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Archiv für 2011
Kunst der Rede: Was Rechtsanwälte von Krimischreibern lernen können
Die preisgekrönte Krimiautorin Nessa Altura beantwortet als Gastautorin des Klartext-Anwalt-Blogs heute die Frage: Was haben Krimischreiber und Rechtsanwälte gemeinsam?
Na, das liegt doch auf der Hand: Interesse am Regelverstoß. Beide ziehen ihren Nutzen daraus – ersterer denkt sich was aus und bringt es unter die Leute und letzterer kümmert sich um die Folgen, wenn das, was womöglich ersterer erfunden hat, von einem ganz Gerissenen oder ganz Naiven in die Tat umgesetzt worden ist.
Natürlich gibt es noch viel, viel mehr Gemeinsamkeiten. Nicht nur im Strafrecht. Beide, Anwalt wie Autor, arbeiten mit Worten. Dass dies eine Kunst ist, wussten schon die Antiken, die die Rhetorik als allervornehmste Disziplin auswiesen, sowie die Mittelalterlichen, die die Rede zu den sieben freien Künsten zählten. In Verruf geriet sie erst, als die Aufklärer sie zur Taktik herabwürdigten, die man bemühe, wenn es gälte, den Verstand zu umgehen.
Mit welchem Ziel auch immer, verehrter Kollege, verehrte Kollegin, Sie die Kunst der Rede anwenden, sie tun es ganz gewiss nur aus den besten Gründen. Am Ende verfolgen Sie das gleiche Ziel wie ich als Krimiautorin: Man soll Ihnen Ihre Geschichte abkaufen. Deshalb möchte ich Ihnen von einem rhetorischen Konstruktionsprinzip vorschwärmen, das uns diesem gemeinsamen Ziel entgegenträgt.
Es geht um den Paukenschlag.
Der ist keine Stilfigur der Rhetorik, sondern ein Begriff aus der Musik, der sich durchgesetzt hat, seit Haydn in seiner Sinfonie Nr. 94 in G-Dur im zweiten Satz, dem schlichten Andante, urplötzlich einen Fortissimo-Schlag aller Instrumente – und nicht nur der Pauke! – gebracht hat. 1791 hat der Meister die Sinfonie geschrieben und ein Jahr später wurde sie in London uraufgeführt. Und ist sofort damit Stadtgespräch geworden – das war angeblich auch sein Ziel, denn damals war ihm in seinem Schüler Pleyel ein echter Konkurrent erwachsen. Und Konkurrenten haben Sie doch gewiss auch, oder? Die Engländer nannten den Hammer im zweiten Satz Surprise – und das trifft es gut, wenngleich es, typisch englisch, ein wenig zu understatig, zu dezent ist.
Starten Sie also stets Ihr Plädoyer mit einer echten Surprise, einem echten Hammer. Das Publikum wird es Ihnen danken. Das ist wie mit der ersten Seite eines Kriminalromans. Sätze von mildem Mondlicht auf dem See machen Ihre Leser gähnen. Sie sollen den Mund aufsperren, richtig!, aber aus anderen Gründen. Klatschen Sie dem Richter einen Stapel ungeöffneter Kontoauszüge auf den Tisch! Wamm! Um zu illustrieren, dass Ihr Mandant von den Forderungen gegen ihn keine Ahnung hatte, weil er, wie hiermit bewiesen, grundsätzlich keine Kontoauszüge liest! Sie werden sehen, das Publikum wird staunen, der Richter sich die Augen reiben und Sie haben das, was Sie für den Rest Ihrer wohlgesetzten Worte brauchen: die ungeteilte Aufmerksamkeit aller. Sie kennen das doch …das tiefer-Rutschen im Stuhl, die schmalen Augen, den glasigen Blick, wenn die Plädoyers beginnen. Nichts da. Appell an alle! Paukenschlag! Wer aufgeschreckt wurde, wird auch weiter zuhören!
Surprise hat eine Schwester, die heißt Suspense. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Kriminalroman (oder Ihr Gutachten, Ihr Plädoyer) mit einer echten, aber kleineren Surprise begonnen – nein, nicht mit der Leiche im Gebüsch, als Sie Ihren Hund Gassi führten, das ist Gähn – sondern mit einer hier in meinem Fall unerwarteten deftigen Sexszene. Dann folgt der Hauptteil, der, weil Sie Personal, Motiv und Handlung entfalten müssen, zugegeben etwas langatmig ist. Nun greifen Sie zu den Kniffen der Spannungsliteraturautoren, um Ihr Publikum bei der Stange zu halten. Als da wären – nein, ich will nicht zu viel aus der Schule plaudern, das erfahren Sie ein ander Mal. Lesen Sie bis dahin einen Krimi, Herr Kollege im Wort, Frau Kollegin im Wort! Amüsieren Sie sich. Und lernen Sie daraus!
Gastbeitrag von Nessa Altura*
Nessa Altura ist Schriftstellerin und hat für ihre Krimis und Kurzgeschichten etliche Preise gewonnen, darunter den Friedrich-Glauser-Preis; den Prosapreis Fürstenwalde; eine Nominierung zum Agatha-Christie-Preis; den Krimipreis der Stadt Singen und andere. Ihre Autorenwebsite: www.nessaaltura.de.
P.S. Ich hoffe, ich hoffe, ich kann Nessa wieder einmal einladen, hier zu bloggen. Wenn Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, der Beitrag gefallen, posten Sie ihn weiter. Vielleicht gibt es dann weitere Tipps vom Krimiprofi.
PPS: Ich bin überzeugt, der Tipp mit dem Paukenschlag an passender Stelle lässt sich auch hervorragend für Vorträge, juristische Seminare oder Präsentationen anwenden. Hier ist die Gefahr des Einschlafens nämlich noch größer.
*Dieser Text ist mein Blogwichtelgeschenk der Krimiautorin Nessa Altura. Vielen Dank, Nessa! Weitere Blogwichtelgeschenke können Sie hier lesen: www.Texttreff.de
Kanzlei-Website: Sind Sie up to date?
Ein Website-Checkup – die wichtigsten Punkte für die Praxis
Die gute Nachricht: Die Zeit der blinkenden Paragrafen-Zeichen ist auch in der Provinz endgültig vorbei. Allenthalben werden Aussehen und Inhalte der Internetauftritte von Kanzleien immer besser. Die schlechte Nachricht: Sind alle Websites gut, muss sich die Kanzlei etwas einfallen lassen, um herauszustechen. Leider veralten Websites so schnell wie die Frühjahrskollektion von H&M. Im Gegensatz zum Outfit von Juristen, bei denen die Cordhose oder die Burberry-Karos auch nach Jahrzehnten noch modern sind, gilt bei Websites: Was gestern modern war, ist heute Schnee von gestern. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig einen Checkup zu machen, um festzustellen, ob alles auf dem neuesten Stand ist oder ob nachgerüstet werden muss. Auf der Prüfliste stehen sollten: Technik, Inhalt, Navigation, Zugänglichkeit, Performance, Gestaltung, Bewegtbild, Suchmaschinenoptimierung und Interaktion.
Technik
Ein Content-Management-System (CMS) ist heute eigentlich unverzichtbar, denn so kann ein Webauftritt schnell und effizient bearbeitet werden – ganz ohne HTML-Kenntnisse. Wichtig auch: Entspricht der Quellcode Ihrer Seite den Richtlinien des WorldWideWeb Consortiums (W3C)? Einen ersten Test können Sie gleich selbst machen unter http://validator.w3.org/ – einfach Ihre Webadresse eingeben, Check drücken, und Ihnen werden sofort Fehlerquellen und Verbesserungsvorschläge angezeigt. Bitte beachten Sie: Ein unsauberer Quellcode hat direkte Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking Ihrer Seite!
Inhalt/Content
Websites sind für Besucher gemacht, nicht für Suchmaschinen. Aber für beide ist entscheidend: Was bietet die Website dem Besucher? Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten getan. An die Stelle der sogenannten „Visitenkarten im Netz“ sind umfassende Informations- und Serviceportale getreten. Diese bieten Rechtsinformation und liefern Zusatzdienste – vom Prozesskostenrechner bis hin zur App bei Hausdurchsuchungen . Damit helfen Kanzleien ihren Besuchern, sich für oder gegen eine Kanzlei zu entscheiden: aufgrund des dargebotenen Know-hows und der erkennbar präsentierten Corporate Identity.
Vorsicht: zulässiges Höchstgewicht überschritten
Gerade große Kanzleien, die viel Know-how zu bieten haben, müssen aufpassen, dass sie ihre Websites nicht überfrachten. Denn damit überfordern sie ihre User. Das lässt sich schön sehen bei einer statistischen Auswertung der Zugriffszahlen. Wenn diese ergibt, dass von den über hundert Unterseiten einige selten und andere nie angeklickt werden, sollte klar sein: Die Marketingabteilung muss die Website entrümpeln, sonst erfüllt sie ihren Marketingzweck nicht mehr.
