TEIL I: Die Kommunikationswerkzeuge
1. Einleitung – was gehört zur PR?
Was gehört alles zur PR und Öffentlichkeitsarbeit?
Kurz bedeutet PR: Bewusste, geplante und dauernde Bemühungen, um in der Öffentlichkeit Sympathie und Vertrauen zu erwerben und aufzubauen. Im engeren Sinne gehört dazu die Pressearbeit. Im weiteren Sinne bezeichnet Public Relations alle Beziehungen, den Sie als Anwalt/Anwältin mit der Öffentlichkeit und direkt oder indirekt mit Ihren Mandanten pflegen.
Wenn Sie im Zug sitzen, ist Ihr Sitznachbar ein potenzieller Scheidungskandidat und damit ein Mandant.
Die Besonderheit der Dienstleistungs-PR ist, dass sie nicht die Dienstleistung auf den roten Teppich schicken kann, sondern den Fachmann respektive die Fachfrau, der oder die die Dienstleistung erbringt. Sie sind die Person, die die Dienstleistung erbringt und verkauft. Der Immaterialitätsgrad dieser Dienstleistung – der Rechtsberatung – ist sehr hoch. Um einen Eindruck von Ihrer Qualität zu geben, können Sie können keine Produkte ausstellen. Aber Sie können Kostproben Ihres Könnens und Ihrer Persönlichkeit zur Verfügung stellen.
2. Exkurs Wissen teilen: Wird mir nicht all mein wertvolles Rechtswissen geklaut, wenn ich es freimütig teile oder ins Internet stelle?
Textklauer, die versuchen, sich an fremdem Wissen zu bereichern, gibt es immer wieder. Doch eine aus Plagiaten zusammengestoppelte Webseite ist niemals so gut wie eine von Textprofis originär erstellte. Das Gleiche gilt für Aufsätze, Vorträge und Newsletter. Bleiben Sie also cool und bleiben Sie am Ball. Plagiate lassen sich aufspüren, wie alle Fälle aufgedeckter Plagiate zeigen. Etwa mit einem Tool wie www.plagaware.de.
Viel wichtiger aber ist: Ihre Beratungskompetenz und Ihre Erfahrung vor Gericht kann Ihnen niemand stehlen. Genau diese demonstrieren Sie aber mit guten Inhalten.
Gute Inhalte in unterschiedlichen Kanälen sind Ihre besten Außendienstmitarbeiter!
Überblick Instrumente der PR
1. Pressearbeit = Content Marketing in fremden Medien
2. Corporate Publishing – Content Marketing mit eigenen Medien
3. Das Internet – Multiplikator für Ihr Content Marketing
4. Die Website als Knotenpunkt der PR
5. Fachbücher/Kommentare
6. Fachzeitschriftenbeiträge
7. Vorträge/Seminare/Mandantenveranstaltungen
8. Veranstaltungen/Eventmarketing
9. Soziales Engagement/Corporate Citizenship: „Tue Gutes und rede darüber“
10. Sponsoring
11. Anzeigen:
12. Netzwerken
13. Die Außensicht: Rankings und Directories/Verzeichnisse
1. Pressearbeit = Content Marketing in fremden Medien
1.1. Einleitung klassische Pressearbeit
Was ist Pressearbeit? Arbeiten wir für die Presse? Nein, wir sorgen dafür, dass Journalisten uns, die Anwälte, als Experten zitieren oder interviewen. Wir stellen unser Wissen zur Verfügung, und erhalten im Gegenzug Aufmerksamkeit der Presse und damit Aufmerksamkeit der Leser, Radiohörer und Fernsehzuschauer. Der Weg über die Presse hilft besonders gut bei unserer Positionierung als Experte, weil es glaubwürdig wirkt, wenn ein anderer uns als Experten zitiert. „Arbeit“ ist die Pressearbeit insofern, als wir a) gezielt die Journalisten mit Pressemitteilungen und individuellen Angeboten darauf aufmerksam machen müssen, dass es ihnen unser Wissen für ihre Artikel nützt und b) Zeit für Interviews, Gastbeiträge etc. aufwenden müssen.
