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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für 2013

Archiv für 2013

Blogparade: Schreibblockaden lösen? Die heilsame Kraft der Deadline wirken lassen

18. Oktober 2013 von Eva Engelken 1 Kommentar

Text, Artikel, Fachbücher by Eva EngelkenWenn eine Formulierung scheußlicher klingt als die nächste, wenn das Hirn so leer ist wie das Papier auf dem Schreibtisch, kurz, wenn alles blockiert, was denken, tippen oder schreiben soll, nennt man das wohl Schreibblockade. Und wie kriegt man diesen Zustand weg?, fragt Kerstin Hoffmann in ihrer aktuellen Blogparade ( Link: http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2013/10/18/blogparade-schreibblockade/).

Frage das Problem, bis es gesteht, lautet der abgewandelte Rat eines berühmten, mittlerweile toten Werbeprofis. Fragen wir die Schreibblockade, warum sie entsteht. Die naheliegende Antwort ist: Schreibblockaden entstehen nur dann, wenn man oder frau respektive Anwalt oder Anwältin  – wir sind ja hier in einem Anwalts-PR-Blog – ein Schriftstück abgeben muss und nicht weiß, wie er oder sie so viel Weißraum auf so vielen Blättern geschmackvoll füllen soll.

Dann, und nur dann, schmerzt und zwackt die Schreibblockade, und zwar je doller, je drängender das Fristende näher rückt.

In den Sommerferien rutscht einem doch jede Schreibblockade den Buckel runter. Am Strand mit einem Cocktail in der Hand – pah! Was interessiert es einen da, ob man nun schreiben kann oder nicht, wenn man baden, trinken, sich verlieben kann! Aber im normalen Arbeitsalltag, da kann so eine Schreibblockade schon graue Haare machen.

Doch, wie der weise Zauberer Gandalf in Herr der Ringe zu sagen pflegt: Trost und Rat sind nah. Denn, wenn eine Schreibblockade wirklich unerträglich wird, weil eigentlich alles fließen müsste, damit das weiße Blatt doch noch voll wird…. DANN ist zugleich ihre Lösung in Sicht.

Dann entfaltet nämlich die Deadline ihre heilsame Kraft. Nichts beflügelt den gelähmten Geist mehr, wieder anzuspringen, als der Druck, etwas abzugeben zu MÜSSEN. Der erste laue Abgabetermin reicht dafür natürlich noch nicht aus, der zweite auch nicht, (“Frau Engelken, wir hatten doch…., Sie wollten doch …“). Aber wenn es wirklich eng wird, wenn mittlerweile schon zehn weitere Projekte aufgelaufen sind, die allesamt allerspätestens am nächsten Tag fertig und abgegeben sein müssten, weil sonst die Welt mindestens für zehn Minuten zusammenbricht, dann macht es im Gehirn knackknack, und widerwillig knirschend lösen sich die blockierten Scharniere.

Und frau oder man fängt – unter dem Druck der Umstände – einfach an, was zu schreiben. Vielleicht nicht sofort den Text, von dem sie Schreibblockade so lang abgehalten hat. Vielleicht einfach irgendetwas, doch so langsam kommt der deadline-induzierte Arbeitsrausch. Und man arbeitet ab, ohne nachzudenken. Sogar der Anpruch, es doch ganz besonders toll oder gar perfekt zu formulieren, vaporisiert, und schließlich schreibt man/frau einfach. , und wird dabei immer schneller und besser. Die  Blockade ist weg, es fließt wie ein Frühlingsbächlein, wenn der Schnee weg ist.

Und schließlich schaut frau/man auf das vollendete Werk und sagt sich: „Naja, hätte noch besser werden können, aber für die kurze Zeit ist das eigentlich gar nicht so schlecht!

Kategorie: Blogparade, Strategie Stichworte: AnwaltsPR, Schreibblockade, schreiben, Stil

Sprechen Sie Fußball? – Kommunikationstipps für Juristen

15. Oktober 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Fußball
(Quelle: Lupo/pixelio.de)

Wenn man krank ist und eine neue Arztpraxis sucht, ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, ob man sich dort gut verstanden und gut beraten fühlt.  Das ist bei der Wahl einer Kanzlei nicht anders. Auf die Frage, warum Unternehmer(innen) gerade sie mandatieren sollten, antworten Wirtschaftsanwälte gerne vollmundig: „Weil wir Ihre Sprache sprechen.“

Das mit der Sprache sagt sich so leicht, doch längst nicht immer sprechen Anwalt und Mandant respektive Anwältin und Mandantin die gleiche Sprache. Die eine Seite spricht anwältisch, die andere mandantisch.

Manchmal klingt das sehr ähnlich. Zum Beispiel, wenn der Anwalt ein versierter Berater von Familiy Offices ist, und es sich beim Mandanten um eine vermögende Privatperson handelt, die 8 Millionen Euro auf der hohen Kante hat.
Sie will beispielsweise wissen, wie sie die Kröten inflationssicher anlegen kann, damit ihr Junior, der aktuell nur in seine Windeln große Geschäfte macht, später auf eine Privatuni gehen und dann auch im Wirtschaftsleben große Geschäfte machen kann.