Navigation/Usability
Die Güte jeder Website zeigt sich daran, wie gut und übersichtlich die Inhalte zu finden und anzusteuern sind. Natürlich gibt es Websites, deren Sinn und Zweck das Rätsellösen ist, etwa die Seite der Harry-Potter-Autorin J. K. Rowling http://www.jkrowling.com/accessible/en/. Anwaltswebsites gehören nicht zur Rätselkategorie. Eine verwirrende oder schlechte Navigation schreckt Besucher ab. Leider gibt es für die Seitenarchitektur keine Patentlösung à la „7 Menüpunkte passen immer“ oder dergleichen. Aber es gibt Wege, das eigene Leistungsangebot übersichtlich darzustellen. Seiten wie Kanzlei, Kompetenzen, Anwälte, Karriere und ähnliche Kategorien lassen sich in der Regel sinnvoll gruppieren. Entweder in einen horizontalen Navigationsbereich mit einer oder mehreren Leisten oder zusätzlich in vertikalen Spalten. Diese müssen sich weich und geschmeidig öffnen lassen. Wichtig, aber nicht überall vorhanden, sind Suchmasken. Und der sogenannte Brotkrumen-Pfad, der anzeigt, wo man sich gerade innerhalb des Menüs befindet. Übersichtlich und elegant trotz großer Informationsmengen kommt beispielsweise die Seite von www.hengeler.com daher.
Zugänglichkeit/Accessibility/Performance
Eng mit der Navigation hängt die Accessibility oder Barrierefreiheit zusammen. Lässt sich die Seite auch Blinden vorlesen? Ein schneller Check unter „Ansicht“ „kein Stil“ zeigt, was für Blinde von der Seite übrig bleibt. Im Fall des weltweiten Werbenetzwerks www.Ogilvy.de: nichts. Ebenfalls wichtig: die Performance. Wie schnell lädt die Seite, wie schnell bauen sich die opulenten Bilder auf? Beides hängt von der Technik ab.
Gestaltung
Bei Kanzleiwebsites überwiegt mittlerweile der Informationszweck dem Unterhaltungszweck. Doch überall ist das Bemühen um ein eigenständiges Corporate Design erkennbar. Am augenfälligsten ist dabei die Farbwahl: Zwar dominiert weiterhin Blau (Freshfields und Hengeler Mueller: Dunkelblau; Gleiss Lutz: Dunkelblau-Orange; White & Case: Blau-Türkis, DLA Piper: Himmelblau.) Aber es gibt auch andere Farben: Allen & Overy: Rot/Weinrot; Linklaters: Magenta; Milbank: Blutrot; Clifford Chance: Schwarz, Rot, Grau und Orange. Technische Spielereien wie die vor einigen Jahren noch beliebten Introseiten („Push the Klingelschild und come in“) sind weitgehend verschwunden. Obwohl der Werbeetat es hergeben würde, leistet sich kaum eine Kanzlei ein professionell-imposantes Intro à la http://derbauer.de/. Der Grund liegt auf der Hand: Letztlich verschwenden Intros die Zeit des Nutzers – nicht wünschenswert im Fall von Wirtschaftskanzleien, die General Counsel und zeitgeplagte Entscheider adressieren. Innerhalb der Seiten dürfen dagegen schon ein paar Spielereien sein, etwa ein drehbarer Globus (http://www.dlapiperrealworld.com/).
Bewegtbild
Ein sehr wirkungsvolles Gestaltungselement ist hingegen noch fast gar nicht im Gebrauch, das Bewegtbild. TV-Aufsager und Videoclips sind im Kommen, bisher aber vor allem auf US-amerikanischen Websites zu finden. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis sich auch in Deutschland Leiterinnen und Leiter von Praxisgruppen auf der eigenen Kanzleiwebsite per Video kurz vorstellen oder Rechtstipps geben. Pfiffige Imagefilme, etwa dieser Run zum Mandantentermin unter http://www.fplp.at/de/karriere#s:the-next-generation sind bisher noch Mangelware.
Suchmaschinenoptimierung
Suchmaschinen verfügen über sogenannte Webcrawler, die mithilfe von komplizierten Algorithmen bei jeder Anfrage das WWW durchforsten. Jede Website wird indiziert, bewertet und nach Bedeutsamkeit sortiert. Wichtig ist hier nicht nur eine saubere Technik, sondern auch die Verwendung geeigneter Suchbegriffe (Keywords). Der Content jeder einzelnen Webseite sollte auf ein bis maximal drei Schlüsselwörter optimiert sein. Wichtig sind aber auch etwa die Quantität und Qualität eingehender Links – mit anderen Worten: Wie oft werden Sie von anderen Seiten erwähnt und verlinkt?
Interaktion/Soziale Netzwerke
Letzter Punkt beim Checkup ist die Interaktion. Schließlich bieten moderne Websites die Möglichkeit, mit Usern in Kontakt zu treten. Dabei geht die Interaktion längst über das Kommentarfeld unter dem Blog hinaus: Moderne User wollen interessante Funde im Internet via Facebook-Like-Button, Googleplus oder Xing mit anderen teilen. Die Auffassung unter Anwälten, da s s Social Media für Kanzlei unpassend wäre, ändert sich zunehmend. Immer mehr Kanzleien erkennen, dass Internet und Social Media keine unterschiedlichen Paar Schuhe mehr sind. Vielmehr wird das gesamte Internet mehr und mehr zum Sozialen Netzwerk, in dem Informationen ausgetauscht und bewertet werden können. Die Kunst der Kommunikation besteht darin, die einzelnen Kanäle über die eigene Website wirkungsvoll zu orchestrieren. Und dabei immer zu schauen: Was gibt es Neues, was passt davon für die eigene Website. Frei nach dem Werbeslogan eines Baumarkts: Es gibt immer was zu tun. Packen wir‘s an.
Autorinnen: Eva Engelken und Christa Goede, Diplom-Politologin, Texterin &Konzeptionerin, www.textschneiderei.de, goede@klartext-anwalt.de
Der Artikel ist erschienen am 2. November 2011 im Deutschen Anwaltsspiegel (Link zur Website DEUTSCHER ANWALTSSPIEGEL). Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags
Kanzleikommunikation: Powerwirkstoff Corporate Language
Corporate Language ist das Gegenstück zum Corporate Design: Sie vermittelt sprachlich (statt visuell), was die Kanzleimarke einzigartig und unverwechselbar macht.
Gäbe es ein Geheimrezept für einen Trank, mit dem Kanzleien die ewige Liebe ihrer Mandanten erringen könnten, hätte sicher schon manche Kanzlei viel Geld dafür bezahlt. Corporate Language ist kein Zaubertrank, aber ein fast ebenso machtvoller Wirkstoff. Er hilft Kanzleien (und anderen Unternehmen), sich in den Köpfen und Herzen ihrer Kunden einzunisten. Deswegen haben in jüngster Zeit immer mehr Kanzleien – darunter sehr große Wirtschaftskanzleien – begonnen, das Thema für sich zu entwickeln.
Denn Corporate Language, die Sprache des Unternehmens, vermittelt Werte. Genauso wie das Corporate Design durch spezifische Schriften, Bilder, Farbe und Grafik die Markenidentität abbildet, kann es auch die Sprache – durch Klang, Wortwahl, Stil und Satzbau.
Sprachcodes signalisieren die Zugehörigkeit zu einer Gruppe
So wie das Nasenpiercing die Zugehörigkeit zu der einen Gruppe visuell ausdrückt und die handgefertigten Manschettenknöpfe die zu einer anderen, dienen sprachliche Codes der verbalen Distinktion. Nehmen wir einen Testleser, der auf dem Weg zum Zug an einer Bahnhofsbuchhandlung vorbeikommt. Anhand der Zeitschriften erkennt er leicht, mit welchen Codes unterschiedliche Gruppen verbale Distinktion betreiben. Zuerst könnte er zur Snowboarderzeitschrift greifen und lesen, wie eigenwillig der dort befragte Snowboardprofi seine Route den schneebedeckten Berg hinab beschreibt:
„Um neue Spots und einzigartige Terrains zu finden, schaue ich mir einfach ein Face an und wähle verschiedene Lines aus, die man shredden könnte“. (Snowboarder)
Für den geübten Leser einer Wirtschaftszeitung zwar gewohnt, aber, objektiv betrachtet, nicht minder eigenwillig schreiben die Redakteure der Finanzzeitung; etwa wenn sie die Bewegungen an der Börse als „Kurssprünge“ titulieren oder von „Bullen- oder Bärenrennen“ der Aktienkurse berichten. Das gleiche Phänomen gilt für den Sportteil der Zeitung.
Dort werden Sportwettbewerbe zu „Begegnungen“, „Duellen“ oder „Kämpfen“ stilisiert. Mittelalterliche Ritterturniere oder neuzeitliche Kriegsstrategien bilden das Wörterarsenal für Sportreporter. Zu Hause nach der Arbeit könnte unser Testleser den neuesten Ikea-Katalog aus dem Briefkasten fischen und Sätze wie diesen lesen:
„Gutes Design bedeutet, dass du die Babytücher findest. Sogar um 3 Uhr früh.“ (Ikea)
Beispiele für sprachliche Codes gibt es viele, doch in ihrer Wirkung ähneln sie sich immer: Nach innen verstärkt die einheitliche Wortwahl oder die Verwendung von Jargon das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppenmitglieder („Wir sprechen dieselbe Sprache“), nach außen demonstriert sie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. („Wenn ihr uns reden hört, wisst ihr sofort, mit wem ihr es zu tun habt.“)
Corporate Language macht die Identität des Unternehmens verbal sichtbar
Jargon ist für Juristen nichts Neues. Fachtermini und gestelzte Sprache gehören für die Anwaltschaft seit dem Jurazeitalter zum Handwerkszeug – und zwar nicht, weil sie sich mit Fachsprache so viel effizienter untereinander austauschen können, sondern weil sprachliche Codes helfen, sich vom gemeinen Volk abzugrenzen und das Revier zu verteidigen.
Juristendeutsch („es bleibt abzuwarten“) ist das sprachliche Pendant zum marmorgetäfelten Eingangsbereich der Kanzlei (vgl. dazu ausführlich Engelken, Klartext für Anwälte, 2010).
