Journalisten haben wenig Zeit und müssen Gastbeiträge von Juristen oft neben ihrer anderen Arbeit betreuen. Wenn Sie mit einem Themenvorschlag an einen Journalisten herantreten, sollte Ihr Anschreiben sofort erkennen lassen, warum Ihr Themenvorschlag neu, wichtig und interessant ist.
Weil Sie den Journalisten von vornherein nur selten direkt ans Telefon bekommen und er Sie vermutlich bitten wird, Ihr Thema noch mal schriftlich anzureißen, sollten Sie (oder Ihr Presseberater) daher viel Sorgfalt auf dieses Angebot, den sogenannten Teaser verwenden.
So nicht:
„Ich würd in Ihrer Zeitung gern mal einen Beitrag zum neuen Momick platzieren, unser Experte ist da richtig gut drin…“
Dieser Teaser geht gar nicht. Erstens „platziert“ man nichts bei Journalisten. Redakteure entscheiden selber, wen sie zitieren oder als Gastautor zulassen. Zweitens: Das neue Momick ist ein MoMiG und steht für das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen. Wer soviel Unkenntnis der Materie offenbart, braucht sich bei der seriösen Presse gar nicht mehr zu melden. Drittens: Das Gesetz ist vom 23. Oktober 2008 und daher im Oktober 2010 nicht mehr neu. Und selbst wenn das Gesetz neu wäre, wäre der Teaser viel zu allgemein. Was genau kann und will der Experte sagen und was qualifiziert ihn dazu?
Was macht ein guter Teaser?
- Er informiert den Journalisten kurz und präzise darüber, wovon der geplante Beitrag konkret handelt. Journalisten können mit Worthülsen nichts anfangen.
- Er erklärt, welchen Nutzwert der vorgeschlagene Gastbeitrag ihm bzw. den Lesern seiner Publikation bringt.
- Er erläutert die Relevanz des vorgeschlagenen Themas: Warum ist es gerade jetzt von Interesse? Welchen Aufhänger gibt es?
- Er ist klar und verständlich formuliert. Fremdwörter werden erläutert.
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