Umso besser ist es, wenn wir möglichst ökonomisch arbeiten, also der Presse nur anbieten, was wir auch unsern Mandanten verkaufen wollen, worüber wir bereits Vorträge gehalten haben, was wir auf unsere Website stellen, usw.
1.2. Gekaufte Presseveröffentlichungen
Immer mehr Zeitungen, darunter die Rheinische Post, veröffentlicht redaktionell anmutende Beiträge gegen Schaltung einer Anzeige.
1.3. Medienkooperationen/Gastkolumnen.
Zu den bezahlten Zulieferungen gehören auch die Gastkolumnen. Hierbei bezahlt die Kanzlei für den redaktionellen Raum oder die redaktionelle Aufbereitung der Gastkolumne, z.B. http://www.focus.de/politik/gastkolumnen/.
1.4. Entwicklung der Pressearbeit – Bahn frei für das Content Marketing
Leider verwischen die Grenzen zwischen unabhängiger Presse und PR immer mehr. Einen kritischen Überblick, wohin die Reise geht und wie Unternehmen/Kanzleien mit sogenanntem Content Marketing davon profitieren, finden Sie hier: http://www.journalist.de/aktuelles/meldungen/content-marketing-auftragsarbeiten.html
2. Corporate Publishing – Content Marketing mit eigenen Medien
2.1. Einleitung
Früher gab es Bücher und Zeitschriften von großen Verlagen. Wer etwas zu veröffentlichen hatte, schrieb einen Aufsatz oder gab ein Buch heraus. Heute publizieren Anwälte und Kanzleien auf immer mehr Kanälen selber. Man spricht von Unternehmenspublikationen, auf Englisch: Corporate Publishing.
Was bringt es? Es erlaubt ihnen, selber Themen zu setzen. Also mit eigenem Content Marketing zu betreiben. Nicht die Presse wählt die Themen aus, man selber wählt die Themen aus, mit denen man sich in der Öffentlichkeit als Experte positioniert und publiziert die Themen über eigene Vertriebskanäle.
Der Trend in der Kanzleikommunikation geht zum Contentmarketing in Eigenregie. Die Gründe: Die Bedeutung der Pressepublikationen nimmt ab, das Internet hat die Möglichkeiten vervielfältigt, eigene Publikationen herauszugeben, und das schon zu geringen Preisen. Ein einzelthematisches Blog gibt es schon ab 1000 Euro.
Link: http://www.forum-corporate-publishing.de/index.php/de/
2.2. Überblick über die Medien, die Kanzleien in eigener Regie herausgeben.
In gedruckter Form:
- Jahresberichte (Bsp. Nörr),
- Themenbroschüren (Bsp. Freshfields)
- Eigene Bücher (Bsp. Wessing&Partner)
Im Internet:
- Website
- Große Themenportale (Bsp. Rödl&Partner, http://www.roedl.de/themen/ )
- Informationsblätter im Internet (Bsp. Merkblatt Ehescheidung: http://www.vilstal-anwalt.de/ehescheidung.pdf)
- Spezialblogs (Bsp. Szary: Leasing-Hilfe, http://www.leasing-hilfe.de/ )
- Mitarbeiterzeitschrift
- Jahres-Kanzlei- Broschüre
2.3. Medien der internen Kommunikation
3. Das Internet – Multiplikator für Ihr Content Marketing
Das Wissen, das Anwälte über die Pressearbeit an fremde Medien weitergeben und in eigenen Corporate Publications veröffentlichen, können sie natürlich auch in weiteren Kanälen verwerten.
3.1. Foren mit Rechtstipps
Menschen lieben es, ihre Frage bei Google einzutippen und gute Antworten zu finden. Selbstverständlich wollen Sie, dass die Leute zu Ihnen kommen. Die Kunst ist also, genau so viel Wissen zu investieren, dass die Rechtssuchenden mehr von Ihnen wissen wollen.