Ist Corporate Language also einfach der Jargon, der in Unternehmen gesprochen wird? Ja und nein. Corporate Language macht bewusst, welche Eigenarten das Unternehmen – oder die Kanzlei – hat und
setzt dies sprachlich um. So duzt das Unternehmen Ikea seine Kunden bewusst – und thematisiert in Werbetexten etwa die nächtliche Situation junger Eltern mit einem Säugling. Damit transportiert es die Botschaft, dass Menschlichkeit und menschliche Bedürfnisse ein hoher Wert für das Unternehmen sind.
Corporate Language ist also der bewusst und gezielt eingesetzte Jargon, der die Markenidentität abbildet.
Die große Herausforderung von Kanzleien liegt darin, ihre Unterscheidbarkeit zu vermitteln. Maßhemden oder Kostüme tragen Mitglieder von Wirtschaftskanzleien alle, imposante Bürotürme bewohnen sie ebenfalls zum großen Teil. Doch worin unterscheiden sie sich? Wie kann Spitzenkanzlei F ihren bestehenden und prospektiven Mandanten klarmachen, dass sie die Kanzlei der Wahl ist – und nicht Konkurrentin H oder A oder gar G?
Die Corporate Language hilft, indem sie sprachlich exakt die Markenwerte spiegelt, die das Unternehmen für ihre Mandanten unersetzlich machen. Erinnern wir uns kurz, wie eine starke Marke wirkt: Sie erzeugt ein attraktives und sympathisches Vorstellungsbild des Produkts, Unternehmens oder der Dienstleistung. Sie unterscheidet dieses klar von anderen und bleibt in Erinnerung. So muss auch die Corporate Language sein: klar, unterscheidbar und attraktiv.
Markenversprechen kann man auch sprachlich einlösen
Angenommen, eine Kanzlei hat sich hervorragenden Service als Markeneigenschaft auf die Fahnen geschrieben. Dann hat sie das getan, weil sie solchen Service bietet und weiß, wie wichtig er für ihre Mandanten ist. Mandanten erwarten von ihr schnelle und übersichtliche Orientierung. Dieses Markenversprechen sollte die Kanzlei auch sprachlich einlösen.
Beispiel Mandanten-Anschreiben + Blogeintrag:
- Zum Beispiel bei ihren Anschreiben, welche strukturell und stilistisch hervorragenden Service bieten sollten. Ein Schriftsatz, der in guter Juristenmanier fröhlich im Gutachtenstil verfasst ist, erfüllt diese Anforderung nicht: Weil der eilige Mandant ein Zwischenergebnis erstmalig auf Seite 25 links unten findet und das Fazit und die Handlungsempfehlung kleingedruckt auf Seite 130 ff. entziffern muss.
- Ebenso wenig tut es ein Blogeintrag, der ein Gerichtsurteil wiedergibt, ohne dass sich der Autor die Mühe gemacht hat, den Leitsatz in verständliche Sprache zu übersetzen.
Wenn es ihm nicht gelingt, die Bedeutung des Urteils für die Mandanten sprachlich überzeugend herauszustellen oder das Ergebnis des Gutachtens in einer gut lesbaren Executive Summary zusammenzufassen, löst er dasMarkenversprechen „hervorragender Service“ sprachlich nicht ein.
Wichtige Voraussetzung für Corporate Language: schöne klare Sprache, kein Denglisch
Schachtelsätze, Wortungetüme und „denglisches“ Blabla sind eine Hürde auf dem Weg zu hervorragendem Service. Nur ist vielen Rechtsanwälten diese Hürde noch nicht bewusst. Hinzu kommt eine Besonderheit bei internationalen Wirtschaftskanzleien und ihren Pendants in den Konzernrechtsabteilungen: Dort hat sich zur deutsch-verschwurbelten Juristensprache häufig deutsch-englisches Wirtschaftskauderwelsch gesellt.
Statt von Arbeitsergebnissen wird von „Key Deliverables“ gesprochen, statt von Botschaftern von Ambassadors. Und bei bestimmten Themen oder Begriffen, etwa aus der Welt der Unternehmensfinanzierung, macht man sich von vornherein nicht mehr die Mühe, sie überhaupt ins Deutsche zu übersetzen. Beim Finden und Entwickeln der eigenen Corporate Language muss also auch die Frage beantwortet werden: „Gehören englische Begriffe zu meiner Identität, oder will ich sie reduzieren oder übersetzen? Was ist sinnvoll, und was passt zu mir und meiner Markenidentität am besten?“
Vorarbeit der Corporate Language: Markenidentität und Markenwerte klären
Welche Werte soll die Corporate Language transportieren? Natürlich die Werte, die für die Kanzleimarke markenbildend sind. Das erfordert Recherche bei Mitarbeitern, Mandanten und Multiplikatoren. Diese Vorarbeit dient aber nicht alleine der Corporate Language, sondern ist Grundvoraussetzung für jegliche Markenbildung. Wenn klar ist, welche Werte die Marke verkörpert, kann man sich erfolgreich daranmachen, sprachliche Bilder für sie zu finden.
Beispiel Montblanc-Füller
Ein Beispiel dafür, dass Eigenschaften und bildliche und sprachliche Gestaltung überzeugend dargestellt und sprachlich umgesetzt sind, ist der Montblanc-Füller. Dessen Markenimage steht für einen Füllfederhalter der Premiumklasse, welcher höchste Ansprüche an Qualität, Verarbeitung und Material erfüllt; prädestiniert für Staatenlenker oder Wirtschaftsführer, die damit Verträge unterzeichnen können.
- Optisch (z.B. in den Anzeigen) spiegelt sich dieses Markenversprechen in den Bildern majestätischer Bergmassive.
- Akustisch (auf der Website) hallt es wider in den Klängen eines Symphonieorchesters.
- Im Übrigen „spricht“ das Unternehmen mit entsprechenden „Premium“-Begriffen wie „beständig“, „exklusiv“, „einzigartig“, „höchste Qualität“ etc.
Wortfelder eingrenzen, die zum Markenversprechen passen
Ein Markenversprechen könnte beispielsweise Spitzenperformance sein. Dieser Wert sollte sich in den Schreiben der Kanzlei wiederfinden. Dies kann durch entsprechende Wortfelder geschehen, die zum Markenwert passen. Diese umfassen Adjektive, Verben, Nomen und entsprechende Assoziationen, Redewendungen und Metaphern: „beherrschen“, „dominierend“, „Spitzen-…“, „Vorteil“ und Ähnliches. Eine Metapher wie „siegreiche Schlacht“ klingt vielleicht etwas zu martialisch und sollte daher auf den Index gesetzt werden. Stattdessen könnte „überlegene Strategie“ in die Wortdatenbank aufgenommen werden.
„Wallraffen“, „Erzengeln“und „Noerrgeleien“
Ein wichtiges Element der Wortfelder sind die sogenannten Schlüsselbegriffe oder „Buzzwords“. Dies sind Begriffe, die das Unternehmen für sich besetzt. Das können Produktnamen sein, die das Unternehmen erfunden hat, etwa „iPhone“ oder „Chicken McNuggets®“. Oder Schlüsselbegriffe, die kanzleitypische Eigenschaften beschreiben. „Exzellenz“ oder „Teamgeist“ werden von Kanzleien allerding so exzessiv benutzt, dass sie keine Unterscheidungskraft mehr haben (vgl. Klartext für Anwälte). Neue, eingängige Buzzwords zu finden oder zu besetzen erfordert Mut, Kenntnis der eigenen Geschichte (Corporate Story) und idealerweise ein bisschen Humor.
Die Methode des Journalisten Günter Wallraff, die darin bestand, sich unerkannt in Firmen (BILD, McDonald’s) anstellen zu lassen, um die Arbeitsbedingungen hautnah zu erleben und zu beschreiben, wurde später als „Wallraffen“ bezeichnet.
Eine der bedeutendsten internationalen wie deutschen Kanzleien, welche regelmäßig in Rankings die Konkurrenz auf die hinteren Plätze verweist, trägt einen Erzengel im Logo. Bisher hat dort meines Wissens aber noch keiner die Idee gehabt, dafür das Verb „erzengeln“ zu prägen. Auch von „Noerrgeleien“ habe ich noch nichts gelesen. Slogans („Think different“) gehören natürlich ebenfalls zur Corporate Language; sie sollten sprachlich die Markenwerte wiedergeben.
Wie geht der Umbau konkret? Man nimmt sich die Sätze vor und strukturiert sie neu: Erstens schleift man alle Verständnisblocker ab und macht sie leichter verständlich. Dann besinnt man sich auf seine Werte und richtet das Schreiben danach aus.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung
Ausgangssätze:
Sowohl wegen des mit ihm verbundenen Verlustes der Anteilseignerstellung der Minderheitsaktionäre als auch wegen der im Zuge der Festlegung der Barabfindung relevanten Bewertungsfragen ist ein Squeeze-out in besonderem Maße geeignet, für Konfliktpotential auf der beschließenden Hauptversammlung zu
sorgen. Rechtlicher Beratungsbedarf besteht daher sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Hauptversammlung.Umbau 1: (Kürzung durch alternativen Satzbau, das Entfernen von Füllwörtern)
Ein Squeeze-out kann auf Hauptversammlungen vor allem aus zwei Gründen zu Konflikten führen: erstens wegen des Verlustes der Anteilseignerstellung der Minderheitsaktionäre, zweitens wegen der durch die Festlegung der Barabfindung relevanten Bewertungsfragen. Rechtlicher Beratungsbedarf besteht daher sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Hauptversammlung.