In  diesem Fall kann der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Begriffe wie Vermögen, Verwaltung und steueroptimale Strukturierung keine Fremdworte sind, sondern sie weiß, dass es von ihnen abhängt, ob der Junior das Studium mit einem neuen Audio 4 oder mit einem gebrauchten Fiat aufnehmen kann.
Das kann aber auch ganz anders klingen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Mandant das Geld nicht geerbt hat und nicht damit aufgewachsen ist, bei Familienfesten mit Geschäftsführern und Honoratioren Small Talk zu machen

Vielleicht ist er ein junger Berufsfußballer mit sogenanntem Migrationshintergrund, der dank seiner herausragenden sportlichen Begabung in die Bundesliga aufgerückt und jetzt Einkommensmillionär ist.

Diese Person, nennen wir sie Kevin, spricht nicht Anwalt, sondern Fußball. Gleichwohl ist er als Mandant hochinteressant. Kevin hat viel Kohle, aber er weiß im Zweifelsfall nicht damit umzugehen. Er kauft lieber den zweiten Lamborghini, statt für die Zeit nach seiner Profizeit zu planen, damit er immer noch Geld hat, auch wenn mit Ende 20 die goldene Quelle Fußball versiegt.

Um ihn gut zu beraten, muss der Anwalt seine Sprache sprechen. Wirft der Anwalt nur Fachbegriffe über seinen wuchtigen Schreibtisch, ist die Person im schlimmsten Fall eingeschüchtert. Also braucht er Übersetzer, die zwischen ihm und Kevin übersetzen.

In jedem Fall sollte sich der Anwalt bzw. die Anwältin die Mandantenbrille aufsetzen und aus Mandantensicht die Fragen beantworten, die immer am Anfang einer guten Kommunikationsstrategie stehen: Welchen Nutzen bietet mir dieser Anwalt? Warum sollte ich gerade ihn beauftragen?  Und dann sollte er das Nutzenversprechen in die Wortwelt eines Kevin übersetzen. Dann lautet die Antwort des Mandanten im Idealfall: „Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, denn dort sprechen sie meine Sprache.“

Kategorie: Anwaltsdeutsch, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Klartext, Klartext für Anwälte, Kommunikation, Verständlichkeit

Kostenlose Sprachtools aus dem Internet

18. September 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Von der Idee bis zum fertig korrigierten und vorzeigbaren Text ist es ein langer Weg. Hier ein paar nützliche Online-Tools zur Textoptimierung.

Angst vorm leeren Blatt? Musterbriefe helfen beim Grundgerüst

Damit am Anfang überhaupt etwas auf dem Blatt steht: hier können Sie sich Musterbriefe herunterladen, die Sie dann nach Lust und Laune für Ihre Bedürfnisse umformulieren können: http://www.briefform.de/. Ihre Mandantenkorrespondenz können Sie damit nicht erledigen, aber eine Entschuldigung schreiben, wenn der Filius nicht zur Schule will und Papa oder Mama ihn entschuldigen sollen http://www.briefform.de/formular-schule.html.

Was will ich eigentlich sagen?

Bevor Sie jetzt losschreiben, fragen Sie sich: Was will ich eigentlich sagen? Der Wortschatz der Uni Leipzig hilft bei Wortfindungsstörungen: http://wortschatz.uni-leipzig.de/.

Synonyme finden Sie hier: www.openthesaurus.de.

Die Verben im Auge behalten

Um ansprechende Texte zu schreiben, brauchen Sie knackige Sätze. Diese wiederum brauchen aussagekräftige Verben. Bei Elexiko gibt es ein Nachschlagewerk für Kommunikationsverben – auch gut, um Verbwiederholungen zu vermeiden: http://www.owid.de/index.jsp.

Und damit die von Ihnen verwendeten Verben nicht nur abwechslungsreich sind, sondern auch grammatikalisch richtig verwendet werden, empfiehlt sich ein Blick in das Valenzwörterbuch. Es zeigt Ihnen, wie deutsche Verben richtig verwendet werden: http://hypermedia.ids-mannheim.de/evalbu/index.html.

Sprichwörter für das gewisse Etwas

Und wenn Sie finden, dass Ihr Text jetzt noch ein bisschen Pepp braucht: Wie wäre es mit einem Sprichwort, das genau zu Ihrem Thema passt? Finden können Sie es hier: http://www.redensarten-index.de/suche.php.

Et voilà, und schon haben Sie einen passablen Text aufs Papier gebracht. Fertig ist er damit aber noch nicht.

Machen Sie Füllwörtern den Garaus!

Sie sollten auf jeden Fall noch lästige Füllwörter eliminieren. Lassen Sie dafür den Füllwort-Terminator auf ihren Text los: http://www.lemontree.de/schreibschule/.

