Klartext-Anwalt

  • Bücher
    • 111 Gründe, Anwälte zu hassen
    • Klartext für Anwälte
      • Inhalt
      • Leseprobe
      • Namensregister
    • Rechtsratgeber für Existenzgründer
  • Public Relations
    • Pressearbeit
    • Juve und Co.
    • Social Media
  • Text
  • Seminare/Workshops
    • Schreibtraining für Juristen
    • Schreibcoaching
    • Strategie-Workshops
    • Coaching Anwaltspersönlichkeit
  • Profil
    • Lieblingsköpfe
    • Presse & Rezensionen
  • Blog
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelles / Juristisch für Gartenfreunde – Kleingartengesetz

Juristisch für Gartenfreunde – Kleingartengesetz

20. Januar 2015 von Eva Engelken 8 Kommentare

SicherheitBis die Diplomingenieurin, Bloggerin und Buchautorin Anja Klein auf Idee kam, Kleingärtnerin werden zu wollen, wusste sie nicht, dass dies fundiertes Rechtswissen erfordert. Inzwischen besitzt sie sowohl einen Kleingarten als auch solide Kenntnisse des Bundeskleingartengesetzes und der Kölner Kleingartenverordnung. Als mir beim Texttreff-Blogwichteln zugeloste Gastbloggerin gibt sie einen kleinen Einblick.

Gastbeitrag von Anja Klein:

Kleingärtner brauchen starke Nerven! Dafür sorgen neben der Kleingartenverordnung auch die bunt gemischten Vereinsmitglieder samt Vorstand.

(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf , und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) (§ 1 BKleingG)

Anja Klein SchaufelDas wurde mir bereits bei meinen Besuchen der wöchentlichen Kleingarten-Sprechstunde, zwecks Gartenvergabe, klar. Ein Termin bei dem ich nur mal nachfragen wollte wie es so läuft, wie viele, der gefühlten 999 Schritte, mich noch von der Übergabe der Gartentorschlüssel trennen, geriet besonders bizarr.

Statt in das erwartete Kleingartenidyll geriet ich mitten in ein „Best Ager“-Drama. Männer im idealen Kleingärtneralter stritten sich – mit vollem Körpereinsatz – um Fallrohre. Genauer um Fallrohrreperaturrechnungen. Noch genauer um falsche Fallrohrreperaturrechnungen.

urban gardeningWen interessierte denn da noch, ob der Abschätzer meinen zukünftigen Garten schon begangen hatte, wie viele Euros der Vorbesitzer für seine 20 Jahre alte (voll funktionsfähige!) Torftoilette haben wollte, und ob der gute alte Gartenzwerg weiter im Garten wohnen darf.

Der Vorstand darf nicht gestatten, was laut Gartenordnung und Pachtvertrag «verboten» ist! (Merkblatt „Bauliche Anlagen“)

Der Gatte, der mich zum ersten Mal (zwecks Überbrückung der, bei meinen vorherigen Besuchen stets ausgesprochen langweiligen und ereignislosen, Wartezeit) begleitete, war schockiert. So hatte er sich das alles nicht vorgestellt. Der Fluchtreflex war ihm deutlich anzusehen.

Am Ende wurde alles gut. Die Fallrohre wurden weggesteckt. Und wir erfuhren was wir wissen, wenn es auch nicht was wir hören wollten: die Kleingartenmühlen mahlen langsam. Bis zur Gartenübergabe half nur Geduld.

Inzwischen ist der Gartentorschlüssel schon lange in meinem Besitz und die Kleingartenverordnung kann ich nachts im Schlaf aufsagen. Dazu hat ein besonders skurriler Vorfall beim Bau unseres Gewächshauses beigetragen.

