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Aktuelle Seite: Start / 2011 / Archiv für Juli 2011

Archiv für Juli 2011

Sloganizing für Rechtsanwälte

25. Juli 2011 von Eva Engelken

Klartextanwalt proudly presents neuen Slogan: Verschaffen Sie sich Gehör!

Vuvuzela Vor einem Jahr schrieb ich in meinem Buch Klartext für Anwälte: „Ein guter Slogan ist wie eine Praline: Zergeht in drei Sekunden auf der Zunge und setzt sich dreißig Jahre lang auf den Hüften respektive in den Hirnzellen fest.“

Inzwischen sind 12 Monate vergangen und auch in der Anwaltswelt sind viele witzige neue Slogans dazu gekommen und insgesamt ist das Bewusstsein für den Wert guter Sprache und die Unterscheidungskraft einprägsamer Slogans gewachsen. Manche, z.B. Noerr, sind beim Bewährten geblieben, was bei den Topkanzleien meist Englisch bedeutet („Excellence creating value“). Kleinere Kanzleien probieren Neues aus.

PETERS Rechtsanwälte etwa wirbt in seinen Anzeigen mit einem Schiffsmotiv und den Zeilen:

Corporate. Wir bringen Sie auf Kurs.
Commercial. Wir nehmen mit Ihnen Fahrt auf.
Compliance. Wir halten Ihr Schiff sauber.

Und meine Website Klartext-Anwalt hat einen Slogan erhalten: „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“

Was macht einen guten Slogan aus?

Die Frage für Anwälte, Anwältinnen und ihre PR- und Kommunikationshelfer lautet,  heute wie vor einem Jahr: Sind das alles gute Slogans? Zur Erinnerung (oder zum Nachlesen im Buch „Klartext für Anwälte“):

„Ein Slogan muss die Essenz der Marke sprachlich auf den Punkt bringen. Und er sollte sein: kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig.“

Eine hohe Latte, die es da zu überspringen gilt. Weshalb viele Slogans die Latte reißen oder ihre Erfinder die Latte gleich tiefer hängen. Das ist aber nicht schlimm. Einen Slogan kann man auch mal abwandeln oder neu formulieren. Das tun auch die ganz großen Unternehmen und die ganz ganz großen Werbeagenturen. Und das können Kanzleien auch tun.

Ab und an seine Marke zu überdenken und gegebenenfalls eine Anpassung der Markenbotschaft in Angriff zu nehmen, schadet niemals. Und wenn man noch keinen Slogan hat, kann man beginnen, einen zu erfinden. Ein Satz wie „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“ auf einer Website namens www.klartext-anwalt.de, die für ein Buch namens Klartext für Anwälte wirbt, bringt zumindest das Credo der Autorin auf den Punkt, dass sich klar und deutlich ausdrücken sollte, wer verstanden werden möchte.

Slogans können auch daneben schlagen

Es gibt Wortspiel-Slogans, die bewusst mit der Mehrdeutigkeit spielen, z.B. „Autos, die gut ankommen“. Aber dann sind beide Bedeutungen für sich genommen klar und passen beide zur Markenbotschaft, nämlich: Autos, die gut ankommen, gefallen und erreichen sicher ihr Ziel. Doch wenn ein Slogan nur missverständlich ist, sollte man ihn ändern.

Die ursprüngliche Slogan-Idee für klartext-anwalt.de lautete: Wer „Klartext spricht, dem kann geholfen werden!“ Ich fand, dass der Satz eine (für meinen, natürlich subjektiven Geschmack) amüsante Wortspielerei enthielt und sich an gleich zwei Vorbilder anlehnte: a) die Bibel (Christus spricht: Dein Glaube hat dir geholfen“) und b) die Päpstin für Werbung in eigener Sache, Verona Pooth, ehemals Feldbusch („hier werden Sie geholfen“). Leider klang das so, als müssten nicht die Anwälte, sondern die Mandanten Klartext sprechen, damit ihr Anwalt ihnen helfen könnte. Und ein Textleser kapierte den Satz gar nicht.