Umbau 2: Ersetzung von Passivierungen und Substantivierungen
Ein Squeeze-out kann auf Hauptversammlungen vor allem aus zwei Gründen zu Konflikten führen: erstens, weil die Minderheitsaktionäre durch ihn ihre Stellung als Anteilseigner verlieren; zweitens, weil ihre Barabfindung festzulegen ist. Dafür müssen sich die Beteiligten einigen, wie hoch die Anteile zu bewerten sind. Um die Hauptversammlung erfolgreich vorzubereiten und durchzuführen, braucht die Aktiengesellschaft
daher rechtliche Beratung durch eine Kanzlei.Umbau 3: Umformulierung mit persönlicher Ansprache des Mandanten und Betonung der Kanzleiwerte (Mandant im Mittelpunkt, Zuverlässigkeit)
Beschließt Ihre Gesellschaft auf der Hauptversammlung einen Squeeze-out, kann das vor allem aus zwei Gründen zu Konflikten mit Ihren Minderheitsaktionären führen: erstens, weil die Minderheitsaktionäre durch ihn ihre Stellung als Anteilseigner verlieren; zweitens, weil ihre Barabfindung festzulegen ist. Dafür müssen Sie als Verantwortliche sich mit den abzufindenden Aktionären einigen, wie hoch deren Anteile zu bewerten sind. Um zu einer Lösung zu kommen und die Hauptversammlung erfolgreich zum Abschluss zu bringen, bedarf es perfekter Vorbereitung, vorausschauender Planung und souveräner Leitung der Versammlung. Um Ihnen hierbei die notwendige Sicherheit zu bieten, unterstützen wir Sie von Anfang an, indem wir …
Texte wie der zuvor genannte lassen sich natürlich beliebig variieren. Es ist Aufgabe der Kanzlei, bei der Entwicklung der Corporate Language festzulegen, in welchem Stil sie sprechen will.
Der Weg zur eigenen Corporate Language
Wie aufwendig ist das Ganze, und was nützt es? Die Entwicklung einer Corporate Language ist in Zeit und Aufwand vergleichbar mit der Entwicklung eines Corporate Designs. Dieses hält, einmal gut entwickelt, ein Markenleben lang und muss nur regelmäßig poliert und dezent angepasst werden – vergleichbar der Nivea-Creme-Dose, die zwar bis heute blau-weiß ist, aber doch ein wenig moderner ausschaut als vor 100 Jahren.
Die Corporate Language hilft den Anwendern, also allen Mitarbeitern von der Empfangssekretärin bis zum Vorstand, sich die Markenwerte immer wieder bewusst zu machen und danach zu handeln: „Das sind wir, dafür stehen wir, so sprechen und schreiben wir.“
Zudem eröffnet eine Corporate Language Einsparpotential: Textbausteine und standardisierte Textvorlagen aus der Wortdatenbank erzeugen mehr Konsistenz der Schriftstücke. Und zwar nicht nur in den Marketingpublikationen, sondern auch dort, wo der häufigste Kundenkontakt stattfindet: im täglichen Schriftverkehr mit den Mandanten und anderen Bezugsgruppen (Mitarbeitern, Bewerbern, Verbänden, Gerichten, Journalisten und vielen mehr). In Briefings, Newslettern, E-Mails, Broschüren, auf der Website und in Schriftsätzen. Wie zuvor dargestellt, zeigt es sich hier, ob das Unternehmen die hochglänzend präsentierten Markenversprechen ernst meint.
Das Ergebnis der CL-Entwicklung ist das Corporate Language Manual. Dieses im Laufe des Prozesses auszuformulierende Stilbuch enthält Aussagen darüber, wie sich die Sprache des jeweiligen Unternehmens oder der Kanzlei anhört. Dazu gehören im Wesentlichen:
- ausformulierte Aussagen über die Markenwerte des Unternehmens,
- die Wortfelder für die Markenwerte und dazu passende Schlüsselbegriffe und Slogans,
- ein allgemeiner Klartext-Guide mit dem kleinen Einmaleins für gutes Texten,
- eine Wortdatenbank mit Stilhinweisen, Musterschreiben und Textbausteinen für alle definierten Anwendungsfelder.
- Zur Umsetzung schließlich gehören Schulungen der Mitarbeiter.
Fazit
Die Corporate Language kann die einzigartige Identität einer Kanzlei genauso sichtbar machen, wie Logo und Bildsprache es vermögen. Während das Corporate Design die Kanzleimarke visuell vermittelt, macht die CL die Kanzleimarke sprachlich lebendig, und zwar über alle Textkanäle des Unternehmens. Als Vorarbeit müssen die Werte der Marke geklärt werden, dann kann das Corporate Language Manual erarbeitet werden. Eine gute Corporate Language wirkt identitätsstiftend, kostensparend und prägt das Image der Marke, kurz gesagt, sie wirkt fast wie ein Zaubertrank. Es lohnt sich, ihn auszuprobieren.
Der Artikel ist erschienen am 7. September 2011 im Deutschen Anwaltsspiegel (Link zur Website DEUTSCHER ANWALTSSPIEGEL). Veröffentlichung in diesem Blog mit freundlichem Einverständnis des Boorberg-Verlags
Sloganizing für Rechtsanwälte
Klartextanwalt proudly presents neuen Slogan: Verschaffen Sie sich Gehör!
Vor einem Jahr schrieb ich in meinem Buch Klartext für Anwälte: „Ein guter Slogan ist wie eine Praline: Zergeht in drei Sekunden auf der Zunge und setzt sich dreißig Jahre lang auf den Hüften respektive in den Hirnzellen fest.“
Inzwischen sind 12 Monate vergangen und auch in der Anwaltswelt sind viele witzige neue Slogans dazu gekommen und insgesamt ist das Bewusstsein für den Wert guter Sprache und die Unterscheidungskraft einprägsamer Slogans gewachsen. Manche, z.B. Noerr, sind beim Bewährten geblieben, was bei den Topkanzleien meist Englisch bedeutet („Excellence creating value“). Kleinere Kanzleien probieren Neues aus.
PETERS Rechtsanwälte etwa wirbt in seinen Anzeigen mit einem Schiffsmotiv und den Zeilen:
Corporate. Wir bringen Sie auf Kurs.
Commercial. Wir nehmen mit Ihnen Fahrt auf.
Compliance. Wir halten Ihr Schiff sauber.
Und meine Website Klartext-Anwalt hat einen Slogan erhalten: „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“
Was macht einen guten Slogan aus?
Die Frage für Anwälte, Anwältinnen und ihre PR- und Kommunikationshelfer lautet, heute wie vor einem Jahr: Sind das alles gute Slogans? Zur Erinnerung (oder zum Nachlesen im Buch „Klartext für Anwälte“):
„Ein Slogan muss die Essenz der Marke sprachlich auf den Punkt bringen. Und er sollte sein: kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig.“
Eine hohe Latte, die es da zu überspringen gilt. Weshalb viele Slogans die Latte reißen oder ihre Erfinder die Latte gleich tiefer hängen. Das ist aber nicht schlimm. Einen Slogan kann man auch mal abwandeln oder neu formulieren. Das tun auch die ganz großen Unternehmen und die ganz ganz großen Werbeagenturen. Und das können Kanzleien auch tun.
Ab und an seine Marke zu überdenken und gegebenenfalls eine Anpassung der Markenbotschaft in Angriff zu nehmen, schadet niemals. Und wenn man noch keinen Slogan hat, kann man beginnen, einen zu erfinden. Ein Satz wie „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“ auf einer Website namens www.klartext-anwalt.de, die für ein Buch namens Klartext für Anwälte wirbt, bringt zumindest das Credo der Autorin auf den Punkt, dass sich klar und deutlich ausdrücken sollte, wer verstanden werden möchte.
Slogans können auch daneben schlagen
Es gibt Wortspiel-Slogans, die bewusst mit der Mehrdeutigkeit spielen, z.B. „Autos, die gut ankommen“. Aber dann sind beide Bedeutungen für sich genommen klar und passen beide zur Markenbotschaft, nämlich: Autos, die gut ankommen, gefallen und erreichen sicher ihr Ziel. Doch wenn ein Slogan nur missverständlich ist, sollte man ihn ändern.
Die ursprüngliche Slogan-Idee für klartext-anwalt.de lautete: Wer „Klartext spricht, dem kann geholfen werden!“ Ich fand, dass der Satz eine (für meinen, natürlich subjektiven Geschmack) amüsante Wortspielerei enthielt und sich an gleich zwei Vorbilder anlehnte: a) die Bibel (Christus spricht: Dein Glaube hat dir geholfen“) und b) die Päpstin für Werbung in eigener Sache, Verona Pooth, ehemals Feldbusch („hier werden Sie geholfen“). Leider klang das so, als müssten nicht die Anwälte, sondern die Mandanten Klartext sprechen, damit ihr Anwalt ihnen helfen könnte. Und ein Textleser kapierte den Satz gar nicht.
Merke: ein Slogan, bei dem 3 verschiedene Leute 4 verschiedene Bedeutungen herauslesen oder ihn gar nicht verstehen, ist kein guter Slogan.
Auch ob ein Slogan witzig ist oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks, der von Adressat zu Adressat unterschiedlich sein kann. Klar ist beim Sloganizing nur eins: Es ist nicht ganz einfach und man kann leicht danebenhauen. Andererseits: ohne Risiko kein Erfolg. Und es ist keine Schande, sich mit einem Slogan aus der Deckung zu wagen, der noch nicht das Nonplusultra ist, aber vielleicht ansatzweise das Potenzial hat, in den Hirnzellen haften zu bleiben.