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig (§ 3 BKleingG)

Ein paar Tage hatten wir schon damit verbracht, alte Fachwerkfenster zu einem neuen Gewächshaus zusammen zu puzzeln. Meistens denkend, manchmal arbeitend. Den vielen Zaungästen nickten wir anfangs freundlich zu. Der Kölner an sich ist halt neugierig, dachten wir. Bis es dann eines Tages, im Schutz der Dämmerung über den Gartenzaun klang: „Dat muss weg! Dat lässt de Verein nittens zu! Dat sieht Scheiße uss!“

Überdachter Freisitz. In Abhängigkeit von der bebauten Fläche max. 12 m2. Dachüberstand max. 50 cm. Mindestens an einer Seite der Laube anschließend. (Merkblatt „Bauliche Anlagen)

Naja, dachten wir, Kommentare von anderen Kleingärtnern muss man sportlich nehmen. „Dat sieht Scheiße uss!“ ist im Grunde genommen das Kölsche Synonym für: „Interessante Optik. Habe ich so noch nie gesehen. Ist nicht ganz mein Geschmack.“

Jeder Block oder Weg wird durch einen Blockwart betreut. (Kleingärtnerverein Blücherpark e.V.)

Unser Blockwart (ja, das heißt wirklich so) hat uns dann gesteckt, dass unser Gewächshaus das Gesprächsthema in der Kleingartenanlage ist. Schneller als seinerzeit Wirbelsturm Katharina hatte sich die Kunde der regelwidrig umbauten Laube in der Kolonie verbreitet – mit vergleichbar zerstörerischem Potential. Hintergrund der ganzen Aufregung ist das Bundeskleingartengesetz mit seinem Verbot umbauter Freisitze.

Unser Anlehngewächshaus steht auf dem ehemaligen Laubenfreisitz. Der jetzige – nicht umbaute Freisitz – ist vom Weg aus nicht zu sehen. Aber selbst wenn, hätte das am Aufstand wenig geändert. Der Kleingärtner an sich regt sich halt gerne auf. Denn ist er erst mal auf 180, kann er anschließend das Entspannungspotential der Gartenarbeit voll und ganz ausnutzen.

Ein Kleingarten ist ein Garten, der […] zur Erholung dient (§ 1 BKleingG)

Danke, liebe Anja, und weiterhin viel Spaß und gute Erholung in und mit deinem kleinen Horrorgarten!

Kategorie: Aktuelles

Kommentare

  1. Jana meint

    19. Februar 2015 um 21:55

    Danke für diesen sehr erfrischend geschriebenen Beitrag :) Wir hatten bis vor einem Jahr auch einen Garten in einer Gartenanlage und auch für uns war es eher Horror als Entspannung. Wir haben vorher nie gedacht, dass es für einen Pachtgarten so viele Regeln gibt. Mittlerweile bin ich ganz froh, keinen Garten mehr zu besitzen und habe mir geschworen: Wenn einen Garten, dann nur am eigenen Haus :)

    Antworten
  2. Patrick meint

    7. Juni 2015 um 11:09

    Das Kleingartengesetz, der Liebling des ein oder anderen eifrigen Menschen. Ein sehr schöner Beitrag, der wieder einmal die Vorurteile über dieses Gesetzbuch bestätigt.

    Antworten
  3. Lilly meint

    10. Juni 2015 um 16:45

    Du sprichst mir aus der Seele. Wir wollten uns auch einen Kleingarten in einer Gartensparte zulegen. Aber um dort überhaupt erst einmal rein zu kommen, wird man ja von allen möglichen Vereinsmitglieder interviewt und kritisch beäugt. Und als wir dann das Regelwerk zu lesen bekommen haben, dachten wir „NEIN, der Garten soll der Entspannung dienen und nicht dem möglichen Kleinkrieg wegen evtl. falsch platzierten oder zu hoch gewachsenen Pflanzen.“ Wenn, dann möchte ich mich entfalten können, wie ich das möchte.
    Wirklich guter Beitrag, um die Sache auf den Punkt zu bringen.

    Antworten
  4. schneider meint

    11. Juni 2015 um 15:28

    Ich kenne jemanden, der hat auch einen Garten. Muss ihn aber jetzt verlassen. Weil er Probleme mit dem Vorstand hat. Na ja nenne das nicht Vorstand. Die schmeißen ihn raus, Kündigung hat er schon.