Weg mit dem Blabla

Leider steckt auch in füllwortfreien Texten noch ziemlich viel Nonsens. Das Blablameter pustet überschüssige heiße Luft aus Ihren Zeilen: http://www.blablameter.de/.

Verständlichkeit? Klar, Herr Kommissar!

Wahrscheinlich ist Ihr Text jetzt schon um einiges geschrumpft. Ob er trotzdem noch zu verstehen ist, sagt Ihnen der Textinspektor. Er überprüft die Verständlichkeit sowie die Satz- und Wortlängen Ihres Textes: http://www.textinspektor.de/.

Last but not least: Rechtschreibung

Eine abschließende Rechtschreibprüfung schadet keinem Text. Wer nicht schon längst in ein Recktsreipprokam investiert hat, kann im guten alten Duden einzelne Wörter und Sätze checken: http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online.

Grammatik für alle

Wer Wörter richtig schreiben kann, muss sie natürlich auch grammatikalisch richtig verwenden. Grammis, das Portal für deutsche Grammatik des IDS bietet Unterstützung: http://hypermedia.ids-mannheim.de/index.html.

Ein Tool für typische Fehler

Und wer es gerne noch etwas umfangreicher hätte, kann seinen Text der Stil- und Grammatikprüfung von Language Tool unterziehen. Hier gibt es keine Längenbeschränkung für den Text  und obendrauf noch ein besonderes Extra. Das Tool kann so erweitert werden, dass es typische Fehler, z.B. im Juristendeutsch, erkennt: http://languagetool.org/de/.

Text zu kurz geraten?

Ist der Text nun doch etwas zu sehr geschrumpft? Von Tom Hillenbrands göttlicher Floskelsammlung kann man sich inspirieren lassen, wie man den Text wieder aufmotzt: http://beratersprech.de/.

Unverzichtbar: der Testleser

Oder aber man wählt den Klassiker und gibt den Text einem netten und sprachgewandten Kollegen oder einer Kollegin zum Drüberlesen. Das Vier-Augen-Prinzip hat einen unschlagbaren Vorteil: Der Testleser kann Ihnen sagen, was er beim Lesen Ihres Textes empfindet. Eine Eigenschaft, die Ihnen kein Online-Programm der Welt bieten kann. Sie können auch einen Textprofi fragen. Entweder hier bei Klartext-Anwalt oder im Texttreff.

 

Kategorie: Aktuelles, Kommunikationstipps Stichworte: Grammatik, Rechtschreibung, Textoptimierung

Neuer Personenstand: weiblich, männlich, zwittrig

26. August 2013 von Eva Engelken 1 Kommentar

Künftig berücksichtigt das Gesetz Menschen ohne eindeutiges Geschlecht, die sogenannten Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Bislang muss nach § 21 Personenstandsgesetz im Geburtenregister das Geschlecht des Kindes stehen. Ab dem 1. November 2013 wird der „Geburtenfall“ ohne Angabe des Geschlechts eingetragen, wenn das Kind „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann“. Die Rede ist von Intersexuellen, auch Zwitter oder Hermaphroditen genannt. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag, den 16.8. Der Autor, Heribert Prantl, spricht von einer rechtlichen Revolution, weil es nun personenstandsrechtlich einen „eigenen Status“, ein „drittes Geschlecht“ geben werde.

Das wirft ein paar interessante Fragen auf: Dürfen Intersexuelle heiraten? Bisher dürfen nur Mann und Frau oder Menschen des gleichen Geschlechts heiraten. Dürfen Geschlechtsszwitter nur andere Geschlechtszwitter heiraten? Dürfen Sie Kinder adoptieren? Was ist in den Pass einzutragen? Laut Süddeutscher Zeitung arbeitet Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon an einer Reform der betreffenden Vorschriften.

Eine Frage, die sie dringend klären muss: Wie sind solche Personen anzusprechen? Frau? Herr? Frerr? Und überhaupt – welchen Namen dürfen die Kinder bekommen? Eigentlich sollen Namen ja eine eindeutige, geschlechtliche Zuordnung ermöglichen. Aber was gilt, wenn eine geschlechtliche Zuordnung gar nicht möglich ist, weil das Kind ein Zwitter ist? Muss der Name dann vielleicht erkennen lassen, dass das Kind Zwitter ist? (Manche der aktuellen Vornamen lassen eindeutig nur erkennen, dass die Eltern einen an der Waffel haben, wenn das arme Blag Camino Santiago Freigeist oder Borussia Lilifee heißt.)

Der Süddeutschen Zeitung zufolge wirbt der Jurist Wolf Sieberich dafür, die ‚“sprachliche Zweigeschlechtlichkeit unserer Gesellschaft“ zu beenden‘ und ‚auf geschlechtsspezifische Anreden [zu] verzichten, wo dies praktikabel sei‘. Das hieße für Briefe auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu verzichten. Gut und schön, aber wie verhält es sich dann mit den Adjektiven? „Lieber…“ funktioniert auch nicht mehr, und das Neutrum „Liebes“ klingt irgendwie auch doof.