3.2. Beispiel Just answer
3.3. Social Media:
- Plattformen: Xing,
3.4. Videos auf Youtube
Unter https://www.google.de/#q=imagefilm+kanzlei finden Sie ein ganzes Arsenal mittelguter bis guter Imagefilme sowie Spots von TV-Auftritten.
4. Die Website als Knotenpunkt der PR
Schauen wir uns die Website einmal genauer an. Sie ist das Schlüsselmedium, auf dem alle Fäden der PR zusammenlaufen.
Lesetipp:
- https://www.klartext-anwalt.de/2011/11/kanzlei-website-checkup/,
- https://www.klartext-anwalt.de/2011/03/kanzleiwebsite/
Die Website ist Ihre Pressestelle:
Hier können Äußerungen der Kanzlei selber archiviert und für Interessierte zur Verfügung gestellt werden, hier kann Kunden-Feedback und Presseresonanz zur Kanzlei und zu einzelnen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen veröffentlicht werden. Sie lässt den Journalisten rasch den Experten für seinen Artikel finden; eine gute Website ist die Schnittstelle zwischen interner und externer Kommunikation.
Leistungskatalog und Image-Werbung:
Sie macht dem Rechtssuchenden klar, dass er hier die richtigen Fachleute für sein Problem findet. Eine gute Website liefert Stellenbewerbern die Argumente, sich bei Ihrer Kanzlei zu bewerben, sie Sie fungiert als Werbebanner für eine neue Buchveröffentlichung, sie bietet die Bilderrahmen für eine originelle Foto- oder Anzeigenserie der Kanzlei und transportiert auf diese Weise das Corporate Image der Kanzlei.
Servicestelle im Netz
Eine gute Website ist Ihre Servicestelle im Internet. Hier können Sie E-Mail-Beratung anbieten, hier können Sie Ihre Mandantenservicehotline andocken, hier können Sie Fragen-Antwort-Kataloge, sog. FAQs für Ihre Mandanten einstellen, hier können Besucher zu Newletter-Abonnenten werden, hier können sie Kanzleipublikationen aller Art kaufen, bestellen oder sich per Download auf den Rechner ziehen.
4.1. Website als Knotenpunkt für das Content Marketing
Außerdem ist die Website der Hub für Informationen, die auf der Website und auf anderen Social Media-Plattformen wie Twitter, Facebook, Xing oder youtube erscheinen.
Hier kreuzen sich Informationsflüsse, hier treffen verschiedene Informationskanäle aufeinander und verzweigen sich wieder. Und von hier aus kann die Kanzlei schnell und aktuell agieren und reagieren.
4.2. Exkkurs: Die richtigen Leute müssen Ihre Website finden
Wer Ihre Website finden soll, hängt ganz von Ihnen und Ihrem Angebot ab. Sind es Prädikatsabsolventen, denen Sie 120.000 Euro Einstiegsgehalt und eine 100-Stunden-Woche anbieten wollen? Sind es alle Autofahrer der Region Düsseldorf, die einen Verkehrsunfall erlitten oder verursacht haben und nun Rechtsbeistand brauchen? Sind es Immobiliengesellschaften, deren Bauvorhaben Sie rechtlich betreuen wollen – oder generell Großunternehmen, deren Merger und Demerger Sie juristisch begleiten möchten?
Gefunden werden mit den richtigen Keywords
Je nachdem, auf welche Zielgruppe Sie es abgesehen haben, müssen diese Personen und die Suchmaschinen Ihre Website zu den für sie relevanten Stichworten finden. Das ist nicht alleine eine Frage von technischer SEO (Search Engine Optimization) sondern vor allem eine Frage von guten Inhalten. Und gute Inhalte sind verständliche, prägnante und nützliche Texte. Klartexte eben.
Die Leute müssen auf Ihrer Website finden, was sie brauchen
Auf der Website angekommen, müssen Besucher dort auch auf Anhieb die für sie nützlichen und relevanten Informationen finden.