Merke: ein Slogan, bei dem 3 verschiedene Leute 4 verschiedene Bedeutungen herauslesen oder ihn gar nicht verstehen, ist kein guter Slogan.

Auch ob ein Slogan witzig ist oder nicht, ist eine Frage des Geschmacks, der von Adressat zu Adressat unterschiedlich sein kann. Klar ist beim Sloganizing nur eins: Es ist nicht ganz einfach und man kann leicht danebenhauen. Andererseits: ohne Risiko kein Erfolg. Und es ist keine Schande, sich mit einem Slogan aus der Deckung zu wagen, der noch nicht das Nonplusultra ist, aber vielleicht ansatzweise das Potenzial hat, in den Hirnzellen haften zu bleiben.

Ein bewährtes, wenn auch etwas abgenudeltes Mittel sind dabei weiterhin Wortspiele mit Recht. Ein nettes Beispiel der vielen Twitter- und Bloglesern bekannten Rechtsanwältin Simone Weber aus München lautet: „Recht ist keine Kunst, Recht ist ein Handwerk.“ Diesen Slogan muss der Leser gedanklich ergänzen um: „Aha, ein Handwerk, aber diese Anwälte beherrschen das“. Pfiffig ist der Claim der Aktion-Senioren: „Gerecht sollte das Leben schon sein.“

Viele Kanzleien und wenig knackige Claims

Viele Kanzleien tun sich aber weiterhin schwer, ihre Markenpersönlichkeit überhaupt per Slogan zu akklamieren und versteigen sich allenfalls zu Sätzen wie:

„Unseren Mandanten bieten wir als Full-Service-Kanzlei Beratung aus einer Hand in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.“

Zum Urheber dieses Satzes verlinke ich nicht. Nur soviel: Er befindet sich in guter Gesellschaft, mit derartigen Sätzen beschreiben viele Rechtsanwälte ihre Einzigartigkeit. Andere bleiben, wie gesagt, beim bewährten Englisch, etwa Salans mit einem schönen Slogan: „A different approach“, der vielversprechend nach Apfel duftet („Think different“), aber leider eine einprägsame deutsche Übersetzung vermissen lässt.

Die Kanzlei Dewey & LeBoeuf wirbt auf einer Website mit einer geradezu atemberaubenden Kamerafahrt und einem Globus in der Hand eines Riesen und dem Satz „prides itself on constantly being ahead of the game, so that in a fast-moving world, our clients will always be first to reap the benefits of our lawyers‘ collective insight and counsel.“ Wow! Wenn man das noch übersetzen könnte!

Dem Dewey-Spin-off  bzw. der erfolgreichen Ausgründung Berger, Steck & Kollegen hingegen ist eine zwar etwas sperrige URL (www.bsk-legal.com) aber ein ziemlich ansprechender deutscher Slogan gelungen: „Quer denken, geradlinig handeln.“ Gefällt mir auch gut: „Erfolg kennt keine Grenzen: Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit“ Rödl & Partner.

Also irgendwie ist Bewegung in die Sache mit den Slogans gekommen und der anwaltlichen Bemühung um sprachlich konsistente Selbstdarstellung. Teilen Sie diesen Eindruck und haben Sie irgendwo einen schönen Anwaltsslogan entdeckt? Oder haben Sie selber einen? Nein? Wenn Sie einen erfinden, denn Sie daran, er muss nur kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig sein. Also, kein Problem!

Freue mich wie immer über Beispiele, Kommentare und Einladungen, an juristischen Festschriften mitzuwirken: engelken@klartext-anwalt.de.

P.S.

Ein neuer Slogan für mein Lieblingsnetzwerk Texttreff könnte übrigens lauten: „Texttreff. Ein Volltreffer unter den Netzwerken.“ Der bisherige Slogan trifft die Sache allerdings auch ziemlich gut: „Texttreff. Das Netzwerk wortstarker Frauen“. Und die darin versammelten Frauen treffen meistens die richtigen Worte.

