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Aktuelle Seite: Start / Archiv für Kommunikation

Die perfide Kommunikation der juristischen „Lebensschützer“ und Abtreibungsgegner

4. November 2016 von Eva Engelken

braune-sosse[one-fourth-first][/one-fourth-first][one-fourth][/one-fourth][one-fourth][/one-fourth][one-fourth][/one-fourth][one-fourth-first][/one-fourth-first][one-fourth][/one-fourth][one-fourth][/one-fourth][one-fourth][/one-fourth]Im Polen gelang es vor wenigen Wochen knapp, eine Initiative abzuwehren, die das ohnehin strenge polnische Abtreibungsrecht praktisch in ein völliges Abtreibungsverbot verwandelt hätte. Davon ist das deutsche Recht mit seiner Beratungslösung ziemlich weit entfernt, doch eine konservative Strömung namens „Lebensschutzbewegung“ bemüht sich auch hierzulande um eine immer stärkere Ächtung von Abtreibungen. Man könnte die selbsternannten „Lebensschützer“ als Spinner belächeln, hätten sie nicht kommunikativ kompetente Fürsprecher aus Kirche, Adel, Ärzteschaft – und Rechtswissenschaft hinter sich. Die Dachorganisationen ist der Bundesverband Lebensrecht, der jährlich den sogenannten Marsch für das Leben organisiert. Die Juristen organisieren sich in der 1984 gegründeten Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. in Köln.

Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. : Das konservative Who is Who der deutschen Rechtswissenschaft

Man könnte den Kölner Verein als verstaubte Männerrunde vernachlässigen, läsen sich ihre Namen nicht wie das Who is Who der deutschen Rechtswissenschaft und prägten sie nicht seit Jahrzehnten Rechtsetzung, Rechtsprechung und einflussreiche Kommentare. Nun muss man angesichts des hohen Alters einiger Beteiligter allmählich fast schon von einem Who was Who sprechen. Zwei der Gründungsmitglieder, die Juraprofessoren Karl Lackner und Adolf Laufs, starben 2011 bzw. 2014. Die zwei noch lebenden Gründer, Professor Dr. Wolfgang Rüfner und Prof. Dr. Herbert Tröndle, gehen auf die 90 bzw. 100 zu. Auch etliche weitere Herausgeber der vereinseigenen Zeitschrift „Lebensrecht“ sind hoch in den Siebzigern. Geht es also um eine Rollatorfraktion, die sich in Kürze durch Zeitablauf erledigen wird? Das anzunehmen wäre leichtsinnig. Das Gedankengut der juristischen Lebensschützer hat sich der öffentlichen Meinung bemächtigt und junge Juraprofessoren stehen bereit, es weiter zu tragen. Die Wurzeln der Juristen-Vereinigung Lebensrecht reichen bis ins Dritte Reich zurück, aktuelle Verbindungen bestehen zur katholischen Kirche, zum Adel und zur politischen Rechten. Das macht sie zu einer Gefahr für eine liberale, demokratische und gleichberechtigte Gesellschaft.

Die juristischen Argumente der Lebensschützer und ihre eigentlichen Ziele

Die Lebensschützer lehnen die Abtreibung und das geltende Abtreibungsrecht ab. Fast 100 Prozent aller in Deutschland gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche erfolgten aufgrund der Beratungsregelung. Von insgesamt 99.237 Abtreibungen 2015 in Deutschland waren 95.338 straffrei nach der Beratungsregelung in § 218 a Absatz 1 Strafgesetzbuch:

„Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.“

Die restlichen vier Prozent der Schwangerschaftsabbrüche erfolgten aufgrund einer medizinischen Indikation (3879 Abbrüche 2015) oder aufgrund einer kriminologischen Indikation (20 Abtreibungen 2015). Hier liegt zwar der Tatbestand der strafbaren Abtreibung vor, die Indikation beseitigt jedoch die Rechtswidrigkeit. Vom Ergebnis läuft es für die schwangere Frau auf das Gleiche hinaus.

Bundesverfassungsgericht, ja, aber!

Vordergründig argumentieren die „Lebensschützer“ mit dem Schutz des Lebens des „ungeborenen Kindes“. Kommunikativ propagieren sie damit ein unterstützenswertes Ziel: Welcher verantwortungsvolle Mensch wäre nicht bereit, etwas so Niedlichem und Schutzlosen wie einen Baby – oder gar einem ungeborenen Baby – Schutz zuzusprechen? Doch wenn man genauer hinschaut, entdeckt man eine perfide Einseitigkeit in der Argumentation. Den juristischen Lebensschützer geht es darum, das „ungeborene Leben der Verfügungsgewalt der Schwangeren zu entziehen“. Juristisch ist es das Ziel, „dem Grundrechtsschutz des ungeborenen Lebens den Vorrang gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zu sichern“. Es ginge nicht an, so Strafrechtskommentator Herbert Tröndle, das „Leben des ungeborenen Kindes allein in die Verfügungsgewalt der Schwangeren zu stellen.“ Embryo gegen Schwangere. Kind gegen Frau. [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Klartext schreiben Stichworte: Abtreibung, Kommentare, Kommunikation, Literatur, Professor

Vortrag beim Leadership-Colloquium: Mit welchen Eigenschaften qualifizieren sich Anwälte als moderne Leader?

3. November 2015 von Eva Engelken

Unter dem Titel „The Big C- Cash, Culture, Controlling and Creatures durfte ich beim 11. LEADERSHIP-Colloquium und der 3. Verleihung des Management Taktstocks durch die Deutsche Gesellschaft für Professional Service Firms DGPSF Tag referieren, am Freitag, 25. September 2015, Grandhotel Schloss Bensberg  in Bergisch Gladbach.
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Eva beim Leadeship Colloquium in Schloss Bensberg Foto von Georg Gerber mit freundlicher Genehmigung

Hier mein leicht augenzwinkernder und gekürzter Vortrag:

Leadership  – geht das mit Anwälten?

Sie haben heute bereits einiges gehört über die Notwendigkeit und über die Möglichkeiten, neue Formen des Managements zu etablieren. Reden wir  – kurz vor dem Sektempfang – über die entscheidende Herausforderung dabei: wir müssen diese neuen Formen des Managements in Anwaltskanzleien etablieren. In denen arbeiten bekanntermaßen Anwälte und Anwältinnen. Das führt uns zu der Frage: Modernes Leadership – ist das mit Anwälten möglich? Oder: Mit welchen Eigenschaften qualifizieren sich Anwälte als moderne Leader?

1.    Überzeugt ihr optische Außenwirkung?

Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangen, heißt ein Sprichwort und das beherzigen auch Wirtschaftsanwälte. Sie sehen top aus. Bei ihnen ist das normale Outfit ein Honorarargument. Erfahrungsgemäß bezahlt der Mandant eine Rechnung über 100.000 Euro bereitwilliger, wenn der Anwalt Budapester Schuhe trug beziehungsweise die Beraterin ein Tuch von Hermès. Das Prinzip dahinter ist die Mimikry. Das ist die optische Angleichung an den Feind, die Insekten oder andere Tiere betreiben. Ungiftige Schlangen ahmen die Muster ihrer giftigeren Artgenossen nach, in der Hoffnung, für einen von ihnen gehalten zu werden. Wirtschaftsanwälte versuchen daher immer, so auszusehen, als seien sie reich und erfolgreich. Der normale Anwalt kündigt lieber das Abo bei C.H. Beck als die Leasingraten für den neuen Porsche. Und sie achten auf Statussymbole: Sattes Brummen unter der Motorhaube, schickes Büro in guter Lage, sexy Sekretärin, Vielfliegerkarte und schicker Titel. Für sie gilt: Mit welchem Namen du kommst gegangen, so wirst du empfangen. Wer nur Thilo Müller heißt und nicht gerade Bernulph oder Maximilian, muss mindestens einen Doktortitel haben, um in Anwaltskreisen was herzumachen oder einen Adelstitel oder einen LL.M.