Die Informationen, im Webtexter-Jargon auch als Content bezeichnet, müssen für den Besucher passend und nützlich sein. Schwierig, wenn kaum Infos da sind. Eine dürre Aussage wie: “wir bieten Arbeitsrecht an”, sagt nichts darüber aus, ob sich die Kanzlei mit Verve für Pfandbons stehlende Kassiererinnen einsetzt oder ob sie auf Arbeitgeberseite millionenschwere Outsourcing-Projekte individual- und kollektivarbeitsrechtlich begleitet, oder ob sie Entsendeverträge vorzugsweise nach Indien vertragsrechtlich gestaltet.
Je präziser und überzeugender Sie darstellen, was Sie wem anbieten und was er von Ihrer Unterstützung hat, desto bessere Argumente liefern Sie ihm, sich für Sie zu entscheiden.
Die Website muss Entscheidungshilfe geben
Kein millionenschwerer Deal und keine Ehescheidung wird in die Hände einer Kanzlei gelegt werden, weil nur diese eine schöne Website hat. Aber eine schöne und passgenaue Website ist das I-Tüpfelchen in einer Reihe von Faktoren, die einen Mandanten letztlich dazu veranlasst, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Und sei es nur aufgrund der Tatsache, dass die Website ihm das gute Gefühl vermittelt, Service- und Informationsqualität sowie Klarheit und Prägnanz der Sprache sind bei dieser Kanzlei keine leeren Worthülsen.
Der Service der Website dürfte auch ausschlaggebend sein, wenn ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Rechtsrat sucht. Weiß die Kanzlei offenbar, wovon sie redet? Denkt sie mit und denkt sie weiter? Redet sie deutsch? Erklärt sie Stichworte wie MPU (=Idiotentest = medizinisch-psychologischer Test)? Und sagt sie, was das kostet?
Eine Website, die das anschaulich und gut macht wie zum Beispiel die Seite „Unfall, und was nun?“ (http://www.unfall-und-was-nun.de, liefert gute Argumente, warum Menschen ausgerechnet diese Kanzlei beauftragen sollten. Wer sich derart gut in die Fragen potenzieller Mandanten hineindenkt und sie beantwortet, liefert den Anscheinsbeweis, dass er ihre Fälle auch vor Gericht gut vertritt.
Die richtigen Leute müssen Ihre Website finden
Damit das Internet all diese tollen Inhalte auch findet, muss Ihre Website technisch auf dem neuesten Stand sein. Eine Website, die schon drei oder vier Jahre alt ist, erfüllt die technischen Standards meist nicht mehr. Sie braucht ein modernes Content-Management-System und sie muss übersichtlich und optisch ansprechend gestaltet sein, Usability (=Benutzerführung) und Webdesign müssen stimmen.
5. Rankings und Directories/Verzeichnisse
5.1. Rankings
Es hilft viel, sagen zu können: Der und der empfiehlt mich. Die Funktionen erfüllen Ranglisten und Nachschlagewerte. Ein Beispiel ist das Focus-Sonderheft mit Anwaltslisten. Für Wirtschaftsanwälte interessant sind die folgenden Rankings:
- JUVE-Handbuch www.juve.de/handbuch
- NOMOS Kanzleien in Deutschland http://tinyurl.com/4hpsk4a
- Legal500 oder Chambers http://www.legal500.com/c/germany
- Best Lawyers http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/best-lawyers-2013-die-populaersten-anwaelte-deutschlands/8325264.html
Der Aufwand, in diese Rankings aufgenommen zu werden, ist teilweise sehr hoch. Speziell das Ausfüllen der JUVE-Submissions kostet sehr viel Zeit, doch in dem Ranking genannt zu werden, zahlt sich aus, wenn die Kanzlei die entsprechenden Mandanten berät.
Zielgruppen: Bewerber (Lateral Hires, Absolventen), Mandanten, Branchenmedien
5.2. Online-Verzeichnisse, Profile im Netz
Neben den aufwändig recherchierten Rankings gibt es eine Vielzahl bezahlter und kostenloser Einträge in Online-Verzeichnissen. Sie erhöhen die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Kanzlei im Internet. Zielgruppen: Bewerber, Mandanten, Multiplikatoren.