Ein bewährtes, wenn auch etwas abgenudeltes Mittel sind dabei weiterhin Wortspiele mit Recht. Ein nettes Beispiel der vielen Twitter- und Bloglesern bekannten Rechtsanwältin Simone Weber aus München lautet: „Recht ist keine Kunst, Recht ist ein Handwerk.“ Diesen Slogan muss der Leser gedanklich ergänzen um: „Aha, ein Handwerk, aber diese Anwälte beherrschen das“. Pfiffig ist der Claim der Aktion-Senioren: „Gerecht sollte das Leben schon sein.“
Viele Kanzleien und wenig knackige Claims
Viele Kanzleien tun sich aber weiterhin schwer, ihre Markenpersönlichkeit überhaupt per Slogan zu akklamieren und versteigen sich allenfalls zu Sätzen wie:
„Unseren Mandanten bieten wir als Full-Service-Kanzlei Beratung aus einer Hand in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.“
Zum Urheber dieses Satzes verlinke ich nicht. Nur soviel: Er befindet sich in guter Gesellschaft, mit derartigen Sätzen beschreiben viele Rechtsanwälte ihre Einzigartigkeit. Andere bleiben, wie gesagt, beim bewährten Englisch, etwa Salans mit einem schönen Slogan: „A different approach“, der vielversprechend nach Apfel duftet („Think different“), aber leider eine einprägsame deutsche Übersetzung vermissen lässt.
Die Kanzlei Dewey & LeBoeuf wirbt auf einer Website mit einer geradezu atemberaubenden Kamerafahrt und einem Globus in der Hand eines Riesen und dem Satz „prides itself on constantly being ahead of the game, so that in a fast-moving world, our clients will always be first to reap the benefits of our lawyers‘ collective insight and counsel.“ Wow! Wenn man das noch übersetzen könnte!
Dem Dewey-Spin-off bzw. der erfolgreichen Ausgründung Berger, Steck & Kollegen hingegen ist eine zwar etwas sperrige URL (www.bsk-legal.com) aber ein ziemlich ansprechender deutscher Slogan gelungen: „Quer denken, geradlinig handeln.“ Gefällt mir auch gut: „Erfolg kennt keine Grenzen: Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit“ Rödl & Partner.
Also irgendwie ist Bewegung in die Sache mit den Slogans gekommen und der anwaltlichen Bemühung um sprachlich konsistente Selbstdarstellung. Teilen Sie diesen Eindruck und haben Sie irgendwo einen schönen Anwaltsslogan entdeckt? Oder haben Sie selber einen? Nein? Wenn Sie einen erfinden, denn Sie daran, er muss nur kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig sein. Also, kein Problem!
Freue mich wie immer über Beispiele, Kommentare und Einladungen, an juristischen Festschriften mitzuwirken: engelken@klartext-anwalt.de.
P.S.
Ein neuer Slogan für mein Lieblingsnetzwerk Texttreff könnte übrigens lauten: „Texttreff. Ein Volltreffer unter den Netzwerken.“ Der bisherige Slogan trifft die Sache allerdings auch ziemlich gut: „Texttreff. Das Netzwerk wortstarker Frauen“. Und die darin versammelten Frauen treffen meistens die richtigen Worte.
Kanzleikommunikation: Experteninterview – so antwortet man richtig
Interviews sind ein gutes Mittel der Selbstdarstellung
Wenn man sich als Anwalt oder Anwältin erfolgreich einen Namen für ein bestimmtes Rechtsgebiet gemacht hat oder ein Buch veröffentlicht hat, bleiben Interviewanfragen nicht aus. Natürlich kann man auch darauf hinarbeiten, interviewt zu werden. Dann sind Interviewanfragen ein Zeichen für erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In jedem Fall eignen sich Interviews prima, Kompetenz und Witz zu beweisen und ganz nebenbei Werbung für die eigene (Kanzlei-)Marke oder für das neue Buch machen.
Um welche Art von Interview handelt es sich dabei?
In der Regel geht es bei der Anwaltskommunikation um Experten- oder Sachinterviews, weniger um Meinungs- oder Persönlichkeitsinterview. Beim letzteren ist die Meinung des Interviewten zu einem bestimmten aktuellen, oft politischen Thema gefragt. Abgedruckt (oder gesendet) werden nach dem Gespräch häufig nur wenige, pointierte Aussagen.
Beim Persönlichkeitsinterview stehen Person und persönliche Vorlieben im Vordergrund – gern genommen von Promis, aber kritisch für Politiker und fast immer schlecht für Anwälte, die um ihres Fachkönnens willen mandatiert werden wollen und nicht wegen ihrer Vorliebe für Manschettenknöpfe aus Haifischknochen.
Das Experteninterview oder Sachinterview stellt die Sachfragen in den Vordergrund. Der Leser erfährt in Frage- und Antwortform einen bestimmten Sachverhalt. Der oder die Interviewte wird um seiner oder vermuteten Kompetenz willen gefragt – sei es Arbeitsrecht, Produkthaftung oder Kanzleikommunikation.
- Interviewbeispiel: NJW interviewt Eva Engelken (www.njw.de)
Was macht ein gutes Interview aus?
Gute Zeitungs- oder Zeitschrifteninterviews mischen natürlich alle Formen. Sie fragen persönlich oder zur Sache und sie nehmen die Interviewten in die Zange. Am Ende sind diese schweißgebadet, weil der Journalist ihnen Antworten entlockt hat, die sie niemals preisgeben wollten oder sie sind in angeregter Stimmung, weil sie auf neue Gedanken gebracht wurden.
Oder der Befragte hält Interviews in Europa gar für einen „Segen“, weil sie so viel „intellektueller“ seien als in Amerika (vgl. Ryan Philippe im Süddeutsche-Interview vom 19.6.) Die Erkenntnis daraus: Interviewte sollten sich anstrengen, gute Antworten zu liefern. Er oder sie muss Dinge auf den Punkt bringen, nicht stottern, die Nerven behalten und vernünftige Sachen sagen.
Schlechter Interviewer = Herausforderung für den Interviewten
Wer interviewt wird, hat – mit etwas Glück und bei einer guten Zeitung – einen bestens vorbereiteten Interviewer, der einem das Gefühl gibt, alles über einen und das Thema zu wissen, und es oft auch tatsächlich weiß. Dann kann das Interview wie beschrieben zu einem herausfordernden und schönen Gespräch werden. Nicht umsonst heißen die berühmten Spiegel-Interviews Gespräche.
Gerade bei Experteninterviews zu Rechtsthemen aber sind die Frager hin und wieder ziemlich unbeschlagen. Manchmal sind es freie Journalisten, die über alles Mögliche schreiben und in Rechtsthemen nur rudimentär bewandert sind, oder das Thema ist so komplex, dass wirklich nur der Experte weiß, was es mit den Non-performing Loans oder den Details der Insolvenzhaftung auf sich hat.
Es ist die Aufgabe des Interviewten, sich so vorzubereiten, dass er während des Gesprächs den Überblick behält und sicherstellt, dass das Thema erschöpfend abgefragt und anschließend im Artikel oder Wortlaut-Interview korrekt und umfassend dargestellt wird.
Und tunlichst sollten der Experte oder die Expertin nicht als Idioten dastehen, die fehlerhafte Auskünfte gegeben haben. Daher bei einer Interviewanfrage: Genau überlegen, welche Fragen gestellt werden könnten oder sollten, dann Antworten überlegen und auf kritische Punkte hinweisen.
Ganz wichtig bei komplexen Rechtsthemen ist der Klartext: Schwierige Rechtsbegriffe erläutern bzw. für das mündliche Interview vorher aufschreiben und eine „Übersetzung“ oder Erläuterung für die Laiehn notieren. Mehr dazu in Klartext für Anwälte. Wer ein Interview so vorbereitet hat, ist auch in der Lage, ein gutes mündliches und schriftliches Interview abzuliefern.
Schriftliches oder gebautes Interview – kein Freibrief zum Labern
In Zeiten knapp besetzter Redaktionen bitten viele Redakteure ihre Experten, die Antworten schriftlich zu liefern – oder gleich das komplette Interview zu bauen. Wer als Journalist oder Journalist schon mal Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen oder gar Wirtschaftsprüfer gebeten hat, Fragen schriftlich zu beantworten, weiß jedoch, dass das eigentlich gar nicht geht: Die langatmigen Antworten, das vorsichtigen und langweilige Rumsalbader und unverständliche Fachsprache verscheuchen den geduldigsten Leser. Auch das anschließende mühselige Umschreiben und Feilschen um Formulierungen macht niemandem Spaß, weder der Fragestellerin noch dem Interviewten.
Wer gut beraten ist als Anwalt oder Anwältin, fasst sich daher auch im schriftlichen Interview kurz und knackig. Immer dran denken: Zeitungen drucken Interviews ab, weil sie lebendig sind, Leser sie gerne lesen und die Antworten Persönlichkeit erkennen lassen.
Vom schriftlich beantworteten Interview ist es nicht mehr weit bis zum ganz selber gebauten Interview. Hier liefern der Experte (und seine PR-Beraterin) Fragen und Antworten. Damit das Machwerk lesbar ist, kommt es hier erst recht darauf an, Fragen und Antworten sinnvoll aufeinander aufzubauen. Am Ende sollte, wenn möglich eine Pointe stehen.
Wo sind Interviews gefragt?