Selbst beim Doktortitel sind Anwälte sehr penibel. Kanzleimanager bzw. Managing Partner sollen sich ja immer auf der Wesentliche konzentrieren und Doktortitel sind nun mal etwas ganz Wesentliches. Allerdings ist auch ein schönes und beeindruckendes Äußeres alleine nicht ausreichend für Führungskräfte. Sie müssen auch kommunizieren können.  Kommen wir also zur nächsten Frage:

2.    Sind sie kommunikativ überzeugend?

Hervorragende Leader sind zugleich hervorragende Kommunikatoren oder Kommunikatorinnen. Egal, ob schriftlich oder mündlich – sie verstehen es, ihr Gegenüber zu erreichen, es zu unterhalten und es zu überzeugen. Das setzt voraus, dass sie sich ihm verständlich machen können. Wie sieht es damit bei Anwälten aus? Man muss die Frage stellen, denn zuweilen kommt es vor – zumindest in der schriftlichen Kommunikation – dass Anwälte da gewissen Herausforderungen unterliegen. Ein anderes Thema ist der althergebrachte autoritäre Führungsstil. Traditionelle autoritäre Führung hieß:

„Los, Sklave, arbeite, bis du umfällst. In Klammer: Und bis ich die Kohle im Sack habe“

Moderne Führung verpackt das subtiler. Bei Google oder Amazon heißt es:

„Wir sind eine Familie. Und wir sind immer für einander da. Und sogar der Frisör ist Tag und Nacht für dich da.“

Die Bedeutung ist dieselbe wie in der autoritären Variante:

„Los, Sklave, arbeite rund um die Uhr, ich sorge nur dafür, dass dir dabei die Haare nicht ins Gesicht hängen.“

Anwälte haben das problemlos verinnerlicht. Im Recruiting/Employer Branding kommunizieren gerade die arbeitsintensiven Großkanzleien gerne voller Stolz, dass ein Kindermädchen bereitstehe, das rund um die Uhr Kinderbetreuung anbietet. Botschaft: Auch hier kannst du bis zum Umfallen schuften. Manchmal können Kanzleien aber nicht mit finanziellen oder geldwerten Anreizen wie Kindermädchen und ähnlichem arbeiten. Hier muss sich nüchternerweise die 3. Frage stellen: Können Anwälte ihre Mitarbeiter durch Lob motivieren?

3.    Können sie motivieren?

Hervorragende Leader spornen ihre Mitarbeiter durch Lob an. Sie motivieren sie, vermitteln Sinn und Wertschätzung.Wie sieht das bei Anwälten aus? Aufschlussreich ist ein Blick auf die Anwaltswerdung, also auf die juristische Ausbildung und die beiden juristischen Staatsexamina. Mit den Noten im Staatsexamen ist das ja so eine Sache. Wenn Kanzleien Junganwälte einstellen, wollen sie nur welche haben mit Top-Noten: Prädikat oder gut oder gar sehr gut. Aber wenn sie selber Noten vergeben sollen, als Prüfer im ersten oder zweiten Staatsexamen, sind Juristen und Anwälte extrem knauserig. Die Bestnote »sehr gut« wird nur vergeben, wenn Ostern und Weihnachten zusammenfallen.

Warum bewerten Juristen andere Juristen so schlecht? Weil Jura so schwer ist? Dann müssten die Juristen eigentlich ja auch bei der Einstellung milder sein, aber das sind sie nicht. Oder tun sie sich so schwer mit der Anerkennung der Leistungen, weil ihr persönliches Selbstverständnis es nicht zulässt, andere gütig und milde zu beurteilen? Das führt uns tief in die Anwaltspsyche… Möglicherweise nagen im geheimen an Anwälten tiefste Selbstzweifel, auf den sie nach außen mit Zynismus reagieren…

Solche Selbstablehnung führen Psychologen auf eine traumatisierende Ablehnung in der Kindheit zurück. Traumatisierte Kinder reagieren leicht mit selbstverletzendem Verhalten wie dem Ritzen der Arme oder mit einer exzessiven Lebensweise, Drogen und dergleichen mehr. Damit riskieren sie unbewusst, Schaden zu nehmen. Bei Anwälten äußert sich das subtiler. Nach außen demonstrieren sie stets, dass sie sich selbst für die Krone der Schöpfung halten und die anderen für Schwachköpfe. Für psychologisch geschulten Betrachtern könnte das ein Indiz sein, dass sie in Wahrheit damit von etwaigen Selbstzweifeln ablenken.

Auch die von Dienstleistern oder untergebenen Mitarbeitern oft beklagte Beratungsresistenz ist auf die Selbstablehnung zurückzuführen. Statt nach innen kehren die Anwälte ihre latente Aggressivität und Abwertung nach außen. Das ist natürlich bitter. Denn vielleicht sind auch Anwälte in Wahrheit ganz anders. Tief drinnen sind sie vielleicht zutiefst friedliebend? Vielleicht  bemüht sich niemand stärker, Konflikte zu vermeiden als Anwälte? Sind es vielleicht einfach vertrauensselige Gemüter, die in ihren Mitmenschen nur das Gute sehen? Und  von den täglichen Enttäuschungen allmählich verbittert sind? Das Fazit lautet: Beachten Sie die traumatisierte Anwaltsseele.Die könnte Ihnen womöglich einen Strich durch die Rechnung macht, wenn es ans Loben geht. Wer keine Anerkennung erfährt, kann auch anderen nur schwer Lob und Anerkennung spenden. Aber man kann ja auch delegieren. Womit wir beim nächsten Punkt unserer Leadership-Merkmale wären:

4.    Können Anwälte führen?

Führung heißt, nicht alles selber machen, sondern Verantwortung an die richtigen Personen delegieren. Gute Manager planen ein Projekt, bestimmen Verantwortliche für untergeordnete Bereiche und statten sie mit so viel Verantwortung aus, dass sie ihre Aufgaben eigenmächtig erfüllen können. Nur in wichtigen Punkten mischen sie sich selber ein. Etwa bei den Weihnachtskarten. Hier sind strategisch relevante Fragen zu klären: Soll der Tannenbaum auf die linke oder auf die rechte Seite? Solche wichtigen Entscheidungen kann man nicht der Marketingtusse überlassen, die ja nicht mal ein 2. Staatsexamen, geschweige denn ein Prädikat hat.

Auch bei Kommas oder der Rechtschreibung verzichten Anwälte lieber darauf, Arbeit zu delegieren, weil sie wissen, das kann zur Katastrophe führen. Zum Beispiel bei Verträgen. Da kann ein falsches oder fehlendes Wörtchen, wie zum Beispiel „nicht“, eine Haftung in Millionenhöhe  auslösen. Da prüft der Partner lieber noch dreimal nach, ob der Vertrag stimmt. Das führt bei den meisten Anwälten über kurz oder lang zum Korinthenkackerbazillus.Ein Symptom von diesem Bazillus ist die pathologische Kommakorrigierwut. Sobald der Anwaltsblick auf bedrucktes Papier fällt, beginnt er, wie ein Scanner die Zeilen entlang zu rattern. Bei jedem fehlenden Komma macht es »Kling«, und vom Anwaltshirn zuckt ein Blitz zur Hand, die sich zur Tastatur hebt und das Komma einfügt. Es gehört schon viel innere Ruhe dazu, sich in Anwaltsnähe die Gewissheit zu bewahren, dass von einem falsch gesetzten Komma nicht die Welt untergeht. Fazit: Was heißt das für unsere Frage, ob Anwälte gute Leader sind, die Unwichtiges delegieren können? Natürlich, dass Anwälte Unwichtiges delegieren können. Kommafehler sind für Anwälte wichtig. Das führt uns zur 5. Frage:

5.    Sind Anwälte visionär?

Leadership heißt ja unter anderem, charismatisch und visionär sein Unternehmen in die Zukunft führen. Das ist mehr als reines Management. Leader organisieren nicht nur, sie tragen das Unternehmen weitsichtig in die Zukunft.Wie ist das bei Anwälten? Anwälte sind dafür gut präpariert. Sie können nämlich in die Zukunft blicken.Sie wissen aber auch, was die Normalsterblichen gern verdrängen: dass die Zukunft böse ist. Und dass von allen möglichen Szenarien immer das Worst-Case-Szenario eintritt. Ein Beispiel-Szenario: Schüttet ein Mitarbeiter Bohnerwachs aufs Parkett, weil er seinen Konkurrenten kurzfristig aus dem Feld ziehen will, wird der Kerl nicht nur ausrutschen, sondern sich den Kopf anschlagen, ins Koma fallen und anschließend mit Querschnittslähmung wieder erwachen und horrende Schadensersatzansprüche geltend machen.
Noch bevor der Mitarbeiter das Fläschchen mit dem Bohnerwachs aufschraubt, sieht der Anwalt das alles vor sich.Wie ein rotes Blinklicht blinken in seinem Kopf die Rechtsfolgen auf: Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz, Rehabilitationskosten, lebenslange Rente und so weiter.Anwälte sind darauf getrimmt, Katastrophen vorherzusehen.Das macht sie für die Entscheider in Politik und Wirtschaft unentbehrlich und den normalen Leuten unheimlich. Fazit: Als Fazit könnte man ziehen: Wenn Sie für Ihre Kanzlei visionäre Ziele entwickeln wollen, also visionäre Höhenflüge anstreben, dann gehen Sie davon aus, dass die Anwälte das durchaus mittragen. Aber berücksichtigen Sie das, was nur Anwaltsaugen sehen: Dass man von weit oben tief runterfallen kann. Das heißt: für die Anwälte legen Sie unbedingt Anschnallgurte bereit!Überleitung: Equipment wie Anschnallgurte und ähnliches führt uns direkt zum nächsten und 6. Kriterium: nämlich zur Frage: Sind Anwälte auch organisationsstark?

