sagt sich: „Naja, hätte noch besser werden können, aber für die kurze Zeit ist das eigentlich gar nicht so schlecht!

Kategorie: Blogparade, Strategie Stichworte: AnwaltsPR, Schreibblockade, schreiben, Stil

Sprechen Sie Fußball? – Kommunikationstipps für Juristen

15. Oktober 2013 von Eva Engelken

Fußball
(Quelle: Lupo/pixelio.de)

Wenn man krank ist und eine neue Arztpraxis sucht, ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, ob man sich dort gut verstanden und gut beraten fühlt.  Das ist bei der Wahl einer Kanzlei nicht anders. Auf die Frage, warum Unternehmer(innen) gerade sie mandatieren sollten, antworten Wirtschaftsanwälte gerne vollmundig: „Weil wir Ihre Sprache sprechen.“

Das mit der Sprache sagt sich so leicht, doch längst nicht immer sprechen Anwalt und Mandant respektive Anwältin und Mandantin die gleiche Sprache. Die eine Seite spricht anwältisch, die andere mandantisch.

Manchmal klingt das sehr ähnlich. Zum Beispiel, wenn der Anwalt ein versierter Berater von Familiy Offices ist, und es sich beim Mandanten um eine vermögende Privatperson handelt, die 8 Millionen Euro auf der hohen Kante hat.
Sie will beispielsweise wissen, wie sie die Kröten inflationssicher anlegen kann, damit ihr Junior, der aktuell nur in seine Windeln große Geschäfte macht, später auf eine Privatuni gehen und dann auch im Wirtschaftsleben große Geschäfte machen kann.

In  diesem Fall kann der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Begriffe wie Vermögen, Verwaltung und steueroptimale Strukturierung keine Fremdworte sind, sondern sie weiß, dass es von ihnen abhängt, ob der Junior das Studium mit einem neuen Audio 4 oder mit einem gebrauchten Fiat aufnehmen kann.
Das kann aber auch ganz anders klingen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Mandant das Geld nicht geerbt hat und nicht damit aufgewachsen ist, bei Familienfesten mit Geschäftsführern und Honoratioren Small Talk zu machen

Vielleicht ist er ein junger Berufsfußballer mit sogenanntem Migrationshintergrund, der dank seiner herausragenden sportlichen Begabung in die Bundesliga aufgerückt und jetzt Einkommensmillionär ist.

Diese Person, nennen wir sie Kevin, spricht nicht Anwalt, sondern Fußball. Gleichwohl ist er als Mandant hochinteressant. Kevin hat viel Kohle, aber er weiß im Zweifelsfall nicht damit umzugehen. Er kauft lieber den zweiten Lamborghini, statt für die Zeit nach seiner Profizeit zu planen, damit er immer noch Geld hat, auch wenn mit Ende 20 die goldene Quelle Fußball versiegt.

Um ihn gut zu beraten, muss der Anwalt seine Sprache sprechen. Wirft der Anwalt nur Fachbegriffe über seinen wuchtigen Schreibtisch, ist die Person im schlimmsten Fall eingeschüchtert. Also braucht er Übersetzer, die zwischen ihm und Kevin übersetzen.

In jedem Fall sollte sich der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandantenbrille aufsetzen und aus Mandantensicht die Fragen beantworten, die immer am Anfang einer guten Kommunikationsstrategie stehen: Welchen Nutzen bietet mir dieser Anwalt? Warum sollte ich gerade ihn beauftragen?  Und dann sollte er das Nutzenversprechen in die Wortwelt eines Kevin übersetzen. Dann lautet die Antwort des Mandanten im Idealfall: „Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, denn dort sprechen sie meine Sprache.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Kostenlose Sprachtools aus dem Internet

18. September 2013 von Eva Engelken

Von der Idee bis zum fertig korrigierten und vorzeigbaren Text ist es ein langer Weg. Hier ein paar nützliche Online-Tools zur Textoptimierung.