Meine Vermutung ist: Auch die Intersexuellen werden sich noch eine Weile mit der geschlechtlich falschen Bezeichnung rumschlagen müssen. So flexibel ist unsere Gesellschaft nicht, zumal die Zahl der Betroffenen doch recht gering ist. Der Kölner Stadtanzeiger spricht von 85 000 – 100 000 in Deutschland lebenden Intersexuellen. Und erst recht nicht, da sich die Gesellschaft mit geschlechtergerechter Sprache schon bei nur zwei Geschlechtern schwertut. Man denke an den Aufschrei, als die Universität Leipzig im Frühjahr 2013 in ihrer Grundordnung ausschließlich weibliche Bezeichnungen einführte: „Herr Professorin“.  Oder an das Gejammer über bescheidene Versuche, mit Binnen-I oder weiblicher Endung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Hälfte der Menschheit Frauen sind (pointiert zur „Maskulingustik“ bei Luise Pusch). In Deutschland immerhin ungefähr 41 Millionen.

Heribert Prantl schreibt: „Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes regiere der Gesetzgeber auf das Bundesverfassungsgericht, das die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechtes als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts betrachtet.“ Was die (sprachliche) Anerkennung des weiblichen Geschlechts angeht, gibt es noch jede Menge zu tun.

Kleiner Kommunikationstipp am Rande: Wer mit seinen Texten Frauen und Männer ansprechen möchte, sollte sich anstrengen, sie auch explizit beide anzusprechen. So ein lahmes „Mit der männlichen Form sind Frauen immer mitgemeint“, reicht dafür nicht aus. Mehr dazu in Kürze hier im Blog.

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Amtsdeutsch, Frauensprache, Kommunikation, Männersprache, Recht

Textoptimierung – so geht’s am besten – Sprachtipps für Juristen

20. August 2013 von Eva Engelken 4 Kommentare

Gefragt, wie das Geheimnis guter Texte lautet, antworte ich: „Ganz einfach: Sie schmecken dem Leser und erreichen ihr Ziel.“

Dann kommt die nächste Frage: „Und wie schreibt man solche Texte?“

Ganz einfach: Legen Sie fest:

„Was will ich mit dem Text erreichen?“ Und: „Wer soll ihn lesen?“

Schritt 1:  Zielgruppe definieren

Überlegen Sie als Erstes: Wen wollen Sie erreichen, wer soll Ihren Text verstehen und danach handeln? Also, wer ist Ihre Zielgruppe?

Als Jesus seine Bergpredigt hielt, hatte er Hunderte einfacher Juden vor sich – Handwerkerinnen, Bäuerinnen, Arbeiter, Händler, Fischer, von denen die meisten nicht lesen und schreiben konnten. Also sprach er so einfach und bildlich, dass auch der letzte Schafhirte ihn verstehen konnte. Ergebnis: Seine Weisheiten und Appelle werden bis heute gelesen, die Bibel ist das meistverkaufte Buch der Welt.

Schritt 2: Ziel definieren

Überlegen Sie als Zweites: Was wollen Sie mit dem Text erreichen? Was soll der Leser denken, tun, lassen, wenn er Ihren Text gelesen hat? Was ist das Ziel des Ganzen?

Als Anwalt Justus Borgmann aus Wuppertal (Name geändert), 1985 seinem neuen Mandanten mit seinen Fachkenntnissen imponieren wollte, obgleich er lediglich ein routinemäßiges Mahnschreiben an dessen Mieter aufsetzen musste, formulierte er einen derart feurigen Briefentwurf, dass der Mandant vor Ehrfurcht ganz rote Ohren bekam, ob der Erstklassigkeit seines Rechtsberaters, und als der Mieter bezahlt hatte, den Anwalt sogleich seiner Schwägerin und ihrem gesamten Tennisklub empfahl. Ergebnis für den Anwalt: jährliches Auftragsvolumen von  100.000 Euro alleine aus den Kreisen des Tennisklubs. Sein Markenzeichen bis heute: die filigran ornamentierten Schriftsätze, über die sich sogar die Richter amüsieren.

Textanalyse

Im ersten Fall – der Bergpredigt – bestand die Kunst darin, das Anliegen des Texts bzw. der Rede so einfach und plastisch zu formulieren, dass auch einfach gestrickte Menschen die Botschaften unmittelbar begreifen konnten. Im zweiten Fall – den Schriftsätzen – bestand die Kunst des Anwalts darin, eine vergleichsweise einfache Aufforderung derart kunstvoll zu stellen, dass der Mandant zwar die einzelnen Sätze nicht mehr verstand, aber sofort begriff, dass er hier einen engagierten Anwalt vor sich hatte, der seine ganze Kunst dazu einsetzte, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Was lernen wir daraus? Wer gelesen und erhört werden will, sollte sich Gedanken machen, wie sein Gegenüber tickt. Und sich dann daran machen, den Text entsprechend zu verändern. Das kann heißen: Text vereinfachen, Text anschaulicher machen, Text kürzen, Text aufbauschen, etc. Die folgenden Zielfragen helfen, einzuordnen, in welche Richtung die Optimierung gehen sollte.