Praktisch überall. Fast alle Zeitungen und Zeitschriften drucken Interviews ab, weil sie lebendig und gut lesbar sind. Wer bestrebt ist, als Experte interviewt zu werden, sollte ruhig den Redaktionen seine Expertise anbieten und signalisieren, dass er oder sie zu einem Gespräch bereit wäre. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht auf ihren Recht- und Steuernseiten ebenso ein „Nachgefragt“ wie die Börsenzeitung ihr Interview oder die Wirtschaftswoche den „Expertenrat“. Ein Interview vorzuschlagen mit dem richtigen Thema zur richtigen Zeit mit dem richtigen Experten beim richtigen Redakteur ist eine Frage von guter Pressearbeit.
Hilfe, ich bin interviewt worden! Darf ich verbessern?
Trotz guter Vorbereitung kann es passieren, dass das Interview in die Hose geht. Routinierte Journalisten und Interviewpartner wissen das und vereinbaren deshalb eine Freigabe oder Autorisierung des Interviews. Der deutsche Journalistenverband rät hier zu Zurückhaltung (vgl. djv.de Broschuere DJV_Wissen (pdf)).
Bei aktuellen Interviews mit Politikern und Unternehmenschefs ist es zurecht verpönt, wenn die Interviewten oder ihre Presseleute anschließend das komplette Interview weichwaschen und bei jeder knackigen Aussage behaupten, sie hätten das niemals so gesagt, aber das ist ein anderes Thema. Beim Experten- und Sachinterview sollten beide Seiten, Expertin und Journalist, ein Interesse daran haben, dass die Aussagen sachlich korrekt sind, schließlich soll der Leser korrekt informiert werden. Gerade Rechtsthemen haben es an sich, dass auch eine kleine sprachliche Nuancenverschiebung schon die Bedeutung verändert.
Wenn man wörtlich zitiert wird, also bei einem Wortlaut-Interview und bei wörtlichen Statements, sollte man eigene sachlich falsche Aussagen korrigieren. Und natürlich sollte auch die Tonalität stimmen.
Eher schlechter Stil ist es, am Text des Interviewers etwas zu ändern.
Wenn man trotzdem ändern möchte, sollte man als Interviewter eine vorsichtige Strategie fahren zwischen „Das gebe ich auf keinen Fall frei“ und: „Bitte haben Sie Verständnis, ich würde das gerne ein bisschen anpassen“. Hier unterscheiden sich Redaktionen auch. Die einen finden, dass sich die Interviewpartner auch in der Tonalität wiederfinden sollten. Andere ändern stilistisch grundsätzlich nichts, sondern korrigieren höchstens sachliche Fehler. Heißt für den Interviewten: Inhaltliche Fehler verbessern und für die stilistischen Veränderungen „Vorschläge“ machen. Und erklären, warum dieser oder jener Stil eben etwas unglücklich ist.
Experteninterview ist erschienen – jetzt stelle ich es auf meine Website – oder doch nicht?
Die Zeitung ist erschienen mitsamt dem Interview. Wer es ohne zu fragen auf der Website einstellt, hat nicht begriffen, dass es so etwas wie Nutzungsrechte gibt. Große Zeitungen wie Handelsblatt oder FAZ nehmen es mit der Übertragung von Nutzungsrechten sehr genau – was gut und richtig ist, schließlich bezahlen sie ihre Leute für die Artikel. Wer einen Artikel, sei es ein Interview, sei es ein Artikel, in dem das eigene Buch oder die eigene Kanzlei erwähnt wird, auf die Website stellen möchte, muss bei der Abteilung Syndikation die Nutzungsrechte für ein Jahr käuflich erwerben. Zum Beispiel für diese FAZ-Rezension über Klartext für Anwälte.
Andere Publikationen, Zeitschriften oder Magazine, sind großzügiger und überlassen dem Interviewten das Interview zur Nutzung auf der eigenen Website kostenlos, meist gegen Nennung der Quelle und eventuell Publikation des Logos (hier in diesem Beitrag das Logo der NJW). Gleichwohl bleibt das Nutzungsrecht ein Nutzungsrecht und wer ein Experteninterview nutzen möchte – auch zum Abdruck in der Kanzleibroschüre oder zum Versenden an Mandanten – , sollte den Rechteinhaber freundlich um Erlaubnis bitten.
Fazit:
Experteninterviews sind ein hervorragendes Mittel der Kanzleikommunikation und ein Beleg für die öffentliche Wahrnehmung als Experte. Anbieten kann man sie der Presse wie sonstige Gastbeiträge und Gastkommentare auch. Es gibt mündliche und telefonische Live-Interviews sowie schriftlich zu beantwortende oder komplett vom Interviewten gebaute Interviews.
Zu beachten ist bei allen eine gute Vorbereitung. Dazu gehört das inhaltliche und sprachliche Eingehen auf den Wissensstand des Interviewers und das Nachhaken, ob alles verstanden wurde. Die Freigabe ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Sachliche Fehler sollten korrigiert werden, pointierte Aussagen wenn möglich nicht weichgewaschen werden. Wenn das Interview gut ist, kann man es auf der eigenen Website oder in Broschüren verwenden. Nutzungsrechte nicht vergessen!
- Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Buch Klartext für Anwälte
FAZ rezensiert Klartext für Anwälte: Großschwesterliche Ratschläge
Natürlich hört man Lob lieber als Kritik und Lästerein. Aber Lobhudeleinen alleine sind auch nix wert, wie schon die Dichterin Annette von Droste-Hülshoff wusste. Sie schrieb:
„Was soll mir das Lob von Menschen, welche nicht tadeln können?“
Also ist die richtige Form von Lob die, die analytisch und klug genug daher kommt, um glaubhaft zu sein und genau das richtige Quentschen Kritik enthält, um nicht anbiedernd sondern überzeugend zu wirken. Genau eine solche Kritik ist heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen – netterweise über mein Buch. Deshalb habe ich mir die Rechte besorgt und stelle die Kritik von Journalist Hendrk Wieduwilt hier ein:
Buchrezenzion aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung – Wirtschaftsbücher
Der Rat der großen Schwester
Sprach-Ratgeber für Anwälte
Wer im Zug unter seinen Mitreisenden wissende Blicke oder höhnisches Schnauben auslösen möchte, sollte sich gut sichtbar das Buch „Klartext für Anwälte“ von Eva Engelken vors Gesicht halten. Schnell erntet man Zuspruch der Art, dass ja das „Juristenkauderwelsch“ tatsächlich eine Zumutung sei – immerhin, sogar Anwälte erkennen das inzwischen. Denn ihre Texte müssen den Gegner, das Gericht oder zumindest doch den Mandanten überzeugen. In der zunehmend mediatisierten Welt kommt noch die ungeduldige Presse hinzu. Hier setzt Engelken an, und sie überrascht …
Lesen Sie den kompletten Text als pdf:
» FAZ-Buchbesprechung von Hendrik Wieduwilt (pdf)
FAZ vom 27.06.2011, Nr. 146, S. 12 © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.
Rechtsvisualisierung: Rechtliche Inhalte mit Bildern erfolgreich vermitteln
Interview mit Nicola Pridik, Juristin und Expertin für Rechtsvisualisierung
Klartextanwalt: Frau Pridik, was versteht man unter Rechtsvisualisierung?
Nicola Pridik (www.recht-verstehen.com): Bei der Visualisierung von Recht geht es darum, rechtliche Inhalte mittels Bildern zu vermitteln. Der Art des Bildes sind dabei keine Grenzen gesetzt: Es können Schaubilder sein, Mindmaps, Fotos, Comics, Illustrationen, Karikaturen, Gemälde oder Filmsequenzen. Häufig dient die visuelle Aufbereitung dazu, Strukturen des Rechts oder juristische Sachverhalte zu veranschaulichen und Probleme in einen Zusammenhang einzuordnen. Aber auch andere Zwecke sind denkbar, z. B. kann ein Foto oder Video helfen, eine Stimmung einzufangen oder das Ausmaß eines Schadens zu realisieren, eine Karikatur einen rechtlichen Missstand auf den Punkt bringen und eine Illustration einen abstrakten Begriff ins Bild setzen.
Klartextanwalt: Warum ist die Visualisierung im Recht so wichtig?
Nicola Pridik: In vielen Bereichen des täglichen Lebens besteht Bedarf an Rechtsinformationen. Ob beruflich oder privat: Die Menschen wollen wissen, welche Rechte sie haben, was sie tun und was sie lieber lassen sollten. Der Gesellschaft bzw. dem Staat wiederum liegt daran, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Leider ist es äußerst schwierig, diesen Interessen gerecht zu werden. Denn Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sind häufig so kompliziert und abstrakt, dass nur Eingeweihte sie verstehen – ein Problem, das Politiker und Juristen vor große Herausforderungen stellt. Das Medium des Bildes hilft, diese Herausforderung zu meistern. Bilder können schriftliche Ausführungen ersetzen – etwa in Form eines Verkehrsschildes – oder sie können schriftliche oder mündliche Ausführungen ergänzen.
Klartextanwalt: Wo und wie wird Recht visualisiert?
Nicola Pridik: Rechtliche Bilder werden überall dort eingesetzt, wo Juristen anderen Menschen rechtliche Themen näherbringen möchten: im Hochschulunterricht, in Fortbildungen, bei Vorträgen, in Fachbüchern, Ratgebern, Skripten, Broschüren oder im Internet. Bei Vorträgen lassen sich Schaubilder in eine PowerPoint-Präsentation einbinden .
- Aber auch Videos sind auf dem Vormarsch, etwa das E-Learning-Format Simpleshow (www.simpleshow.tv), wo Rechtsbegriffe von Geschäftsfähigkeit bis hin zur Erwerbsminderungsrente in kurzen Videos dargestellt und erläutert werden.