Angst vorm leeren Blatt? Musterbriefe helfen beim Grundgerüst

Damit am Anfang überhaupt etwas auf dem Blatt steht: hier können Sie sich Musterbriefe herunterladen, die Sie dann nach Lust und Laune für Ihre Bedürfnisse umformulieren können: http://www.briefform.de/. Ihre Mandantenkorrespondenz können Sie damit nicht erledigen, aber eine Entschuldigung schreiben, wenn der Filius nicht zur Schule will und Papa oder Mama ihn entschuldigen sollen http://www.briefform.de/formular-schule.html.

Was will ich eigentlich sagen?

Bevor Sie jetzt losschreiben, fragen Sie sich: Was will ich eigentlich sagen? Der Wortschatz der Uni Leipzig hilft bei Wortfindungsstörungen: http://wortschatz.uni-leipzig.de/.

Synonyme finden Sie hier: www.openthesaurus.de.

Die Verben im Auge behalten

Um ansprechende Texte zu schreiben, brauchen Sie knackige Sätze. Diese wiederum brauchen aussagekräftige Verben. Bei Elexiko gibt es ein Nachschlagewerk für Kommunikationsverben – auch gut, um Verbwiederholungen zu vermeiden: http://www.owid.de/index.jsp.

Und damit die von Ihnen verwendeten Verben nicht nur abwechslungsreich sind, sondern auch grammatikalisch richtig verwendet werden, empfiehlt sich ein Blick in das Valenzwörterbuch. Es zeigt Ihnen, wie deutsche Verben richtig verwendet werden: http://hypermedia.ids-mannheim.de/evalbu/index.html.

Sprichwörter für das gewisse Etwas

Und wenn Sie finden, dass Ihr Text jetzt noch ein bisschen Pepp braucht: Wie wäre es mit einem Sprichwort, das genau zu Ihrem Thema passt? Finden können Sie es hier: http://www.redensarten-index.de/suche.php.

Et voilà, und schon haben Sie einen passablen Text aufs Papier gebracht. Fertig ist er damit aber noch nicht.

Machen Sie Füllwörtern den Garaus!

Sie sollten auf jeden Fall noch lästige Füllwörter eliminieren. Lassen Sie dafür den Füllwort-Terminator auf ihren Text los: http://www.lemontree.de/schreibschule/.

Weg mit dem Blabla

Leider steckt auch in füllwortfreien Texten noch ziemlich viel Nonsens. Das Blablameter pustet überschüssige heiße Luft aus Ihren Zeilen: http://www.blablameter.de/.

Verständlichkeit? Klar, Herr Kommissar!

Wahrscheinlich ist Ihr Text jetzt schon um einiges geschrumpft. Ob er trotzdem noch zu verstehen ist, sagt Ihnen der Textinspektor. Er überprüft die Verständlichkeit sowie die Satz- und Wortlängen Ihres Textes: http://www.textinspektor.de/.

Last but not least: Rechtschreibung

Eine abschließende Rechtschreibprüfung schadet keinem Text. Wer nicht schon längst in ein Recktsreipprokam investiert hat, kann im guten alten Duden einzelne Wörter und Sätze checken: http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online.

Grammatik für alle

Wer Wörter richtig schreiben kann, muss sie natürlich auch grammatikalisch richtig verwenden. Grammis, das Portal für deutsche Grammatik des IDS bietet Unterstützung: http://hypermedia.ids-mannheim.de/index.html.

Ein Tool für typische Fehler

Und wer es gerne noch etwas umfangreicher hätte, kann seinen Text der Stil- und Grammatikprüfung von Language Tool unterziehen. Hier gibt es keine Längenbeschränkung für den Text  und obendrauf noch ein besonderes Extra. Das Tool kann so erweitert werden, dass es typische Fehler, z.B. im Juristendeutsch, erkennt: http://languagetool.org/de/.

Text zu kurz geraten?

Ist der Text nun doch etwas zu sehr geschrumpft? Von Tom Hillenbrands göttlicher Floskelsammlung kann man sich inspirieren lassen, wie man den Text wieder aufmotzt: http://beratersprech.de/.

