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Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelles / Deutschland hat es verdient, von den Richtigen verteidigt zu werden

Deutschland hat es verdient, von den Richtigen verteidigt zu werden

23. Dezember 2014 von Eva Engelken 3 Kommentare

Mein Deutschland, das ich mag, ist deutsch, europäisch, gleichberechtigt und weltoffen. Es ist reich und sein Reichtum speist sich genau aus diesen Eigenschaften. Deshalb sollten wir sie mit aller Kraft verteidigen.

Wie reich und vielfältig Deutschland ist, merkt man am besten beim Weihnachtsmarkt. Gäbe es nur deutschen Kohl und saures Bier, röche es ziemlich ärmlich. Doch dank Pasta, Kaffee, Schokolade, Zimt, Fisch und hunderten anderer internationaler Zutaten verführen liebliche Düfte die Sinne.

Die Kirche übt in Deutschland kaum noch Zwang aus, sondern stiftet Sinn

Dahinter thront die Kirche als malerische Kulisse. Sie ist zur Marktzeit geöffnet, doch niemand zwingt mich, hinein zu gehen und zu beten. Anders als noch vor einem knappen Jahrhundert diktiert sie mir nicht mehr, wie ich mein Leben zu führen habe. Ich konnte heiraten, wen ich wollte und ich hätte bleiben lassen können.

Kirche light ist für mich akzeptabel, auch wenn viele biblische Geschichten hanebüchen sind. Die Jungfräulichkeit Marias oder die Erschaffung der Welt in 7 Tagen! Was habt ihr geraucht, Jungs und Mädels? Dennoch stiften manche von ihnen Sinn. Und die kirchlichen Feste und der arbeitsfreie Sonntag gliedern die Arbeitswoche und das Kalenderjahr.

Frauen entscheiden sich hierzulande selber fürs Kinderkriegen oder dagegen

An Deutschland gefällt mir auch, dass ich selbstverständlich Kinder bekommen konnte, weil ich es wollte. Und dass ich mich auch dagegen hätte entscheiden können. Für selbstverständlich halte ich es ferner, dass weder meine Schamlippen verstümmelt noch meine Vagina zugenäht wurden, so dass mir der Geschlechtsverkehr Freude bereitet und hoffentlich bis ins hohe Alter bereiten wird. Und dass sich, nebenbei bemerkt, niemand anmaßt, Frauen wegen Ehebruchs zu steinigen.

Ob in der Wirtschaft oder in der Partnerschaft – von der Gleichberechtigung profitieren Männer und Frauen

Lässt man Weihnachtsmarkt und Kirche links liegen, erreicht man die Einkaufsstraße. Sie ist für Autos gesperrt, was okay ist, schließlich können Einkaufende dann besser bummeln. Schon in der Straße nebenan dürfen die Autos wieder fahren. Am Steuer sitzen Männer oder Frauen. Weil ein Fahrverbot für Frauen absurd wäre.

Seit 1945 steht sogar im Grundgesetz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Einer Partnerschaft tut es gut, wenn Frauen und Männer rechtlich und finanziell auf einer Ebene stehen. Von den Kindern ganz zu schweigen. Auch für die Wirtschaft ist es förderlich, wenn Männer und Frauen respektvoll neben- und miteinander arbeiten, statt sich einseitig zu beherrschen.

In meinem idealen Deutschland haben all jene, die Frauen Stimme und gleiche Rechte verweigern, keine Chance.

  • Weder die Neu-Nationalsozialisten, die ihren Vorbildern von 1939 bis 1945 folgen, die Frauen als willige Gebärmaschinen ansahen und ihnen Mutterkreuze verliehen, wenn sie besonders oft geworfen hatten.
  • Noch die christlichen Fundamentalisten, die zurück zur Prügelstrafe für Kinder wollen und die Ärzte und Ärztinnen attackieren, wenn sie Frauen sichere Abtreibungen ermöglichen, darunter die Teile der AfD.
  • Und schon gar nicht die unter dem Kürzel „IS“ wütenden Verbrecher, die sich als die Herren der Welt und Frauen als rechtlose Sex- und Arbeitssklavinnen betrachten.

