Sehr geehrte Leser und Leserinnen dieses Blogs und dieser Website!
Hier immer wieder Tipps und Beiträge zur Kanzleikommunikation aufzuschreiben, macht mir großen Spaß. Aber so richtig sinnvoll ist das Ganze natürlich nur, wenn auch die Leser Gefallen am Geschriebenen finden. Und siehe da: seit gestern früh strömen die Besucher geradezu auf diese Website. Sie folgen einer Empfehlung!
Die hochverehrte Neue Juristische Wochenschrift, kurz NJW, hat in ihrer Rubrik Web-Report die Website „klartext-anwalt.de“ zum Link der Woche gemacht! Danke, liebe NJW.de-Redaktion!
» Mehr darüber erfahren Sie hier bei den Pressestimmen
Wie sagt man in Festschriften so schön: Es ist mir eine Ehre und eine Verpflichtung, Sie, liebe Leserinnen und Leser, auch künftig nicht zu enttäuschen. Ähm. Dafür wäre es übrigens nett, zu erfahren, wofür Sie sich eigentlich interessieren.
„Ich interesse mich für Kanzleimarketing.“
Aha. Das dachte ich mir, deshalb schreibe ich auch darüber. Und noch etwas genauer? Die Analyse der Besucherklicks zeigt, dass alle Themen rund um Social Media sehr gerne und ausgiebig geklickt und zitiert werden. Im Jargon von Twitter, Facebook & Co, bei dem es meinem Nachbarn, einem pensionierten Richter, die Fußnägel hochzwirbeln würde: Sie werden geretweetet und geliked. In jedem Fall geht das Thema in Ordnung, der nächste Beitrag handelt wieder von Social Media.
Konkrete Frage an Sie:
Setzen Sie Social Media in Ihrer Kanzleikommunikation ein oder planen Sie es – und wenn ja, welche?
- Haben Sie dazu Wünsche, Fragen, Anregungen, Lob – oder konstruktive Kritik? Dann bitte gerne her damit! Kommentare unten. Hier gehts zum Kontakt.
- Weitere Kommunikationstipps finden Sie im Blog Klartextanwalt (zur Startseite)
- Zur Homepage von Klartext-Anwalt.de