Zielfragen der Sprachoptimierung

  1. Wie gebildet ist mein(e) Leser(in)?
  2. Welche Fachbegriffe/Fremdwörter versteht er/sie?
  3. Wie viel Zeit hat mein(e) Leser(in), sich mit meinem Text zu beschäftigen?
  4. Wozu braucht mein(e) Leser(in) meine Informationen?
  5. Was will ich mit dem Text erreichen?
  6. Worüber will ich informieren?
  7. Was soll mein(e) Leser(in) tun, wenn er/sie meinen Text gelesen hat?

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte und in den Klartext-Seminaren.

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation, Kommunikationstipps Stichworte: Anwaltsdeutsch, Klartext für Anwälte, Stil, Verständlichkeit

Erst der Kopf, dann die Sprache – Kommunikationstipps für Frauen

17. Juli 2013 von Eva Engelken 2 Kommentare

Sollten Frauen anders kommunizieren, wenn sie beruflich erfolgreicher werden wollen? Und wenn ja, wie? Die FAZ hat sich damit auseinandergesetzt und mich dazu befragt.

„Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“, FAZ-Artikel von Ursula Kals (pdf)*

Ich finde ja, Frauen sollten in erster Linie genauso viel Geld und gesellschaftliche Macht haben wie Männer, denn es besteht die Hoffnung (sicher weiß man es erst dann), dass es beiden Seiten dann besser geht. Aber wenn Sprache der Schlüssel zu mehr Geld und Macht ist, sollten Frauen wohl auch an ihr arbeiten, denn bislang sind sie von Gleichberechtigung noch weit entfernt.

Sollten Frauen genau so sprechen wie Männer?

Erstens, wie sprechen Männer überhaupt? Mir ist bei meinen Kunden, also bei den Anwälten, aber auch bei den Richtern und Staatsanwälten Verschiedenes aufgefallen: Auf einem Podium sprechen Männer eher mehr als Frauen, melden sich häufiger, diskutieren lieber, nehmen, kurz gesagt, mehr Raum ein. In E-Mails fassen sie sich dagegen schon mal ziemlich kurz und verzichten auf höfliche Floskeln und Erläuterungen. Vor allem, wenn die Hierarchie klar ist: Hier Chef, da Untergebener. Gar Entschuldigungen und weitschweifige Erklärungen kommen ihnen nur ganz selten in den Mund oder auf die Tastatur.

Sollten Frauen männliche Gesprächsrituale nachahmen?

Ja, ein bisschen schon. Soweit es ihnen nützt. Wenn sie als selbstsicher und kompetent wahrgenommen werden wollen, hilft es, sich nicht dauernd zu entschuldigen oder sich hinter zahlreichen Erklärungen zu verstecken. Wer zuviel erklärt, zeigt Schwäche und vergeudet obendrein die Zeit des Adressaten, so die Männersicht.

Sollten Frauen sprachlich die Ellenbogen ausfahren?

Frauen zu raten, nun endlich mal auf die Pauke zu hauen, auch sprachlich, ist nur ein mittelguter Tipp.

Die Krux: Von Frauen wird erwartet, dass sie nett sind, sind sie es nicht, werden sie bestraft. Frauen müssen in ihrem Verhalten also die Balance zwischen nett sein und erfolgreich sein finden. Sagt Facebook-COO Sheryl Sandberg in ihrem Buch „Lean in“ und untermauert die Notwendigkeit, nett zu sein, mit eigenen Erfahrungen und diversen Studien. Das gleiche sagt Mika Brzezinski in ihrem Buch „Knowing Your Value: Women, Money and Getting What You’re Worth“. Beide stimmen überein, dass Frauen nicht viel gewinnen, wenn sie sprachlich allzu sehr die Zähne zeigen.

Erst die Einstellung, dann die Sprache ändern

Wie also kommen Frauen trotzdem zu ihrem Recht und zu angemessenen Gehältern und Posten? Indem sie sich zunächst einmal klar machen, dass sie den gleichberechtigten Job und die höhere Bezahlung wert sind. Hieran hapert es am meisten.

Eva Engelken: „Wir sind geprägt vom klassischen Frauenbild der christlich-patriarchalischen Kultur, in der sich Frauen entschuldigen müssen, für das, was sie sagen.“

Dass Frauen nett sein sollen, hat viel mit der herrschenden Kultur zu tun. Die ist in Deutschland geprägt vom Christentum. Schillers züchtig waltende Hausfrau bäckt Kuchen, hat aber keine eigene Meinung. Und das Recht, für ihre Arbeit eigenes Geld zu bekommen, hat sie schon gar nicht.

Erster Schritt: Sich selbst wertvoll finden

Frauen, die ihren gerechten Anteil an gesellschaftlicher und finanzieller Macht haben wollen, müssen erst einmal mit dieser Vorstellung, eigentlich kein Geld wert zu sein, fertig werden.