Unverzichtbar: der Testleser

Oder aber man wählt den Klassiker und gibt den Text einem netten und sprachgewandten Kollegen oder einer Kollegin zum Drüberlesen. Das Vier-Augen-Prinzip hat einen unschlagbaren Vorteil: Der Testleser kann Ihnen sagen, was er beim Lesen Ihres Textes empfindet. Eine Eigenschaft, die Ihnen kein Online-Programm der Welt bieten kann. Sie können auch einen Textprofi fragen. Entweder hier bei Klartext-Anwalt oder im Texttreff.

 

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps Stichworte: Grammatik, Rechtschreibung, Textoptimierung

Neuer Personenstand: weiblich, männlich, zwittrig

26. August 2013 von Eva Engelken

Künftig berücksichtigt das Gesetz Menschen ohne eindeutiges Geschlecht, die sogenannten Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Bislang muss nach § 21 Personenstandsgesetz im Geburtenregister das Geschlecht des Kindes stehen. Ab dem 1. November 2013 wird der „Geburtenfall“ ohne Angabe des Geschlechts eingetragen, wenn das Kind „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Die Rede ist von Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag, den 16.8. Der Autor, Heribert Prantl, spricht von einer rechtlichen Revolution, weil es nun personenstandsrechtlich einen „eigenen Status“, ein „drittes Geschlecht“ geben werde.

Das wirft ein paar interessante Fragen auf: Dürfen Intersexuelle heiraten? Bisher dürfen nur Mann und Frau oder Menschen des gleichen Geschlechts heiraten. Dürfen Geschlechtsszwitter nur andere Geschlechtszwitter heiraten? Dürfen Sie Kinder adoptieren? Was ist in den Pass einzutragen? Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon an einer Reform der betreffenden Vorschriften.

Eine Frage, die sie dringend klären muss: Wie sind solche Personen anzusprechen? Frau? Herr? Frerr? Und überhaupt – welchen Namen dürfen die Kinder bekommen? Eigentlich sollen Namen ja eine eindeutige, geschlechtliche Zuordnung ermöglichen. Aber was gilt, wenn eine geschlechtliche Zuordnung gar nicht möglich ist, weil das Kind ein Zwitter ist? Muss der Name dann vielleicht erkennen lassen, dass das Kind Zwitter ist? (Manche der aktuellen Vornamen lassen eindeutig nur erkennen, dass die Eltern einen an der Waffel haben, wenn das arme Blag Camino Santiago Freigeist oder Borussia Lilifee heißt.)

Der Süddeutschen Zeitung zufolge wirbt der Jurist Wolf Sieberich dafür, die ‚“sprachliche Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft“ zu beenden‘ und ‚auf geschlechtsspezifische Anreden [zu] verzichten, wo dies praktikabel sei‘. Das hieße für Briefe auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu verzichten. Gut und schön, aber wie verhält es sich dann mit den Adjektiven? „Lieber…“ funktioniert auch nicht mehr, und das Neutrum „Liebes“ klingt irgendwie auch doof.

Meine Vermutung ist: Auch die Intersexuellen werden sich noch eine Weile mit der geschlechtlich falschen Bezeichnung rumschlagen müssen. So flexibel ist unsere Gesellschaft nicht, zumal die Zahl der Betroffenen doch recht gering ist. Der Kölner Stadtanzeiger spricht von 85 000 – 100 000 in Deutschland lebenden Intersexuellen. Und erst recht nicht, da sich die Gesellschaft mit geschlechtergerechter Sprache schon bei nur zwei Geschlechtern schwertut. Man denke an den Aufschrei, als die Universität Leipzig im Frühjahr 2013 in ihrer Grundordnung ausschließlich weibliche Bezeichnungen einführte: „Herr Professorin“.  Oder an das Gejammer über bescheidene Versuche, mit Binnen-I oder weiblicher Endung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Hälfte der Menschheit Frauen sind (pointiert zur „Maskulingustik“ bei Luise Pusch). In Deutschland immerhin ungefähr 41 Millionen.