- Vorbild sind natürlich Ratgebersendungen im Fernsehen, die ja schon immer rechtliche Themen in Bilder übersetzen müssen. Die Sendung „Ratgeber Recht im WDR“ illustriert Rechtsthemen gerne mal mit skurrilen Typen oder gar mit Puppen.
- Für Jurastudierende hat Prof. Breidenbach an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die Methode der Knowledge-Tools entwickelt. Sie dient dazu, die Falllösungstechnik zu trainieren. Auf www.juratv.com kann anhand von animierten Schaubildern, die ein Sprecher erläutert, gelernt werden, wie man einen Rechtsanspruch – etwa auf Schadensersatz nach § 823 BGB prüft.
- Andere Anbieter unterstützen die Studierenden mit juristischen Mindmaps beim Lernen. Ein Beispiel sind die Visual Cards vom Verlag Grüning, die den bekannten Prüfungsschemata ähneln und auf der Website teilweise zum Download angeboten werden. http://www.verlag-gruening.de/visual_cards.htm.
- Ein weiterer Einsatzort für Visualisierungen sind Gerichte, in den USA allerdings deutlich häufiger als bei uns. Dort gibt es sogar zahlreiche Dienstleister, die Anwälten sog. Legal Graphics erstellen, um deren Argumentation visuell zu untermauern.
- Schließlich können juristische Bilder Unterhaltungszwecken dienen (z. B. Comics) oder dem Anwaltsmarketing (z. B. juristische Zeichnungen, Karikaturen oder Illustrationen auf Weihnachts- und Glückwunschkarten oder Internetseiten).
- Rechtsvisualisierungsblog: Wen das Thema aus wissenschaftlicher Perspektive interessiert, ist bei Prof. Röhl aus Bochum richtig, der mittlerweile zwar emeritiert ist, aber nach wie vor auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com zu allem bloggt, was mit Visualisierung in der Juristenausbildung zu tun hat. Eine Linkübersicht zum Thema findet sich hier: http://www.rechtsvisualisierung.net/Links.html.
Frau Pridik, warum ist die Visualisierung von Recht für Anwälte interessant?
Nicola Pridik: Als Anwältin oder Anwalt wollen Sie andere überzeugen. Vor allem wollen Sie Mandanten für sich gewinnen und mit Ihrer Fachkompetenz wahrgenommen werden. Spätestens seit dem Buch „Klartext für Anwälte“ sollten Anwälte wissen, dass es dafür ungeheuer hilfreich ist, sich klar auszudrücken und auf den Punkt zu kommen. Dabei sind sie keinesfalls auf mündliche oder schriftliche Ausführungen beschränkt. Sie können und sollten auch Bilder einsetzen. Heißt für Anwält: Zeigen Sie, was Sie meinen! Oder wie J. G. von Herder es ausdrückte: „Sprechen Sie zum Auge“!
Auf diese Weise erhöhen Anwälte die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen auf sie aufmerksam werden und ihnen zuhören. Zudem verankern sie ihre Botschaft nachhaltig in den Köpfen ihrer Adressaten, bleiben in Erinnerung und sammeln Pluspunkte, weil sie sich in ihrer Kommunikation erfrischend positiv von vielen Ihrer Kollegen abheben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bilder Ihre Botschaft auf den Punkt bringen und optisch ansprechend sind. Wie bei Texten kommt es auch bei Bildern auf die Qualität an.
Frau Pridik, wie kamen Sie dazu, die Visualisierung von Recht als Dienstleistung anzubieten?
Nicola Pridik: Begonnen hat alles an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort habe ich nach meinem 1. Staatsexamen einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl gearbeitet, der nicht nur zur Rechtsvisualisierung (vor allem im Strafrecht) forschte, sondern sie auch zu einem festen Bestandteil der Lehre machte. Mein Part war es, die dafür nötigen juristischen Grafiken und PowerPoint-Präsentationen für Vorlesungen zu erstellen.
Viele hundert Schaubilder zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind damals entstanden. Am Anfang setzte ich lediglich Skizzen meines Chefs (Prof. Marxen) in PowerPoint um, später lieferte ich Schaubilder nach Themenvorgabe und entwickelte eine eigene Lehrveranstaltung zur Visualisierung von Recht mit PowerPoint.
Mir machte die Arbeit unglaublich viel Spaß, denn sie vereinte mein Faible für Systematiken, Schemata und klare Strukturen mit einer gestalterischen und zugleich didaktischen Aufgabe. Da die Lehr- und Lernmaterialien des Lehrstuhls bei den Studierenden sehr gut ankamen und anschauliche Vermittlung von Recht auch außerhalb der Uni ein Thema ist (oder sein sollte), entstand die Idee, Rechtsvisualisierung als Dienstleistung anzubieten.
Was für Visualisierungen fragen Ihre Kunden denn konkret nach?
Nicola Pridik: Ein Anwalt, der einen Vortrag halten will, beauftragt mich beispielsweise damit, aus seinen handschriftlichen Skizzen eine PowerPoint-Präsentation zu erstellen oder eine selbst kreierte Präsentation didaktisch und gestalterisch zu optimieren. Ein anderer benötigt nur ein einzelnes Schaubild, das seine mündlichen oder schriftlichen Ausführungen veranschaulicht. Verlage oder Autoren sind zuweilen an Schaubildern für Bücher interessiert. Schließlich wurde auch schon die Erstellung einer illustrierten Broschüre und eines Posters zu einem rechtlichen Thema nachgefragt.
Wie aufwendig ist die Rechtsvisualisierung?
Nicola Pridik: Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. der Art des Auftrags, dem Rechtsgebiet und vor allem davon, welche Vorarbeit der Kunde geleistet hat. Die Vereinfachung von Kompliziertem kostet zuweilen ziemlich viel Zeit. Das weiß jeder, der schon mal versucht hat, eine komplizierte juristische Materie mit einfachen Worten auf den Punkt zu bringen. Ein Anwalt, der überlegt, ob er sich selbst der Visualisierung annimmt, wird in der Regel zu dem Ergebnis kommen, dass ihn nicht nur ein qualitativ besseres Ergebnis erwartet, wenn er einen externen Dienstleister beauftragt, sondern es außerdem wirtschaftlicher für ihn ist.
Beauftragen denn viele Kanzleien Rechtsvisualisierungen?
Nicola Pridik: Dass man mit klarer Kommunikation nicht nur in Wort sondern auch in Bild bei potenziellen Mandanten punkten kann, haben bisher erst verhältnismäßig wenige Anwälte erkannt. Bei der Rechtsvisualisierung kommen bei vielen noch die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber Bildern im Recht hinzu: Jura ist nun mal eine Wissenschaft der Sprache und Bilder können Worte nicht ersetzen.
Wer so argumentiert, hat aber nicht begriffen, um was es bei der Rechtsvisualisierung eigentlich geht: Schaubilder oder Präsentationen stehen nie für sich, sondern werden stets kommentiert, sei es durch Texte oder einen Vortrag. Bilder übernehmen hier eine ganz eigene Funktion. Sie bereichern die Ausführungen, weil sie zum einen Inhalte transportieren, die sich mit Worten nur schwer beschreiben lassen (bevor ich anfange, Strukturen zu beschreiben, zeige ich sie doch lieber). Zum anderen liegt ihre Stärke in der Vereinfachung und Konzentration auf das Wesentliche.
Wenn es so viel nützt, woher kommen dann die Vorbehalte?
Nicola Pridik: Juristen sind häufig skeptisch, weil sie bei einer Regel immer auch ihre zehn Ausnahmen im Kopf haben. Lassen sie die Ausnahmen weg, haben sie Sorge, sich dem Vorwurf der Ungenauigkeit auszusetzen. Gerade in der Kombination von Worten und Bildern lässt sich dieses Problem aber wunderbar beheben. Das Bild konzentriert sich auf die Grundstruktur, während die Ausnahmen mündlich oder schriftlich erläutert werden.
Geben Sie dem Thema Rechtsvisualisierung trotz der erwähnten Vorbehalte unter Juristen eine Chance?
Nicola Pridik: Auf jeden Fall. Angesichts der rasanten medialen Entwicklung und der didaktischen Vorzüge des Bildes kommen sie um das Thema gar nicht mehr herum. Im Übrigen lassen sich durchaus erfreuliche Fortschritte des Umdenkens erkennen: So können sich nicht nur Verlage zunehmend vorstellen, juristische Bücher durch Schaubilder zu bereichern, ich werde sogar angefragt, ob ich Juristen in PowerPoint schulen kann. Schließlich haben viele Anwälte mittlerweile in eine ansprechende Website und ein Corporate Design investiert und gehen aufgrund der positiven Erfahrungen mit ihrer Selbstdarstellung auch den nächsten Schritt und unterziehen ihre gesamte interne und externe Kommunikation einem Relaunch. Ich bin davon überzeugt, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.
klartextanwalt: Vielen Dank für das Interview!
Mehr Infos zur Rechtsvisualisierung:
–>Zur Startseite des Klartext-Blogs
–> Zur Homepage von Klartext-Anwalt
–> Buch bestellen: Klartext für Anwälte (» amazon)
Klartext-Anwalt ist Link der Woche bei der NJW
Sehr geehrte Leser und Leserinnen dieses Blogs und dieser Website!
Hier immer wieder Tipps und Beiträge zur Kanzleikommunikation aufzuschreiben, macht mir großen Spaß. Aber so richtig sinnvoll ist das Ganze natürlich nur, wenn auch die Leser Gefallen am Geschriebenen finden. Und siehe da: seit gestern früh strömen die Besucher geradezu auf diese Website. Sie folgen einer Empfehlung!
