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Aktuelle Seite: Startseite / Sachbuch: Tutorial / Exposé Teil 3: Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken

Exposé Teil 3: Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken

21. Februar 2011 von Eva Engelken 1 Kommentar

Wenn Sie die Buch-Idee glücklich zu Papier gebracht haben, sollten Sie Ihr Projekt etwas genauer einordnen. Schließlich will ihr Verlag wissen, womit er es zu tun bekommt. In die konzeptionellen Gedanken gehören: Das Genre, die Zielgruppe, der Nutzwert für den Leser, bei einem Ratgeber wichtig: das Konzept der Wissensvermittlung, der Umfang, Fertigstellung und die Buchvermarktung.

Erstens: Das Genre

Ist Ihr Werk ein Sachbuch, ein Ratgeber oder ein Fachbuch? Klare Einordnung bei Klartext für Anwälte: Sprach- und Marketingratgeber.

Zweitens: Die Zielgruppe

Wer soll Ihr Buch lesen? Doppeltbelastete Mütter am Rande des Nervenzusammenbruchs, Hundeliebhaber, Presseleute, pensionierte Verwaltungsrichter? Je genauer Sie die Zielgruppe Ihrer Leser und deren Bedürfnisse kennen, desto leserfreundlicher können Sie schreiben, desto gezielter kann Ihr Verlag das Buch bewerben und desto besser verkauft sich Ihr Werk am Ende. Im Fall von Klartext für Anwälte war die Frage leicht zu beantworten: Lesen sollten das Buch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie alle Menschen, die sich mit der Kommunikation von Anwälten beschäftigen, also Presse, PR- und Marketingreferenten.

Drittens:  Der Lesernutzen oder warum sollten diese Leute das Buch kaufen?

Klartext für Anwälte sollten Menschen kaufen, weil sie in dem Buch ultimative Tipps erhalten, wie sie so verständlich, prägnant und überzeugend sprechen und schreiben,

  • dass Zeitungen ihre Gastbeiträge und Expertenstatements mit Kusshand nehmen
  • dass Besucher ihrer Websites ihnen umgehend Mandate erteilen
  • dass Bewerber wissen, warum sie zu dieser Kanzlei und keiner anderen gehen sollten
  • dass Fernsehzuschauer und Radiohörer nicht abschalten
  • dass dem Mandant nicht der geringste Zweifel bleibt, wie der anwaltliche Ratschlag zu verstehen war und was sie tun sollen

Viertens: Wie setzt das Buch diesen Anspruch um?

Allgemein gesprochen: Mit welchen Methoden oder gar mit welchem didaktischen Konzept bekommt der Leser all die Informationen und Erkenntnisse vermittelt?

Klartext für Anwälte vermittelt seinen Inhalt mit Vorher-Nachher-Beispielen, Tipps und Warnungen, Kurzinterviews mit Berufsträgern, Sprach- und Rechtsexperten und Praktikern aus Medien, PR und Anwaltsmarketing.

Fünftens: Welchen Umfang hat das Buch?

Welchen Umfang Ihr Buch hat, hängt natürlich in erster Linie vom Inhalts ab. Wer viel zu sagen hat, braucht mehr Seiten. Wer so wenig eigene wissenschaftliche Erkenntnisse hat, dass er bei anderen Autoren abschreiben muss, sollte sich kurz fassen. Ein deutscher Minister musste weiland seinen Doktortitel zurückgeben, weil er mit geklautem Wissen eine Promotionsschrift 475 Seiten aufpumpte.

Nun ist es bei einem noch nicht geschriebenen Buch schwierig zu sagen, wie lang es denn im fertigen Zustand aussehen wird. Andererseits braucht der Verlag Planungssicherheit und von der Menge der zu druckenden Seiten hängen Kosten und damit der Verkaufspreis ab.  Klartext für Anwälte hat 200 Seiten. Das ist ein guter Mittelwert für einen populären Ratgeber. Fach- und Sachbücher dürfen selbstverständlich erheblich dicker sein.

Was geben Sie beim Exposé nun an? Sie können die Länge des Buches in Manuskripseiten angeben. Eine Manuskriptseite hat 1800 Zeichen (Vorsicht! Manche sagen auch: 1500 Zeichen) Um hier Missverständnisse auszuschließen (und nachher womöglich seitenweise kürzen zu müssen, was sehr unangenehm ist), können Sie Länge auch in Zeichen (inklusive der Leerzeichen) angeben. Ein Buch mit 200 Seiten à 1800 Zeichen hat also 360.000 Zeichen.