Kategorie: Kanzleikommunikation Stichworte: AnwaltsPR, Kanzleikommunikation, Markenbotschaft, Marketing, Slogans

Kanzleikommunikation: Experteninterview – so antwortet man richtig

11. Juli 2011 von Eva Engelken

Interviews sind ein gutes Mittel der Selbstdarstellung

Wenn man sich als Anwalt oder Anwältin erfolgreich einen Namen für ein bestimmtes Rechtsgebiet gemacht hat oder ein Buch veröffentlicht hat, bleiben Interviewanfragen nicht aus. Natürlich kann man auch darauf hinarbeiten, interviewt zu werden. Dann sind Interviewanfragen ein Zeichen für erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In jedem Fall eignen sich Interviews prima, Kompetenz und Witz zu beweisen und ganz nebenbei Werbung für die eigene (Kanzlei-)Marke oder für das neue Buch machen.

Um welche Art von Interview handelt es sich dabei?

In der Regel geht es bei der Anwaltskommunikation um Experten- oder Sachinterviews, weniger um Meinungs- oder Persönlichkeitsinterview.  Beim letzteren ist die Meinung des Interviewten zu einem bestimmten aktuellen, oft politischen Thema gefragt. Abgedruckt (oder gesendet) werden nach dem Gespräch häufig nur wenige, pointierte Aussagen.

Beim Persönlichkeitsinterview stehen Person und persönliche Vorlieben im Vordergrund – gern genommen von Promis, aber kritisch für Politiker und fast immer schlecht für Anwälte, die um ihres Fachkönnens willen mandatiert werden wollen und nicht wegen ihrer Vorliebe für Manschettenknöpfe aus Haifischknochen.

Das Experteninterview oder Sachinterview stellt die Sachfragen in den Vordergrund. Der Leser erfährt in Frage- und Antwortform einen bestimmten Sachverhalt. Der oder die Interviewte wird um seiner oder vermuteten Kompetenz willen gefragt – sei es Arbeitsrecht, Produkthaftung oder Kanzleikommunikation.

  • Interviewbeispiel: NJW interviewt Eva Engelken (www.njw.de)

Was macht ein gutes Interview aus?

Gute Zeitungs- oder Zeitschrifteninterviews mischen natürlich alle Formen. Sie fragen persönlich oder zur Sache und sie nehmen die Interviewten in die Zange. Am Ende sind diese schweißgebadet, weil der Journalist ihnen Antworten entlockt hat, die sie niemals preisgeben wollten oder sie sind in angeregter Stimmung, weil sie auf neue Gedanken gebracht wurden.

Oder der Befragte hält Interviews in Europa gar für einen „Segen“, weil sie so viel „intellektueller“ seien als in Amerika (vgl. Ryan Philippe im Süddeutsche-Interview vom 19.6.) Die Erkenntnis daraus: Interviewte sollten sich anstrengen, gute Antworten zu liefern. Er oder sie muss Dinge auf den Punkt bringen, nicht stottern, die Nerven behalten und vernünftige Sachen sagen.

Schlechter Interviewer = Herausforderung für den Interviewten

Wer interviewt wird, hat – mit etwas Glück  und bei einer guten Zeitung  – einen bestens vorbereiteten Interviewer, der einem das Gefühl gibt, alles über einen und das Thema zu wissen, und es oft auch tatsächlich weiß. Dann kann das Interview wie beschrieben zu einem herausfordernden und schönen Gespräch werden. Nicht umsonst heißen die berühmten Spiegel-Interviews Gespräche.

Gerade bei  Experteninterviews zu Rechtsthemen aber sind die Frager hin und wieder ziemlich unbeschlagen. Manchmal sind es freie Journalisten, die über alles Mögliche schreiben und in Rechtsthemen nur rudimentär bewandert sind, oder das Thema ist so komplex, dass wirklich nur der Experte weiß, was es mit den Non-performing Loans oder den Details der Insolvenzhaftung auf sich hat.