    Antworten
  5. quecken krieg meint

    12. Juli 2018 um 09:30

    kleingarten nazis, ich kenne sie jetzt ,
    kungeln, bestechung,….peterei , spioniererei, falsche behauptungen, ….und üble nachredehabe ich fest gestellt. meine ganz soziale und berechtigte kritik, fragen, denkanstöße und meinungen werden als Troublemakerei vom abgewählten vorstand bemäkelt, die sich einbilden, das sie gegen die schweigende Masse alles tun und lassen können was ihnen genehm ist. das versößt gegen regeln, das noch nicht gewählte und abgewählte „Team “ spielt den brüllaffen, strenge Besserwisser gegen geltendes Recht!
    am quellenweg schmalkalden, 98574

    Antworten
    • Beate speeth meint

      13. Mai 2019 um 10:46

      Mein Reden

      Antworten
  6. AnneBo meint

    7. Mai 2020 um 17:49

    Unser Vorsitzender ist der König der Gartenanlage. Wehe man fragt nicht nach, ob man denn bitte bitte dies oder das im Garten bauen darf. Wir haben ein Gewächshaus aufgestellt. Skandal. Wer hat Ihnen die Erlaubnis erteilt? In der Anlage stehen Unmengen davon an genau den gleichen Stellen, wie in unserem Garten.
    Und wehe man baut nicht genug Gemüse an. Das ist doch keine Freizeitgarten.
    Die Schrebergartenverordnung gehört schon lange überarbeitet.

    Antworten
  7. Alexander meint

    2. November 2020 um 18:01

    Das stimmt ja…Bei uns in die Anlage noch lüstiger,Ehpartner Vorsitzender gehört zur Königfamilie

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken über den (juristischen) Tellerrand. Seien Sie dabei!



rss RSS Feed abonnieren

Wer hier schreibt

Eva Engelken, PR-Beraterin, Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin
Weiterlesen…

Themenliste

  • Aktuelles (70)
  • Anwaltsdeutsch (13)
  • Blogparade (1)
  • Download (1)
  • Employer Branding (2)
  • Interviews (8)
  • Kanzleikommunikation (30)
  • Klartext schreiben (6)
  • Kommunikationstipps (16)
  • Politik (7)
  • Presse (11)
  • Public Relations (2)
  • Recht (6)
  • Rezension (11)
  • Sachbuch: Tutorial (10)
  • Seminare (1)
  • Strategie (7)
  • Veranstaltungen (5)

Beitragsarchiv

Auf Facebook Klartext lesen

Facebook

Eva Engelken gefällt

Klartext-AnwaltKlartext-Anwalt

Schlagwörter

Abtreibung Amtsdeutsch Anwaltsdeutsch AnwaltsPR Buch Buchrezension Exposé Facebook Framing Frauen Geschenktipp Internetauftritt Interview Journalist Kanzlei Kanzleikommunikation Kanzleistrategie Klartext Klartext für Anwälte Kommunikation Kommunikationsinstrument Kommunikationsratgeber Leseprobe Mandant Männer Persönlich Persönlichkeit Presse Pressearbeit Pressemitteilung Rechtsanwalt Rezension Rhetorik Schreibtraining Schwarze Rhetorik Seminar Social Media Stil Strategie Textkritik Trump Twitter Verständlichkeit Weihnachten Xing

Kategorien

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil ...

Aktuelle Termine

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 13.07.-18.07.2014, Richterakademie Trier

Übern Tellerrand. Das Blog.

teller

Hier finden Sie Tipps, Neues, Interessantes und Wissenswertes rund um Sprache, Marketing, Kommunikation und Legal PR. Wir blicken übern (juristischen) Tellerrand. Gucken Sie mit! » Zum Tellerrand-Blog

Eva Engelken

Eva Engelken
Buchautorin, Juristin, Wirtschaftsjournalistin

  • » Zum Profil

Im Social Web

  •  linkedIn
  •  xing
  •  facebook
  •  twitter

Das Buch:

klartext cover Klartext für Anwälte.
Mandanten gewinnen - Medien überzeugen.
Eva Engelken
Linde Verlag 2010
216 S. - 24,90 €

ISBN 9783709303207

Das Buch direkt bestellen:
  • » amazon
  • » Linde-Verlag

Mehr

  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz
logo
  • Sitemap – Archiv
  • Impressum und Datenschutz

© 2023 klartext-anwalt.de · Eva Engelken · Text & PR · Tel.: +49 (2161) 4680009 · E-Mail