… und mein Deutschland verteidigt seine Grundrechte gegen Angreifer…

Mein ideales Deutschland lässt sich von solchen Angreifern nicht an der Nase herumführen. Es verbietet Frauen auf der Stelle, als gesichtslose schwarze Kleidersäcke herumzulaufen. Es hört auf, Ehrenmorde oder Beschneidungen mit Religionsfreiheit zu rechtfertigen. Gerichte zögern keine Sekunde, Machthaber in die Schranken zu weisen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Menschen- und Frauenrechte einschränken.

Weder Medien noch PolitikerInnen lassen ein Vakuum an Verteidigung entstehen, in dem sich Feinde der Demokratie breit machen können. Etwa die Initiatoren von AfD, Pegida & Co. Wer immer sich dort in führender Position tummelt, hat was gegen die Demokratie.

  • Er oder sie mag es nicht, dass Frauen und Männer gleichberechtigt miteinander leben und arbeiten.
  • Er oder sie hetzt gegen Ausländer und Minderheiten, weil er oder sie Sündenböcke sucht.
  • Er oder sie mag es nicht, dass Deutschland Teil von Europa ist, das uns und unsern Nachbarländern seit 1945 Frieden, Wohlstand und ein Mehr an Demokratie gebracht hat.

Diese Leute sind gegen mein Deutschland, das ich liebe. Es ist Zeit, sie in die Schranken zu weisen.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Engelken

 

Kategorie: Aktuelles, Recht Stichworte: Gleichberechtigung, Menschenrechte, Pegida, Weihnachten

Kommentare

  1. Justizfreund meint

    4. Januar 2015 um 10:45

    Ich weiss nicht ob Deutschland von den richtigen verteidigt wird. Zumindest vor der deutschen Justiz, die ja eine extreme Macht hat sollte man die eigene Bevölkerung schützen.

    Klartext:
    Etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen.
    Selbst wenn die Staatsanwaltschft weiss, dass jemand unschuldig ist, dann macht es nichts, wenn Dieser noch jahrelang unschuldig weitersitzt, weil man ja ein rechtsgültiges Urteil vollstreckt und Unschuldig ist man ja erst, wenn in einem Wiederaufnahmeverfahren die Unschuld festgestellt wird:
    https://www.youtube.com/watch?v=AKl0kNXef-4

    Dabei stösst man bereist auf folgende Probleme:
    800000 erledigte Strafverfahren in Deutschland und nur 90 Wiederaufnahmen, Keinerlei Einsicht – Gerichtsroben als menschenverachtende Götter in Schwarz!, 21.12.2012

    Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen
    http://blog.justizfreund.de/?p=2614

    Einer von etwa 4000:
    https://beamtendumm.wordpress.com/2015/01/03/bayyoud-hilfslieferung-an-den-folterknast-essen

    Unsere kriminelle Justiz gehört nicht verteidigt, diese gehört dringend verbessert:
    “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
    Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008
    http://blog.justizfreund.de/?page_id=74

    Erwin Tochtermann (1930) hat ein Vierteljahrhundert gesessen – seit 1960 für die Süddeutsche Zeitung in bayerischen Gerichtssälen. Seinem Manuskript gab der Autor den Arbeitstitel:
    Die Verbrechen der bayerischen Strafjustiz. Unter diese Verbrechen zählt er die Fälle, in denen „Gerechtigkeit nur geübt“ wurde.
    Und der Gerichtsreporter weiß: Wer üben muß, der kann nicht.
    Diesen „Nichtkönnern“ der bayerischen Strafjustiz ist das vorliegende Buch gewidmet.
    Den Lesern, vielleicht auch den Juristen unter ihnen, zeigt Tochtermann, wie haltlos der „Mythos der personifizierten Gerechtigkeit“ ist.
    Dem Irrtum wird in Bayern hoher Respekt gezollt. Er gilt fast als Nachweis der Menschlichkeit. Ich irre, also bin ich. Wo Irrtum ist, ist Leben.