Heribert Prantl schreibt: „Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes regiere der Gesetzgeber auf das Bundesverfassungsgericht, das die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechtes als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betrachtet.“ Was die (sprachliche) Anerkennung des weiblichen Geschlechts angeht, gibt es noch jede Menge zu tun.

Kleiner Kommunikationstipp am Rande: Wer mit seinen Texten Frauen und Männer ansprechen möchte, sollte sich anstrengen, sie auch explizit beide anzusprechen. So ein lahmes „Mit der männlichen Form sind Frauen immer mitgemeint“, reicht dafür nicht aus. Mehr dazu in Kürze hier im Blog.

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Frauensprache, Kommunikation, Männersprache, Recht

Textoptimierung – so geht’s am besten – Sprachtipps für Juristen

20. August 2013 von Eva Engelken

Gefragt, wie das Geheimnis guter Texte lautet, antworte ich: „Ganz einfach: Sie schmecken dem Leser und erreichen ihr Ziel.“

Dann kommt die nächste Frage: „Und wie schreibt man solche Texte?“

Ganz einfach: Legen Sie fest:

„Was will ich mit dem Text erreichen?“ Und: „Wer soll ihn lesen?“

Schritt 1:  Zielgruppe definieren

Überlegen Sie als Erstes: Wen wollen Sie erreichen, wer soll Ihren Text verstehen und danach handeln? Also, wer ist Ihre Zielgruppe?

Als Jesus seine Bergpredigt hielt, hatte er Hunderte einfacher Juden vor sich – Handwerkerinnen, Bäuerinnen, Arbeiter, Händler, Fischer, von denen die meisten nicht lesen und schreiben konnten. Also sprach er so einfach und bildlich, dass auch der letzte Schafhirte ihn verstehen konnte. Ergebnis: Seine Weisheiten und Appelle werden bis heute gelesen, die Bibel ist das meistverkaufte Buch der Welt.

Schritt 2: Ziel definieren

Überlegen Sie als Zweites: Was wollen Sie mit dem Text erreichen? Was soll der Leser denken, tun, lassen, wenn er Ihren Text gelesen hat? Was ist das Ziel des Ganzen?

Als Anwalt Justus Borgmann aus Wuppertal (Name geändert), 1985 seinem neuen Mandanten mit seinen Fachkenntnissen imponieren wollte, obgleich er lediglich ein routinemäßiges Mahnschreiben an dessen Mieter aufsetzen musste, formulierte er einen derart feurigen Briefentwurf, dass der Mandant vor Ehrfurcht ganz rote Ohren bekam, ob der Erstklassigkeit seines Rechtsberaters, und als der Mieter bezahlt hatte, den Anwalt sogleich seiner Schwägerin und ihrem gesamten Tennisklub empfahl. Ergebnis für den Anwalt: jährliches Auftragsvolumen von  100.000 Euro alleine aus den Kreisen des Tennisklubs. Sein Markenzeichen bis heute: die filigran ornamentierten Schriftsätze, über die sich sogar die Richter amüsieren.

Textanalyse

Im ersten Fall – der Bergpredigt – bestand die Kunst darin, das Anliegen des Texts bzw. der Rede so einfach und plastisch zu formulieren, dass auch einfach gestrickte Menschen die Botschaften unmittelbar begreifen konnten. Im zweiten Fall – den Schriftsätzen – bestand die Kunst des Anwalts darin, eine vergleichsweise einfache Aufforderung derart kunstvoll zu stellen, dass der Mandant zwar die einzelnen Sätze nicht mehr verstand, aber sofort begriff, dass er hier einen engagierten Anwalt vor sich hatte, der seine ganze Kunst dazu einsetzte, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Was lernen wir daraus? Wer gelesen und erhört werden will, sollte sich Gedanken machen, wie sein Gegenüber tickt. Und sich dann daran machen, den Text entsprechend zu verändern. Das kann heißen: Text vereinfachen, Text anschaulicher machen, Text kürzen, Text aufbauschen, etc. Die folgenden Zielfragen helfen, einzuordnen, in welche Richtung die Optimierung gehen sollte.