Beispiele:
- Beck Community (http://community.beck.de/kanzleiprofile/beiten-burkhardt)
- http://www.competence-site.de
- http://www.brainguide.de
- Arbeitgeberdatenbank: http://www.jobguide.de/unternehmen/arbeitgeberdatenbank.html
6. Fachbücher/Kommentare
Gehören auch mit zu Ihrer Kanzleikommunikation. Verschlingen viel Zeit. Allerdings müssen Sie sich ohnehin fortbilden. Warum Ihr Wissen also nicht auch durch Fachpublikationen demonstrieren. Wieder an die Integration denken. Themen von Fachpublikationen haben immer auch einen Aspekt, der für die Öffentlichkeit interessant ist. Nutzen Sie das aus und erstellen Sie Kurzzusammenfassungen für Ihre Website.
7. Fachzeitschriftenbeiträge
Zahlreiche Kanzleien veröffentlichen regelmäßig in renommierten Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren und belegen damit in allen Rechtsgebieten der Kanzlei ihre hohe Fachkompetenz. Das Zielpublikum sind zum großen Teil juristische Fachleute. Um ein breiteres Zielpublikum zu erreichen, muss das jeweilige Fachwissen über weitere Kanäle verbreitet werden.
8. Vorträge/Seminare/Mandantenveranstaltungen
Reden und Seminare sind ein wichtiges Instrument der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, den Mitarbeitern, den Medien, den Bewerbern und so weiter. Deshalb setzen ein großer Teil von Kanzleien und Rechtsanwälten sie als langfristiges Instrument des Kanzleimarketings ein.
Zielgruppen: Mandanten, potenzielle Mandanten, Multiplikatoren
Liste als Muster für die eigenen Vorträge/Seminare
Vorträge 201372014 | Familienrecht | Wirtschaftsrecht | Erbrecht | Weitere |
EXTERNE VERANSTALTER | ||||
Euroforum | ||||
Management Circle | ||||
IHK | X | |||
DAV Arbeitskreis Familienrecht | ||||
Lionsclub | ||||
Rotary | ||||
Kinderschutzbund | ||||
… | ||||
Eigene Veranstaltungen (inhouse und an anderen Orten) | ||||
Mandantenfrühstück | ||||
Offene Sprechstunde | ||||
9. Veranstaltungen/Eventmarketing
Viele Anwälte nutzen Veranstaltungen (Events) auch zur direkten Darstellung des Unternehmens und seiner Produkte. Ein nettes Beispiel für den Bereich Familienrecht sind Hochzeitsmessen.
http://www.rvr.de/fem/168/RVR-Rechtsanwaelte-auf-Hochzeitsmessen-2011-2012.html
10. Soziales Engagement/Corporate Citizenship: „Tue Gutes und rede darüber“
Zahlreiche Kanzleien oder einzelne Anwälte engagieren sich ehrenamtlich in den verschiedensten Vereinigungen – sei es als Mitglied, im Vorstand, durch Vorträge, durch Pro-Bono-Rechtsberatung oder durch finanzielle Unterstützung. Egal, ob Großkanzlei oder Einzelanwalt. Das Motto heißt, „tue Gutes und rede darüber“.
Unter Marketinggesichtspunkten sind die Prüffragen (siehe Teil II Maßnahmencheck) wichtig: Passt das Engagement zu meinem Thema? Erreicht es Mandanten und/oder Zielgruppen? Lässt es sich mit vertretbarem Aufwand realisieren? Gefällt es mir?
Zielgruppen sind immer die Öffentlichkeit und die Medien und andere Multiplikatoren.
Teilweise überlappen sich die gemeinnützigen Tätigkeiten mit dem Sponsoring.
11. Sponsoring
Unter Sponsoring versteht man die systematische Förderung von Events, Personen, Organisationen und Institutionen im sportlichen, kulturellen, sozialen und ökologischen Bereich, durch Geld-, Sach- und Dienstleistungen zur Erreichung von Marketing- und Unternehmenszielen. Das Image und die Sympathie, die dem Gesponserten entgegengebracht werden, sollen im Wege des Imagetransfers dem Sponsor nützen. Auf diese Weise ergänzt das Sponsoring andere Kommunikationsinstrumente der Kanzlei. Damit dies funktioniert, muss die Zielgruppe den Sponsor als solchen wahrnehmen.