Und wenn Sie sich partout nicht entscheiden können, wie lang Ihr Buch denn sein sollte? Machen Sie den Lieblingsbuchvergleich. Schauen Sie sich in dem jeweiligen Genre Ihre Lieblingsbücher an  – sind es 500-Seiten-Schinken oder eher so  300 oder nur 180 Seiten. Und dann geben Sie eine entsprechende Länge an: zum Beispiel „Zwischen 180 und 220 Zeichen“. Wenn ein Verlag Interesse zeigt, aber glaubt, dass Ihre Längenangabe unrealistisch ist, wird er Ihnen das sagen. Wenn Sie Ihr Buchprojekt über einen Agenten zum Verlag bringen, sowieso.

Sechstens: Fertigstellung  bis wann?

Vorsicht Falle! Unerfahrene oder ehrgeizige Menschen antworten bei diesem Punkt gerne: „Fertigstellung innerhalb von drei Monaten nach geäußertem Interesse“. Unter uns: Das ist verdammt knapp und kostet Sie viele schlaflose Nächte. Wenn Sie durchgearbeitete Nächte ohnehin gewohnt sind, nur zu.  Wenn Sie nachts lieber schlafen und auch kein professioneller Ghostwriter sind, sollten Sie mehr Zeit einplanen. Bei „Klartext für Anwälte“ hatte ich zwischen dem Moment, wo der Linde-Verlag mir den Verlagsvertrag vorlegte (März 2010), bis zur Manuskriptabgabe im Juli 2010 dreieinhalb Monate zum Schreiben. Anschließend brauchte ich neun Monate, um all den nicht genossenen Schlaf nachzuholen!

Tipp:

Selbstverständlich hängt auch diese Frage wie immer vom Einzelfall ab: Sind Sie ein geübter Buchschreiber? Haben Sie das Material für Ihr Buch zusammen? Haben Sie Unterstützung durch eine gute Lektorin? Lassen Sie sich von einer Sachbuchagentur oder einer einzelnen Agentin unterstützen? Wenn Sie bei all diesen Fragen unsicher sind, lassen Sie sich lieber beraten. Wenn Sie etwas zu sagen haben und dies in Buchform tun wollen, wäre es schade, wenn Sie daran scheiterten, dass Sie das Handwerk das Buch-Konzeptionierens und des Exposé-Erstellens nicht beherrschen.

Siebtens: Buchwerbung – Wie kommt Ihr Buch zum Leser?

Natürlich interessiert den Verlag bei jedem Buch am meisten: Ist es ein Bestseller? Wie wird es sich verkaufen? Sie müssen also ein paar Takte dazu verlieren, was Sie als AUtor selber dazu beitragen können und wollen, dass Ihr Buch nach seiner Veröffentlichung kein Ladenhüter wird? In meinem Klartext-Exposé schrieb ich: „Buchwerbung über eine per Twitter & Co beworbene Blogseite im Internet.“

Je nach Lust und Laune können Sie Ihre eigenen Marketingmaßnahmen beliebig ergänzen oder erläutern: Haben Sie eine hunderttausende von Adressen umfassende Kundendatei? Sind Sie prominenter Redner, der mit seinen Vorträgen hunderte von potenziellen Lesern erreicht? Sind Sie in den einschlägigen Zirkeln von Lesern durch Ihre Veröffentlichungen präsent, kurz: Sind Sie durch Ihre Tätigkeit der Zielgruppe schon jetzt so nah, dass Sie auch das Buch dort ohne weiteres promoten können.

–>Es reicht, wenn Sie dem Verlag hier ein paar kurze Sätze liefern. Eine genauere Analyse, warum dem Verlag Ihr Buch zu seinem Glück noch fehlt, liefern Sie ihm im nächsten Punkt, der Konkurrenz- und Marktanalyse.

Die weiteren Teile von Exposé – Making of:

  1. Exposé – Making of (1): Warum ist ein Exposé nötig?
  2. Exposé – Making of (2): Arbeitstitel und Buch-Idee
  3. Exposé – Making of (3):Verkaufsargumente für den Verlag: Konzeptionelle Gedanken
  4. Exposé – Making of (4): Marktanalyse – Was schreibt die Konkurrenz?
  5. Exposé – Making of (5): Die Inhaltszusammenfassung und die Kapitelübersicht – Ist wirklich drin, was draufsteht?
  6. Exposé – Making of (6): Die Leseprobe  – Ein Pröbchen Ihres Könnens

Kategorie: Sachbuch: Tutorial Stichworte: AnwaltsPR, Buch, Exposé, Klartext für Anwälte

Kommentare

  1. Serpil meint

    27. März 2017 um 17:05

    Hallo,
    vielen Dank für diese wunderbare Auflistung.
    Ich bin gerade dabei ein Exposé für ein Sachbuch zu schreiben und fand Ihre Seite sehr hilfreich.

    Vielen Dank und
    viele Grüße
    Serpil
    http://www.schreibhaus.wordpress.com

    Antworten

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