6.    Sind sie organisationsstark?

Gute Manager haben das Zeit- und Ressourcenmanagement im Griff. Wie ist das bei Anwälten? Anwälte haben keine rosarote Brille vor der Nase, aber in jedem Fall haben sie die Uhr im Blick. Sei es, um die billable Hours nachzuhalten, sei es, um eine Frist einzuhalten. Mit den Fristen ist es so eine Sache. Wenn man sie einhält, bemerkt es keiner und dann klatscht auch keiner Beifall. Das widerspricht dem schon besprochenen anwaltlichen Bedürfnis nach Anerkennung, nach Lob und so weiter. Aufmerksamkeit in Form von Ärger gibt es nur, wenn man die Frist versiebt. Oder wenn man sie unter großem Trara gerade noch einhält. Jawohl, Anwälte können Fristen einhalten. Aber sie reizen sie auch gerne aus. In Kombination mit ihrem hohem Verantwortungsgefühl kann das normale Zeitpläne manchmal crashen.

7.    Sind Anwälte mental fokussiert?

Leader sind konzentriert und mitunter kaltblütig und skrupellos.Wie sieht es da bei Anwälten aus?Hier finden wir einen Anwaltskenner nicht überraschenden Befund in der Psychologie. Der Anwaltsberuf gehört zu den psychopathischsten Berufen der Welt. Das hat der bekannte Psychologe aus Oxford Kevin Dutton untersucht. Buchtitel: Psychopathen – was man von Heiligen, Anwälten und Serienmördern lernen kann.  Es gebe, so Duttons These, auch außerhalb des kriminellen Firmaments Psychopathen, die oft bestens in Berufen wie den folgenden zurechtkommen: Chirurg, Anwalt oder Firmenchef. »Eine psychopathische Strategie kann sich zum Beispiel auch im Sitzungssaal als äußerst nützlich erweisen«, sagte Dutton. Psychopathische Persönlichkeitsmerkmale können Anwälten im Beruf nützen. Dazu betrachten Psychologen die Big Five. Das sind fünf entscheidende Faktoren der Persönlichkeit.

  • Offenheit für Erfahrung
  • Gewissenhaftigkeit
  • Extraversion
  • Verträglichkeit
  • Neurotizismus

Wer bei Verträglichkeit, wozu Vertrauen, Freimütigkeit und Altruismus zählen, niedrige Werte hat, profitiert, wenn es um erbitterte Auseinandersetzungen etwa vor Gericht oder bei Verhandlungen geht. Dutton spricht von den Siegermerkmalen, wenn er von den Grundprinzipien der Psychopathie spricht. Dies sind: Skrupellosigkeit, Charme, Fokussierung, Mentale Härte, Furchtlosigkeit, Achtsamkeit, Handeln. Diese Merkmale können, richtig dosiert, helfen, berufliche Erfolge zu erzielen. Erfolgreiche Psychopathen und Psychopathinnen, können diese Merkmale einblenden, wenn die Situation es erfordert. Verhandlungsmarathon. Oder vor Gericht. Die gute Nachricht: Erfolgreiche Psychopathen können diese Merkmale wieder ausblenden – wie die Regler an einem Mischpult. Zum Beispiel, wenn sie zu Hause mit ihren Kindern herumtoben oder ihre kranke Mutter pflegen. Oder mit ihren Mitarbeitern sprechen.

Das Fazit lautet: Modernes Leadership mit Anwälten ist eine Herausforderung, denn es sind Anwälte dabei. Modernes Management mit Anwälten ist jedoch möglich, denn sie weisen Eigenschaften auf, die für modernes Leadership erforderlich sind. Anders gesagt, Leadership ist möglich, denn es sind Anwälte dabei!

Vielen Dank!

 

Kategorie: Kanzleikommunikation, Veranstaltungen Stichworte: Kanzlei, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Deutsch lernen mit Musik: Welcomegrooves – kostenloser Audio-Sprachkurs für Flüchtlinge

14. Oktober 2015 von Eva Engelken

Eva-Brandecker
Eva Brandecker, Audio-Produzentin und Initiatorin von Welcomegrooves.de

WelcomegrooveslogoIch bin geflasht von diesem großartigen Projekt, von der mitreißenden Kreavitität und Tatkraft von Eva Brandecker (Thegrooves) und davon, dass so viele tolle Menschen, von denen ich viele aus dem Texttreff kenne, mitgearbeitet haben. Wenn ich das hier poste, hoffe ich, dass das vielleicht auch die eine oder andere Kanzlei anspricht, von denen sich ja auch sehr viele für Flüchtlinge oder andere wichtige soziale Belange engagieren.

welcomegrooves – der kostenlose Audio-Sprachkurs für Flüchtlinge und Helfer in über 20 Sprachen ist online: www.welcomegrooves.de. Ehrenamtlich inititiiert von Eva Brandecker, Produzentin der Audio-Sprachkurs-Reihe „The Grooves“ und unterstützt von rund 70 Kreativen aus den Bereichen Musik, Sprache und Text, Gestaltung, Technik und Social Media.

Worum geht’s in dem Audio-Sprachkurs?

Es gibt sechs Lektionen und Kulturtipps. Die Welcomegrooves enthalten sechs Lektionen mit nützlichen Wörtern und Sätzen für die Basiskommunikation im Alltag der Flüchtlinge. Anhören oder als MP3 aufs Handy laden kann man die welcomegrooves auf www.welcomegrooves.de. Dazu gibt’s die Tipps zum Download in Schriftform.

In welchen Sprachen gibt es die Deutschlektionen?

In ganz vielen Sprachen: Außer in Englisch gibt’s die Lektionen auf Französisch, Spanisch und Russisch. Ferner auf Serbisch, Bosnisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Urdu, Somali, Hausa, Kiswahili, Amharisch und andere. Nach und nach soll die Palette der Übersetzungen mit Hilfe der Netzgemeinde noch erweitert werden.

Warum funktioniert das Deutschlernen mit Musik so gut?

Das erklärt Eva Brandecker: „Schöne Musik und warme Stimmen sind emotional und können eine angenehme Stimmung erzeugen. Eine gute Gelegenheit, um zeitgleich zum Deutschlernen auch ein paar positive Wünsche zur Gegenwart und Zukunft einzubringen“.

Eva Brandecker hat mit ihrem Unternehmen Thegrooves bereits Audio-Sprachtrainer für fünfzehn Sprachen aufgenommen, dabei saßen auch schon Udo Wachtveitl, Emil Steinberger und Josef Hader bei ihr vor dem Mikrofon. Indem sie Sprache mit eingängigen Klängen kombiniert, sorgt sie dafür, dass der Wortschatz besser im Gedächtnis bleibt und sich der Lernerfolg durch reines Zuhören einstellt.

Wie sind die welcomegrooves entstanden?

Um ihre Idee eines kostenlosen Audio-Deutschkurses verwirklichen zu können, hat Eva Brandecker ihren Freundeskreis und ihr großes Netzwerk mobilisiert – mit überwältigendem Erfolg: Innerhalb von wenigen Tagen meldeten sich rund 70 engagierte Menschen, die sich alle unentgeltlich für die welcomegrooves einsetzen: professionelle Sprecherinnen und Sprecher, zwei Tonstudios und Fachleute für Übersetzungen, Musik, Text und Social Media. Unterstützung gibt es außerdem von Mitarbeitern von Flüchtlingsinitiativen und nicht zuletzt von Flüchtlingen selbst.

Wie geht’s weiter? Sponsoren und Förderer gesucht für Phase 2 – welcomegrooves als App

Für Phase 2 sucht Eva Brandecker noch nach Sponsoren und Förderungen. Zum einen sollen weitere Sprachen dazu kommen. Außerdem soll es ergänzend zum Sprachkurs in der zweiten Phase Schilder mit der Aufschrift welcomegrooves in vielen Sprachen geben. Bibliotheken, Geschäfte oder auch Privatleute können sie ans Fenster kleben und so signalisieren: Hier sind Flüchtlinge willkommen, hier können sie die welcomegrooves kostenlos herunterladen und/oder Lektionen ausdrucken. „So könnte ein kleines Gespräch entstehen, aber auch eine Einladung zum weiteren Kennenlernen oder auf einen Kaffee“, hofft Eva Brandecker.

Weitere Pläne des Teams sind weitere Lektionen – über die sechs Basislektionen hinaus, etwa speziell für Kinder. Angedacht ist auch eine erweiterte Variante als App. Dazu wünschen sich Eva Brandecker und Team noch Sponsoren oder Förderungen.