Die hochverehrte Neue Juristische Wochenschrift, kurz NJW, hat in ihrer Rubrik Web-Report die Website „klartext-anwalt.de“ zum Link der Woche gemacht! Danke, liebe NJW.de-Redaktion!
» Mehr darüber erfahren Sie hier bei den Pressestimmen
Wie sagt man in Festschriften so schön: Es ist mir eine Ehre und eine Verpflichtung, Sie, liebe Leserinnen und Leser, auch künftig nicht zu enttäuschen. Ähm. Dafür wäre es übrigens nett, zu erfahren, wofür Sie sich eigentlich interessieren.
„Ich interesse mich für Kanzleimarketing.“
Aha. Das dachte ich mir, deshalb schreibe ich auch darüber. Und noch etwas genauer? Die Analyse der Besucherklicks zeigt, dass alle Themen rund um Social Media sehr gerne und ausgiebig geklickt und zitiert werden. Im Jargon von Twitter, Facebook & Co, bei dem es meinem Nachbarn, einem pensionierten Richter, die Fußnägel hochzwirbeln würde: Sie werden geretweetet und geliked. In jedem Fall geht das Thema in Ordnung, der nächste Beitrag handelt wieder von Social Media.
Konkrete Frage an Sie:
Setzen Sie Social Media in Ihrer Kanzleikommunikation ein oder planen Sie es – und wenn ja, welche?
- Haben Sie dazu Wünsche, Fragen, Anregungen, Lob – oder konstruktive Kritik? Dann bitte gerne her damit! Kommentare unten. Hier gehts zum Kontakt.
- Weitere Kommunikationstipps finden Sie im Blog Klartextanwalt (zur Startseite)
- Zur Homepage von Klartext-Anwalt.de
Der Knut-Faktor – was ein Eisbär mit der Pressearbeit von Kanzleien zu tun hat
Knut war gut. Leider ist er jetzt tot. Aber er war gut. Nicht nur als Lieblingsbär aller Deutschen und aller Berliner sowieso, sondern auch als Medienliebling.
Weil dieses Blog Fragen rund um die Kanzleikommunikation beantwortet – zu der auch die Pressearbeit gehört – , widmen wir das heutige Thema Knut, dem Eisbären. Wir nehmen Knut, den viel zu früh gestorbenen Medienstar als Musterbeispiel für Dinge, die die Presse interessieren.
Warum sollten Sie das lesen?
- Weil auch Sie, wenn Sie Anwalt oder Anwältin sind oder PR-Manager oder Presse-Referent, gerne mit Ihren Themen in die Presse kommen wollen.
- Und weil Sie, patent wie Sie sind, sich vielleicht schon mal gefragt haben, mit welchen Mitteln Sie die Presse für Ihre rechtlichen Themen interessieren können, als da wären: Islamic Finance, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, Disput über europäisches Streitbeilegungssystem für Patenstreitigkeiten und ähnliches.
Im Folgenden ein Überblick über die Gründe, warum sich die Presse für Dinge interessiert (die ausführliche Version können Sie nachlesen in „Klartext für Anwälte“).
Was finden Medien interessant? Knut auf alle Fälle!
An oberster Stelle der Interessefaktoren stehen die Primärimpulse:
Sex, Gewalt und Tod und Familie und Naturkatastrophen.
Im Eisbären Knut waren schon 2006, als er als niedlicher Babyeisbär zur Welt kam, alle Faktoren erfüllt: Es gab ein Familiendrama um ein verstoßenen Eisbärenbaby, das um ein Haar gestorben wäre; der Zwillingsbruder war ja schon tot. Es gab die Rettung in letzter Sekunde durch den aufopferungsvollen Ersatzvater in Gestalt des Tierpflegers Dörflein.
Und im Hintergrund lauerte, latent alles überschattend, die Klimakatastrophe: In ihrem Angesicht war Knut nicht nur einer der letzten seiner Art im Zoo, sondern auch in der Natur, wo die böse Klimakatastrophe niedliche Eisbären durch das Schmelzen der Polarkappen langsam aber sicher in die Vernichtung trieb.
Wie es begonnen hatte, ging es weiter, auch als der Ersatzvater gestorben war: Es folgten die verschmähte Liebe einer Eisbärendame und das mutmaßliche Mobbing durch die Eisbären-Rabenmutter und die bösen Eisbärentanten. Alles kulminierte nun im tragischen Tod des jungen Eisbären, der möglicherweise ein Opfer seiner intriganten Eisbärenverwandten wurde – oder das Opfer des bösen, weil geldgierigen und gewissenlosen Berliner Zoodirektors.
Kein Wunder, dass „Knut“ weltweit trending Topic bei Twitter ist und alle Gazetten voll sind von gefühligen Analysen des kurzen Bärenlebens. Wobei hier wie immer auch die Trauer um den Tod eines spaltenfüllenden Themas mitschwingt, wenn das Objekt der Berichterstattung endgültig ausgefallen ist.
Primärimpulse, Sekundärimpulse
Kommen wir zurück zu den Interessegründen: Warum noch war Knut interessant? Nach den Primär- folgen an zweiter Stelle logischerweise die Sekundärimpulse. Dazu gehören menschengemachte technische Revolutionen (etwa: Der erste Mensch auf dem Mond); Seuchen (wie Schweine-, Vogel- oder Hamstergrippe) und schließlich Promis/Mächtige sowie Geld/Reichtum.
Auch in dieser Kategorie konnte Knut punkten. Schließlich waren er – ebenso wie sein verstorbener Pfleger Dörflein schon längst zu Promis geworden, mit der Folge, dass jedes Tun, obschon banal, jederzeit eine Schlagzeile wert war. Auch dass Knuts Beliebtheit finanzielle Auswirkungen hatte, spielt hier herein.
Die dritte Kategorie sind die Mega-Events. Hierzu gehören etwa Fußball-Weltmeisterschaften oder , Wahlen, Fusionen oder Insolvenzen von Großunternehmen.
Angenommen, Knut würde mit einem Staatsbegräbnis zu Grabe getragen, wäre auch das ein Event, welches als solches Interesse generiert.
Weitere Interesse-generierende Kategorien sind Serie und Identifikation; Superlativ, Prognose und Ahnung. Superlative lassen beim Leser strohfeuerartig Interesse aufflackern, wenn er Wörter hört wie der Beste, Erste, Neueste. Journalisten springen manchmal darauf an, wenn man ihnen bei einem Thema mit dem Wörtchen exklusiv winkt. Anwälte können solche Sprachanker bei der Medienansprache einsetzen, sollten aber bedenken, dass ihre Pressepräsenz letztendlich vom Inhalt der Nachricht abhängt.
Mit welchen Themen können Anwälte punkten?
Ich bin aber nicht Knut, werden Sie als Leser jetzt sagen, womit kann ich das Interesse der Medien entfachen? Keine Sorge, Medien interessieren sich grundsätzlich schon für Rechtsthemen, weil sie in der Regel wichtig und relevant für ihre Leser, Hörer oder Zuschauer sind: Gesetzen muss man schließlich gehorchen und Urteile oberster Gerichte haben zumindest Signalwirkung für andere Prozesse. Gleichwohl kommt es auf die Verpackung an, ob eine bestimmte Kanzlei für ein bestimmtes Rechtsthema bei den Medien Interesse erwecken kann.
Praxistipp
Was Sie sich in jedem Fall überlegen können, ist, ob Sie sich die dargestellten Interessefaktoren zunutze machen können, um Medien für Ihre Themen zu interessieren.
- Gibt es Interesse-weckende Anlässe für Ihre Themen?
- Hat Ihr Thema einen Bezug zu einem Interessefaktor?
- Betrifft Ihr Thema einen Interessefaktor beim Mandanten?
Strafverteidiger haben es selbstverständlich leicht, Mordprozesse gehören in die erste Kategorie. Bei Wirtschaftsanwälten münden Versuche, hier ihre Themen einzusortieren, meist in bemüht kriegerisches Vokabular (‚Kampf der Heuschrecken’, ‚Gift für Ihr Depot’). Geld und Reichtum sind hingegen Interessefaktoren, die sich hervorragend in Zusammenhang mit Steuerberatern und Wirtschaftsanwälten setzen lassen.
Ist durch eine rechtliche Neuerung Geld, Erspartes oder gar die Existenz von Unternehmen bedroht? Stellen Sie Zusammenhänge her: Restrukturierungen und Insolvenzen sind oft mit Arbeitsplatzabbau verbunden, ergo mit Schicksalsschlägen, Familiendramen, gar Selbstmorden. Trägt Ihr Rechtsrat bzw. Ihr Rechtsthema dazu bei, derlei Katastrophen zu verhindern?
Faustregel dabei: Wo immer das Portemonnaie oder die Gesundheit eines Menschen tangiert sind, lässt sich ein Rechtsthema verkaufen. Anders gesagt: Wo immer ein wenig Knut drinsteckt, ist Erfolg für die Pressearbeit drin.
Übrigens: Ganz weiter Gedankensprung: Wenn sich Ihre Kanzlei dem Corporate Social-Responsibility-Gedanken verschrieben hat, also dem nachhaltigen und gesamtgesellschaftlich-nützlichen Wirtschaften, könnten Sie auch mit dem Knut-Faktor punkten: Wenn Sie ökologisch nachhaltig wirtschaften und etwa den Klimawandel mildern helfen, retten Sie Knut. Oder zumindest seine Verwandten.
- Buchtipp: Anwaltsthemen an die Presse verkaufen: „Klartext für Anwälte“
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