Beispiel Kanzlei PETERS. http://www.peters-legal.com/kanzlei/sponsoring/
12. Anzeigen:
Anzeigen sind teuer – aber wenn sie gut platziert sind, helfen sie natürlich auch.
12.1. Beispiel Imageanzeige
Hier eine hübsche Werbung für Repetitorien
12.2. Google-Adwords
Sehr beliebt sind natürlich Google-Anzeigen, die sogenannten Adwords.
Das Gute ist, Google blendet Ihre Anzeige passgenau ein, wenn jemand nach den von Ihnen eingegebenen Stichwörtern sucht. Z.B. Verkehrsrecht Mönchengladbach. Sie haben also einen Touchpoint mehr, der Interessenten auf Ihre Kanzlei führt.
13. Netzwerken
13.1. Kontakte pflegen
Manche sprechen von Customer Relationship Management (CRM). Ich halte den Begriff für zu eng. Den Anwälte kommunizieren nicht nur mit ihren Kunden, sondern mit allen möglichen Zielgruppen. Geburtstagsglückwünsche und Weihnachtswünsche sind eine Möglichkeit. Was man jeweils tut, ist Geschmacksache. Von Schokolade schenken bis gar nichts machen, ist viel dabei.
Ich zeig Ihnen mal ein Weihnachtsmailing von mir selber – zum Thema „Was bringt Klartext?“
https://www.klartext-anwalt.de/wp-content/uploads/2011/12/klartext_anwalt_weihnachtsgruss.pdf
Das Geheimnis von Klartext
13.2. Netzwerke
Hier geht es darum, ein individuelles Beziehungsgeflechts zu Unternehmen/Institutionen zu entwickeln, um Empfehlungen zu generieren.
TEIL II – Maßnahmencheck
1. Check, ob die Maßnahme zu mir und meinem Themengebiet passt:
Entscheidend für die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen ist, dass sie zum Ziel und zur Person passen.
Prüfungsfragen
A) Passt die Maßnahme zu meinem Rechtsgebiet/meiner Beratungsleistung?
B) Erreicht sie mit einiger Wahrscheinlichkeit meine Mandanten/sonstigen Zielgruppen?
C) Gefällt sie mir?
D) Kann ich sie mit vertretbarem Aufwand realisieren?
Beispiel: A) Mandanten, die vor einer Ehescheidung stehen
PR-Maßnahme | Passt sie zum Thema/ Rechtsgebiet? | Erreicht sie die Zielgruppe? | Vertretbarer Aufwand? | Gefällt sie mir? |
Beitrag Fachzeitschrift | + | (-) | – | – |
Spezialwebsite zum Thema Pflichtteilsanspruch | + | + | ||
Tweets auf Twitter.com | + | Ja, bei einer ausreichend großen Zahl von Followern | ? | |
Vortrag zum Thema: „Vermögen und Unterhalt bei Trennung und Scheidung“ an der Familienbildungsstätte | + | Örtliche Interessenten: ja | + |
Beispiel: B) Multiplikatoren die mich weiterempfehlen , z.B. Medien (Focus) + Fachverbände
PR-Maßnahme | Passt sie zum Thema/ Rechtsgebiet? | Erreicht sie die Zielgruppe? | Vertretbarer Aufwand? | Gefällt sie mir? |
Beitrag Fachzeitschrift | + | Überregionale Verbände und Medien wie z.B. Focus: + | + | + |
Spezialwebsite zum Thema Pflichtteilsanspruch | + | + | +/- | – |
Tweets auf Twitter.com | + | (+) | ? | – |
Vortrag zum Thema: „Vermögen und Unterhalt bei Trennung und Scheidung“ an der Familienbildungsstätte | + | Überregionale Verbände? Eher nein, | + |
2. Die Zielgruppe kennen
Um die Berührungspunkte mit den Zielgruppen zu erhöhen, hilft es, sich Gedanken zu machen, wer die Zielgruppen sind. Das sind die Mandanten selber, aber auch Kollegen, die einen weiterempfehlen, Journalisten, die einen zitieren, Freunde, die einen zu Partys mit interessanten Gesprächspartnern einladen, Verbände, Interessengruppen und Institutionen, die einen weiterempfehlen oder als Vortragsredner für Fachvorträge engagieren.