Kontakt zu welcomegrooves:

  • Brandecker Media & Friends
  • c/o Brandecker Media Verlag
  • Eva Brandecker
  • Hoffeldstraße 33
  • 40235 Düsseldorf
  • E-Mail: welcome@thegrooves.de
  • Tel.: +49 (0) 151 – 59787478
  • Fax: +49 (0) 3212 – 102 78 59
  • Bilder und Presseinfos zum Download in der Dropbox: http://bit.ly/1Ou4wlw

welcomegrooves im Internet:

  • http://welcomegrooves.de/
  • http://blog.thegrooves.de/
  • http://www.facebook.com/thegrooves
  • http://twitter.com/thegrooves
  • https://storify.com/KuWiWege/deutschlernen-mit-den-welcomegrooves

Kategorie: Aktuelles, Strategie Stichworte: Corporate Social Responsibility, CSR, Deutsch, Flüchtlinge, Kommunikation

Buchautorin Eva Engelken im Interview zu „111 Gründe, Anwälte zu hassen“

19. November 2014 von Eva Engelken

Buch Cover Engelken - AnwälteDie Pressefrau vom Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag hat mir ein paar Fragen zu meinem Buch gestellt. Warum das Wort „hassen“ im Titel vorkommt und einiges mehr. Lesen Sie bzw. lest einfach selbst:

Mit 111 Gründe, Anwälte zu hassen geben Sie schon im Titel des Buches ein ziemlich klares Statement ab. Warum finden womöglich viele Leute Anwälte »hassenswert«?

Engelken: Über das Verb »hassen« habe ich lange nachgedacht, denn Hass ist ja ein Gefühl, das ich persönlich nur für Personen empfinde, deren Handlungen ich verabscheue. Doch »hassen« hat auch die Bedeutung »grollen« oder »zürnen«. In diesem Sinne verstehe ich »hassen« in 111 Gründe, Anwälte zu hassen. Leute, die mit Anwälten zu tun haben, zürnen ihnen bestimmte Dinge oder auch die Art und Weise, wie sie Dinge tun – ihre abgehobene Sprache, ihre Überheblichkeit, ihre Ratschläge, die keine sind und vieles mehr. Das alles könnte einem reichlich egal sein, wäre man nicht immer wieder auf Anwälte angewiesen. Man kommt an Anwälten nicht vorbei. Umso mehr regt man sich auf, wenn man sich in seiner rechtlichen Unwissenheit über den Tisch gezogen fühlt.

Wie sind Sie auf die Idee zu diesem Buch gekommen? Was hat Sie bewogen, 111 Gründe, Anwälte zu hassen zu schreiben?Autorin Eva Engelken

Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind Anwälte dem Gemeinwohl verpflichtet. In Wahrheit kümmern sich viele aber nur um die Geldbeutelpflege, vergessen ihre Berufspflichten oder scheren sich einen Dreck darum, dass sie eigentlich die Aufgabe hätten, jedermann den Zugang zum Recht zu ebnen, nicht nur den Reichen und Mächtigen. Diesen Berufsstand in einem Buch zu charakterisieren, hat mich sehr gereizt. Als dann der Verleger Oliver Schwarzkopf die Idee hatte, die Kritik an Anwälten in einem humorvoll, bissigen Psychogramm zu verpacken, habe ich sofort zugesagt, das Buch zu schreiben. Klar ist natürlich, dass 111 Gründe, Anwälte zu hassen eine zugespitzte Darstellung ist. Das Buch ist die Karikatur einer Branche – und…

…eine Karikatur darf ja bekanntermaßen die markanten Charakterzüge überzeichnen.

Juristen gelten ja gemeinhin als eher humorlos. Meinen Sie, dass Anwälte genügend Humor haben, um auch über 111 Gründe, Anwälte zu hassen lachen zu können?

Ja, auf jeden Fall. Anwälte und Anwältinnen sind längst nicht so humorlos, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte. Viele können hervorragend Witze erzählen. Dazu braucht es ein Elefantengedächtnis, Eloquenz und eine Prise Zynismus. Das haben Anwälte. Was Anwälten ein bisschen schwerfällt, ist, sich mal locker zu machen. Das ist kein Wunder, denn am Ende des Tages wird immer der Anwalt dafür verantwortlich gemacht, wenn etwas schiefgeht. Da bleibt man lieber steif. Das ist eine Berufskrankheit. Aber an Humor fehlt es ihnen nicht: Galgenhumor, schwarzer Humor und Dank ihrer sprachlichen Fertigkeiten auch ein feiner Sinn für Wortwitz und Ironie.

Es gibt kaum eine Berufsgruppe, über die es so viele gehässige Witze gibt wie über die Anwälte. Warum haben die Leute so viel Freude an Hohn und Spott über Anwälte?

Aus dem gleichen Grund, aus dem sie Witze über Zahnärzte machen. Sie fühlen sich ihnen unterlegen oder auch mal von ihnen über den Tisch gezogen und rächen sich, indem sie Witze machen. Anwälte – genau wie alle anderen Juristen – tragen allerdings auch zu wenig dazu bei, den Leuten das Gefühl der Unterlegenheit zu nehmen.

Gibt es denn keine netten oder guten Anwälte?

Sicher gibt es die, genau wie Anwältinnen und, wie ich im Buch auch schreibe, gar nicht so wenige: klug, engagiert, erfahren, humorvoll, menschlich überzeugend, kämpferisch, kompetent, liebenswürdig u.s.w. Für die habe ich das Buch auch geschrieben, damit sie es lesen und frei nach Wilhelm Busch sagen können:

„Ei, da bin ich aber froh, denn Gott sei Dank bin ich nicht so!“

Sie beschreiben in Ihrem Buch die wichtigsten Statussymbole der Anwälte. Was sagen diese über den Anwalt aus?

Statussymbole signalisieren – wie der Name schon sagt – Status. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt will man signalisieren: Ich habe immer recht, an mir kommt man nicht vorbei, ich bin vertrauenswürdig, bei mir sind deine Geheimnisse gut aufgehoben. Wirtschaftsanwälte wollen außerdem ausdrücken: Ich bin wahnsinnig erfolgreich, deshalb kann ich mir so viel leisten. All das kann man zwar auch mit Worten ausdrücken, aber…

…Status kommt mit dem passenden Auto und der blonden Sekretärin halt glaubwürdiger rüber.

Sie gehen auch auf besondere Wortungeheuer wie »Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss« und auf endlos lange Satzgefüge der Anwälte ein. Woher kommt die Vorliebe der Juristen für kompliziertes Sprechen und Schreiben? Machen sie dem Durchschnittsmenschen einfach nur gern das Verständnis schwer?

Nein, nicht direkt. Als ich für Klartext für Anwälte recherchiert habe, bin ich auf vier Gründe für das komplizierte Sprechen und Schreiben von Juristen gekommen.

  • Erstens sind Rechtsthemen abstrakt. Gesetze etwa sollen abstrakt eine Vielzahl von Fällen regeln, da können sie naturgemäß keine plastischen Beispiele enthalten. Oder nehmen Sie Abhandlungen über juristische Auslegungsfragen oder Steuerwirrwar. Das ist halt kompliziert. Das gibt es aber auch bei anderen Berufen. Wenn Sie sich über theoretische Physik oder Philosophie unterhalten, ist das auch nicht unbedingt einfach.
  • Zweitens haben Juristen und eben auch Anwälte und Anwältinnen eine Geisteshaltung, die besagt:

Wo kämen wir hin, wenn jeder verstünde, wovon wir reden?

Damit kommen sie durch, solange viele Leute der Meinung sind, wenn es jeder verstehen kann, kann es nicht viel taugen. Ich persönlich würde dafür plädieren, jedem Gesetzestext und allen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einen Beipackzettel beizulegen, der für jedermann verständlich zusammenfasst, welche unter Umständen heiklen Punkte darin geregelt sind.

  • Der dritte Grund für die Unverständlichkeit ist die Gewohnheit. Wer sich noch nie Gedanken machen musste, ob man ihn oder sie versteht, hat auch keinen Anlass, an der Ausdrucksweise etwas zu verändern.
  • Der vierte Grund sind Angst oder Unfähigkeit. Wer Angst hat oder nicht weiß, wovon er spricht, versteckt sich lieber hinter nebulösen Floskeln, anstatt klar und präzise Ross und Reiter zu nennen. Eine klare prägnante Sprache ist immer ein gutes Erkennungsmerkmal für einen guten Anwalt oder eine gute Anwältin.

Für wen ist Ihr Buch geeignet? An welche Leser haben Sie beim Schreiben des Buches gedacht und wen würden Sie damit gern erreichen?

Geeignet ist es hoffentlich für alle Menschen, die gerne lachen und ihr Reservoir an Witzen auffrischen möchten. Natürlich auch für die Anwaltschaft selbst. Man kann es zum Beispiel den Mandanten ins Wartezimmer legen und so elegant die eigene Fähigkeit zu Selbstironie oder eine gesunde innerer Distanz zu bestimmten Themen demonstrieren. Das Buch hat auch über fast 40 Karikaturen – falls man den Text nicht lesen möchte.