Es ist die Aufgabe des Interviewten, sich so vorzubereiten, dass er während des Gesprächs den Überblick behält und sicherstellt, dass das Thema erschöpfend abgefragt und anschließend im Artikel oder Wortlaut-Interview korrekt und umfassend dargestellt wird.

Und tunlichst sollten der Experte oder die Expertin nicht als Idioten dastehen, die fehlerhafte Auskünfte gegeben haben. Daher bei einer Interviewanfrage: Genau überlegen, welche Fragen gestellt werden könnten oder sollten, dann Antworten überlegen und auf kritische Punkte hinweisen.

Ganz wichtig bei komplexen Rechtsthemen ist der Klartext: Schwierige Rechtsbegriffe erläutern bzw. für das mündliche Interview vorher aufschreiben und eine „Übersetzung“ oder Erläuterung für die Laiehn notieren. Mehr dazu in Klartext für Anwälte. Wer ein Interview so vorbereitet hat, ist auch in der Lage, ein gutes mündliches und schriftliches Interview abzuliefern.

Schriftliches oder gebautes Interview – kein Freibrief zum Labern

In  Zeiten knapp besetzter Redaktionen bitten viele Redakteure ihre Experten, die Antworten schriftlich zu liefern – oder gleich das komplette Interview zu bauen. Wer als Journalist oder Journalist schon mal Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen oder gar Wirtschaftsprüfer gebeten hat, Fragen schriftlich zu beantworten, weiß jedoch, dass das eigentlich gar nicht geht: Die langatmigen Antworten, das vorsichtigen und langweilige Rumsalbader und unverständliche Fachsprache verscheuchen den geduldigsten Leser. Auch das anschließende mühselige Umschreiben und  Feilschen um Formulierungen macht niemandem Spaß, weder der Fragestellerin noch dem Interviewten.

Wer gut beraten ist als Anwalt oder Anwältin, fasst sich daher auch im schriftlichen Interview kurz und knackig. Immer dran denken: Zeitungen drucken Interviews ab, weil sie lebendig sind, Leser sie gerne lesen und die Antworten Persönlichkeit erkennen lassen.

Vom schriftlich beantworteten Interview ist es nicht mehr weit bis zum ganz selber gebauten Interview. Hier liefern der Experte (und seine PR-Beraterin) Fragen und Antworten. Damit das Machwerk lesbar ist, kommt es hier erst recht darauf an, Fragen und Antworten sinnvoll  aufeinander aufzubauen. Am Ende sollte, wenn möglich eine Pointe stehen.

Wo sind Interviews gefragt?

Praktisch überall. Fast alle Zeitungen und Zeitschriften drucken Interviews ab, weil sie lebendig und gut lesbar sind. Wer bestrebt ist, als Experte interviewt zu werden, sollte ruhig den Redaktionen seine Expertise anbieten und signalisieren, dass er oder sie zu einem Gespräch bereit wäre. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht auf ihren Recht- und Steuernseiten ebenso ein „Nachgefragt“ wie die Börsenzeitung ihr Interview oder die Wirtschaftswoche den „Expertenrat“. Ein Interview vorzuschlagen mit dem richtigen Thema zur richtigen Zeit mit dem richtigen Experten beim richtigen Redakteur ist eine Frage von guter Pressearbeit.

Hilfe, ich bin interviewt worden! Darf ich verbessern?

Trotz guter Vorbereitung kann es passieren, dass das Interview in die Hose geht. Routinierte Journalisten und Interviewpartner wissen das und vereinbaren deshalb eine Freigabe oder Autorisierung des Interviews. Der deutsche Journalistenverband rät hier zu  Zurückhaltung (vgl. djv.de Broschuere DJV_Wissen (pdf)).

Bei aktuellen Interviews mit Politikern und Unternehmenschefs ist es zurecht verpönt, wenn die Interviewten oder ihre Presseleute anschließend das komplette Interview weichwaschen und bei jeder knackigen Aussage behaupten, sie hätten das niemals so gesagt, aber das ist ein anderes Thema. Beim Experten- und Sachinterview sollten beide Seiten, Expertin und Journalist, ein Interesse daran haben, dass die Aussagen sachlich korrekt sind, schließlich soll der Leser korrekt informiert werden. Gerade Rechtsthemen haben es an sich, dass auch eine kleine sprachliche Nuancenverschiebung schon die Bedeutung verändert.