Mein persönliches Zielgruppenraster:
2.1. Bei wem ist es wichtig, dass er von mir erfährt?
2.2. Wer braucht meine Leistung?
2.3. Wen habe ich davon schon?
2.4. Wen will ich noch gewinnen?
2.5. Multiplikatoren
Wer empfiehlt mich weiter? (Siehe oben „Netzwerke“)
Kurze Sammlung:
– Befreundete Kanzleien in anderen Städten
– Befreundete Kanzleien mit anderen Beratungsschwerpunkten.
TEIL III: Blick durch die Mandantenbrille: Wie werden Interessenten zu Mandanten?
Wenn Sie einen Arzt suchen, wie gehen Sie dann vor? Versetzen Sie sich in die Rolle des Mandanten: Wonach guckt er? Warum entscheidet er sich, zu Ihnen zu kommen?
1. Berührungspunkte heraus finden
Wie wir gesehen haben, sin die Möglichkeiten, wo Mandanten auf Sie aufmerksam werden, vielfältig. Entsprechend nützlich ist es, sich die Kanäle oder Berührungspunkte anzugucken. Ob über das Telefonbuch, Website, Blog, Empfehlung von…, Vorträge, Rankings, Bücher, die individuellen Möglichkeiten sind vielfältig. Die Tabelle hilft Ihnen dabei. Wenn Sie sich ein bisschen Gedanken gemacht haben, wie Ihre Lieblingsmandanten zu Ihnen kommen, wissen Sie, an welchen Stellschrauben Sie drehen können, um mehr davon zu gewinnen.
1.1. Reihung nach Rechtsgebiet/Leistung
Mandanten für Rechtsgebiet/Leistung X | Persönliche Empfehlung | Laufkundschaft | Anzeigen | Spezialwebsite | Sonstiges |
Familienrecht | |||||
Verkehrsrecht | |||||
Erbrecht | |||||
Wirtschaftsrecht | |||||
… | |||||
… |
1.2. Reihung nach Touchpoint/Empfehlungsweg
Touchpoint | Familienrecht | Verkehrsrecht | Erbrecht | Wirtschaftsrecht | Sonstiges |
Persönliche Empfehlung von Kollegen, Richtern, Freunden… | |||||
Laufkundschaft | |||||
Spezialwebsite | |||||
Vorträge örtlicher Verband | |||||
Vorträge bundesweiter Arbeitskreis | |||||
Gastbeiträge überregionale Wirtschaftspresse | |||||
Social Media: Twitter | |||||
… | |||||
… | |||||
… |
2. Trichter: Von der Empfehlung zum Mandat
2.1. Empfehlung
Empfehlungen sind für Anwälte immens wichtig. Doch was kommt nach der Empfehlung?
2.2. Website
Hilft der Blick auf die Website?
Stimmt der erste Eindruck? Findet er auf der Website die Infos, die er braucht? Findet er die Person und die Leistungen, die er sucht? Gibt es eine Kontaktadresse?
2.3. Erster Kontakt
Wenn er mailt oder anruft, wird er freundlich begrüßt, wird ihm weiter geholfen?
2.4. Erstgespräch
Ist das Erstgespräch gut? Stimmt die persönliche Chemie, etc.
Teil IV: Was können Sie tun, um Ihre gute Botschaft zu vervielfältigen?
2.5. Menschliche Aspekte
Sie können Ihre Empfehler und Multiplikatoren aktivieren.
2.6. Mediale Aspekte
Sie können Ihre Medien daraufhin überprüfen, ob Sie Ihren Interessente erleichtern, zu Ihnen zu kommen.