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Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch, Interviews, Presse Stichworte: Buch, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Persönlichkeit, Rechtsanwalt

Sprechen Sie Fußball? – Kommunikationstipps für Juristen

15. Oktober 2013 von Eva Engelken

Fußball
(Quelle: Lupo/pixelio.de)

Wenn man krank ist und eine neue Arztpraxis sucht, ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, ob man sich dort gut verstanden und gut beraten fühlt.  Das ist bei der Wahl einer Kanzlei nicht anders. Auf die Frage, warum Unternehmer(innen) gerade sie mandatieren sollten, antworten Wirtschaftsanwälte gerne vollmundig: „Weil wir Ihre Sprache sprechen.“

Das mit der Sprache sagt sich so leicht, doch längst nicht immer sprechen Anwalt und Mandant respektive Anwältin und Mandantin die gleiche Sprache. Die eine Seite spricht anwältisch, die andere mandantisch.

Manchmal klingt das sehr ähnlich. Zum Beispiel, wenn der Anwalt ein versierter Berater von Familiy Offices ist, und es sich beim Mandanten um eine vermögende Privatperson handelt, die 8 Millionen Euro auf der hohen Kante hat.
Sie will beispielsweise wissen, wie sie die Kröten inflationssicher anlegen kann, damit ihr Junior, der aktuell nur in seine Windeln große Geschäfte macht, später auf eine Privatuni gehen und dann auch im Wirtschaftsleben große Geschäfte machen kann.

In  diesem Fall kann der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Begriffe wie Vermögen, Verwaltung und steueroptimale Strukturierung keine Fremdworte sind, sondern sie weiß, dass es von ihnen abhängt, ob der Junior das Studium mit einem neuen Audio 4 oder mit einem gebrauchten Fiat aufnehmen kann.
Das kann aber auch ganz anders klingen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Mandant das Geld nicht geerbt hat und nicht damit aufgewachsen ist, bei Familienfesten mit Geschäftsführern und Honoratioren Small Talk zu machen

Vielleicht ist er ein junger Berufsfußballer mit sogenanntem Migrationshintergrund, der dank seiner herausragenden sportlichen Begabung in die Bundesliga aufgerückt und jetzt Einkommensmillionär ist.

Diese Person, nennen wir sie Kevin, spricht nicht Anwalt, sondern Fußball. Gleichwohl ist er als Mandant hochinteressant. Kevin hat viel Kohle, aber er weiß im Zweifelsfall nicht damit umzugehen. Er kauft lieber den zweiten Lamborghini, statt für die Zeit nach seiner Profizeit zu planen, damit er immer noch Geld hat, auch wenn mit Ende 20 die goldene Quelle Fußball versiegt.

Um ihn gut zu beraten, muss der Anwalt seine Sprache sprechen. Wirft der Anwalt nur Fachbegriffe über seinen wuchtigen Schreibtisch, ist die Person im schlimmsten Fall eingeschüchtert. Also braucht er Übersetzer, die zwischen ihm und Kevin übersetzen.

In jedem Fall sollte sich der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandantenbrille aufsetzen und aus Mandantensicht die Fragen beantworten, die immer am Anfang einer guten Kommunikationsstrategie stehen: Welchen Nutzen bietet mir dieser Anwalt? Warum sollte ich gerade ihn beauftragen?  Und dann sollte er das Nutzenversprechen in die Wortwelt eines Kevin übersetzen. Dann lautet die Antwort des Mandanten im Idealfall: „Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, denn dort sprechen sie meine Sprache.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Neuer Personenstand: weiblich, männlich, zwittrig

26. August 2013 von Eva Engelken

Künftig berücksichtigt das Gesetz Menschen ohne eindeutiges Geschlecht, die sogenannten Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Bislang muss nach § 21 Personenstandsgesetz im Geburtenregister das Geschlecht des Kindes stehen. Ab dem 1. November 2013 wird der „Geburtenfall“ ohne Angabe des Geschlechts eingetragen, wenn das Kind „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Die Rede ist von Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag, den 16.8. Der Autor, Heribert Prantl, spricht von einer rechtlichen Revolution, weil es nun personenstandsrechtlich einen „eigenen Status“, ein „drittes Geschlecht“ geben werde.

Das wirft ein paar interessante Fragen auf: Dürfen Intersexuelle heiraten? Bisher dürfen nur Mann und Frau oder Menschen des gleichen Geschlechts heiraten. Dürfen Geschlechtsszwitter nur andere Geschlechtszwitter heiraten? Dürfen Sie Kinder adoptieren? Was ist in den Pass einzutragen? Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon an einer Reform der betreffenden Vorschriften.

Eine Frage, die sie dringend klären muss: Wie sind solche Personen anzusprechen? Frau? Herr? Frerr? Und überhaupt – welchen Namen dürfen die Kinder bekommen? Eigentlich sollen Namen ja eine eindeutige, geschlechtliche Zuordnung ermöglichen. Aber was gilt, wenn eine geschlechtliche Zuordnung gar nicht möglich ist, weil das Kind ein Zwitter ist? Muss der Name dann vielleicht erkennen lassen, dass das Kind Zwitter ist? (Manche der aktuellen Vornamen lassen eindeutig nur erkennen, dass die Eltern einen an der Waffel haben, wenn das arme Blag Camino Santiago Freigeist oder Borussia Lilifee heißt.)

Der Süddeutschen Zeitung zufolge wirbt der Jurist Wolf Sieberich dafür, die ‚“sprachliche Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft“ zu beenden‘ und ‚auf geschlechtsspezifische Anreden [zu] verzichten, wo dies praktikabel sei‘. Das hieße für Briefe auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu verzichten. Gut und schön, aber wie verhält es sich dann mit den Adjektiven? „Lieber…“ funktioniert auch nicht mehr, und das Neutrum „Liebes“ klingt irgendwie auch doof.

Meine Vermutung ist: Auch die Intersexuellen werden sich noch eine Weile mit der geschlechtlich falschen Bezeichnung rumschlagen müssen. So flexibel ist unsere Gesellschaft nicht, zumal die Zahl der Betroffenen doch recht gering ist. Der Kölner Stadtanzeiger spricht von 85 000 – 100 000 in Deutschland lebenden Intersexuellen. Und erst recht nicht, da sich die Gesellschaft mit geschlechtergerechter Sprache schon bei nur zwei Geschlechtern schwertut. Man denke an den Aufschrei, als die Universität Leipzig im Frühjahr 2013 in ihrer Grundordnung ausschließlich weibliche Bezeichnungen einführte: „Herr Professorin“.  Oder an das Gejammer über bescheidene Versuche, mit Binnen-I oder weiblicher Endung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Hälfte der Menschheit Frauen sind (pointiert zur „Maskulingustik“ bei Luise Pusch). In Deutschland immerhin ungefähr 41 Millionen.

Heribert Prantl schreibt: „Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes regiere der Gesetzgeber auf das Bundesverfassungsgericht, das die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechtes als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betrachtet.“ Was die (sprachliche) Anerkennung des weiblichen Geschlechts angeht, gibt es noch jede Menge zu tun.

Kleiner Kommunikationstipp am Rande: Wer mit seinen Texten Frauen und Männer ansprechen möchte, sollte sich anstrengen, sie auch explizit beide anzusprechen. So ein lahmes „Mit der männlichen Form sind Frauen immer mitgemeint“, reicht dafür nicht aus. Mehr dazu in Kürze hier im Blog.

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Frauensprache, Kommunikation, Männersprache, Recht

Erst der Kopf, dann die Sprache – Kommunikationstipps für Frauen

17. Juli 2013 von Eva Engelken

Sollten Frauen anders kommunizieren, wenn sie beruflich erfolgreicher werden wollen? Und wenn ja, wie? Die FAZ hat sich damit auseinandergesetzt und mich dazu befragt.

„Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“, FAZ-Artikel von Ursula Kals (pdf)*

Ich finde ja, Frauen sollten in erster Linie genauso viel Geld und gesellschaftliche Macht haben wie Männer, denn es besteht die Hoffnung (sicher weiß man es erst dann), dass es beiden Seiten dann besser geht. Aber wenn Sprache der Schlüssel zu mehr Geld und Macht ist, sollten Frauen wohl auch an ihr arbeiten, denn bislang sind sie von Gleichberechtigung noch weit entfernt.

Sollten Frauen genau so sprechen wie Männer?

Erstens, wie sprechen Männer überhaupt? Mir ist bei meinen Kunden, also bei den Anwälten, aber auch bei den Richtern und Staatsanwälten Verschiedenes aufgefallen: Auf einem Podium sprechen Männer eher mehr als Frauen, melden sich häufiger, diskutieren lieber, nehmen, kurz gesagt, mehr Raum ein. In E-Mails fassen sie sich dagegen schon mal ziemlich kurz und verzichten auf höfliche Floskeln und Erläuterungen. Vor allem, wenn die Hierarchie klar ist: Hier Chef, da Untergebener. Gar Entschuldigungen und weitschweifige Erklärungen kommen ihnen nur ganz selten in den Mund oder auf die Tastatur.

Sollten Frauen männliche Gesprächsrituale nachahmen?