Mika Brzezinski: Compliments don’t pay your bills

In Gehaltsverhandlungen wird es besonders schwierig. Der Wunsch, nett zu sein und gemocht zu werden, verträgt sich nicht mit der Forderung nach mehr Geld. Aber wie die amerikanische Fernsehjournalistin Brzezinski erkannte, reichen Komplimente nicht aus, die Rechnungen zu bezahlen. Deshalb muss Frau irgendwann beginnen, auch zu sich selbst nett zu sein. Und das dann freundlich im Ton, aber hart in der Sache einzufordern. Erst die Geisteshaltung, dann die Kommunikation verändern. Die bei Frauen oft ausgeprägtere Fähigkeit,  Zwischentöne wahrzunehmen und sprachlich auszudrücken, kann dabei nur hilfreich sein.

*© Alle Rechte an dem als pdf verlinkten Artikel „Männer wollen Lösungen, Frauen wollen reden“ vom 13./14.Juni 2013 in Beruf und Chance vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv“.

Kategorie: Kommunikationstipps Stichworte: Frauen, Klartext, Kommunikation, Männer, Persönlichkeit

Seminar: PR für Rechtsanwälte und Kanzleien am 17.10.2013 in Düsseldorf

15. Juli 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Kommunikationsseminar an der Georg-von-Holtzbrinckschule für Wirtschaftsjournalisten/Verlagsgruppe Handelsblatt

Ziel des Seminars

Lernen Sie die besten Methoden kennen, mit denen sich Rechtsanwälte und Kanzleien optimal positionieren und überprüfen Sie Ihr eigenes Kanzleimarketing.

Inhalt des Seminars

  • Bestandsaufnahme: Wie sieht Ihre bisherige Kommunikation aus? Was haben Sie Ihren Mandanten zu bieten?
  • Klientel: Wer muss von Ihrem Angebot erfahren?
  • Maßnahmencheck: Welche Instrumente passen zu Ihrem Angebot und Budget?
  • Rankings, Handbücher, Awards & Co: Wie bewertet die (Fach-)Öffentlichkeit Ihre Leistung?
  • Pressearbeit: Expertenstatus in Fach- und Publikumspresse ausbauen und festigen.
  • Social Media: Von Twitter bis Wikipedia – die eigene Persönlichkeit kommunizieren.
  • Recruiting: Mitarbeiter anziehen, die zur Kanzlei passen.
  • Eigene Medien: Zielgruppen mit maßgeschneiderten Infos überzeugen.
  • PR-Konzeption: Maßnahmen perfekt integrieren.

 Zielgruppe

  • Für Marketing verantwortliche Partner von Kanzleien
  • Selbstständige Rechtsanwälte
  • PR-Mitarbeiter von Pressestellen

Anmeldung beim Veranstalter: Georg-von-Holtzbrinckschule für Wirtschaftsjournalisten, 600 €.

http://www.holtzbrinck-schule.de/seminare/seminarkalender/pr-f%C3%BCr-rechtsanw%C3%A4lte-und-kanzleien-0

Hier geht’s zum Seminarkalender der Holtzbrinckschule: http://www.holtzbrinck-schule.de/seminare/seminarkalender

 

 

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: kanzleimarketing, Marketing für Rechtsanwälte

Gestaltung von Medienmitteilungen – Praxisseminar, 9. Juli 2013, Richterakademie Trier

3. Juli 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Wann, mit welchen Themen und wie schreibe ich Pressemitteilungen? Für Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter von Pressestellen in Justizbehörden. Tagesseminar innerhalb der Tagung  „Justiz und Öffentlichkeit“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8.-13. Juli 2013

Gesamtes Programm hier

 

Kategorie: Veranstaltungen Stichworte: Presse, Pressemitteilung, Seminar

Kanzleikommunikation: Nicht überall, wo Teamgeist draufsteht, ist auch Teamgeist drin

13. Juni 2013 von Eva Engelken Kommentar verfassen

Das Thema Werte liegt auch in der Kanzleikommunikation im Trend. Woran glaube ich? Nach welchen Wertmaßstäben handele ich? Was sind die Kerneigenschaften oder eben Werte, die mich als Anwalt oder Anwältin oder als Kanzlei vom Wettbewerber abheben? Im Rechtsberatungsmarkt, wo immer mehr Wettbewerb herrscht, bemühen sich die Konkurrenten immer stärker, sich abzugrenzen. Ein Mittel dazu sind die Werte.

Welche Werte machen den Markenkern aus? Exzellenz, Leidenschaft und Teamgeist

Manche große Kanzleien versammeln sich gar zu eigenen Werte-Tagen, um die Kanzleimarke zu stärken. Abgeschottet und professionell moderiert brüten Partner und Marketingleute dort ihren Wertekanon aus. Am Ende des Tages haben sie meist glänzende Werte entdeckt wie Exzellenz, Teamgeist, Leidenschaft oder Mandantenfokus. Klar, niemand käme auf die Idee, festzustellen, dass die hervorstechende Kanzleieigenschaften Habgier, Pedanterie oder Verbissenheit sind. Nein, bei der Feststellung der eigenen Werte stellen sich auch Anwälte nur Güteklasse-A-Siegel aus.