Zielfragen der Sprachoptimierung

  1. Wie gebildet ist mein(e) Leser(in)?
  2. Welche Fachbegriffe/Fremdwörter versteht er/sie?
  3. Wie viel Zeit hat mein(e) Leser(in), sich mit meinem Text zu beschäftigen?
  4. Wozu braucht mein(e) Leser(in) meine Informationen?
  5. Was will ich mit dem Text erreichen?
  6. Worüber will ich informieren?
  7. Was soll mein(e) Leser(in) tun, wenn er/sie meinen Text gelesen hat?

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte und in den Klartext-Seminaren.

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext für Anwälte, Stil, Verständlichkeit

Erst der Kopf, dann die Sprache – Kommunikationstipps für Frauen

17. Juli 2013 von Eva Engelken

Sollten Frauen anders kommunizieren, wenn sie beruflich erfolgreicher werden wollen? Und wenn ja, wie? Die FAZ hat sich damit auseinandergesetzt und mich dazu befragt.

„Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“, FAZ-Artikel von Ursula Kals (pdf)*

Ich finde ja, Frauen sollten in erster Linie genauso viel Geld und gesellschaftliche Macht haben wie Männer, denn es besteht die Hoffnung (sicher weiß man es erst dann), dass es beiden Seiten dann besser geht. Aber wenn Sprache der Schlüssel zu mehr Geld und Macht ist, sollten Frauen wohl auch an ihr arbeiten, denn bislang sind sie von Gleichberechtigung noch weit entfernt.

Sollten Frauen genau so sprechen wie Männer?

Erstens, wie sprechen Männer überhaupt? Mir ist bei meinen Kunden, also bei den Anwälten, aber auch bei den Richtern und Staatsanwälten Verschiedenes aufgefallen: Auf einem Podium sprechen Männer eher mehr als Frauen, melden sich häufiger, diskutieren lieber, nehmen, kurz gesagt, mehr Raum ein. In E-Mails fassen sie sich dagegen schon mal ziemlich kurz und verzichten auf höfliche Floskeln und Erläuterungen. Vor allem, wenn die Hierarchie klar ist: Hier Chef, da Untergebener. Gar Entschuldigungen und weitschweifige Erklärungen kommen ihnen nur ganz selten in den Mund oder auf die Tastatur.

Sollten Frauen männliche Gesprächsrituale nachahmen?

Ja, ein bisschen schon. Soweit es ihnen nützt. Wenn sie als selbstsicher und kompetent wahrgenommen werden wollen, hilft es, sich nicht dauernd zu entschuldigen oder sich hinter zahlreichen Erklärungen zu verstecken. Wer zuviel erklärt, zeigt Schwäche und vergeudet obendrein die Zeit des Adressaten, so die Männersicht.

Sollten Frauen sprachlich die Ellenbogen ausfahren?

Frauen zu raten, nun endlich mal auf die Pauke zu hauen, auch sprachlich, ist nur ein mittelguter Tipp.

Die Krux: Von Frauen wird erwartet, dass sie nett sind, sind sie es nicht, werden sie bestraft. Frauen müssen in ihrem Verhalten also die Balance zwischen nett sein und erfolgreich sein finden. Sagt Facebook-COO Sheryl Sandberg in ihrem Buch „Lean in“ und untermauert die Notwendigkeit, nett zu sein, mit eigenen Erfahrungen und diversen Studien. Das gleiche sagt Mika Brzezinski in ihrem Buch „Knowing Your Value: Women, Money and Getting What You’re Worth“. Beide stimmen überein, dass Frauen nicht viel gewinnen, wenn sie sprachlich allzu sehr die Zähne zeigen.

Erst die Einstellung, dann die Sprache ändern

Wie also kommen Frauen trotzdem zu ihrem Recht und zu angemessenen Gehältern und Posten? Indem sie sich zunächst einmal klar machen, dass sie den gleichberechtigten Job und die höhere Bezahlung wert sind. Hieran hapert es am meisten.