Ja, ein bisschen schon. Soweit es ihnen nützt. Wenn sie als selbstsicher und kompetent wahrgenommen werden wollen, hilft es, sich nicht dauernd zu entschuldigen oder sich hinter zahlreichen Erklärungen zu verstecken. Wer zuviel erklärt, zeigt Schwäche und vergeudet obendrein die Zeit des Adressaten, so die Männersicht.

Sollten Frauen sprachlich die Ellenbogen ausfahren?

Frauen zu raten, nun endlich mal auf die Pauke zu hauen, auch sprachlich, ist nur ein mittelguter Tipp.

Die Krux: Von Frauen wird erwartet, dass sie nett sind, sind sie es nicht, werden sie bestraft. Frauen müssen in ihrem Verhalten also die Balance zwischen nett sein und erfolgreich sein finden. Sagt Facebook-COO Sheryl Sandberg in ihrem Buch „Lean in“ und untermauert die Notwendigkeit, nett zu sein, mit eigenen Erfahrungen und diversen Studien. Das gleiche sagt Mika Brzezinski in ihrem Buch „Knowing Your Value: Women, Money and Getting What You’re Worth“. Beide stimmen überein, dass Frauen nicht viel gewinnen, wenn sie sprachlich allzu sehr die Zähne zeigen.

Erst die Einstellung, dann die Sprache ändern

Wie also kommen Frauen trotzdem zu ihrem Recht und zu angemessenen Gehältern und Posten? Indem sie sich zunächst einmal klar machen, dass sie den gleichberechtigten Job und die höhere Bezahlung wert sind. Hieran hapert es am meisten.

Eva Engelken: „Wir sind geprägt vom klassischen Frauenbild der christlich-patriarchalischen Kultur, in der sich Frauen entschuldigen müssen, für das, was sie sagen.“

Dass Frauen nett sein sollen, hat viel mit der herrschenden Kultur zu tun. Die ist in Deutschland geprägt vom Christentum. Schillers züchtig waltende Hausfrau bäckt Kuchen, hat aber keine eigene Meinung. Und das Recht, für ihre Arbeit eigenes Geld zu bekommen, hat sie schon gar nicht.

Erster Schritt: Sich selbst wertvoll finden

Frauen, die ihren gerechten Anteil an gesellschaftlicher und finanzieller Macht haben wollen, müssen erst einmal mit dieser Vorstellung, eigentlich kein Geld wert zu sein, fertig werden.

Mika Brzezinski: Compliments don’t pay your bills

In Gehaltsverhandlungen wird es besonders schwierig. Der Wunsch, nett zu sein und gemocht zu werden, verträgt sich nicht mit der Forderung nach mehr Geld. Aber wie die amerikanische Fernsehjournalistin Brzezinski erkannte, reichen Komplimente nicht aus, die Rechnungen zu bezahlen. Deshalb muss Frau irgendwann beginnen, auch zu sich selbst nett zu sein. Und das dann freundlich im Ton, aber hart in der Sache einzufordern. Erst die Geisteshaltung, dann die Kommunikation verändern. Die bei Frauen oft ausgeprägtere Fähigkeit,  Zwischentöne wahrzunehmen und sprachlich auszudrücken, kann dabei nur hilfreich sein.

*© Alle Rechte an dem als pdf verlinkten Artikel „Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“ vom 13./14.Juni 2013 in Beruf und Chance vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv“.

Kategorie: Kommunikationstipps Stichworte: Frauen, Klartext, Kommunikation, Männer, Persönlichkeit

„Schreibe wie du sprichst“ – Sprachtipps für Juristen

15. April 2013 von Eva Engelken

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die Frage, welche Vorteile die mündliche Ausdrucksweise hat.

„Schreibe, wie du sprichst!“

Sagt Ludwig Reiners, der Stilkritiker. Sich beim Schreiben an der mündlichen Ausdrucksweise zu orientieren, empfehlen auch Wolf Schneider oder Helmut Schmidts Redenschreiber Thilo von Trotha. Der Grund dafür dürfte sein, wie Ludwig Reiners mutmaßt, dass „ein Gespräch lebendiger ist als ein Buch“. Im Gespräch macht der Redner Pausen, er holt Atem und er guckt sein Gegenüber an, ob es ihn verstanden hat. Laut Ludwig Reiners bevorzugt die gesprochene Sprache den:

„bestimmten und entschiedenen Ausdruck statt des allgemeinen und unentschiedenen, den anschaulichen statt des abstrakten; sie stellt die Wörter nicht nach Regeln, sondern nach Gewicht; sie baut kurz beigeordnete Sätze, keine langen, verschachtelten; sie legt die entscheidende Mitteilung ins Zeitwort, nicht ins Hauptwort.“

All diese Merkmale führen dazu, dass der Text lebt – beim Zuhörer wird das Kopfkino angeworfen, er fühlt sich persönlich angesprochen und kann sich leichter eine eigene Meinung bilden.

Ein guter Redner liest seinen Vortrag nicht ab

Eigentlich sollte eine Rede ebenfalls die Regeln der mündlichen Ausdrucksweise beherzigen. Doch jeder, der schon mal gähnend in einem von Juristen gehaltenen Seminar saß, weiß, wie viele VortragsrednerInnen ihre Zuhörer vergessen haben. So wie mein Zivilrechtsprofessor, der nuschelnd und leiernd auf der Hörsaalbühne hin und her tigerte und höchstens aufsah, wenn er sich mit den Beinen im Mikrofonkabel verheddert hatte. Sie trauen sich nicht, frei zu reden, sondern lesen einfach ihren Vortragstext ab.

Das ist das Problem. Denn beim Schreiben lieben JuristInnen es:

  • Sich unentschieden auszudrücken: „…wird die Zukunft zeigen“, „bleibt abzuwarten“
  • Abstrakte Wörter zu benutzen: „Mit der Ausführung der Tat zu beginnen“.
  • Sätze nach allen Regeln der Kunst verschachteln: „Erst am 18. September 2012 und damit nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO hat der Beschwerdeführer die rechtzeitig eingelegte Revision gegen das ihm am 17. August 2012 zugestellte Urteil begründet.“

Die juristische Rhetorik sollte sich am Mündlichen orientieren

Natürlich gibt es gute Gründe, warum JuristInnen so schreiben, wie sie schreiben. Doch wann immer möglich, sollten sie sich in ihren Texten um mehr „Mündlichkeit“ bemühen.

Sagt übrigens schon Fritjof Haft:

„Fast alle juristischen Überlegungen würden besser mündlich angestellt, und zwar im dialogischen Verfahren, weil hier Verständlichkeit, Trefflichkeit und Qualität der Argumente sofort in das Verfahren rückgekoppelt werden können.“

Natürlich weiß auch Haft, dass der Juristen- bzw. Anwaltsalltag stark von der Schriftproduktion geprägt ist. Aber er erinnert daran, dass die Anwaltstätigkeit im Kern der mit den Mitteln der Sprache geführte Kampf ums Recht ist. Die juristische Rhetorik ist „eine rhetorische Methode, um das Chaos sozialer Konflikte zu bewältigen.“

Und Rhetorik wiederum hat die Aufgabe zu:

  • docere et probare (belehren, argumentieren)
  • conciliare et delectare (gewinnen, erfreuen)
  • flectere et movere (rühren, bewegen).

Sagt sogar schon Aristoteles. Heißt für die juristische Textproduktion: Juristische Sprache – ob geschrieben oder gesprochen – soll nicht einschläfern, sondern bewegen. Damit das gelingt, sollten JuristInnen sich lebendig ausdrücken. Im Idealfall also schreiben, wie sie sprechen.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Anwaltsdeutsch, Kommunikation, Rhetorik, Textkritik

Google, Anwalts Freund und Helfer

13. September 2012 von Eva Engelken

Was die Suchmaschine alles drauf hat

Von Eva Engelken und Christa Goede

Zählen Sie doch mal nach: Wie oft haben Sie heute schon gegoogelt? Keinmal, einmal, viele Male? Den eigenen Namen? Für die meisten von uns ist Google ein täglicher Begleiter: Wir interessieren uns für soziale Netzwerke, für politische und gesellschaftliche Ereignisse, das neue Gesetz, das neue Handy, oder wir suchen die neue Monsterbarbie, die sich unsere Tochter zum Geburtstag wünscht. Meist geben wir dafür unseren Suchbegriff in das Suchfenster ein und geben uns mit den Suchergebnissen zufrieden, die auf der ersten Seite stehen. Das machen die meisten Google-User so.

Unter Google Insight (http://www.google.com/insights/search/) kann man ablesen, welche Suchbegriffe weltweit pro Land und pro Kategorie gerade am häufigsten eingegeben werden. Wenn Sie die Kategorie „Gesetz und Regierung“ auswählen, sehen Sie in der Spalte „zunehmende Suchanfragen“ beispielsweise das „Meldegesetz“, welches in der Woche vom 9. bis zum 13. Juli die Schlagzeilen beherrschte. In der linken Spalte der Top-Suchanfragen finden Sie die Alltime-Suchfavoriten, welche vom Suchbegriff „Finanzamt“ dominiert werden.