    Antworten
  2. Oliver meint

    28. Juni 2015 um 22:36

    Die Justiz hierzulande tut ihr bestes, jedoch gibt es überall noch Verbesserungsbedarf. Man kann nicht verallgemeinern. Es gibt sehr gute Anwälte und darauf können wir in Deutschland stolz sein.

    Antworten
  3. Markus Michael WOLF meint

    7. Oktober 2019 um 22:45

    So, so,

    „die Kirche übt heutzutage kaum noch Zwang aus sondern stiftet Sinn“

    Das sehe ich knallhart anders.
    Natürlich gibt es keinen direkten und unmittelbaren Zwang.
    Aber nehmen wir mal das Thema Schwangerschaftsunterbrechung und alles,was dazu gehört.
    Jahrhundertelang hat die Katholische Kirche den Leuten und den Regierungen eingeredet, Abtreibung sei „Mord im Mutterleib“ und anderer Blödsinn.
    Merke:
    Schwangerschaftsunterbrechung verstösst NICHT gegen das Gebot „Du sollst nicht töten“, weil (komprimiert)
    1.
    Zu Moses Zeiten war die weibliche Eizelle unbekannt, folglich konnte Moses dem Volk Israel auch nicht geboten haben, ab Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sei ein Mensch existent und wer diesen Menschen abtreibe, sei eine „Mörderin“
    2.
    Lest das 2. Buch Mose, Randnummer 21-25
    Da wird eine Schlägerei geschildert, in deren Verlauf einer Frau die „Frucht abgeht“, wie es in der Luther-Übersetzung heisst.
    Der Schuldige muss an den Ehemann(sic) der „fruchtabgegangenen“ Frau Geld zahlen.
    An der Wortwahl „Frucht“ statt Mensch und „abgehen“ statt töten und an der milden Geldstrafe ist erkennbar, dass Abtreibung allenfalls als „lässliche“ Sünde, aber niemals als „Todsünde“ geahndet wurde.
    3.
    In der Bergpredigt wird kein Abtreibungsverbot ausgesprochen.
    Und in der Gegend, in der Jesus lebte waren Abtreibungen an der Tagesordnung.
    Wenn Jesus abweichend von dieser Normalität keine Abtreibungen wollte, dann hätte er in der Bergpredigt ein Abtreibungsverbot aussprechen müssen, hat er aber nicht, somit gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
    4.
    Jetzt kommt der Hammer:
    Was glaubt Ihr, wer hat die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch erfunden?
    Haltet Euch fest, es war die Katholische Kirche.
    Von 1140-1869, unterbrochen von 1588-1591, gabs im römisch-katholischen Kirchenrecht die „Sukzessivbeseelung“, welche beinhaltete, dass ein männlicher Embryo nach 40 Tagen „beseelt“ sei, ein weiblicher erst nach 90 Tagen (wurde später auf 80 Tage reduziert)
    Damals konnte man das Geschlecht des Embryos nicht feststellen, deshalb konnte jede Frau bis zum 80. Schwangerschaftstag abtreiben, ohne exkommuniziert, ohne als „Mörderin“ stigmatisiert zu werden.
    Frauen konnten auch über den 80. Tag der Schwangerschaft hinaus abtreiben, weilman damals optisch nicht beweisen konnte, ob eine Frau im 70., 80., oder 90. Tag der Schwangerschaft war.
    Diese „Sukzessivbeseelung“ war eine verkappte Fristenregelung, weil man sowohl bei der Sukzessivbeseelung als auch der heutigen Fristenregelung annahm und annimmt, dass zu beginn der Schwangerschaft noch kein Mensch vorliege, sondern erst nach einer bestimmten Frist.
    Nur die Begründung war anders:
    Bei der Sukzessivbeseelung glaubte man, solange keine Seele im Embryo ist, ist dieser nur ein Zellklumpen, bei der Fristenregelung geht man davon aus, solange der Embryo nicht extrauterin überlebensfähig ist,ist er kein Mensch.

    Markus Michael WOLF
    Abtreibungsbefürworter

    Antworten

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