Eva Engelken: „Wir sind geprägt vom klassischen Frauenbild der christlich-patriarchalischen Kultur, in der sich Frauen entschuldigen müssen, für das, was sie sagen.“

Dass Frauen nett sein sollen, hat viel mit der herrschenden Kultur zu tun. Die ist in Deutschland geprägt vom Christentum. Schillers züchtig waltende Hausfrau bäckt Kuchen, hat aber keine eigene Meinung. Und das Recht, für ihre Arbeit eigenes Geld zu bekommen, hat sie schon gar nicht.

Erster Schritt: Sich selbst wertvoll finden

Frauen, die ihren gerechten Anteil an gesellschaftlicher und finanzieller Macht haben wollen, müssen erst einmal mit dieser Vorstellung, eigentlich kein Geld wert zu sein, fertig werden.

Mika Brzezinski: Compliments don’t pay your bills

In Gehaltsverhandlungen wird es besonders schwierig. Der Wunsch, nett zu sein und gemocht zu werden, verträgt sich nicht mit der Forderung nach mehr Geld. Aber wie die amerikanische Fernsehjournalistin Brzezinski erkannte, reichen Komplimente nicht aus, die Rechnungen zu bezahlen. Deshalb muss Frau irgendwann beginnen, auch zu sich selbst nett zu sein. Und das dann freundlich im Ton, aber hart in der Sache einzufordern. Erst die Geisteshaltung, dann die Kommunikation verändern. Die bei Frauen oft ausgeprägtere Fähigkeit,  Zwischentöne wahrzunehmen und sprachlich auszudrücken, kann dabei nur hilfreich sein.

*© Alle Rechte an dem als pdf verlinkten Artikel „Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“ vom 13./14.Juni 2013 in Beruf und Chance vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv“.

Kategorie: Kommunikationstipps Stichworte: Frauen, Klartext, Kommunikation, Männer, Persönlichkeit

Seminar: PR für Rechtsanwälte und Kanzleien am 17.10.2013 in Düsseldorf

15. Juli 2013 von Eva Engelken

Kommunikationsseminar an der Georg-von-Holtzbrinckschule für Wirtschaftsjournalisten/Verlagsgruppe Handelsblatt

Ziel des Seminars

Lernen Sie die besten Methoden kennen, mit denen sich Rechtsanwälte und Kanzleien optimal positionieren und überprüfen Sie Ihr eigenes Kanzleimarketing.

Inhalt des Seminars

  • Bestandsaufnahme: Wie sieht Ihre bisherige Kommunikation aus? Was haben Sie Ihren Mandanten zu bieten?
  • Klientel: Wer muss von Ihrem Angebot erfahren?
  • Maßnahmencheck: Welche Instrumente passen zu Ihrem Angebot und Budget?
  • Rankings, Handbücher, Awards & Co: Wie bewertet die (Fach-)Öffentlichkeit Ihre Leistung?
  • Pressearbeit: Expertenstatus in Fach- und Publikumspresse ausbauen und festigen.
  • Social Media: Von Twitter bis Wikipedia – die eigene Persönlichkeit kommunizieren.
  • Recruiting: Mitarbeiter anziehen, die zur Kanzlei passen.
  • Eigene Medien: Zielgruppen mit maßgeschneiderten Infos überzeugen.
  • PR-Konzeption: Maßnahmen perfekt integrieren.

 Zielgruppe

  • Für Marketing verantwortliche Partner von Kanzleien
  • Selbstständige Rechtsanwälte
  • PR-Mitarbeiter von Pressestellen

Anmeldung beim Veranstalter: Georg-von-Holtzbrinckschule für Wirtschaftsjournalisten, 600 €.

http://www.holtzbrinck-schule.de/seminare/seminarkalender/pr-f%C3%BCr-rechtsanw%C3%A4lte-und-kanzleien-0

Hier geht’s zum Seminarkalender der Holtzbrinckschule: http://www.holtzbrinck-schule.de/seminare/seminarkalender

 

 

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: kanzleimarketing, Marketing für Rechtsanwälte

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