Dehnen Sie Ihre Suche in der Kategorie „Gesetz und Regierung“ auf das ganze erste Halbjahr 2012 auf, entdecken Sie bei den Aufsteigern plötzlich Begriffe wie Gauck oder Wulff. Diese beherrschten im Frühjahr 2012 die Medien und damit auch die Suchanfragen. Derartige Rankings können Sie sich zunutze machen, um etwa die Nachfrage nach dem Produkt eines Mandanten oder die potenzielle Nachfrage nach einer eigenen Dienstleistung besser einschätzen zu können. Sie können zum Beispiel herausfinden, dass im September in Bayern die Nachfrage nach Dirndlkleidern ihr Jahreshoch erreicht – das hätte Ihnen allerdings auch Ihr gesunder Menschenverstand gesagt.

Aber mal angenommen, Sie sind auf Umweltrecht spezialisiert und wollen wissen, wie viele Personen bereits nach dem Begriff „Fracking“ suchen (= unkonventionelle Gasgewinnung durch Hochdruckwassereinleitung), könnten Sie herausfinden, dass erst seit 2010 nach dem Begriff gesucht wird, und dass Niedersachsen das größte Suchvolumen aufweist. Schon dieser kurze Blick auf die Top-Suchbegriffe unter Google Insight belegt, dass die meisten Leute einfache Suchbegriffe bei Google eingeben.

Suche abseits der ausgetretenen Pfade

Die linke Spalte der GooglesucheViel spannender – und ergiebiger – wird es jedoch, wenn man die klassische Suche unter www.google.de ein wenig verfeinert. Dann zeigt Google nämlich richtig, was es drauf hat. Wenn Sie Ihren Suchbegriff eingegeben haben, können Sie Ihre Suchbegriffe in der – dann erscheinenden – linken Spalte filtern: nach den Rubriken “Bilder”, “Maps”, “Videos”, “News” oder “Shopping”. Zudem gibt es einen Sprachfilter, mit dem Sie Ihre Suche auf deutschsprachige Sites, Sites aus Deutschland oder auf übersetzte Sites konzentrieren können. Hier sehen Sie auch, welchen Standort Google Ihnen aktuell zuweist. Der Standort hilft, wenn Sie beispielsweise ein Restaurant für ein Geschäftsessen in Ihrer Nähe suchen, oder einen Augenarzt oder wenn Sie schnell eine neue Krawatte kaufen müssen, weil Sie die alte mit Tomatensoße bekleckert haben. Diesen Standort können Sie jederzeit manuell ändern.

Menüs erweitern

Per Mausklick auf “Mehr” und “Mehr Optionen” lassen sich Menüs um diverse Optionen erweitern. Sie können nach den Rubriken “Bücher”, “Places”, “Blogs”, “Diskussionen” und “Apps” suchen. Die Suche in “Blogs” und “Diskussionen” kann Ihnen interessante Ergebnisse aus den sozialen Netzwerken liefern.

Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, in welchen Foren sich Ihr neuer Bewerber in der letzten Zeit herumgetrieben hat oder wie die Facebook-Gemeinde das neue Produkt Ihres Mandanten diskutiert, können Sie hier fündig werden. Praktisch: Bei „Optionen“ lassen sich die Suchparameter individuell einstellen. Zum Beispiel können Sie Ihre Social Media-Suchergebnisse auf die Ergebnisse der letzten Woche beschränken. Oder nach einem bestimmten Typ von Website suchen: zum Beispiel nach Websites, die Sie noch nie besucht haben, oder nach Websites mit Bildern.

Wikis, Synonymsuchen und Übersetzungstools

Und Google kann noch mehr. Sie beim Reden-Schreiben unterstützen beispielsweise. Die Option “Wörterbuch” öffnet verschiedene Wikis (Online-Spezial-Lexika) oder Synonymsammlungen und in der rechten Spalte kann man sich sein Suchwort gleich in mehr als 60 Sprachen übersetzen lassen. Sehr praktisch für einen Gruß an den ausländischen Mandanten. All diese Menüs lassen sich mit einem Klick auch wieder schließen, wenn man sie für die aktuelle Suchanfrage nicht mehr braucht.

Spezial-Anfragen mit Google Such-Operatoren

Wer von vornherein weiß, wonach er sucht, kann mit den sogenannten Such-Operatoren die Suche effizient gestalten:

  • site:
    Durch Eingabe dieses Operators ins Suchfeld kann man sich alle einzelnen Webseiten einer Domain anzeigen lassen.
    Beispiel:
    site:http://www.kanzleiname.de (Wichtig: KEIN Leerzeichen zwischen Operator und Adresse)
  • OR, AND, –
    Mit diesen Operatoren lassen sich „Searchstrings“ bilden, um die Suchen zu präzisieren.
    Beispiele:
    Frau OR Mann listet alle Websites, die das Wort Frau ODER Mann enthalten.
    Frau AND Mann wirkt genau wie eine Suchanfrage nach Frau Mann.
    Die AND-Verknüpfung ist jedoch wichtig, wenn es um verschachtelte Anfragen geht: Frau AND Mann AND (Oma OR Opa). Hier bekommt man dann ein Suchergebnis, das die Worte Frau und Mann enthält und dazu noch das Wort Oma oder das Wort Opa).
    Frau -Mann zeigt alle Website an, auf denen das Wort Frau vorkommt und NICHT das Wort Mann.
  • ~ Mit diesem Sonderzeichen kann man nach Synonymen suchen.
    Beispiel:
    ~Frau zeigt alle Begriffe rund um das Wort Frau auf. (Dieses Sonderzeichen erzeugt man, wenn man die Taste mit dem Zeichen drückt und gleichzeitig die Alt Gr-Taste dazu nimmt.
  • filetype: Dieser Operator sucht nach bestimmten Datentypen.
    Beispiel:
    filetype: pdf Frau sucht nach PDFs, in denen das Wort Frau vorkommt.
  • intitle: Mit diesem Operator können Sie alle Websites suchen, in deren Titel das Suchwort vorkommt.
    Beispiel:
    intitle: Frau zeigt alle Websites, in deren Titel das Wort Frau platziert ist.
  • define: Der Operator, der Definitionen findet.
    Beispiel:
    define: Frau präsentiert die Wikipedia-Definition des Wortes Frau.

Es ist ziemlich egal, wonach Sie suchen – fast immer erweist sich Google als treuer Freund und Helfer. Sie müssen nur seine Eigenarten kennenlernen.

Sie sind neugierig geworden und wollen noch mehr wissen? Unter http://www.google.de/intl/de/help/features.html#keyword hält Google für Sie viele weitere Informationen für Sie bereit.

Die Autorinnen:

  • Eva Engelken
    Juristin, Wirtschaftsjournalistin und Beraterin für Kanzleikommunikation
    engelken@klartext-anwalt.de
  • Christa Goede
    Diplom-Politologin, Texterin, Social-Media-Expertin
    mail@christagoede.de

 

Kategorie: Aktuelles, Strategie Stichworte: Google, Kommunikation, Persönlichkeit, Recherche, Suchbegriff, Suche, Suchergebnis, Suchmaschine, Suchvolumen

Soziale Netzwerke – eine Frage des persönlichen Stils, Teil I

18. Mai 2012 von Eva Engelken

 Teil I: Vorüberlegungen zum richtigen Umgang von Kanzleien mit Facebook, Twitter & Co.

Facebook, Xing, Twitter, Google+, Blogs, Foren – das Netz der sozialen Netzwerke wird immer dichter. Immer mehr Unternehmen und mit einigem Sicherheitsabstand auch die Kanzleien wagen sich ins Abenteuer Social Media. Die Ausgangsfrage lautet: Wofür ist es gut? Und wie macht man es richtig?

Wer ist überhaupt schon da?