Und welche Werte bestimmen in Wahrheit das Handeln?

Einige geben mit den neu definierten Werten dann einen Image-Flyer in Auftrag. Die anderen ertränken ihre Mitarbeiter in seitenlangen Werte-Abhandlungen, die meist keiner liest. Und steht ein Relaunch der Website an, lassen sie die Werte auch dort einstellen – schön illustriert mit Segeljachten oder Kletterern. Dabei belassen es die meisten Anwälte. Das ist schade, denn sie vertun damit die Chance, mit ihren Werten echte Wertschöpfung zu betreiben. Präziser: Sie versäumen es, genauer hinzugucken und so bleibt eine Lücke zwischen den Werten, die ihr Handeln tatsächlich bestimmen und den Werten, die sie außen kommunizieren.

Der Markenwert Teamgeist weht oft nur auf dem Papier

Greifen wir den oft definierten „Wert“ oder die „Kerneigenschaft“ Teamgeist heraus. Bei der Außendarstellung des Teamgeists klafft die erste Lücke zwischen Schein und Sein. Wie stellt man Teamgeist nach außen dar? Logischerweise, indem man das Team zeigt. Etwa in den Pitch-Unterlagen oder auf der Kanzleiwebsite. Doch schon hier zeigt sich, dass es mit echten Teamgeist in Kanzleien meist nicht weit her ist. Denn abgebildet werden unter dem Menüpunkt „Team“ meistens nur die Partner und Associates. Aber wo bleibt der Rest vom Team? Die Referendare? Und was mit den Nichtberufsträgern? Menschen ohne zweites juristisches Staatsexamen, den Wirtschaftsanwälten oder den Bibliothekaren? Und was ist mit all den netten Frau Landmessers, Beckers oder Möllers aus dem Vorzimmer? Von Letzteren hört man die freundliche Stimme am Telefon, aber man sieht sie nicht.

In der Welt der Anwälte gilt das Team aus dem Backoffice nicht viel

Dass sie alle nicht gezeigt werden, lässt darauf schließen, dass sich das Team für Anwälte auf sie selber, die Damen und Herren Berufsträger beschränkt. In ihrer Welt gibt es sie und rundherum niemanden.

Dabei kann eine Kanzlei ohne ein schlagkräftiges Team einpacken. Ohne ein echtes Team von guten Mitarbeitern kann kein Partner drei Bücher pro Jahr plus 10 Fachaufsätze publizieren. Ohne Office-Managerinnen gibt es nicht nur keinen Kaffee, sondern laufen auch alle Anrufe ins Leere und bleiben die Terminkalender der Herren und Damen Anwälte leer. Wenn es den Teamgeist tatsächlich gäbe, müsste man diese Teammitglieder auch zeigen. Gute Geister müssen nicht unsichtbar sein. Aber offensichtlich gibt es gar keinen Teamgeist. Mein Hausarzt hat das übrigens erkannt. Seine Website spiegelt den Stellenwert des Office-Managements wieder. Dort steht nämlich fett gedruckt auch seine Office-Frau – neben all den ärztlichen Spezialisten.

Bei Topkanzleien kocht offiziell nur der Chef, auch wenn Paralegals das Gemüse schnippeln

Noch schwerer als bei den Office-Mitarbeiterinnen tun sich Kanzleien, wenn es um ihre juristischen Zuarbeiter geht, die Wirtschaftsjuristen oder sogenannten Paralegals. Diese tauchen nicht nur nicht auf der Website auf, sondern werden auch sonst gerne verschwiegen. Dabei kommt keine Kanzlei mehr umhin, nachzudenken, wie sie gute Leistung zu marktfähigen Preisen einkaufen und verkaufen kann. Eine Lösung besteht in der Spezialisierung und Arbeitsteilung im eigenen Hause. Eine andere Lösung im Einsatz externer Anbieter durch so genanntes Legal Process Outsourcing.

Nur: Nach außen dringt von solcher Teamarbeit  – nichts. Bei Topkanzleien kocht offiziell immer nur der Chef. Intern delegieren sie längst Arbeit an Paralegals in günstigeren Stadtquartieren. Denn erst die Teamarbeit macht die Bill wettbewerbsfähig. Nur nach außen mag man das nicht kundtun, welcher Teamgeist in einer Kanzlei weht.

Berufsständische Tradition erschwert echten Teamgeist

Eine Antwort mag in der berufsständischen Tradition liegen, die dem Anwaltsberuf anhaftet wie dem Arztberuf. Krankenschwestern sind und bleiben „Schwestern“, auch wenn sie so viele Jahre Erfahrung auf dem Buckel haben, dass sie den grünschnäbeligen Assistenzarzt zum Frühstück verspeisen könnten. Anwälte bleiben Anwälte. Zwar heben Wirtschaftsanwälte gerne ihr wirtschaftliches Verständnis hervor. Trotzdem meinen sie, dem Mandanten die Vorteile arbeitsteiliger Rechtsberatung verschweigen zu müssen.