Wenn man wörtlich zitiert wird, also bei einem Wortlaut-Interview und bei wörtlichen Statements, sollte man eigene sachlich falsche Aussagen korrigieren. Und natürlich sollte auch die Tonalität stimmen.

Eher schlechter Stil ist es, am Text des Interviewers etwas zu ändern.

Wenn man trotzdem ändern möchte, sollte man als Interviewter eine vorsichtige Strategie fahren zwischen „Das gebe ich auf keinen Fall frei“ und: „Bitte haben Sie Verständnis, ich würde das gerne ein bisschen anpassen“. Hier unterscheiden sich Redaktionen auch. Die einen finden, dass sich die Interviewpartner auch in der Tonalität wiederfinden sollten. Andere ändern stilistisch grundsätzlich nichts, sondern korrigieren höchstens sachliche Fehler. Heißt für den Interviewten: Inhaltliche Fehler verbessern und für die stilistischen Veränderungen „Vorschläge“ machen. Und erklären, warum dieser oder jener Stil eben etwas unglücklich ist.

Experteninterview ist erschienen – jetzt stelle ich es auf meine Website – oder doch nicht?

Die Zeitung ist erschienen mitsamt dem Interview. Wer es ohne zu fragen auf der Website einstellt, hat nicht begriffen, dass es so etwas wie Nutzungsrechte gibt. Große Zeitungen wie Handelsblatt oder FAZ nehmen es mit der Übertragung von Nutzungsrechten sehr genau – was gut und richtig ist, schließlich bezahlen sie ihre Leute für die Artikel. Wer einen Artikel, sei es ein Interview, sei es ein Artikel, in dem das eigene Buch oder die eigene Kanzlei erwähnt wird, auf die Website stellen möchte, muss bei der Abteilung Syndikation die Nutzungsrechte für ein Jahr käuflich erwerben. Zum Beispiel für diese FAZ-Rezension über Klartext für Anwälte.

Andere Publikationen, Zeitschriften oder Magazine, sind großzügiger und überlassen dem Interviewten das Interview zur Nutzung auf der eigenen Website kostenlos, meist gegen Nennung der Quelle und eventuell Publikation des Logos (hier in diesem Beitrag das  Logo der NJW). Gleichwohl bleibt das Nutzungsrecht ein Nutzungsrecht und wer ein Experteninterview nutzen möchte – auch zum Abdruck in der Kanzleibroschüre oder zum Versenden an Mandanten – , sollte den Rechteinhaber freundlich um Erlaubnis bitten.

  • Beispiel: RENOKompakt interviewt Eva Engelken

Fazit:

Experteninterviews sind ein hervorragendes Mittel der Kanzleikommunikation und ein Beleg für die öffentliche Wahrnehmung als Experte. Anbieten kann man sie der Presse wie sonstige Gastbeiträge und Gastkommentare auch. Es gibt mündliche und telefonische Live-Interviews sowie schriftlich zu beantwortende oder komplett vom Interviewten gebaute Interviews.

Zu beachten ist bei allen eine gute Vorbereitung. Dazu gehört das inhaltliche und sprachliche Eingehen auf den Wissensstand des Interviewers und das Nachhaken, ob alles verstanden wurde. Die Freigabe ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Sachliche Fehler sollten korrigiert werden, pointierte Aussagen wenn möglich nicht weichgewaschen werden. Wenn das Interview gut ist, kann man es auf der eigenen Website oder in Broschüren verwenden. Nutzungsrechte nicht vergessen!

  • Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Buch Klartext für Anwälte

Kategorie: Interviews, Kanzleikommunikation Stichworte: Interview, Journalist, Kanzleikommunikation, Persönlichkeit

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