Das sicherste Argument, die eigenen Kollegen bzw. die eigene Kanzlei dazu zu bewegen, die Fühler in Richtung Soziale Netzwerke auszustrecken, ist es, zu sagen: „Die Konkurrenz ist auch schon da.“ Sind andere schon da, senkt dies das Risiko, sich zu blamieren. Die Frage ist nur: „Wo treibt sich die Konkurrenz rum?“ Auf Xing sind praktisch alle Kanzleien vertreten – als Kanzlei oder mit einzelnen Anwälten. Auf Twitter sind viele Einzelkämpfer und einige Große unterwegs. Etwa die Kanzlei Noerr, die ihre Pressemitteilungen auf Englisch twittert und auf Gastbeiträge in diversen Publikumsmedien hinweist. Ebenso CMS Hasche Sigle, Linklaters, Sherman Sterling und einige andere. Auf Facebook haben nach wie vor nur wenige große Kanzleien eine eigene Präsenz errichtet. Man möchte nicht der Erste sein, der sich womöglich lächerlich macht, wenn er sich in die Gesellschaft von Urlaubsfotos und alltäglichem Geplapper begibt. Das ist ein Argument. Ein weiteres Argument sind die Risiken: Wer sein Unternehmen und seine Kanzlei auf Facebook (oder anderen Plattformen) präsentiert, präsentiert sich auf fremdem Grund und Boden, auf dem die Regeln des Hausherrn gelten. Andererseits wird Facebook immer wichtiger, sodass auch Kanzleien über kurz oder lang nicht mehr um eine Präsenz bei FB herumkommen dürften. Zum Beispiel im Bereich Human Resources. Junge Leute, die gewohnt sind, ihre Verabredungen via Facebook zu treffen, lassen sich auch auf Facebook zu Absolventenveranstaltungen & Co einladen. Vorgemacht hat es Linklaters UK unter http://www.facebook.com/linklatersgradsuk mit weit über 1.000 Fans. Die deutsche Linklaters-Seite liegt mit ca. 50 Fans weit dahinter. Auf Xing tummelt sich dagegen jede Menge Businesspublikum, sodass es sinnvoll ist, über eine Präsenz nachzudenken. Blogs pflegen so viele Kanzleien, bzw. haben Blogsoftware in ihre eigenen Websites integriert, dass dieses Medium schon als etabliert gelten kann.

Freud und Leid liegen beim Social Media-Marketing dicht beieinander – die Risiken

Natürlich birgt auch Social Media-Marketing – wie übrigens jede Form von Werbung – auch die Gefahr, außer Kontrolle zu geraten. Diese Gefahr ist bei hergebrachten Anwaltsmarketingmaßnahmen noch sehr gering – etwa bei einem gut abgehangenen NJW-Aufsatz – und steigt, je exponierter die Selbstvermarkungsmaßnahme ist. Bei einer furchtbaren Website ist die Gefahr, sich zu blamieren, schon ziemlich hoch. Bei unkontrolliertem Agieren in sozialen Netzwerken erst recht. Allerdings entwickelt sich das gesamte Internet immer mehr zu einem sozialen, das heißt interaktiven Web weiter. Somit bleibt auch Kanzleien über kurz oder lang gar nichts anderes übrig, als sich damit auseinanderzusetzen. Merkmal der sozialen Netzwerke ist der Dialog. Bei jedem Social-Media-Kanal ist daher eine intensive, stetige Beschäftigung gefordert und die Fähigkeit, auf Kritik zu reagieren. Kritik zu ignorieren oder gar kritische Beiträge zu löschen, sollte vermieden werden. Solche Handlungen werden als Zensur verstanden, dies kann erst recht zu unerwünschten Reaktionen führen. Unter http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13735616/Die-groessten-PR-Desaster-im-Internet-und-ihre-Folgen.html sind einige Beispiele der jüngeren Zeit zusammengefasst, wo die schlechte Reaktion des Unternehmens das Kritikfeuer erst so richtig entfacht hat. Besser ist es, souverän auf Kritik zu reagieren und die Diskussion zu suchen. Dieses Verhalten ist zwar zeitaufwendig, wird aber auf lange Sicht vom User belohnt. Denn nichts schätzt man virtuell höher als Glaubwürdigkeit und Authentizität.

Vorüberlegung 1: Welche Ziele hat Ihr Engagement in den sozialen Netzwerken?

Bevor Sie loslegen, sollten Sie – wie bei jeder Kommunikationsmaßnahme – Ihre Ziele klären. Möchten Sie eine eigene, weit vernetzte Community aufbauen? Oder Informationen und Wissen sammeln? Oder Ihre Reputation als Experte in einem Spezial-Gebiet verbessern? Bewerber informieren und anziehen? Ihre Pro-Bono-Aktivitäten bekannt machen? Oder etwas ganz anderes? Im Mittelpunkt aller Ihrer Überlegungen sollte aber immer Ihre eigene Unternehmenswebsite stehen – hier müssen Sie zuerst die Voraussetzungen für einen gelungenen Auftritt in den sozialen Netzwerken schaffen: Ein Blog, die Integration der Share-Buttons, regelmäßiger neuer Content. Der Vorteil: Falls Sie doch einmal Probleme mit Ihrem Social-Media-Auftritt bekommen oder die trendbewussten Userströme zu einer neuen Plattform wandern, haben Sie immer noch Ihre erprobte Unternehmensseite. Von dieser gut gepflegten und umfassend vernetzten Basis aus können Sie sich jederzeit neu orientieren.

Vorüberlegung 2: Wo netzwerkt Ihre Zielgruppe?

Ihr Angebot als Wirtschaftskanzlei zielt nicht auf Privatpersonen, sondern auf Unternehmen. Auf Privatpersonen haben Sie es nur abgesehen, wenn es Führungskräfte oder möglichst reiche Individuen sind, deren Vermögenswerte Sie betreuen. Jetzt wird es kniffelig: Superreiche Promis twittern und facebooken durchaus mit großem Vergnügen. Sollten Sie deshalb auch twittern? Lassen Sie es! Sie sind nicht Lady Gaga oder Ashton Kutcher, bei denen sich Millionen dafür interessieren, was sie gerade zum Frühstück gegessen haben. Zudem erwartet auch Lady Gaga nicht, vom Anwalt ihres Vertrauens Urlaubsbilder bei Facebook zu finden. Oder launische Tweets bei Twitter. Also können sie diesen Privatbereich getrost privat lassen. Fahren Sie die vorsichtige Tour und twittern und facebooken privat ein bisschen. Damit zeigen Sie, dass Sie up to date sind, aber Ihre Zeit nicht verdaddeln. Und Ihren privaten Facebook-Account können Sie ja ohnehin an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und zum Beispiel für Außenstehende sperren. Wenn Sie auf junge hoffnungsfrohe Nachwuchstalente zielen, sieht es schon ganz anders aus. Die finden sie – klar, sind ja ein- bis zwei Generationen jünger – auf jeden Fall auf Facebook. Es ist daher sinnvoll, fürs Recruiting auch Kanzleipräsenzen auf Facebook ins Kalkül zu ziehen – so wie Linklaters UK das macht (siehe oben). Mit einem Xing-Profil machen Sie keinen Fehler, denn ein großer Teil Ihrer Ansprechpartner tummelt sich dort auch. Zudem können Sie sich dort an den Diskussionen der fachbezogenen Gruppen beteiligen oder Ihre Unternehmensveranstaltungen präsentieren und die wichtigen Personen gleich einladen. Haben Sie viele Trendsetter unter Ihrer Kundschaft? Eine Firmenseite bei Google+ könnte hier die richtige Strategie sein. Eine Standardlösung für diese Entscheidung gibt es nicht; in jedem Fall sollten Sie Ziele, Vorlieben, benötigten Zeitaufwand und gewünschten Ertrag genau analysieren. In der Regel empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Kanälen.

Auf einen Blick: Die beliebtesten Social-Media-Kanäle

Facebook

  1. Einrichtung einer kostenlosen Facebook-Fanpage (Empfehlung: Seite so einrichten, dass Fans selbst auf der Seite posten können. So ist ein besonders intensiver Dialog möglich!) Wichtig ist, dass Sie eine Unternehmensseite einrichten und kein Privatprofil!
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Facebook-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Twitter

  1.  Einrichtung eines kostenlosen Twitterkanals, in dem Neuigkeiten getweetet werden.
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Twitter-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Es sollten 2-3 mal pro Woche News gepostet werden.

Xing

  1. Einrichtung einer „Unternehmensseite“, die allerdings kostenpflichtig ist (24,90 € für das Standard-Unternehmensprofil, 129 € für das Plus-Profil, mit dem dann auch ein Austausch mit der Zielgruppe möglich ist).
  2. Auf Ihrer Website werden zeitgleich Xing-Buttons integriert (z. B. auf der Startseite, bei den einzelnen Locations, besondere Tipps etc.).
  3. Empfehlung: Bei der Pflege einer Xing-Seite sollten Sie beachten, dass hier eine andere, förmlichere Ansprache der Leser notwendig ist.

Google +

  1. Momentan empfiehlt sich die Einrichtung einer Google+Seite noch nicht, da sich diese Plattform noch nicht durchgesetzt hat.
  2. Empfehlung: Hier sollte die weitere Entwicklung aber genau beobachtet werden, um ein Google+-Profil bei Bedarf zu installieren.

 

Die Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede, www.christagoede.de, goede@klartext-anwalt.de

Der Artikel erschien am 16. Mai 2012 im Deutschen Anwaltsspiegel. Der zweite Teil erscheint am 30. Mai 2012 in Ausgabe 11/2012. Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags.

 

Kategorie: Aktuelles Stichworte: Facebook, Kanzleikommunikation, Kommunikation, Kommunikationsratgeber, Social Media, Twitter, Xing

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