Jeder Autohersteller, der eine Werksführung macht, zeigt stolz seine Fertigungsroboter, die die rohe Karosserie perfekt und zügig in ein Auto verwandeln. Sind Kanzleien auf ihre hauseigene Rechtsproduktion etwa weniger stolz? Warum zeigen sie dann die qualifizierten Assistenten und Assistentinnen, die die Berufsträger bei Routinetätigkeiten entlasten, nicht?  Vermutlich müssen manche Kanzleien dafür überlegen, was sie mit „Teamgeist“ eigentlich meinen. Und ob sie vielleicht tatsächlich mal als Team zusammenarbeiten sollten.

Mandanten und Bewerber mögen Transparenz

Bei Mandanten und Mitarbeitern könnte Klarheit über die Werte gut ankommen. Und garantiert auch bei Bewerbern. Die heiß begehrten Renos, Rechtsanwaltsfachangestellten und immer mehr auch die Wirtschaftsjuristen heuern garantiert lieber in einer Kanzlei an, wo man sie auch offiziell wertschätzt und nicht totschweigt wie ein dunkles Familiengeheimnis. Letztlich kann der Teamgeist überall durchschimmern. Wenn man ihn zum Leben erweckt.

Die Langfassung dieses Beitrags ist im Jahrbuch 2013 Deutscher Anwaltsspiegel erschienen http://www.deutscheranwaltspiegel.de/

 

Kategorie: Aktuelles, Kanzleikommunikation Stichworte: Employer Branding, Internetauftritt, Kanzleikommunikation, Markenwerte, Mitarbeiterwerbung, Teamgeist, Werte

Wunderschönes Amtsdeutsch – Sprachtipps für Juristen

29. April 2013 von Eva Engelken 5 Kommentare

Im heutigen Sprachtipp für JuristInnen geht es um die schräge Schönheit amtdeutscher Begriffe.

Als pflichtbewusste Sprachtrainerin sage ich meinen Trainees immer:

„Vermeiden Sie Substantivierungen, hemmt den Sprachfluss, behindert das Verständnis, Sie wissen schon.“

Ist alles richtig. Substantivierungen blinken wie Warnlampen: „Vorsicht, Behördendeutsch, Staubschicht auf der Zimmerpalme!“ Wird von den Teilnehmern eine festliche Veranstaltung durchgeführt, ahnt jeder: Der Bär steppt woanders, unter der bleiernen Schwere der Substantivierungen geht jede Partystimmung in den Keller.

Amtbegriffe sind Kunstwerke eigener Art

Manchmal allerdings trifft man auf Behördenwörter, die sind derartig verkrustet, dass sie schon wieder schön sind. Oder vielleicht nicht schön, aber kreativ. Irgendwie so, als hätte ein wahnsinniger Beamter sämtlich Aktenordner zu einem Scheiterhaufen gestapelt und Benzin darübergegossen.

Solch ein Wort ist die „Beauskunftung“. Zu finden beim Wikipedia-Stichwort „Auskunftei“, auch einem Wort, das die Asservatenkammer der Bürohengste schmückt:

„Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u. a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.“

Welch ein Satz! Schon die Auskunft selber ist ja ein Abstraktum; ein Mensch möchte etwas wissen, ein Sachbearbeiter erklärt es ihm, und unter dem bleiernen Blick des Beamten erstarrt das Gesagte sekundenschnell zu einer „Auskunft“ – wie bei der Sphinx, unter deren Blick alles zu Stein wird.  Der Mensch packt seine Auskunft und macht sich schleunigst vom Acker.

Wenn Menschen handeln, kleben Juristen die sprachlichen Etiketten darauf

Doch Juristen hätten ihren Beruf verfehlt, wenn sie das einfach geschehen ließen. („Da könnte ja jeder kommen!“) Sorgsam legen sie den Vorgang unter dem passenden Stichwort ab („lachen, lochen, abheften“), und aus dem Ereignis, dass ein armes Menschlein in die Behörde geschlichen kam, und etwas wissen wollte, wird die „Beauskunftung.“

So läuft das ab. Und wo bleibt der Sprachtipp? Fällt diese Woche aus.

  • Wenn Sie mehr wissen wollen, richten Sie Ihr Beauskunftungsersuchen bitte schriftlich in einfacher Ausführung an engelken@klartext-anwalt.de. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein eigenes Sprachschätzchen der geneigten Öffentlichkeit zur gefälligen Kenntnisnahme unterbreiten wollen. Besonders gelungene Ausführungen werden prämiert mit der Zimmerpalme des Monats.

Mehr Tipps in Klartext für Anwälte, in der Stilfibel von Ludwig Reiners und in den Klartext-Seminaren.

Kategorie: Aktuelles, Anwaltsdeutsch Stichworte: Amtsdeutsch, Anwaltsdeutsch, Kommunikationsratgeber, Stil

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